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Schweizerisches

Buudesblatt.

Jahrgang VI. Band III.

Nro. 39.

Samstag, den 19. August 1854.

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Beriet über den

Entwurf zu einem Reglemente für die eidgenössische polytechnische Schule.

(Vom 21. Brachmonat 1854.)

Tit.

Die Kommisfion, welcher Sie den Auftrag ertheilten, die Organisation und die no.thigen Reglemente für die, durch das Bundesgesez vom 7. Hornung 1854 gegründete eidgenössische polytechnische Schule zu entwerfen, hat die Ehre, Ihnen hiermit ihren dießfälligen Entwurf vorzulegen und erlaubt sich, denselben durch folgenden Be.richt näher zu begründen und zu beleuchten.

Als Grundlage zu dem ganzen Entwurfe hat die Grundlagen u.

Kommission das erwähnte Bundesgesez seinem Wortlaute benutzte Quelnach angenommen , indem sie voraussezte , das zu Buudesblait. Jahrg. VI. Bd. III.

15

144 entwerfende Reglement solle im Wesentlichen nichts Andres fein, als die Bezeichnung des Weges, aus welchem zur Ausführung des in jenem Geseze ausge.drükten Willens der Bundesversammlung gelangt werden könne. Wo der Kommisfion eine genauere Auslegung

des Wortlautes des Gesezes selbst nöthig zu sein schien, suchte sie dieselbe zunächst aus dem Geiste des ganzen Gesezes und der Verhandlungen, welche über dasselbe im Schooße der eidgenössischen Räthe gepflogen worden find. herzuleiten.

Wo das Gesez selbst freie Hand ließ, da wurden die Bedürfnisse, welche die polytechnische Schule befriedigen sollte., als maßgebend angesehen. Wenn einerseits die Leistungen der schon vorhandenen, schweizerischen Industrie- und Gewerbeschulen, zufolge den Anforderungen des Gefezes, den Ausgangspunkt der neuen Anstalt bezeichneten, so glaubte die Kommisfion die Entwikelungsart der leztern nach oben, welche das Gesez nur den Hauptrichtungen nach bezeichnet, vorzugsweise von dem Zustande des schweizerischen Gewerbewesens, den Bedürfnissen der fchweizerifchen Gewerbtreibenden und den Anforderungen, welche gegenwärtig die mathematischen und Naturwissenschaften an eine derartige Anstalt stellen, abhängig macheu zu sollen. Sie nahm daher alle jene einzelnen Unterrichtszweige in die vom Geseze bestimmen Abtheilungen der polytechnischen Schule auf, welche eine wesentliche .Luke in der Ausbildung der schweizersfchen Gewerbtreibenden auszufüllen geeignet find.

Die Kommisfion begnügte fich übrigens bei der Bestimmung der einzelnen Unterrichtsgegenstände und der Festsezung der Organisation der Anstalt keineswegs mit dem Urtheile und den Erfahrungen ihrer Mitglieder, sondern machte es sich zur Pflicht, über alle wichtigern

^

145 funkte theils Gelehrte und Schulmänner, theils praktische Techniker außer ihrer Mitte zu berathen. Dieß geschah namentlich mit Bezug auf jene Zweige des an der Anstalt zu ertheilenden Unterrichtes, mit denen kein Mitglied der Kommisfion als Fachmann genauer vertraut war. Bei der verdankenswerthen Zuvorkommenheit, mit welcher der Kommisfion überall, wo sie anfragte, die gewünschte Auskunft ertheilt wurde, bei der Theilnahme an der Anstalt, welche fich sowohl bei Männern. der Wissenschaft als bei Männern des praktischen Berufslebens zeigte, erwarb fich die Kommisfion auf diesem Wege eine Menge der wertvollsten Beiträge zur Lösung ihrer Aufgabe. Ihre Arbeit wurde dadurch nicht . nur wesentlich erleichtert, sondern der vorliegende Entwurf gestaltete fich hierdurch zum Ausdruke der Anficht nicht bloß der beschränkten Zahl der Kommisfionsmitglieder, sondern eines weit größern Kreises von Sachverständigen, welche die verschiedenen, von der Anstalt zu pflegenden Zweige der Wissenschaft und des Gewerbewesens vertreten.

Endlich machte die Kommisfion Gebrauch von dem umfangreichen Material über alle ähnlichen Anstalten des

Auslandes, welches durch das Tit. Departement des Innern gesammelt und der Kommiffion zur Benuzung übergeben worden war. Obgleich die Kommisfion in ihrem Entwurfe nicht irgend eine dieser Anstalten , mochte sie in ihrer Art auch noch so vorzüglich sein , einfach nur nachahmen konnte, so war ihr diefes Material gleichwohl höchst werthvoll, indem es einen großen Theil der Erfahrungen enthält, welche das Ausland über Anstalten dieser Art zu gewinnen Gelegenheit hatte, und welche um so sorgfältiger benuzt werden müssen, je jünger die Polytechnischen Schulen selbst find.

146 Wenn sich die Kommission bestrebte, ihren Entwurs mit Anwendung dieser Hülfsmittel dem Inhalte nach im Sinn und Geiste des Gesezes über Errichtung einer eidgenössischen polytechnischen Schule auszuarbeiten, so hielt fie es sur zwekmäßig, denselben auch der äußern Form nach mit dem Geseze in möglichst genaue Uebereinfiimmung zu bringen, und ließ ihn daher in vier Hauptabschnitte zersallen, welche den vier ersten Abschnitten des Gesezes entsprechen.

Zur Begründung der in diesen vier Abschnitten enthaltenen Vorschläge diene Folgendes ^

Erster Abschnitt.

Allgemeine Bestimmnngen.

Der erste Abschnitt des Regimentes enthält theils die Organisation des Unterrichtes, theils zählt er die materiellen Hülfsmittel auf, welche beim Unterrichte müssen benuzt werden können, während die folgenden Abschnitte dasjenige enthalten, was fich auf die mit der Schule in VerbindungstehendenPerfonen : die Schüler, Lehrer

und die Behörden bezieht.

nmfana des Die erste Frage, welche sich der Kommiffion beim Unterrichtes. Entwurfe der Organisation des Unterrichtes darbot, war die: welchen Umfang der Unterricht an der polytechnischen Schule innerhalb der vom Geseze bestimmten Gebiete der technischen und wissenschaftlichen Ausbildung erhalten soll..' Die Kommission ließ fich hier durch folgende Beweggründe leiten, Ihnen den vorliegenden Entwurs vorzuschlagen.

147 Wie weit der Unterricht in der einen Richtung , näm- Oberste Stufe lich nach oben ausgedehnt werden solle, darüber konnte d. Unterrichtes kein Zweifel bestehen. Theils aus dem Wortlaute des Gesezes, welches im Art. 2 eine theoretische und, soweit thunlich, auch praktische Ausbildung der Schüler in den fünf, ebendaselbst bezeichneten Berufsarten verlangt, theils aus den über das Gesez in den gesezgebenden Räthen gepflogenen Beratungen gieng unzweideutig hervor, daß der Unterricht in jenen fünf Richtnngen alle , auch noch die höchsten Zweige der einfchlagenden Wissenschaften umfassen foll, und daß der hiermit verbundene, praktische Unterricht so weit zu führen sei, als die natürlichen Schranken der Schule es gestatten. Nach obenzu sollte also, nach der Anficht der Kommission, der Unterricht durch nichts begränzt werden, als durch den Grad der Ausbildung der hier zu lehrenden Wissenschaften und den Unterschied, welcher zwischen einer Schule und dem praktischen Leben naturgemäß stets bestehen muß.

Behutsamer mußte dagegen bei der Bestimmung des Unterste Stufe Punktes, von welchem der Unterricht auszugehen habe, .

verfahren werden. Auch hier mußte zwar die betreffende gesezliche Bestimmung, nämlich die im Art. 3 enthaltene, maßgebend sein. Allein dieselbe ließ der Kommission deshalb noch einen bedeutenden Spielraum, weil die verschiedenen schweizerischen Industrie- und Gewerbeschulen die Schüler auf fehr verschiedene Stufen fördern.

Man konntesichhier zwei Systeme denken : das System des Berufsunterrichtes mit Vorschulen oder elementaren Anfangskurfen, und dasjenige des Berufsunterrichtes ohne Vorschulen. Die Vorschulen des ersten Systemes hätten die lezten Abschnitte desjenigen Unterrichtes übernehmen müssen, welcher noch für die Ausbildung zu allen techni-

148 schen Berufsarten wefentlich gleich ist und zugleich nur die elementarern Theile der mathematischen und Naturwissenfchaften umfaßt, während beim zweiten Systeme der Unterricht da beginnen müßte, wo er den Schülern, welche sich zu vermiedenen Berufsarten ausbilden wollen, wesentlich getrennt ertheilt werden muß, und zugleich die höhern Theile der genannten Wissenschaften aufnimmt.

Mit der Entscheidung zwischen diesen beiden Systemen war auch die Entscheidung über das Alter der zur polytechnischen Schule zuzulassenden Schüler verbunden; denn alle Erfahrungen, die man bisher gemacht hat, zeigen, daß junge Leute in der Regel nicht vor dem fiebenzehnten Altersjahre mit Nuzen in den Berufsunterricht eingeführt werden können, während sie in den Unterricht, welcher in den Vorfchulen ertheilt werden müßte, schon früher aufgenommen werden könnten.

DasShstemd.

Das System der Berufsschulen mit elementaren AnBeschulen.

fangsknrfen findet nun sehr bedeutende Vertreter in den französischen Anstalten. An der Zentralschule für Künste und Gewerbe, welche drei Iahreskurse umfaßt, tritt nämlich erst vom zweiten Iahreskurse an eine theilweise Trennung des Unterrichtes für die Ausbildung zu verschiedenen Bernfsarten ein; die polytechnische Schule in Paris aber ertheilt ihren gesam.nten Unterricht allen Schülern gemeinschaftlich und bildet also eine, freilich sehr weit gehende, Vorschule für die darauf folgenden Spezialschulen, die Ecole des ponts et chanssées, die Ecole des mines, etc. Das System der Vorschulen könnte man wegen seiner Einführung an der ausgezeichneten Schule in Karlsruhe zu empfehlen versuchen. Außerdem kann angeführt werden, daß die Angehörigen vieler Kantone, wie z. B. der Kantone Bern, Ludern, der kleinen Kantone, Thurgau, Basel u. s. f. jeden-

149 salls nicht sofort aus den in ihren Heimathskantonen bestehenden Schulen in den Berufs unterricht aufgenommen werden können, sondern vorher weiter gehende Vorschulen besuchen müssen. Eine mit dem Polytechnikum selbst verbundene Vorschule würde allen diesen Iünglingen

eine sehr gleichmäßige und speziell für den Uebertritt in den Berufsunterricht berechnete Vorbildung geben können. Man könnte glauben, daß hierdurch der Ein...

tritt in das Polytechnikum für sehr viele Iünglinge erleichtert, und dadurch die Wirksamkeit der neuen Anstalt .

umfassender, und die Zahl ihrer Schüler größer werden würde.

Gleichwohl muß fich die Kommission, nach aufmerksamer Prüfung beider Systeme, entschieden gegen das System der elementaren Anfangskurfe und der Verbindung von Vorschulen mit dem Polytechnikum ausfprechen...

Die französischen Anstalten können , so viel Vortress- Vorbildung bel liches fie in der Art und Weise des Unterrichts befizen, d. französischen mit Bezug aus den Umfang desselben für uns nicht maßgebend sein. Sowohl die Zentralschule als die poly-

tenische Schule in Paris beschränken fich ausschließlich auf den Unterricht in den Berufs- und den dazu nöthigen Hülfsfächern.. mit der einzigen Ausnahme, daß in der neusten Zeit das Studium der französischen und deutschen Sprache au der polytechnischen Schule etwas mehr als früher berükfichtigt worden ist. Zum Studium weiterer literarischer oder historischer Gegenstände, sowie derjenigen Theile der mathematischen und Naturwissenschaften, welche mehr theoretisches als praktisches Interesse darbieten, ist den Schülern dieser Anstalten keine Gelegenheit gegeben. Bei dieser geringern Zahl von

Unterrichtsgegenständen ist es nun allerdings möglich, die Kurse aus einer ziemlich elementaren Stufe zu be-

150 ginnen, was besonders an der Zentralschule geschieht, und die Schüler dennoch in einer verhältnismäßig kurzen Zeit in jedem einzelnen Berufsfache weit auszubilden.

Allein diefer Standpunkt kann für unsere Anstalt nicht der richtige sein. Schon die ausdrükliche Verbindung der neuern Sprachen und Naturwissenschaften, der Mathematik, der politischen und Kunstge-

schichte, des schweizerischen Staatsrechtes und der Natio-

nalökonomie mit dem Polytechnikum, wie fie das Gesez im Art. vorschreibt, beweist die Absicht des Gesezgebers, den Schülern nicht nur eine rein technische .Fachbildung zu geben, sondern Gelegenheit zu einer umfassenden Ausbildung zu gewähren. Dass die leztere in fehr hohem Maße wünfchenswerth ist, braucht zwar, nach Erlassung des angeführten Gesezes, nicht mehr hervorgehoben zu werden, denn unter allen Umständen muß das Gesez beachtet werden. Um aber das große Gewicht, das auch die Kommisfion darauf legte, vollständig zu rechtfertigen, mag darauf aufmerksam ge-

macht werden : daß schon die künftige bürgerliche Stellung der Schüler unserer Anstalt mehr als eine ausschließlich technische Fachbildung bei ihnen fordert; daß nichts geeigneter ist, die bekannten sozialistischen und kommunistischen Verirrungen , die leider oft gerade von ehmaligen Schülern der polytechnischen Schule in Paris ausgingen oder unterstüzt wurden, im rechten Lichte erkennen zu lassen, als Befunde Kenntnisse im Gebiete der Nationalökonomie, der politischen Geschichte und des Staatsrechtes; daß es dem jungen Manne einen durch nichts Anderes zu ersezenden und durch sein ganzes Leben dauernden Genuß gewährt, wenn er durch einen gehobenen naturwissenschaftlichen Unterricht die Natur nicht nur als die treuste und mächtigste Dienerin

151 des Menschen bei seinen technischen Unternehmungen, sondern auch als eine für fich bestehende Erscheinung begreifen und bewundern gelernt hat; daß die Bekanntschaft mit den vollkommensten Erzeugnissen der neuern .Literaturen am besten geeignet ist, auch den Schülern unserer Anstalt, welche in der Regel die klassischen Studien werden entbehren müssen, den Werth der poetischen Schöpfungen der neuern Zeit fühlbar zu machen.

Einen höchst beachtenswerten Beweis von der Allgemeinheit des Bedürfnisses einer erweiterten Ausbildung der jungen Techniker liefert der im Iahre 1850 von einer Kommiffion über den Unterricht an der polytechnischen Schule in Paris selbst abgegebene Bericht. Derselbe hebt drei Veränderungen hervor, die im Organismus des Unterrichtes dieser Schule nöthig seien, und von denen die erste darin besteht, "daß der literarische Unterricht eine größere Ausdehnung erhalten sollte.^ (Rapport sur l'enseignement de l'école polytechnique..

etc., Seite 31). Wenn auf diese Weise an der Schule

keine geistige Krast der Iünglinge ganz unentfaltet bleibt, so ist zu hoffen, daß die leztern während ihres Aufenthaltes an derfelben außer den nöthigen Kenntnissen für ihren künftigen Beruf auch jene Begeisterung zur praktischeu Ausübung desfelben gewinnen werden, welche dem jungen Manne fo ermuthigend in die Zukunft leuchtet, und daß diese Begeisterung einer Lebensanfchauung zur Grundlage dienen werde, welche auch dem reiferen Manne stets ein offenes Auge und eine bereitwillige Hand zur Wahrnehmung und Förderung aller wahren, materiellen und ideellen Interessen der Gesellschaft erhalten wird.

Wenn man nun über die Wünfchbarkeit dieser umsassendern Bildung einig ist, so muß man den Schülern auch die Zeit verschassen, dieselbe zu erlangen; sollen

152 sie aber nicht bis in ein zu weit vorgerüktes Alter an der Schule behalten werden, fo müssen fie bei ihrem Eintritte in dieselbe die vorbereitenden, elementaren Studien geschlossen haben, um ihre Zeit auf der Schule.

selbst ausschließlich den Berussstudien und jener allgemein wissenschaftlichen Fortbildung widmen zu können.

Die Kommiffion müßte also, im Gegensc.ze zu den französischen Anstalten, im Interesse einer vielseitigen Ausbildung unserer Schüler, darauf bestehen, daß das schweizerische Polytechnikum nicht mit einem elementaren, sondern sofort mit dem Berufsunterrichte beginne und mithin die zum Verständniß desselben nöthigen Vorkenntnisse vorausseze.

Die Vorschulen Die Kommisfion konnte sich aber ebensowenig entin Karlsruhe. schliessen , darauf anzutragen, diese Vorkenntnisse nach dem Vorgange von Karlsruhe, durch Vorschulen, welche eine eigene, von dem eigentlichen Polytechnikum getrennte Anstalt hätten bilden müssen, lehren zu lassen.

Sie glaubte nämlich diese Vorschule in Karlsruhe keines-

wegs als eine sehr wünschenswerthe Einrichtung, sondern vielmehr als eine nothdürftige Aushülfe zur Gewährung des vorbereitenden Unterrichtes ansehen zu sollen, eine

Aushülfe., deren glüklicher Weise die Schweiz nicht be-

dürfe.

Dieß wird sogleich klar , sobald man sich daran erinnert, in welchen Fächern diese Vorschulen Unterricht zu ertheilen haben, und welche Vorbereitungsfchulen die Schweiz schon befizt. Ienen Vorschulen fällt vorzugsweife der Unterricht in den elementaren Theilen der gesammten Naturgefchichte, der Physik und der Chemie, sowie derjenige in der Arithmetik und in allen jenen Partien der Mathematik zu, welche der höhern Analyfis vorausgehen. Sie haben die Elemente des geometrischen Zeich-

^

153 nens und die einfachsten Anwendungen der Geometrie in der Meßkunst zu lehren. Sie haben serner einen übersichtlichen historischen und den grammatischen Untere richt in den verbreiteren neuern Sprachen zu lehren.

Alle diese Unterrichtsgegenstände find aber der Art, daß fie nicht nur den künftigen Schülern der polytechnischen Schule, sondern einer weit größern Zahl junger Leute, die unmittelbar aus den Vorbereitungsschulen in das praktische .Leben hinaustreten, zum größten Nuzen gereichen. Die große Zahl kleinerer Gewerbtreibender, viele Handelsleute, manche Handwerker lassen ihren Söhnen diesen Unterricht in der Regel ganz oder zum großen Theile noch ertheilen. Es folgt hieraus unmittelbar, daß dieser Unterricht, der einerseits die Bildnng einer sehr großen Zahl junger Leute, die später das Polytechnikum nicht mehr besuchen, abzuschließen hat, andrerseits zur höhern Ausbildung am Polytechnikum vorbereiten soll, möglichst Vielen zugänglich sein, und deßhalb nicht an einen einzigen Ort konzentrirt, sondern

an möglichst vielen Orten ertheilt werden soll. Dieses wäre auch dann noch wünschenswerth , wenn die Eltern, welche ihren Söhnen diese elementare Bildung wollen ertheilen lassen, weder Kosten noch Zeit scheuen würden, dieselben zu diesem Zweke an eine von ihrem Wohnorte entfernte Zentralschule zu senden, weil dadurch die Knaben zu frühe dem Einfluße des elterlichen Hauses entzogen würden.

Glüklicher Weise befizt nun die Schweiz bereits DieJndnsir.e..

eine Anzahl solcher vorbereitenden Schulen in verschie- Schulen der Schweiz denen Kantonen, indem mehrere der kantonalen und städtischen Industrie- und Gewerbeschulen beinahe genau dasselbe leisten, was die Vorschulen in Karlsruhe.

