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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend Zusicherung eines Bundesbeitrages an den Kanton Tessin für die Fortsetzung von Korrektionsarbeiten am Tessin und dessen Zuflüssen von der Moesamündung bis zum Langensee.

(Vom 7. Juli 1908.)

Tit.

Die Regierung des Kantons Tessin hat uns unterm 3. Mai 1907 ein Subventionsgesuch für Ergänzungsarbeiten an der Tessinkorrektion zwischen Bellinzona und dem Langensee eingereicht und um Fortsetzung derselben flussaufwärts bis zur Moesamündung nachgesucht.

Bin erstes Gesuch ist den eidgenössischen Räten mit Botschaft vom 12. Oktober 1882 vorgelegt worden, worauf durch Bundesbeschluss vom 3. April 1883 ein Beitrag von 40 % an die zu Fr. 3,800,000 veranschlagten Kosten der Korrektionsarbeiten von Bellinzona bis zum Langensee bewilligt worden ist.

Nach Ablauf von zwei Jahren erklärte dann die Regierung, gestützt auf Beschlüsse ihres Grossen Rates, die zur Ausführung der vorgesehenen Arbeiten notwendigen Gelder nicht beschaffen

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zu können. Sie stellte einen auf Fr. 2,780,000 reduzierten Kostenvoranschlag auf und ersuchte, man möchte die Subventionsquote auf 50 °/o erhöhen. Diesem Wunsche wurde durch Bundesbeschluss vom 17. Juni 1885 entsprochen, die Kostensumme aber auf Fr. 3,039,000 angesetzt.

Anstatt einem erstmals vorgesehenen dreifachen Profil, bestehend aus einer Einschränkung des Mittelwassers durch niedrige Traversen, einem überströmbaren Damme und einem hochwasserfreien Hinterdamm, hat man sich auf ein Doppelprofil geeinigt, welches aus Leitwerk und Hochwasserdamm bestehen sollte. In der Ausführung wollte man dann, nach Erstellung der Wuhre und der überströmbaren Steintraversen, mit dem Ausbau des Profils abwarten, bis die gehoffte selbsttätige Eingrabung und die vollständige Auflandung aller tief liegenden Gebiete erfolgt sei.

Die erste Vorlage hat sich auf eine Korrektionslänge von 11 km. erstreckt und es sollten die Hochwasserdämme an den Schuttkegeln der Morobbia und der Sementina ihren Anschluss nehmen.

Der Bau des mittleren Gerinnes und der Querbauten wurde dann mit Energie betrieben und die gewünschte Sohlenvertiefung ist auch in reichlichem Masse eingetreten. Diese Abspulung der Geschiebe war anfangs so stark, dass unter der Eisenbahnbrücke von Cadenazzo eine Sohlenversicherung notwendig wurde. Die bis zu 700 m. langen Traversen teilen die Niederungen rechts und links des durch die durchgehenden Leitwerklinien gebildeten Kanals in grosse Becken, woselbst bei Hochwasser Ablagerungen von feinem Sand und etwas Schlamm, namentlich in der Nähe der Leitwerke, stattfinden.

Später wurde eine Verlängerung der Korrektion bis hinauf in die Gegend von Carasso für nötig erachtet. An der Mündung in den Langensee verlangte man eine Verlängerung der Leitwerke und neben der Kanalisierung verschiedener Seitenbäche mussten noch andere unvorhergesehene Bauten dem Projekt beigefügt werden. Alle diese Ergänzungsbauten führten zum Bundesbeschluss vom 10. Dezember 1897. Der neue Kostenvoranschlag von Fr. 1,534,600 wurde wieder mit 50 % subventioniert und es ist gegenwärtig noch ein Subventionsrest von Fr. 67,800 vorhanden, der im Jahre 1909 zur Auszahlung gelangen soll.

Über den gegenwärtigen Stand dieser Korrektion kann nun folgendes gesagt werden : Bundesblatt. 60. Jahrg. Bd. IV.

