419 160.

162.

164.

165.

166.

167.

168.

169.

ITO.

171.

Muri. Raubüberfälle auf Bahn- und Postbureaux.

Reinhard. Bekämpfung des Alkoholismus.

Rochaix. Preis der einheimischen Weine.

Muri. Leutnant Odermatt.

ßürki. Unfallversicherungsanstalt.

PRster St. Gallen. Militärpflichtersatz.

Moser-Thalwil. Revision der Arbeitslosenkassen.

Reinhard. Handelsbeziehungen "S'- zur U. S. A.

Grimm. Durchführung;ö der Getränkesteuer.

Bringolf. Fascistenkongress in Montreux.

# S T #

Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

(Vom 1. März 1935.)

Es werden folgende Bundesbeiträge bewilligt : 1. Dem Kanton Bern an die zu Fr. 96.000 veranschlagten Kosten der Entwässerung und Aufforstung ^Schwirrenalp0'-, im Maximum Fr. 46,640.

2. Dem Kanton Baselland an die zu Fr. 58,000 veranschlagten Kosten der Entwässerung und Aufforstung ,,Oberbolchen", im Maximum Fr. 26,480.

(Vom 5. März 1935.)

Dem Kanton Zug wird an die zu Fr. 189,000 veranschlagten Kosten der Verbauung der Lorze (I. und II. Sektion), Gemeinde Baar, ein Bundesbeitrag von 35 %, ini Maximum Fr. 69,300 bewilligt.

(Vom 6. März 1935.)

Dem Rücktrittsgesuch des Herrn Dr. Ing. Eduard Tissot, in Basel, als Mitglied der Kommission für elektrische Anlagen, wird unter Verdankung der geleisteten Dienste entsprochen. An seiner Stelle wird für den Rest der laufenden Amtsdauer, d.h. bis 31. Dezember 1935, gewählt: Herr Fritz Ringwald, Direktor der Zentralschweizerischen Kraftwerke, in Luzern.

Als Vizedirektor der Abteilung für Landwirtschaft des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements wird gewählt: Herr Dr. Ernst Feisst, von Riehen, bisher I. Sektionschef dieser Abteilung.

420

(Vom 8. März 1935.)

Es werden folgende Bundesbeitràge bewilligt: 1. Dem Kanton Bern an die zu Fr. 54,000 veranschlagten Kosten der Erstellung eines Waldweges ,,Dorf-Hohfluh", Gemeinde Ringgenberg, 24 %, im Maximum Fr. 12,960.

2. Dem Kanton Glarus an die zu Fr. 390,000 veranschlagten Kosten der Erstellung einer Waldstrasse ,,Niederntal, II. Sektion", Gemeinde Schwanden, 32%, im Maximum Fr. 124,800.

3. Dem Kanton Graubünden an die zu Fr. 35,000 veranschlagten Kosten der Erstellung eines Waldweges ,,Schaftobel IIIa, Gemeinde Filisur, 32%, im Maximum Fr. 11,200.

Herr José Maria Velasco Ibarra hat dem Bundesrat seine Wahl Präsident der Republik Ekuador mitgeteilt.

Herr Gabriel Terra hat dem Bundesrat seine Wiederwahl als Präsident der Republik Uruguay mitgeteilt.

Herr Pbja Rajawangsan hat dem Bundesrat nebst dem Abberufungsschreiben seines Vorgängers, Prinz Amoradat Kridakara sein Beglaubigungsschreiben als ausserordentlicher Gesandter und bevollmächtigter Minister des Königreiches Siam bei der Schweizerischen Eidgenossenschaft überreicht.

Laut einer Mitteilung des schweizerischen Konsulates in Amsterdam ist Herr Alfred Zeller, Honorarkonsul, am 5. März 1935 gestorben. Herr Walter Spycher, von Köniz, Kanzler, wird mit der provisorischen Leitung des Konsulates betraut.

Laut einer Mitteilung der Gesandtschaft von Albanien in Rom ist in Bern ein flonorarkonsulat dieses Landes errichtet worden. Dem zum Honorarkonsul von Albanien in Bern, mit Amtsbefugnis über die ganze Schweiz ernannten Herrn Armin Aerni wird das Exequatur erteilt.

(Vom 12. März 1935.)

Dem Rücktrittsgesuch des Herrn alt Regierungsrat Riegg als Mitglied der Vermarkungsdelegation für die st. gallisch-vorarlbergische Rheinstrecke

421 und für die Rheinbrücken wird unter Verdankung der geleisteten Dienste entsprochen. An seine Stelle wird gewählt: Herr Dr. Karl Kobelt, Vorsteher des Baudepartements des Kantons St. Gallen.

Als II. Adjunkt der Finanzverwaltung des eidgenössischen Finanz- und Zolldepartements wird gewählt: Herr Dr. oec. pubi. Ernst Kuli, von Othmarsingen und Zürich, zurzeit Mitglied der Vormundsehaftsbehorde der Stadt Zürich.

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

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Kreisschreiben des

eidgenössischen Yolkswirtschaftsdepartements an die Kantonsregierungen betreffend den Bundesbeschluss vom 28. September 1934 über Massnahmen zum Schutze des Schuhmachergevverbes!

(Vom

8. März 1985.)

Herr Präsident!

Herren Begierungsräte !

1. Der Bundesrat hat ani 18. Februar 1935 eine V o l l z i e h u n g s v e r o r d nung zum Bundesbeschluss vom 28. September 1934 über Massnahmen zum Schutze des Schuhmacherhandwerks erlassen. Art. l dieser Verordnung unterstellt diesem Bundesbeschluss auch Betriebe, in denen ausser Beparaturen neue Schuhe hergestellt -werden, vorausgesetzt, dass es sich um Masschuhe handelt oder dass die Herstellung von nicht auf Mass gearbeiteten Schuhen nur in bescheidenem Umfange erfolgt. Die Herstellung von 500 Paar nicht auf Mass gearbeiteten Lederschuhen oder 3000 Paar Hausschuhen im Jahr darf in der Eegel noch als Produktion «in bescheidenem Umfang» gelten. Die in Art. l genannten Betriebe gehören somit nicht zur Schuhindustrie und bedürfen deshalb für Neueröffnungen und Erweiterungen keiner Bewilligung des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements auf Grund des BundesratsBundesblatt. 87. Jahrg. Bd. I.

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Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

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Jahr

1935

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

11

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

13.03.1935

Date Data Seite

419-421

Page Pagina Ref. No

10 032 585

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