Der beste Beweis hiefür ist der Umstand , daß jährlich

154 eine Anzahl Schüler dieser Anstalten nach Karlsruhe hingehen und dort nicht nur in die Fachschulen sofort aufgenommen werden, sondern auch ohne Schwierigkeit dem Unterrichte in denselben folgen können.. Die Kommission hat die Programme diefer Anstalten durchgangen und gefunden, daß die Industrieschulen in Aarau, Zürich, St. Gallen, theilweife auch diejenige in Winterthur und das Gymnasium in Neuenburg mit dem ihm zugegebenen mathematifchen und naturwissenschaftlichen Unterrichte die elementare Bildung in den mathematischen und Naturwissenschaften, fowie in den literarischen Wissenschaften, fehr vollständig ertheilen, und daß die ähnlichen Schulen in Luzern, Solothurn, .^rauenfeld, Bafel, Bern und in der westlichen Schweiz zwar jene Vollständigkeit nicht erreichen, aber doch so viel leisten, daß ihre Schüler an einer der erstgenannten Schulen mit Leichtigkeit in einem, oder höchstens in zwei Iahren jene elementare Ausbildung vollständig erhalten können.

Unter diesen Umständen müßte die Kommission die Errichtnng einer schweizerischen Vorbereitnngsfchnle zunächst als eine eitle Geldverschwendung und als ei.^e nicht zu rechtfertigende Zersplitterung der für das Polytechnikum ausgeworfenen Geldmittel anfehen. Ueberdieß aber er^ schiene ihr dieselbe geradezu als ein Mißgriff in der Behandlung des schweizerischen Erziehungswefens. Eine schweizerische, mit dem Polytechnikum verbundene Vorschule könnte keinen ^andern Unterricht ertheilen, als die gegenwärtig bestehenden Industrie- und Gewerbeschulen in Aarau, Zürich und St. Gallen, sowie die Schulen in Neuenburg. Diese kantonalen Anstalten würden nun entweder, wie bisher, fortbestehen und stark befucht werden, und alsdann wäre die zentrale Vor^ schule unnüz; oder sie würden, was wahrscheinlicher ist,

155 neben der zentralen Vorschule nicht mehr fortbestehen können, sondern theils durch das Ansehen und die enge Verbindung der leztern mit dem Polytechnikum erdrükt, theils von den kantonalen oder städtischen Behörden als Anstalten, welche nur eine unnöthige Ausgabe veranlassen, geradezu aufgehoben werden, und alsdann hätten wir die Zentralifirung des elementaren Unterrichtes in den mathematischen, naturwissenschaftlichen und literarischen Unterrichtsfächern mit allen oben angegebenen üblen Folgen. Ein einziger Kanton, beziehungsweise eine Stadt der Schweiz, würde dabei gewinnen : der Siz der polytechnischen Schule, Zürich. Zürich würde seine jezt bestehende Industrieschule aufheben, die dafür bisher ausgegebenen Summen zurükziehen und seine Knaben in der eidgenössischen Vorschule, aber gleichwohl, wie bisher, in ihrer Vaterstadt bilden lassen; alle andern Kantone aber wären genöthigt, die Knaben nach dem Austritte aus den Bezirks- oder Sekundarfchulen entweder nicht weiter fortbilden zu lassen, oder fchon vom vierzehnten oder fünfzehnten Jahre an nach Zürich zu schiken. Statt durch die Errichtung einer eidgenössischen Vorschule gerade die besten bestehenden kantonalen Schuleu herunterzudrüken , soll vielmehr, nach der Anficht der Kommission, die polytechnische Schule eine solche Stufe einnehmen, daß fie diejenigen Kantone, welche mit ihren Unterrichtsanstalten noch etwas im Rükstande find, zur weitern Hebung derfelben antreiben wird.

Auch von diesem Gefichtspunkte aus betrachtet, muß Ihnen daher die Kommission den Vorschlag machen, mit der polytechnischen Schule keine Vorbereitungskurse zu verbinden, sondern an derselben sogleich mit dem Berufsunterrichte zu beginnen, alle allgemeinen Vorkenntuisse aber vorauszusezen.

156 Die fünf ersten Nachdem sich die Kommission über die Frage der Abtheilungen. Vorschulen entschieden hatte, blieb kein Zweifel mehr

übrig, daß an der polytechnischen Schule für die fünf, durch das Gesez bestimmten Berufsrichtungen fünf selbstständige Abtheilungen oder Fachschulen zu errichten seien.

Iede Berufsrichtung erfordert in ihren speziellen Berufsfächern einen für fie allein berechneten Unterricht, der um so schärfer von jedem andern gesondert werden muß, je weiter die Kurse fortschreiten, während in den ersten Iahreskurfen noch manche Unterrichtsfächer für die Schüler von zwei oder drei Abtheilungen gemeinschaftlich ertheilt werden können.

Die sechste .AbEbensowenig konnte die Kommission über die Stelthei.ung.

lung unentschlossen sein, welche den philosophischen und staatswirthschaftlichen Fächern gegenüber den Berufsfächern anzuweisen sei. Mehrere dieser Dächer können, wie man auch ohne genauere Untersuchung sieht, für keine Schüler obligatorisch gemacht werden, obgleich ein eifriger Besuch derselben durch die Schüler wünfchbar ist. Außerdem darf nicht vergessen werden, daß der Unterricht in diesen Fächern nur zum Theile den gleichen Zwek hat, wie der Unterricht in den Berufsfächern, indem der erstere nicht nur die Anwendung der Wissenschaft im praktischen Leben, fondern auch ihren selbstständigen Werth nachweisen foll. Daher werden auch die .Lehrer der philosophischen und staatswirthschaftlichen Fächer besondere Besprechungen über ihren Unterricht zu halten, ihre Anträge an die übergeordneten Behörden zu stellen, besondere Preisaufgaben aus dem Gebiete ihres Unterrichtes auszuschreiben und überhaupt den leztern auf eine eigentümliche Weise zu behandeln haben. Dazu kömmt noch , daß die philosophischen und staatswirthschastlichen Fächer denjenigen Personen gegenüber, welche,

157 ohne eigentliche Schüler zu sein, doch einzelne Unterrichtssächer an der polytechnischen Schule besuchen wollen, eine ganz andere Stellung einnehmen müssen, als die Berufssächer der fünf ersten Abtheilungen. Zum Eintritt in jene müssen in der Regel ganz bestimmte Vorkenntnisse verlangt werden, wenn der Unterricht n.cht gestört werden soll; den Eintritt in diefe kann man ohne Gefahr und im Interesse einer ausgedehnten Wirkfamkeit der Schule weit mehr erleichtern.

Alle diese Umstände bestimmten die Kommission, die philosophischen und staatswirthfchaftlichen .Dächer in eine .

sechste Abtheilung der polytechnischen Schule, welche den süns ersten beigeordnet werden sollte, zusammenzustellen.

Damit war die Gliederung unserer Anstalt im großen Ganzen geschlossen, und es handelte sich nun darum, die Organisation der einzelnen sechs Abtheilungen festzusezen.

Vorerst war keinem Zweifel unterworfen, daß die Organisation d.

Art und Zahl der Unterrichtsgegenstände an jeder der einzelnen Abtheilungen fünf ersten Abtheilungen genau vorgeschrieben werden Vorgeschrieben müsse, und daß die Schüler zum Besuche aller dieser ner Unterrichtsplan in den fünf Dächer anzuhalten seien; ebenso nöthig war es, die Rei- ersten Abthei..

hensolge der Unterrichtsfächer für jede der sünf ersten lungen.

Abtheilungen genau vorzuschreiben. Es ergibt fich nicht nur aus der Natur jener Berufsarten selbst, in welchen fächern und in welcher Reihenfolge die Schüler, welche sich für dieselben ausbilden wollen, unterrichtet werden müssen, sondern es haben auch die Erfahrungen, welche namentlich an den sranzöfifchen Unterrichtsanstalten gemacht wurden, die Vorzüglichkeit dieses Systemes außer

Zweifel gestellt. Es gibt zwar einzelne deutfche technische

.Lehranstalten, welche den Besuch der einzelnen Fächer sast eben so frei stellen, als es an den Univerfitäten zu geschehen pflegt, wie z. B. die polytechnische Schule in

158 Wien und die höhere technische Lehranstalt in Braunschweig; allein diese Institute haben wenige den Zwek, die Schüler nur zu einigen, bestimmten Berufsarten zu bilden, wie die unsrige, sondern suchen mehr eine allgemeine technische Bildung, sowie eine Vorbereitung zur

eigentlichen Berufsbildung zu ertheilen.

freiere Orga..

Während die Fächer der fünf ersten Abtheilungen nifation der für die Schüler, mit einzelnen Ausnahmen, obligatorisch sechsten Adthei- sein sollen glaubt dagegen die Kommission, ihnen den Besuch der Fächer der sechsten Abtheilung , soweit fie nicht ihren Fachschulen zugetheilt find, srei stellen zu können. Es ist allerdings sehr wünschenswert, daß fie

den Unterricht dieser Abtheilung nicht vernachläßigen ^ aber wie schwer müßte es sein, diejenigen Gegenstände zu bestimmen, welche obligatorisch fein sollten? Wie sehr hängt die Zwekmäßigkeit des einen oder andern dieser

Unterrichtsfächer von der Vorbildung, den künftigen Verhältnissen, ja den Talenten und Neigungen des einzelnen Schülers ab? Außerdem muß bedacht werden, daß die Schüler nicht mehr Knaben find, sondern hier wohl einige Freiheit in der Bestimmung ihrer eigenen Thätigkeit genießen dürfen, wenn sie in ihren Berufsstudien den strengen Anordnungen der Schule folgen. Es ist .zu hoffen, daß gerade dann Fächer dieser Abtheilung mit Liebe besucht werden, wenn fie gemäß den Talenten und Neigungen der Einzelnen gewählt werden können; gerade bei den meisten dieser Fächer aber ist auch eine gewisse Eingabe des Gemüthes an den Unterrichtsgegenstand besonders nöthig, wenn sie die geholten Wirkungen ausüben sollen. Uebrigens steht im schlimmen Falle immer noch die Autorität der Lehrerschaft über dem etwa vorkommenden .Leichtsinne der Schüler.

Den Zuhörern würde dagegen., ohne daß sie sich über

159 Vorkenntnisse auszuweisen hätten, der Besuch aller Fächer der sechsten Abthe.lung , auch derjenigen, welche den süns Fachschulen zugetheilt sind, gegen Entrichtung des Honorars sür dieselben, gestattet sein. Da die Repetitorien in diesen Fächern sür die Schüler gesondert ge-

.halten werden sollen (Art. 72 d. Regl.), so ist nicht zu

fürchten, daß durch die Zuhörer der Unterricht in denselben gestört werde.

Die Kommission glaubt durch diese Stellung der

sechsten Abtheilung der schweizerischen polytechnischen Schule einen Vorzug .oor den ausländischen ähnlichen Anstalten zu ertheilen : die Schüler erhalten Gelegenheit, nicht nur die technische Berufsbildung, sondern eine tüch-

tige allgemeine Bildung zu gewinnen; fie find aber gleichwohl nicht genöthigt, bei ihren Berufsstudien einen Ballast mitzuschleppen, der, ihren Talenten unangemessen, ihnen nicht nur keinen Geschmak an allgemein bildenden Studien beibringt, fondern fie im Gegentheile gründlich von denselben zurükfchrekt. Außerdem erhält, vermöge dieser Stellung, jeder Andere, der fich in den dieser Abtheilung zugetheilten, und für Iedermann so bildenden und wissenswerten Unterrichtsgegenständen belehren will, hierzu die unbeschränkteste Gelegenheit.

Die Kommission befolgte ferner nur eine durch die Dauer ^

Erfahrung längst als zwekmäßig herausgestellte Einrich- Kurse.

tung, wenn fie in den Abtheilungen I bis V auf die

Einführung jähriger Kurse, in der Ahtheilung VI dagegen auf die Einführung halbjähriger Kurse anzutragen beschloß. Daß eine Abweichung von diesem Erfahrungssaze für die fünf Berufsschulen nachtheilig sein müßte, folgt daraus, daß bei halbjährigen Kursen der Unterricht in den meisten Hauptfächern viel zu sehr zerschnitten werden würde, da er oft für dasselbe Fach sogar zwei Iah.Bundesblatt. I...hra. VI. Bd. III.

16

16l) reskurse ausfüllt. In der sechsten Abtheilung, in welcher nur wenige, bloß für die Schüler obligatorische Repetitorien vorkommen, und wo daher schneller vorgetragen werden kann, mag dagegen zwekmäßiger die bei den Univerfitäten gebräuchliche Sitte der halbjährigen Kurse befolgt werden. Kollisionen wegen dieser Verschiedenheit sind nicht zu befürchten.

Zahl d. Kurse.

Die Zahl der Jahreskurse jeder Abtheilung hieng ausschließlich von der Menge des in denselben zu behandelnden Stoffes ab, jedoch so, daß nirgends über drei Kurse beantragt wurden, weil es unter allen Umständen nicht rathsam schien, junge Techniker zu nöthigen, mindestens bis nach vollendetem zwanzigsten Jahre vom praktischen Berufsleben ferne zu bleiben. Auch ist zu bedenken, daß zur vollständigen Ausbildung des angehenden Technikers, nach Absolvirung feiner Studien auf der Schule eine längere Reise, oft felbft ein Aufenthalt im Auslande unerläßlich ist, so daß also auch diese Zeit noch von der praktischen Ausübung des Berufes abgezogen werden muß.

Auswahl und

Die Hauptgesichtspunkte, welche die Kommission bei

Anordnung der de... Auswahl und Anordnung der Fächer für die verschiedenen Abtheilungen im Auge behalten zu sollen

glaubte, find folgende: Vorerst wurde überall der Grundfaz festgehalten,

in das Fächerverzeichniß der Abtheilungen I bis V nur die zur speziellen Berufs- oder technischen Bildung nothwendigen Unterrichtsgegenstände aufzunehmen und nur diese für die Schüler obligatorisch zu machen; dagegen

die Unterrichtsfächer von bloß wissenschaftlichem, nicht zugleich auch technischem Werthe der freien Wahl der Schüler zu überlassen und in die VI. Abtheilung zu verweisen. Die Gründe, auf welche fich die Kommisfion hiebei stüzte, sind

161 wefentlich dieselben, welche bei der Freilassung der VI. Abtheilung bestimmend waren. Demzufolge find in dem Fächerverzeichnisse der fünf ersten Abheilungen nur entweder Unterrichtsgegenstände von unmittelbar praktischem Werthe, oder solche theoretische Unterrichtsgegenstände, welche eine unerläßliche Vorbereitung zum Verständnisse der ersten bilden, enthalten. So find z. B. die Fächer der theoretischen Mathematik jeder Al..theil...ng nur bis zu der Stufe zngetheilt, bis zu welcher fie von den Schülern derselben angewendet werden müssen.

Die Wahl der Fächer hieng außerdem von 'einem andern Umstande ab, welcher der Kommiffion sehr beachtenswerth zu sein schien und daher hier hervorgehoben werden muß. Die einzelnen fünf, durch das Gesez bestimmten Hauptrichtungen verzweigen fich nämlich bei ihrer weitern Ausbildung in speziellere Richtungen, welche

sich theils erst bei der Ausübung des praktischen Beruses von einander ablösen, theils aber doch schon an der Schule besondere Berükfichtigung verdienen. Dieß ist .

namentlich dann der Fall, wenn einzelne von diesen Spe-

zialitäten für die Schweiz von besonderer Wichtigkeit sind. Es mußte nun entschieden werden, welche von diesen Spezialitäten und in wie weit fie an der polytechnischen Schule besonders behandelt werden sollen. Auch hierüber hat Ihnen also die Kommission Rechenschaft abzulegen.

Ferner wurde bei jedem Unterrichtsfache, welches unmittelbar einen Berufsgegenstand behandelt, eine theoretische und eine praktische Hälfte des Unterrichtes unterschieden; jene Hälfte soll die Vorträge der Lehrer enthalten, welche die Schüler über die bezeichneten Unterrichtsfächer zu hören haben, diese dagegen die Uebungen, welche die Schüler selbst zur Anwendung des in den Vor-

162 trägen Gelernten machen müssen. Dieß geschah keineswegs in der Meinung, daß jene theoretischen Vorträge und diese praktischen Uebungen unabhängig von einander behandelt werden sollen; vielmehr glaubte die Kommission, daß diese beiden Hälften des Unterrichtes in einem und demselben Fache in der genaueften gegenseitigen Uebereinstimmung und zu diesem Zweke unter der Leitung des gleichen Lehrers gelehrt werden follen. Die Kommission war aber der Anficht, die praktischen Uebungen seie... beim Unterrichte an der polytechnischen Schule von solcher Wichtigkeit, daß fie wohl verdienen, in den Fächerverzeichnissen besonders hervorgehoben zu werden. Es geschah also nicht mit der Abficht, eine Trennung, sondern vielmehr mit derjenigen, die Wichtigkeit der beiden Hälften des Unterrichtes anzudeuten.

Endlich mag noch erwäbnt werden, daß die Aufeinanderfolge der Fächer meistens durch ihren Inhalt bedingt war, indem die einen zur Vorbereitung für die andern dienen müssen, und daß bei der Bestimmung der Zahl von Fächern, welche auf jeden Jahreskurs fallen follen, auch der Gefichtspunkt festgehalten wurde, auf die untersten Jahrekurse mehr, auf die höhern weniger obligatorische Fächer zu verlegen. Die Kommifsson glaubte der Schule dadurch zwei Vortheile zuzuwenden.

Erstlich hielt sie es für zwekmäßig, daß die ältern Schüler mehr Zeit zum selbstständigen Arbeiten erhalten, weil bei ihnen die Kraft zum eigenen Schaffen weiter ausge-

bildet fein wird, als bei jüngern, und weil durch fleißige Uebung diefer Kraft schon auf der Schule eine innigere

Annäherung an das praktifche Leben erzielt wird; zwei-

tens glaubte sie den ältern Schülern mehr Gelegenheit zum Besuche der philosophischen und staatswirthfchaftlichen Fächer der sechsten Abtheilung verschaffen zu sollen,

163 weil ihnen gerade in diesem Alter die Fähigkeit zu Theil geworden sein wird, den Werth dieses Unterrichtes voll-

ständiger zu würdigen.

Ueber die einzelnen Abtheilungen ist sodann zur BeGründung der Art. 3 bis 11 und besonders des Fächerverzeichnisses im Art. 12 Folgendes anzuführen: Das Ziel, welches die Schüler der Baufchule er- Bauschule..

reichen wollen, kann ein doppeltes fein; entweder wollen sie sich so weit heranbilden, daß sie bürgerliche Gebäude, die fich weder durch Größe, noch durch Pracht von den meisten übrigen Bauten dieser Art auszeichnen sollen, auszuführen im Stande find; oder fie wollen fich um eine Stufe wei.er fortbilden und zur Ausführung größerer öffentlichen Bauten vorbereiten. Die erste Stufe wird jeder verständige junge Mann mittelst einer zwekmäßigen Ausbildung und durch Fleiß erreichen können ; auch wird unfere Schule im Stande fein , jene Ausbildung ziem-

lich vollständig zu gewähren. Die zweite Stufe mit einiger Auszeichnung zu erreichen, dürfte nur denen ge-

lingen, die mit nicht gewöhnlichem, natürlichem Talent, mit Scharfblik in technischen Fragen, mit künstlerischem Sinn bei der Auffassung des ästhetischen Werthes eines Bauwerkes und mit jener eigenen schöpferischen Kraft

begabt find, die stets nur Wenigen zu Theil wird. Auch wird unsere Anwalt ihrer Natur nach nicht geeignet sein, solchen Schülern ihre volle Ausbildung zu gewähren, w..il zu dieser so viel rein Künstlerisches gehört, daß fie uur an einer vollständig organifirten Akademie erlangt werden kann. Gleichwohl kann unsere Anstalt die Schüler auch in dieser Richtung bis auf jene Stufe fördern, von der fie mit Leichtigkeit ihren weiteren, eigentlich künstlerischen Bildungsweg betreten können.

Die Schule muß zu diesem Zweke nach zwei Rich-

164 tungen hin auf die Schüler einzuwirken suchen : nach der technischen und nach der ästhetischen. (Art. 3.)

Erster JahresDie technische Richtung wird im ersten Iahreskurie

kurs. Technische vorzugsweise zu berükfichtigen sein, weil auch diejenigen R i c h t u n g .

