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Bundesblatt

87. Jahrgang.

Bern, den 13. März 1935.

Band I.

Erscheint wöchentlich

Preis 20 Franken im Jahr, 10 Franken im Halbjahr zuzüglich Nachnahme- uni Postbestellungsgebühr Einrückungsgebühr 50 Happen die Petitzeile oder deren Kaum. -- Inserate franko an Stampfli
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Bericht des

Bundesrates an die Bundesversammlung über das Volksbegehren zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Krise und Not.

(Vom 6. März 193 5.)

Herr Präsident!

Hochgeehrte Herren!

Wie wir der Bundesversammlung durch Bericht vom 8. Januar 1935 zur Kenntnis gebracht haben, ist ein Volksbegehren über eine Teilrevision der Bundesverfassung zustande gekommen, das 334,940 Unterschriften tragt and folgenden Wortlaut hat : «A. Der Bundesverfassung wird folgender Artikel beigefugt: 1. Der Bund trifft umfassende Massnahmen zur Bekämpfung der Wirtschaftskrise und ihrer Folgen.

Diese Massnahmen haben zum Ziel die Sicherung einer ausreichenden Existenz für alle Schweizerburger.

2. Der Bund sorgt zu diesem Zwecke für: a. Erhaltung der Konsumkraft des Volkes durch Bekämpfung des allgemeinen Abbaus der Lohne, der landwirtschaftlichen und der gewerblichen Produktenpreise : b. Gewahrung eines Lohn- und Preisschutzes zur Sicherung eines genugenden Arbeitseinkommens : c. planmässige Beschaffung von Arbeit und zweckmässige Ordnung des Arbeitsnachweises : d. Erhaltung tüchtiger Bauern- und Pachterfamilien auf ihren Heimwesen durch Entlastung überschuldeter Betriebe und durch Erleichterung des Zinsendienstes: e. Entlastung unverschuldet in Not geratener Betriebe im Gewerbe; /. Gewährleistung einer ausreichenden Arbeitslosenversicherung und Krisenhilfe ; Bundesblatt 37 Jahre. Bd I.

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g. Ausnützung der Kaufkraft und der Kapitalkraft des Landes zur Förderung des industriellen und landwirtschaftlichen Exportes sowie des Fremdenverkehrs ; h. Eegulierung des Kapitalmarktes und Kontrolle des Kapitalexportes; i. Kontrolle der Kartelle und Trusts.

3. Der Bund kann zar Erfüllung dieser Aufgaben die Kantone und die Wirtschaftsverbände heranziehen.

4. Der Bund kann, soweit es die Durchführung dieser Massnahmen erfordert, vom Grundsatz der Handels- und Gewerbefreiheit abweichen.

5. Der Bund stellt zur Finanzierung dieser besonderen Krisenmassnahmen in Form zusätzlicher Kredite die notwendigen Mittel zur Verfügung, Er beschafft diese Mittel durch Ausgabe von Prämienobligationen. Aufnahme von Anleihen und aus laufenden Einnahmen.

6. Die Bundesversammlung stellt unverzüglich nach Annahme diesesVerfassungsartikels endgültig die erforderlichen Vorschriften für dessen Durchführung auf.

7. Der Bundesrat erstattet der Bundesversammlung auf jede ordentliche Session einen Bericht über die getroffenen Massnahrnen.

B. Dieser Verfassungsartikel bleibt wahrend der Zeit von 5 Jahren, vom Tage seiner Annahme hinweg, in Kraft. Die Gültigkeitsdauer kann durch Beschluss der Bundesversammlung höchstens um weitere 5 Jahre verlängert werden.» Um der Bundesversammlung zu ermöglichen, das wichtige Volksbegehren rasch zu behandeln, beehren wir uns, jetzt schon darüber Bericht zu erstatten.

Die Initiative bezweckt die Aufnahme eines vorläufig auf fünf Jahre befristeten neuen Artikels in die Bundesverfassung. Durch den neuen Artikel soll der Bund verpflichtet werden, eine Eeihe von Massnahrnen durchzuführen, die sich auf verschiedene Gegenstände beziehen. Es ist somit zu prüfen, ob, da die Initiative mehr als eine Materie beschlägt, es sich um einen im Art. 121, Abs. 3, der Bundesverfassung erwähnten Fall handelt.

Durch Ziffer l werden «umfassende Massnahmen des Bundes zur Bekämpfung der Wirtschaftskrise und ihrer Folgen» verlangt. Die ganze Initiative geht überhaupt, wie dieser Satz schon dartut, vom Gesichtspunkte aus, dass die bisherigen Wirtschaftsmassnahmen ungenügend seien. Es dürfte daher angezeigt sein, in aller Kürze nochmals auf die bisherigen wirtschaftspolitischen Massnahmen und die für den Bundesrat bestimmenden Grundsätze einzutreten.

Ferner gehen die Initianten bei ihren Postulaten von ganz
bestimmten Voraussetzungen über die Funktionen des Staates im Wirtschaftsleben und über die heutige Wirtschaftslage aus. Wir werden daher im Anschluss an die Schilderung der wirtschaftspoHtischen Massnahmen uns mit dem Ideengehalt der

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Initiative und mit der schweizerischen Wirtschaftslage befassen müssen.

Auch werden wir im einzelnen auf die Materien, welche der Bundesverfassungsartikel berührt, eintreten. Bndlich wird sich ein allgemeines Schlusswort anschliessen.

Unser Bericht zerfällt daher in folgende Abschnitte: A. Formale Vorfragen betreffend das Volksbegehren.

B. Kurze Übersicht über die bisherigen wirtschafts- und sozialpolitischen Massnahmen des Bundes.

G. Die Entwicklung zur heutigen AVirtschaftslage der Schweiz.

D. Die Initiative.

E. Kriseninitiative und BundeFiinanzeii.

F. Schlussbetrachtungen.

A. Formale Yorfragen betreffend das Volksbegehren.

1. Art. 121 der Bundesverfassung, Abs. 8, schreibt vor, dass, wenn auf dem Wege der Volksanregung mehrere verschiedene Materien zur Revision oder zur Aufnahme in die Bundesverfassung vorgeschlagen werden, jede derselben den Gegenstand eines besondern Initiativbegehrens bilden soll. Aber weder Verfassung noch Gesetz sehen vor, was zu geschehen habe, wenn eine Initiative dieser Anforderung nicht entspricht. Die Theorie spricht sich in der Eegel für eine Nichtigerklärung einer Initiative, welche mehrere Gegenstände behandelt, aus (Burckhardt, Kommentar, 3. Aufl.. S. 816; Meiner, Bundesstaatsrecht, S. 896/397; für gewisse Fälle auch von Waldkirch, Mitwirkung des Volkes bei der Eechtssetzung S. 18). Für diese Auffassung spricht auch die Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend Bevision des III. Abschnittes · der Bundesverfassung vom 13. Juni 1890 (Bundesbl. 1890, Bd. III, S. 455). Dagegen hat der Bundesrat in seinem Bericht an die Bundesversammlung vom 20. August 1920 über die «Ausländerinitiative» es abgelehnt, diesen Schritt zu tun, und hat erklärt, «dass eine Initiative, die mehrere verschiedene Materien zum Gegenstand hat, nicht als ungültig zu erklären, sondern von der Bundesversammlung nach Materien zu trennen ist». (Bundesbl. 1920, Bd. IV, S. 147). Die Bundesversammlung hat diese Initiative in zwei Teilen der Volksabstimmung unterbreitet und somit diese Auffassung gestützt. Die Frage, ob die Kriseninitiative nichtig erklärt werden soll, ist daher nicht mehr zu prüfen. Dagegen bleibt zu untersuchen, ob sie in verschiedene Teile zerlegt zur Abstimmung gebracht werden soll.

2. Diese Frage ist anlässlich der Behandlung der «Aasländerinitiative» diskutiert worden, und zwar im Zusammenhang mit der Debatte über ihr Zustandekommen. Aber schon im Jahre 1922. anlässlich der Initiative über die Vermögensabgabe, hat das Justiz- und Polizeidepartement in einem Gutachten vom 12. Juli die Frage aufgeworfen, ob die Bundesversammlung nicht in der

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Lage sei, auf diesen Punkt anlässlieh der materiellen Behandlung der Initiative zurückzukommen (Burckhardt, Bundesrecht Nr. 570, II). Dies ist unbestreitbar der Fall. Es kann sogar ein zwingendes Bedürfnis dafür vorliegen, insbesondere, wenn ein Gegenvorschlag der Bundesversammlung in Frage kommt. Infolgedessen schien es uns zweckmassig, die Frage der Teilbarkeit der Initiative auf den Zeitpunkt der materiellen Behandlung zu verschieben, um zu vermeiden, dass zwei Debatten über die gleiche Angelegenheit stattfinden.

Aus dem gleichen Grunde haben wir davon abgesehen, die Frage in unserm Bericht über die Einreichung des Volksbegehrens vom 8. Januar zu erwägen.

3. Um festzustellen, ob ein Volksbegehren tatsächlich «mehrere verschiedene Materien» betrifft, nruss untersucht werden, ob zwischen, den einzelnen Punkten nicht ein enger Zusammenhang besteht und ob die Initiative geteilt werden kann, ohne dass Inhalt und Sinn der einzelnen Abschnitte verändert werden. Dies waren die Grundsätze, die der Bundesrat auf das Volksbegehren über die Vermögensahgabe anwandte und die ihn dazu bewogen, jene Initiative nicht zu teilen, obgleich die Vorschrift, die den Steuerpflichtigen zur Abgabe gewisser Titel und Wertschriften verpflichtete, sich von einer finanzpolitischen Massnahme, wie sie die Vermögensabgabe darstellte, wesentlich unterschied (Burckhardt, Bundesrecht, loc. cit.). Die Bundesversammlung hat diese Auffassung stillschweigend gebilligt, und die Initiative wurde der Abstimmung ungeteilt unterbreitet.

4. Die Anwendung dieser Grundsätze führt in vorliegendem Falle zum gleichen Resultat. Zwar enthält das Volksbegehren, mit dem sich diese Botschaft befasst, unter Ziffer 2 neun Vorschläge, die, falls jeder für sich allein betrachtet wird, verschiedene Materien beschlagen, die aber alle dem unter Ziffer l genannten Hauptzweck, der «Sicherung einer ausreichenden Existenz für alle Schweizerbürger», dienen sollen. Die Verfasser der Initiative waren der Meinung, dass die Verwirklichung aller neun aufgestellten Vorschläge nötig ist, um das Ziel zu erreichen, welches sie anstreben. Würde man sie getrennt der Volksabstimmung unterbreiten, so könnte von Seiten der Initiauten nicht ohne Grund geltend gemacht werden, dass dieses Vorgehen die Interessensolidarität sprenge, auf welche sie für die Annahme ihres
Projektes rechnen.

