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Bericht des
Bundesrates an die Bundesversammlung zum Begnadigungsgesuch des wegen Übertretung des Bundesgesetzes betreffend die Patenttaxen der Handelsreisenden bestraften G. Eduard Becker-Bär, Reichensteinerstrasse 29, Basel.
(Vom 13. November 1908.)
Tit.
Petent wurde am 21. April 1908 vom Richteramt Aarwangen wegen Übertretung des Bundesgesetzes betreffend die Patenttaxen der Handelsreisenden mit Fr. 80 Geldbusse, im Falle der Unerhältlichkeit umgewandelt in 16 Tage Gefängnis, bestraft, weil er bei verschiedenen Privatpersonen in Roggwil Wäscheartikel hatte absetzen wollen, für welche seine Schwiegermutter Bestellungen aufgenommen hatte. Er ersucht um Nachlass der Busse durch Begnadigung, indem er geltend macht, er habe sich, bevor er ·die betreffenden Personen besucht, beim Landjäger des Ortes erkundigt ob das erlaubt sei, und bejahende Antwort erhalten, sei sich also der Strafbarkeit seiner Handlungen nicht bewusst gewesen. Im weiteren befinde er sich mit seiner Familie in sehr prekären ökonomischen Verhältnissen, die es ihm unmöglich machen, die Busse zu bezahlen.
Sowohl der Gerichtspräsident von Aarwangen als der eidgenössische Sekretär für Patenttaxen befürworten die Entsprechung des Gesuches, der erstere unter Bestätigung der Tatsache, dass Bundesblatt. 60. Jahrg. Bd. V.
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Becker von dem Polizeiangestellten falsch informiert worden sei,, der letztere mit dem Hinweis darauf, dass der Gesuchsteller gar nicht selbst Bestellungen aufnahm, sondern nur solche auszuführen suchte, die eine andere Person bereits sich verschafft hatte.
Wir stellen daher bei Ihrer hohen Versammlung den Antrag: Es sei dem G-. Eduard Becker die Strafe von Fr. 80 zu.
erlassen.
B e r n , den 13. November 1908.
Im Namen des Schweiz. Bundesrates Der Bundespräsident:
Brenner.
Der Kanzler der Eidgenossenschaft: . Ringier.
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Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung zum Begnadigungsgesuch des wegen Übertretung des Bundesgesetzes betreffend die Patenttaxen der Handelsreisenden bestraften G. Eduard Becker-Bär, Reichensteinerstrasse 29, Basel. (Vom 13. November 1908....
In
Bundesblatt
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Feuille fédérale
In
Foglio federale
Jahr
1908
Année Anno Band
5
Volume Volume Heft
47
Cahier Numero Geschäftsnummer
---
Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum
18.11.1908
Date Data Seite
809-810
Page Pagina Ref. No
10 023 106
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