Schüler, welche nur jene niedere Stufe der Ausbildung in der Architektur erreichen wollen, eine vorzugsweife technische Bildung haben müssen, und weil auch für die übrigen das technische Verständnis eines architektonischen Gegenstandes zur Grundlage einer richtigen ästhetischen Auffassung desselben dienen muß. Diese Richtung wird nun im ersten Iahreskurse durch die theoretischen Vorträge über "Bankonstrnktions- und Baumateriallehre" und die zugehörigen praktischen Uebungen im "Zeichnen, Aufnehmen und Entwerfen von Baukonstruktionen" vertreten. Hier follen die Schwer zuerst mit den einfachsten Elementen, aus denen jedes Gebäude besteht, mit den verschiedenen Arten von Mauern und Balkenwerk und mit der Ausführungsweise, so wie mit den bekannten Erfahrnngen über deren Festigkeit und der Berechnungsart derfelben nach Grundsäzen der Statik vertraut gemacht werden. Alsdann sollen fie die zusammengeseztern Theile eines Gebäudes, die verschiedenen Arten der Fundamente, die Konstruktion der Gewölbe, Dach stuhle, Treppen, Heiz- undFeuerungseinrichtung...nu.s.w. kennen, und nach statischen und physikalischen Grnndfäzen beurtheilen lernen, und endlich durch Abmessen und Abzeichnen von Modellen aller dieser Konstruktionen fich zum selbstständigen Entwerfen und Berechnen derselben vorbereiten.

Genauigkeit im Zeichnen und einige Fertigkeit im Aufnehmen von Modellen soll fich der Schüler schon an der Industrieschule, die er vorher besucht haben wird, erworben haben; daher wird er bei den an unserer Anstalt auszuführenden Zeichnungen vorzugsweise auf das

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165 Verständniß des Gezeichneten, und bei den Uebungen int Entwerfen auf die Wekung und Uebung seiner eigenen schaffenden Kraft dringen können. Daß diese Uebungen

mit den Vorträgen gleichmäßig fortschreiten und deßhalb unter der .Leitung des gleichen Lehrers stehen müssen, versteht sich von selbst.

Zu diesem einen Theile des technischen Unterrichtes des ersten Iahreskurses tritt noch die Baumateriallehre, welche sür unsere jungen Architekten von besonderer Wich-

tigkeit werden wird. Während fie nämlich die allgemeine Baukonstruktionslehre auch auf jeder andern guten Bauschule mit gleichem Nuzen hören könnten, muß ihnen in der Baumateriallehre vorzugsweise die Kenntniß unserer schweizerischen Baumaterialien mitgetheilt werden. Es ist von der höchsten Wichtigkeit für unser Bauwesen und dessen Träger, die Baumeister, daß fie wissen, welche Materialien ihnen in den verschiedenen Theilen der Schweiz zu Gebote stehen, welchen Grad der Festigkeit und Dauerhaftigkeit dieselben befizen, auf welchen Wegen und mit welchen Hülfsmitteln und Kosten fie von ihrem Fundorte an andere Stellen hintransportirt werden können u. s. w. Dieß Alles kann nur eine schweizerische, nicht aber eine ausländische Bauschule lehren; ja es wird wahrscheinlich nöthig sein, daß der Lehrer dieses Faches eine Zusammenstellung der schweizerischen Baumaterialien erst besonders ausarbeite, daß über ihre Festigkeit vielleicht besondere Versuche angestellt werden müssen; allein gerade die Anregung solcher Arbeiten wird einen Theil des wohltätigen Einflusses der polytechnischen Schule auf die Ausbildung unserer technischen Gewerbe bilden.

Als Hülfsfach ist dieser technischen Abtheilung des ersten Iahreskurses zunächst darstellende Geometrie bei-

gegeben. Von besonderer Wichtigkeit ist hier die Anwen-

166 dung dieser Wissenschast aus Schattenlebre, Stein- und

Holzschnitt. Werners ist technische Physik als Hülfsfach aufgeführt. Da nämlich bei den Schülern ein allgemeiner Kurs der Physik vorausgeht wird, so wird es möglich sein, im ersten Jahre diejenigen Theile der Physik mit ihnen besonders zu behandeln, welche die häufigste Anwendung im praktischen Leben finden. Hierhin gehört vorzugsweise die Lehre von der Wärme mit ihren Anwendungen auf die Theorie der Heizungen und der Werth der Brennstoffe als Heizmaterial. Auch hier dürfte eine spezielle Untersuchung der Heizkraft der fchweizerischen Brennmaterialien eine Aufgabe fein, welche von der polytechnischen Schule felbst erst noch zu lösen wäre.

Nicht minder gehört hierhin die Optik in ihrer Anwendung auf die Beleuchtung von Wohnungen und Straßen und die Untersuchung der in der Schweiz et..r.a vorkommende.. Materialien zur Erzeugung von Leuchtgas, eine

Aufgabe, die vielleicht zwekmäßiger der chemischen Technologie zugetheilt würde. Bedenkt man ferners, wie selbst in der neusten Zeit von sonst tüchtigen Architekten Rathssäle erbaut wurden, in denen sich die Redner wegen der unzwek.näßigen Zurükwerfnng des Schalls gegenseitig kaum verstehen konnten, so wird man zugeben, daß auch die Akustik in ihrer Anwendung auf die Architektur in einem Kurse der technifchen Physik nicht fehlen darf.

Endlich wird die Lehre vom Magnetismus und der Elektrizität in ihrer Anwendung auf die elektromagnetische Telegraphie einen Abschnitt bilden, der vielleicht mehr, als mancher andere, dazu bestimmt ist, auf die künftige Vervollkommnung diefer Erfindung günstig einzuwirken.

Die mechanifchen und mathematischen Fächer dieses Kurfes follen nur zur Vorbereitung auf den folgenden dienen. Ueber die Art, wie der Unterricht in der ana

167 nitischen Mechanik und der Differenzial- und Integral.rechnung während des ersten Jahreskurses, namentlich der ersten Hälfte desselben , in das gehörige gegenseitige Verhältniß gebracht werden können, werden am besten die Lehrer dieser Gegenstände beurtheilen und in den jährlichen Programmen geeignete Vorschläge machen können.

Dagegen hat das Modelliren in Thon und Gyps, das Arbeiten in Holz und der Besuch von Bau- und Werkpläzen schon in diesem Kurse eine selbstständige technische Bedeutung. Die Kommission befindet fich aber hier in der unangenehmen Lage, nicht mit der wünschbaren Bestimmtheit von der Behandlungsweise und dem Werthe dieser Unterrichtsmittel sprechen zu können, weil die Anfichten verschiedener Fachmänner selbst darüber ungleich find. Darin stimmen indessen alle überein, daß das Formen von Mauer- und Gewölbetheilen ausThon und Gyps in kleinem Maßstabe für die praktische Anwendung der Lehre vom Steinschnitt sehr förderlich fei, und daß der Besuch von Bau- und Werkpläzen die Einficht in die Anwendungsweife der von der Schule gelehrten Theorie begünstige, besonders wenn zu diesen Besuchen die günstigsten Angenblike im Verlaufe der Errichtung eines Gebäudes ausgewählt werden. Außerdem darf gewiß nie vergessen werden, .daß ein großer Theil des ganzen Strebens und Schaffens unserer Schüler ihrer Zukunft, ihrem Mannesalter gilt, und daß daher jede unmittelbare Anschauung ihres eigenen, künftigen Berufslebens von ihnen nicht nur mit erhöhter Freude wird empfunden werden, sondern auch stets ermuthigend und anregend auf fie einwirken wird.. Es wird indessen der Nuzen, den gerade diese Fächer den Schülern gewähren werden, vorzugsweise von einer zwekmäßigen

168 .Leitung derselben durch den hierzu berufenen Lehrer ab.-

hängig sein.

ästhetische Richtung.

Während die technische Richtung des ersten Iahreskurses, wie aus dem Gesagten folgt, durch mehrere Fächer vertreten ist, glaubte dagegen die Kommiffion der ästhetischen Richtung durch Aufnahme eines einzigen Caches und der zugehörenden praktischen Uebungen hinreichend Rechnung zu tragen, des Faches des "Ornamentenzeichnens" mit den nöthigen theoretischen Erläuterungen über die verschiedenen Baustyle. Von einer gründlichen und erschöpfenden Lehre an den Baustylen kann bei derjenigen Entwiklung, welche die Schüler auf dieser Stufe in den übrigen architektonischen Fächern habend wohl noch keine R.'de sein.. Allein ihr Auge und ihre Hand sollen fich durch das Ornamentenzeichnen bereits an die bestimmte Auffassung und richtige Darstellung architektonischer Formen gewöhnen, und ihr ästhetischer Sinn soll durch die Schönheit derselben gewekt und entfaltet werden. Es wird namentlich auch das Zeichnen nach Modellen nicht vernachläßigt werden dürsen, damit sich der junge Architekt vom ersten Augenblike seiner Berufsbildung an darin übe, jede Gestalt, die er zeichnet, in seinem Geiste nicht als eine flache, wie sie auf dem Papiere ist, fondern als eine erhabene, körperliche sich vorzustellen, und sich alsdann Rechenschaft zu geben, wie diefe Gestalt, von verschiedenen Standpunkten aus gesehen, erscheinen müsse. Es ist diese Uebung wohl die beste praktische Vorbereitung zum Verständnisse der wissenschaftlichen Perspektive, zugleich aber für den jungen Baumeister der sicherste Weg zu jener Stufe seiner ästhetisch -technischen Ausbildung, auf welcher er sicher ist, vermöge des alfo geübten Blikes, auch ohne An-

wendung künstlicher Hülfskonstruktionen, gleichwohl nie

169 einen bedeutenden Fehler gegen die strengen Anforderungen jener wissenschaftlichen Disziplin zu begehen.

Nur der so gebildete Architekt ist Herr über die Formen, die er schafft; der hierin nicht gebildete aber steht seinem eigenen Werke machtlos gegenüber, indem es nach der Ausführung oft ganz anders aussieht, als er es fich gedacht hatte.

So wenig Umfang also dieser Unterrichtsgegenfiand

in dem Fächerverzeichniß befizt, so wichtig ist er gleichwohl und so sehr wird er geeignet sein, einen festen Grund für eine weitere ästhetische Bildung der Zöglinge zu bilden.

Die theoretischen Erklärungen, welche mit dem Ornamentenzeichnen verbunden werden müssen, können nur in einfachen Hinweisungen auf die wichtigsten Eigenthümlichkeiten der Formen der wichtigsten Baustyle bestehen, um im zweiten Iahreskurse durch eine vollfiändigere Lehre von denselben ersezt zu werden.

Der zweite Iahreskurs der Bauschule ist in seinen Hauptfächern eine Fortsezung des ersten.

Die "Zivilbaukunde" mit "Architekturzeichnen, Uebungen im Entwerfen und Ausarbeiten leichter Projekte," ist das Hauptfach der technischen Richtung und kann als die Fortfezung der ,, Baukonstruktionslehre " und des "Zeichnens, Aufnehmens und Entwerfens von Baukonstruktiven " angesehen werden. Beide Unterrichtsfächer behandeln den gleichen Gegenstand , nur betrachtet der erstere nunmehr ganze Gebäude, während der leztgenannte nur Gebäudetheile berechtigte. Ferners würden nun die Uebungen im Entwerfen und Ausarbeiten von Projekten mit Kostenberechnungen, Zeichnungen, Beschreibungen nach gegebenen Programmen einen größern Theil der Zeit in Anspruch nehmen und gegenüber den

Zweite Jahrekurs.

Technische Richtuug.

170 andern Unterrichtsfächern überhaupt ein großes Gewicht erlangen. Vielleicht wird der Unterricht in der Zivilbankunde an den Lehrer noch strengere Anforderungen zur genauen Beachtung der eigentümlichen fchweizerifchen Verhältnisse stellen, als felbst der Unterricht in der Baumateriallehre. Die Beachtung unfers Klima's, das von dem des benachbarten, oder von den Alpen entferntern Deutschlands fehr vermieden ist, reicht nicht hin, um diesen Unterricht national zu machen; vielmehr verdienen gewiß die in der Schweiz fchon vorhandenen und theilweife fehr scharf ausgeprägten Gewohnheiten, die beinahe zu eigentümlichen Bauftylen geführt habi.n, volle Berüksichtigung , wäre es auch nur der ästhetifchen Motive wegen, die sie ost enthalten. Auch diesen Anforderungen aber wird der Lehrer vielleicht erst nach und nach, nachdem er fich erst das nöthige Material gesammelt und geordnet haben wird, genügen können.

Die darstellende Geometrie, das Model.iren, der Besuch von Bauplänen sind hier aus ähnlichen Gründen

zur technischen Ausbildung des jungen Architekten nöthig, wie im ersten Iahreskurse. In allen diesen Fächern wird natürlich nur die Fortsezung des im ersten Iahresknrse Gelehrten behandelt werden.

Dagegen tritt der Unterricht im Straßen-, Eisenbahn-, Brüken- und Wasserbau und in der Maschinenlehre und dem Maschinenbau hier neu auf. Es muß darauf aufmerksam gemacht werden, daß es sich hier nur um den theoretischen Theil dieses Unterrichtes handelt, daß aber die praktischen Uebungen in diesen Fächern nur für die Schüler der Ingenieur- oder mechanischtechnischen Schule verbindlich find. Ferners bilden diese Iahreskurse nur die erste Hälfte der vollständigen Kurse über Straßen-, Eisenbahn- u. s. f. Bau und über

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171 Maschinenkunde. So viele Kenntnisse des Ingenieurwesens und der angewandten Mechanik aber, als hier mitgetheilt werden, schienen der Kommisfion für jeden Baumeister durchaus nöthig zu sein, besonders da in der neuern Zeit die Anwendung von Maschinen bei der Aussührung von Bauten stets allgemeiner wird, und in der Schweiz der Baumeister oft in den Fall kömmt, bei einzelnen Ingenieurarbeiten mitzuwirken.

Geologische Kenntnisse find dem Baumeister wegen deren Anwendung bei den Fundirungeu nöthig.

Die ästhetische Richtung muß im zweiten Iahreskurse Aestehische Richtung stärker hervortreten als im ersten; es ist nöthig, um diese Seite der Ausbildung bei den Schülern während

des dreijährigen Kurfes zu einem gewissen Abschlusse bringen zu können, und verspricht Erfolg, weil nun die Schüler hinreichend zur Aufnahme dieses Unterrichtes vorbereitet fein follten. Die Lehre von den Baustilen muß jezt allseitiger und gründlicher ertheilt, ja selbst zur eigentlichen Baukunde des Alterthums und Mittelalters ausgedehnt werden. Die äußern Formen der Gebäude früherer Zeiten sollen den Schülern nicht mehr als zufällige, fondern als folche erscheinen, welche im Wesentlichen aus der technischen Konstruktion der Bauten selbst hervorgegangen find. Zugleich wird das Ornamentenzeichnen fortgesezt und durch das Figuren- und Land.schaftzeichnen ergänzt. Das Figurenzeichnen wird allerdings von den Schülern in ihrem künftigen Berufsleben wohl felten unmittelbare Anwendung finden; allein da

es das beste Mittel zur Schärfung des Auges, zur Uebung der Hand und zur Ausbildung des Sinnes für schöne Formen ist , so kann dem Architekten nicht erlassen werden, einen Kurs in diesem Kunstfache durchzumachen.

Einige Fertigkeit im Landfchaftzeichnen braucht dagegen

172 der Architekt täglich bei der malerifchen Ausarbeitung seiner Entwürfe.

Ergebniß des

Ueberblikt man den Bildungsgang, welchen die Schü-

ersten und zwei- ler am Schlösse des zweiten Iahreskurses vollendet haben ten

ses.

Iahresknr-

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werden , fo wtrd mansichuberzeugen , daßsieim Stande sein sollen, bereits kleinere Arbeiten selbstständig auszuführen. Kömmt dazu ein offener Sinn für die Erfahrungen , welche sie im praktischen Leben sehr bald Gelegenheit haben werden, zu machen, fo werden fie fich nach ihrem Austritte aus dem zweiten Iahreskurse der

Bauschule bald eine selbständige Stellung als Baumeister kleinerer Bauten verschaffen können.

DritterIahresDer dritte Iahreskurs wird einerseits die technische kurs Ausbildung der Schüler vervollständigen, indem er ihnen schwierigere und größere Baukonstruktionen mit ihrer Ausführungsweise erklärt und ihnen schwerere Projekte zu bearbeiten aufgibt; andrerfeits wird er ihre ästhetifche Ausbildung durch Aufnahme der Kunstgeschichte und Archäologie so weit fördern, daß fie einsehen, wie die formen der Bauwerke nicht von ihrer technischen Konstruktion allein, sondern auch von der ganzen geistigen Bildungsstufe des Volkes und der Zeit, denen sie an-

gehören, abhängig find. Sie werden dadurch befähigt werden, die rein künstlerische Laufbahn mit Erfolg auf Akademien und Reifen weiter zu verfolgen, oder, wenn sie dieß nicht mehr thnn wollen oder können, nicht nur jedes größere Bauwerk allseitig und richtig zu beurtheilen, sondern auch je nach ihrem Talente selber schon mehr oder minder bedeutende Leistungen im Entwerfen größerer Gebäude aufzuweisen. Ist ferners die Unterrichtsweife im dritten Kurfe der Art, daß die eigene Tätigkeit des Schülers wiederum in höherm Grade in Anspruch genommen , alswird im zweiten Iahreskurse, so wird auch

173 die praktische Befähigung des Schülers am Schlug dieses Kurses in demselben Maße, wie seine theoretische

Ausbildung, fortgeschritten sein.

Während die Bauschule ihren Unterricht unvertheilt Ingenieurvom ersten bis zum lezten Iahreskurse fortführt, tritt schule.

dagegen beim Unterrichte in der Ingenieurschule im lezten Kurse eine Spaltung nach zwei Richtungen ein, von denen jeder Schüler nur die eine zu verfolgen braucht:

die Spaltung in die technische und in die geodätische Richtung.

, Schon im ersten und zweiten Iahreskurfe zeigen fich diese beiden Richtungen als zwei verschiedene Seiten der Jngenieurwissenschaften ; allein theils ist die Kenntniß der geodätischen, so weit sie in diesen beiden Kurfen fortschreitet, zum Verständnisse der technischen durchaus nöthig, theils find für den Geodäten mindestens fo viel technische Kenntnisse wünschbar, als in diesen Kurfen gelehrt werden, weßhalb im ersten und zweiten Iahre noch sämmtliche Schüler der Ingenieurschule den gleichen Unterricht genießen werden.

Der technische Unterricht an der Ingenieurschule im ersten Iahreskurfe ist, sammt allen Hülfsfächern, derselbe, wie an der Bauschule, weil die wesentlichsten Elemente der Bauten, mit denen es der Straßen-, Eisenbahn-, Brüken- und Wasserbauingenieur zu thun hat , die gleichen find, wie die, aus denen die Hochbauten bestehen. Auch andere Anstalten vereinigen diesen Unterricht auf ähnliche Weise. Die Ingenieurschüler sollen auch, nach der Ansicht der Kommission, die Unterrichtsstunden in den hierhergehörenden Fächern gemeinschaftlich mit den Bauschülern genießen. Es kann daher mit Bezug auf diesen Theil des Unterrichtes dieses Iahreskurses

Erster Jahreskurs

Technische Richung

174 Geodätische

Dichtung.

ganz auf das bei der Bauschule Gesagte verwiesen werden.

Dagegen kömmt hier nun, als Vertreter der geodä-

tischen richtung, der Unterricht in der Topographie mit

den zugehörenden Uebungen im Feldmessen und Planzeichnen dazu. Beim Eintritte in die Schale sollen die Schüler, nach dem Vorschlage der Kommission , die einsachern Vermessnngsmelhoden und Meßinstrumente bereits kennen und einige nebung in der Ausführung dieser Messungen befizen. Der topographische Unterricht an der polytechnischen Schule soll nun alle übrigen Kenntnisse mittheilen, welche gewöhnlich in den Kreis der Topographie hineingezogen werden. Mit besonderer Sorgfalt aber werden die Uebnngen in topographischen Messungen, oder die Feldmeßübungen der Schüler geleitet werden müssen. Es ist bekannt, wie oft diese Uebnngen sehr unfruchtbar ausfallen , wenn die Zahl der Schüler, welche gleichzeitig daran Theil nehmen, zu groß, und daher die Betätigung eines jeden Einzelnen zu klein ist. Es ist nicht nur dem Schüler von sehr kleinem Nuzen, wenn er, statt selbst zu arbeiten, nur den Lehrer oder einige feiner Mitschüler mit den Instrumenten kann arbeiten fehen , es ist auch für die Aufrechthaltung der Disziplin nicht zuträglich. Diefe Uebungen sollten daher durchaus so angeordnet werden, daß gleichzeitig nur eine sehr beschränkte Zahl von Schülern an der Vermessung desselben Grundstükes Theil nähmen, so daß jeder von ihnen stets beschäftigt wäre und in kurzen Zwischenräumen zum Arbeiten mit jedem der angewendeten Instrumente gelangte. Geschieht dieses nicht, so ist nicht abzusehen, wie die Schüler im Ausführen topographischer Messungen an .oe- Schule auch nur einige Selbständigkeit erlangen können.. Werden unterdessen

175 die übrigen Schüler dieser Klasse im Schulgebäude mit Zeichnen beschäftigt, so ist für passende Beschäftigung

Aller gesorgt.

