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Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

(Vom 22. Juni 1908.)

Über die Niederlegung der belgischen Ratifikationsurkunde zu der internationalen Übereinkunft vom 26. September 1906 betreffend das Verbot der industriellen Nachtarbeit der Frauen ist am 20. Juni vom Geschäftsträger von Belgien und vom Bundespräsidenten ein Protokoll unterzeichnet worden.

Der Sektion St. Prex der Rettungsgesellschaft am Genfersee wird an die Kosten einer am 12. Juli nächsthin in St. Prex bei Morges stattfindenden festlichen Vereinigung der um den genannten See herum wohnenden Rettungsmannschaften (équipes) ein Bundesbeitrag von Fr. 1000 bewilligt, welcher zur Deckung -der Ausgaben für die Preise bestimmt ist.

Es werden folgende Bundesbeiträge zugesichert: I. Dem Kanton G l a r u s je 25%: 1. für Räumungsarbeiten und Erstellung eines Güllebehälters in der Liegenschaft Unteralter des Joh. Jakob Kamm in Filzbach (Kostenvoranschlag Fr. 1570), bis zu Fr. 392; 2. für Räumungsarbeiten und Erstellung eines Güllebehälters in der Liegenschaft Büdeli des Jakob Eimer, Wirt, in Matt (Kostenvoranschlag Fr. 1170), bis zu Fr. 292; 3. für die Erstellung eines Güllebehälters, sowie eines Dlingerweges in der Liegenschaft Weid des Dietrich Speich auf Krauchegg bei Matt (Kostenveranschlag Fr. 1200), bis zu Fr. 300; 4. für die Erstellung eines Güllebehälters in der Liegenschaft Ottigen des Konrad Stüssi in Zusingen-Haslen (Kostenvoranschlag Fr. 1550), bis zu Fr. 387;

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5. für Räumungsarbeiten auf der Liegenschaft Oberruostelen des Melchior Pfeiffer in Beglingen-Mollis, sowie für deren Entwässerung (Kostenvoranschlag Fr. 2150), bis zu Fr. 537; 6. für die Erstellung eines Güllebehälters in der Liegenschaft Schwändi des Hilarius Bäbler, Gemeinderat in Elm (Kostenvoranschlag Fr. 1210), bis zu Fr. 302; 7. für die Erstellung von drei Güllebshältern, sowie von Düngerwegen in den Liegenschaften Märchtli und Müsli des Walter Freitag, Tagwenvogt in Elm (Kostenvoranschlag Fr. 2150), bis zu Fr. 537.

II. Dem Kanton T essi n: 1. an die auf Fr. 5200 veranschlagten Kosten von Aufforstungsarbeiten im Boscone von Lodrino, 60 %, im Maximum Fr. 3120; 2. an die Kosten der Ausführung nachgenannter Alpverbesserungsunternehmen : a. für die Erstellung einer 1660 m. langen Wasserleitung vom Tremorgiosee nach den Maiensässen Casorei und Venn, Gemeinde' Prato, und Anlage von Tränketrögen (Voranschlag Fr. 6500) und für die Korrektion des Weges (zirka 1000 m.)

von Casorei-Venn nach der Alp Tremorgio und Weideweganlage daselbst (1000 m.) (Voranschlag Fr. 2000, Gesamtvoranschlag Fr. 8500), 40%, oder Fr. 3400; b. für die Anlage einer 800 m. langen Wasserleitung inklusive fünf Brunnen zu den Stallungen Ravazengo bei Varenzo, Gemeinde Quinto (Voranschlag Fr. 3600), 40 °/o, im Maximum Fr. 1440; c. für die Anlage einer 492 m. langen Wasserleitung und zwei Tränketrögen zu den Ställen von Masletto, Gemeinde Moghegno (Voranschlag Fr. 3000), 40 %, im Maximum Fr. 1200.