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426 Die Leitwerke und Traversen zwischen Carasso und dem See sind vollendet, die meisten Seitenbäche kanalisiert. Hochwasserdämme sind vorhanden: bei Bellinzona, linksufrig, 1,3 km.; unterhalb der Eisenbahnbrücke, beidseitig, links 1,5 km., rechts 2,i km. = 3,6 km. ; zwischen Progero- und Cugnascobach, rechtsseitig, 1,6 km. ; das letztere Dammstück besitzt aber noch nicht die genügende Höhe. Der Fluss hat bei allen Hochwassern die ihm angewiesene Richtung beibehalten und die Steinbauten haben niemals sehr erhebliche Schäden erlitten. Die Güter in der Ebene geben reichlichen Ertrag an Mais und Heu und auf den ehemaligen Kiesbänken steht dichter Laubwald. Die Regierung von Tessin hat schon durch italienische Ingenieure für die ganze Ebene zwischen Bellinzona und dem See ein Projekt für Berieselung und Staubewässerung ausarbeiten lassen, ein Beweis, dass sie den Wert dieser Bodenfläche zu schätzen weiss.

Die Aufnahmen des eidgenössischen Oberbauinspektorates vom Jahre 1904 haben nun aber gezeigt, dass die bisherige Regulierung nicht mehr genügen könne. Die Vertiefung im Hauptkanal scheint auf einer Strecke von zirka 6 km. ihr Maximum erreicht zu haben, und zwischen Gudo und Quartino wurde eine kontinuierliche Erhöhung der Flusssohle wahrgenommen, welche namentlich in dem starken Gefällswechsel unter der Eisenbahnbrücke lästig geworden ist. Zwischen Gudo und Bellinzona macht die Sohlenvertiefung immer noch Fortschritte, was für die Ableitung der Abwasser aus dieser Stadt später sehr nützlich ·werden wird. An der Mündung in den Langensee ist die Sohle ohne erhebliche Veränderungen unter Projekthöhe geblieben.

Um die immer zunehmenden Überströmungen und Sohlenerhöhungen bei der erwähnten Eisenbahnbrücke einzuschränken und die erwünschte Vertiefung zu erzielen, hat man zunächst die Leitwerke erhöht ; da aber das angrenzende Land tiefer liegt als diese Erhöhung, so hat das Wasser seinen Weg direkt zum See gefunden, ohne sich wieder mit dem Flusse zu vereinigen, und das im Kanal zurückgebliebene grobe Geschiebe musste bei Abnahme der Schubkraft immer höhere Kiesbänke bilden. Ein Einstauen dieses überströmenden Wassers vermittelst Erhöhung der Traversen war nicht tunlich, weil diese keinen hochwasserfreien Anschluss hatten; man war im Gegenteil gezwungen, die Querbauten nahe an ihrer Wurzel zu durchbrechen, um das angrenzende, tiefliegende Kulturland vor Versumpfung zu schützen.

Hiermit war dann auch jeder weitere Fortschritt der bisherigen

427 Kolmationsmethode verunmöglicht. Unter diesen Umständen wurden in den Jahren 1905 und 1906 die Hochwasserdämme unterhalb dieser Brücke bis zum Trodo erbaut. Weiter oben konnte das überströmende Wasser sich immer noch auf der ganzen 3 km.

breiten Ebene bis zur Station von Cadenazzo ausdehnen, bis es sich in der Kurve der von dort nach Locamo abzweigenden Eisenbahnlinie sammelte und durch den Eisenbahndamm wiederum dem Flusse zugeführt wurde, was nochmals zur Verzögerung des Abflusses und zu Kiesablagerungen an dieser ungünstigen Stelle führte. Es war nun zu befürchten, dass, bei weiterem Zuwarten mit der Erstellung der Hochwasserdämme, auch oberhalb der Eisenbahnbrücke dieselben bei stetigem Steigen der Sohle immer grössere Höhe erlangen werden, und so beschloss man die Ausführung von Hochwasserdämmen.

