727 # S T #

3250 Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend die Bewilligung eines Bundesbeitrages an den Kanton Zürich fiir die Korrektion bzw. Vertiefung der Glatt, I. Bauetappe.

(Vom 29. April 1935.)

Herr Präsident!

Hochgeehrte Herren!

Der Begierungsrat des Kantons Zürich hat mit Gesuch vom 2. November 1934 dem schweizerischen Bundesrat zuhanden der Bundesversammlung ein Projekt für die Vertiefung dor Glatt zwischen dem Wehr der sogenannten Herzogenmühle bei Wallisellen und dem Wehr der Kraftanlage von J. Heusser in Niederglatt (km 6,340 bis 19.714) zur Subventionierung durch den Bund auf Grund des eidgenössischen Wasserbaupolizeigesetzes vom 22. Juni 1877, Art. 9 des Bundesgesetzes vom 22. Dezember 1893 betreffend Förderung der Landwirtschaft und auf Grund des Bundesbeschlusses über Krisenbekämpfung und Arbeitsbeschaffung übermittelt.

Des weitern hat der zuccherisene Begierungsrat darauf hingewiesen, dass dem Bund aus dem projektierten Werk ein direkter Nutzen erwächst, indem die Glattabsenkung die bisher ungenügende Entwässerung des eidgenössischen Waffenplatzareals Kloten und Bülach in zweckmässiger Weise ermögliche.

Nachdom Vertreter der zuständigen und interessierten eidgenössischen Departemente -- des eidgenössischen Departements des Innern, des eidgenössischen Volkswirtschafts- und des eidgenössischen Militärdepartements -- auf Einladung der Regierung des Kantons Zürich Gelegenheit hatten, die Verhältnisse an Ort und Stelle kennenzulernen, sind wir in der Lage, folgenden Bericht zu erstatten.

I. Allgemeines.

Der Abfluss ans dem Greifensee durchfliesst als Glatt den nördlichen Teil des Kantons Zürich in nordwestlicher bis nördlicher Bichtung und mündet bei Bheinsfelden. ungefähr 4km unterhalb Bglisau, in den Bhein. Ihr Einzugs-

728 gebiet beträgt beim Ausflugs aus dem Greifensee 165 km2, bei der Einmündungin den Bhein 411 km2. Im Einzugsgebiet liegen der Pfäffikersee (3,3 km2) und der Greifensee (8,6 km2).

Die Glatt mit einer Länge von 36 km vom Greifensee bis zum Bheia unterteilt sich in eine obere ca. 26 km lange Strecke (Greifensee-Hochfelden) mit kleinem Gefalle -- im Mittel 1,5 °/00 -- und in eine untere ca. 10 km lange Strecke (Hochfelden-Bhein) mit grossem Gefalle -- im Mittel 6,5 °IM. Auf der obern Strecke trat die Glatt in früheren Zeiten bei Hochwasser regelmässigüber die Ufer und überschwemmte das breite flache Glattal in ausgedehntem Masse. Im untern Lauf mit grossem Gefalle wurden die Ufer angegriffen, und mit der Zeit ging viel gutes Kulturland verloren. Das Bedürfnis, diese misslichen Zustände zu verbessern, ist alten Ursprungs, und es wurden in frühem Jahren, so unter anderem zu Anfang des vorigen Jahrhunderts, bereits umfangreiche Arbeiten ausgeführt. Anlässlich des Hochwassers von 1876 wurden diese altern Bauten, weil vereinzelt und nicht durchgreifend, zerstört. Auf Grund der Bundesbeschlüsse vom 28. Juni 1882 und 24. Juni 1892 (Nachsubvention) wurde die Glatt auf ihrer ganzen Länge nach einem einheitlichen Plane korrigiert. Die Gesamtbaukosten betrugen Fr. 2,133,852, woran der Bund einen Beitrag von Fr. 722,300 (rund 83]/3 %) leistete.

II. Zweck der Ctlattvertiefung.

Die in den Jahren 1878 bis 1895 durchgeführte Glattkorrektion bezweckte namentlich in ihrem obern Teil die Ableitung der Hochwasser und die Verhütung der jährlich ein- oder mehrmals vorkommenden Überschwemmungen ohneBerücksichtigung einer gründlichen Entwässerung der anliegenden Gebiete, Es wurde hier die Glattsohle nicht oder nur wenig in die Talsohle eingeschnitten und das neue Glattbett einfach zwischen Hochwasserdämme gelegt, so dass heute mittlere und Hochwasserstände stellenweise über das anliegende Terrain zu stehen kommen. Eine Erschliessung der ausgedehnten Tiefländer für Kultur und Bauzwecke war damals ja noch nicht notwendig. Seither haben sich die Verhältnisse aber geändert.

Grosse Bodenflächen im Glattal sind inzwischen namentlich wahrend der Kriegs- und Nachkriegsjahre durch Entwässerungsanlagen für die Kultur gewonnen worden. Doch leiden alle unter der ungenügenden Vorflut, indem ihre Sammelkanäle schon bei mittleren Wasserständen der Glatt eingestaut werden. Andere Gebiete wären noch zu entwässern, um eine intensive Bewirtschaftung vor den Toren einer Grossstadt zu ermöglichen. Da ein Teil des anstossenden Geländes jetzt als Baugebiet in Frage kommt, sollte der Boden ganz besonders gut entwässert werden können.

Mit der Entwicklung der Gemeinden im mittleren Glattal machte sich auch der Mangel einer ausreichend tief gelegenen Vorflut zur Ableitung der Abwasser sehr unangenehm fühlbar und führte zu Misständen, die im Interesse der Volksgesundheit beseitigt werden müssen. Trotz dem Selbstreinigungs-

729

vermögen der Glatt wird diese durch die Einleitung der Schmutzwasser derart verunreinigt, dass eine Sanierung zur dringenden Notwendigkeit geworden ist.