3. An die Kosten der nachgenannten Alpverbesserungsunternehmungen : a. für die Stallbaute und Weidesäuberung (4 ha.) auf der Alp Motto, Gemeinde Gerra-Verzasca (Voranschlag Fr. 7000), 20%, im Maximum Fr. 1400;.

b. für die Verbesserungen auf der Alp Cortenovo, Gemeinde Lavertezzo, nämlich : a. Erstellung eines Stalles (Voranschlag Fr. 3500), b. Anlage eines Bewässerungskanales (Voran-

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schlag Fr. 1300), (Gesamtvoranschlag Fr. 4800), 20 °/0, im Maximum Fr. 960 ; für die Korrektion der Strasse von den Maiensässen Compieto nach der Alp Bolla, Gemeinde Olivone (Voranschlag Fr. 1700), 20%, im Maximum Fr. 340.

(Vom 26. Juni 1908.)

Der schweizerische Bundesrat, nach Einsicht 1. eines Gesuches der schweizerischen Vereinigung zur Förderung des internationalen Arbeiterschutzes, vom 25. September 1907, 2. einer Eingabe des Bundes schweizerischer Frauenvereine, vom 2. Dezember 1907, 3. einer Eingabe der schweizerischen gemeinnützigen Gesellschaft, vom 26. Dezember 1907, 4. des Gutachtens der eidgenössischen Fabrikinspektoren, vom 11. Juni 1908, in Erwägung: Das unter Ziffer l erwähnte Gesuch geht dahin, es sei ,,über die Verhältnisse der gesamten Heimarbeit unseres Landes eine umfassende Enquete zu veranstalten und inzwischen auf dem Gebiete dieser Industrie die gesetzliche Einführung des Registrierzwanges ins Auge zu fassen". Es wird unterstützt durch den Bund schweizerischer Frauenvereine und, nur in seinem ersten Teil, durch die schweizerische gemeinnützige Gesellschaft. Die eidgenössischen Fabrikinspektoren schliessen dahin, man bedürfe, um die Missstände in der Heimindustrie zu bekämpfen, weder einer Enquete, noch eines vorbereitenden Registrierzwanges.

a. Enquete. Die gesuchstellende Vereinigung stützt sich im wesentlichen auf den in der Generalversammlung von 1907 gehaltenen Vortrag von W. Krebs, schweizerischer Gewerbesekretär, und auch auf den von ihr eingeholten Bericht über die schweizerischen Hausindustrien von Rechtsanwalt A. Pfleghart.

Trotz der ausführlichen, im Druck erschienenen Darlegungen dieser Autoren ist der Bundesrat der Ansicht, dass der Bund sich die angeregte Untersuchung ersparen könne. Es ist ja zuzugeben, dass eine noch genauere Erforschung unserer Heim-

369 arbeitsverhältnisse verschiedenes neues Material beibringen würde.

Der Bundesrat ist aber überzeugt, dass eine ,,umfassende"1 Untersuchung über die ,,gesamte" Heimarbeit einen Aufwand an Geld und Zeit bedingt, der mit dem zu erreichenden Ergebnis nicht im Einklang stände, gar nicht zu reden von der ausserordentlichen Schwierigkeit, die Aufgabe durchzuführen und die wahre Sachlage im einzelnen zu ermitteln. Die gegenwärtig des Bundes harrenden finanziellen Mehrleistungen sind namentlich auch derart, dass er in der Bewilligung neuer Ausgaben auf das unbedingt Notwendige sich beschränken muss. Der Bundesrat erinnert beispielsweise daran, dass aus diesem Grund die Mitwirkung des Bundes bei Institutionen für Schutz gegen Arbeitslosigkeit einstweilen unterbleiben muss. Die Vornahme der Enquete ist nicht durchaus notwendig. Einen Teil des erforderlichen Aufschlusses bieten die sukzessive veröffentlichten Ergebnisse der eidgenössischen Betriebszählung, die 'von den Gesuchstellern vielleicht nicht genügend gewürdigt wird. Für die Erhebungen bestand eine besondere Fragekarte für die Heimarbeitsbetriebe, und nach der Anlage der Bearbeitung der Zählung worden die Verhältnisse in diesen Betrieben später eingehendere Behandlung erfahren. Über die Verhältnisse, die von der Statistik nicht erfasst werden, gewährt eine Reihe sehr wertvoller privater Arbeiten weitgehende Auskunft. Es ist bereits nachgewiesen, dass auch unserer Hausindustrie viele Übelstände anhaften, dagegen stellen auch die Fabrikinspektoren fest, dass die Schilderung ausländischer Verhältnisse nicht ohne weiteres auf die unsrigeri übertragen werden dürfe, und dass die schlimmen Zustände anderer Zentren bei uns kaum zu finden seien ; auch sei die Hausindustrie bei uns eher im Rückgang als im Zunehmen begriffen.

