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Bericht der Finanzdelegation der eidgenössischen Räte über ihre Tätigkeit im Jahre 1964 an die Finanzkommissionen des Nationalrates und des Ständerates # S T #

(Vom 3. Juni 1965)

Herren Präsidenten, Hochgeehrte Herren, Wir haben die Ehre, Ihnen nach Artikel 15 des Reglements für die Finanzkommissionen und die Finanzdelegation der eidgenössischen Räte vom 29. März 1963 über die Tätigkeit der Finanzdelegation im Jahre 1964 Bericht zu erstatten.

Die Finanzdelegation konstituierte sich zu Beginn des Berichts wie folgt : Mitglieder : HH. Ständeräte Barrelet (Präsident), Müller-LU, Wipfli HH. Nationalräte Baumgartner, Hayoz, Leuenberger Suppleanten : HH. Ständeräte Christen, Obrecht, Torche HH. Nationalräte Eggenberger, Glasson, Tschopp.

In der Sommersession schied Herr Ständerat Barrelet zufolge Ablaufs seines Mandats aus der Finanzdelegation aus; als Präsident wurde an seiner Stelle Herr Müller-LU und als neues Mitglied Herr Ständerat Obrecht gewählt. Als Ersatzmann rückte Herr Ständerat Müller-BL nach. Herr Nationalrat Hubacher ersetzte während mehrerer Tagungen den krankheitshalber abwesenden Herrn Nationalrat Leuenberger.

Die Finanzdelegation hielt im Berichtsjahr 6 ordentliche und 6 ausserordentliche Tagungen ab, die in zahlreichen Sektionssitzungen vorbereitet wurden. Infolge der überdurchschnittlichen Beanspruchung der Delegationsmitglieder konnte die Inspektionstätigkeit nur in reduziertem Masse durchgeführt werden; der Aufsichtsfunktion in dieser Form ist indessen künftig wiederum die ihr zukommende Beachtung zu schenken.

Das Jahr 1964 war in besonderem Masse überschattet von der MirageAngelegenheit, welche als direkte Folge die Diskussion um die Durchführung

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der parlamentarischen Aufsichtstätigkeit auslöste. Für die Finanzdelegation bestand kein Anlass, von den, gesamthaft betrachtet, bewährten Prüfungsmethoden abzugehen. Die Vorschläge der Finanzdelegation bezüglich des weiteren Ausbaues der Kontrolle des Bundesfinanzhaushalts sind in den von ihren Kommissionen gutgeheissenenMassnahmen eingeschlossen.

Nach unserer Überzeugung geht es auf dem Gebiete der Intensivierung der Finanzprüfung im wesentlichen darum, auf dem Bestehenden aufzubauen und durch Verstärkung des Personaleinsatzes, vor allem bei der Finanzkontrolle, den Prüfungsbereich noch gründlicher zu erfassen und zu bearbeiten. Die Zusammenarbeit zwischen Finanzkontrolle und Finanzdelegation bedarf im Grundsätzlichen keiner Änderung; hingegen ist der Zeitpunkt gekommen, um die seit längerer Zeit verfolgten Postulate auf Schaffung eines eigentlichen Finanzkontrollgesetzes und eines Fmanzhaushaltsgesetzes (Budgetgesetz) zu verwirklichen. Dabei wird man mit Vorteil weitgehend auf die schon durch das Regulativ der Finanzkontrolle sowie die durch Réglemente und Verordnungen festgelegten Grundsätze abstellen können. Insbesondere ist die mit guten Ergebnissen spielende Zusammenarbeit zwischen der Finanzkontrolle einerseits und der Finanzdelegation und den Finanzkommissionen anderseits in der bisherigen Geschlossenheit auch gesetzlich zu verankern.

Die Mirage-Angelegenheit gibt mit ihren tiefgreifenden Auswirkungen in alle Bezirke des Zusammenarbeitens unüberhörbare Veranlassung zum Neuüberdenken der grundsätzlichen Standortbestimmung und zur Abgrenzung der Verantwortungsbereiche der gesetzgebenden und ausführenden Gewalten.