Mit fortschreitender Überbauung wird die Verschmutzung natürlich immer schlimmer. Birne Verbesserung dieser ganz misslichen Zustände ist nur möglich durch Eeinigung der Schmutzwasser vor der Einleitung in die Glatt. Die Erstellung einer Kläranlage für das gesamte Baugebiet wird innert kurzer Zeit absolut notwendig. Für die Ableitung der Abwasser einer solchen kommt nur eine Pumpanlage oder die Vertiefung der Glatt in Frage. Nun kann aber eine Glattabsenkung -- wie wir bereits ausgeführt haben -- in weitgehendem Masse Bodenverbesserungszwecken nutzbar gemacht werden. Ferner haben hydraulische Berechnungen ergeben, dass die vorhandenen Durchflussprofile der Glatt stellenweise einem ausserordentlichen Hochwasser nicht mehr genügen dürften und dass in Zukunft Überschwemmungen zu befürchten sind. Die seinerzeit angenommenen Hochwassermengen entsprechen einer spezifischen Abflussmenge von ungefähr 0,27 m3/sek/km2 und sind im Vergleich zu andern Flussgebieten auffallend klein. Zweifellos stehen diese geringen Hochwasserabflussmengen in Zusammenhang mit dem geologischen Aufbau des Einzugsgebietes und der ausgleichenden Wirkung der beiden Seen. Seither haben sich die Verhältnisse geändert. Mit der zunehmenden baulichen Entwicklung der Gegend und nachdem bereits umfangreiche Gebiete melioriert worden sind, wird den Hochwassern ein schnellerer und vermehrter Abfluss verschafft, indem die bebauten und meliorierten Flächen nicht mehr in dem Masse wie früher imstande sind, Wasser aufzunehmen und zurückzuhalten. Der Abfluss1 von Dächern, Strassen und Plätzen ist ein viel intensiverer als aus Eieden und Sümpfen.

In Würdigung all dieser Verhältnisse kommt somit in erster Linie eine Korrektion der Glatt in Betracht.

Die Regierung des Kantons Zürich hat daher in diesem Sinne Stellung genommen und bereits am 29. Januar 1931 folgende Beschlüsse gefasst: 1. Es ist grundsätzlich die Korrektion der Glatt im Sinne einer Vertiefung ihres Bettes zur Schaffung besserer Vorflutverhältnisse für die von ihr durchflossene Gegend in Aussicht zu nehmen. Wo möglich ist hierbei mit der Korrektion der Flussstrecke von Schwamendingen bi« in die Gegend unterhalb Glattbrugg zu beginnen.
2. Es sind soweit nötig die Massnahmen zur Verbesserung der Abwasserverhältnisse der Wohngebiete der Gemeinden Zürich (für den Teil, dessen Abwässer nach dem Glattal gehen), Affoltern bei Zürich, Örlikon, Seebach, Schwamendingen, Wallisellen und Dübendorf einzuleiten.

III. Das Korrektionsprojekt 1934. .

Seit Jahren wurden umfangreiche Studien und Beobachtungen durchgeführt. Für die einwandfreie Entwässerung des der Glatt zwischen Oberhausen und Herzogenmühle beiderseits anhegenden tiefen Baugebietes hält der Stadt-

730

rat von Zürich eine Vertiefung von ungefähr 80 cm als notwendig. Das kantonale Meliorationsamt schlägt hierfür ca. 1,00 m vor. Um das Mass der Glattabsenkung auf ein Minimum zu beschränken, wird vorgesehen, die tiefsten Geländepartien durch Anschüttung um durchschnittlich 1,00 m zu heben, wodurch erreicht wird, dass zwischen dem Hochwasserspiegel in den Schmutzwasserkanälen und der Terrainoberfläche noch ein Spielraum von 2,30 m verbleibt. Diese Tiefe genügt für die einwandfreie Entwässerung der Wohngebiete.

Was den Standort der zentralen Kläranlage anbetrifft, so hat sich der Stadt rat von Zürich endgültig für den Platz Oberhausen ausgesprochen mit der Hochwasserabsenkung in der Glatt daselbst auf Kote 421,60.

In diesem Sinne gelangte das vorliegende Bauprojekt zur Ausarbeitung, wobei also sowohl die Wünsche für die Entwässerung der Baugebiete und die Ableitung der Kanalisationsabwasser als auch die Begehren für die landwirtschaftlichen Meliorationen sowie die Verbesserung des Hochwasserabflusses in der Glatt erfüllt werden.

Gemäss Begierungsbeschluss vom 29. Januar 1931 ist in erster Linie die Vertiefung der Glatt unterhalb Schwamendingen für die Ausführung in Aussicht genommen. Es musste also die Möglichkeit geschaffen werden, das ganze Projekt in verschiedenen Bauetappen ausführen zu können. Gestützt hierauf ist das Projekt in die folgenden Abschnitte unterteilt worden: 1. Wehr Herzogenmühle-Oberhausen.

2. Oberhausen-Niederglatt, wobei die letztere Strecke in zwei Varianten, für die Ausführung in einer oder zwei Bauetappen, ausgearbeitet worden ist.

Es besteht also die Möglichkeit, die Vertiefung der Glatt vom Wehr der Herzogenmühle bis Niederglatt in zwei oder drei Bauetappen durchzuführen in der Voraussetzung, dass mit der Strecke Oberhausen-Niederglatt in einem oder zwei Abschnitten begonnen und daran anschliessend dann die obere Strecke Wehr Herzogenmühle-Oberhausen ausgeführt wird. Möglich ist es aber auch, dass zuerst nur die Strecke Oberhausen-Eümlang vertieft wird, dann die obere Strecke Wehr Herzogenmühle-Oberhausen und erst zuletzt die Strecke Bümlang-Niederglatt.

