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527
Wettbewerb- und Stellenaussclireibungeii, sowie Anzeigen.
Aufruf.
1. Stricker Adolf, von Sch\vellbrunn (Kanton Appenzell A.-Rh.), Schweiz, des Joh. Heinrich und der ßertha Magdalena Fischbacher, geb. am 15. April 1865, vor vielen Jahrzehnten nach Nordamerika ausgewandert, dort stets in New York City lebend und nach seinerzeit eingetroffenen Meldungen dort angeblich zwischen 1910 und 1914 gestorben.
2. Stricker Eugen, von Schwellbrunn/Schweiz, des Heinrich und dessen angeblicher Ehefrau Rosa geborene Horowitz, Geburtsdatum nicht bekannt (wäre heute wohl höchstens zirka 40 Jahre alt), wohnhaft gewesen in New York, 1096 West Farm Road, seit bald 13 Jahren nachrichtenlos abwesend.
Gemäss Beschluss des Obergerichtes vom 29. Oktober 1935 und in Anwendung der Art. 35 f. ZGB und Art. 5 des kantonalen Einführungsgesetzes zum ZGB werden hiemit die Vermissten selbst sowie deren eventuelle Nachkommen und ausser ihnen jedermann, der Nachrichten über die Abwesenden geben kann, aufgefordert, sich bis zum 31. Oktober 1936 beim Obergericht von Appenzell A.-Rh. in Trogen (Schweiz) zu melden.
, (2.).
T r o g e n , den 30. Oktober 1935.
Die Obergerichtskanzlei.
Verzeichnis der Mitglieder des Dundesrates und der Regierungsräte der Kantone.
--- Ausgabe von Juli 1935. --«--
Bei der unterzeichneten Verwaltung ist erschienen und kann daselbst bezogen werden:
Verzeichnis der Mitglieder des Bundesrates und der ßegierunssräte der Kantone mit Angabe der Départemente, der die Bundesräte und die Regierungsräte vorstehen.
Preis : 50 Rappen.
Bei Zustellung per Post : 60 Rappen ; gegen Nachnahme 75 Rappen.
Postcheckkonto IH 233
Drucksachenverwaltung der Bundeskanzlei.
528
Schweizerisches Bundesrecht Staats- und verwaltungsrechtliche Praxis des Bundesrates und der Bundesversammlung seit 1903 Fortsetzung des Werkes von L. R. von Salis Im Auftrage des schweizerischen Bundesrates herausgegeben von Pro!, Di. Walther Burckhardt Das Werk umfasst 5 Textbände mit über 5000 Seiten und einen Registerband. Es kostet Fr. 127.--.
Prof. Dr. Blumenstein in der ,,Monatsschrift für bernisches Verwaltungsrecht" : Es ist für Theorie und Praxis von grösster Wichtigkeit, die einschlägigen Gesetzgebungsmaterialien und Ausführungsverfügungen in einer übersichtlichen Zusammenstellung, wie sie hier gegeben wird, vor sich zu haben.
Prof. Dr. E. Hafter in der ,,Schweiz. Zeitschrift für Strafrecht" : Das Werk ist ein unvergleichlicher Führer.
Zeitschrift für schweizerische Statistik und Volkswirtschaft: Wer sich theoretisch oder praktisch mit der Staats- und verwaltungsrechtlichen Praxis der Bundesbehörden zu befassen hat, muss zu diesem Werke greifen und wird in ihm einen sicheren Führer haben.
Behörden und öffentliche Bibliotheken, sowie die Mitglieder der eidgenössischen Räte erhalten die Bände mit 25 °/o Rabatt (zuzüglich Porto) beim Bezug durch den
Verlag Hubcr & Co., Aktiengesellschaft Frauenfeld/Leipzig.
529
Verwaltungsentscheide der Bundesbehörden.
Das 5. Heft der Verwaltungsentscheide der Bundesbehörden ist erschienen und kann beim Drucksachenbureau der Bundeskanzlei bezogen werden. Das Höft umfasst 226 Seiten.
Die Sammlung der Verwaltungsentscheide der Bundesbehörden enthält nicht nur Entscheidungen des Bundesrates oder von Departementen in Beschwerdefällen, sondern, sogar zum grössern Teil, Äusserungen grundsätzlicher Natur von Verwaltungsstellen, die sich zur Publikation eignen, Auskünfte, Weisungen.
Preis des Hefte» Fr. 2. 20, zuzüglich Porto (Postcheckkonto III 238).
Drucksachenverwaltung der Bundeskanzlei.
Bei unterzeichneter Verwaltung ist in neuer Ausgabe (1935) ein Sammelbändchen der Bestimmungen über die
Bundesrechtspflege (Organisationsgesetz, Bundeszivilprozess, Bundesstrafprozess, Verwaltungs- und Disziplinarrechtspflege) erschienen.