Ein zweiter Punkt, welcher bei der Anordnung dieser Meßübungen Beachtung verdient, ist die Verkeilung der für diefelben verwendeten Zeit. Meistens wird wochentlich ein oder einige Male ein halber Tag für dieselben verwendet. Allein es wurde der Kommission von Männern, denen man die vollste Kompetenz in der Beurtheilung dieser Dinge zuschreiben muß, versichert, während so kurzer, unzusammenhängender Zeitabschnitte lassen sich keine Messungen von angemessener Ausdehnung und mit der erforderlichen Genauigkeit durchführen; die beste Zeit gehe mit dem Hingehen auf den ausgewählten Plaz und mit dem Aufstellen der Instrumente verloren. Auch könne unter diesen Umständen der Schüler niemals zur Anwendung seiner ganzen, geistigen und körperlichen Kraft und zur Auster angehalten werden, fondern lerne das Ausmessen mehr als ein schnell vorübergehendes Spiel kennen, während doch der praktische Ingenieurberuf gerade an jene moralischen Eigenschaften des Geometers fo bedeutende Ansprüche mache. Es wäre daher weit besser, jede einzelne Schülerabtheilung nur einmal wöchentlich, aber während eines ganzen Tages, als öfter, aber nur während halber Tage auf dem Felde zu beschäftigen. Die Kommission stimmt diefer Anficht um fo mehr bei, da die eine Hälfte eines Tages, dessen andere zu Messungen auf dem Felde verwendet wird, ohne dieß auch für die Studien in der Schule nicht sehr ergiebig ist, und empfiehlt daher mit voller Ueberzeugung die Einführung ganzer Uebungstage.

Im zweiten Iahreskurfe scheidet fich die praktische Zweiter JahRichtung von der technischen nicht durch besondere Fächer reskurs.

Bundesblatt. Jahrg. VI. Bd. III.

17

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176 aus. Hier tritt nämlich als wichtigster Unterrichtsgegenstand "Straßen-, Eisenbahn-, Brüken- und Wasserbau" und ,,Zeichnen von Straßen-, Eisenbahn- u. s. f. Plänen, Uebungen im Entwerfen von leichten Projekten und im Ausführen der dazu r.öthigen Vermessungen" ein. So wie

sür die Bauschüler die Zioilbaukunde, so ist für die Ingenieurschüler die "Strassen- n. s. f. Baukunde" die Fortsezung der "Baukonstruktionslehre".

Das Unterrichtsfach des "Straßen- u. s. f. Baues" mit den zugehörigen Uebungen soll nun theils die Theorie dieser Bauten umfassen, theils aber auch den Schüler zum Ausführen aller Messungen anleiten, welche zur Ausarbeitung eines Straßen-, Eisenbahn- u. s. f. Projektes nöthig find, und ihm Uebuung in dem Entwerfen und Ausarbeiten solcher Projekte selbst, mit allen zugehörenden Zeichnungen, Kostenberechnungen, Plänen u. s. f.

verschassen. Bei diesem Unterrichte wird also der Schüler einerseits die in der Baukonstruktionslehre gewonnenen Kenntnisse, andrerseits die gewonnenen Fertigkeiten im topographischen Messen anwenden müssen, allein zu Zweken, die ihm neu find.

Ueber die Hülfsfächer dieses Kurses ist nur zu bemerken, daß darstellende Geometrie als Hülfsfach zur Ausführung aller Zeichnungen, Differenzialrechnung als

Hülfsfach zur Maschinenlehre nöthig ist, daß in dieser Abtheilung des Unterrichtskurses über Technologie vorzugsweise die .Bearbeitung von Metall und Holz, Stoffe, mit denen der Ingenieur stets umzugehen hat, vorkömmt, daß einige Kenntniß der architektonischen Ornamentik bei jeder bedeutenden Brükenbaute, und die der Geologie nicht nur bei allen Fundirungen, sondern vorzugsweise auch bei allen Straßen-, Eisenbahn- und Wasserbauten,

177 endlich einige Uebung im Landschaftzeichnen bei der Ausführung von Plänen und Karten unerläßlich ist.

Im dritten Iahreskurfe sondern sich dagegen die tech- Dritter Ial,.

nische und geodätische Richtung schärfer aus. Iene wird rekurs.

durch den fortgefezten theoretischen und praktischen Untere richt im Straßen.-, Eisenbahn- u. s. w. Bau fortgeführt, und abgeschlossen, diese wird durch den Unterricht in der Geodäfie, dem topographischen und Kartenzeichnen und der Astronomie vertreten.

Mit Bezug auf die technische Richtung muß hier hervorgehoben werden, wie wichtig eine forgfältige Beachtung der speziellen, schweizerischen Bedürfnisse fein wird.

Hier wird es fich nämlich darum handeln, beim Unterrichte im Straßen- und Eisenbahnbau die gebirgige Natur unsers Vaterlandes wohl zu berechtigen, und beim Unterrichte im Wasserbau theils alle Erfahrungen, welche man über Natur und die Regulirung von Bergströmen schon befizt, zusammenzustellen und den Schülern mitzutheilen, und außerdem die leztern auf die Nothwendigkeit eines ernsten Studiums dieses Theiles der Ingenienrwissenschaften nachdrüklich aufmerksam zu machen. Glük-

licher Weise fehlt es für schweizerische Iünglinge an er.mnthigenden Vorgängen in verwandten Zweigen des Ingenieurfaches nicht; man braucht fie nur auf das Linthwerk hinzuweisen, um ihnen die gesegneten Erfolge von umsichtig unternommenen Arbeiten dieser Art vor Augen zu legen. Und wie werthvoll für unsere Anstalt ist es nicht, daß mit der Einweisung auf einen solchen Sieg der Kunst über die Natur auch zugleich eine Hinweisung auf die Kraft vaterländischen, aufopferungsfähigen Wohlthätigkeitsfinnes verbunden ist?

Was die geodätische Richtung betrifft, so würde die Kommission geglaubt haben, an der Ingenieurschule eine

178 bedeutende Luke übrig zu lassen, wenn fie diesen Zweig derselben unberükfichtigt gelassen hätte. Das Wesentlichste der trigonometrischen Vermessung der Schweiz ist zwar einstweilen abgeschlossen; allein in einzelnen Kantonen ift noch Manches zu thun übrig; ferner dürfte die Zukunft bei der stets fortschreitenden Genauigkeit der Meßinstrumente und den in unfern Nachbarstaaten damit ausgeführten Messungen auch an uns größere Anforderungen stellen und eine genauere Wiederholung einzelner Messungen fordern; denn als Uebergangspunkt über die

Alpen ist unser Vaterland geodätisch stets sehr wichtig.

Unter allen Umständen aber wäre es nicht wohl gethan, den jungen Ingenieuren die Gelegenheit zur geodätischen Ausbildung zu versagen. Auch könnte höchstens der Umstand davon zurükfchreken, daß damit auch die Aufnahme eines für die Geodäten beregneten astronomifchen Unterrichts verbunden ist, welcher wegen der geographischen Ortsbestimmungen und anderer Messungen, welche im Unterrichte der Geodäsie eingeschlossen find, notwendig sein wird. Allein die Aufnahme der Astronomie erscheint der Kommission nicht nur nicht als ein Hinderniß gegen Einführung der Geodäsie, sondern im Gegentheile als eine sehr werthvolle, damit verbundene Zugabe. Die Gründe hiefür werden in dem Berichte über die sechste Abtheilung mitgetheilt werden.

Es bleibt nur noch zu erinnern übrig, daß den Schülern im dritten Iahreskurse möglichste Freiheit gelassen werden muß , fich mehr oder minder ausschließlich der technischen oder geodätischen Richtung anzuschließen, so wie auch zur Erlangung einer umfassenden technischen Ausbildung einzelne Fächer der Bau- oder mechanischtechnischen Schule zu besuchen, damit allen Anforderun-

179 gen, welche die Privatverhältnisse an den Einzelnen stellen, möglichst entsprochen werden könne.

Auch die mechanisch -technische Schule spaltet sich in Mechanist ihrem obersten Iahreskurse in zwei mehr oder minder technische Schule von einander getrennte Richtungen, diejenige der Maschinenbauer und diejenige der Technologen oder Leiter mechanischer Fabrikationszweige.

Im ersten Iahreskurse findet indessen diese Trennung Erster Jahresum so weniger statt, da noch keine der beiden Richtun- kurs.

gen gesondert auftritt. Diefer Iahreskurs ist nämlich mit dem ersten Kurse der Bauschule identisch, ausgenommen daß das Ornamentenzeichnen durch Maschinenzeichnen und Aufnehmen von Maschinen, und das Modelliren in Thon und Gyps durch das Arbeiten in der mechanischen Werkfiätte erfezt ist. Eine ausführlichere Rechtfertigung sowohl der nahen Uebereinstimmung, als

der geringen Abweichung ist wohl kaum nöthig. Der

Maschinenbauer hat die Kenntniß der Fundamentirung der größern Maschinen, ihrer Verbindung mit dem Gebände, in welchem fie stehen, der Theorie und Konstruktion der Oefen, Feueressen u. s. f. eben so nöthig, als der angehende Architekt, wird dagegen die Vervollkommnung seiner Uebung im Maschinenzeiten und Aufnehmen dem Ornamentenzeichnen und das Arbeiten in Metall dem Arbeiten in Thon vorziehen. Durch das Maschinenzeichnen soll er außer der Uebung übrigens noch die Kenntniß der äußern Gestalt und des geometrischen Zusammenhangs der wichtigsten Maschinen, als Vorbereitung zur Maschinenlehre, erlangen.

Das Fächerverzeichniß des zweiten Iahreskurses Zweiter Jahscheint auf den ersten Blik nicht um Vieles von dem rekurs.

zweiten Iahreskurse der Bau- und der Ingenieurschule abzuweichen. Gleichwohl ist die Abweichung sehr bedeu-

180 tend. Gegenüber der Bauschule tritt nämlich hier zu dem theoretischen Unterrichte in der Mafchin.n.ehre und dem Maschinenbau auch der praktische Unterricht im Maschinenkonstruiren, wogegen der praktische Unterricht in der Zivilbaufnnde, nämlich die Uebungen im selbstständigen Entwerfen von Zioilbauten, wegfällt; gegenüber dem zweiten Iahreskurfe der Ingenieurschule aber

fällt der praktische U..terrichtskurs in der Straßen-, Eisenbahn- u. f. f. Baukunde weg, und werden ebenfalls die Uebungen im Maschinenkonstruiren umfangreicher betrieben. Es wird alfo in diesem Iahreskurse ein. weit größeres Gewicht auf die praktische und selbst-

ständige Ausbildung in der angewandten Mechanik gesezt, als in der Bau- und Ingenieurschule, während

dagegen die praktische Bildung derjenigen Unterrichtssächer, welche in diesen leztern Schulen sehr stark hervorgehoben werden mußten, in der mechanischen Schule zurüktreten. Die Kommission glaubt übrigens, daß es dem Schüler frei stehen folle, neben seinen Hauptfächern entweder seine ingenieurwissenfchaftlichen, oder feine bauwissen fchaftiichen Kenntnisse theoretisch weiter auszubilden.

Das Ornamentenzeichnen ist mit Rüksicht auf eine passende äußere Ausstattung der Maschinen aufgenommen worden.

Dritter JahIm dritten Iahreskurse treten keine neuen Fächer .reskurs.

ans; allein hier ist nun eine Trennung .der Ausbildung des Maschinenbauers und derjenigen des Technologen zwar nicht geradezu einzusühren -- wohl aber möglich zu machen.

Diejenigen, welche sich zu Mechanikern, wie sie zur Leitung mechanischer Werkstätten nöthig sind, heranbilden wollen, müssen sich eine vollständige Kenntniß der Lehre vom Maschinenbau verschaffen.

181 Der Lehrer wird nicht unterlassen dürfen, darauf hinzuweisen, von wie großer Wichtigkeit für uns jene Maschinen find, welche durch Wasserkraft getrieben werden.

Die Natur hat uns die Kohlen beinahe gänzlich entzogen, aber mit einer großen Menge kleiner und großer laufenden Gewässer beschenkt. Was England aus jenen zieht: die Kraft zum Bewegen von Maschinen, müssen wir diesen abzugewinnen suchen. Die Aufgabe unserer Mechaniker ist es, in dieser Kunst stets weiter zu gehen, und jede von der Natur dargebotene Wassermasse, jedes Gefäll auf das Vorteilhaftste zu benuzen. Es sind in der Schweiz während der lezten Zeit sehr viele neue hydraulische Maschinen aufgestellt worden; ein Beweis, wie fruchtbar für den Mechaniker die Pflege dieses Zweiges seiner Wissenschaft auch für die Zukunf.. sein dürfte.

Diejenigen dagegen, welche fich zu Leitern mechanischer Fabrikationszweige, mechanischer Spinnereien, Webereien, Papierfabriken u. dgl. ausbilden wollen, bedürfen allerdings auch eine Kenntniß von den Prinzipien des Maschinenbaues ; allein außerdem und fast in höherem Maße ist ihnen die Einficht in die rationellen Prin-

zipien nöthig, auf welche fich die Einrichtung jener Fabriken, die Reihenfolge der von den verschiedenen Maschinen ausgeführten Arbeiten und die Konstruktion die-

ser Maschinen selbst fiüzt. Es ist unmöglich, zum Voraus anzugeben, wie weit der Lehrer hier in die einzelnen Spezialitäten eintreten soll; die mechanische Baumwollenfabrication, die Seidenfabrikation, die Uhrenfabrikation u. a. können fast gleich große Ansprüche an den Lehrer der mechanischen Technologie stellen. Die Erfahrung wird lehren müssen, wie weit der Unterricht in diesen Spezialitäten gehen sollte und gehen kann. Auch darüber muß die Erfahrung Aufschluß geben, wie weit das mit

182 diesen Fabrikationszweigen verbundene kaufmännische Element zu berüksichtigen sein wird. Auch kann es fich möglicher Weife als zwekmäßig herausstellen, statt eines ausführlichen allgemeinen Kurses über Technologie nur einen kürzeren derartigen Kurs, daneben aber ein oder mehrere Spezialkurse über einzelne Zweige der mechanischen Fabrikation einzuführen. Auch darüber mnß die Zukunft entscheiden; das aber ist sicher, daß diefer Unterricht, wenn er für unsere Fabrikanten nuzbringend sein soll, von einem Lehrer ertheilt werden muss, der nicht nur Technologie im Allgemeinen, sondern gerade die schweizerische Fabrikation auf das Genaueste studirt hat.

Auch hier wird dem Schüler freie Hand gelassen werden müssen, unter Anleitung feiner Lehrer fich mehr oder minder ausschließlich der konstruktiven oder der

technologischen Richtung anzuschließen.

Chemisch-techDie chemisch technische Abtheilung ist die erste, welche Bische Abthei- nicht einen dreijährigen, fondern nur einen zweijährigen lung.

Kurs zur vollständigen Ertheilnng ihres Unterrichtes erfordert. Sie stüzt sich zugleich auf eine der jüngsten unter allen Naturwissenschaften, braucht von ihren Schülern nicht jenen Grad der Handfertigkeit in der Anssührung gewisser Arbeiten zu verlangen, welcher von den drei ersten Abtheilungen gefordert werden muß, und zu deren Erlangung schon auf der Schule eine fo große Uebungszeit in Anspruch genommen werden muß.

Erster Jahres.

Der erfie Jahreskurs enthält als Hauptfächer : allkurs.

gemeine theoretifche und Erperimentalchemie und analytische Ehemie mit Uebungen im Laboratorium. Die Schüler müssen bei ihrem Eintritte in die Schule bereits einen elementaren Kurs der theoretischen Ehemie durchgemacht haben und können daher gleich bei ihrem Eintritte in die .polytechnische Schule einen Kurs über eine der wichtig-

183 sten Anwendungen derselben, der analytischen Chemie, hören. Zugleich ist es aber nölhig, ihnen noch einmal einen Kurs der theoretischen Chemie zu ertheilen, der, im Gegensaze zu demjenigen, welchen fie an den Indufirieschulen gehört haben werden, die elementaren Begriffe dieser Wissenschaft als bekannt voraussezt und fich mehr auf eine wissenschaftliche Darstellung der schwierigern Partien einläßt. Es besteht zwischen diesem Kurse der theoretischen Chemie und demjenigen, den die Schüler beim Eintritte in die Schule durchgemacht haben müssen, ein ahnliches Verhältniß, wie zwischen der analytischen Mechanik des ersten Iahreskurses der drei ersten Abtheilungen und der elementaren Mechanik, welche bei den eintretenden Schülern ebenfalls vorausgesezt wird.

Unter den Hülfsfächern dürfte auf den ersten Augenblik nur das Fach der Baukonstruktions- und Bauma-.

teriallehre auffallen, welches die Kommission aufnehmen zu sollen glaubte. Allein wenn man bedenkt, daß es der Chemiker sehr häufig mit dem Bau von Oefen aller Art, von Feuerungsanlagen, bisweilen auch mit der Anlage von Gebäuden zu chemischen Zweken zu thun haben muß, und daß es ihm ferner sehr wohl zu statten kömmt,.wenn er von den Apparaten, welche er braucht, eine dem Arbeiter verständliche Zeichnung entwerfen kann, so wird Iedermann zugeben, daß der genannte Kurs mit den dazu gehörenden Zeichnungsübungen für den jungen Chemiker sehr werthvoll sein muß.

Daß sämmtliche Fächer der Naturgeschichte in den Zweiter Iah..

ersten chemischen Iahreskurs aufgenommen worden find, res kurs wird man gerechtfertigt finden, wenn man bedenkt, welch' eine bedeutende Rolle die Chemie in der Physiologie der Thiere und Pflanzen spielt, und welch' ein großer Theil

184 der heutigen Mineralogie zu einer chemischen Wissenschaft geworden ist.

Wenn im lezten Iahreskurfe der Ingenieur- und der mechanisch-technischen Schule eine Trennung zweier Richtungen, jedoch in der Art eintrat, daß es den Schülern gestattet fein müßte, sich mehr in der einen oder andern

Richtung, oder auch in beiden gleichmäßig auszubilden, so tritt dagegen im lezten Kurse der chemifch-technifchen Schule eine so scharfe Trennung nach zwei Richtungen ein, daß fich jeder einzelne Schüler ausschließlich entweder der einen oder andern Richtung anschließen muß: der Richtung der industriellen Chemie im engern Sinne oder derjenigen der Pharmaeie.

Der Abtheilung der industriellen Chemie im engern Sinne werden alle diejenigen angehören, welche sich der Färberei, dem Zeugedruke, der Fabrikation chemischer Produkte u. dgl. widmen wollen. Die Art ihrer Ausbildung ist durch die Natur ihres künftigen Gewerbes beinahe mit Notwendigkeit vorgezeichnet. Die chemischen Uebungen im Laboratorium für analytifche Arbeiten bil-

den die For.sezung der wissenschaftlichen Ausbildung; die .Lehre von den chemischen Gewerben oder die chemische Technologie mit den zugehörenden Uebungen im .Laboratorium für technische und pharmazeutische Arbeiten

bilden dagegen die praktische Seite ihrer Ausbildung.

Von derchemischenTechnologie gilt mit Bezug auf die Ausdehnung, in der sie zu lehren sein wird, ungesähr dasselbe, was oben von der mechanischen Technologie gefagt worden ist.

Die Aufnahme der zweiten, der pharmaeeutifchen Richtung, an das Polytechnikum könnte auf den ersten Blik als unberechtigt erfcheinen; man könnte glauben,

185 die Ausbildung der Pharmaeeuten gehöre mehr einer Hochschule als einer polytechnischen Schule zu.

