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Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung über den Geschäftsbericht und die Jahresrechnung der Schweizerischen Verrechnungsstelle für das Jahr 1969 (Vom 29. April 1970)

Herr Präsident !

Hochgeehrte Herren!

Wir haben die Ehre, Ihnen den Geschäftsbericht der Schweizerischen Verrechnungsstelle mit der ihm beigegebenen Jahresrechnung für 1969 zu unterbreiten.

Wie im letztjährigen Bericht erwähnt, ist der gebundene Zahlungsverkehr mit Jugoslawien am 1. Januar 1969 aufgehoben worden. Die Annahme, dass unter den heutigen Verhältnissen der schweizerisch-jugoslawische Warenverkehr dadurch keine Beeinträchtigung erfahren werde, hat sich bewahrheitet; Ein- und Ausfuhr sind weiterhin angestiegen.

Somit steht die Schweiz auf Ende der Berichtsperiode noch mit sechs Oststaaten im gebundenen Zahlungsverkehr : Bulgarien, Deutsche Demokratische Republik, Polen, Rumänien, Tschechoslowakei und Ungarn. Mit derVereinigten Arabischen Republik besteht weiterhin ein auf den Transfer der Entschädigungen für die von ägyptischen Verstaatlichungs- und ähnlichen Massnahmen betroffenen schweizerischen Interessen beschränkter gebundener Zahlungsverkehr.

Die Frage, ob und wann der gebundene Zahlungsverkehr weiter gelockert und im Verhältnis zu einzelnen Ländern allenfalls sogar auf gehoben-werden könnte, wird im Einvernehmen mit den interessierten Wirtschaftskreisen einlässlich geprüft. Bei aller Wünschbarkeit, den Geschäftsumfang der Verrechnungsstelle zu verringern und dadurch das Verrechnungsinstitut allmählich abbauen zu können, sind jedoch noch gewichtige handelspolitische und vermögensrechtliche Interessen zu berücksichtigen.

Die Schweizerische Verrechnungsstelle war auch im Jahre 1969 mit der Abwicklung der Konsolidierungsabkommen und mit der technischen Durchführung der Kreditabkommen mit der Türkischen Republik beauftragt, trotzdem mit diesem Land seit 1962 kein gebundener Zahlungsverkehr mehr besteht.

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Der Personalbestand betrug Ende 1969 unverändert 25 Personen ; zeitweilig, vor allem in der Ferienzeit, mussten pensionierte Mitarbeiter zurAushilfe herangezogen werden. Wie aus dem Geschäftsbericht hervorgeht, schliesst die Jahresrechnung mit einem Betriebsverlust von 84 907.06 Franken ab, welcher zulasten der Rückstellung für den Personalabbau gedeckt worden ist. Diesem war der Betriebsüberschuss von 811 625.86 Franken von 1968 wie derjenige von 1967 zugewiesen worden. Es ergab sich damit auch für 1969 eine ausgeglichene Jahresrechnung. Auch für 1969 hatte die Verrechnungsstelle der Eidgenössischen Versicherungskasse die Rentenleistungen an das abgebaute Personal zurückzuerstatten.

Die Zunahme der Ausgaben gegenüber dem Vorjahr um rund 490 000 Franken rührt fast ausschliesslich aus den neuen Verpflichtungen der Verrechnungsstelle gegenüber der Versicherungskasse her, die im Zusammenhang mit dem Einbau der Teuerungszulagen sowie der Reallohnerhöhung entstanden sind. Die Sozialleistungen zugunsten der Rentenbezüger machen mit 2,09 Millionen Franken die Hauptbelastung aus und stellen zwei Drittel der Gesamtausgaben dar.

Die Eidgenössische Finanzkontrolle hat die Jahresrechnung geprüft und in Ordnung befunden.

Wir beantragen Ihnen, den Geschäftsbericht und die Jahresrechnung für 1969 gemäss beiliegendem Beschlussesentwurf zu genehmigen.

Genehmigen Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

Bern, den 29. April 1970 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident : Tschudi 1273

Der Bundeskanzler: Huber

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(Entwurf)

Bundesbeschluss über die Genehmigung des Geschäftsberichtes und der Rechnung der Schweizerischen Verrechnungsstelle für das Jahr 1969 Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in den Geschäftsbericht und die Rechnung der Verrechnungsstelle für das Jahr 1969 sowie in den Bericht des Bundesrates vom 29. April 1970, beschliesst: Einziger Artikel Der Geschäftsbericht und die Rechnung der Schweizerischen Verrechnungsstelle für das Jahr 1969 werden genehmigt.

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Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung über den Geschäftsbericht und die Jahresrechnung der Schweizerischen Verrechnungsstelle für das Jahr 1969 (Vom 29. April 1970)

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Jahr

1970

Année Anno Band

1

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19

Cahier Numero Geschäftsnummer

10501

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

15.05.1970

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781-783

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