Nach der Absicht der Gesuchsteller soll die Enquete übrigens nicht Selbstzweck sein, sondern ein Wegweiser für ,,ein tatkräftiges Einschreiten des Bundes zum Schütze der Heimarbeiter", also für die Gesetzgebung. Was wäre nach dieser Richtung ihr Ergebnis? -- die genauere Beschreibung von Übelständen, die in der Hauptsache bekannt sind (Verwendung von Kindern in zu frühem Alter, zu lange Arbeitszeit, Nachtarbeit, Überanstrengung jugendlicher und weiblicher Personen überhaupt, Einwirkung der Arbeitsräume auf die Gesundheit, Lohnverhältnisse
u. s. w.).

Was not tut, ist also weniger die Vertiefung dieses Wissens, als der Erlass schützender Bestimmungen. Dieses Ziel ist dem Bundesrat durchaus sympathisch, und er wird dessen Verwirk-

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lichung zu fördern bestrebt sein. Soweit es sich hierbei darum handeln wird, gesetzliche Bestimmungen den bestehenden Verhältnissen anzupassen, kann das bewährte Mittel der Befragung von Experten angewandt werden.

b. Registrierzwang. Mit einer solchen Massnahme könnte sich der Bundesrat noch weniger befreunden. Die Pflicht, ein Verzeichnis der beschäftigten Personen und der bezahlten Löhne zu führen und zur Verfügung der Behörden zu halten, würde vielfach von den Arbeitgebern nicht verstanden und geradezu als lästige Polizei* oder gar Steuermassregel empfunden. Die schweizerische gemeinnützige Gesellschaft (Delegiertenversammlung 1907) spricht sich gegen sie aus, weil sie befürchtet, dass sie den Bestand der Heimindustrie gefährden würde. Ausserdem böte die Führung der verlangten Listen für die Kenntnis der sozialen Verhältnisse in der Hausindustrie verhältnismässig geringen Wert. Hinsichtlich der beschäftigten Personen ist auch hier auf die eidgenössische Betriebszählung zu verweisen. Die bezahlten Löhne gäben noch keinen Massstab für den wirklichen Verdienst, da ein Hauptfaktor, die entsprechende Arbeitszeit, nicht oder nur in unzuverlässiger Weise zu ermitteln wäre. Ob überhaupt die gesetzliche Regelung der Hausindustrie die Höhe der Löhne bestimmen werde, erscheint als höchst fraglich. Es empfiehlt sich also, abgesehen von der Kompetenzfrage, keineswegs, für die bloss ,,einleitende11 Massregel des sogenannten Registrier' Zwanges den umständlichen Weg der Gesetzgebung zu betreten ; beschliesst: Das Gesuch wird abgelehnt.

Herrn Ingenieur Richard F i l s i n g e r wird das Exequatur erteilt als Konsul des Deutschen Reiches in Lausanne, für die Kantone Waadt und Wallis.

Herrn Rentier David G o e r g e r wird als Konsul des Deutschen Reiches in Genf für die Kantone Genf und Neuenburg das Exequatur erteilt.

Herrn George H e i m r o d , aus Nebraska, wird das Exequatur erteilt als amerikanischer Konsul in Bern, für die Kantone.

Bern, Freiburg und Neuenburg.

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Die Betriebseröffnung der Linie .Bahnhof-Brückfeld der städtischen Strassenbahnen Bern wird auf Samstag den 27. Juni gestattet.

