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Wettbewerb- und Stellenausschreibungen, sowie Anzeigen.

Schweizerisches Bundesrecht Staats- und verwaltungsrechtliche Praxis des Bundesrates und der Bundesversammlung seit 1903 Fortsetzung des Werkes von L. B. von Salis Im Auftrage des schweizerischen Bundesrates herausgegeben von Prof. Dr. Walther Burckhardt Das Werk umfasst 5 Textbande mit über 5000 Seiten und einen Registerband. Es kostet Fr. 127.--.

Prof. Dr. Blumenstein in der ,,Monateschrift für bernisches Verwaltungsrecht" : Es ist für Theorie und Praxis von grösster Wichtigkeit, die einschlägigen Gesetzgebungsmaterialien und Ausführungsverfügungen in einer übersichtlichen Zusammenstellung, wie sie hier gegeben wird, vor sich zu haben.

Prof. Dr. E. Hafter in der ,,Schweiz. Zeitschrift für Strafrecht" : Das Werk ist ein unvergleichlicher Führer.

Zeitschrift für schweizerische Statistik und Volkswirtschaft: Wer sich theoretisch oder praktisch mit der Staats- und verwaltungsrechtlichen Praxis der Bundesbehörden zu befassen hat, muss zu diesem Werke greifen und wird in ihm einen sicheren Führer haben.

Behörden und öffentliche Bibliotheken, sowie die Mitglieder der eidgenössischen Räte erhalten die Bände mit 25 % Rabatt (zuzüglich Porto) beim Bezug durch den

Verlag Huber & Co., Aktiengesellschaft Frauenfeld /Leipzig.

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Bei unterzeichneter Verwaltung ist in neuer Ausgabe (1935) ein Sammelbändchen der Bestimmungen über die

Bundesrechtspflege (Organisationsgesetz, Bundeszivilprozess, Bundesstrafprozess, Verwaltnngs- and Disziplinarrechtspflege) erschienen.

Das Sammelbändchen (177 Seiten in 8°) enthält: 1. das Bundesgesetz vom 22. März 1893 über die Organisation der Bundesrechtspflege, unter Berücksichtigung der durch die Bundesgesetze vom 28. Juni 1895, 24. Juni 1904, 6. Oktober 1911, 24. Juni 1919, 25. Juni 1921, 1. Juli 1922, 30. Juni 1927, 11. und 13. Juni 1928, 26. März 1934 und 15. Juni 1934 getroffenen Abänderungen; 2. das Bundesgesetz vom 22. November 1850 über das Verfahren bei dem Bundesgerichte in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten; 3. das Bundesgesetz vom 15. Juni 1934 über die Bundesstrafrechtspflege; 4. das Bundesgesetz vom 11. Juni 1928 über die eidgenossische Verwaltungs- und Disziplinarrechtspflege; 5. das Reglement des Bundesgerichts vom 26. November 1928.

Preis des Sammelbändchens steif broschiert Fr. 2.50 (zuzüglich Porto und Nachnahmespesen).

Postcheckkonto III 233

Drucksachenverwaltung der Bundeskanzlei.

Verwaltungsentscheide der Bundesbehörden.

4. Heft (1980).

Das 4. Heft der Verwaltungsentscheide der Bundesbehörden ist erschienen und kann beim Drucksachenbureau der Bundeskanzlei bezogen werden. Das Heft umfasst 179 Seiten.

Die Sammlung der Verwaltungsentscheide dei Bundesbehörden enthält nicht nur Entscheidungen des Bundesrates oder von Departementen in Beschwerdefällen, sondern, sogar zum grössern Teil, Äusserungen grundsätzlicher Natur von Verwaltungsstellen, die sich zur Publikation eignen, Auskünfte, Weisungen.

Preis des Exemplars Fr. 1. 80, zuzüglich Porto und Nachnahmespesen.

Die Hefte l, 2 und 3 sind zum Preise von Fr. 1.80 per Stück erhältlich.

Postcheckkonto III 233 Drucksachenverwaltung der Bundeskanzlei.

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Neu erschienen ist das

Verzeichnis der schweizerischen Eisenbahnen und der vom Bunde konzessionierten schweizerischen Schiffahrtsunternohmungen, geleislosen Bahnen, Aufzügo und Luftseilbahnen. (Bestand auf 31. Dezember 1934.)

Preis Fr. 1. 50 (zuzüglich Porto und Nachnahmespesen).