Das Sammelbändchen (177 Seiten in 8°) enthält: 1. das Bundesgesetz vom 22. März 1893 über die Organisation der Bundesrechtspflege, unter Berücksichtigung der durch die Bundesgesetze vom 28. Juni 1895, 24. Juni 1904, 6. Oktober 1911, 24. Juni 1919, 25. Juni 1921, 1. Juli 1922, 30. Juni 1927, 11. und 13. Juni 1928, 26. März 1934 und 15. Juni 1934 getroffenen Abänderungen; 2. das Bundesgesetz vom 22. November 1850 über das Verfahren bei dem Bundesgerichte in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten; 3. das Bundesgesetz vom 15. Juni 1934 über die Bundesstrafrechtspflege; 4. das Bundesgesetz vom 11. Juni 1928 über die eidgenössische Verwaltungs- und Disziplinarrechtspflege; 5. das Reglement des Bundesgerichts vom 26. November 1928.
Preis des Sammelbändchens steif broschiert Fr. 2.50 (zuzüglich Porto und Nachnahmespesen), Postcheckkonto III 233
Drucksachenverwaltung der Bundeskanzlei.
530
Lieferung von Brot, Fleisch und Käse, Es werden hiermit die Brot-, Fleisch- und Käselieferungen pro 1936 ausgeschrieben für die Militärschulen und -kurse auf den Waffenplätzen Genf, Bière, Lausanne, Sitten, Yverdon, Colombier, Freiburg, Schwarzsee, Bern, Thun. Wangen a. A., Luzern, Zug, Liestal, Basel, Aarau, Brugg, Zürich. DUbendorf, Bülach, Kloten. Winterthur, Frauenfeld. Herisau.
St. Gallen, Wallenstadt, Chur, Luziensteig und Bellinzona Monte Ceneri (nur Brot und Fleisch), Besatzung St. Maurice, Andermatt und Airolo (nur Fleisch). Die Zuteilung derselben erfolgt jedoch zunächst nur bis 31. März 1936.
Die Lieferungsvorschriften können bei unterzeichneter Amtsstelle bezogen werden.
Die Angebote sind mit der Aufschrift ,,Angebot für Brot, Fleisch oder Käse" bis zum 30. November 1935 franko einzureichen an das B e r n , den 11. November 1935.
Eids?. Oberkriegskommissariat.
(2-).
Stellenausschreibungen.
Die nachgenannten Besoldungen entsprechen den gesetzlichen Grundbesoldungen ohne Rücksicht auf die von der Bundesversammlung am 13. Oktober 1933 beschlossene Herabsetzung. Sie umfassen die gesetzlichen Zulagen nicht.
Besoldung Fr.
Anmeldungstermin
Stellvertreter des Baudirektors
Gründliche Kenntnis des 11,900 Hochbauwesens und der bis Verwaltung 15,500 Die Stelle wird voraussichtlich durch Beförderung besetzt.
25. Nov.
1935 (1.)
Sektionschef
25. Nov.
1935
Anmeldestelle
Vakante Stelle
Direktion der eidg. Bauten, Bern
Direktion der eidg. Bauten, Bern
Erfordernisse
Gründliche Kenntnis des | 10.400 Hochbauwesens und der bis Verwaltung. Deutsche und 14,000 französische Sprache 1 Die Stelle wird voraussichtlich durch Beförderung besetzt,
Direktion der eidg. Bauten Bern
Zwei Techniker IIKlasselasge
Diplom als Hochbautechniker; mehrjährige j Praxis ; Kenntnis der Verwaltung Beide Stellen sind provisorisch besetzt.
Direktion der eldg. Bauten, Bern
Direktion der eidg. Bauten, Bern
Aufseher im Gute allgemeine Bildung.
Parlamentsgebäude Muttersprache französisch, gute Kenntnis der deutschen Sprache Hauswart I. Kl.
Kenntnis des Haus- und Reinigungsdienstes, der Zentralheizung, einer zweiten Landessprache.
Gute allgemeine Bildung.
4100
bis
(1.)
25. Nov.
1935
7700
(1.)
3400
bis
25. Nov.
1935
6200
(1.)
3400
bis
25. Nov.
1935
6200
(1.)
531 Anmeldestelle
. . .
!
Vakante Stelle
..
Erfordernisse
Eldg. Landes- Technischer Beamter jBewährung als Kartolithotopographie, II. Kl. (Karten- ; i graph der LandestopoBern :
korrektor)
:
'
graphie, eventuell Kupferstecher. Eignung für selbständige Prüfung karten1 drucktechnischer Arbeitsprodukte. Vertrautheit mit den für eidg. Kartenwerke angewendeten Umdruckund Auflagedruckverfahren
Besoldung Fr.
Anmeldungstermiti
6500 bis 10,100
23. Nov.
1935
3600
16. Nov.
1935 (2..)
20. Nov.
1935
(2.)