Entscheidend für die Inangriffnahme dieser Arbeiten war dann das Hochwasser vom Jahre 1906. Die Leitwerke wurden damals von der Morobbia abwärts durchwegs überströmt, so dass schliesslich der oben erwähnte Eisenbahndamm überflutet und auf eine Länge von 80 m. vollständig fortgespült wurde. Die überschwemmten Güter erlitten ebenfalls erhebliche Verluste an landwirtschaftlichen Produkten und an Vieh, weshalb man nun allgemein den Bau der Hochwasserdämme in weitgehendem Masse verlangte.

Das vom Kanton Tessin eingereichte Projekt nimmt eine maximale Wassermenge von 1600 m8 per Sekunde an, entsprechend einem Abfluss von l m 3 pro km 2 ; es ist dies ein Hochwasser, welches dem auf 2500 m8 geschätzten vom Jahre 1868 bedeutend nachsteht, wobei aber zu bemerken ist, dass damals ganz andere Abflussverhältnisse vorhanden waren, welche auf die gegenwärtigen nicht mehr übertragen werden können.

Man hat sich nun durch genaue Aufnahme des Hochwasserspiegels von 1906 in der dem neuen Projekt entsprechend ausgebauten 2 km. langen Strecke unterhalb der Eisenbahnbrücke über die Kapazität eines anzunehmenden Profils Anhaltspunkte zu verschaffen gesucht ; erwähntes Hochwasser war nämlich weitaus das grösste seit 1868 und ist doch überall um wenigstens l m. 10 tiefer · als die gegenwärtige Dammkrone daselbst geblieben. Wenn man bedenkt, dass die Zahl von 2500 m 3 mehr auf Schätzung als auf Rechnung beruht, und nach der vollständigen Ausführung aller Hochwasserdämme doch eine neue Sohlenvertiefung in Aussicht steht,
dürfte es zulässig erscheinen, die Korrektion vorläufig einem Abfluss von 1600 m 3 anzupassen, um hierdurch sehr grosse, wahrscheinlich unnötige Ausgaben zu vermeiden. Spätere

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Aufnahmen des Flusslaufes werden dann zeigen, ob neue Opfer unvermeidlich sind.

Der linksseitige Hochwasserdamm von der Morobbia abwärts ist nun in voller Ausführung begriffen und soll ohne Unterbrechung bis zur Eisenbahnbrücke von Cadenazzo fortgesetzt werden.

Auf dem rechten Ufer sind die Hoohwasserdämme vom Progero abwärts bis km. 6,100 und schon von früher her oberhalb der Brücke von Cadenazzo erstellt worden. Es fehlt jedoch die Strecke von km. 6,109 bis zum Riale di Cugnasco, auch müssen die bestehenden Dämme noch bedeutend erhöht und verstärkt werden.

Die partielle Korrektion der Sementina, welche schon im früheren Projekte Inbegriffen war, ist noch nicht ausgeführt worden.

Im fernem ist auch unterhalb der Torrettabrücke keine Sohlenversicherung erstellt worden, wie solche vorgesehen wai* ; hingegen wurden die drei mittleren Öffnungen dieser Brücke abgebrochen und eine einzige neue Öffnung (Bogenbrücke) über das mittlere Profil gebaut, die beiden Pfeiler zu Widerlagern umgewandelt; auch wurden deren Fundationen gegen Unterspülung gesichert, was bei der fortschreitenden Vertiefung des Flussbettes daselbst durchaus notwendig war.

Weitere in den bisherigen Projekten nicht vorgesehene Bauten sind die Erstellung von Hochwasserdämmen von Bellinzona aufwärts bis zur Moesamündung, soweit solche vor zwei Jahren als notwendig erachtet worden sind. In der grossen Bucht von Gudo will man die Expansion des überströmenden Wassers durch Erhöhung eines Teiles der Traversen beschränken; auch sollen die Zufahrten zur Brücke von Gudo erhöht werden.