Um den Hochwasserabfluss ganz sicher zu gestalten und allen zukünftigen Möglichkeiten zu begegnen, soll die Glatt auch auf der Strecke Wehr Herzogenmühle bis Aubiücke (heute fliesst ein Teil des Hochwassers durch den
Oberwasserkanal der Herzogenmühle) für die ganze Hochwassermenge ausgebaut werden. Auf Grund eingehender Berechnungen ist die künftige spezifische maximale Abflussmenge zu rund 0,3ao m3/sek/km2 berechnet worden, was einer Erhöhung von 20 % gegenüber der früheren Annahme entspricht.

Auf Grund der eingehenden technischen Berichte der Vorlage machen wir zusammenfassend folgende Mitteilungen.

1. Strecke Wehr Herzogenmühle- Oberhausen.

Die Glatt wird auf dieser Strecke durchgehend um 1,00 m vertieft und folgt genau dem bestehenden. Flusslauf. Sie erhält Sohlengefälle von l,4°/oo auf

731

1379 m u n d 1 , 0 0/00 a u f 2590 m Länge. D i e Normalprofile haben das Absturzbauwerk Oberhausen abgeschlossen. Die gesamte Absturzhöhe des Wehres Herzogenmühle beträgt 1,48 m. Dieses reguliert den Wasserzufluss zur dortigen Kraftanlage, welche bestehen bleibt. Alle bestehenden Brücken können durch Vorbau der Widerlager den neuen Verhältnissen angepasst werden.

2. Strecke Oberhausen-Niederglatt.

Ausbau in einer Bauetappe.

Da der höchste Glattwasserspiegel bei der Kläranlage Oberhausen auf Kote 421,60 abgesenkt werden muss kommt die vertiefte Glattsohle an dieser Stelle auf Kote 418,70 oder 2,55 m tiefer als heute zu liegen. Von dieser Sohlenhöhe ausgehend erhält die abgesenkte Glatt Sohlengefälle von 0,778 0/00 auf 6758 in -- bis zur Einmündung des Stiglibaches -- und 0,71 0/00 auf 3438 m Länge -- bis unterhalb des Wehres Niederglatt. Die Normalprofile sind mit gebrochenen Böschungslinien und Sohlenbreiten von 10,5, 11,6 und 14,0 m in Aussicht genommen.

Die vertiefte Glatt folgt genau dem bestehenden Flusslauf. Oben wird die Korrektionsstrecke durch das Absturzbauwerk Oberhausen abgeschlossen.

Dessen gesamte Absturzhöhe beträgt 2,55 m vor der Vertiefung der oberhalb liegenden Strecke und 1,55 m nach dem Ausbau der Glatt flussaufwärts. Mit Ausnahme der hölzernen Brücke in Oberglatt, die beidseitig eine Verlängerung erhält, müssen alle Strassenbrücken durch neue Bauwerke ersetzt werden. Die beiden Eisenbahnbrücken bei Glattbrugg und bei Niederglatt erleiden keine Änderungen.

3. Strecke Oberhausen-Niederglatt.

Ausbau in zwei Bauetappen.

Das höchste Hochwasser der Glatt muss bei der Kläranlage Oberhausen wie beim Ausbau in einer Bauetappe auf Kote 421,60 abgesenkt werden. Die vertiefte Glattsohle kommt dabei auf Kote 418,60 zu liegen oder 2,66 m tiefer als heute. Von dieser Sohlenhöhe ausgehend erhält die Glatt ein Sohlengefälle von 0,587 0/00 auf 4438 m Länge bis nacRümlang.g. Hier endigt die erste Bauetappe ungefähr auf der Höhe der heutigen Glattsohle unterhalb der Strassenbrücke Eümlang (Kote 416)00). Oben, bei Oberhausen, muss die Korrektionsstrecke durch ein Absturzbauwerk abgeschlossen werden, wie beim Ausbau der ganzen Strecke in einer Bauetappe.

In der zweiten. Bauetappe erfolgt die Vertiefung der Glatt von Eümlang bis Niederglatt. Hiefür ist unterhalb dem bestehenden Wehr in Eümlang ein Absturzbauwerk zu erstellen, mit einer Absturzhöhe von 0,76 m auf Kote 415,a4.

Von dieser Höhe ausgehend erhält die vertiefte Glatt unterhalb Eümlang Sohlengefälle von 0,778 °/00 auf 2390 Laufmeter bis zur Einmündung des Stiglibaches und 0,71 °/00 auf 3438 m Länge bis unterhalb des Wehrers Niederglatt.

732

Die Normalprofile sind auf der ganzen Korrektionsstrecke wiederum mit gebrochenen Böschungslinien und Sohlenbreiten von 11,50, 13J50 und 14,«, m vorgesehen. Die Glatt ver tief un g endigt in Niederglatt auf der Höhe der bestehenden Flusssohle.

Auch bei dieser Variante folgt die vertiefte Glatt genau dem bestehenden Flusslauf. Für die Brücken gelten die gleichen Bemerkungen wie beim Ausbau in einer Bauetappe.

Ganz allgemein ist hier in geologischer Hinsicht noch zu erwähnen, dass die Glattvertiefung zwischen dem Wehr Herzogenmühle und Oberhausen sowie zwischen Glattbrugg und Oberglatt ganz in Seebodenlehm auszuführen ist. Oberhalb Glattbrugg und unterhalb Oberglatt werden Moränen angeschnitten. In der Moräne oberhalb Glattbrugg wird voraussichtlich auch eine Bippe Molassefels zum Vorschein kommen.

