64 # S T #

Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

(Vom 22. Januar 1935.)

Herrn Dr. med. Karl Gustav Jung, Privatdozent für Psychologie an der Eidgenössischen Technischen Hochschule, wird in Anwendung von Art. 13 des Bundesgesetzes betreffend die Errichtung einer Eidgenössischen Polytechnischen Schule der Titel eines Professors verliehen.

Als Delegierte an dem in Amsterdam vom 2. bis 7. September 1935 stattfindenden internationalen Kongress für Botanik werden bezeichnet die Herren: Dr. Paul Jaccard, Professor für Botanik an der Eidgenössischen Technischen Hochschule in Zürich, und Dr. Gustav Senn, Professor für Botanik an der Hochschule in Basel.

Dem Kanton Graubiinden wird an die zu Fr. 134,000 veranschlagten Kosten der Melioration ,,Golbia-Carnpagna"., Gemeinde Brusio, ein Bundesbeitrag von Fr. 64,150 im Maximum bewilligt.

(Vom 25. Januar 1935.)

Der Bundesrat stellt fest, dass das Referendum betreffend das Bundesgesetz vom "28. September 1934 über die Regelung der Beförderung von Gütern und Tieren mit Motorfahrzeugen auf öffentlichen Strassen zustande gekommen ist, indem von 101,779 rechtzeitig eingelangten Unterschriften 100,823 als gültig erklärt worden sind.

Der Bundesrat stellt fest, dass das Referendum gegen das Bundesgesetz über die Abänderung des Bundesgesetzes vom 12. April 1907 betreffend die Militärorganisation zustande gekommen ist, indem von 79,624 rechtzeitig eingelangten Unterschriften 76,176 als gültig erklärt worden sind.

Als ordentlicher Professor für Geschichte in französischer Sprache an der Eidgenössischen Technischen Hochschule wird gewählt: Herr Dr. Jean de Salis, von Val Bregaglia und Chur, in Bern.

65

Als a. o, Professor für Photogrammetrie an der Eidgenössischen Technischen Hochschule wird gewählt : Herr Dr. Max Zeller, von Zürich, Photogrammeter am Geodätischen Institut dieser Schule.

Als II. Sektionschef der eidgenössischen Oherzolldirektion wird gewählt: Herr Robert Furrer, von Lüsslingen, gegenwärtig Inspektor I. Klasse.

Dem Rücktrittsgesuch des Obersten Robert Bohren, Instruktionsoffizier der Infanterie, wird unter Verdankung der geleisteten Dienste auf den 31. März 1935 entsprochen.

Es werden folgende Bundesbeiträge bewilligt: 1. Dem Kanton Solothurn an die zu Fr. 254,000 veranschlagten Kosten der Korrektion des Augstbaches in der Gemeinde Baisthal, 4. Sektion, 30%, im Maximum Fr. 76,200.

2. Dem Kanton St. Gallen : a. an die zu Fr. 276.000 veranschlagten Kosten der Verbauung der Eselruns im Weisstannental, Gemeinde Mels, 40°/o, im Maximum Fr. 110,400; b. an die zu Fr. 80,000 veranschlagten Kosten der Verbauung der Tamina und des Kreuzbaches in Vättis, Gemeinde Pfäfers, 35 %, im Maximum Fr. 28,000.

3. Dem Éanton Thurgau: a. an die zu Fr. 178,000 veranschlagten Kosten der Melioration in der Gemeinde Hohentannen, Bezirk Bischofszell, im Maximum Fr. 42,610; o. an die zu Fr. 448,000 veranschlagten Kosten der Melioration WängiAnetswil, im Maximum Fr. 123,200.

4. Dem Kanton Tessin an die zu Fr. 55,000 veranschlagten Kosten der Erstellung einer Brücke über den Vedeggio nebst Zufahrtswegen bei Mezzovico-Vira, 25 °/o, im Maximum Fr. 13,750.

Bekanntmachungen von Departeraenten und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

# S T #

Nordstern, Allgemeine Versicherungs-Aktiengesellschaft in Berlin.

Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement hat unterm 24. Januar 1935 der an Stelle des zurücktretenden Herrn Robert Schmidt in Bern erfolgten Ernennung des Herrn Hans Wendelstein, von Bern, in Bern,

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1935

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

05

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

30.01.1935

Date Data Seite

64-65

Page Pagina Ref. No

10 032 551

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.