Unter der Mitwirkung des schweizerischen gemeinnützigen Frauenvereinsi und dem Patronat des Staatsrates des Kantons Freiburg findet am 29./30. September dieses Jahres in Freiburg ein internationaler Kongress für Haushaltungsunterricht statt.

Das Industriedepartement wird ermächtigt, dem Organisations^ komitee des Kongresses einen Bundesbeitrag von Fr. 6000 an die Kosten dieser Veranstaltung auszurichten.

(Vom 30. Juni 1908.)

Herrn Friedrich Z a m b o n i von Bevers (Graubünden) wird, die nachgesuchte Entlassung als schweizerischer Konsul in "Warschau, unter Verdankung der geleisteten Dienste, erteilt.

Oberst Max R o s e n m u n d , von und in Zürich, wird entsprechend seinem Gesuche als Oberst der Artillerie im Stabe des 2. Armeekorps entkssen und zu den nach Artikel 51 der Militärorganisation zur Verfügung des Bundesrates stehenden Offizieren versetzt.

Zum Feldprediger mit Hauptmannsrang des Infanterieregimentes 12 wird ernannt: Pfarrer Otto M a r b a c h , von Oberwichtrach, in Gsteig bei Interlaken.

Feldprediger Hauptmann Bernhard N i g g , in Maienfeld, wird entsprechend seinem Gesuche und unter Verdankung der geleisteten Dienste als protestantischer Feldprediger des Infanterieregimentes 41 entlassen.

Die im Artikel 5 der Konzession einer Drahtseilbahn von der Matt auf den Bürgenberg, vom 8. Juni 1906, angesetzte Frist zur Einreichung der vorschriftsmässigen technischen und finanziellen Vorlagen, sowie der Gesellschaftsstatuten, wird um zwei.

Jahre, d. h. bis zum i. Juli 1910, verlängert.

372 Auf den 1. Juli nächsthin wird die Eröffnung des Betriebes der Linien: 1. Samaden-Pontresina der Rhätischen Bahn; 2. Pontresina-Morteratsch und Poschiavo Campocologno-Grenze der Berninabahn, gestattet.

Am 5. Januar 1904 (Bundesblatt I, Seite 50) hatte der Bundesrat beschlossen, dass bei den von Verwaltungsabteilungen des Bundes auszuführenden und zu vergebenden Malerarbeiten während einer vierjährigen Versuchsperiode nur bleifreie Farben verwendet werden dürfen, und dass die Abteilungen über die dabei gemachten Erfahrungen dem Industriedepartement bis Ende August 1907 berichten sollen.

Diese Frist wurde vom Bundesrat am 4. Oktober bis Ende des Jahres 1907 verlängert. Das eingegangene Material bot wertvolle Aufschlüsse und wurde am 6. Februar 1908 dem eidgenössischen Fabrikinspektorat übermittelt, mit dem Auftrage, es in Verbindung mit Hrn. Dr. 0. Roth, Professor der Hygiene am eidgenössischen Polytechnikum, zu begutachten. Der Bericht der Inspektoren datiert vom 15. Juni ; ihm liegt bei das in der betreffenden Konferenz gehaltene Referat des genannten Experten.

In diesen beiden Dokumenten ist auch auf ausländische Erfahrungen Rücksicht genommen.

Die Ergebnisse lassen sich folgendermassen zusammenfassen : a. Aus den mit bleifreien Farben erzielten Resultaten bei Aussenanstrichen ergibt sich, dass für diese ··-- wenigstens zurzeit -- die Bleifarbe nicht entbehrt werden kann ; b. dagegen geht das Urteil der Fachmänner und die Erfahrung fast allgemein dahin, dass einem Verbote der Verwendung von Bleiweiss für Innenanstriche nichts im Wege stehe. Die Kosten eines ändern technischen Verfahrens scheinen allerdings höher zu sein ; c. die Verwendung bleifreier Farben für bewegliches Material (z. B. Eisenbahnwesen) und für Eisenkonstruktionen im Freien weist ungenügende Resultate auf; d. auf Mennige insbesondere lässt sich ein Verbot nicht ausdehnen, da ihre Verwendung für Eisenanstriche (Grundierung) und andere Zwecke noch nicht umgangen werden kann; e. im allgemeinen wird ein erheblicher Rückgang im Verbrauch bleihaltiger Farben konstatiert.