Die vollständige Eindämmung aller Wasserstände verlangt nun uch eine Änderung der Abflussverhältnisse der Seitengräben.

Auf dem linken Ufer sammeln sich die Bergwasser im alten Flussbett; dieselben sollen nun mittelst eines zirka 600 m. langen Kanals durch eine im Eisenbahndamm schon vorhandene Brückenöffnung durchgeleitet werden, so dass die Vorflut aller hier einmündenden Seitenbäche vom Hochwasser des Tessins unabhängig gemacht wird. Will man ausserdem. noch eine Senkung dieser Wasserstände erzielen, so kann man durch einfachen Durchbruch der vorhandenen Traversen in diesem Sinne schon ziemlich viel erreichen, und es wird hierdurch die Ausführung des schon oben erwähnten landwirtschaftlichen Projektes ermöglicht.

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Auf,,dem rechten Ufer muss ein ähnlicher Kanal unter dem Cugnascobach durchgeleitet werden; die Bahn wird ebenfalls in einem schon bestehenden Durchlass gekreuzt und das Wasser gelangt bei Reazzino ins obere Ende eines Grabens, welcher ganz unabhängig vom Tessin zum See führt.

Der Reazzinobach hat bisher durch seine Schlammablagerung in der Ebene den natürlichen Abfluss der Binnenwasser immer mehr gehemmt und ist auch der Eisenbahn sehr lästig geworden ; ausserdem zeigen deutliche Spuren von Rüfeausbrüchen zwischen und über den Häusern von Reazzino, dass dieser Bach ein unheimlicher Nachbar ist.

Es hat sich nun ergeben, dass eine Ableitung des Baches, sofort nach seinem Austritt aus der Felsschlucht, in eine ganz nahe liegende Materialgrube von sehr grosser Ausdehnung auffallend leicht zu machen ist. Es werden hierdurch viele Übelstände gehoben und das Wasser gelangt in ein Gebiet, wo kein Schaden entstehen kann. Für diese Arbeit ist nun der nötige Kredit im Voranschlag aufgenommen worden.

Im vorliegenden Projekte sind die Hoch wasserdämm e unterhalb der Trodomündung nicht Inbegriffen, es scheint aber auf längere Zeit hinaus hierfür noch kein Bedürfnis vorhanden zu sein.

Der Kostenvoranschlag für sämtliche in Aussicht genommenen Arbeiten weist nun folgende Summen auf:

I. Hochwasserdämme zwischen der Morobbia und der Eisenbahnbrücke von Cadenazzo. Km. -f 0,soo bis km. -+- 7,4oo.

Kostenvoranschlag des Kantons Tessin vom 3. Mai 1907.

1. Landerwerb, linkes und rechtes Ufer . . .

2. Erdanschüttung: Hochwasserdamm, linkes Ufer zirka 180,000 m 3 Fr. 272,180 rechtes Ufer zirka 64,000m8 ,, 93,700 Seitenkanal, linkes Ufer, Aushub ,, 25,510

Fr. 114,600

,, 391,390 Übertrag

Fr. 505,990

430

Übertrag Fr. 505,990 3. Steinverkleidungen: linkes Ufer 33,600 m2 . . Fr. 148,200 rechtes Ufer 11,200 m2 . ,, 47,550 Fr. 195,750 4. Steinwurf: linkes Ufer 5800 m3 . . Fr. 26,100 rechtes Ufer 1250 ms . . ,, 5,625 Fr.

31,725

,, 227,475 5. Neue Brücken, Durchlässe, Fundamentversicherungen bei bestehenden Brücken etc., zusammen ,, 24,600 6. Steindepot etc., zusammen ,, 12.290 7. Bauleitung, Bauaufsicht, Projektierungen und Absteckungen etc., zusammen ,, 40,000 8. Unvorhergesehenes ,, 60,000 Total Fr. 870,355 Hierzu: Ergänzungen nach Antrag des eidgenössischen Oberbauinspektorates.

