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Bericht des
Bundesrates an die Bundesversammlung zum Begnadigungsgesuch des wegen Übertretung des Bundesgesetzes betreffend die Patenttaxen der Handelsreisenden bestraften Arnold Haslebacher, Uhrenmacher in Bern, Mühlemattstrasse 20.
(Vom 13. November 1908.)
Tit.
Am 21. Juli 1908 wurde Arnold Haslebacher von einem bernischen Landjäger in Kandersteg betroffen, als er bei Privatpersonen auf Grund mitgeführter Muster Bestellungen von Uhren und Uhrketten aufzunehmen suchte und ebenso von Regulatoruhren, von denen er keine Muster besass. Diese Wahrnehmung gab dem Polizeimanne Veranlassung, den Haslebacher wegen Übertretung des kantonalen Hausiergesetzes und ausserdem auch wegen Übertretung des eidgenössischen Gesetzes betreffend die Patenttaxen der Handelsreisenden zu verzeigen, letzteres speziell wegen der Aufnahme von Bestellungen von Regulatoruhren.
Das Richteramt Frutigen verurteilte den Verzeigten wegen beider Übertretungen, kantonalrechtlich zu Fr. 10 Busse, Fr. 3 Patentgebühr und Fr. 3 Staatskosten, bundesrechtlich zu Fr. 100 Busse, im Falle der Unerhältlichkeit umgewandelt in Gefängnis und zu Fr. 3. 50 Staatskosten.
818 Haslebacher ersucht um Erlass der auf Grund des Patenttaxengesetzes verhängten Strafe, indem er geltend macht, dass er mit einer zahlreichen Familie sich in sehr bedrängter finanzieller Lage befinde, da er wegen Krankheit und infolge einer Operation nur geringen Verdienst habe. Der eidgenössische Sekretär für Patenttaxen befürwortet die Entsprechung des Gesuches, da eigentlich nur verbotener Hausierhandel vorgelegen habe und das Anbieten von Regulatoruhren sich nicht als eine selbständige Übertretung darstelle.
Diese Rechtsanschauung entspricht durchaus den tatsächlichen Verhältnissen. Die Bestrafung des Petenten wegen Verletzung eidgenössischen Rechtes beruhte auf Irrtum und ist durch Be gnadigung aufzuheben.
Wir stellen daher bei Ihrer hohen Versammlung den A n t r a g:
Es sei dem Arnold Haslebacher die Strafe von Fr. 100 Geldbusse zu erlassen.
B e r n , den 13. November 1908.
Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident: Brenner.
Der Kanzler der Eidgenossenschaft Ringier.
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Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung zum Begnadigungsgesuch des wegen Übertretung des Bundesgesetzes betreffend die Patenttaxen der Handelsreisenden bestraften Arnold Haslebacher, Uhrenmacher in Bern, Mühlemattstrasse 20. (Vom 13.
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Foglio federale
Jahr
1908
Année Anno Band
5
Volume Volume Heft
47
Cahier Numero Geschäftsnummer
---
Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum
18.11.1908
Date Data Seite
817-818
Page Pagina Ref. No
10 023 110
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