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&. an die zu Fr. 30,000 veranschlagten Kosten der Erstellung einer Güterweganlage Bodmen-Eratsrik-Langenegg, Gemeinde Mosnang, 25 %, im Maximum Fr. 7500.

5. Dem Kanton Graubünden: a. an die zu Fr. 56,000 veranschlagten Kosten der Erstellung eines Waldweges ,,Pro da Ses", Gemeinde Reams, 35°/o, im Maximum Fr. 19,600; b. an die zu Fr. 57,200 veranschlagten Kosten einer Wasserversorgung mit Zfydrantenanlage für das Bergdorf Sur, Bezirk Albula, 20°/o, im Maximum Fr. 11,440.

6. Dem Kanton Waadt an die zu Fr. 45,000 veranschlagten Kosten einer Wasserversorgung ,,du Communal" und ,,Les Cluds", Gemeinde Bullet, 13l/2°/o, im Maximum Fr. 6075.

Bekanntmachungen von Departementen miti andern Verwaltungsstellen des Bundes.

# S T #

Zuteilungsverfügungen des Bundesrates für den Zolltarif vom 8. Juni 1921.

(Vom

23. April 1935.)

Ad 180. Spaltleder, gewichst (croûte cirée) (s. a. NB. ad 174/186).

Ad 181. Streichen: Spaltleder, gewichst (croûte cirée) 174/186).

(s. a. NB. ad

NB. ad 174/186. In der Klammer auf der 2. Zeile ist die Nr. 181 zu ersetzen durch : '] 80.

Ad 728. Im Entscheid betreffend Eisen- und Stahldraht erhalten die Hinweise in Klammer folgende neue Fassung: (kalt gewalzt oder gezogen: Nrn. 723a/724; s. a. Flachstahl ad Nr. 930a).

Ad 787/790. Streichen: Isoliermäntel (Kasten für Dampfheizungen), mit Korkstein- und Gipsfüllung, bzw. -Umhüllung.

Ad 930 a. Flachstahl, gehärtet, auch gebläut, nicht zugeschnitten, von weniger als 5 mm Breite und einer Dicke bis und mit 3/io mm.

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Ad 1144 afb. Im Entscheid ,,Etuis, Nécessaires, Nippsachen, Toilettegegenstände, Bonbonnieren, etc., mit Seide, künstlichen Blumen u. dgl. ausgestattet1' sind die Worte ,,Etuis, Nécessaires, Bonbonnieren" zu streichen.

Ad 1145. Streichen: Brillenfutterale, Zigarettenetuis, Zündholzbüchsen, etc., aus Holz, Pappendeckel oder Papiermasse, mit oder ohne Scharnier.

Nadelbüchsen.

Im Entscheid ,, Papiermachewarena (Hartpapierwaren) ist nach ,,u. dgl." einzuschalten: (mit Ausnahme der Etuis, Schachteln, Büchsen u. dgl.).

Das für die Abänderung der Tarifexemplare bestimmte Deckblatt _Nr. 18, in welchem die obgenannten Tarifzuteilungsverfügungen mit andern Abänderungen wiedergegeben sind, kann zum Preise von 20 Rp. das Exemplar (plus 5 Rp. Porto) bei der Materialverwaltung der Oberzolldirektion, bei den Zollkreisdirektionen Basel, Schaffhausen, Chur. Lugano, Lausanne und Genf, sowie bei den Zollämtern Zürich, St. Gallen und Luzern bezogen werden.

^ov

Bern, den 29. April 1935.

Eidgenössische Oberzolldirektion.

Übersicht der erteilten Bewilligungen zur Ausgabe von Lotterien zu gemeinnützigen und wohltätigen Zwecken.

In Ausführung von Art. 5, Abs. 4, der Vollziehungsverordnuug vom 27. Mai 1924 zum Bundesgesetz Yom 8. Juni 1923 betreffend die Lotterien nind die gewerbsmässigen Wetten ist eine Übersicht über die im Jahre 1934 von den Kantonen und der Regierung des Fürstentums Liechtenstein erteilten Bewilligungen von Lotterien zu gemeinnützigen und wohltätigen Zwecken erstellt worden.

Diese Zusammenstellung kann zum Preise von Fr. 1. --, zuzüglich Porto, bei der unterzeichneten Verwaltung bezogen werden.

Bern, den 29. April 1935.

Eidgenössische Steuerverwaltung.

Meue Landeskarfen der Schweiz.

Im Bundesblatt Nr. 14 vom 3. April 1935 ist die 24seitige Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über die neuen Landeskarten veröffentlicht! Die Eidgenössische Landestopographie hat von dieser Botschaft eine beschränkte Anzahl Sonderdrucke in deutscher und französischer Sprache erstellen lassen, ergänzt durch 5 Karteubeilagen, enthaltend Aus-

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führungsmuster für verschiedene Ausgab e Varianten der vorgesehenen neuen Landeskarten in den Massstäben l : 50 000 und l : 25 000. Solange die Vorräte ausreichen, werden diese Sonderdrucke mit Kartenbeilagen auf schriftliche Bestellung und gegen Postnachnahme von Fr. 1. -- pro Sonderdruck abgegeben. Bestellungen sind zu richten an die Kartenverwaltung der Eidgenössischen Landestopographie Bern, Hallwylstrasse 4.

Vollzug des Berufsbildungsgesetzes.

Die Schweizerische Kammer für Revisionswesen beabsichtigt, gestützt auf Art. 42 bis 49 des Buadesgesetzes vom 26. Juni 1930 über die berufliche Ausbildung, im Revisionswesen höhere Fachpruîungen einzuführen und hat zu diesem Zwecke den Entwurf eines Prüfungsreglementes eingereicht. Interessenten können diesen Entwurf bei der unterzeichneten Amtsstelle beziehen, an die auch allfällige Einsprachen bis zum 7. Juni 1935 zu richten sind.

B e r n , den 3. Mai 1935.

Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit.

Wiedereröffnung des Zollamtes St. Moritz.

Über die nächste Sommersaison wird das Gepäckzollamt St. Moritz (Engadin) vom 20. Juni bis 10. September 1934 geöffnet sein.

Während dieses Zeitraumes können aus dem Auslande nach St. Morita, bestimmte Sendungen von Reiseeffekten, Umzugs-, Aussteuer- und Erbschaftsgut im Transit zur Zollbehandlung nach genannter Empfangsstation abgefertigt werden.

Bern, den 4. Mai 1935.

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Eidgenössische Oberzolldirektion.

Wettbewerb- und Stellenausschreibungen, sowie Anzeigen.

Amtliches Stenographisches Bulletin der Bundesversammlung.

Abonnementseinladung.

Der Bezugspreis für das Amtliche Stenographische Bulletin beträgt, die Postgebühr eingerechnet, in der Schweiz 12 Franken im Jahr. Im übrigen Postvereinsgebiet ist der Bezugspreis samt Postgebühr 16 Franken.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

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Jahr

1935

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

19

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

08.05.1935

Date Data Seite

784-786

Page Pagina Ref. No

10 032 643

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