9. Abteilungskanal, rechts . . . Fr. 46,000 10. Zwischentraversen ,, 30,000 11. Verstärkung des Steinwurfs auf der ganzen Strecke . . . . ,, 33,645 ,, 109,645 Total I

1.

2.

3.

4.

5.

Fr. 980,000

II. Hochwasserdämme oberhalb der Torrettabrücke.

Eostenvoranschläge des Kamtons Tessin I und II.

Landerwerb Fr. 7,200 Aushub ,, 17,274 Steinverkleidungen und Steinwurf ,, 22,682 Flussbettausräumungen.... ,, 320 Durchlässe ,, 200 Fr. 47,676 Hierzu gemäss Schreiben des Konsortiums der Tessinkorrektion an das Baudepartement des Übertrag

Fr. 47,676

431

Übertrag KantonsTessin vom 7. Februar 1908: 6. Verlegung des Bewässerungskanals von B e l l i n z o n a . . . .

Total U

Fr. 47,676

,, 15,500 Fr. 63,176

III. Ergänzungsarbeiten zwischen Carasso und dem Langensee.

a. Kostenvoranschlag des Kantons Tessin vom W.Februar 1908, III.

l Entwässerungskanal del Portone bei Bellinzona Fr. 28,000 2. Verbauung der Sementina ,, 77,495 3. Ergänzungen am Hochwasserdamm, linkes Ufer, km. -- 0,ioo bis km. -- 0,eoo . . .

,, 19,550 4. Ergänzungen am Hochwasserdamm, rechtes Ufer, km. -- O.soo bis km. -f- 0,»oo . . .

,, 21,520 5. Ergänzungen an den Leitwerken, beidseitig, km. 2,4oo bis km. 4,4oo ,, · 22,200 6. Erhöhung des Leitwerkes, rechtes Ufer, km. 4,8oo bis km. 5,Soo ,, 11,550 7. Verlängerung der Leitwerke, beidseitig, an der Ausmündung in den Langensee . . .

,, 169,720 8. Anpflanzungen ,, 12,000 9. Bauleitung, Bauführung und Unvorhergesehenes ,, 70,000 a. Fr. 432,035 b. Kostenvoransclilag des Kantons Tessin, vom 39. April 1908.

1. Einschränkung der Hochwasser mittelst Erhöhung der Traversen auf dem rechten Ufer bei Gudo km. 2,eoo bis km. 4,200. Fr. 94,815 2. Erhöhung der Zufahrten zur Brücke von Gudo Fr. 27,500 Hierzu die vom eidg.

Oberbauinspektorat beantragte Erhöhung von . , ., 2,500 ,, 30,000 b. ,, 124,815 Übertrag Fr. 556,850

432

Übertrag Fr. 556,850 c. Gemäss Schreiben der Regierung des Eantmis Tessin vom 11. Jum 1908.

1. Landerwerb für Vorländer, von km. -- 0,soo bis km. -- 4,686 (vom Schuttkegel der Sementina bis unterhalb Gudo), rund . . . c. ,,

69,876

d. Ableitung des Saches von Reatino.

(2 Quermauern, eine Ablenkungsmauer und ein Kanal) [nach Antrag des eidg. Oberbauinspektorates] d. ,,

20,000

Total m

Fr. 646,726

IV. Korrektion des Trodo (Unterführung) . Total IV Fr. 47,000 V. Landerwerb vom Trodo abwärts bis zum Langensee Total V Fr. 88,844 Gesamtbetrag

I.

II.

III.

IV.

V.

Fr. 1,825,746

Kosten/Zusammenstellung.