Hauptsächlich aber, und dies ist für uns entscheidend, könnten die Initianten behaupten, das Volk werde daran verhindert, sich über das umfassende Gesamtprogramm auszusprechen, welches die spezielle Charakteristik ihres Projektes ist. Nun hat das schon oben erwähnte Gutachten des Justiz- und Polizeidepartementes richtig ausgeführt, dass es sich bei einem Volksbegehren nicht um «verschiedene Materien» im Sinne von Art. 121 handle, wenn das Begehren nicht tatsächlich geteilt der Volksabstimmung unterbreitet werden kann.

Wir kommen daher zum Schiusa, dass die Kriseninitiative ein unteilbares Ganzes bildet, dass ihre einzelnen Postulate unter sich im engsten Zusammenhang stehen und dass sie daher der Volksabstimmung als Ganzes unterbreitet werden muss.

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B. Kurze Übersicht über die bisherigen wirtschafte- und sozialpolitischen Massnahmen des Bundes.

Die Initiative geht von der Voraussetzung aus, der Bund habe bisher nicht genug getan, um dem ·wirtschaftlichen Notstand, in -welchem sich das Land befindet, und seinen Auswirkungen abzuhelfen. Durch Verfassungsvorschrift soll die Eidgenossenschaft nun verpflichtet werden, «umfassende Massnahmen zur Bekämpfung der "Wirtschaftskrise und ihrer Folgen» zu treffen.

An dieser Stelle soll zunächst in Kürze dargelegt werden, welche Massnahmen der Bund bisher schon getroffen hat. Ina voraus soll auch hier nochmals betont werden, dass die verschiedenen Hilfsmassnahmen zwar schrittweise und unter möglichster Zurückhaltung an die Hand genommen wurden, dass aber keinesfalls «Planlosigkeit» herrschte, wie dies von den Gegnern der bundesrätlichen Wirtschaftspolitik gerne behauptet wird. Es ist eben nicht zu vergessen, dass die heutige Lage sich sukzessive gestaltet hat und dass im Laufe de,r Entwicklung immer neue Bedrohungen der Wirtschaft auftraten und neue Probleme gelöst werden mussten. Es war und ist daher, zumal in einem Lande, dessen Wirtschaft von den ausländischen Einflüssen so stark abhängig ist wie das unsrige, vollständig ausgeschlossen, von vorneherein fertige Projekte über das, was zu geschehen hat, aufzustellen, da die Entwicklung der Dinge und die verschiedenen Formen der neu auftretenden Schwierigkeiten nicht vorausgesehen werden können.

Als Krisenmassnahnien sind in der Hauptsache die folgenden zu nennen: 1. Sozialpolitisclie Massnahmen. Zeitlich an der Spitze der Krisen- und Hilfsmassnahmen des Bundes steht der Eckstein aller Arbeitslosenfürsorge, die Arbeitslosenversicherung, für deren vielseitige Entwicklung und nahezu lückenlose Verbreitung der Bund durch das Subventionsgesetz von 1924 den Impuls gab. Als ihre wichtige Ergänzung ist der Arbeitsnachweis zu nennen.

Doch erübrigt es sich, hier näher auf die Versicherung, den Ausbau des Arbeitsnachweises, die Notstandsarbeiten und alle andern sozialpolitischen Massnahmen der Eidgenossenschaft einzugehen, da die Botschaft des Bundesrates über die Arbeitsbeschaffung und andere Krisenmassnahmen vom 9. Oktober 1984 hierüber einlässlich Aufschluss gegeben hat und wir auf eine Eeihe von Einzelfragen im Abschnitt D zu sprechen kommen werden. Wir können
uns darauf beschränken, auf die dortigen Ausführungen zu verweisen. Die erwähnte Botschaft war bereits in Angriff genommen, als die Kriseninitiative lanciert wurde. Wir haben feststellen können, dass die Botschaft, in welcher einmal mehr systematisch die gewaltigen und vielseitigen Hilfsleistungen des Bundes zusammenfassend dargestellt wurden, viele Irrtümer und Vorurteile über die Haltung des Bundes gegenüber der Krise zerstreut hat, die aus Unkenntnis aller Vorkehren vielerorts im Volke bestanden haben.

2. Handelspolitische Massnahmen.

a. Wichtige wirtschaftliche Krisenmassnahnien wurden auf dem Gebiet der Politik des Aussenhandels getroffen. Mit dem Jahre 1981 begann für die

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Schweiz die kritische Periode. Unser Export ging zurück, der Fremdenzustrom liess nach, das Ausland überschwemmte unsern Inlandsmarkt mit billigen Waren und drohte, unsere Produktion auf landwirtschaftlichem und industriellem Gebiete völlig zu vernichten. Auch unsere Gläubigerinteressen begannen zu leiden. In diesem Momente rnusste unsere Aktion zur Verteidigung unserer Wirtschaft und unserer Existenz einsetzen, und so begann gegen Ende des Jahres 1931 eine grosse und intensive wirtschaftliche Abwehraktion, in der wir heute noch stehen. Wir betonen hier, dass auch diese Massnahmen, wenn sie auch in erster Linie die Unternehmungen stützten, doch indirekt der Arbeitsbeschaffung dienen sollten und dass das Interesse der Arbeitnehmer, die Erhaltung der Beschäftigungsmöglichkeiten, hier in der Hauptsache richtunggebend war. Die Basis für diese handelspolitischen Massnahmen wurde geschaffen durch den Bundesbeschluss vom 23. Dezember 1931 über die Beschränkung der Einfuhr. In der Folge wurde dieser Erlass ersetzt durch den Bundesbeschluss vom 14. Oktober 1933 über wirtschaftliche Massnahmen gegenüber dem Ausland, der eine nicht unwesentliche Erweiterung der Kompetenzen brachte, die dem Bunde&rat zur Wahrnehmung der wirtschaftlichen Interessen des Landes übertragen wurden. Auf Grund dieser Beschlüsse hat unsere Handelspolitik eine vollständige Wandlung erfahren. Durch zahlreiche Einzelbeschlüsse hat der Bundesrat für eine grosse Zahl der Positionen des Zolltarifs Einfuhrbeschränkungen erlassen und in der Folge das Kontingentsystem und den Kompensations- und Clearingverkehr organisiert. War in normalen Zeiten der Warenverkehr frei, so ist er jetzt von Bewilligungen abhängig.

Beherrschte früher die Meistbegünstigungskiausel unsere Handelspolitik, so wurde diese in den vergangenen drei Jahren insbesondere auf den Grundsalz der Eeziprozität umgestellt. Schützten wir durch die Eeduktion der Einfuhr unsere für das Inland arbeitende Produktion vor der ruinösen, ausländischen Konkurrenz, so warfen wir andererseits unsere Konsumkraft zugunsten unseres Exportes, der Erleichterung des Fremdenverkehrs und der Wahrung unserer Gläubigerinteressen in die Waagschale. Wir können auch hier auf unsere Botschaften und die zahlreichen Berichte, die wir der Bundesversammlung über die getroffenen Massnahmen erstatteten, verweisen.
b. Durch die Bundesbeschlüsse vom 18. März 1932 und 20. Juni 1934 betreffend produktive Arbeitslosenfürsorge und durch den Bundesbeschluss über die Förderung des Exportes durch staatliche Eisikogarantie vom 28. März 1934 sollte der schwer bedrängten Exportindustrie eine gewisse Hilfe geleistet werden. Die ersten Beschlüsse gestatten, unter gewissen Voraussetzungen die Summen, die der Bund für den Unterhalt der Arbeitslosen verwenden müsste, zur Verfügung der Exportbetriebe zu stellen, um diesen die Hereinbringung von Aufträgen und damit die Beschäftigung ihrer Belegschaft zu erleichtern.

Durch den letztgenannten Beschluss wird der Bundesrat in die Lage versetzt.

den Exporteuren einen Teil des Eisikos für den Eingang der Lieferungsbeträge abzunehmen. Auch hier weist der enge Zusammenhang, der zwischen der Höhe der Beiträge und den sonst, d. h. bei Nichtbeschäftigung, notwendigen Arbeits-

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lo&ennnterstützungen besteht, darauf hin, dass diese Massnahmen in erster Linie der Erhaltung von Arbeitsgelegenheiten galten. Auch dies ist von den Initianten nicht in genügender Weise gewürdigt worden.

3. Massnalvmen zugunsten einzelner Industrien und Gewerbe. Darunter fallen insbesondere folgende Erlasse : a. Der Uhrenindustrie, die unter den schwierigsten Verhältnissen ihren Existenzkampf führte, kam der Bund bereits durch den Bundesbeschluss vom 26. September 1931 zu Hilfe, durch den er sich an einer Aktiengesellschaft beteiligte, welche die sämtlichen Interessen der Uhrenindustrie zusammenfassen und wahrzunehmen berufen war. Qualifiziert sich dieser Beschluss als eine Unterstützung der privaten Initiative und einer Aktion, deren Durchführung den beteiligten Kreisen überlassen wurde, so hat der Bundesbeschluss über die Hilfsaktion zugunsten notleidender Kleiuindustrieller in der Uhrenindustrie vom 23. Dezember 1932 mein' sozialen Charakter. Er war bestimmt, die Rückwirkungen der Krise und der industriellen Branchenorganisation, die für manche eine gewisse Härte in sich barg, zu mildern.

b. Schon in einer früheren Periode hat der Bund Massnahmen zugunsten der Hotelindustrie getroffen. Der Bundesbeschluss betreffend Hüfsmassnahmen .zugunsten des notleidenden Hotelgewerbes vom 30. September 1932 war bestimmt, der Hotel-Treuhand-Gesellschaft zu gestatten, ihre Tätigkeit auf dem Gebiete der Sanierung von Gasthof Unternehmungen wieder aufzunehmen.

Der Bundesbeschluss betreffend Erweiterung der Schutzmassnahmen für die Hotelindustrie vom 27. März 1934 schuf die notwendige rechtliche Grundlage, um die Hilfsaktion gedeihlich zu gestalten.

c. Die schweizerische Stickereiindustrie hat sich eigentlich seit dem Kriege nie mehr erholt und befindet sich seit mehr als einem Jahrzehnt in stetigem Abstieg. Sie konnte durch den Bund nicht gerettet werden. Indessen haben der Bundesbeschluss über die Hilfeleistung für die schweizerische Schifflilohnstickerei vom 23. Dezember 1932 und der Erweiterungsbeschluss vom 27. März 1934 zweifellos dazu beigetragen, die wirtschaftlichen Folgen des Bückganges im allgemeinen und für einzelne Betroffene zu mildern.