Die Querprofilaufnahmen der heutigen Glatt zeigen, dass sich das seinerzeit gewählte trapezförmige Profil nach und nach zum parabelförmigen Profil umgewandelt hat. Gestützt hierauf wird ein Profil in Vorschlag gebracht, das sich möglichst an das bestehende anlehnt, aber gebrochene Böschungen hat. Die Böschung erhält bis auf Mittelwasser eine Pflasterung aus wetterfesten Bruchsteinen, die sich am FUSS auf eine Pfahlsicherung stützt. Die Dammkrone -- 3,00 bis 8,50 m über der Flusssohle -- erhält eine Breite von 2. 50 m.

Die Durchflussprofile der zu. korrigierenden Glatt sind gestützt auf die berechneten spezifischen maximalen Abflussmengen, und zwar am oberen Ende bei Neugut für eine maximale Hochwassermenge von 56 m3 und bei der Einmündung des Saumgrabens bei Oberglatt für eine solche von 105 m3/sek bestimmt worden. Dabei wurde bei der Berechnung der Profile eine eventuelle Verkrautung berücksichtigt. Überdies ist durchgehend noch ein Sicherheitsraum von 50 cm Höhe zugegeben worden.

Soweit als möglich, d. h. im Interesse der Arbeitsbeschaffung für Arbeitslose, aber nur soweit als die bezüglichen Mehrkosten zu verantworten sind, ist der Aushub für die Glattvertiefung von Hand in Aussicht genommen, der Best mit, Bagger. Die Baggerarbeiten sollen im Bückstau der bestehenden Wehre durchgeführt werden, je am obern Ende eines Abschnittes beginnend. Wo das Niederwasser ganz durch Kraftwerkkanäle abgeleitet werden kann, ist der Aushub ganz von Hand, im Trockenen, in Aussicht genommen.

IV. Der Kostenyoranschlag.

Die Kostenvoranschläge der verschiedenen Baustrecken stützen sich auf ausgedehnte Querprofilaufnahmen, detaillierte Massenberechnungen und auf die heutigen Erstellungspreise. Die Ablösungssummen der Kraftwerke wurden zum Teil geschätzt, zum Teil berechnet.

1. Wehr Herzogenmühle-Oberhausen.

Gesamtkosten

Fr. 1,430,000

733

2. Oberhausen-Niederglatt. Ausbau in einer Bauetappe.

Gesamtkosten

Fr. 6,040,000

3. Oberhausen-Niederglatt. Ausbau in zwei Bauetappen.

A.

B.

C.

D.

Erste Bauetappe Oberhausen -Eümlang.

I. Allgemeines Fr. 496.500 II. Baulicher Teil.

Absturzbauwerk bei Oberhausen Fr. 260,500 Bauabschnitt Oberhausen-Glattbrugg. . . » 1,092,000 Bauabschnitt Glattbragg-Eumlang. . . . » 1,234,000 Absturzbauwerk Eümlang » 267,000 o oeo «mn »

Z,öOO,OUU

Total erste Bauetappe Fr. 3,350,000 Zweite B a u e t a p p e E u m l a n g - N i e d e r g l a t t .

I. Allgemeines Fr. 407,000 II. Baulicher Teil.

Bauabschnitt Eümlang-Niederglatt » 2,318,000 Total zweite Bauetappe

»

2,725,000

Gesamtkosten der Glattvertiefung zwischen Oberhausen und Niederglatt, Ausbau in zwei Bauetappen Fr. 6,075,000

T. Prüfung und Yorgehen des Bundes.

Die nähere Prüfung der vom Kanton eingereichten Vorlage durch das eidgenössische Oberbauinspektorat ergibt, dass sich die Projektierung auf umfangreiche Studien und sorgfältig durchgeführte Berechnungen stützt. Das "vorliegende Bauprojekt ist so aufgestellt worden, dass es -- wie wir bereits unter Abschnitt III erwähnt haben -- in verschiedenen voneinander unabhängigen Bauetappen ausgeführt werden kann. Die Vorteile des Ausbaues der Strecke Oberhausen-Niederglatt in zwei Bauetappen sind in finanzieller Hinsicht begründet und liegen in der Anpassungsmöglichkeit an die tatsächlichen Bedürfnisse. Das Projekt ist der Abteilung für Landwirtschaft des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements, dem eidgenössischen Militärdepartement und der eidgenössischen Inspektion für Forstwesen. Jagd und Fischerei zum Mitbericht überwiesen worden.

Die Sektion für das Bodenverbesserungswesen der erstgenannten Amtsstelle hat auf Grund der Projektakten und eines Berichtes des kantonalen Meliorationsamtes vom 31. Januar 1935 unterm 6. Februar 1935 ihren Mitbericht abgegeben. Laut diesem sind im Glattal seit der ersten Glattkorrektion rund 780 ha

734

Land durch Entwässerungsanlagen für die Kultur gewonnen worden. Die hiefür aufgewendeten Kosten betragen 2,16 Millionen Franken, woran Bundesbeiträge von rund Fr. 660,000 ausbezahlt worden sind. Die Wirkung dieser Entwässerungen lässt teilweise zu wünschen übrig. Wegen der hohen Wasserstände der Glatt mussten verschiedene Leitungen mit minimalen Tiefen und Gefallen verlegt werden. Die Vorfluter liegen im Bückstau der Glatt. Durch die projektierte Glattvertiefung wird zwar eine eigentliche Verbesserung der fraglichen Leitungen nicht erzielt, es wird aber der schädliche Rückstau beseitigt und die entwässernde Wirkung wesentlich erhöht. Bei besonders kritischen Leitungen wird auch deren Tieferlegung ermöglicht.