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Die Sachlage ist also die, dass die Frage noch nicht in ihrem ganzen Umfange spruchreif ist, weil, abgesehen vom An·strich der Innenräume von Gebäuden (lit. &), die Technik einen hinreichenden Ersatz für die Bleifarbe nicht kennt. Von einer unmittelbaren Fortsetzung der Versuche ist ein anderes Resultat nicht zu erwarten. Solche müssten ausserdem, um beweiskräftig zu sein, auf eine längere Reihe von Jahren ausgedehnt und unter beständiger wissenschaftlicher Kontrolle durchgeführt werden; in letzterer Hinsicht sei nur erwähnt, dass die Beschaffenheit des Bindemittels der Farbe und die ganze Arbeitsweise das End-ergebnis bedeutend beeinflussen. Die Einsetzung eines derartigen teuren Apparates (Expertenkommission etc.) empfiehlt sich nicht; man hat mit einem solchen auch im Auslande schlechte Erfahrungen gemacht.

Es ist zu erwarten, dass die fernere Entwicklung der Praxis ^weitere Belehrung bieten werde. Ausserdem ist darauf hinzuweisen, dass, falls die Anträge der nationalrätlichen Kommission betreffend die Berufskrankheiten angenommen werden, die Gesetzgebung über Kranken- und Unfallversicherung die Grundlage für ^ine wirksame und umfassende Bekämpfung dieser Krankheiten enthalten wird (vergi. Art. 45, 46 und 77 des Entwurfes).

Was die Verwendung von Bleiweis für den Innenanstrich betrifft, so fehlt für ein allgemeines Verbot die gesetzliche Grundlage. Diese ist nur für haftpflichtige Betriebe vorhanden. Für ·ein Verbot in seiner Beschränkung auf Innenräume ein eigenes Gesetz vorzuschlagen, ist nicht angezeigt. Übrigens wird hier ·das Versicherungsgesetz unter obiger Voraussetzung die Handhabe verschaffen, wenn es, wie beabsichtigt, die baugewerblichen Betriebe ohne Rücksicht auf die Arbeiterzahl erfasst. Dagegen soll die Bundesverwaltung jetzt schon dafür sorgen, dass wenigstens in ihrem Rahmen und in dem aus der Untersuchung sich ergebenden Umfang die Verwendung von Bleiweiss und damit die Bleikrankheit verhindert werde.

Auf den Antrag des Industriedepartements wird vom Bundesrate beschlossen: ' Sämtliche Verwaltungsabteilungen des Bundes werden angewiesen, bei Malerarbeiten, die sie vergeben oder in Regie ausführen, die Verwendung von Bleiweiss für den Anstrich von Innenräumen auszuschliessen.

Bundesblatt. 60. Jahrg. Bd. IV.

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Die Chorale von Montreux hat mit Schreiben vom 27. Juni "l 908 an den Bundesrat das Gesuch gestellt, es möchte den Mitgliedern dieser Gesellschaft, die am 4. und 5. Juli einen Ausflug zu machen gedenkt, gestattet werden, Sonntag nachmittags den 5. Juli in St. Nikiaus, Kanton Wallis, über die AbsinthInitiative abzustimmen.

Der Bundesrat hat das Gesuch unter Hinweis auf Art. 3,, Absatz l, des Bundesgesetzes über die eidgenössischen Wahlen und Abstimmungen vom 19. Juli 1872 als gesetzwidrig abgelehnt.

Die Gesandtschaft der Vereinigten Staaten von Amerika teilt mit, dass das Generalkonsulat ihres Landes in der Schweiz von St. Gallen nach Zürich versetzt und in St. Gallen ein Konsulat errichtet worden ist. Der bisherige Konsul in Zürich, Herr A. Lieberknecht, wurde abberufen. Als Generalkonsul ist Herr Hector de Castro von New York gewählt worden. Es wird ihm die Bewilligung zur Ausübung seiner Amtsfunktionen bis zum Eintreffen der Beglaubigungsurkunde erteilt.