*ij d. Die Folgen der wirtschaftlichen Krisis haben sich auch für die Kleinund Mittelbetriebe des Gewerbes und besonders des Kleinhandels bedenklich ausgewirkt. Der
Bückgang der Arbeitsaufträge, der Preise und Warenumsätze hat sie schwer geschädigt. Umfassenden Massnahmen des Bundes steht hier die durch die Verfassung garantierte Handels- und Gewerbefreiheit hindernd entgegen. Immerhin sind gewisse Hilfsmassnahmen getroffen worden. Durch Bundesbeschluss vom 14. Oktober 1933 und die dazugehörigen Vollziehungserlasse wurde die Eröffnung und Erweiterung von Warenhäusern, Kaufhäusern, Einheitspreisgeschäften und Eilialgeschäften des Lebensrnittel-, Schuh- und Textilkleinhandels von Bewilligungen der Kantonsbehörden abhängig gemacht, die nur unter bestimmten Voraussetzungen erteilt werden. In ähnlicher Weise wurde durch den Bundesbeschluss zum Schutze des Schuhmachergewerbes

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vom 28. September 1934 auch dieser Erwerbszweig gegen die Konkurrenz von kapitalstarken Grossbetrieben geschützt.

4. Massnahmen zum Seiiutze der Landwrtschaft. Diesen Massnahmen kommt im Rahmen der Hilfsaktion des Bundes eine ganz besondere Bedeutung zu.

Sie gehen auf viele Jahre zurück und haben seit dem Kriege eigentlich nie mehr aufgehört. In Ergänzung der Massregeln, die der Bund an der Grenze zum Schutze der landwirtschaftlichen Produktion getroffen hat, wurden besondere und tiefgreifende Bundesbeschlüsse über Massnahmen zugunsten der schweizerischen Milchproduzenten und für die Linderung der landwirtschaftlichen Notlage getroffen. Gleichzeitig mit dieser Vorlage geht der Bundesversammlung eine Botschaft zu, die eine vollständige Darstellung dessen enthält, was bisher auf dem Gebiete der Landwirtschaftshilfe geschehen ist und neue Leistungen des Bundes zugunsten der Landwirtschaft vorsieht.

Der Hauptzweck jener Vorlage ist die Stützung der Pieise für Milch und Vieh. Durch die Bundesbeschlüsse über die Kredithilfe zugunsten notleidender Bauern vom 30. September 1932 und 28. März 1934 und über vorübergehende rechtliche Schutzmassnahmen für notleidende Bauern vom 13. April 1933 und 28. September 1934 wird durch Vermittlung der sogenannten Bauernhilfskassen eine besondere Unterstützung der wirtschaftlich schwächsten Teile unserer landwirtschaftlichen Bevölkerung organisiert. Wir verweisen auch hier auf die Botschaften und Berichte, die wir Ihnen erstattet haben.

Diese geschilderten bisherigen Massnahmen des Bundesrates sind aus den jeweiligen Erfordernissen der Lage hervorgegangen. Wir haben sie nur in Kürze dargelegt. Vertieft man sich jedoch eingehender in die gesamte Hilfsaktion des Bundes, die er zum Teil allein, zum Teil unter Mitwirkung von Kantonen. Gemeinden und privaten Verbänden durchgeführt hat, so wird man sehen, dass es sich um ein weit verzweigtes Hilfswerk handelt, das einer enormen Arbeitsleistung der zur Bewältigung der wachsenden Arbeit stark erweiterten Verwaltungen bedarf. Die Leistungen der off entlichen Hand werden häuf ig unterschätzt, und oft werden dem Parlament und den Behörden Vorschläge unterbreitet, die, soweit durchführbar und zweckmässig, schon verwirklicht wurden oder die nach reiflicher Prüfung des Für und Wider als unannehmbar bezeichnet werden müssen. Das
Mögliche ist aber auf alle Fälle vorgekehrt .worden, und die Finanzmittel des öffentlichen Haushalts sind zum Teil jetzt schon in einer Art und Weise beansprucht worden, wie dies in Krisenzeiten eigentlich nur geschehen darf, wenn zuversichtlich mit einer wesentlichen Besserung der wirtschaftlichen Lage in absehbarer Zeit gerechnet werden kann.

Wir haben uns bei allen diesen Massregeln von jeher Eechenschaft gegeben, dass wir auf diese Art und Weise unsere Wirtschaft nicht grundstürzend ändern und sie nicht gleichsam beherrschen und einen befriedigenden Zustand, sei es den früheren oder einen neuen, von Staats wegen herstellen können. Wir waren uns bewusst, dass es sich zum Teil nur um Massnahmen handelt, die nicht dauernd angewendet werden können und früher oder später abgebaut oder der neuen Lage angepasst werden müssen. Diese Ansicht haben wir auch immer

28& wieder zum Ausdruck gebracht und unsere Überzeugung über diese Frage nie verborgen. Wir erinnern beispielsweise an die Ausführungen des Vorstehers des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements vom 9. März 1932 über diese Frage, in denen er unter anderem folgendes sagte: «Wir fassen die Dinge so auf, dass die Verhältnisse, wie sie sich nun einmal entwickelt haben, dass die Krise, die heute besteht, zwangsläufig zu gewissen Konsequenzen führt, die unvermeidlich sind und die wir durch, kein Mittel aus der Welt schaffen können. Ob wir die Löhne, ob wir Preiseherabsetzen wollen oder nicht, darauf kommt es nicht an. Nicht wir befehlen . . . Die Ereignisse haben das Wort, und wir sind nur die Vollstrecker dieses Willens.» (Sten. Bull. N. E. 1932, S. 45.)

C. Die Entwicklung zur heutigen Wirtschaftslage der Schweiz.

Die klare Erkenntnis der Entwicklungsbedingungen der schweizerische» Wirtschaft und ihrer gegenwärtigen Lage ist für die Beurteilung der Initiative von so enormer Wichtigkeit, dass wir, in vollem Bewusstsein der Verantwortlichkeit, die wir mit diesen Äusserungen übernehmen, gerade auf die Abklärung" dieses Punktes ein Hauptgewicht legen müssen. Dabei ist es notwendig, auf einen grössern Zeitraum zurückzublicken. Ergibt sich doch bei näherem Zusehen, dass die immanenten Kräfte der wirtschaftlichen Entwicklung voraussichtlich auch dann zur heutigen Lage geführt hätten, wenn der Krieg nicht einen plötzlichen ungeheuren Einbruch veranlasst hätte. Es wäre aber die heutige Situation wahrscheinlich erst eine oder zwei Generationen später eingetreten, und man hätte Zeit gehabt, sich allmählich der neuen Lage anzupassen, die nun mit bedrohlicher Schnelligkeit hereingebrochen ist und deren unerbittliche Tatsachen es zu erkennen gilt.

Die Schweiz zählte vor 100 Jahren rund 2,200,000 Einwohner, auf Mitte 1935 wird die schweizerische Wohnbevölkerung auf gegen 4,2 Millionen Menschen berechnet werden dürfen, so dass sich die Bevölkerungsdichtigkeit der Schweiz innert 100 Jahren ungefähr verdoppelt hat. Auf einen Quadratkilometer traf es irn Jahre 1850 58 Einwohner, heute etwas über 100. Wohnten 1850 nur 6,4 % der Bevölkerung in Städten (mit über 10,000 Einwohnern), so waren es 1930 30,4 %. Die Lebenshaltung dieser Bevölkerung ist in der gleichen Zeit unter jedem Gesichtspunkte bedeutend reicher geworden. Dazu ist das S.parkapital ganz gewaltig angewachsen, wie die folgen den1 Zahlen nachweisen ·,, Janr

. .

Zahl der berücksichtigten Banken

Sparkasseneinlagen in Millionen Fr.

1881 1897 1906 1910.

-- -- 317 321

514 *) 985 x) 1367 1691

. .

1

) Nach Geering und Hotz, Wirtschaftskunde ; übrige Zahlen nach «Das schweizerische Bankwesen im Jahre 1933», Seite 46

286 . ,

Zahl der berücksichtigten Sparkasseneinlagen Banken in Millionen fr.

1915 294 1841 1920 314 2731 1925 301 3410 1930 313 4723 Überhaupt ist in diesem Zeitraum die durchschnittliche Lage der Bevölkerung in so hohem Masse verbessert worden, wie man sich das vor 100 Jahren nicht vorgestellt hätte. Bin ganz besonderer Portschritt in dieser Bichtung ist im Laufe dieses Jahrhunderts eingetreten dank der Tatsache, dass die arbeitende Bevölkerung am wachsenden nationalen Einkommen zunehmenden Anteil gewann.

Auf was für Grundlagen ist diese Entwicklung, diese gewaltige Zunahme des Volkswohlstandes bei gleichzeitigem Ansteigen der Bevölkerung möglich geworden? Zum Teil findet diese Erscheinung eine Erklärung in der intensiveren Ausnutzung des innern Wirtschaftsraumes, dank der Fortschritte in der Landwirtschaft und der Benützung der Wasserkräfte. Zum weitaus überwiegenden Teile aber ging die gewaltige Steigerung des nationalen Einkommens und des Vermögens vor sich auf dem. Wege der Brschliessung der äussern Wirtschaftsräume, auf dem Wege des Exportes, der Entwicklung des Fremdenverkehrs, nicht zu vergessen der Kapitalleihe ans Ausland und der Beteiligung der Schweiz am internationalen Versicherungs- und Transportgeschäft.

In wie hohem Grade wir auf die Erschliessung der äussern Wirtschaftsräume zur Ergänzung des zu knappen innern Wirtschaftsraumes angewiesen sind, geht aus einer Untersuchung in der Zeitschrift für Geopolitik (1925) hervor, worin festgestellt wird, dass die Schweiz von 30 in die Untersuchung einbezogenen Ländern im Verhältnis zu den naturlichen Nährquellen des Landes die weitaus grösste Übervölkerung aufweist: Janr

Tatsächliche Volksdichte in % der Schweiz 231.

Belgien 221 Niederlande 183 Grossbritannien und Irland . 179 Finnland 174Österreich 165 Deutschland 140 Norwegen 138 Japan 131 Italien 113 Tschechoslowakei 109 Portugal 95

i n n e n b e d i n g t e n Volksdichte 1 ): Dänemark 95 Ch'ina 92 Polen 87 Griechenland 84 Britisch-Indien 82 Ungarn 82 Frankreich 81 Spanien 79 Eumänien 75 Jugoslawien 74 Bulgarien 63 Schweden 60

1 ) «Innenbedingt» und in der Tabelle mit 100% angenommen ist diejenige Bevölkerungszahl, die aus den in einem Lande vorhandenen natürlichen Grundlagen ernährt werden kann.

287 Russland 50 Argentinien 7 U. S. A 23 Kanada 6 Niederländisch-Indien . . . . 20 Brasilien 4 Klima und Bodenverhältnisse nötigten uns schon hei einem kleineren, geschweige denn heim heutigen Bevölkerungsstände zum Bezug von Nahrungsmitteln und Eohstoffen für unsern eigenen Bedarf aus dem Auslande. Dieser Bezüge können wir zum grössten Teile nicht entraten und sie zu bezahlen sind wir in erster Linie imstande auf dem Wege des Lebensmittel- und Fabrikatenexportes. durch unsere Arbeit für das Ausland.