Durch die projektierte Glattvertiefung wird weiterhin die Möglichkeit geschaffen, verschiedene zurzeit noch versumpfte Gebiete zu meliorieren. Auf der Strecke Oberglatt-Eümlang bis Glattbrugg ist die geplante Absenkung für die bereits entwässerten Gebiete von grossem Vorteil, und ausgedehnte Flächen des anliegenden Landes können nur auf Grund einer solchen verbessert werden.

Da es sich bei den zu entwässernden Gebieten um weite Ebenen handelt, so sind neben den offenen Vorflutkanälen noch geschlossene Leitungen für die NebenSammler notwendig, welch letztere mit mindestens 2 °/00 Gefalle erstellt werden sollten. Die vom kantonalen Meliorationsamt vorgeschlagene Vertiefung von 1.00 m genügt laut dem erwähnten Bericht für eine wirksame und dauerhafte Entwässerung der meliorationsbedürftigen Gebiete auf der Strecke Oberglatt-Glattbrugg nicht. Es wird eine solche von 1,60 m in Vorschlag gebracht und der Wunsch ausgesprochen, das Projekt in dieser Hinsicht noch prüfen zu lassen.

Des weitern teilt die genannte Sektion der Abteilung für Landwirtschaft noch mit, dass eine Beitragsleistung aus den eidgenössischen Bodenverbesserungskrediten an die projektierte Glatt Vertiefung nicht befürwortet werden könnte. Als Bodenverbesserungen kommen in Frage die Detailentwässerungen und Meliorationen der anliegenden Gebiete.

Das eidgenössische Militärdepartement nimmt zum Subventionsgesuch und zu den vorgelegten Projektakten betreffend die Verhältnisse des eidgenössischen Waffenplatzes Kloten-Bülach mit Schreiben vom 28. Februar 1935 Stellung wie folgt: «Wir stellen gleich eingangs fest, dass vom Standpunkt
der Militärverwaltung aus ein Interesse an der Durchführung der Glattvertiefung nicht besteht. Durch das projektierte Werk soll eine Entwässerung des anliegenden Gebietes bewirkt werden, das teilweise Baugebiet ist und daher einer besonders sorgfältigen Entwässerung bedarf, teilweise aus unabträglichem Streueland in Kulturland umgewandelt werden soll. Für den Waffenplatz Kloten-Bülach treffen solche Erwägungen nicht zu, indem dieser bestimmungsgemäss den militärischen Übungen, zum grossieri Teil als Zielgebiet für die Scharfschiessübungen der Artillerie, zu dienen hat; seine Zweckbestimmung steht also einer Melioration geradezu entgegen.

735 Soweit für die Benützung dieses Gebietes als Waffenplatz Entsumpfungen nötig waren, sind diese auf Kosten der Militärverwaltung durchgeführt worden (Himmelbach und Saumgraben).

Wir betonen nochmals, dass die Glattabsenkung die militärischen Bedürfnisse auf dem Waffenplatz nicht berührt; ein Beitrag könnte sich daher nicht auf militärische Interessen stützen. Wir müssen auch schon jetzt dagegen Stellung nehmen, dass der Bund später als Eigentümer des Waffenplatzes mit Perimeterbeiträgen belastet würde, und ersuchen Sie, an eine allfällige, aus irgendeinem Titel auszurichtende Subvention die Bedingung zu knüpfen, dass damit auf alle weitern Ansprüche gegen den Bund verzichtet wird.» Die eidgenössische Inspektion für Forstwesen, Jagd und Fischerei beantragt mit Schreiben vom 14. März 1935, in den Entwurf eines Bundesbeschlusses betreffend Subventionierung der projektierten Bauten zum Schutze der Fischereiinteressen folgende Bedingung aufzunehmen : «Vor der Durchführung des Projektes sind die zur Wahrung der Fischereiinteressen erforderlichen Massnabmen zwischen der Baudirektion und Finanzdirektion, im Einverständnis mit der eidgenössischen Inspektion für Forstwesen, Jagd und Fischerei, festzusetzen.» In weiterer Verfolgung der Angelegenheit sah sich das eidgenössische Departement des Innern mit Schreiben vom 19. Februar 1935 veranlagst, der Kantonsregierung den Vorschlag der eidgenössischen Sektion für das Bodenverbesserungswesen, die projektierte Vertiefung für die Strecke OberglattGlattbrugg von 1JOO auf 1,50 m zu erhöhen, zu unterbreiten und diese zu ersuchen, das Projekt in diesem Sinne überprüfen zu lassen.

Gleichzeitig damit glaubte das genannte Departement, mit Bücksicht auf die finanzielle Tragweite so grosser Projekte der Regierung des Kantons Zürich folgendes zur Kenntnis bringen zu müssen: «Gemäss Ihrem Gesuch und den detaillierten Kostenberechnungen belaufen sich die Baukosten für das ganze Werk auf: I. Strecke Niederglatt-Oberhausen . . Fr. 6,040,000 II.