Zollkreisdirektion Einnehmer beim Kenntnis des Zolldienstes in Genf Nebenzollamt Anières
bis 6980
Sekretariat Direktor Abgeschlossene volkswirtdes Volkswirt- der Handelsabteilung schaftliche oder juristische schaftsHochschulbildung. Bedepartements
Ausser Klasse
herrschung der deutschen und französischen Sprache, Kenntnis der italienischen und englischen erwünscht.
Verwaltungstätigkeit.
Fähigkeit zur selbständigen Leitung einer weitverzweigten Dienstabteilung.
Gründliche Kenntnis der handelspolitischen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Schweiz " (D Im Falle einer Beförderung wird gleichzeitig die Stelle eines Vizedirektors der Handelsabteilung ausgeschrieben : Sekretariat Vizcdirektor Abgeschlossene juristische 2. Bedes Volkswirt- der Handelsabteilung oder volkswirtschaftliche soldungsschaftsHochschulbildung. Verklasse departements
' trautheit mit der schweizerischen Volkswirtschaft und der Verwaltung.
Praktische Tätigkeit in selbständiger Stellung. Beherrschung von mindestens zwei Landessprachen Generaldirektion der Schweiz, lundesbahnen in in Bern
Bureauchef der Verkehrskontrolle in Bern ;
Gründliche Kenntnis des Kechnungswesens der Stationen, sowie des Kontroll- und Abrechnungsdienstes; Beherrschung der deutschen und französischen und Kenntnis der italienischen Sprache
20. Nov.
1935
1
6000 bis 9600
(1.)
23. Nov.
1935
(L)
532
Anmeldestelle
Vakante Stelle
Erfordernisse
Generaldirektion Verwaltungsbeamter Vertrautheit mit den schweider Schweiz.
Bundesbahnen in I. oder II. KL, evtl. zerischen FremdenverkehrsVerwaltungsgehilfe verhältnissen ; Kenntnis des Bern
bei der Agentur der Billett- und AbrechnungsSchweiz. Bundes- wesens; Beherrschung der bahnen in Amsterdam deutscheu und französischen Sprache
Besoldung Fr.
Anmeldungstermin
3800 bis 7400 evtl.
3500
27. Nov.
1935
bis
6500 evtl.
3300
bis 5700
*
(2.).
* Mit Auslandszulage.
Bewerber, die bereits auf einer Agentur der schweizerischen Bundesbahnen tätig waren und des Hollandischen und Englischen machtig sind, erhalten den Vorzug.
Generaldirektion Abgeschlossene HandelsEinige Gehilfen der Schweiz.
schulbildung oder abBundesbahnen deutscher und frau-
20. Nov.
19,15
in Bern
zösischer Zunge bei geschlossene kaufmännische der Rechnungs- Lehrzeit. Alter nicht über kontrolle und Haupt25 Jahre buchhaltung (2..)
Bewerber, die sich verpflichten, sich auf die Fachprüfungen für Revisionsbeamte schweizerischer Eisenbahnverwaltungen vorzubereiten, erhalten den Vorzug.
Die Wahl geschieht vorerst provisorisch auf zwei Jahre.
Aufnahme von Lehrlingen für den Stationsdienst.
Die Schweizerischen Bundesbahnen nehmen im Frühjahr 1936 eine kleine Zahl Lehrlinge für den Stationsdienst an.
Es können nur Schweizerburger, die am 1. Mai 1936 nicht unter 17 und nicht über 22 Jahre alt sind, berücksichtigt werden. Sie müssen gesund sein, über normales Hör- und Sehvermögen und normalen Farbensinn verfügen. Ferner wird eine gute Schulbildung und genügende Kenntnis einer zweiten Landessprache gefordert.
Die Bewerber haben eine Kenntnis- und eine Eignungsprüfung abzulegen und sich vor der allfälligen Aufnahme in den Eisenbahndienst einer Untersuchung durch einen Vertrauensarzt der Bahnverwaltung zu unterziehen.
Handschriftliche Anmeldungen mit Geburts- oder Heimatschein, sämtlichen Schulzeugnissen und lückenlosen Ausweisen über anfällige berufliche Tätigkeit sind bis zum 24. November 1935 an eine der Kreisdirektionen der Schweizerischen Bundesbahnen in Lausanne, Luzern oder Zürich zu richten, bei denen auch jede weitere Auskunft erhältlich ist.
B e r n , im November 1935.
(2.)
Generaldirektion der Schweizerischen Bundesbahnen.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Wettbewerb- und Stellenausschreibungen, sowie Anzeigen.
In
Bundesblatt
Dans
Feuille fédérale
In
Foglio federale
Jahr
1935
Année Anno Band
2
Volume Volume Heft
46
Cahier Numero Geschäftsnummer
---
Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum
13.11.1935
Date Data Seite
527-532
Page Pagina Ref. No
10 032 799
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Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.
Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.