In dieser Beziehung haben sich die Verhältnisse im Laufe der Zeit, rein vom Gesichtspunkte der Aussenhandelsbewegung, in einem bedenklichen Masse verschlechtert. Wir verweisen auf die nachfolgende Darstellung, aus der sich ergibt, dass unsere Stellung im Aussenhandel im Laufe der Zeit sich zusehends ungünstiger gestaltete, so dass wir in steigendem Masse zur Deckung des Defizites aus der Handelsbilanz auf die Erträgnisse des Fremdenverkehrs und des Renteneinkommens aus dem Ausland angewiesen sind.

Handelsbilanz 1886--1934.

Einfuhr Millionen Fr.

Jahr

1886.

1890.

1900.

1910.

1913.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

Ausfuhr Millionen Fr.

Saldo Millionen Fr.

Saldo Ausfuhr in % pro Kopf Fr. der Einfuhr -- -- -- -- --

.

.

.

.

.

799 954 1111 1745 1920

667 703 836 1196 1376

-- -- -- -- --

1915. . . .

1920. . . .

1923. . . .

1680 4243 2243

1670 3277 1760

1925.

1926 1927.

1928.

1929.

132 251 275 549 544

45 85 84 147 141

84 74 75 69 72

-- 10 -- 966 -- 483

-- 3 -- 249 -- 124

99 77 78

-- -- -- -- --

152 147 137 147 157

77 76 79 78 77

198 222 235 184 (180) 148 (142)

69 60 45 50 (54) 55 (59)

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

2633 2415 2564 2719 2731

2039 1836 2023 2133 2098

-- -- ---- --

594 579 541 586 633

1930. .

1931. .

1932. .

1933 1).

19341).

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

2564 2251 1763 1515 (1595) 1357 (1434)

1762 1349 801 754 (853) 742 (844)

-- -- -- -- --

802 -- -- 902 962 -- 761 (742) -- 615 (-590) --

1

) Zahlen in Klammern: einschliesslichVeredlungs-- undReparaturverkehr..

Abgesehen von den aussergewöhnlichen Verhältnissen der Kriegs- und unmittelbaren Nachkriegsjahre (der Krieg brachte einen starken Bückgang der Einfuhrüberschüsse, 1916 sogar eine aktive Handelsbilanz; die Nachkriegszeit brachte infolge der aussergewöhnlichen Preissteigerungen eine Aufblähung

288

der Absolutzahlen), ist aus der Tabelle eine ausserordentlich starke Zunahme des Handelsbilanzpassivums während der letzten 50 Jahre ersichtlich. Die Verschlechterung unserer Aussenhandelsbilanz zeigt sich besonders in der Relation Ausfuhr zu Einfuhr. Während in «normalen» Zeiten die Ausfuhr 70 bis 80 % unserer Einfuhr zu decken vermochte, ist dieser Prozentsatz seit 1930 unter 60, ja 1932 bis auf 45 % gesunken 1) und ist in den beiden letzten Jahren nur infolge Drosselung der Einfuhr, nicht aber durch Belebung der Ausfuhr etwas gestiegen.

Die Ungunst dieser Entwicklung zeig t sich noch deutlicher in der Gestaltung des Saldos unserer Handelsbilanz nach volkswirtschaftlichen Kategorien : Einfuhrüberschusse (--) bzw. A u s f u h r ü b e r s c h ü s s e volkswirtschaftlichen Kategorien.

Jahr

Nahrungs-, Genussund Futtermittel

Rohstoffe einschliesslich Betriebsstoffe

Index

Mill. Fr. 1892/95 Mill. Fr.

= 100

Index 1892/95 = 100

(+ )

nach

Total

Fabrikate Index

Indei

= 100

= 100

Mili. Fr. 1892/95 Mill. Fr. 1892/95 !

1892/95 1900 1913 1917 1920

-- -- -- -- --

185 203 420 470 909

1923 1928 1929 1930

-- -- -- --

1931 1932 1933**) 1934**)

-- -- -- --

141 207 840 586

+ + + + +

224 283 397 1241 1416

100 126 177 554 632

-- -- -- -- --

213 ! 100 275 129 543 255 82 38 966 454

-- 668 -- 735 -- 749 -- 666

266 293 298 265

+ + + +

719 694 637 390

321 310 284 174

-- -- -- --

483 ! 227 586 ' 275 63S 297 801 < 376

-- 547 -- 432 -- 387 -- ' 357

218 172 154 142

+ 120 -- 118 -- 26 + 59

54

-- -- -- --

902 ] 423 962 ] 452 742 348 590 277

110 227 254 487

-- 251 -- 355 -- 520 -- 854 -- 1472

534 545 521 525

289 295 282 284

476 411 329 292

257 222 178 158

100

100

)

...*) ...*)

26

*) Einfuhrüberschüsse. **) Ab 1933 Reparatur- u. Veredlungsverkehr Inbegriffen.

Wahrend die Einfuhrüberschüsse bei Nahrungs- und Futtermitteln noch 1930/31 etwa das 2 1/2fache derjenigen von 1892--1895 ausmachten, betrug der Ausfuhrüberschuss dFabrikateate 1930 noch eindreiviertelmal soviel wie 1892/95, 1931 noch die Hälfte und hat in den Jahren 1932 und 1933 sogar einem Einfuhrüberschuss Platz gemacht. Im letzten Jahre bezifferten sich die Einfuhrüberschüsse bei Nahrungs- und Futtermitteln und bei Roh- und 1 ) Bei der Beurteilung dieser veränderten Relation zwischen Aus- und Einfuhrwerten ist zu beachten, dass der Rückgang der Einfuhrwerte stärker preisbedingt ist als jener der Ausfuhrwerte, so dass bei gleichbleibenden Mengenverhältnissen eine Verbesserung und nicht eine Verschlechterung des Verhältnisses hätte eintreten müssen.

289

Betriebsstoffen auf ungefähr anderthalb mal soviel wie vor 40 Jahren, der Ausfuhrüberschuss bei den Fabrikaten, einschl. Verediungs- und Eeparaturverkehr, noch auf einen Viertel.

Wenn wir betrachten, welche Hintergründe dieser ungünstigen Entwicklung zugrunde liegen, so kommen wir zur Feststellung einer gewaltigen Umwälzung, die sich in der internationalen Wirtschaftsstruktur zu unsern Ungunsten und zu Ungunsten von ganz Europa geltend macht.

Die schweizerische Ausfahr war zu Beginn der grossen industriellen Entwicklung im Laufe des letzten Jahrhunderts im wesentlichen Ausfuhr von Lebensmitteln und fertigen Konsulnartikeln, so dass bis ins erste Jahrzehnt dieses Jahrhunderts der Export an Verbrauchsgütern weitaus überwog. Was für die Schweiz zutrifft, stimmt auch ini grossen und ganzen für den grossen Komplex der zentraleuropäischen Industrieländer, die durch Verarbeitung teils fremder, teils eigener Eohstoffe in konsumfertige Fabrikate und deren Ausfuhr an das landwirtschaftliche Europa und die ganze übrige Welt in einen Zustand zunehmenden Wohlstandes kamen. Nach und nach sind jedoch die Abnehmerstaaten, nicht zuletzt dazu erzogen durch europäische Auswanderer, europäische Schulen und europäisches Kapital, dazu übergegangen, die Fabrikation bisher aus Europa und namentlich aus der Schweiz bezogener Konsurnartikel selbst an die Hand zu nehmen. Dadurch entstand in Europa und in hervorragendem Masse auch bei uns eine starke Nachfrage nach Produktivgutem, d. h. in der Hauptsache nach Maschinen. Dieser Umstand hat die industrielle Entwicklung Europas und damit der Schweiz zunächst noch weiter gefördert.

Einen gewissen Einblick in diese Entwicklung gibt nachstehende Übersicht über die wertmässige Ausfuhr wichtiger Warengruppen, wobei wir den Durchschnitt der Jahre 1892--1895 = 100 setzen.

Jahr

1892/95 1900 1905 1910 1913 1915 1920 1923 1925 1926 1927 1928

BaumNahrungsÜbrige Seidenu.GenusswollTextilindustrie industrie industrie mittel

100 130 162 204 254 326 270 181 243 241 278 276

100 114 127 138 139 179 370 193 203 170 179 178

100 131 146 196 204 248 560 254 273 213 234 213

100 114 143 179 177 164 428 246 317 348 408 390

Uhren

100 140 153 172 214 159 381 253 353 302 319 351

Maschinen

100 200 247 337 464 489 1219

631 779 693 763 1028

Metallindustrie Total

100 153 179 226 296 327 624 417 520 469 507 609

Chem.

Industrie

100 144 198 258 334 452 1530

582 636 674 776 798

Unbedenklich sah man diese Entwicklung als günstig an, in der Meinung, dasfe in der Industrialisierung der Agrarländer Europas und der Überseestaaten

290

keine Gefahr zu erblicken sei, weil die Bevölkerung jener Länder selber mit der Zeit die Lebenshaltung ähnlich erweitern würde, wie dies in Buropa der Fall war, so dass eine beinahe unübersehbare Steigerung der Nachfrage an Maschinen und Konsumgütern in Europa fortgesetzt anhalten würde. Indessen haben sich die Verhältnisse durchaus in anderer Eichtung entwickelt, wie in Ergänzung der obenstehenden Tabelle nachstehende Zahlen eindrücklich zeigen (wertmässige Ausfuhr 1892--1895 = 100): Jahr

1929 1930 1981 1932 1933

Irrige NahrungsBaumSeidenTextilu. Genusswollindustrie mittel industrie industrie

266 228 190 105 89

158 129 102 45 35

187 142 108 58 50

391 328 279 156 105

Uhren

359 273 168 101 110

Maschinen

1072 1022

712 424 389

MetallChem.

industrie Industrie Total

635 532 363 232 233

866 768 745

1

569 612

Schon vor dem Kriege war zu konstatieren, dass der Absatz gewisser Produkte auf steigende Zollschranken und andere Einfuhrschwierigkeiten gestossen ist. Dann aber hat der Einbruch des Krieges allen Staaten einen enormen Anstoss zur weitern Intensivierung der bereits begonnenen Industrialisierung gegeben. Weil die europäischen Staaten, teils infolge Bohstoffknappheit, teils infolge Umstellung auf die Kriegswirtschaft, nicht oder nur in vermindertem Masse mehr zu liefern in der Lage waien, wurden die bisherigen Abnehmerstaaten zur Züchtung dieser Industriezweige und zur weitern Entwicklung bereits bestehender Anlagen gezwungen, wenn sie ihren Bedarf decken wollten, so dass nach und nach im Schatten der Kriegsereignisse, im Verlaufe von kurzen Jahren eine Entwicklung der internationalen und vorab auch aussereuropäischen Produktionskapazität vor sich ging, die alle bisherigen Masse überstieg. Diese Tendenz wurde noch gefördert durch die Knappheit an Arbeitskräften während des Krieges und durch deren Verteuerung nach dem Kriege, worauf zum Teil die mächtige internationale Biationalisierungswelle zurückzuführen ist.