Erstellung der Hochwasserdämme von der Einmündung der Morobbia bis zur Eisenbahnbrücke von Cadenazzo samt den Ergänzungen der Leitwerke und des Steinwurfs, sowie der beidseitigen Ableitungskanäle Fr. 980,000 Hochwasserdämme oberhalb der Torrettabrücke . . . ,, 63,176 Ergänzungsarbeiten zwischen Carasso und dem Langensee ,, 646,726 (Entwässerungskanal bei Bellinzona, Verbauung der Sementina , Erhöhung und Verlängerung von Leitwerken, Erstellung neuer Traversen, Landerwerb etc.)

Korrektion des Trodo . . . ,, 47,000 Landerw erb vom Trodo abwärts bis zum Langensee . ,, 88,844 Total Fr. 1,825,746

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Vom 1. September 1907 an sind hiervon Arbeiten ausgeführt worden im Betrage von . . Fr. 160,000 : Bleiben somit für zu subventionierende neue Arbeiten übrig Fr. 1,665,746 Von den bereits bewilligten Subventionen sind noch Fr. 67,800 zu bezahlen, was einer Kostensumme entspricht von ,, 135,600 Bleiben somit noch zu subventionieren Arbeiten im Betrage von Fr. 1,530,14fr Die Bundessubvention würde daher betragen

zu 50°/o berechnet, Fr. 765,073

Die bereits subventionierten Bauten betragen Fr. 4,574,600 Hierzu der neue Kostenvoranschlag . . . f l 1,530,146 Total

Fr. 6,104,746

t,

Die Bundessubvention zu 50% berechnet macht Fr. 3,052,373 Von dieser sind bereits bewilligt worden . ,, 2,287,300 Bleiben zu bewilligen, wie oben . . . . Fr.

765,073

Die beiden Kostenvoranschläge der bereits subventionierten Bauten betragen Fr. 3,040,000 -jFr. 1,534,600 = Fr. 4,574,600 Bis Ende Mai 1908 sind Arbeiten im Verhältnisse zu den geleisteten Zahlungen ausgeführt worden für ,, 4,439,000 Auf Rechnung der bewilligten Subventionen bleiben noch auszuführen übrig Fr. 135,600 was der oben angegebenen Bausumme entspricht.

Hierzu haben wir folgendes zu bemerken : Wie den Ansätzen des vorgenannten Kostenvoranschlages zu entnehmen ist, sind nun sämtliche vom Kanton Tessin eingereichte Projekte und Gesuche berücksichtigt worden; es entspricht dies dem im letzten Schreiben des Staatsrates von Tessin vom 11. Juni 1908 ausgesprochenen Wunsche.

Es haben aber auch die vom eidgenössischen Oberbauinspektorate vorgeschlagenen Ergänzungen dabei Platz gefunden, indem

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dieselben meistens zu grösserer Sicherheit der ausgeführten Bauten dienen sollen.

Nun haben wir noch auf drei Punkte aufmerksam zu machen: Der erste Punkt betrifft die im Schreiben von Tessin vom 11. Juni 1908 mit Fr. 158,719. 50 bezifferten Landerwerbungen.

Wir wollen die Nützlichkeit dieser gewünschten Ankäufe nicht geradezu verneinen, finden aber, dass die angesetzten Summen sehr hoch bemessen sind und daher noch geprüft werden sollte, ob wirklich die gesamte vorgeschlagene Bodenfläche oder nur Teile derselben zu erwerben seien. Wir behalten uns demnach noch eine spätere Verständigung mit der Regierung des Kantons Tessin vor, besonders bezüglich der Fläche zwischen den nun ausgeführten Hochwasserdämmen unterhalb der Eisenbahnbrücke von Cadenazzo und dem Langensee, da das betreffende Gebiet unter dem Hochwasserstande des Sees liegt und dort Hochwasserdämme doch nicht so bald ausgeführt werden.

Der zweite Punkt hat bezug auf die Kanalisierung des Trodo.

An der Ausmündung desselben in den Tessin ist eine Unterführung für das linksseitige Binnenwasser projektiert, wobei dann noch ein kurzes Stück Hochwasserdamm zum Schütze des Kanalauslaufes zur Ausführung gelangen soll.