Immerhin muss man sich in der gegenwärtigen Atmosphäre der Unsicherheit hüten, die Aufsicht und die Kontrolle als Allheilmittel zu werten. An sich kann auch die beste Aufsicht nicht frei gestalten. Gewiss : sie kann Mängel aufdecken; sie kann aber auch Impulse geben, deren nutzbringende Auswirkungen nicht durch Passivität oder gar offene Ablehnung paralysiert werden dürfen. Daraus ergibt sich, dass notwendigerweise mit dem Ausbau der Aufsicht die Förderung und die Stärkung des Zusammenarbeitswillens Hand in Hand gehen muss. Die Schaffung eines aufbaufreudigen Klimas gehört zu den vordringlichsten Aufgaben von Parlament und Bundesrat, Die Kontrolltätigkeit der Finanzdelegation
bewegte sich während der Berichtsperiode im gewohnten Rahmen. Gestützt darauf, dass die Eidgenössische Finanzkontrolle die laufenden Prüfungen durchführt und über deren Ergebnisse die Finanzdelegation orientiert, sind die Mitglieder des parlamentarischen Kontrollorgans in der Lage, mit einem für sie tragbaren Zeitaufwand die ihnen obliegende Aufsicht wirkungsvoll durchzuführen. Von der Finanzkontrolle sind der Finanzdelegation Dossiers über 491 Geschäfte unterbreitet worden, die sich über alle Sparten der Verwaltungstätigkeit verteilen. Neben diesen Akten, die in der Regel Einzelvorkommnisse betrafen, lagen 446 Revisionsprotokolle vor. Diese Protokolle oder Revisionsberichte beschlugen jeweils den Bereich einer Amtsstelle und vermitteln so dank einer planmässigen Prüfungsperiodizität ein fortlaufendes Bild der Verhältnisse. Es mag in diesem

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Zusammenhang erwähnt werden, dass die schweizerischen Vertretungen im Ausland, analog den Dienststellen im Inland, einer regelmässigen Prüfung unterzogen werden ; ein Unterschied hegt höchstens darin, dass der Intervall zwischen den Prüfungen etwas grösser ist als im Inland. Das Finanzinspektorat der PTT-Betriebe überwies über die Eidgenössische Finanzkontrolle 490 Revisionsprotokolle. Die Finanzdelegation stellt anerkennend fest, dass die Eidgenössische Finanzkontrolle bemüht ist, die von ihr angestellten Untersuchungen dauernd zu vervollkommnen und, soweit möglich unter Beiseitelassung der Bagatellvorgänge, sich zunehmend auf bestimmte grundsätzliche Aspekte des Finanzhaushalts auszurichten.

Einen besonders wertvollen Einblick erhält die Finanzdelegation durch die Vorlage der Protokollauszüge der Sitzungen des Bundesrates, die zusammen mit den zugehörigen Antragsberichten der Departemente einen guten Einblick in den Verwaltungsablauf vermitteln.

Schwerwiegende Fälle, welche die Finanzdelegation veranlasst hätten, über ihre Kommissionen an die eidgenössischen Räte zu gelangen, lagen keine vor.

Gesamthaft gesehen, kann wiederum festgestellt werden, dass sich die Verwaltung bemüht, den bestehenden Vorschriften nachzuleben und den Finanzhaushalt in Übereinstimmung mit den einschlägigen Gesetzen, Beschlüssen und Verordnungen zu führen.

Gemäss Gesetz erfolgt die Berichterstattung der Zentralstelle für Organisationsfragen u.a. an die Finanzdelegation. Diese Berichte, zu denen keine besondern Bemerkungen anzubringen sind, erleichtern die Finanzkontrollaufsicht und bilden eine wertvolle Ergänzung für das Wirken der Finanzdelegation.

Die Finanzdelegation stellte mit Befriedigung fest, dass die Eidgenössische Finanzkontrolle bei der Abklärung im Rahmen der Mirage-Untersuchung wertvolle Dienste leisten konnte.