)> Oberhausen-Herzogenmühle. » 1,430,000 Total Fr. 7,470,000 Bei den schwierigen finanziellen Verhältnissen erachten wir eine Vermehrung der jährlichen Ausgaben, wie sie sich aus der Durchführung des sehr umfangreichen Werkes in dem von Ihnen vorgesehenen Zeitraum von drei Jahren mit der gewünschten Beteiligung des Bundes ergeben
würde, als ausserordentlich bedenklich. Die Zusicherung einer Unterstützung der in den nächsten Jahren auszuführenden Arbeiten wäre für den Bund eher möglich. Gernäss den Ausführungen im technischen Bericht, allgemeiner Teil, betreffend Grundzüge des Bauprojektes 1934 lässt sich die Strecke

736

Oberhausen-Niederglatt sehr gut in zwei Bauetappen -- OberhausenEümlang und dann Eümlang-Niederglatt -- ausführen. Nach den vorgelegten Kostenvoranschlägen werden die Gesamtkosten der Glattvertiefung beim Ausbau in zwei Bauetappen nicht wesentlich anders als bei der Erstellung in einer Bauetappe. Dafür beträgt aber der momentane Kapitalbedarf nur etwas mehr als die Hälfte (Fr. 3,350,000) desjenigen beim Ausbau in einer Bauetappe (Fr. 6,040,000).

Wir wären demnach bereit, dem Bundesrat zuhanden der eidgenössischen Kate bei grundsätzlicher Genehmigung des Gesamtprojektes vorerst die Subventionierung der Glattvertiefung Oberhausen-Bümlang als I. Bauetappe im Kostenvoranschlage von Fr. 3,350,000 zu beantragen.

Als Bauzeit wären drei Jahre in Aussicht zu nehmen.

Wir gewärtigen gerne Ihre gefällige Kückäusserung, ob Sie unserem Vorschlag Ihre Zustimmung geben können.» Unterm 19. März 1935 hat der Eegierungsrat des Kantons Zürich unserm Departement des Innern nachstehende Antwort übermittelt : «Die Bemühungen des Bundesrates um beförderliche Behandlung unseres Gesuches vom 2. November 1934 für die Genehmigung und die Subventionierung der Glattabsenkung von der Herzogenmühle/Wallisellen bis Niederglatt verdanken wir bestens. Die Arbeitslosigkeit weiter Volks kreise zwingt uns. Sie zu bitten, alles veranlassen zu wollen, damit die Vorlage wenigstens noch in der Junisession von den eidgenössischen Katen verabschiedet wird.

In Ihrer Zuschrift vom 19. Februar 1935 geben Sie uns Kenntnis von der Anregung der Sektion für Bodenverbesserungen der Abteilung für Landwirtschaft des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartementes, die dahin geht, die Glattsohle auf der Strecke Oberglatt-Glattbrugg um 1,5 m abzusenken statt, wie im Projekt vorgesehen, nur um l m. Diese Frage ist vom Meliorationsamt unserer Volkswirtschaftsdirektion in der Zwischenzeit, so gut es die kurze Zeit gestattete, geprüft worden. Bei der Festsetzung der Tiefenlage der abgesenkten Glattbettsohle lag unserem Projekt die Entwässerung der tiefsten Geländemulden des Glattales zugrunde.

Dabei waren für die Entwässerungsleitungen die geringstzulässigen Gefalle vorgesehen. Zweifellos wäre es für diese Leitungen vorteilhafter, nicht die kleinstzulässigen Gefalle anzuwenden. Die Wahrung der Wirtschaftlichkeit der finanziell gewichtigen Unternehmen
war für uns dabei wegleitend.

Wir sind jedoch nicht abgeneigt, die Glattbettsohle von Bümlang abwärts um weitere 50 cm abzusenken, möchten aber die definitive Entschliessung erst dann treffen, wenn die Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit in allen Teilen gründlich abgeklärt ist. Für eine gegenüber xmserm Projekt weitergehende Absenkung des Wasserspiegels von Glattbrugg bis Kümlang scheint nach vorläufiger Prüfung unseres Meliorationsamtes keine Notwendigkeit zu bestehen. Wir glauben den Vorbehalt der weiteren Prüfung

737

TQIÜ so eher anbringen zu dürfen, als die von Urnen vorgeschlagene weitere Sohlenabsenkung Mehrkosten im ungefähren Betrage von Fr. 645,000 zur 3?olge hat und als für die endgültige gründliehe Prüfung ausreichend Zeit vorhanden ist, da Sie mit Bücksicht auf die Bundesfinanzen die etappenweise Ausführung des Projektes in Vorschlag bringen und das Teilstück Eümlang abwärts nicht als erstes in Angriff genommen würde. Wenn wir uns schon jetzt grundsätzlich für die vorgeschlagene weitere Absenkung ·der Glattbettsohle aussprechen, so aus der Überlegung, dass der Waffenplatz Kloten-Bülach, weil den militärischen Anforderungen in einem späteren Zeitpunkt vielleicht nicht mehr genügend, aufgelassen und das Areal Kulturzwecken zugeführt werden könnte. Diese Zweckänderung erforderte die Möglichkeit intensiver Entwässerung, für welche die stärkere Absenkung allerdings sehr erwünscht wäre.

Die Ausführung der Glattabsenkung in einem Zuge, das heisst innert 3 Jahren, schlugen wir vor, um der herrschenden Arbeitslosigkeit in Zürich und Umgebung wirksam zu begegnen. Die gleichzeitige und dauernde Beschäftigung einer möglichst grossen Anzahl Arbeitsloser war und ist neben den übrigen in unserem Bericht angegebenen Gründen für uns wegleitend.