Allein die Kommission glaubte vorerst fich ganz innerhalb der Schranken, welche das Gesez dem schweizerischen Polytechnikum zieht, zu halten, wenn sie an die chemischtechnische Abtheilung auch den pharmaeeutischen Unterricht aufnahm. Nicht nur gehört die Pharmaeie zu denjenigen Gewerben, die wesentlich auf der angewandten Chemie beruhen, sondern es ist auch an polytechnischen Anstalten Deutschlands diese Richtung mit in den Unterrichtskreis aufgenommen worden, und zwar mit gutem Erfolge. In Braunschweig, einer der bessern deutschen Anstalten, finden wir die Pharmaeie als Bestandtheil der Unterrichtsgegenstände.

Wesentlich hat zur Aufnahme der pharmaeeutischen Lehrfächer aber die Betrachtung mitgewirkt, daß daraus manche Vortheile für die Anstalt erwachsen müssen.

Bei dem gänzlichen Mangel jedes geordneten und vollständigen pharmazeutischen Unterrichts an sämmtlichen schweizerischen höhern Lehranstalten, und gegenüber dem unbestreitbaren Bedürfniß, einem so wichtigen Berufe, zu dessen Ausübung mehrere hundert Individuen für die ganze Schweiz nothwendig find, einen wissenschaftlichen Sammelpunkt zu geben, läßt die Einführung pharmaceutischer Vorträge an dem Polytechnikum sicherlich aus namhafte Frequenz hossen. Wenn es aber im Allgemeinen schon höchst erwünscht sein muß, die Anstalt von

möglichst vielen Zöglingen besucht zu wissen, welche als Fachschüler eintreten, um ihre ganze Berufsbildung an derselben zu absolviren, so ist für die chemisch technische

Schule ein solcher Schülerzuwachs von doppelter Wichtigeit.

Die Bedeutung der technisch-chemischen Gewerbe in

186 unferer gesammten Industrie ist so groß, daß die Anstalt Allem aufbieten muß, um denfelben junge Kräfte von

tüchtiger wissenschaftlicher und Fachbildung zuzuführen.

Die Anstalt ist genöthigt, sowohl durch vollzähliges Lehrerpersonal als zwekmäßige Hülfsmittel, namentlich Laboratorien der chemischen Jndustrie, Vorschub zu leisten.

Obgleich ihr aber alles dieß durch die Umstände zur Pflicht gemacht wird, hat sie doch nicht zu erwarten, daß ihr eine größere Anzahl von Schülern wenigstens ans der Schweiz zukommen werden, die sich den verschiedenen chemischen Jndustrien widmen wollen. Dieß darum, weil die Anzahl von Fabrikanten chemischer Produkte, Färbern, Zeugdrnkern u. s. w. immerhin eine nicht sehr große in unserm Vaterlande sein wird, und sein kann. Das Hinzukommen der Pharmaeeuten wird deß-

halb derchemischenAbtheilnng der Schule wesentlich förderlich sein.

Ein Blik auf den Unterrichtsplan der Pharmaeeuten lehrt, daß diefelben im ersten Iahreskurfe mit den industriellen Chemikern ganz denselben Lehrplan haben, und daß im zweiten Iahreskurfe ihnen einige, ausschließlich ihren Beruf betreffende Vorträge zu halten find. Die Vorträge der allgemeinen, analytischen und technischen Chemie, die Uebungen in den Laboratorien, die Vorträge über Botanik, Zoologie, Mineralogie, Geologie müßten immer an dem Polytechnikum gehalten werden, und sie sind die Hauptsubftanz der pharmaeeutischen Bildung.

Warum sollte man die sehr geringen Opfer fcheuen,

ditfem Stande die Möglichkeit einer vollständigen Berufsbildung an diefer Anstalt zu gewähren?

Wenn einerfeits durch die Aufnahme der Pharmaeeuten nichts Hemmendes, nichts Widersprechendes in den .Lehrplan der Techniker kommt, so darf andrerseits nicht

187 unbeachtet bleiben, daß die Technik einen weitern mittelbaren Nuzen von dieser Vereinigung ziehen wird. Wer wollte bestreiten, daß die Pharmaeeuten an vielen Orten diejenigen find, die von den Gewerbtreibenden in technisch chemischen Fragen um Rath angegangen werdend Pharmaeeuten nun, welchen der Anlaß geboten worden, neben den Fachstudien auch noch technische Vorträge zu hören, werden viel besser geschikt sein, den Gewerben in ihrer Umgebung durch Rath zu nüzen als die auf Hochschulen erzogenen, oder einseitig in der engen Osfizin herangebildeten Apotheker.

Es kann endlich nur die öffentliche Theilnahme an der jungen Nationalanstalt erhöhen, wenn sie fich bestrebt, für die geistigen Bedürfnisse eines Berufes zu wirken, der in jedem Kantone, in jedem Bezirke seine Vertreter hat.

Die Kommission glaubt also erst durch den Antrag auf Einführung derchemisch.technischenAbtheilung im engern Sinne einerseits, und der pharmaeeutischen andrerseits der Wissenschaft der Chemie an der Schule denjenigen Wirkungskreis angeboten zu haben, der ihr, ohne den praktischen Nuzen der Schule wesentlich zu beeinträchtigen, nicht geschmälert werden darf.

Auch die Forstschule kann fich mit zwei Iahreskurfen Forstschule.

begnügen; denn auch fie stüzt fich auf eine noch junge Wissenschaft, und das von ihr bearbeitete Material ist demzufolge noch nicht so umfangreich, wie dasjenige älterer Wissenschaften. Ueberdieß ist, nachdem die wichtigsten Prinzipien der Forstwirtschaft einmal aufgefaßt find, der Wald selbst die beste Schule für den Forstwirth, und die Neigung des jungen Forstmannes, immer und immer wieder ins Freie zu gehen, leitet ihn hier gewiß

188 nicht unrichtig. Auch andere Forstschulen sind auf zweijährige Kurfe berechnet.

Der Unterricht im Forstwesen theilt sich keineswegs in zwei von einander so unabhängige Richtungen, wie der Unterricht in der zweiten, dritten und vierten Ab-

theilung; die beiden Richtungen, welche sich hier unterscheiden lassen, gewähren im Gegentheile einem jeden Schüler nur dann eine vollständige Bildung als Forstmann, wenn er sich in beiden beträchtliche Kenntnisse erworben hat: Es find dieß die mathematische und die naturwissenschaftliche Richtung des forstlichen Unterrichtes.

Erster JahresIm ersten Iahreskurfe wird der Schüler im Unterrichte der Forsteneyklopädie durch eine Ueberficht über die gefammte Forstwissenschaft in dem neuen Gebiete, das er nun betritt, orientirt. Alsdann wird die mathematische Richtung durch das Fach der Forsttaxationslehre und Forstmathematik, sowie durch das Hülfsfach der Topographie und der damit verbundenen Feldmeßübungen

vertreten. Die Fähigkeit, die Größe eines Waldes feinem Flächeninhalte nach auszumessen, darnach die Masse und alsdann den Werth des in ihm enthaltenen Holzes

zu bestimmen, den Werth eines Waldes mit Rükficht auf die Zeit, welche zwischen je zwei Holzernten verfließt, zu ermitteln, ist für den Forstmann fo wichtig und erfordert, wenn sie zur Wertigkeit werden soll, fo viele Ui.bung, daß der Unterricht in diefen Fächern fri. hzeitig beginnen und durch beide Iahreskurfe fortgeführt werden muß. Forstbenuzung und Technologie lehren vorzugsweise die Verwerthung der Nebenprodukte, während Insektenkunde und Forstbotanik, sowie Agrikulturchemie, Vorbereitungsfächer für den naturwissenschaftlichen Theil des forstlichen Unterrichtes sind. Durch den Unterricht in der Zoologie, der Botanik, mit Inbegriff der Pflan-

189 zenphyfiologie und der Mineralogie, wird die allgemeine naturgeschichtliche Bildung des jungen Forstmannes, die ihm bei seinem häufigen Aufenthalte in der freien Natur so wünschbar ist, vollendet. Das Fach der technischen

Phyfik wird sür ihn vorzüglich wegen der Theorie der Heizungen und Feuerungen wichtig.

Im zweiten Iahreskurfe werden die Tarationsübun- Zweiter Jahresgen als Vertreter der mathematischen Richtung des Un-kus.

terrichtes fortgefezt, während die naturwissenschaftliche vorzugsweise durch das Fach des Waldbaues, in Verbindung mit Klimatologie und Geologie, vertreten wird, dem fich dann, mit Ausnahme mancher ökonomischen Elemente, die Fächer der Forsteinrichtung und Betriebslehre, des Forstschuzes und der Forftpolizei anschließen.

Die Anleitung zur Geschäftsführung wird nur wenig Zeit in Anspruch nehmen, ebenso der Unterricht in der verhältnismäßig noch wenig umfangreichen Forstliteratur, während ein kleines Kolleg über Forststatistik und Forststaatswirthschaftslehre weniger beabsichtigen kann, diese Zweige der Forstwissenschaft ausgedehnt zu behandeln , als vielmehr die Schüler zu deren Studium anzuregen und anzuleiten.

Weg-, Brüken- und Wasserbau muß sür die Forstschüler weit kürzer, als für die Ingenieurschüler, und daher in wenigen befondern Vorträgen behandelt werden.

Von großer Wichtigkeit für die Forstschüler find die Exkursionen, die nach der Anficht von Fachmännern auch im Winter nicht ganz unterlassen werden dürfen. Es werden deshalb wöchentlich einige halbe, bisweilen auch ganze Tage dazu zu verwenden fein. Bei fehr ungünstiger Witterung kann die zu den Cxkurfionen bestimmte Zeit zu Repetitionen verwendet werden.

Schließlich muß auch hier darauf aufmerfam gemacht

190 werden, wie sehr bei diesem Unterrichte unsere schweb zerischen Verhältnisse besondere Berechtigung fordern.

Die bedeutendsten Forstschulen bestehen in Deutschland.

Nun find aber gerade die Verhältnisse, unt..r denen das deutsche Forstwesen steht, von den unsrig.m ungemein.

verschieden. Die Eigentumsverhältnisse find dort ganz andere als bei uns; auch die Ausdehnung der deutschen Wälder ist weit großer, als die der unsrigen, so daß dort die ganze Waldwirtschaft auf große, zusammenhängende Waldgebiete berechnet werden kann, während unsere Waldungen in kleinere, unzusammenhängend

Stüke vertheilt find. Selbst die klimatischen und Bodenverhältnisse find bei uns, in diefer nächsten Nachbarschaft der Alpen, von denen Deutschlands verschieden, was beim Unterrichte in der Forstschule ebensosehr zu beachten ist, als bei dem in der Bau- und Ingenieurschule. Die Thierwelt der deutschen Forste gewährt zwa... dem Iäger eine reichere Beute, umfaßt aber auch eine unzählbare Menge jener so verderblichen Insekten, die bisher unfern .forsten gleicherweise weniger Schaden zugefügt haben.

Es wäre mithin sehr unzweckmäßig, wenn der Unterricht an unserer Forstschule etwa ganz nach dem Muster einer deutschen Anstalt eingerichtet würde. Auch hier werden die Lehrer unserer Anstalt einen Theil dessen, was sie zu lehren haben, nur dnxch genaues Studium der fchweizerischen Verhältnisse sich aneignen können.

Am Schlusse ihres Berichtes über die fünf ersten Abtheilungen muß die Kommission noch über das Fach des Privatrechtes und der administrativen Gefezgebung , welches in der Bau-, .Ingenieur- und Forstschule eingeführt ist, bemerken,. daß dasfelbe den Schüler nur in einem ganz kleinen Kolleg mit den wesentlichsten gefezlichen Bestimmungen der .verschiedenen Kantone über das

191 Bauwesen, mit den E.rpropriationsgesezen und den Forstgesezen bekannt machen soll. Der Unterricht würde einer jeden der genannten drei Abtheilungen gesondert ertheilt.

Ueber die einzelnen Fächer der sechsten oder philosophé schen und staatswirthschaftlichen Abtheilung bleibt der Kommmiffion nur wenig zu bemerken übrig, da die meisten hierher gehörenden Fächer im Geseze vorgeschrieben sind.

Zufolge der oben angeführten Bemerkung wurden Philosophische alle Dächer von rein wissenschaftlichem Interesse in die und Staatswirthschaftlichen Absechste Abtheilung verlegt. Da nun aber mehrere dieser theilung.

Unterrichtsgegenftände, als notwendige Hülfsfächer für irgend eine Abtheilung des Berufsunterrichtes, auch in die Abiheilungen I bis V herüber genommen werden mußten, so kommen in dieser fechsten Abtheilung einige schon früher aufgezählte Gegenstände wieder vor, und zwar in der Me.nung, daß sie in allen Beziehungen, ausgenommen, daß fie für einige Fachschulen obligatorisch sind, als Fächer der sechsten Abtheilung behandelt werden sollen.

Zuerst find fämmtliche Naturwissenschaften aufgezählt, welche hier in ihrem ganzen Umfange und mit allen jenen Spezialitäten, welche etwa eine besondere Ausbildung erlangt haben, gelehrt werden sollen. Auch Vorträge über elementare Theile diefer Wissenfchaften wären, nach der Anficht der Kommission, nicht ausgeSchloffen, weil dieselben theils den Schülern als Repetitorien von früher Gehörtem, theils manchen Zuhörern willkommen fein werden.

Ebenso sollen, nach der Ansicht der Kommission, die mathematischen Wissenschaften in ihrer ganzen Ausdehnung vorgetragen werden. Daß Kollegien über elementare Mathematik , sowie über die schwierigsten Spedali-

Bundesbalatt. Jahrg. VI. Bd. III.

18

192 täten der höchsten Partien dieser Wissenschaft nicht in jedem Semester, sondern, je nach Bedürfniß, nur von Zeit zu Zeit vorgetragen werden sollen , versteht fich von selbst.

Besonderer Erwähnung bedarf hier das Fach der Astronomie. Daß glisse Theile desselben für den geodätischen Unterricht nöthig find, ist oben dargelegt worden. Die Kommission möchte hier nur noch darauf hinweifen, daß dasselbe ihrer Anficht nach auch unter die Fächer der sechsten Abtheilung aufgenommen werden soll. St... glaubt indessen, es werde zur Rechtfertigung ihres Vorschlages kaum mehr nöthig fein, als daran zu erinnern, daß das Gesez Unterricht in den mathematischen und Naturwissenschaften an der polytechnischen Schule fordert, daß aber die Astronomie nicht nur eine der ältesten, sondern eine derjenigen Naturwissenschaften ist, welche durch Anwendung der Mathematik, der Mechanik und der Phyfik zu einer bewunderungswürdigen Vollkommenheit gelangt ist, trozdem aber einen so unerschöpflichen innern Reichthum enthält, daß eine scharffinnige Anwendung der längst bekannten Säze Newton's und der schwierigsten mathematischen Operationen auch in unfern Tagen noch zu den bedeutendste Entdekungen in ihrem Gebiete führte. Eine Anstalt, welche auf einen einigermaßen vollständigen Unterricht in den mathematischen und Naturwissenschaften Anspruch macht, sollte daher aus den astronomischen Untere richt, nach der Anficht der Kommission, nicht ganz verzichten. Die Kommission trägt nicht darauf an, daß diese Wissenschaft in ihrer ganzen Ausdehnung gelehrt werde, daß ein vollständiges astronomisches Obfervatorium mit den zugehörigen Vorrichtnngen zu magnetischen Beobachtungen u.. s. f. hergestellt werde ; sie trägt

193 nicht einmal auf die Anstellung eines Lehrers ausfchließ-

lich für diese Wissenschaft an; sie glaubt nur, es follte außer dem astronomischen Unterrichte für die Geodäten wenigstens jedem Schüler und jedem Zuhörer Gelegenheit gegeben werden, einen allgemeinen Kurs über Astronomie zu hören, die nöthige Vorbereitung zum Verständnisse einer einläßlichern mathematischen Behandlungsweife dieser Wissenschaft zu erhalten, und die Art und Weife, wie die wichtigsten Beobachtungen angestellt werden, sowie die dazu nöthigen Instrumente, kennen zu lernen. Die Verwirklichung der Wünsche der Kommission dürfte um so leichter sein, da die einzige bedeutende Ausgabe, die sie erfordert, diejenige für die genannten Instrumente ist, die aber nicht jährlich wiederkehrt, fondern nur einmal gemacht werden muß.

l.leberzeugt von der Wichtigkeit der Sache und der sehr mäßigen Größe des Aufwandes, empfiehlt daher die Kommission nochmals ihren Vorschlag.

Es bleibt noch zu erinnere übrig, daß die Sprachfächer unter dem Titel: Deutsche, französische u. s. f.

Literatnr aufgenommen wurden, um nicht zu dem Mißverständnisse Anlaß zu geben, daß am Polytechnikum auch noch etwa die Elemente der Grammatik dieser Sprachen gelehrt werden sollen. Da in verschiedenen Industrieschulen, namentlich auch in der zürch'schen, volle Gelegenheit zur Erlangung von elementarem Sprachunterrichte geboten wird, so kann di.. polytechnische Schule fich auch in diesen llnterrichtszweigen auf einen, ihr viel angemessenern, böhern Standpunkt stellen. Literaturgeeichte und Erklärung einzelner Klafter wird die Hanptaufgabe dieses Unterrichtes, wissenschaftliche, namentlich vergleichende Grammatik aber keineswegs ausgeschlossen sein.

194 Endlich muß bemerkt werden, daß das Fach des Handelsrechtes im Geseze nicht besonders genannt ist.

Die Kommission glaubte aber dasselbe dennoch, als einen Theil der staatswirthschaftlichen Fächer, aufnehmen zu sollen, weil in der Schweiz mit der Fabrikation stets oder sehr oft auch der Handel mit den Fabrikaten verbunden ist. Es geschah also nicht etwa in der Abficht, damit den Anfang zn einer Handelsschule zu machen, obschon auch Kaufleute diesen Unterricht als Zuhörer mit Vortheil werden hören können, sondern im Interesse derjenigen Schüler , welche fich zu Fabrikanten heranbilden wollen..

Damit mögen die Bemerkungen über ...inen Haupttheil der Vorschläge der Organisation geschlossen werden, nicht weil alles erschöpft ist, was man darüber fagen könnte, sondern w.il nur das Wichtigste gesagt werden sollte.

Die LehramtsDie Stellung der Lehramtskanditaten an der polyKandidaten.

technischen Schule wurde von der Kommission so aufgefaßt, wie fie im Art 2 des Gesezes bestimmt wird.

Eine besondere, für Ausbildung von Lehrern bestimmte Abtheilung konnte der Schule nicht beigegeben werden; denn wäre dieß die Abficht des Gesezgebers gewesen, so hätte im Geseze die Bildung von Lehrern mit der selben Bestimmtheit als ein Hauptzwek der Schule bezeichnet werben müssen, wie die Bildung der fünf Klassen von Technikern. Sowie diese Richtungen der technischen Ausbildung im Geseze durch Numerirung hervorgehoben wurden , so hätte dieß auch mit der Ausbildung zum Lehrerberufe geschehen müssen.

Die Kommission konnte ferner auch nicht auf die

Einführung folcher Lehrfächer in die Abtheilung Vl antragen, welche ausschließlich nur für Lehramtskanditaten

195 von Nuzen wären, wie z. B. das Fach der Pädagogik, weil das Gesez in Lemma 2 des Art. 2 nur solche

philosophische und staatswirthfchaftliche Lehrfächer fordert, die als Hilfswissenschaften für höhere technische Ausbiß dung Anwendung finden, wozu alle die von der Kommission in ihren Vorschlag aufgenommenen Unterrichtsgegenstände gehören. Es blieb der Kommission daher nur die Auffassungsweife der Stellung der LehramtsKandidaten übrig : Daß sich Lehrer infoweit an der Schule zu ihrem Berufe follen ausbilden können, als sie zur Ausübung desselben die Kenntniß der ohnedieß schon an der Schule gelehrten technischen, philosophischen und staatswirthschaftlichen Fächer bedürfen.

Von diesem Standpunkte ausgehend, wollte die Kommisfion aber den Lehramtskandidaten eine möglichst freie Benuzung der Anstalt sichern, und ihnen einerseits in der Auswahl der Unterrichtsfächer dieselbe Freiheit lassen, wie den Zuhörern, andrerseits aber sie in ökonomischer

Beziehung doch gleich günstig stellen, wie die Schüler.