Das Verzeichnis enthalt die Adressen aller schweizerischen Normalspurbahnen, Schmalspurbahnen, Zahnradbahnen, Tramways, Drahtseilbahnen, geleislosen Bahnen, Aufzüge, Luftseilbahnen und Schiffahrtsunternehmungen.

Es enthält ferner Angaben über die rechtlichen und Betriebsverhältnisse.

Ein alphabetisches Register erleichtert die Benützung. Zu beziehen beim Sekretariat des eidgenössischen Post- und Eisenbahndepartements

Eidgenössischer Staatskalender 1935.

Der eidgenössische Staatskalender, Ausgabe 1935, kann beim Drucksachenbureau der Bundeskanzlei zum Preise von Fr. 2.50 (broschiert), zuzüglich Porto und Nachnahmespesen, bezogen werden. Der eidgenössische Staatskalender enthält das Verzeichnis der Mitglieder der Bundesversammlung, des Bundesrates, der Gesandtschaften und Konsulate der Schweiz im Ausland und des Auslandes in der Schweiz, der höheren Beamten der Bundeszentralverwaltung sowie der Post- und Telegraphenverwaltung, der Behörden und höheren Beamten der Bundesbahnen, der Mitglieder und höheren Beamten des Bundesgerichtes und des Versicherungsgerichtes, der Direktoren und höheren Beamten der internationalen Bureaux. Überdies gibt der Staatskalender Auskunft über die Zusammensetzung der meisten ausserparlamentarischen Kommissionen.

Postcheckkonto III 233 Orucksachenbureau der Bundeskanzlei.

Ausschreibung von Bauarbeiten, Unterirdische Magazine Interlaken.

Die Arbeiten für die Erstellung von vier unterirdischen Magazinen in Interlaken

werden hiermit zur öffentliclien Konkurrenz ausgeschrieben.

Die Ausschreibung umfasst in der Hauptsache: a. unterirdischer Felsaushub ca. m' 20,000 6. gewöhnliches und armiertes Betonmauerwerk . . . . ,, ,, 2,600 e. Gewólbemauerwerk ,, ,, 1,100

102 Pläne, Bedingungen und Angebotsformulare liegen bei der Bauleitung der Ingenieurfirma Rothpletz & Lienhard in Bern, Hirschengraben 10, vom 10. bis 20. Juli 1935 jeweilen von 14 bis 18 Uhr zur Einsicht auf.

Am 15. Juli 1935 findet mit der Bauleitung eine Besichtigung der Baustelle statt. Besammlung 15 Uhr beim Bahnhofgebäude in Interlaken-West.

In Betracht fallen nur Bewerber schweizerischer Nationalität, die sich über die nötigen Fachkenntnisse und Erfahrungen im Tunnelbau ausweisen können.

Übernahmsofferten sind verschlossen mit der Aufschrift: ,,Angebot für Magazine Interlaken" bis und mit dem 3. August 1935 franko einzureichen an die B e r n , den 5. Juli 1935.

Direktion der eidg. Bauten.

(2.).

Telephonkabel Winterthur--Turbenthal--Bauma.

Die Telegraphen- und Telephonverwaltung eröffnet hiemit Konkurrenz über die Ausführung der Erd- und Maurerarbeiten für die Verlegung der Telephonkabel Winterthur-- Turbenthal--Bauma.

Die Kabel werden in der Regel in einem Kanal aus Zoreseisen ca. 60 bis 70 cm tief verlegt. Die Arbeit wird in drei Baulosen vergeben.

Baulos 1. Kirche Seen, Schacht 18, bis Sekundärschule Eikon, P 6'44, samt Abzweigung Kollbrunn.

Länge 7,7 km.

Erd- und Felsaushub für den Leitungsgraben und die Spieissgruben ca. 2050 m3.

Baulos 2. Sekundärschule Rikon P 6/44, bis Wila, S. 74.

Lange ca. 7,e km.

Erd- und 3Felsaushub für den Leitungsgraben und die Spieissgruben ca. 2100 m .

Baulos 3. Wila S. 74 bis Bauma Zentrale.

Länge ca. 7,i km.

Erd- und 3Felsaushub für den Leitungsgraben und die Spieissgruben ca. 1850 m .

Ausser den vorgenannten Akkordarbeiten werden die Unternehmer ihre Mannschaften als Hilfsarbeiter für die Kanal- und Kabelverlegung zu stellen haben, gegen regelmässige Vergütung der aufgewendeten Arbeitszeit.