Es werden folgende Bundesbeiträge zugesichert: I. Dem Kanton G r a u b ü n d e n : 1. An die Kosten für Lawinenverbauungen am Schafberg-, Gemeinde Pontresina (Kostenvoranschlag Fr. 102,820), 60 %, im Maximum Fr. 61,692; 2. an die Kosten für Lawinenverbauungen auf der ,,Forchellaa, Gemeinde Landarenca (Misox), Voranschlag Fr. 32,000, 80 %, im Maximum Fr. 25,600.

IT. Dem Kanton W a a d t : 1. an die Kosten für eine Weganlage in den Waldungen von ,,Petit Chardevaz", Gemeinde Hsle (Voranschlag Fr. 4000), 20%, im Maximum Fr. 800; 2. an die Kosten für Aufforstung einer Fläche von 80 ha.

auf ,,Grand Chardévaz", Gemeinde Montricher (Voranschlag Fr. 15,000), 50%, im Maximum Fr. 7500; 3. an die Kosten für eine Weganlage in den Waldungen von Grandes Joux, Gemeinde Montricher (Voranschlag Fr. 17,000),, 20 %, im Maximum Fr. 3400 ;

375 III. dem Kanton N e u e n b u r g an die Kosten für Aufforstung ·des ,,Chapeau Râblé", Eigentum der Gemeinde Chaux-de-Fonds : a. für Aufforstung (Voranschlag Fr. 20,200), 65%, im Maximum Fr. 13,130 b. für Einfriedungen (Voranschlag Fr. 5800), 50%, im Maximuni ,, 2,900 c. tür Terrainankauf (Voranschlag Fr. 39,300), 35%, im Maximum ,, 13,755 Total Fr. 29,785 IV. Dem Kanton T e s s i n an die zu Fr. 40,000 veranschlagten Kosten der Bewässerungseinrichtungen für ein zirka 10 ha. messendes, den Gebrüdern Cattori gehörendes Grundstück ,,Brere" in Tenero, Gemeinde Contra, 20 %, im Maximum Fr. 8000.

Das Justiz- und Polizeidepartement wird ermächtigt, an die Kosten des Bureau international permanent d'études sur l'assistance aux étrangers, mit Sitz in Paris, vorläufig bis und mit 1910 einen Jahresbeitrag von Fr. 100 zu leisten.

Durch Beschlüsse des Bundesrates vom 15. Januar 1907 und 28. Februar 1908 wurden für die Kriegsmobilmachung eine Anzahl Änderungen in der geltenden Organisatiou des Trainwesens veranlasst, die anlässlich der Vorlage einer neuen Heeresorganisation gesetzlich festgelegt werden sollen. Es handelt sich dabei in der Hauptsache darum, das Personal und die Chargen der Traintruppe in den Stäben der Truppenkörper der Infanterie, mit Rücksicht auf die Vermehrung des Trains ebenfalls zu vermehren und die Gradverhältnisse der Tramoffiziere der Wichtigkeit ihrer Funktionen anzupassen. So soll der Infanteriebrigadestab statt eines Lieutenants oder Oberlieutenants der Traintruppe einen Trainhauptmann zugeteilt erhalten, der Infanterie-Regimentsstab nebst dem Adjutant-Unteroffizier einen Lieutenant oder Oberlieutenant. Die Bataillonsstäbe müssen bei Vermehrung der Fuhrwerke mehr Trainsoldaten haben, deren Vorgesetzter in Zukunft auch Wachtmeister und'nicht nur Korporal sein kann.

Das Militärdepartement wird ermächtigt, vor der- Annahme einer neuen Heeresorganisation die zur Verfügung stehenden und die noch zu ernennenden Hauptleute, Oberlieutenants und Lieute-

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nants der Traintruppen provisorisch den ihrem Grade enstprechenden Stäben (Hauptleute : Brigadestäbe, Oberlieutenants und Lieutenants: Regimentsstäbe) zuzuteilen.