Sie dachte fich nämlich: Entweder werden sich die Lehramtskandidaten zu Lehrern in einer der fünf im Geseze bestimmten technischen Richtungen ausbilden; alsdann werden fie die dieser Richtung entsprechende Fachschule als ordentliche Schüler besuchen und in Folge dessen in allen Beziehungen als solche behandelt werden. Oder sie wollen sich eine allgemein wissenschaftliche Bildung verfchaffen und keine Fachschule, jedenfalls aber eine, ihrem Zweke angemessene Zahl von Stunden besuchen; alsdann verdienen fie gleichwohl in ökonomischer Beziehung wie Schüler behandelt zu werden. Mit Rükstcht hierauf wurde das 3. Lemma des Art. 27 des Reglements aufgenommen.

Ferners muß hier auf einen Umstand aufmerksam

196 gemacht werden, welcher für die praktische Ausbildung zum Lehrerberuf von der größten Wichtigst werden kann. Es giebt an der Schule etwa fünf oder sechs Hülfslehrerstellen , welche ganz gut von tüchtigen Stndirenden verwaltet werden können ; namentlich die beiden Hülfslehrerstellen für die chemischen, eine für die mechanifchen, eine bis zwei für die ingenienrwissenschaftlichen und eine für die bauwissenschaftlichen Fächer. Die Verwaltung einer solchen Hülfslehrerstelle auf einige Zeit, wenn auch nur auf ein Jahr, unter der Leitung eines tüchtigen Professors, wird nun aber eine so vortreuliche Bildungsschule für einen jungen Lehrer in wissenschaftlicher und pädagogischer Beziehung sein, wie fie unter keinen andern Verhältnissen, kaum von einem eigentlichen Lehrerseminar, geboten werden könnte. Wer einer solchen Stelle gewachsen sein will, muß freilich eine Fachschule vollständig absolvirt und sich nachher auf kurze Zeit auch anderswo, mindestens auf einer Reise, in feinem technischen Berufsgebiete umgesehen haben; allein dieser Auswand von Zeit un... Geld wird um so weniger drükend werden, da jene Hülslehrer-

stellen durchschnittlich mit 5 bis 600 Franken honorirt werden sollen.

Es ist mithin zu hoffen, daß die Anstalt in der That sehr wesentlich auf die Heranbildung von Lehrern für höhere, technische Lehranstalten wirken, und daß sie nicht nur im Gebiete der Wissenschaft, fondern auch durch diese perfönlichen Beziehungen die schweizerischen Industrie- und Gewerbeschulen auf das inr.igste mit fich verbinden wird. Wenn einmal die Zeit da fein wird , wo in den verschiedenen technischen Mittelschulen der Schweiz eine Anzahl Lehrer wirken werden, welche aus der polytechnischen Schule hervorgegangen find, welch'

197 ein einheitliches System der technischen Unterrichts- und Erziehungsweife wird fich dann über unser Vaterland ausgebreitet haben!

Der Anfang der jährigen Kurse soll nach Art. 15 Anfang d. Kurse auf den Herbst verlegt werden, und diesem Zeitpunkte und Ferien eine Ferienzeit von acht Wochen vorangehen. Dieser Anfangspunkt wurde zunächst mit Rükficht auf fehr viele schweizerische Schulen, namentlich solche der westlichen Kantone, und mit Rükficht auf den Schluß der außerschweizerischen ähnlichen Schulen, der auf den Herbst fällt, gewählt. Dann aber war Folgendes zu bedenken: Einmal während des Iahres muß fowohl für Lehrer als Schüler eine Ferienzeit von zirka acht Wochen eintreten, und diese Ferienzeit muß auf den .

Sommer fallen, damit von Lehrern und Schülern Reifen und Ausflüge nicht nur zur Erholung, sondern namentlich auch im naturwissenschaftlichen Interesse und zum Besuche technischer Etablissemente und Arbeiten vorgenommen werden können. Diese Ferienzeit muß ferner unmittelbar vor den Anfang der Iahreskurse verlegt werden, damit das Schuljahr durch fie nicht zerschnitten werde. Es bleibt daher für den Anfangspunkt der Kurfe nur ein Zeitraum etwa vom Inni bis Oktober übrig. Nun trifft aber der lezte Zeitpunkt noch am genauesten mit dem gegenwärtig schon bestehenden Schlußpunkte anderer fchweizerischen Schulen zusammen. Auch auf diesem Wege gelangt man alfo zu demselben Ergebnisse.

Die Frühlingsferien theilen das Schuljahr in zwei, mit Rükficht auf die Herbstferien, etwas ungleiche Hälften, find aber so verlegt, daß fie in der Regel die Osterseiertage in fich schließen und mit den Frühlingsferien der fremden und inländifchen Hochschulen zusammenfallen.

198 Sammlungen Von den im Art. 17 vorgeschlagenen Sammlungen und Anstatten. brauchen die meisten nicht besonders besprochen zu werden, wie z. B. die Sammlungen in Nr. 1, 2 und 3.

Die Werkzeugfammlung. Nr. 4, soll den Zwek haben, jederzeit die vollkommensten Handwerkerwerkzeuge zur Bearbeitung von Metall und Holz in einzelnen Exemplaren derselben aufzuweifen. Eine solche Sammlung ist nicht nur beim technologischen Unterrichte nöthig, sondern kann nicht unwesentlich zur Hebung di.s Handwerkerstandes beitragen, indem derselbe auf andern Wegen, namentlich mit den oft sehr gut eingerichteten englischen und amerikanischen Werkzeugen nicht bekannt werden kann. Es ist daher auch weniger nöthig, diese Samm-

lung gleich Anfangs sehr groß anzulegen, als vielmehr sie von Jahr zu Iahr mit den besten neuer. Konstruktionen zu vervollständigen.

Die in Nr. 12 und 13 angeführten Werkstätten, deren Zwek darin besteht, den Schüler theils felbst in dem Gebrauche der Werkzeuge zur Metall- und Holzbearbeitung einigermaßen zu üben, theils mit den Anfordernden, die man an eine Handarbeit machen kann und an eine gute Arbeit dieser Art machen foll, bekannt zu machen, fowie die Werkstätte unter Nr. 11, die vorzüglich von den Architekten zur praktischen Ausbildung in der Lehre vom Steinfchnitte und zu einiger Uebung im Ornamentenmodelliren benuzt werden soll, müssen so eingerichtet sein, daß eine gewisse Anzahl Schüler gleichzeitig arbeiten kann. Bei der Werkstätte Nr. ...1

ist dieß leicht, wegen der geringen Ausrüstung, welche jeder einzelne Arbeiter bedarf.

In

den Werkstätten

Nr. 12 und 13 ist es schwerer, weil die gleichen Arbeitspläze zu verschiedenen Tageszeiten oder Tagen nicht von zu vielen vermiedenen Arbeitern benuzt werden

19.)

dürfen, indem bei Beschädigungen a.. den zu jedem Arl.eitsplaze gehörenden Werkzeugen der Fehlbare oft schwer zu entdeken und überhaupt die Schüler in der Handhabung der Ordnung in ihren Werkzeugen schwer zu kontroliren wären. Die Kommission dachte sich einstweilen etwa zehn Arbeitspläze in jeder der Werkstätten Nr. 12 und 13, von denen einem jeden zwei bis drei Arbeiter zugetheil.. werden könnten. Es wird übrigens zwekmäßig sein, von vorn herein auf die Möglichkeit einer Vergrößerung Bedacht zu nehmen.

Die beiden Laboratorien, Nr. 14 und 15, find deß-

halb nöthig, weil die analytischen Arbeiten, welche der äußersten Ruhe und Sorgfalt bedürfen, von den oft einen großen Raum einnehmenden technischen , leicht gefiört werden würden, wenn fie im gleichen Raume ausgeführt werden müßten; dann aber auch, weil gleichzeitig zu viele Schüler im gleichen Raume zusammengedrängt würden, wenn die Analytiker, sowie die Techniker und die Pharmaeeuten aller Iahreskurse im gleichen Laboratorium arbeiten müßten.

Unter einem physikalischen Laboratorium, N. 16, ist ein Raum verstanden, der zur Ausführung physikalischer Versuche, an .denen fich auch die Schüler betheiligen würden, eingerichtet ist.

Ueber den astronomischen Apparat ist bei der Beleuchtung des Begehrens eines Nachtragskredites das

Nöthige gesagt worden.

Alle übrigen aufgezählten Sammlungen bedürfen keiner besondern Besprechung.

Zu diefen speziellen Bemerkungen über die Sammlangen und wissenfchastlichen Anstalten muß die Kommisfion die allgemeinen hinzufügen, daß fie, aus zwei Gründen, auf eine gute Ausstattung derselben das

200 allergrößte Gewicht legt. Erstens sind für alle Naturund technischen Wissenschaften die Instrumente gleichsam das Mittelglied, welches die wissen fchaftliche Anffassung der materiellen Welt, die Vorstellung, welche sich Lehrer und Schüler von der leztern machen, mit der materiellen Welt selbst verbindet. Fehlt dieses Mittelglied, oder ist es unvollkommen, so find Lehrer und Schüler in Gefahr, vom Reiche der Wahrheit auf dasjenige der bloßen Votstellungen sich zu verirren. Deßhalb aber fragt zweitens jeder tüchtige Lehrer und Forscher, wenn es sich um feine Anstellung an einer neuen Anstalt handelt, nicht allein nach der Größe der Besoldung, sondern fast ebensosehr nach dem Zustande der zu seiner Verfügung zu stellenden Sammlungen und wissenschaftlichen Anstalten und nach dem für dieselben ausgesezten jährlichen Kredit. Will man also gegründete Hoffnung auf tüchtige Lehrer h..iben. so muß diesem Theile der Anstalt die größte Aufmerksamkeit gewidmet werden.

Zweiter Abschnitt.

Bon den Studirenden.

.1. .........utnalnn.e, Verpflichtungen, Berechtigungen.

Schüler nnd Unter den Zuhörern dachte sich die Kommission theils Zuhörer. Studierenden der Hochschule in Zürich, die ohne Zweifel manche Unterrichtsgegenstände der polytechnischen Schule in großer Zahl besuchen werden; dann auch andere junge Leute, welche fchon in einen praktischen Beruf eingetreten sind, sich aber noch in einzelnen Richtungen weiter

201 ausbilden wollen; endlich ältere Industrielle, für die es interessant sein dürfte, bisweilen die neusten Entdekungen im Gebiete ihrer eigenen oder einer verwandten Industrie wissenschaftlich behandeln zu sehen.

Z i f f e r 1. Das fiebenzehnte Altersjahr ist aus Alter bei de...

zwei Gründen als das normale Alter der Schüler Aufnahme.

beim Eintritte gewählt worden.

Erstens woll.e man nur solche Studirende an die Anstalt aufgenommen wissen, die einen wissenschaftlich gehaltenen Unterricht zu verstehen und zu verarbeiten im Stande seien, damit die Anstalt nicht genöthigt werde, unter den ihr gebührenden Standpunkt herabzufinken. Ein geringeres Alter war aus diesem Grunde

nicht zulässig. Ferners schlißt fich dieses Alter ziemlich genau an dasjenige an, welches die aus den vorgerüdesten Industrieschulen der ..Schweiz austretenden Schüler besitzen. Ans den obersten Kursen der Industrieschulen in Zürich und St. Gallen treten fie im fiebenzehnten, aus dem obersten Kurse der Kantonsschule in Aarau im achtzehnten Iahre aus. Zur Vergleichung möge an-

geführt sein, daß in Karlsruhe zum Eintritt in die Fachschulen ein Alter von fiebenzehn bis achtzehn Jahren gefordert wird, und daß die Ecole centrale in P.rtis nur mindestens sechszehnjährige Iünglinge aufnimmt,

allein ausdrüklich bemerkt, daß in der Wirklichkeit fast

.

immer erst bei siebenzehn- und achtzehnjährigen die nöthige Vorbildung und Reife des Verstandes angetroffen werde.

Litt. A. Die Kommiffion wollte durch die Forde-Borkenntnlsie ln rung gar zu ausgedehnter Sprachkenntnisse den Ein- den Sprachen.

tritt in die Schule nicht zu sehr erschweren; allein da das Gesez gestattet, den Unterricht in jeder der drei Landessprachen zu ertheilen, so mußte die Bedingung gemacht werden, daß der eintretende Schüler jedenfalls im Stande

202 sein müsse, dem Unterrichte in den für ihn obligalorischen Fächern zu folgen, und daß er daher die Sprachen, in denen derselbe ertheilt wird, soweit als zu diesem

Zweke nöthig ist, kennen müsse. Wird also z. B. in einer Fachschule nur in deutscher und französischer Sprache Unterricht ertheilt, fo müssen alle eintretenden Schüler in diefen beiden Sprachen soweit vorgebildet fein, daß fie den in denselben ertheilten Unterricht verstehen können, n. f. w. Die hier gestellten Forderungen find alfo die geringsten, welche sich noch mit dem Geseze vertragen.

.Vorkenntnisse in Litt. B. Die von den Eintretenden zu fordernden der Mathematik Borkenntnisse sind im Wesentlichen durch den Standpunkt wissenschaften. bestimmt, auf welchem dte Schule ihren Unterrtcht beginnt und ergeben sich mithin fast ganz ans dem früher Ge sagten. Nur wenige weitere Bemerkungen seien hier gestattet.

Die Forderungen, welche die Kommission zu stellen vorschlägt, umfassen einen vollständigen, aber elementaren Unterricht in den drei Gebieten der Naturgeschichte, in der Ehemie und Physik, in dem Sinne jedoch, daß die Anwendung der elementaren Geometrie und Trigonometrie beim leztern Fache ebenfalls gefordert werden foll.

In den mathematischen Fächern follen die elementaren Theile gefordert werden; dagegen glaubte die Kommission, nicht nur von der höhern Analysis felbst, sondern nicht einmal von der fpeziellen Einleitung zu derselben einige Kenntnisse fordern zu sollen, um den Eintritt nicht zu sehr zu erschweren, obschon sie solche strengere Anforderungen, zufolge dem Standpunkte, den die Schule einnehmen foll, hätte beantragen können. Sie zieht aber daraus den Schluß, daß die nun beantragten, geringern Vorkenntnisse mit um fo mehr Genauigkeit bei den Aufnahmeprüfungen verlangt werden sollen. Laxheit würde und

den

Natu.-

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203 .weder die polytechnische Schule, noch die Industrieschulen zu heben , oder auf der wünschbaren Höhe zu erhalten geeignet sein.

Bei der Stufe, auf welcher die geforderten Vorkenntnisse nun gehalten find, werden einige der vorgerüktesten Industrieschulen ihren mathematischen Unterricht etwas beschränken können, andere ihn heben müssen; der naturwissenschaftliche und Sprachunterricht wird nirgends merklich beschränkt werden. können, muß aber an mehrern Orten vervollständigt werden. Aarau und Zürich werden ihren Unterricht in der Mathematik und mathematischen Mechanik um einen halben, bis einen ganzen Iahreskurs herabstimmen können, allein ohne daß deßhalb die obersten Kurse dieser Schulen auch für die übrigen Unterrichtsfächer aufgehoben werden können; St. Gallen und Neuenburg werden im Ganzen ziemlich auf der Stufe stehen bleiben können, auf der sie gegenwärtig angelangt find; Bern, Lnzern, Basel und andere Kantone werden zu den gegenwärtig bestehenden Klassen ihrer Schüler noch ein bis zwei Iahreskurse hinzufügen müssen, um ihre Schüler zum Eintritte ins Polytechnikum hinreichend vorzubereiten. Auch hieraus folgt also, daß die vorgeschlagenen Vorkenntnisse nicht zu hoch hinaufgeschraubt sein werden und den Anforderungen von Art. 3 des Gesezes wohl vollständig entsprechen.

Litt. C. Hier sind die Vorkenntnisse in den mathematischen Fächern angemessen vermindert, dagegen diejenigen in der Chemie selbst um die organische Chemie vermehrt worden.

Litt. D. Auch hier find die Anforderungen in den mathematischen Fächern geringer als bei den Bewerbern um Aufnahme in die drei ersten Abtheilungen gestellt, jedoch immerhin so gehalten worden,daß die Forstschüler dem Unter-

204 richte im Feldmessen am Polytechnikum werden folgen können. Eine gutechemischeVorbereitung haben fie nöthig, weil sie einen Kurs der Agrikulturchemie müssen hören können.

Alle praktischen Fachmänner im Forstwesen bezeichneten es als wünschenswerth, Iüngli..ge, welche an der Forstschule gebildet werden sollen, vorher einen praktischen Kurs von einem halben oder ganzen Jahre bei einem tüchtigen praktischen Forstmanne durchmachen zu lassen. Da aber zugleich hervorgehoben wurde, daß in manchen Kantonen nicht leicht Gelegenheit dazu für junge .Leute zu finden fei, fo konnte die Kommission nicht darauf antragen, eine Bestimmung in diesem Sinne unter die Anfnahmsbedingungen aufzunehmen.

Schließlich glaubt die Kommission, darauf aufmerksam machen zu sollen, daß später ein weit ausführliche..

res Verzeichnis der Vorkenntnisse, etwa so wie ..s in den französischen Programmen enthalten ist, wird bekannt gemacht werden müssen, damit die Industrieschulen ihren vorbereitenden Unterricht ganz genau demselben anschlies..

sen können. Im gegenwärtigen Augenblike , da ..och alle Erfahrungen fehlen, konnte es die Kommission nicht wagen, einläßlicher zu sein, als in dem vorliegenden Vorschlage und wollte keineswegs dem Schulrathe und der Lehrerschaft vorgreifen.

Schulgeld.

Um einen Maßstab für die Große des zu bestimmünden Schulgeldes zu haben, bedachte die Kommission, daß i.. den westlichen Kantonen, z. B. Gens, sur die vorbereitenden Schulen Fr. 100 und noch mehr, in Zürich nahe Fr. 60, in St. Gallen etwas weniger bezahlt wird, während der Besuch der Kantonsschule in Aarau ganz frei ist. Ferners ist der Befuch mander füddeutfchen polytechnischen Schulen (München) ebenfalls frei; das jährliche Schulgeld in Karlsruhe beträgt für die

205 Fachfchulen fl. 66, also nahe Fr. 140.

Die Ecole cen-

trale in Paris fordert jährlich Fr. 775. Die vorgefchlagenen Fr. 80 stehen, wie die Kommission glaubt, in kei-

nem Mißverhältnisse zu den durchschnittlichen Schulgeldern, an die man in der Schweiz gewohnt ist, sowie zu den Schulgeldern unferer nächsten Nachbaranftalten.

Diese Summe ift ferner immer noch kleiner, als die Summe der Kollegiengelder der Studirenden auf den schweizerischen Univerfitäten.

Die besondere Vergütung für den Besuch der Laboratorien wird durch den damit verbundenen Verbrauch von Materialien gerechtfertiget, und ist überall eingeführt.

Die zum Eintritte in den Fachunterricht in der Regel geforderten Vorkenntnisse follen vor Störung dieses Unterrichtes sichern; es sollten aber ältere und bekannte Personen von dem Nachweise dieser Vorkenntnisse befreit werden können.

Mit Bezug auf die Honorare wurde hier die Sitte der Univerfitäten nachgeahmt.

Die Kommission hält dafür, der Fleiß und die Liebe Aufenthalt in zum Arbeiten werde bei den Schülern wesentlich befördert, den Werkstätten wenn ihnen der Aufenthalt in den Werkstätten u. f. w.

nicht nur während einer genau abgemessenen Zeit, sondern namentlich auch während der freien, zwischen je zwei Unterrichtsstunden fallenden Zwischenstunden gestattet fei. Iede Gelegenheit zum Arbeiten soll den Schülern möglichst erleichtert werden.

2 .

D i s z i p l i n .

In der Ueberzengung, daß die Handhabung ein er Disziplin.

guten Disziplin an der Schule weit mehr von der Energie und dem Ernste der Lehrerfchaft und des Schulrathes als von dem Umfange eines Disziplinarreglementes

206 abhängt, glaubte die Kommission, hierüber sehr einfache Vorschläge machen zu sollen. Dabei wurden die bestehenden disziplinarischen Bestimmungen für die zürche-

rifche Hochschule berükfichtigt. In das Strafenverzeichniß wurde indessen die Karzerstrafe nicht aufgenommen, da fie fich, gemäß der Erfahrung, nicht als ein sehr wirk-

sames disziplinarisches Korrektionsmittel für Iünglinge dieses Alters erwiesen hat.