In ihrem letzten Bericht hat die Finanzdelegation einen Appell an die Verwaltung gerichtet, möglichste Anstrengungen in der Richtung der Förderung von Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit zu unternehmen. Inwieweit diesem Appell Erfolg beschieden war, lässt sich anhand der Staatsrechnung 1964 feststellen. Es sei vermerkt, dass der Bundesrat im Frühjahr 1964 gezielte Einsparungsmassnahmen einleitete, deren Verwirklichung durch die Finanzkontrolle im Laufe des Jahres überprüft wurde. Die Finanzkontrolle
berichtete der Finanzdelegation je auf Monatsende über den Stand dieser Massnahmen. Es kann bereits heute festgestellt werden, dass die ursprünglich verfügten Einsparungen von rund 180 Millionen Franken gesamthaft gesehen realisiert worden sind. Das ist ein erfreuliches Ergebnis und lässt erwarten, dass die von Ihren Kommissionen beantragten und von den eidgenössischen Räten beschlossenen Einsparungen für das Jahr 1965 ebenfalls erreicht werden können. Wenn auch beim vorerwähnten Betrag von 180 Millionen Franken ein guter Teil nur durch Verschiebung bestimmter Vorhaben auf später ermöglicht wurde, so kann darin doch ein wertvoller Beitrag des Bundes in der Richtung der Konjunkturdämpfungsmassnahmen erblickt werden.

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Der personnelle Ausbau der Finanzkontrolle, der 1963 eingeleitet wurde, machte im Jahr 1964 gute Fortschritte und soll im Jahr 1965 verstärkt fortgesetzt werden.

Besondere Beachtung schenkte die Finanzdelegation den Aufwendungen im Nationalstrassenbau. Die Finanzkontrolle wurde eingeladen, über die Möglichkeiten eines Ausbaues dieser Prüfung zu berichten. Im Gefolge der getroffenen Abklärungen soll nun eine verstärkte Aufsicht Platz greifen. Geplant ist die Einführung einer Inspektionsgruppe beim Amt für Strassen- und Flussbau, die im Zusammenwirken mit der Oberrevisionsbehörde, nämlich der Eidgenössischen Finanzkontrolle, und den kantonalen Finanzinspektoraten eine noch bestehende Lücke schliessen soll.

Ein die Finanzdelegation seit längerer Zeit beschäftigendes Problem, nämlich die Frage der Wirtschaftlichkeit des Einsatzes der Instruktionsoffiziere in der Militärverwaltung, soll gutachtlich abgeklärt werden. Für diese von der Finanzdelegation in Anwendung von Artikel 50, Absatz 5 des Geschäftsverkehrsgesetzes eingeleitete Expertise steht Herr Prof. Dr. Probst zur Verfügung. Es handelt sich um die Abklärung der Verwendung von Instruktionsoffizieren in Verwaltungschargen, vorab jener Instruktionsoffiziere, die zufolge ihres Alters und der Unmöglichkeit, sie ihrem Range entsprechend weiterhin in der Instruktion einzusetzen, von der Militärverwaltung übernommen werden. Wenn die Finanzdelegation diese Abklärung wünscht, so hat sie dabei in erster Linie die Fragen der Verwaltungsökonomie im Auge. In keiner Weise soll jenen Bundesbediensteten nahe getreten werden, welche in langen Instruktionsjahren unzweifelhaft Verdienste erworben haben; hingegen stellt sich die Frage, ob das bisher vom Militärdepartement angewandte System auch weiterhin vertretbar sei.

Ein eher unerquickliches Thema, mit welchem sich die Finanzdelegation zu befassen hatte, betraf die Honorare der von der Bundesverwaltung beigezogenen Experten. Diese Frage hat vor allem im Zusammenhange mit der MirageUntersuchung Presse und Öffentlichkeit beschäftigt. Die Finanzdelegation ist der Ansicht, dass die sehr hohen Honorare in der Privatwirtschaft ihre Berechtigung haben mögen, dass aber, wenn Aufträge der öffentlichen Hand zu erfüllen sind, nicht ohne weiteres die nämlichen Massstäbe zur Anwendung gelangen dürfen.

Die Finanzdelegation
befasste sich näher mit einer grossen Anzahl von einzelnen Vorkommnissen und brachte ihre Auffassung dem Bundesrat, den Departementsvorstehern oder den Abteilungschefs zur Kenntnis. Dabei kam es in der Regel zur Meinungsübereinstimmung. Wo Kritik angezeigt war, konnte überwiegend guter Wille zur Anpassung an die Begehren der Finanzdelegation vermerkt werden.

.Zur Diskussion standen u. a. : - Die Beteiligung des Militärdepartements an der EXPO 1964, wobei die Kosten des Pavillons «Wehrhafte Schweiz » näher überprüft wurden. Die Endabrechnung steht noch aus.

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- Die Kosten des Um- und Neubaues von Panzerbarrikaden.