Das Sinken der Bedeutung Europas in der Weltwirtschaft zeigt sich deutlich im zurückgehenden Anteil Europas am Gesamtaussenhandel der Welt. Dieser europäische Anteil ging wie folgt zurück: Aussenhandel Europas in % des Weltaussanhandels Einfuhr Ausfuhr Gesamtaussenhandel

1913 69, 3 % 62, 4 % 66, 0 % 1924 61,8% 51,0% 56, 5 % 1933 60, 2 % 50, 7 % 55, 6 % So ist im Laufe von wenigen Jahren eine eigentliche Umstellung der internationalen Wirtschaft erfolgt. Europa hat seine frühere, monopolartige Vormachtstellung verloren. Das europäische Industriezentrum, dessen Produktivkraft sich mächtig ausgedehnt hat, ohne dafür die entsprechenden Mä,rkte zu

291 finden, ist heute nur noch ein Industriezentrum neben anderen, dem gewaltig gewachsenen der Vereinigten Staaten und dem ostasiatischen Japans. Die ehemaligen Agrarländer in Europa selbst haben sich ebenfalls stark industrialisiert, und es sind nur noch wenige Staaten, in denen dieser Prozess noch nicht in weitgehendem Masse vor sich gegangen ist. Das bedeutet nichts anderes, als eine Verschiebung des wirtschaftlichen Schwergewichtes der Erde zu Ungunsten von Europa und notigt zur nationaleren Gestaltung der Wirtschaft aller Länder. Die Bevölkerungen der Länder, welche von diesem Schicksalsschlag getroffen worden sind, haben aber nicht abgenommen, sondern zugenommen, und gewaltige Spannungen entstehen aus dem Missverhältnis zwischen verringerter Absatzmöglichkeit und gesteigertem Absatzbedürfnis. Nicht nur.

dass durch die gezeichnete Entwicklung grosse Ausseiimarkte für Europa weggefallen sind ; die europäischen Markts selbst sind durch den Import aus neuen Industriezentren stark bedroht (z. B. Japan). Zu alledem kommen nun noch die direkten Folgen des Krieges: die Verarmung ganzer Völker, die Verelendung" breiter, früher kaufkräftiger Schichten des Mittelstandes, die Herabdrückung der Lebenshaltung der Arbeiterschaft in vielen Ländern auf ein Niveau, das bedeutend unter jenem der Vorkriegszeit steht.

Von diesen Verhältnissen werden jene Völker am schwersten getroffen werden, die am stärksten auf den Absatz ihrer Waren angewiesen sind. Und unter diesen ist der Schlag wieder für jene besonders hart, deren Export nicht aus lebensnotwendigen Nahrungsmitteln und Rohstoffen, sondern in hohem Masse aus Luxus waren besteht. Beides trifft in besonderem Masse für die Schweiz zu.

Mehr als irgendein anderes Land ist die Schweiz auf den Export angewiesen. Kein einziger europäischer Staat weist pro Kopf der Bevölkerung einen so grossen Fabrikateexport auf wie die Schweiz. Der Fabrikateexport ist für uns in allererster Linie handelspolitisch bedeutsam, besonders nachdem durch die Fortschritte der Käse-, Schokolade- und Kondensmilchfabrikation im Auslande unseren wichtigsten milchwirtschaftlichen Exportartikeln der Markt in hohem Masse verloren gegangen ist. Dieser Fabrikateexport pro Kopf der Bevölkerung betrug im Jahr:

1892 1900 1913

F a b r i k a t e a u s f u h r je Kopf der Fr. 164 1917 Fr. 484 1928 » 195 1920 » 744 1929 » 266 1923 » 376 1930

*) Einschl. Veredlungs- und Reparaturverkehr.

Bevölkerung: Fr. 437 1931 Fr. 267 » 425 1932 » 153 » 358 1933 » 167 *) 1934

» 167 *)

Ein durch Jahrzehnte blühender Export war in erster Linie die Grundlage, auf der sich die ganze übrige Wirtschaft schrittweise erweitern konnte. Der Export ermöglichte einer immer wachsenden Volkszahl ausreichende Existenz.

Für die direkt am Export Beteiligten arbeitete zu einem grossen Teil auch das Gewerbe, die Lebensmittelindustrie und die Landwirtschaft. Die landwirtschaftliche Bevölkerung selber ist seit 50 Jahren stabil und neuestens eher im

292 Rückgang begriffen. Der ganze natürliche Bevölkerungsüberschuss konnte von der Exportindustrie und von den für die Exportindustrie direkt und indirekt arbeitenden Inlandindustrien aufgenommen werden. Da gleichzeitig (ebenfalls befruchtet vom Auslande her) Handel und Verkehr sich rasch entwickelten, mussten zar genügenden Deckung des Bedarfes an Arbeitskräften solche zeitweise sogar von auswärts zugezogen werden.

B e v ö l k e r u n g s b e w e g u n g 1870--1930.

Jahr

Geburtenüberschuss

Wanderungsgewinn (-- Verlust)

Gesamtzunahme

in °/oo

6, 1870-- 1880 .

. .

19 994 17 695 -- 2,299 3 _ 1880--1888 21 639 -- 10 893 10746 1888--1900 26,964 33,141 6,177 10,7 1900-- 1910 7,924 43785 12 = 35,861 1910-- 1920 24,455 12703 -- 11,752 1920--1930 24.512 -- 5.904 18.608 4.Mit steigender Lebenshaltung und stark anwachsender städtischer Bevölkerung, die sich wiederum im wesentlichen konzentriert auf jene Städte und Ortschaften, in welchen für den Export gearbeitet wird, konnte sich auch ,der inländische Handel in einem die Bevölkerungszunahme weit übersteigenden Masse ausdehnen: Beschäftigte in

Jahr

Bevölkerung in Tausend

Industrie und Handwerk

Handel

hievon Warenhandel

Verkehr

630,966 220,823 103,912 84,566 802,108 319,194 167,394 83,025 Zunahme in %. . . .

+ 14,4 + 27 5l + 44,5 + 61,! -1, 8 In dem Momente, in welchem auf längere Dauer die Prosperität der Exportindustrie unterbrochen ist, und namentlich wenn sie einen sichtbaren Eückgang aufweist, ist es für jeden Einsichtigen durchaus klar, dass auch die Grundlage für alle indirekt am Export beteiligten Kreise, also Gewerbe, Handel, ·usw. in starkem Masse mit erschüttert ist. Es ist damit erschüttert das laufende Einkommen durch Eückgang der Aufträge und der Umsätze, welche indirekt aus der schweizerischen Arbeit für ausländische Märkte gespiesen wurden.

Damit sind aber auch gleichzeitig die in vielen Betrieben investierten Kapitalien wertlos geworden, oder wurden doch mindestens in ihrem Werte bedeutend 'reduziert. Sofern in vorsichtiger Geschäftsführung diese Kapitalien abgeschrieben werden konnten, sind die Verhältnisse noch relativ erträglich. Da aber namentlich im Laufe der letzten 15 Jahre zahlreiche Betriebe verschiedenster Art mit fremden Gelde erweitert wurden, treten empfindliche Verluste 1905 1929.

.

3515,8 4021,5

293 din, die sich von einem, Gebiet auf das andere überwälzen und die ganze Wirtschaft, in Mitleidenschaft ziehen.

Bedauerlicherweise ist zu konstatieren, dass eine ganze Beihe der wichtigsten Industrien in ihren Grundfesten erschüttert sind. Die Stickereiindustrie ist auf klägliche Beste ihres ehemals blühenden Bestandes zusammengeschmolzen. Aus ihrem Produktionsgebiete sind innerhalb 15 Jahren 35,000 Arbeitskräfte abgewandert. Das Zentrum der Stickereiindustrie, die Stadt St. Gallen, hat einen Bevölkerungsrückgang von 16 % im Zeitraum 1910--1930 aufzuweisen und auch die Bevölkerung der ausgesprochenen Stickereikantone (St. Gallen und Appenzell) hat merklich abgenommen. Die Seiden- und Baumwollindustrie sind soweit zurückgegangen, dass die beteiligten Industriekreise, welche ehedem den inländischen Markt als eine Quantité négligeable betrachten konnten, um Schutzmassnahmen eingekommen sind, damit wenigstens der einheimische Markt erhalten bleibe, nachdem die ausländischen Märkte für diese Industrien in erschreckendem Ausmass zerfielen. Auch Schokolade- und Kondensmilchindustrie haben ihre auswärtigen Absatzgebiete fast vollständig verloren. Die Uhrenindustrie hat unerhörte Einbusse erlitten, so dass der entsprechende Landesteil von grosser Not heimgesucht ist. Die Aussichten, dass diese Industrio wieder auf die alte Höhe kommen könnte, sind leider gering. Die Maschinenindustrie befindet sich in sehr kritischer Lage. Der Arbeiterstand geht rasch zurück und eine Beihe von Industrieorten werden dadurch in hohem Masse getroffen. Die Zahl der Fabrikarbeiter in der Schweiz ist geringer als vor dem Krieg, und der- schweizerische Exportindex für die wichtigsten Industrien, der sich nicht nur auf die Preise, sondern auch auf die Mengen stützt, ist unter den Stand von 1921 gesunken.

W e r t g e w o g e n e r Mengenindex der w i c h t i g s t e n Exporte 1).

(Durchschnitt 1921--1931 = 100.)

Jahr

Textilien

1921 1922 1923 1924 1925 1926 1927 1928 1929 1930 1931 1932 1933 1934

88 96 97 113 113 101 118 111 102

1

87 76 45

39 38

Hutgeflechte

Metall- Nahrungs- Chemifabrikate mittel kalien

64 64 ,

81 100 112 106 112 133 135 !

1

114 80 50

59 64

59 81 78 88 102 113 131 120 122 113 94 59 56 47

63 87 89 86 95 105

58 76 87 98 88 96 110

i

121 143 111 112 89 93 102

) Ohne Veredlungs- und Reparaturverkehr.

Bundesblatt. 87. Jahrg. Bd. I.

113

98 126 130 109 99 83 65

Schuhe Sekundäre Exporte

65 97 62 84 87 99 131 134 114 1.13 108

53 61 67

60 102 90 111 98 96 113 110 121 ' '

112 89

58 60 77

Total

71,!

84,4 87,8 104,4 106,8 102,5 116,, 119.0 119,6 104,3 84,2 53.3

54,0 57,7

294

Diese Erscheinungen sind, wie wir dargelegt haben, in erster Linie die unabänderliche Folge einer neuen Aufteilung der Weltmärkte durch eine stärkere Nationalisierung sämtlicher Volkswirtschaften. Daneben muss man aber feststellen, dass zwar noch Nachfrage nach schweizerischen Produkten besteht, dass aber zahlreiche Aufträge verlorengehen, weil die Produktionskosten in der Schweiz im Vergleich zur Zahlungsfähigkeit des Auslandes und zu den Produktionskosten der mit uns konkurrierenden Länder zu hoch sind. Allerdings darf nicht übersehen werden, dass momentan die Auslandskonkurrenz dadurch verschärft wird, dass in wichtigen Konkurrenzländern durch direkte Exportzuschüsse oder durch indirekte Zuwendungen des Staates an die Industrien ein Vorsprung geschaffen wird, der verheerende Wirkungen für unsern Export zur Folge hat; auf die Dauer wird jedoch das Ausland diese direkten und indirekten Exportzuschüsse nicht halten können, es sei denn, dass auf dem Wege der Besteuerung der privaten Wirtschaft so grosse Beträge entzogen werden, dass durch diese fiskalische Belastung wieder eine Verteuerung eintritt.