(Vom 1. Juli 1908.)

Die Eröffnung des Betriebes der Strecke Le Châtelard-Trientfranzösische Grenze der Martigny-Châtelard-Bahn wird auf Donnerstag den 2. Juli gestattet.

(Vom 2. Juli 1908.)

Die Betriebseröffnung der Teilstrecken Locarno-St. AntonioBahnhof G. B. und St. Antonio-See der Locarneser Tramways wird auf Freitag den 3. Juli gestattet.

(Vom 3. Juli 1908.)

Infanterielieutenant G es e r,- Paul, Kaufmann, von Gaiserwald, in Bruggen, wird zur Traintruppe versetzt, unter Zuteilung zur Verpflegstrainabteilung 7.

Die im Artikel 5 der Konzession einer elektrischen Drahtseil- (eventuell Zahnrad-) Bahn von Ligerz nach Prêles, vom 20. Juni 1906 angesetzte Frist zur Einreichung der vorschriftsmässigen technischen und finanziellen Vorlagen, sowie der Gesellschaftstatuten, wird um ein Jahr, d. h. bis zum 1. Juli 1909, verlängert.

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"Wahlen.

(Vom 26. Juni 1908.)

Post- und jEZsenbahndepartement.

Postverwaltung.

Postcommis in Schaffhausen: Postcommis in Fleurier:

Jakob Meier, vonMärstetten(Thurgau), Postaspirant in Schaffhausen.

Léon Landry, von Les Verrières (Neuenburg), Postcommis in Tramelan.

Telegraphenverwaltung.

Telegraphist in FreiburgBeauregard :

Amélie Wicht, von Senèdes (Freiburg), Posthalterin in FreiburgBeauregard.

Telegraphist und Telephenist in Reichenbach bei Frutigen : Elisabeth Straubhaar, von Strättligen (Bern), in Reichenbach bei Frutigen.

Telegraphist in FreiburgPérolles : Lucy Bongard, von Ependes (Freiburg), Posthalterin in FreiburgPérolles.

Telegraphist in Basel: Joseph Aubert, von Le Chenit (Waadt), Telegraphenaspirant in Sitten.

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Telegraphist in Montreux: Telegraphist in Sitten: Telegraphisten in Bern:

Charles Faucherre, von Mondon, Telegraphenaspirant in Lausanne.

Adrien Vallotton, von Granges (Wallis), Telephongehülfe II. Klasse in Genf.

Martha Kleb-Dick, von St. Gallen, provisorische Telegraphistin in Arbon.

Alphonse Auberson, von Essertines sur Yverdon, Telegraphenaspirant in Basel.

(Vom 30. Juni 1908.)

Post- und Eisenbahndepartement.

Postverwaltung.

Postcommis in Siders: Postcommis in Cossonay: Postcommis in Neuenburg:

Louis Walter, von Gossens (Waadt), Postcommis in Lausanne.

Charles Berney, von Gollion (Waadt), Postcommis in Lausanne.

Eugen Lischer, von Neuenburg und Schüpfheim, Postcommis in Zürich.

Karl Thiébaud, von Brot-dessous (Neuenburg), Postcommis in Bern.

Telegraphenverwaltung.

Chef des Telegraphenbureaus in Luzern: Albert Andermatt, von Merenschwand, Chef des Telegraphenund Telephonbureaus Altdorf.

Telegraphist und Telephonist in Hämmern; Adelina Beerli, von und in Mammern.

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(Vom 3. Juli 1908.)

Bundeskanelei.

Kanzlist I. Klasse (Gehülfe des Materialverwalters): Oswald Haumüller, Kanzlist II. Klasse der Bundeskanzlei.

Finanz- und Zolldepartement.

Zollverwaltung.

Kontrolleur beim Hauptzollamt St. Gallen : Emil Gagg, von Kreuzungen, Kontrollgehülfe beim Zollamt Rorschach.

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Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

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08.07.1908

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