Der Finanzierung und Administration des Unternehmens wegen wäre es vom kantonalen Standpunkt aus erwünscht, dass auch der Bund die Vorlage als Ganzes bebändern und subventionieren würde. Wir verstehen Ihre Bedenken finanzieller Art, müssen aber darauf hinweisen, dass, wenn die Arbeitslosigkeit in bisherigem Masse anhält, doch bald nach Baubeginn des ersten Bauabschnittes die Arbeiten für die Inangriffnahme des zweiten Teiles eingeleitet werden müssten. Falls Sie trotzdem dazu kommen, der Bundesversammlung die Teilung des Projektes in Abschnitte zu beantragen, möchten wir Sie bitten, dafür zu sorgen, dass der Projektvorlage in vollem Umfange die Genehmigung erteilt wird. Dies ist deshalb erforderlich, weil wir die Gesamtvorlage vor den Kantonsrat und zur Volksabstimmung bringen müssen. Es ist nicht ratsam, das zugegeben grosse Werk in mehreren Abstimmungen dem Volke zu unterbreiten. Wir sind mit der Verteilung · des Bundesbeitrages auf einige Jahre einverstanden; doch ist bei der Weiterbehandlung des Geschäftes bei Ihnen nicht nur die in unserer Eingabe vom 2. November 1934
angegebene Voranschlagssumme in Betracht jzu ziehen, sondern auch der für die weitergehende Absenkung entstehende Mehrbetrag von Fr. 645,000, womit die Gesamtsumme auf Fr. 8,115,000 ansteigt.» Wie wir bereits dargelegt haben, bietet die abschnittsweise Durchführung ·-des Projektes keine Schwierigkeiten, und es werden dadurch auch keine wesentlichen Mehrkosten für das Gesamtwerk entstehen. Wenn das Teüstück Bümlang abwärts nicht als erstes in Angriff genommen wird, so ergibt sich zudem -- wie der Begierungsiat des Kantons Zürich in seinem Schreiben ganz richtig bemerkt --· die Möglichkeit, die in rein landwirtschaftlicher Hinsicht aufgerollte Frage einer grössern Sohlenabsenkung auf der Strecke OberglattBnndesblatt. 87. Jahrg. Bd. I.

54

738 Glattbrugg bezüglich Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit in allen Teilengründlich abzuklären. Wir können daher um so eher dein Vorschlag des eidgenössischen Departements des Innern, welches aus Erwägungen finanzieller Art die Teilfinanzierung des Werkes durch den Bund empfiehlt und als ersten Abschnitt die Strecke Oberhausen-Rümlang vorschlägt, zustimmen. Aus den gleichen Gründen wurde im Jahre 1933 das etappenweise Vorgehen für die Korrektion der Dünne,rn im Kanton Solothurn bevorzugt.

Um dem Wunsche der Zürcher Kegierung entgegenzukommen und da sie die Gesamtvorlage vor den Kantonsrat., sowie zur Volksabstimmung bringen muss, möchten wir den eidgenössischen Bäten die Genehmigung des Gesamtprojektes vorschlagen.

Im Hinblick auf die vorstehenden Ausführungen und in Anbetracht der1 grossen Vorteile, welche die Durchführung der geplanten Vertiefung der Glatt bietet (Schaffung der nötigen Vorflut für die Ableitung der Kanalisationsabwasser eines umfangreichen Gebietes von Gross-Zürich : Erschliessung von Bauterrain [ca. 400 ha] im Bereich einer Grossstadt und grosser Bodenflächen (ca. 1500 ha) zu gesteigerter Bewirtschaftung; Verbesserung des Hochwasserabflusses), steht es ausser Zweifel, dass wir es mit einem Werk von allgemein öffentlichem Nutzen zu tun haben. Von diesem Gesichtspunkt aus glauben wir, es sei die Notwendigkeit der Glattkorrektion unbestritten und di& Bewilligung eines Bundesbeitrages auf Grund des eidgenössischen Wasserbaupolizeigesetzes vom 22. Juni 1877 gerechtfertigt.

Nun liegt aber die baldige Inangriffnahme des Werkes auch im Interesseder so dringend gewordenen Arbeitsbeschaffung in der unmittelbaren Nähedes Krisenzentrums von Zürich und Umgebung ; dies um so mehr, weil grössereTiefbauarbeiten zur Beschäftigung von Arbeitslosen im Kanton zu mangeln beginnen und weil die Arbeitslosigkeit im Baugewerbe merklich zunimmt.

Die projektierte Glattvertiefung kommt somit als nutzbringende Arbeitsgelegenheit in besonderem Masse in Betracht, da sie für längere Zeit zur Milderung der in der Gegend herrschenden grossen Arbeitslosigkeit wesentlich beitragen wird. Die Zentralstelle für Arbeitsbeschaffung des Bundesamtes für Industrie, Gewerbe und Arbeit hat auch in diesem Sinne zur Vorlage des Kantons Stellung genommen; wir verweisen auf den bezüglichen Bericht vom 12. März; 1935.
Bauten von der Art und dem Umfang der in Frage stehenden Korrektion^ die so verschiedenen und vielseitigen Interessen dienen sollen, wurden früher von den eidgenössischen Bäten mit 40 % und mehr unterstützt. In Berücksichtigung der durch das eidgenössische Finanzprogramm angeordneten Herabsetzung der Subventionssätze dürfte unter normalen Verhältnissen ein Prozentsatz von 30 % zur Anwendung gelangen (Kanton Solothurn : Dünnernkorrektion, Bundesbeschlüsse vom 23. Juni 1933 und 7. November 1934; Kanton Genf: Korrektion der Aire und Drize, Bundesbeschluss vorn 4. April 1935).

Nun handelt es sich aber heute um den weitern Ausbau der von 1878 bis 1895 ausgeführten und vom Bund damals mit 33% % subventionierten Glatt-

739 korrektion. Ausserdem werden durch die heutige Korrektion grosse Gebiete irüher oder später als Bauterrain in Frage kommen und dadurch eine erhebliche Wertsteigemng erfahren; anderseits erhält die Stadt Zürich die Möglichkeit, für die gegen das Glattal gelegenen Gebiete eine moderne Kanalisationsanlage zu bauen und deren gereinigte Abwasser ohne Pumpanlage der Glatt zuzuführen. In Würdigung all dieser Verhältnisse ist billigerweise im Vergleich zu andern in den letzten Jahren subventionierten ahnlichen Kanalbauten eine Beduktion des Ansatzes von 30 % am Platze.