Sehr einprägsam zeigt sich der Niedergang unserer früheren Hauptexportindustrien in der Bewegung der Ausfuhr einiger besonders wichtiger Fabrikatgruppen, die wir im folgenden in Parallele setzen mit der entsprechenden Einfuhr : Seidenindustrie

Baumwollindustrie

Nahrungs- und Futtermittel

FabriFabriTotal der Total 'der katekateEinfuhr Ausfuhr Ausfuhr Ausfuhr Einfuhr Einfuhr Mili. Fr. Mili. Fr. Mili. Fr. Mili Fr. Mili, Fr Mili. Fr.

Jahr

Metallindustrie Ausfuhr

EinfuhrTotal

Total Maschinen Uhren Mili. Fr. Mili. Fr. Mili. Fr. Mili. Fr.

1892/95

13

200

33

130

269

81

56

135

25

86

1900 1910 1913 1920 1925

20 24 28 80 61

228 275 279 740 407

52 97 93 236 117

170 256 266 729 355

307 557 624 1127 783

105 164 204 218 196

90 137 166 403 257

207 305 399 843 703

50 84 115 302 193

120 147 183 326 302

1928 1929 1930

76 79 90

355 317 258

113 91 78

277 244 184

767 736 709

222 214 183

328 370 360

822 857 719

255 266 254

300 307 234

1931 1932 ] 933 !)

81 49 3G

204 90 71

67 45 38

140 75 66

630 496 400

154 84 72

326 258 219

490 313 315

177 105 96

144 86 94

^ Aus Vergleichsgründen ohne Veredlung^- und Reparaturverkehr.

Setzen wir die Ein- und Ausfuhrergebnisse der Jahre 1892--1895 = 100, so ergeben sich für die letzten Jahre nachstehende frappante Indexziffern:

295 Seidenindustrie

Baumwollindustrie

Jahr

1892/95 1931 1932 19331)

Nahrungs- und Futtermittel

Metallindustrie

FabrikateEinfuhr

Total der Ausfuhr

FabrikateEinfuhr

Total der Ausfuhr

Einfuhr

Ausfuhr

Einfuhr

Ausfuhr

100 623

100 102

100 206

100 108

100 234

45 35

138 117

58 50

184 149

100 577 457 388

100 363

377

100 190 105 89

278

232 233

') Aus Vergleichsgründen ohne Veredlungs- und Reparaturverkehr.

Während die Einfuhr der obenstehenden Warengruppen auch in den letzten Krisenjahren wertmässig noch bedeutend über den vor 40 Jahren getätigten Einfuhren steht, ist die Ausfuhr besonders bei der Textilindustrie, aber auch bei den Nahrungs- und Futtermitteln bereits stark unter jenen Stand gesunken: bei der Metallindustrie bleibt sie ebenfalls hinter dem Stande der Einfuhr wesentlich zurück.

Aus all dem geht hervor, dass unsere Lage in bezug auf den Export in höchstem Masse bedenklich ist und dass damit eine der wichtigsten und für einzelne Landesteile direkt ausschlaggebenden Grundlagen, unserer gesamten Wirtschaft ins Wanken gekommen ist. Über die völlig veränderte Situation unseres Exportes kann man sich anhand der mitgeteilten Zahlen nicht täuschen und wird sich auch nicht durch leichte vorübergehende Zunahmen im Export einzelner Branchen oder durch eine Verminderung des Defizites der Handelsbilanz irreführen lassen. Während diese Zeilen geschrieben werden, trifft beispielsweise die Nachricht ein, dass eines unserer Nachbarländer neue starke Importrestriktionen geschaffen hat, welche einzelne schwache Ausfuhrzunahmen in den letzten Monaten sicher wieder völlig ausgleichen werden, falls nicht handelsvertraglich eine Milderung dieser Massnahmen erreicht werden kann.

Auf derartige unerwartete Bückschläge müssen wir zurzeit stets gefasst sein.

Der Wiederaufbau unseres Auslandgeschäftes wird daher langer, entsagungsvoller Jahrzehnte bedürfen, wenn er überhaupt je wieder möglich ist.

Erschwerend kommt dazu, dass auch bei den noch möglichen Ausfuhren die Erträge vielfach infolge der herrschenden Konkurrenz nur noch minim sind; ja manche Exporte werden sogar mit Verlust getätigt, nur um die Beschäftigung von Betrieben aufrechtzuerhalten oder die Beziehungen mit den ausländischen Kunden nicht abbrechen zu lassen.

Leider finden ·wir für den Ausfall im Export weder in der Situation der Fremdenindustrie, noch beim Kapitalexport den notwendigen Ausgleich.

Seit Aushruch des Krieges ist die Premdenindustrie aus dem Zustande der Krise nicht mehr herausgekommen. Der Krieg und die nachfolgende Inflation haben die breite und zahlungsfähige Schicht des ausländischen Mittelstandes

296 in starkem Masse dezimiert. Der spärlicher als früher fliessende Strom ausländischer Gäste hat eine für die schweizerische Fremdenindustrie ungünstige Strukturwandlung erfahren. Die Besuchsdauer ist kürzer geworden. Unsere im Vergleich zum Auslande hohen Preise nötigen den Besucher zu Sparsamkeit.

Eine Abwanderung von den teureren Etablissementen zu den billigeren ist zu konstatieren.

Während all dies vorging, sah sich die Hôtellerie genötigt, für Betriebsverbesserungen neue Investierungen zu machen, ohne dass die erhoffte Frequenzvermehrung eingetreten wäre. Der gesamte Anlagewert der schweizerischen Hôtellerie wurde im Jahre 1929 auf rund 2 Milliarden Franken veranschlagt, gegenüber l,14 Milliarden im Jahre 1912. Eine grosse Zahl von Hotels sind notleidend, so dass die früheren aus der Fremdenindustrie für die Zahlungsbilanz resultierenden Nettoüberschüsse reduziert sind.

Anlagewerte ; der Hôtellerie

Jahr

1880 1894 1912 1929

Er.

» » »

5487 pro Bett 5986 » » 6736 » » 9843 » »

Abgestiegene Übernachtungen Gäste in 1000 in 1000

2228 3577 5481

9,507 19,401 22,947

Durchschn.

Dauer

4,27 5,42 4,19

(Schätzungen des Schweizerischen Hoteliervereins.)

Über die Entwicklung des Fremdenverkehrs in den letzten Jahren haben wir in unserer, den Bäten gleichzeitig zugehenden Botschaft über die Hilfsaktion im Hotelgewerbe ausführlich berichtet.

Die Erträgnisse aus dem Kapitalexport, welche in guten Zeiten einen beträchtlichen Teil, wenn nicht das ganze Defizit der Handelsbilanz deckten, haben schwer gelitten. Sehr bedeutende Beträge sind eingefroren. Auf dem Gebiete des Kapitalexportes arbeitende Finanzinstitute haben enorme Verluste erlitten, so dass auch von dieser Seite eine Ergänzung unseres nationalen Einkommens von äussern Wirtschaftsräumen her nicht erwartet werden kann, um die sehr ungünstige Lage auf dem Gebiete des Exportes auszugleichen.

Der Bückgang der Kapitalbildung der schweizerischen Volkswirtschaft lässt sich nicht statistisch messen, ein Symptom jedoch dafür dürfte im Stillstand bzw. Bückgang der Spar- und Depositengelder der Kantonal- und Grossbanken gesehen werden. Die nachstehende Tabelle zeigt, dass bei den Grossbanken allein in den letzten zwei Jahren ein Abfluss der Depositen von über 200 Millionen stattgefunden hat, dem die Zunahme der Einlagen bei den Kantonalbanken nicht gleichkommt, und dass ferner der Bestand an Kassaobligationen bei beiden Arten von Banken erheblich abgenommen hat.

297 Kassaobligationen und Kassascheine

1 1

Bestand in Millionen Franken

Datum

Dezember 1932 .

Dezember 1933 .

März 1934 Juni 1934 September 1934.

Dezember 1934 .

Sparkasseneinlagen, Depositenund Einlagehefte

. .

. .

. .

. .

Kantonalbanken

Grossbanken

2677 2627 2628 2680 2638 2612

1575 1349 1283 1239 1195

KantGrossbankennken '

2567 2618 ·2698 2691 2698 2687

1 i ' '

823 677 644 619 603

Fremdenverkehr, wirtschaftliche Dienste für das Ausland (Transitverkehr, internationales Versicherungsgeschäft usw.) sowie die Erträge aus dem in ausländischen Unternehmungen oder Effekten investierten Schweizer kapital stellen normalerweise die zur Begleichung unseres Handelsbilanzdefizits eiforderlichen Beträge. Es darf sogar angenommen werden, dass die hieraus fliessenden Erträge angesichts der in den beiden letzten Jahren erzwungenen namhaften Reduktion des Aussenhandelsdefizits auch heute noch die Zahlungsbilanz (Ertragsbilanz) der Schweiz auszugleichen vermögen. Während jedoch in früheren Zeiten aus diesen Zweigen internationaler Wirtschaftsbeziehungen über die Deckung des Handelsbilanzdefizits hinaus ein Überschuss sich ergab,, aus dem im wesentlichen der Kapitalexport betritten werden konnte, sind solche Überschüsse heute kaum, mehr vorhanden. Damit aber ist diejenige Quelle am versiegen, auf deren zusätzlichen Ertrag der Wohlstand unseres Landes zu einem grossen Teil beruhte.

Während die mit der Ausland-Wirtschaft direkt verbundenen Zweige unserer Volkswirtschaft darniederliegen und die Arbeitslosigkeit Ende Januar 1935 einen Rekordstand aufweist, der denjenigen von 1922 übertrifft, lässt sich feststellen, dass die Inlandwirtschaft noch einen verhältnismässig günstigen Stand auf weis t. Hier ist indessen daran zu erinnern, dass die relative Gunst der Lage einem Umstellungsprozess zu verdanken ist, den wir notgedrungenerweise durch eine stärkere Nationalisierung unserer Wirtschaft vermittelst unserer handelspolitischen und übrigem ausserordentlichen Maßnahmen in die Wege geleitet haben. Die vermehrte Sicherung unseres eigenen Marktes für unsere Produktion kann indessen niemals vollen Ersatz bieten für die uneinbringlichen Verluste, die wir auf dem Gebiete des landwirtschaftlichen und industriellen Exportes erlitten haben. Die noch erträgliche Lage des Inlandmarktes ist femer zurückzuführen auf eine intensive Bautätigkeit mit einem sehr starken spekulativen Einschlag, die bereits zur Folge hatte, dass in gewissen Städten ein Überfluss an neuen Wohnungen vorhanden ist, während die Voraussetzungen für das weitere Anwachsen der städtischen Bevölkerung, nämlich eine günstige Lage

298

der für das Ausland ar beitenden Industrien, nicht gegeben sind. Schon machen sich Anzeichen geltend, dass die Bautätigkeit erlahmt. Überhaupt werden die ungünstigen Einflüsse infolge der dauernden Abschnürung des Exportes sich immer fühlbarer machen und auf weitere Kreise, auch der Binnenwirtschaft übertragen. Die bereits erwähnte Zahl der Arbeitslosen ist als Symptom dieser Entwicklung zu würdigen.