- Die Wehrvorführungen. In den nächsten Jahren sind keine Anlässe grösscren Ausmasses dieser Art zu erwarten.

- Die Preisgestaltung der Bloodhoundraketen. Die Finanzdelegation nahm vom Ergebnis der Verhandlungen mit den ausländischen Stellen Kenntnis.

Die Angelegenheit ist noch nicht abgeschlossen, - Entwicklungskredite des Militärdepartements. Hier hat die Finanzdelegation die Militärkommissionen um weitere Behandlung ersucht.

- Fragen der technischen Zusammenarbeit.

- Rechnungsprüfung bei der Radio Schweiz AG.

- Durchführung der Vermittlungsaktion für die Typhusfälle in Zermatt.

- Bundesdarlehen an die Zuckerfabrik Aarberg. Vergleich.

- Beteiligung des Bundes als Aussteller an der EXPO 1964.

- Behandlung der Vorschüsse des Bundes an den Nationalstrassenbau in Voranschlag und Rechnung des Bundes.

- Durchführung der Finanzaufsicht bei den PTT-Betrieben, - Bundeskredit an die EXPO 1964 (Beiträge und Vorschüsse).

- Pferdebestände bei der Militärpferdeanstalt.

- Abwicklung des Liefervertrages für das Sturmgewehr.

- Durchführung der Baukontrolle usw.

Es würde zu weit führen, eine auch nur annährend vollständige Aufzählung der laufend behandelten Geschäfte im Rahmen dieses Berichts vorzunehmen.

Die Anwendung der Ausnahmebestimmungen des besoldungsrechtlichen Teils des Beamtengesetzes - soweit es Chefbeamte betrifft - beschäftigte die Finanzdelegation mehrfach. Es handelte sich, wie bereits in früheren Berichten dargelegt, um die Gewährung von ausserordentlichen Zulagen, um Einreihungsfragen usw. Von wenigen Ausnahmen abgesehen, konnte die Finanzdelegation den Überlegungen des Bundesrates folgen; es darf vermerkt werden, dass die Wahlbehörde die gebotene Zurückhaltung wahrte und ausserordentliche Massnahmen nur dann getroffen wurden, wenn die Verhältnisse keine andere Lösung gestatteten. Beim gegenwärtigen Stand sind rund 7 Prozent der Chef beamten im Genuss von ausserordentlichen Zulagen. Diese betreffen die Träger eigentlicher «Mangelberufe»; zur Ausrichtung gelangen auch Vergütungen für gleichzeitige Verwendung in verschiedenen Zweigen der Bundesverwaltung, für ausserordentliche Dienstleistungen und für Stellvertretungen. In sehr seltenen Fällen erfolgt die Ausrichtung von Repräscntationszulagen.

Regelmässig wiederkehrend hatte sich die Finanzdelegation mit dringlichen Geschäften zu befassen, bei denen mit der Erledigung nicht bis zum Beschluss

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durch die eidgenössischen Räte zugewartet werden konnte. Es handelte sich dabei um die Inangriffnahme oder Fortsetzung von Bauten, um Landkäufe im Tn- und Ausland, um Nachtragskredite verschiedenster Art. Die Finanzdelegation konnte sich überzeugen, dass in der Regel eine Sofortmassnahme im Interesse einer ökonomischen Lösung am Platze war; anderseits war sie auf eine raschmöglichste Vorlage an das Parlament bedacht.

Die vorgenommenen Inspektionen betrafen insbesondere den Nationalstrasseubau, militärische Bauten, Landerwerbe, Bundessubventionen an kantonale Anstalten. Über die dabei gemachten Feststellungen wurden die zuständigen Departemente orientiert.

Gesamthaft betrachtet kann die Finanzdelegation der Bundesverwaltung ihre Anerkennung und ihren Dank für die gute Haushaltführung aussprechen.

Es ist höchst bedauerlich, wenn Vorkommnisse, wie die Mirage-Angelegenheit, das an sich gute Bild verzerren. Noch mehr als bisher liegt es bei jedem einzelnen Bundesbediensteten, an seinem Platze dahin zu wirken, dass sich derartige unliebsame Ereignisse nicht wiederholen.

Bern, den S.Juni 1965.

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Im Namen der Finanzdelegation der eidgenössischen Räte Der abtretende Präsident : Dr. P. Müller, Ständerat

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