Auf allen drei Baulosen sind die Arbeiten um Mitte August zu beginnen und innert 8 Wochen zu beendigen.

Pläne und Bedingungen liegen beim Telephonamt Winterthur zur Einsicht auf.

Die Eingabeformulare können daselbst zum Preise von 50 Rp. bezogen werden.

Die Offerten sind verschlossen mit der Aufschrift ,,Angebot für Grabarbeiteu Telephonkabel Winterthur--Turbenthal--Bauma" bis zum 27. Juli 1935 an das Telephonamt Wiuterthur einzusenden.

Generaldirektion der Post-, Telegraphen, und Telephon Verwaltung.

103

Wiederwahlen der Beamten des Bundes für die Amtsdauer 1936 bis 1938, Stelleuausschreibung.

Da die Amtsdauer der Beamten des Bundes am 31. Dezember 1935 ablauft, werden sämtliche Stellen der allgemeinen Bundesverwaltung zur freien Bewerbung ausgeschrieben.

Die gegenwärtigen Amtsinhaber gelten ohne weiteres als angemeldet. Andere Bewerber haben ihre Anmeldung unter genauer Bezeichnung der Stelle, um die sie sich bewerben, schriftlich und begleitet von allfälligen Befähigungsausweisen dem zuständigen Departemente oder Gerichte oder der in Betracht kommenden Verwaltung einzureichen.

Die Anmeldungsfrist für samtliche Stellen läuft am 31. August 1935 ab.

Beamte, die auf ihre Wiederwahl für die nächste Amtsdauer verzichten, haben dies der Wahlbehörde vor dem 1. Oktober 1935 schriftlich mitzuteilen.

B e r n , den S.Juni 1935.

(2.).

Im Auftrage des Schweiz. Bundesrates : Biindeskan/lei.

Wiederwahl der Beamten der schweizerischen Bundesbahnen für die Amtsdauer 1936 bis 1938.

Stellenausschreibung.

Da die gesetzliche Amtsdauer am 31. Dezember 1935 abläuft, werden sämtliche Stellen bei der Generaldirektion und bei den Kreisen l bis III der schweizerischen Bundesbahnen

zur freien Bewerbung ausgeschriebenDie gegenwärtigen Amtsinhaber gelten ohne weiteres als angemeldet.

Andere Bewerber haben ihre Anmeldung unter genauer Bezeichnung der Stelle, für die sie sich bewerben, schriftlich und begleitet von allfälligen Befähigungsausweisen der Generaldirektion oder der in Betracht kommenden Kreisdirektion einzureichen.

Die Anmeldefrist für sämtliche Stellen läuft am 31. August 1935 ab.

Beamte, die auf ihre Wiederwahl für die nächste Amtsdauer verzichten, haben dies der Wahlbehórde vor dem I.Oktober 1935 schriftlich mitzuteilen.

B e r n , den 3. Juni 1935.

(2.).

Generaldirektioii der schweizerischen Bundesbahnen.

104

Stellenausschreibungen.

Die nachgeuannten Besoldungen entsprechen den gesetzlichen Grundbesoldungeu ohne Rücksicht auf die von der Bundesversammlung am 13. Oktober 1933 beschlossene Herabsetzung. Sie umfassen die gesetzlichen Zulagen nicht.

Anmeldestelle

Vakante Stelle

Erfordernisse

Besoldung Fr.

Anmeldungstermin

Eldg.

Oberzolldirektion in Bern

Bureauchef bei der Die Bewerber müssen Eidg. Oberzoll- mindestens den Grad eines direktion Kevisionsbeamten der Zollverwaltung bekleiden

6000 bis 9600

20. Juli 1935

Zollkreisdirektion in Lausanne

Vorstand des Hauptzollamtes Lausanne-Entrepôt

Umfassende Kenntnis des Zolldienstes

6000 bis 9600

20. Juli 1935 (2.).

Generaldirektion der Schweiz.

Bundesbahnen in Bern

2 Bureauchefs bei der Hauptbuchhaltung

Gründliche Kenntnis der Buchhaltung der schweizerischen Bundesbahnen.

Kenntnis einer zweiten Landessprache

6000 bis 9600

20. Juli 1935

(a.)-

(!·)

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Wettbewerb- und Stellenausschreibungen, sowie Anzeigen.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1935

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

28

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

10.07.1935

Date Data Seite

99-104

Page Pagina Ref. No

10 032 707

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Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.