Neben denjenigen der genannten unmittelbar oder doch mittelbar und teilweise auslandverbundenen Wirtschaftszweige bewegen sich in den letzten Jahren auch die Eeinerträge der heute auf dem innern Wirtschaftsraum basierenden Landwirtschaft scharf rückläufig, so dass auch von dieser Seite vorderhand keine Befruchtung der übrigen Erwerbszweige zu erwarten steht. Einen Anhaltspunkt für das Ausmass der trotz gestiegener Eoherträge gesunkenen Beinerträge bieten die Eentabilitätsberechnungen des Schweizerischen Bauernsekretariates. Nach diesen Erhebungen betrug das landwirtschaftliche Einkommen je ha Fr.

der Reinertrag je ha Fr.

die Verzinsung des Aktivkapitals %>

1906--1913. .

313.-- 188.-- 8,6B 1914--1919. .

680.-- 510.-- 8,54 1928--1930. .

387.-- 228.-- 3,17 1932 128.-- 2.-- 0 1933 206.-- 105.-- -- So ist also unsere heutige Wirtschaftslage ganz ausserordentlich ernst, und sie kann noch ernster werden. Es wäre unvorsichtig, die vorliegenden Verhältnisse einfach als eine vorübergehende Funktionsstörung anzusehen. «Krise und Arbeitslosigkeit sind zu einem Weltproblem geworden und haben den Charakter einer Dauererscheinung.» Mit dieser Formulierung des Gutachtens Bothpletz-Grimm über den Charakter der Krise gehen wir durchaus einig; damit ist auch die Lage in ihrer ganzen Tragweite eindeutig gekennzeichnet.

D. Die Initiative.

Die Ungunst der Lage hat die schweizerische Bevölkerung in eine starke Beunruhigung versetzt. Der Umstand, dass die bisherigen bedeutenden Leistungen des Staates begreiflicherweise nicht vermocht haben, die Krisenfolgen zu beseitigen, hat in verschiedenen Kreisen zum Gedanken geführt, dass nur eine gründliche Umstellung unserer ganzen wirtschaftlichen und sozialen Verfassung im Stande sein werde, eine Besserung zu bewirken. In dieser Absicht wurde das vorliegende Volksbegehren in die Wege geleitet, das neben den Arbeitnehmerinteressen auch die landwirtschaftlichen und gewerblichen Interessen in seinen Aktionskreis einzubeziehen bestrebt ist. Mit diesem Begehren haben wir uns nun auseinanderzusetzen.

I. Allgemeiner Charakter der Initiative.

1. Die Kriseninitiative führt tatsächlich, obwohl viele ihrer Anhänger sich nicht bewusst sind und dies sogar nicht einmal wünschen, zu einer soziali-

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stischen Gestaltung der Wirtschaft. Dies geht sowohl aus dem unter Ziff. l aufgestellten allgemeinen Grundsatz als auch aus einzelnen der nachfolgenden Postulate hervor.

Nach dem Texte der Ziffer l sollen die Massnahmen. die der Bund zur BeMmpfung der Wirtschaftskrise und ihrer Folgen trifft, die Sicherung einer ausreichenden Existenz aller Schweizerbürger zum Ziele haben. Wir gingen bisher wohl mit der Mehrheit des Schweizervolkes in unserer Wirtschafts- und Sozialpolitik von der Auffassung aus, dass die wirtschaftliche Sorge für die eigene Existenz primär Sache des Einzelnen sei. Nur dort, wo das Bemühen des Einzelnen, sich durchzubringen, auf unübersteigliche Schwierigkeiten stösst, soll der Staat subsidiär einschreiten, so z. B. durch die Armenpflege, den Arbeiterschutz, die verschiedenen Zweige der sozialen Versicherung und die Stützungsaktionen für notleidende Wirtschaftsgruppen. Der Mensch soll nach unserer Auffassung für sich selbst verantwortlich sein. Nur so wird er leistungsfähig erhalten. Fortschritt und Aufwärtsbewegung eines Volkes beruhen auf der persönlichen Tüchtigkeit seiner Bürger, deren Tatkraft nicht gelähmt werden darf. Auf Grund dieser Tatkraft ist die Schweiz zu einem sehr beaehtungswerten Stande des Wohlergehens gelangt. Freilich verkennen wir nicht, dass Umstände eintreten können, unter welchen die völlig freie Entwicklung der Unternehmungslust und des Erwerbsstrebens des Einzelnen zu einer Gefahr werden kann. Deshalb haben wir uns gerade in der Gegenwart genötigt gesehen, der ungehemmten Initiative auf dem Wege des Notrechts gewisse Grenzen zu ziehen. Allein das geschieht unbeschadet der grundsätzlichen Auffassungen. Ist es doch Aufgabe des Staates, ordnend da einzugreifen, wo sich Gefahr für das allgemeine Wohl zeigt.

Anders das vorliegende Volksbegehren. Es will dem Einzelnen durch den Staat die Sicherung einer ausreichenden Existenz bieten. Die Funktion des Staates tritt also grundsätzlich an die Stelle des individuellen Strebens und schwächt dadurch dieses und das Verantwortlichkeitsbewusstsein des einzelnen Menschen. Somit charakterisiert sich der Initiativvorschlag als ausgesprochen sozialistisch: er will das gemeine Wohl von oben her durch den Staat herbeiführen, während wir der Auffassung sind, es müsse von unter her durch das Individuum, die Familie sowie
soziale Gruppen und Stände gebaut werden, und der Staat habe dabei nur eine letzte ordnende Aufgabe und nur subsidiär helfende Funktion. Daher handelt es sich bei der Abstimmung über diese Initiative um eine grundsätzliche Entscheidung des Schweizervolkes von grösster Tragweite, weshalb auch der Bundesrat in aller Klarheit, ohne einen Gegenvorschlag zu unterbreiten, auf dem Boden einer entschiedenen Ablehnung steht.

Der Geist der Initiative wird erst recht fassbar, wenn wir sie in Zusammenhang bringen mit dem gleichzeitig entworfenen «Plan der Arbeit» des Verbandes des Personals öffentlicher Dienste, der inzwischen auch von der schweizerischen sozialdemokratischen Partei angenommen wurde und als eine Art «Begierungs-

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programm» zu betrachten ist. Die Kriseninitiative bildet die Basis, auf welcher dei «Plan der Arbeit verwirklichtht werden soll1) Dieser fallt in seinem Wesen durchaus mit ahnlichen sozialistischen Be strebungen im Auslande zusammen und wurde auch mit Vertretern des Auslandes besprochen. Wir verweisen auf die Zusammenkunft vom 14--16 September 1934 m Pontigny, an der auf Einladung von Nationalist Dr Oprecht Vertreter von Frankreich, Belgien, Holland, England, Italien, Deutschland.

Österreich und der Tschechoslowakei teilgenommen haben Er ist daher dei Versuch einer praktischen Verwirklichung einer auf internationalem Boden gewachsenen Ideologie.

*) Aus diesem «Plan der Arbeit» seien einige der wichtigsten wirtschaftlichen Programmpunkte zum bessern Verständnis der Tendenzen der Initiative wiedergegeben. "Wir folgen dem Text, der dem sozialdemokratischen Parteitag vom 26 bis 27. Januar 1935 vorlag «Das Ziel dieses Planes ist eine -wirtschaftliche und soziale Umgestaltung der Schweiz mit dem unmittelbaren Zweck, dem gesamten Schweizervolk eine auskommliche Existenz zu sichern Die Durchführung dieses Planes wird bei grundsatzlicher Wahrung der Konsumenteninteressen dei schweizerischen Bevölkerung d e m A r i beiter und Angestellten gerechte Lohne und fortschrittliche Arbeitsbedingungen sichern, dem Arbeitslosen volle unddauerndee Beschäftigung bringen, den Bauern von derÜberschuldungg befreien und ihm zu gesicherter Lebensgrundlageverhelfen,, dem frei erwerbenden Mittelstand ein angemessenes Arbeitsemkommen gewährleisten und damit die Voraussetzungen fur eine stetige Entwicklung des Wohlstandes des arbeitenden Schweizervolkes schaffen Die planmassige Entfaltung der Wirt schaftskräfte des Landes, insbesondere die Steigerung des Exportes, der Ausbau der Inlandindustrie, die Entschuldung der Landwirtschaft sowie d e r Schutz und dOrganisierungung des Kreditwesens als öffentlichen Dienst Über-beiwindung dei Arbeitslosigkeit als Voraussetzung eines neuen und dauernden Aufstieges deslohnarbeitendeni Volkes erfordert die Überführung der Unternehmungen mit monopolistischemCharakteri m öffentliche Hand und eine planmassige, auf denInterl essen der Allgemeinheit beruhendeIndustriepolitikk Diese hat die umfassende Regelung und Steigerung der Produktion, besonders die Forderung des industriellen Exportes und, soweit zweckmassig, die Herstellung bisher eingeführter Fabrikate zm Aufgabe ZuErmöglichungng dieser planmassigen Industriepolitik ist d e r schweizerische

die bereits heute teilweise als öffentlicher Dienst organisiert sind (zum BeiEnergie-eigiewirtschaft), oder die von besonderei Bedeutung füStaatssicherheiteiheit sind (zum Beispiel Rüstungsindustrie), wnationalisiertlisier Eine durchgreifende Entschuldung wird dem Bauern seinen Grund und ßoden als Arbeitseigentum erhalten Fest Setzung der Preise, Hebung des A b s a t z V e r m i n d e r u m i n d e i ung der Produktionskosten durch VerbessProduktionsmethoden,sbesonders d u r c n d e i s dui ch Ausbau des Genossenschafts wesens, soll ihm ein gerechtes A r b e i v e r s c h a f f e n " \ e i s c h a f f e n Planmassige Entwicklung der Kaufkraft sowie Preisfestsetzung Senkung der Kosten weiden Handwerker und Kleinhändler vor dem Untergang schützen Ihr Arbeitseigentum bleibt unangetastet Z u g e s u n d e r n g gesuncleSiedlungsverhältnisseveihaltn für alle, z u r Herstellung eines normalen Verhältnisses zwischen pieis) und Arbeitseinkommen bei gleichzeitiger Hebung des Wohnstandards weiden die Grenzen der Baugrundstucke g d a d u r c h t und rationellenWohnbautätigk ermöglicht

Gleichzeitig weiden

überchriften

ubei die zulassige Wohndichte

301 2. Durch die Annahme der Initiative F oll der Bundesverfassung ein neuer Artikel einverleibt werden, der der Eidgenossenschaft bindend die Verpflichtung auferlegt, in einer im Verfassungsartikel selbst vorgeschriebenen Art and Weise die Sicherung einer ausreichenden Existenz für alle Schwcizerbürger anzustreben. Der Artikel würde die Grundlage für eine ganz umfassende wirtschaftliche Hilfsaktion bilden, für deren Durchführung dem Bund aber ganz bestimmte Vorschriften gemacht werden.