Unser Oberbauinspektorat ist aber hier der Ansicht, dass der Auslauf der Binnengewässer unmittelbar oberhalb der Mündung dieses Wildbaches leichter offen gehalten werden kann als unterhalb, wo gegenwärtig die Geschiebsablagerung stattfindet und sich immer weiter ausdehnen wird. Eine Unterführung unter dem kanalisierten Trodo wird erst wünschbar werden, wenn die Hochwasserdämme gegen den See hin zur Ausführung gelangen, was, wie schon erwähnt, erst später vorgenommen werden soll.

Der dritte Punkt bezieht sich endlich auf die vorgesehene Ableitung des Reazzinobaches. Das Konsortium hat Bedenken hiergegen, doch sind dieselben bei einem letzten Augenschein an Ort und Stelle fallen gelassen worden, so dass der betreffende Posten von Fr. 20,000 im Kostenvoranschlag beibehalten werden sollte.

Unser Oberbauinspektorat hat von Anfang an bei der Aufstellung der neuen Vorlage mitgewirkt, dasselbe möchte gegenwärtig nur noch beifügen, dass bei Aufstellung der jährlichen Bauprogramme noch folgende Punkte einer besonderen Prüfung unterzogen werden sollen :

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1. Die Vorlandsbreite bei km. 0,6oo bis -|- O,BOO, rechtes Ufer; 2. die Lage der Hoch wasserdämme bei Bellinzona km. -- 3,aoo bis -- 4,2oo, linkes Ufer; 3. die Lage der Entwässerungsgräben, linkes und rechtes Ufer oberhalb und unterhalb der Eisenbahnbrücke von Cadenazzo und 4. der Zeitpunkt der Verlängerung der Leitwerke in den See.

Die Regierung von Tessin hat hierfür im Verlaufe der Bauausführung Spezialprojekte ausarbeiten zu lassen, deren Kosten im vorstehenden Gesamtkostenvoranschlage bereits berücksichtigt worden sind.

Indem die heutige Vorlage einem dringenden Bedürfnisse entspricht, weil besonders die Eisenbahnverbindung von Bellinzona nach Locamo bei ihrem Übergange über den Tessin bei Hochwassern stets bedroht und die Überschwemmungsgefahr für die schöne Ebene zu beseitigen ist, so sind wir der Ansicht, dass dem Gesuche der Regierung von Tessin entsprochen werden sollte.

Bei den zwei frühern Subventionsbewilligungen wurde das Beitragsverhältnis von 50 °/o angenommen, es wäre also auch hier beizubehalten.

Als Bauzeit sind 10 Jahre in Aussicht genommen; die Jahresanzahlungen sollten zuerst Fr. 100,000 betragen, um eine beschleunigte Bauausführung und eine rasche Erstellung der beidseitigen Hochwasserdämme zu gestatten ; mit dem sechsten Jahre könnte dann das Jahresmaximum auf Fr. 60,000 herabgesetzt werden.

Somit erlauben wir uns, den eidgenössischen Räten folgenden Beschlussentwurf zu unterbreiten und zur Genehmigung zu empfehlen.

Genehmigen Sie, Tit., die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

B e r n , den 7. Juli 1908.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident:

Brenner.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Ringier.

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(Entwurf.)

Bundesbeschluss betreffend

Zusicherung eines Bundesbeitrages an den Kanton Tessin für die Fortsetzung von Korrektionsarbeiten am Tessin und dessen Zuflüssen von der MoesamUndung bis zum Langensee.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht zweier Schreiben der Regierung des Kantons Tessin vom S.Mai 1907 und 11. Juni 1908 ; der Bundesbeschlüsse vom 3. April 1883, 17. Juni 1885 und 10. Dezember 1897 betreffend die Bewilligung von Bundesbeiträgen an den Kanton Tessin für die Korrektion des Tessinflusses von Bellinzona bis zum Langensee; einer Botschaft des Bundesrates vom 7. Juli 1908; auf Grund des Bundesgesetzes betreffend die Wasserbaupolizei im Hochgebirge vom 22. Juni 1877, beschliesst: Art. l. Dem Kanton Tessin werden für die im Eingang genannten Arbeiten am Tessin und dessen Zuflüssen

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während 10 Jahren im Maximum folgende jährlichen Subventionen bewilligt: a. für die ersten 5 Baujahre Fr. 100,000; &. für die folgenden 4 Baujahre Fr. 60,000'; c. Fr. 25,073 als Rest im 10. Baujahre.

