698 In einem Blatte sozialdemokratischer Eichtung wurde Bundesrat Schulthess als einer der grössten Staatsmänner und eine der stärksten Persönlichkeiten gefeiert, welche die Schweiz hervorgebracht hat.

Es ist bezeichnend, dass dem Volke und den Behörden die Bedeutung von Bundesrat Schulthess nie so deutlich zum Bewusstsein gekommen ist wie in dem Momente, da es galt, ihm einen Nachfolger zu geben.

Dass in Zeiten nicht endenwollender Wirtschaftsnot den Massnahmen und der Auffassung des Leiters der Volkswirtschaft Kritik erwächst, darf nicht verwundern. Viele sehnen sich heute nach etwas Neuem, etwas Anderem, welches das Wunder der Beseitigung der Krise vollbringen soll, ohne lange zu fragen, ob das Neue auch etwas Besseres sein werde. Die an der Wirtschaftspolitik von Bundesrat Schulthess geübte Kritik hat das alte Wort vom «Danke der Republik» auf den Plan gebracht. Zu Unrecht. Das Schweizervolk kann mit der Politik der leitenden Männer des Staates unzufrieden sein; es kann gelegentlich auch grollen und schmollen. Aber es wird keinem Magistraten, der sich um das Wohl des Landes verdient gemacht hat, auf die Dauer Dank und Anerkennung versagen. Am wenigsten Bundesrat Schulthess, von dem der letzte Bürger weiss, dass er während fast einem Vierteljahrhundert seine ganze Kraft und seine Gesundheit in den Dienst der res publica gestellt hat.

Meine Herren Nationalräte und Ständeräte. Ich bin nur legitimiert, im Namen der Bundesversammlung zu sprechen, aber ich weiss, dass der grosse Teil des Schweizervolkes mir freudig zustimmt, wenn ich Herrn Edmund Schulthess für die vortrefflichen Dienste, die er als Bundesrat und Bundespräsident unserem Volke geleistet hat, den herzlichsten und tiefempfundenen Dank ausspreche und wenn ich vor dem ganzen Lande bezeuge : E s gab keinen treueren Diener seines Volkes.

Die Frühjahrssession ist am Freitag, den 5. April 1935, geschlossen worden.

Die Übersicht der Verhandlungen wird nächstens dem Bundesblatt beigelegt werden.

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Aus den Verhandlungen des Bandesrates.

(Vom 5. April 1935.)

Als Vertreter des Bundesrates an dem in Brüssel vom 22. bis 26. Juli 1935 stattfindenden VII. internationalen Kongress für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten wird bezeichnet: Herr Professor Dr. Zollinger, Oberarzt der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt in Luzern.

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Io den Verwaltungsrat der eidgenössischen Darlehenskasse werden gewählt : als Ersatzmann des Ausschusses : Herr Max de Cérenville, Präsident und Delegierter des Verwaltungsrates der ,,Schweiz", Lebens- und Unfallversicherungsgesellschaft in Lausanne; als Mitglied: Herr Dr. Oskar Schär, Vizepräsident des Bankrates der Basler Kantonalbank in Basel; als Ersatzmann : Herr G. de Kalbermatten, Bankier in Sitten.

Herr Làszló Velics de Laszlófalva hat dem Bundesrat sein Beglaubigungsschreiben als ausserordentlicher Gesandter und bevollmächtigter Minister von Ungarn bei der Schweizerischen Eidgenossenschaft überreicht.

Herr Lâzaro Cardenas hat dem Bundesrat seine Wahl als Präsident der Republik der Vereinigten Staaten von Mexiko angezeigt.

Dem zum Berufsgeneralkonsul der Vereinigten Staaten von Amerika in Bern, mit Amtsbefugnis über die Kantone Bern, Freiburg und Neuenburg beforderten Herrn David B. Macgowan, bisher Berufskonsul, wird ein neues Exequatur erteilt.

Bekanntmachungen von Départemental und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

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Kreisschreiben des

eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements an die kantonalen Aufsichtsbehörden über das Handelsregister betreffend die Kreditkassen mit Wartezeit.

(Vom

7. März 1985.)

Hochgeehrte Herren!

Gestützt auf den Bundesbeschluss vom 29. September 1934 hat der Bundes rat am 5. Februar 1985 die Verordnung über die Kreditkassen mit Wartezeit (sogenannte Bausparkassen und ähnliche Kreditorganisationen) erlassen. Diese Verordnung, die am 15. Februar 1985 in Kraft getreten ist, enthält verschiedene Bestimmungen, welche für die Handelsregisterführung von Bedeutung sind.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

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Bundesblatt

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Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1935

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

15

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

10.04.1935

Date Data Seite

698-699

Page Pagina Ref. No

10 032 622

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