Ferner wurden die Lehrer, die Vorstände der Abtheilungen und die Spezialkonferenzen nicht unter diejenigen Behörden oder Beamten aufgenommen, welche eine Strafe von offiziellem Charakter verhängen können.

Die Kommission war wt.it entfernt, die Einwirkung der erstern auf die Schüler hiermit als unbedeutend oder als unnöthig bezeichnen zu wollen ; vielmehr zählt fie darauf, daß von denen, welche mit den Schülern in der innigsten Verbindung stehen, überall der erste und entfcheidende Einfluß auf sie ausgeübt werde. Allein fie wollte durch Verminderung der Zahi .....r offiziellen Strafen das Gewicht derselben vermehren, und durch Verminderung der mit Strafkompetenz bekleideten Instanzen den Ge.schäftsgang vereinfachen.

3. Preise.

P ...

Die in den Art. 41-45 fich findenden Bestimmungen enthalten die nähere Ausführung des Art. 10 des Gesezes.

Auch hier läßt fich das Wichtigste, die Zwekmäßigkeit der zu stellenden Aufgaben nicht durch reglementarifche Bestimmungen, sondern nur durch die Umficht der Lehrerfchaft erreichen. Die für das Preisinstitut vorgeschlagene Form kömmt derjenigen nahe, welche an den Univerfitäte

gebräuchlich ist.

207 ......

Diplome.

Die Ertheilung von Diplomen schien der Kommis-Diplome.

fion etwas sowohl die Schule als die Schüler Ehrendes

zu sein, vorausgesezt, daß dabei Gewissenhaftigkeit und Strenge walte. Der Grundgedanke der Kommission bestund darin : ein Schüler müsse theils durch eine Prüfung und durch eine besondere schristliche und graphische Arbeit, theils ab..r auch, und zwar vorzugsweise durch feine Leistungen während des ganzen Aufenthaltes an der Schule beweifen, daß er den Unterricht einer Fachschule vollständig in fich aufgenommen und verarbeitet habe.

Alsdann könne ihm die Schule das Zeugniß geben, daß er hinreichend vorbereitet fei, den entsprechenden praktischen Beruf anzutreten. Die Schule wird auf diefe Weife durch ein Diplom nicht zuviel von ihren Schülern ver prechen, das aber, was sie verspricht, wird in den Augen des sachverständigen Publikums ein bedeutendes Gewicht haben. Schüler, welche ein Diplom erhalten haben, werden alsdann bei ihrem Austritte aus der Schule im praktischen Leben mit weit mehr Vertrauen aufgenommen werden, als solche, die es nicht wagten, sich um ein solches zu bewerben, oder dieß umsonst thaten.

5)

Die öfentlichen Prüfungen die Promotion uud Entlassung der Studierenden.

Die Einführung öffentlicher Prüfungen entspricht dem strengern, schulmäßigen Organismus der Anstalt, im Gegenfaze zu dem feiern einer Universität, an der kine solche Prüfungen bestehen. Es versteht fich übrigens von selbst daß die Einrichtung der Prüfungen der Entwillungsstnfe der Schüler angemessen fein wird.

Diefe Prüfungen find ferner geeignet, dem Publikum, Bundesblatt. Jahrg. VI. Bd. III.

19

^ welches mit Recht gewisse praktische und pofitive Resultate von der Schule fordert, jährlich einmal einen Blik auf die Leistungen der leztern zu gestatten. Dieß geschieht namentlich durch die Ausstellung der Z.'ichnungen. Um aber theils ein vollständiges Bild von der Thätigkeit der Schule zu gewähren, tbeils die Schüler nicht auf den verderblichen Weg zu führen, bloß die Examenarbeiten fleißig, die übrigen aber weniger gut zu behandeln, wird vorgeschlagen, daß bei jeder Prüsung alle während des Iahres angefertigten Arbeiten aufgestellt werden follen.

Die Kommission nahm an, ein Schüler, der nach einem zweimaligen Anhören eines Kurses nicht befördert werden könne, müsse als unfähig zur weitern Ausbildung in demselben angesehen werden. Dagegen wollte sie ihm den Versuch, sich in einer andern Fachschule auszubilden, nicht unmöglich machen.

Zeugnisse werden für diejenigen Schüler einen Werth haben, welche entweder nicht alle Iahreskurse ihrer Fachschule besuchten und sich deshalb um kein Diplom bewerben können , oder welche , obgleich fie alle Iahres-

kurfe besucht, zur Erlangung eines Diploms zu schwach find, doch aber immer noch schöne Kenntnisse erlangt haben.

Dritter Abschnitt.

Von der Lehrerschaft.

Zahl der ...ehrex.

Die Zahl der Professoren für die Abtheilungen I bis V ist ei.:e beinahe mit Notwendigkeit gegebene. Es . wie n ....Bewiesen, daß in jeder dieser Abtheilungen

209 zwei Richtungen des Unterrichtes unterschieden werden müssen, die fich in den obern Kursen entweder mehr oder minder vollständig trennen, wie an der Ingenieur-, der mechanisch-technifchen und der chemisch technischen Schule, oder bis zum Schlusse parallel neben einander fortlaufen, .wie in der Bau- und Forstschule. Da nun ein Lehrer in der Regel nur einer diefer Richtungen vollkommen mächtig ist, und auch wegen der Größe der Stundenzahl nicht den ganzen Unterricht in beiden Richtungen über.nehmen könnte, so find in allen Fachschulen zwei Professoren nöthig, von denen jeder die Fächer einer dieser beiden Richtungen zu übernehmen haben wird. Nur die chemifch-technische Schule wird in Folge der Aufnahme des pharmaeeutischen Unterrichtszweiges noch einen dritten .Lehrer nöthig haben.

Unter den Hülfslehrern dieser fünf Abtheilungen find

drei tüchtige Arbeiter zur Ertheilung des Unterrichts in den drei Werkstätten und ein geübter Maschinenzeichner begriffen, währenddie übrigenHüifslehrerstellenmeistensmit angehenden Technikern, namentlich aber Lehramtskandidaten, welche den größten Theil der ihnen nöthigen Vorlesungen an der Schule selbst schon gehört haben, zu besezen sein werden. Ihnen wird die Verwaltung einer solchen Hülsslehrerstelle unter einem tüchtigen Professor, wie oben

gezeigt wurde, besonders nüzlich sein.

Für die Physik werden zwei Professoren vorgefchlagen, mit Rüksicht auf die technische und die wissenschaftliche Seite dieses Unterrichtsfaches ; für allgemeine und fpezielle Botanik und für Mineralogie, Geologie und Paläontologie ebenfalls je zwei mit Rükficht auf die un-

gemein in's Einzelne gehende Ausbildung dieser Wissen-

schaften.

Für theoretische Mathematik werden zwei Professoren

210 vorgeschlagen, mit Rükficht aus Geometrie und reine

Mathematik.

Die Schwierigkeit, die sich vielleicht zeigen wird, allgemeine und schweizerische Geschichte durch die gleiche Person vortragen zu lassen, und die Wichtigkeit des .Caches der Nationalökonomie und Statistik bestimmten serner die Kommiffion, auch für diese Dächer je zwei Prosessoren vorzuschlagen. Mit den beiden leztgenannten Lehrstellen dachte sich die Kommiffion ferner die Verpflichtung zu Vorlesungen über statistische Geographie verbnnden, weßhalb ihre dii.ßfälligen Vorschläge um so mehr gerechtfertigt fein werden.

Die Kommiffion bittet indessen, den Umf.and nicht unbeachtet lassen zu wollen, daß mehrere dieser Professoren, z. B. diejenigen der Literaturen oder der Beschichte nicht ausschließlich an der polytechnischen Schule beschäftigt zu fein brauchen, sondern vielleicht nur in einer geringern Stundenzahl an derselben wirken und außerdem an einer der kantonalen Schulanstalten in Zürich ange-

stellt fein können.

Während es gewiß zwekmäßig ist,

die Professoren der Fachschulen durch volle Beschäftigung

an der Schule möglichst innig an diefelbe zu fesseln, wird dagegen jenes angedeutete andere Verhältnis der Schule für andere Fächer manche tüchtige Lehrkraft mit verhältnißmäßig geringen Ausgaben gewinnen können.

neber die Stellung der Zeichnungslehrer kann nur im einzelnen Falle, mit Rükficht auf die Persönlichkeit derselben, entschieden werden.

.Bertheilnng der Lässt man einen Thheil der Schulgelder den ProfessoSchulgeld. ren zufließen, so wird ihr Einkommen etn..as erhöht, ohne direkte Belästigung des Budget.

Ueber die Hülfslehrer wollte die Kommission hier deßhalb nichts Bindendes vorschlagen, weil fie glaubte,

211 es müsse die Persönlichkeit der leztern in jedem einzelnen Falle entscheidend sein.

Allgemeine Verfslichtungen und Unterrichtsweise d.er angestellten .Lehrer.

Auch hier soll, wie in dem im Art. 64 behandelten

Falle, vorzugsweise die Persönlichkeit des Hülfslehrers berükfichtigt werden.

Unter den Bestimmungen diefer Abtheilung hebt dieRepetitorieu.

Kommission nur diejenigen der Art. 72 und 73 besonders Arbeiten schüler er hervor, weil es ihr von der größten Wichtigkeit zu sein scheint, daß fie von der Lehrerschaft befolgt werden. Der Unterricht an der Anstalt soll, ihrer Anficht nach, durchs aus so gehalten sein, daß einerseits der Lehrer stets genau weiß, auf welchem Standpunkte seine Schüler stehen, wie weit fie im Verständnisse des Unterrichtes vorgedrungen seien, und daß fich andrerseits die Schüler durch

Ausführung zahlreicher eigener Arbeiten zur größtmöglichen Selbständigkeit in ihren Berufsfächern heranbilden. Diese Selbständigkeit kann der junge Mann nicht durch eine kurz dauernde, wenn auch noch so energische Anstrengung in der Ausführung eigener Arbeiten erreichen; die Ausbildung jeder Kraft bis zur Zuverläßigkeit in ihren Wirkungen bedarf einer lange anhaltenden

Uebung. Daher dürfen die Uebnngen im selbfiftändigen Ausführen solcher Arbeiten, welche die Urteilskraft und Umficht, so wie die Beharrlichkeit des jungen Mannes in Anspruch nehmen, nicht erst bis auf die lezten Iahreskurse gespart werden.. man biete schon der jüngern Kraft ein Hinderniß , aber ein ihr angemessenes , zur Ueberwindung dar, damit die gereiftere ein größeres bewältigen könne.

Diese Thätigkeit der Schüler sei zudem von vorn

^

212 herein auf das praktifche Leben gerichtet. Man lege ihnen vorzugsweise Fälle zur Behandlung vor, wie fie nicht nur möglicher Weise etwa einmal im Leben vorkommen können, sondern wie fie gerade am häufigsten austreten, lege sie in der Gestalt vor, in der sie wirklich auftreten, ohne fie so zuzuschneiden, daß fie kaum noch erkannt werden können, wenn man ihnen außer der Schule in der Wirklichkeit begegnet. Man übe mit einem Worte die Schüler während ihres ganzen Aufenthaltes an der Schule in dem, was sie einst im Berufsleben thun müssen.

Doch über diefes alles kann ein Reglement so gut wie nichts sagend den Unterricht in den Berufsfächern in dem Sinne, wie hier angedeutet ist, aber vollftändiger auszuführen, ist die schöne Aufgabe der Lehrerschaft.

Die französischen Anstalten leisten hierin sehr Vieles, und gewiß sind diese Leistungen vorzüglich ihrer Unterrichtsmethode zuzuschreiben. Die Kommission glaubt daher, daß sich auch unsere Anstalt im Wesentlichen an dieselbe anschließen soll. Dagegen befürchtet sie, ihre Wirksamkeit und das Zutrauen des schweizerischen Volkes zu ihr müßte von Anfang an gefährdet fein, wenn sie in den Berufsschulen die Unterrichtsweife der Universitäten aufnehmen wollte, bei welcher die Schüler mehr nur hören, was sie thun follen, aber das Thun selbst nicht üben und nicht lernen würden.

Urlaubsgesuche und enlassung aungstellter Lehrer.

Entschädigung b. Diese Abtheilung enthält beinahe nur die im Geseze Stellvertreter. selbst über die hier besprochenen Punkte aufgenommenen Bestimmungen; nur diejenige des Art. 77 könnte einer Erläuterung bedürfen. Man könnte vermuthen, daß dem Falle der Krankheit auch noch andere Fälle angereiht

213 werden sollten. Allein die Erfahrungen, welche z. B. in Zürich ...it einer solchen Bestimmung gemacht worden find , haben niemals zu einer Unbilligkeit geführt. InFällen, in denen z. B. .Lehrer wegen Erpertifen ihren Unterricht versäumen müssen, werden fie von denen entschädigt, welche die Erpertise verlangen, auch wenn die Schulbehörden selbst sie verlangt hätten.

Die Privatdozenten.

Das Gesez stellt im Art. 14 das Institut der Pri Privatdozenten ...

,

.

..

..,

.,...,

i n d R egel nur in

vatdozenten auf, ohne den Umfang naher zu bestimmen, Abiheit.u.g VI.

in welchem dasselbe eingeführt werden foll.

Die Kommission ist nun der Anficht, auf die Abtheilungen I bis V, welche eine durchaus geschlossene Organisation besizen, könne dieses Institut in der Regel keine Anwendung finden, wenigstens in dem Sinne nicht, daß die Schüler zum Besuche der Vorlesungen eines Privatdozenten verpflichtet würden, fo wie fie zum Besuche der ihrer Abtheilung angehörenden Fächer der angestellten Lehrer verpflichtet find. Diese Verpflichtung könnte sich ja nur auf eines der in den Studienplan, Art. 12 des Reglements, aufgenommenen Fächer, mithin aufein solches, welches bereits in der Regel einem angestellten Lehrer übertragen fein wird, begeben, und würde mithin entweder die Schüler zu einem doppelten Besuche desselben Unterrichtsgegenstandes anhalten, oder, wenn man fich mit dem Unterrichte des Privatkonten allein begnügen wollte, den angestellten Lehrer faktisch einer seiner wichtigsten Verpflichtungen entheben. Auch wenn der Besuch der Vorlesungen eines Privatdozenten den Schülern in einem für fie sonst schon obligatorischen Fache nur freigestellt ist, so wird kein großer Erfolg davon zu erwarten sein, weil wenige Schüler dasselbe Fach gleichartig

214 werden zweimal hören wollen oder können. Es könnte nur etwa der Fall eine Ausnahme machen, dass ein Privatdozent über irgend eine in den Studienplan der Schule noch nicht aufgenommene Spezialität eines technischen Zweiges Vorlesungen halten wollte. Um in diesem Falle das Auftreten eines Privatkonten, das alsdann anregend wirken und zur Ergänzung des übrigen Unterrichts dienen könnte, nicht unmöglich zu machen, hat die Kommission die ausnahmsweise Zulassung von Privatdozenten in den Abtheilungen I bis V vorgesehen.

In der VI. Abtheilung wird dagegen das Institut der Privatdozenten von der wohltätigsten Wirkung sein, nicht nur, weil es die Zahl nüzlicher Vorträge vermehren wird, ohne dem Staate mehr Ausgaben zu veranlassen, fondern weil es auch die beßte Pfl.r..zfchule für neue Lehrer der Schule selbst fein wird.

Die Bestimmung dieses Paragraphen ist nöthig, weil auf diesem Wege am leichtesten die Vorlesungen so anzuordnen find, daß sie von den meisten Schülern benuzt werden können.

Mit der Ankündigung von Vorlesungen eines Privatdozenten im offiziellen .Katalog ist der erstere auch verpflichtet, dieselben zu halten und hat sich daher in

Verhinderungsfällen denselben Regeln, wie die übrigen Lehrer zu unterziehen.

Mit B..zug auf das Honorar wurden die an den Universitäten üblichen Bestimmungen aufgenommen.

Verwaltung und Benuzung der Sammlungen, wissenschafttich.eu Anstalten und Bibliotheken.

Beim Entwurfe dii.fer Bestimmungen mußte die Kommission zwei Punkte ins Auge fassen: die Grundsäze, nach denen die neuen Anschaffungen gemacht und die

215 Sammlungen und Anstalten erhalten werden sollen, und diejenigen, nach denen.. die Benuzung der Sammlungen und Anstalten statt finden soll.

Zunächst muß bemerkt werden, daß es fich hier nicht Vermehrung u.

um die ersten Anschaffungen, fondern um jährliche Ver-erhaltung der Sammlungen mehrungen der Sammlungen und Anstalten handelt. Die Art der Vermehrung der Sammlungen follte, wo möglich, so eingerichtet werden, daß die neuen Anschaffungen nach einem bestimmten Plane, nicht bald nach diesen, bald nach jenen Grundsäzen gemacht würden, daß aber dieser Plan nicht etwa nur aus die Befriedigung einseitiger Interessen, persönlicher Liebhabereien, fondern auf die Befriedigung der Interessen der ganzen Anstalt gestüzt fei.

Dieß glaubte die Kommission dann zu erreichen, wenn mit den Anschaffungen zu einer jeden Sammlung oder einzelnen Gruppe von Sammlungen nicht ein Kollegium, welches zu verschiedenen Zeiten leicht von verschiedenen Grundsäzen ausgehen kann, fondern je ein einziger fachkundiger und vertrauenswürdiger Mann, der Direktor der Sammlung beauflagt würde, während zugleich der Schulrath, als oberste Aufsichtsbehörde über diese Sammlnngen, nicht nur von demfelben jährlich Rechnung über dessen Verwaltung verlangte, sondern fich auch das Recht vorbehielte, jederzeit gegen die beabsichtigten Anschaffungen oder die Verwaltungsweise einzuschreiten. Ist dieser Direktor, was in der Regel der Fall fein wird, der die Sammlung oder Anstalt am stärksten benuzende Lehrer, so wird, wie zu hoffen ist, jenes Zutrauen nicht auf einen Unwürdigen fallen. Man war ferner durch Fefthaltung dieser Grundfäze mehrerer anderer Schwierigkeiten entboben. Zunächst war es alsdann möglich, den Direktor für die Anschaffungen persönlich verantwortlich zu machen,

216 während die Schule einem ganzen Kollegium gegenüber eine solche, sehr sichernde Verantwortlichkeit nicht leicht hätte erhalten können. Wie sollte ferner ein Kollegium, welchem man die Anpassungen hätte überlassen wollen, zusammengefegt sein? Sollte es aus Lehrern bestehen und aus welchen ? Und welches Gewicht sollte die Stimme der vermiedenen Lehrer, welche die betreffende Sammlung in sehr verschiedenem Maße benuzen werden, bei den Beschlüssen über die Anschaffungen besizen? Ohne einen sehr komplizirten Organismus von solchen Kollegien ....ufzustellen, oder Unbilligkeiten herbeizuführen, oder Mißhelligkeiten unter den Mitgliedern selbst zu veranlassen, konnte ein solcher Gedanke nicht durchgeführt werden.

Alle diese Uebelstände werden dagegen durch Einführung der Direktoren vermieden.

Manigfaltige Erfahrungen baben auch die Zwekmäßigkeit dieses Systems außer Zweifel gesezt, wenn es aber bisweilen mißbraucht wurde, fo lag die Schuld wohl mehr an der mangelnden Aufficht der Oberbehörden, als an dem Systeme selbst, was natürlich, wie jedes andere, keinen Werth hat, wenn der oberste persönliche Wille schlass oder unfähig ist.

Von diesem Gesichtspunkte aus sind die Bestimmungen der Art. 89 bis 92 aufgestellt worden und werden im Einzelnen keiner weitern Erläuterung bedürfen.

Benuznng der Bei dem Entwürfe der Vorschristen über die BeSammlungen. nuzung der Sammlungen wurde der Grundsaz festgehalten: diese Benuzung für alle, mit der Anstalt in Verbindnng stehenden Personen so frei wie möglich zu machen, zugleich aber die Sammlnngen selbst vor jeder Beschädigung möglichst zu schüzen. Dieß schien am vollständigsten dadurch erreichbar, daß die ganze Leitung und Beaufsichtigung der Benuzung einer jeden Sammlung

217 dem Direktor derselben überlassen und er zur Gestattung eines möglichst freien Gebrauches derselben durch sämmtliche Lehrer verbindlich gemacht, daß aber zu dessen Sicher rung hinwieder jeder die Anstalten Benuzende für die ihm anvertrauten Gegenstände persönlich haftbar gemacht wurde.

