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Bekanntmachung von Departementen und anderen Verwaltungsstellen des Bundes
Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement hat mit Verfügung vom 4.Februar 1970 «Les Assurances Générales de France Vie», in Paris, zum Betrieb der Lebensversicherung in der Schweiz ermächtigt.
Generalbevollmächtigter
Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement hat am 4. Februar 1970 der Ernennung des Herrn Pierre Pierart, französischer Staatsangehöriger, Chemin de Chandieu 3, in Lausanne, als Generalbevollmächtigter für die Schweiz der «Les Assurances Générales de France Vie» in Paris, seine Zustimmung erteilt (Art. 47 der Verordnung vom 11. September 1931 über die Beaufsichtigung von privaten Versicherungsunternehmungen).
Bern, den 13. Februar 1970 Eidgenössisches Versicherungsamt
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Anzeigen sowie Wettbewerbsausschreibungen
Das Bundesamt für Sozialversicherung veröffentlicht :
Familienzulagen für landwirtschaftliche Arbeitnehmer und Kleinbauern Textausgabe der geltenden Erlasse, Tabellen und Erläuterungen nach dem Stand vom l. Januar 1970.
Zu beziehen bei der Eidgenössischen Drucksachen- und Materialzentrale, 3000 Bern.
Preis Fr. 3.60
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Internationale Doppelbesteuerung Pauschale Steueranrechnung Schweizerische Steuerpflichtige können erstmals für die im Jahre 1967 fällig gewordenen Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren aus Frankreich, Grossbritannien, Irland, den Niederlanden, Schweden, Spanien und Südafrika verlangen, dass ihnen für die von den genannten Staaten erhobenen und nicht rückforderbaren Steuern eine pauschale Steueranrechnung gewährt wird.
Die Antragsformulare D A-1,2 und 3 und ein erläuterndes Merkblatt D A-M können bei den kantonalen Steuerverwaltungen bezogen werden.
Eine Textausgabe, enthaltend - einen Auszug aus dem schweizerisch-schwedischen Doppelbesteuerungsabkommen vom 7. Mai 1965, - den Bundesratsbeschluss vom 22. August 1967 über die pauschale Steueranrechnung, - die Verfügungen des Eidgenössischen Finanz- und Zolldepartements Nr. l und 2 vom 6. Dezember 1967, mit Anhang, - den Bundesbeschluss vom 22. Juni 1951 über die Durchführung von Doppelbesteuerungsabkommen und - einen Auszug aus dem Verrechnungssteuergesetz vom 13. Oktober 1965 kann bei der Eidgenössischen Drucksachen- und Materialzentrale, 3000 Bern, zum Preise von 1.20 Franken bezogen werden.
Beim Bundesamt für Sozialversicherung ist in einem Band zusammengefasst erschienen:
AHV Bundesgesetz vom 20. Dezember 1946 (ohne die Bestimmungen über die fiskalische Belastung des Tabaks) Vollzugsverordnung vom 31. Oktober 1947 Alphabetisches Register (Stand I.Januar 1969) Die Broschüre kann in deutscher oder französischer Sprache zum Preise von 6.30 Franken bei der Eidgenössischen Drucksachen- und Materialzentrale, 3000 Bern, bezogen werden.
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Berichte, die von der Verwaltung herausgegeben wurden und bei der Eidgenössischen Drucksachen- und Materialzentrale 3000 Bern, bezogen werden können: Bericht der Studienkommission für das Problem der ausländischen Arbeitskräfte
Fr. 5.--
Bericht der Fachkommission betreifend Ermittlung und Beurteilung der bäuerlichen Einkommenslage (Grüne Kommission) an das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement
Fr. 7.--
Lärmbekämpfung in der Schweiz
Fr. 6.--
Allgemeine Überprüfung der Bundessubventionen Bericht der vom Bundesrat eingesetzten Expertengruppe (Kommission Stocker)
Fr. 3.50
Die Altersfragen in der Schweiz
Fr. 7.--
Bericht der Eidgenössischen Expertenkommission für Fragen der Landesplanung Fr. 3.90 Bericht der Eidgenössischen Kommission für Nachwuchsfragen auf dem Gebiete der Geisteswissenschaften und der medizinischen Berufe sowie des Lehrerberufes auf der Mittelschulstufe
Fr. 5.50
Bericht der Expertenkommission für die Förderung des Sparens
Fr. 3.50
Bericht der Eidgenössischen Expertenkommission für Fragen des Ausbaus und der Koordinierung der medizinischen Ausbildung Fr. 3.50 Schätzung der Einnahmen und Ausgaben des Bundes 1966-1974 Bericht der Eidgenössischen Expertenkommission zur Bearbeitung der Grundlagen und Methoden einer langfristigen Finanzplanung im Bunde (Kommission Jöhr)
Fr. 16.--
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Anzeigen sowie Wettbewerbsausschreibungen
In
Bundesblatt
Dans
Feuille fédérale
In
Foglio federale
Jahr
1970
Année Anno Band
1
Volume Volume Heft
07
Cahier Numero Geschäftsnummer
---
Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum
20.02.1970
Date Data Seite
234-236
Page Pagina Ref. No
10 044 610
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