Wir beantragen deshalb, für die projektierte Glattvertiefung I. Bauetappe einen Bundesbeitrag von 20 % zu bewilligen, das sind Fr. 670.000, als 20 % der Voranschlags&umme von Fr. 3,350,000. Der jahrlich auszurichtende Höchstbetrag der Subvention wäre auf Fr. 225,000 festzusetzen. Zum ordentlichen Beitrag kämen dann noch Subventionen an die Lohnsumme der Arbeitslosen.

Wir erlauben uns daher, Ihnen den beigefügten Entwurf eines Buudesbeschlusses zu unterbreiten und zur Genehmigung zu empfehlen.

Genehmigen Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

Bern, den 29. April 1935.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident:

B. Minger.

Der Bundeskanzler:

G. Bovet.

740

(Entwurf.)

Bundesbescliluss über die

Zusicherung eines Bundesbeitrages an den Kanton Zürich für die Korrektion bzw, Vertiefung der Glatt, I. Bauetappe.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, auf Grund des Bundesgesetzes vom 22. Juni 1877 betreffend die Wasserbaupolizei, nach Einsicht zweier Schreiben der Eegierung' des Kantons Zürich vom 2. November 1934 und 19. März 1935, einer Botschaft des Bundesrates vom 29. April 1935.

beschliesst :

Art. 1.

Dem vom Begierungsrat des Kantons Zürich eingereichten Gesamt projekt für die Korrektion bzw. Vertiefung der Glatt vom Wehr der Herzogenmühle bei Wallisellen bis zum Wehr der Kraftanlage von J. Heusser in Niederglatt wird grundsätzlich die Genehmigung erteilt. Als erste Bauetappe kommt der Abschnitt Oberhausen-Bümlang zur Subventionierung. Für diesen. Abschnitt wird dem Kanton Zürich ein Bundesbeitrag von 20 % der wirklichen Kosten zugesichert bis zum Höchstbetrage v.on Fr. 670,000. das heisst 20 % der Voranschlagssumme von Fr. 3,350,000.

Art. 2.

Die Auszahlung dieses Beitrages erfolgt im Verhältnis des Fortschreitens der in den jeweiligen Bauprogrammen vorgesehenen Arbeiten gernass den von der Kantonsregierung eingereichten und vom eidgenössischen Oberbauinspektor at geprüften Kostenausweisen. Der jährliche Höchstbetrag beläuft sich auf Fr. 225,000, zahlbar erstmals im Jahre 1936.

Art. 3.

Bei der Berechnung der Bundessubvention werden berücksichtigt die eigentlichen Baukosten, einschliesslioh der Enteignungen und der unmittelbaren Bauaufsicht, die Kosten des Ausführungsprojektes und des Kosten-

741 Voranschlages, ferner die Aufnahmen des Perimeters. Dagegen sind nicht in Anschlag zu bringen die Kosten irgendwelcher anderer Vorverhandlungen, der Tätigkeit von Behörden, Kommissionen und Beamtungen (von den Kantonen laut Art. 7 a des Wasserbaupolizeigesetzes zu bestellende Organe) auch nicht die Kosten der Geldbeschaffung und die Verzinsung.

Art. 4.

Dem eidgenössischen Oberbauinspektorat sind jahrliche Bauprogramme zur Genehmigung vorzulegen- Projektabanderungen sind der genannten Amtsstelle rechtzeitig zur Kenntnis zu bringen.

Art. 5.

Die plannaassìge Bauausführung und die Bichtigkeit der bezüglichen Ausweise werden vom eidgenössischen Oberbauinspektorat kontrolliert. Die Kantonsregierung wird zu diesem Zwecke den Beamten dieses Amtes die nötige Auskunft und Hilfeleistung zukommen lassen.

Art. 6.

Mit der laut Art. l erfolgten Subventionierung wird der Bund als Eigentümer des Waffenplatzes Kloten-Bülach von jeglicher Perimeterleistung befreit.

Art. 7.

Vor der Durchführung des Projektes sind die zur Wahrung der FischereiInteressen erforderlichen Massnahmen zwischen der kantonalen Baudirektion und der kantonalen Finanzdirektion, im Einverständnis mit der eidgenössischen Inspektion für Forstwesen. Jagd und Fischerei, festzusetzen.

Art. 8.

Der "Unterhalt der subventionierten Bauten ist gemàss dem eidgenössischen Wasserbaupolizeigesetz vom Kanton Zürich zu besorgen und vorn eidgenössischen Oberbauinspektorat zu überwachen.

Art. 9.

( Dem Kanton Zürich wird eine Frist von einem Jahr gewährt, um sich darüber zu erklären, ob er den vorstehenden Bundesbeschluss annimmt.

Der Bnndesbeschluss fällt dahin, wenn dessen Annahme nicht innerhalb dieser Frist erfolgt.

Art. 10.

Dieser Beschlu&s tritt, als nicht allgemein verbindlicher Natur, sofort in Kraft.

Der Bundesrat ist mit seiner Vollziehung beauftragt.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend die Bewilligung eines Bundesbeitrages an den Kanton Zürich für die Korrektion bzw. Vertiefung der Glatt, I.

Bauetappe. (Vom 29. April 1935.)

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1935

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

18

Cahier Numero Geschäftsnummer

3250

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

01.05.1935

Date Data Seite

727-741

Page Pagina Ref. No

10 032 635

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.