Art. 2. Das BeitragsVerhältnis für die effektiven Kosten wird zu 50 % festgesetzt.

Art. 3. Der Kanton Tessin hat jährlich bis Mitte des Monats Juli dem eidgenössischen Departement des Innern Projekte samt Kostenvoranschlägen über sämtliche auszuführenden Arbeiten einzureichen.

Nach Prüfung der Vorlagen wird die Gesamtsumme der für das folgende Jahr ausgesetzten Subventionsbeträge ins eidgenössische Budget aufgenommen, jedoch nur bis zu dem Betrage des in Art. l unter a und b angegebenen absoluten Jahresmaximums von Fr. 100,000, resp. 60,000 Franken.

Art. 4. Die Ausbezahlung dieser Subventionen erfolgt im Verhältnisse des Fortschreitens der Arbeiten gemäss den von der Kantonsregierung eingesandten und vom eidgenössischen Departement des Innern geprüften Ausweisen über die effektiven Kosten. Die erste Anzahlung findet im Jahre 1910 statt.

Bei Berechnung des Bundesbeitrages werden berücksichtigt die eigentlichen Baukosten, einschliesslich Expropriationen und die unmittelbare Bauaufsicht, ferner die Kosten der Anfertigung der Ausfuhrungsprojekte und des speziellen Kostenvoranschlages, sowie die Kosten der Aufnahme des Perimeters. Dagegen sind nicht in Anschlag au bringen irgendwelche andere Präliminarien, die Funktionen von Behörden, Kommissionen und Beamtungen (von ·den Kantonen laut Art. 7 a des Wasserbaupolizeigesetzes zu

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bestellende Organe), auch nicht die Kosten der Geldbeschaffung und die Verzinsung.

Art. 5. Der Bundesrat lässt die planmässige Bauausführung und die Richtigkeit der Arbeits- und Kostenausweise kontrollieren. Die Kantonsregierung wird zu obigem Zwecke dem Beauftragten des Bundesrates die nötige Auskunft und Hülfeleistung zukommen lassen.

Art. 6. Die Zusicherung des Bundesbeitrages tritt erst in Kraft, nachdem von Seiten des Kantons Tessin die Ausführung der in Frage kommenden Arbeiten gesichert sein wird.

Für die Vorlegung des bezüglichen Ausweises wird der Regierung von Tessin eine Frist von einem Jahr, vom Datum dieses Beschlusses an gerechnet, angesetzt.

Der Bundesbeitrag fällt dahin, wenn der geforderte Ausweis nicht rechtzeitig geleistet wird.

Art. 7. Die Regierung des Kantons Tessin verpflichtet sich ferner. durch Annahme dieses Beschlusses, dem Bundesrate weitere Projekte für die Verbauung der im Kostenvoranschlage bezeichneten Zuflüsse vorzulegen, sobald die Vornahme solcher Arbeiten als notwendig erachtet wird.

Art. 8. Der Unterhalt der subventionierten Arbeiten ist gemäss dem eidgenössischen Wasserbaupolizeigesetz vom Kanton Tessin zu besorgen und vom Bundesrate zu überwachen.

Art. 9. Dieser Beschluss tritt, als nicht allgemein verbindlicher Natur, sofort in Kraft.

Art. 10. Der Bundesrat ist mit der Vollziehung desselben beauftragt.

~ss~

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15.07.1908

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