(Siehe Art. 94 des Reglements.)

Um die Rechte eines jeden Einzelnen in Kollisionsfällen zusichern, wurde das lezte Lemma vom Art. 93 aufgenommen. Durch die Art. 99 und 100 follten künftige speziellere Verordnungen, wenn sie nöthig fein follten, vorbehalten bleiben.

Eine etwelche Ausnahme mußte in der Behandlungs- Bibliothek weife der Bibliothek gemacht werden. Da diefe Sammlung fo vielseitigen Interessen wird genügen müssen, wie keine andere, so würde sie kaum von einem Direktor verwaltet werden können. Da aber die Ansprüche fämmt-

licher Abtheilungen der Schule an die Bibliothek auch gleichmäßigere find, als diejenigen an die übrigen Sammlungen, fo ist die Zufammenfezung einer Kommission, welche die hiehergehörenden Anschaffungen zu bestimmen hat, leichter. Eine folche Kommission wurde daher vorgefehen und in den Art. 96 und 97 das Nöthige darüber

sestgefezt.

Die Lehrerkonferenzen.

Die Organisation der Lehrerschaft, namentlich aber Simung dedie Kompetenz derselben im Haushalt der Schule, geht Lehrerschaft im Wefentlichen aus der Stellung hervor, welche die Kommiffion der Lehrerschaft anweisen zu sollen glaubte.

Sie erlaubt sich daher , zuerst diese Stellung mit einigen Worten zu bezeichnen.

Die Aufgabe, welche die Lehrerschaft des Polytech-

nikums zu lösen haben wird, ist eine schwierige. Es ist

218 nicht genug, daß die Lehrer Vorträge halten und den Schülern das Material vorlegen, mit dem fich der Geist derselben zu bereichern hat; fie müssen außerdem die Kräfte dieses jugendlichen Geistes selbst pflegen und zur

Uebung in nüzlichen Thätigkeiten anleiten. Es sind die köstlichsten Iahre unserer Jünglinge, deren Pflege der Lehrerfchaft anvertraut werden muß. Von ihr wird es abhängen, ob unsere jungen Techniker die Wichtigkeit ihres Berufes in seiner Stellung zur ganzen Gesellschaft und den innern Werth desselben erkennen, oder ihn nur als Mittel ansehen, die Selbstsucht und den Eigennuz zu befriedigen. Das Gelingen einer Aufgabe, die so sehr von der Thäligkeit der höchsten geistigen und gemüthlichen Kräfte der Lehrerfchaft abhängt, kann nun aber nicht durch reglementarifche Verfügungen über die Behandlungsweise der Schüler gesichert werden, sondern fordert vor Allem eine dieser Aufgabe angemessene Stellung der Lehrerschaft. Die Kommission glaubte nun, diese Stellung am besten durch den Vorschlag herbeizuführen: die obern Behörden mögen der Lehrerschaft in allem, was die Leitung und Behandlung der Schüler betrifft, mit dem größten Zutrauen entgegenkommen und fie in diesem so wichtigen Geschäfte frei, ohne weitere Einmischung, gewähren lassen. Der Beweis des Zu.trauens von Behörden und Eltern gegen den Lehrer ist für denselben unendlich ermuthigend und erwärmend, während Mißtrauen von jener Seite ihn zurükhaltend macht und leicht verleitet, endlich nur noch so viel zu leisten, als die Geseze ihm äußerlich vorschreiben, während er mit feinem Gemüthe von der Schule ferne ist.

Daher wird namentlich der Vorschlag gemacht, der Lehrerschaft die Entfcheidung über die Promotionen der

Schüler von Jahreskt.trs zu Iahreskurs, über allfällige

2l9 Entlassung der Schüler ans einzelnen obligatorischen fächern, über die Ertheilung der ausgeschriebenen Preise (Art. 111), unbedingt und ohne weitere Einmischung des Schulrathes zu überlassen und ihr die Kompetenz zum Verhängen aller jener Strafen, welche nicht eine Entsernung der Schüler von der Schule mit Notwendigkeit nach sich ziehen, einzuräumen (Art. 105, leztes Lemma).

Alle diese Bestimmungen gehen aus dem Grundsaz... hervor: von dem Zeitpunkte an, wo der Schüler an die Anstalt aufgenommen ist, bis zu demjenigen, wo er aus derselben wieder Austritt, hat nur die Lehrerschaft über die Leitung seiner wissenschaftlichen Ausbildung und über seine disziplinarische Behandlung zu entscheiden.

Ueber einzelne Bestimmungen dieser Abtheilung des Reglementes ist nur folgendes hinzuzufügen: Die Errichtung fechs verschiedener Spezialkonferenzen und einer Gesammtkonferenz scheint auf den ersten Blik etwas zusammengefegt zu s..in; allein diese Konferenzen werden sich bei näherer Betrachtung als nothwendig herausstellen. Der Unterricht jeder Fachschule bildet ein für fich bestehendes, abgerundetes Ganzes, das seine eigenen Interessen hat; ebenso bedarf die Schülerschaft einer jeden Fachschule eine besondere Behandlung in vielen Beziehungen. Sowohl die Vertretung j...ner

wissenschaftlichen Interessen, als diese pädagogische Leitung kann aber nur von der Lehrerschaft der einzelnen Abtheilungen ausgehen. Nur fie ist z. B. im Stande, Vorfchläge zu Veränderungen im Unterrichte irgend wacher Spezialfächer ihrer Abtheilung zu machen.

Dagegen gibt es auch wieder eine Reihe von Geschaff, sowohl wissenschaftlicher als disziplinarischer Natur, welche die Schule als Ganzes angehen. Es wäre überhaupt nichts .nehr zu bedauern, als wenn die

.

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220 Schule in sechs einzelne Abtheilungen zerfallen sollte, von denen jede, ohne auf die andere Rükficht zu nehmen, für sich allein bestehen wollte. Die gemeinsame Besprechung gemeinsamer Interessen schüzt am besten vor dieser Gefahr.

Die Gesammtkonferenz soll hier nur Anträge an den Schulrath stellen, weil bei allen Prüfungen und Feierlichkeiten der Schulrath felbst anwesend sein muß.

(Ueber Art. 105, Ziffer 2 stehe den vierten Abschnitt.)

Gutachten der Der Kommission schwebten hier zwei Gedanken vor: Lehrer wissenschaftliche erstlich der Lehrerschaft der polytechnischen Schule ein

Fragen.

ähnliches Recht einzuräumen, wie dasjenige, welches die

Lehrerschaft der Fakultäten der Universitäten befizen; ferner durch dieses Recht die Schule als ein Institut zu charakterisieren, welches nicht nur durch die Bildung junger Techniker, sondern auch als Vereinigungspunkt anerkannter wissenschaftlicher und technischer Kräfte einen unmittelbaren Einfluß auf das praktische Leben ausüben kann. Immerhin aber so.lte der Anstalt vor Allem der Charakter einer Schule gewahrt werden.

Der Direktor der Schule und die Vorstände der sechs Abtheilungen.

Stellung des Die unter ... bis g angeführten Bestimmungen zeiDirektors.

gen genugsam, was sur eine Stellung, zufolge der An.ficht der Kommission, diejenige des Direktors der Schule sein sollte. Zuerst soll er alle diejenigen laufenden Geschäfte besorgen, welche zur Erhaltung des äußern Ganges der Schule abgethan werden müssen ; sodann hat er den Eltern der Schüler, fowie hei leichtern Disziplinarfällen den Schülern selbst gegenüber die Lehrerschaft zu vertreten; endlich ist er in allen Fällten der Vollziehungsbeamte der Gefammtkonferenz. Dagegen kömmt es ihm nicht zu, unmittelbar auf '.

Unterricht irgend einen

221 Einfluß auszuüben; dieses kann nur durch das Mittel der vorzugsweise Sachverständigen, der Lehrer und Vorstände der Spezialkonferenzen vom Schulrathe gefchehen.

Tiefer als der Direktor der Schule werden die Vor- Stellung d. Ab.

stände der einzelnen Abtheilungen in das Leben der Schule theilungsvorstände einzugreifen haben. Es muß jemand da sein, der den Unterricht der einzelnen Abtheilungen stets genau verfolgt, dessen Resultate mit den Anforderungen, welche an diesen Unterricht gestellt werden müssen, vergleicht und auf die Veränderungen und ..Verbesserungen, welche in Folge der Fortschritte der Wissenfchaften und des Gewerbewefens nöthig werden, aufmerksam macht. Es müssen ferner die Schüler jeder Abtheilung in ihrem Studiengange von jemand beobachtet, nötigenfalls geleitet und gewarnt werden, und wenn fie es selber wünschen, Rath erhalten können; dieß Alles kann nur von einem speziell Sachverständigen, der zugleich in der Schule lebt, geschehen; mit einem Worte: dieß ist den Vorständen der einzelnen Abtheilungen am leichtesten möglich. Die Vorstände der Fachschulen werden in der Regel die Lehrer der wichtigsten Fächer ihrer Abtheilung sein und werden schon als solche die Interessen der leztern am beßten beurtheilen können. Wird außerdem die Vollziehung der Beschlüsse der Spezialkonferenzen in ihre Hände gelegt, so ist zu hoffen, daß sie sowohl für die übrigen Lehrer, als für

die Schüler den geistigen Mittelpunkt ihrer Abteilung bilden werden.

222 Vierter Abschnitt.

Bon dem Bundesrathe, als Oberbehörde der eidgenossischen polytechnischen Schule und dem schweizerischen Schulrathe.

Stellung des Das Gesez bestimmt die Stellung dieser beiden BeBundesrathes und der Schul-hörden im Art. 18 und 19, indem es den Bundesrath rathes.

als oberste leitende und vollziehende, und den Schnlrath als diejenige Behörde bezeichnet, welche die Anstalt unmittelbar zu leiten und zu überwachen hat. Die Kommission suchte in ihren Vorschlägen über die Kompetenzen dieser Behörden die durch das Gesez bezeichnete Stellung sorgfältig zu wahren und glaubte zu diesem Zweke folgende Grundfäze festhalten zu sollen.

Gegenüber den Diese beiden Behörden haben. nach den speziellen Lehrern.

Bestimmungen des Gesezes, die Professoren der Anstalt zu wählen (Art. 30 des (Gesezes). Die Kommission führte den allgemeinen Grnndfaz durch : der Bundesrath, oder an feiner Stelle der Schulrath, haben alle Bestimmungen über das Lehrerperfonal, also alle Wahlen von VorstänBei Verwes den n. f. w. zu treffen. - Zufolge Art. 27 ur.d 30 des mittet Geld Gesezes haben die beiden genannten Behörden die Besoldungen der Professoren zu bestimmen und die Verwaltung des S..l.ulfonds anzuordnen. Die Kommission suchte den Saz durchzuführen : diefe Behörden haben auch über die materiellen Hülfsmittel der Schule in lezter Instanz überall zu verfügen, soweit dieß nicht der Bund...sver-

sammlung zusteht, und mithin die Entschädigung des Direktors, die Vertheilung des Gesammtkr..dites für Sammlungen auf jede einzelne derselben u. f. w. zu besorgen.

Es muß hi.'r beigefügt werden, daß die Kommission dem

223 Art. 34 des Gesezes nur dadurch entsprechen zu können glaubte, daß fie bestimmte, für welche Zweke der Schulrath von fich aus über die Kredite der Schule verfügen könne, für welche er aber Anträge an den Bundesrath zu machen habe. - Art. 29 des Gesezes legt ferner alle Bei Festse.nng wichtigern Reglemente in die Hand des Bundesrathes Die Kommission glaubte der Entscheidung des Bundesoder Schulrathes fowohl alle Anordnungen über die Art und Weife des Unterrichtes, als die Bestimmung de....

Inhaltes des Unterrichtes selbst anheimstellen zu sollen, und reihte deßhalb unter die Kompetenz dieser Behörden die Festsezung des Programmes u. s. w. -- Um endlich und gegenüber die Reihe der wichtigsten Fragen über die Anstalt zu er-den schülern.

schöpfen, wollte die Kommission jenen Behörden nicht nur die Entscheidung darüber in die Hände legen: wer zu lehren habe, was und womit gelehrt werden solle, sondern auch diejenige über die Frage: wer zu lehren sei, oder über die Aufnahme und dann ebenso über die Entlassung der Schüler. Die Behörden haben das Verfügungsrecht über die Schule, ihnen kömmt also auch die Entscheidung darüber zu, wer dieselbe soll bennzen dürfen. Die Lehrerschaft allerdings hat das kompetent teste Urtheil über die wissenschaftliche Befähigung der Angemeldeten zur Aufnahme und soll daher auch über die Ausnahme jedes Einzelnen derselben Vorschläge machen; allein die wissenschaftliche Befähigung entscheidet nicht

ganz allein über die Znläßigkeit der Aufnahme. Die Kommission schlägt für fremde und einheimische Angemeldete die gleichen Aufnahmsbedingnngen fest; es können aber Fälle eintreten, wie z B. bei Ueberführung einzelner Fächer, in welchen auch wohl vorbereitete Angemeldete zurükgewiefen werden müssen. In folchen Fällen müssen die Interessen des eigenen Landes zuerst gewahrt Bnndesblatt. Jahrg. VI. Bd. III.

20

224 werden; wie dieß aber am beßten geschehen könne, wissen die Behörden am besten zu beurtheilen. Den Behörden steht es zu, armen Studirenden die Schulgelder zu erlassen; daher sollen aber die Behörden auch über die Aufnahme derselben in lezter Linie entscheiden. Die Jünglinge find unmittelbar der Autorität der Behörden unterworfen, bis zu dem Augenblike, wo fie von diesen an die Schule aufgenommen und damit der Lehrerschaft übergeben worden find; fie treten wieder unter die unmittelbare Autorität der Behörden zurük, von dem Augenblike an, da sie die Schule verlassen, um in das praktische Leben hinauszutreten. Die Behörden nehmen die Jünglinge aus dem elterlichen Haufe at..f, und geben sie diesem und dem praktischen Leben wieder zurük; in der Zwischenzeit bleiben sie der Lehrerfchaft anvertraut.

Von diesen Gefichtspunkten aus gelangte die Kommission zu den Bestimmungen, daß nur der Schulrath Schüler wegweisen und nur er ihnen Diplome und Abgangszeugnisse ertheilen könne.

Wahlen zn vorNach Auseinandersezung dieser allgemeinen Grundübergehenden .. fäze bleiben nur wenige Bemerkungen über die einzelnen zn untergeord.

.... ,

.neten Stellen. Paragraphen ubrig.

Die Kommission nahm an, daß die Wahl zu allen, nur kurze Zeit dauernden Anstellungen, zu den unbefoldeten Stellen, fowie diejenigen zu den untergeordneten dauernden und besoldeten Anstellungen, z. B. den Abwartsstellen, vom Schulrathe auszugehen haben. Eine kurze Amtsdauer der verschiedenen Vorstände ist deßhalb vorzuziehen, weil diese Beamtungen möglicherweise, wenn fie andauerten, den damit betrauten Lehrern zu lästig werden könnten.

Beaufsichtigung Hier dachte sich die Kommisfion, der Schulrath werde d. Sammlungen. vielleicht vorziehen, die Verantwortlichkeit der Ueberwachung

225 der Sammlungen nicht allein zu übernehmen, sondern eine Expertenkommission von Sachverständigen oder Einzelne der leztern beizuziehen. Dieses Verfahren sollte durch das Reglement nicht unmöglich gemacht werden.

Diese Entschädigung wurde derjenigen der bundesräth- Entschädigung lichen Experten gleich gemacht.

Zum Schlusse ihrer Berichtes machte die Kommission Stellung des noch auf die höchst wichtige Stellung des Präfidenten Schrathes.

des Schulrathes aufmerksam machen. Nach der Anficht der Kommission liegt das Gedeihen der Anstalt zu einem sehr großen Theile in der Hand desselben, indem er vorzugsweise nach zwei Richtungen hin eine sehr unentbehrliche Thätigkeit auszuübeu hat.

Er ist der Stellvertreter der Behörden, während dieselben nicht versammelt find ; er hat mithin das Geschäft der Ueberwachung der Anstalt während des größten Theiles des Schuljahres zu vollziehen. Die Kommiffion hosst, es werde kein Mißtrauen gegen die Lehrerfchaft der Anstalt und ihre Pflichtreue stattfinden; allein es ist die Pflicht der Behörden gegenüber dem Lande, sich durch eigene Anfchauung zu versichern, daß die Anstalt stets im Sinne der gesezlichen und reglementarifchen Bestimmungen geleitet werde. Ferner weiß jeder noch io pflichttreue Lehrer, wenn er gegen sich selbst offen ist, daß auf die Dauer der Mangel jeder Kontrolirung feines Unterrichtes durch die Schulbehörden leicht erfchlassend auf ihn einwirken kann, sei es, daß dieser Mangel als Gleichgültigkeit der Behörden ausgelegt werde, oder daß in der ...,.,..,..

.,

,

d.

That die Liebe zur Bequemlichkeit zu viel Einfluß ge-

winne. Unter allen Umständen übt eine humane Ueberwachung einen anregenden, und wenn fie gegen das bemerkte Gute in den Leistungen der Lehrer nicht blind ist, ermutigenden Einfluß aus. Daß der Eindruk der-

Schulrathes.

^

226 selben auf die Schüler ein höchst wohltätiger ist, braucht nur berührt zu werden.

Diefe Ueberwachung hat nun zum größten Theile der Präsident des Schulrathes auszuüben.

Die zweite Richtung, nach der er zu wirken hat, ist die der steten Vervollkommnung der Anwalt. Die polytechnischen Schulen find Kinder der Naturwisenschaften und des Gewerbswefens; so wie aber diese beiden stets weiter fortschreiten, so müssen dasselbe auch die polytechnischen Schulen thun. Wenn nun die Vorstände der Abtheilungen vorzugsweise berufen find, die Verbesserungen der leztern anzuregen, so hat der Präsident solche Anregungen zur Prüfung durch den Schulrath vorzubereiten, und nachher in's Leben zu führen. Er hat aber auch von sich aus die Initiative in der Anregung von Verbesserungen zu ergreifen, wenn er, vermöge seines

Ueberblikes über die ganze Anstalt, Mängel in ihrer Organifation entdekt oder findet, daß sie in diefer oder jener Richtung den Bedürfnissen der schweizerischen Indnstrie oder den Anforderungen der Wissenschaften nicht genüge.

Er hat also mit einem Worte einerseits die wesentlichste, die Schule erhaltende, andrerfeits die bedeutendste, die Schule entwikelnde Kraft auszuüben.

Die Kommission fchmeichelt sich übrigens gar nicht damit, in diefen wenigen Säzen die Aufgabe des Präsidenten vollständig, oder auch nur scharf genug bezeichnet zu haben ; vielmehr glaubt fie , wenn nur erst der rechte Mann diese Stelle einnehme, so werde er dieselbe.

.am beßten selber zu dem zu machen wissen, was sie im Organismus der Schule sein soll.

Ueber die einzelnen Artikel find nur wenige Bemerkungen beizufügen.

227 Die schriftliche Antragstellung ist von der Kommission tragstellung Schriftliche ^ des deshalb vorgefchlagen worden, weil sie reiflicher durch- Präsidenten

dachte Beschlüsse möglich macht und zugleich die Berathungen wesentlich abkürzt. Die Erfahrungen, welche man hierüber in Zürich gemacht hat, zeigen den entschiedenfien Vorzug dieser Behandlungsart. der Geschäfte gegenüber den bloß mündlichen Antragstellungen der einzelnen Mitglieder Deiner Behörde.

Wegen der großen Wichtigkeit der Stelle des Präsi- Der Vizepräsidenten schlägt die Kommission die Ernennung eines dent im Geseze nicht vorgesehenen Vizepräsidenten vor. Die

Art seiner Wahl bestimmt der Artikel 117.

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Bericht über den Entwurf zu einem Reglemente für die eidgenössische polytechnische Schule. (Vom 21. Brachmonat 1854.)

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Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

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Foglio federale

Jahr

1854

Année Anno Band

3

Volume Volume Heft

39

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

19.08.1854

Date Data Seite

143-227

Page Pagina Ref. No

10 001 478

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