Nun rnuss zugegeben werden, dass in bezug auf die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für Eingriffe des Staates selbst in dem weit bescheideneren Ausmaps, das unserer Auffassung von der Funktion des Staates entspricht, der bisherige Zustand nicht in allen Teilen zufriedenstellend ist.

Bietet der Art. 29, letzter Absatz, der Bundesverfassung eine Grundlage für die handelspolitischen Massregeln, indem dem Bund das Eecht vorbehalten ist, unter ausserordentlichen Umständen von den in jenem Verfassungsartikel enthaltenen, allgemein gültigen wirtschaftlichen Grundsätzen abzuweichen und die erforderlichen Massnahmen zu treffen, so ist nicht zu leugnen, dass schon die Ausführung dieser Massnahmen, zumal aber die Durchführung der verschiedenen Hilfsaktionen nur möglich war, auf Grund eines Notrechtes, das die Bundesbehörden im Kriege, in der ersten Nachkriegskrise und in den gegenwärtigen ausserordentlichen Zeiten für sich in Anspruch nahmen. Durch eine ganze Beihe auf wirtschaftlichem und finanziellem Gebiete erlassener Vorschriften mussten die Bundesbehörden den Geist der Verfassung über deren Wortlaut stellen und sich, auf ein Notrecht berufen. In sachlicher Beziehung dadurch, dass sie beispielsweise das Prinzip der Handels- und Gewerbefreiheit nicht mehr vollständig aufrechterhalten konnten, in formeller Beziehung, indem sie gezwungen waren, auf dem Wege dringlicher Bundesbeschlüsse aus Grundeigentum werden an. die Allgemeinheit zurückgeführt. Mit diesen Massnahmen wird zugleich eine dauernde Hebung des Beschäftigungsgrades im Ba,ugewerbe erreicht Die gesamte Verkehrswirtschaft ist planmässig zu organisieren; Privatbahnen und Verkem-sunternehmungen. die für die nationale Wirtschaft wichtig sind, werden in die öffentliche Hand übergeführt Förderung von Landwirtschaft, Industrie, Handel und Fremdenverkehr durch
zweckentsprechende Gestaltung der Tarife. Als Voraussetzung solcher Tarifpolitik sind Bundesbahnen und nationalisierte Bahnen zu entschulden Zur Förderung des Fremdenund Reiseverkehrs ist ein Teil der Hotels zu nationalisieren und in Erholungsheime umzuwandeln Zur Sicherung der Lebenshaltung der Arbeiter, Angestellten und Beamten und zur Überwindung des Missverhältnisses zwischen Produktionsmögh'chkeit und Absatz ist jede Senkung des Lohnniveaus zu bekämpfen. Die Löhne sind planmässig im Sinne der Anpassung der Kaufkraft an die steigende Produktivität der Arbeit zu entwickeln, die Arbeitszeit ist entsprechend zu verkürzen. Die Arbeitsschutzgesetzgebung ist auf jene Arbeiter- und Angestelltenschichten in" Handel.

Handwerk, Heimindustrie und dem Gastwirtschaftsge\s erbe auszudehnen. die bis heute einer ausreichenden gesetzlichen Regelung ihres Arbeitsverhältnisses entbehren Die von der Schweiz noch nicht genehmigten Konventionen der internationalen Arbeitskonferenzen werden ,ratifiziert Durch die Massnahmen der Finanzpolitik ist eine gerechte Verteilung der öffentlichen Lasten, ein gesundes Gleichgewicht zwischen Gemeinde-. Kantons- und Bundesfinanzeii, der Ausgleich der Unterschiede in bezug auf Einkommen und Vermögen und die zielbewusste Förderung der Produktivität der schweizerischen Wirtschaft anzustreben.»

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Lösungen zu erreichen, die eigentlich nur auf dem Wege der Gesetzgebung oder sogar der Verfassuugsrevision zulässig wären.

Hat bis jetzt die Bundesversammlung durch den Inhalt ihrer dringlichen Beschlüsse die Bichtung der Wirtschaftspolitik nach Massgabe der jeweiligen Umstände und Bedürfnisse bestimmt, so soll in Zukunft nach den Initianten diese einheitlich nach bestimmten neuen Prinzipien geführt und ausgebaut werden. Damit dies möglich ist, sollen die rechtlichen Hindernisse, die einer solchen Lösung entgegenstehen, beseitigt werden.

Die Idee, einen Notstandsartikel der Bundesverfassung aufzustellen und so alle die Streitfragen, die sich an wirtschaftliche Erlasse des Bundes knüpfen, aus der Welt zu schaffen, ist somit durchaus verständlich, ja in gewissem Masse sogar begrüssenswert ; doch müssen, gegen die gleichzeitige Festlegung der zu befolgenden Wirtschaftspolitik in der Verfassung grosse und, wie wir sehen werden, wohlbegründete Bedenken erhoben werden.

3. Auch die politischen Konsequenzen der Initiative müssen bei deren Charakterisierung scharf ins Auge gefasst werden.

In erster Linie wollen wir feststellen, dass nach AI. 6 der Initiative das Volk zur ganzen Art und Weise, wie diese «neue ökonomische Politik» durchgeführt werden soll, nach Annahme des Verfassungsartikels nichts mehr zu sagen haben wird. Die Bundesversammlung stellt «unverzüglich und endgültig» die erforderlichen Vorschriften auf. Damit wird verfassungsmässig eine Wirtschaftsdiktatur des Parlamentes über das Volk eingeführt, mit der das Schweizervolk -- nach seiner bisherigen Einstellung gegenüber den. vereinzelten dringlichen Bundesbeschlüssen zu urteilen -- kaum einverstanden sein dürfte. Das Parlament kann Löhne und Preise festsetzen, entschulden, wen und wie es will, Ein- und Ausfuhr monopolisieren, den Kapitalmarkt regulieren (was natürlich ohne eine Aufhebung des Bankgeheimnisses nicht möglich ist), kann «Mittel bereitstellen» durch Verschuldung des Bundes und aus «laufenden Einnahmen», also aus neuen Steuern usw., ohne dass das Volk oder die Kantone etwas dazu zii sagen hätten; denn der Bund «kann» ja die Kantone zur Mitwirkung beiziehen, wenn er will, er muss dies aber nicht tun. Das Parlament wird also die Aufgabe haben, unter völliger Ausschliessung des Volkes und der Kantone die schweizerische Volkswirtschaft
in sozialistische Bahnen zu leiten. Zwar präsentiert sich der vorgeschlagene Verfassungsartikel, offenbar um Beunruhigung tunlichst zu vermeiden, als zeitlich auf 5 Jahre limitierte Übergangsbestimmung. Die Bundesversammlung soll seine Geltungsdauer aber um weitere 5 Jahre verlängern können.

Vorab ist es stossend und sachlich ungerechtfertigt dass eine Verfassungsbestimmung, für deren Zustandekommen die Zustimmung des Volkes und der Stände notwendig ist, durch einen blossen Parlamentsbeschluss verlängert werden kann. Es liegt auf der Hand, dass, wenn das Volksbegehren angenommen würde, alle Druckmittel zur Anwendung kämen, um dann auch die Verlängerung zu erreichen, von der man sagen würde, dass sie dem Volks willen entspreche. Wir müssen also von vorneherein damit rechnen, dass der neue Verfassungsartikel 10 Jahre Gültigkeit hätte, lange genug, um unsere gesamten

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wirtschaftlichen Verhältnisse auf diesen Sozialisierungsversuch einzustellen.

Tatsächlich handelt es sich also um einen Beschluss, der gerade so wichtig ist ·wie eine definitive Verfassungsänderung, und niemand wird sich durch die Terminierung auf 5 respektive 10 Jahre einschläfern lassen dürfen. Die Neuerung wird gleichsam dosiert eingeführt, aber niemand kann sich dadurch über die grundsätzliche Bedeutung der Entscheidung täuschen lassen.

Niemand wird sich der Erkenntnis verschliessen können, dass man eine sozialistische Wirtschaftsordnung nicht behebig einführen und nach einigen Jahren wieder abschaffen kann. So rasch lassen sich die Bedürfnisse und die menschlichen Auffassungen nicht umschalten. Deshalb müssen wir uns klar sein, dass wir jetzt schon vor der Frage stehen, ob die Grundlage unseres staatlichen Zusammenlebens, ob das Verhältnis des Menschen zum Staat und der einzelnen Menschen untereinander vollständig geändert werden soll. Wir müssen wissen, wohin die Fahrt geht und welches die Wege sein sollen, die man uns führt.

4. Das wirtschaftliche Ziel der Initiative ist ausserordentlich vage und utopisch. Das Volksbegehren spricht ganz allgemein von «Sicherung einer ausreichenden Existenz für alle Schweizerbürger». Bekanntlich geht jede Auseinandersetzung über die Verteilung des nationalen Einkommens stets um die Frage der «ausreichenden Existenz». Es gibt gar kein Mass für das Zureichen oder Nichtzureichen der Existenz. Diese ist eine Funktion der Umstände, der Geschichte, ist etwas so ausserordentlich Eelatives, so dass noch niemand weder ein allgemeines physiologisches noch auch ein soziales Existenzminimum festlegen konnte. Die Initiative ist somit schon in ihrem sozial-ökonomischen Ziele unklar. Sie geht darauf hinaus, dass die Durchführung des Verfassungsartikels jeweilen das Existenzminirnuni bestimmt. Da hiefür keine objektiven Massstäbe vorhanden sind, wird eben «nach dem Gefühl» vorgegangen werden mübsen. Man kann sich daher leicht denken, wie unsicher die Grundlage einer auf solchen Grundsätzen aufgebauten Politik sein müsste, von der Wohl und Wehe des ganzen Landes abhängen.

II. Irrtümliche wirtschaftliche Voraussetzungen.

1. Wir glauben, durch die vielfachen wirtschafts- und sozialpolitischen Massnahrnen, von denen wir in Abschnitt B unter Verweisung auf die ausführlichen Botschaften eine Übersicht gaben, den Beweis erbracht zu haben, dass ·wir nicht gewillt sind, unsere Wirtschaft wehrlos der Krise preiszugeben.

Wie während des Krieges und der ersten Nachkriegskrise haben wir alles getan, was für die verschiedenen Berufsstände, insbesondere aber auch für die in den verschiedenen Zweigen unserer Produktion Beschäftigten geschehen konnte, und wo die wirtschaftspolitischen Massnahmen versagten, setzte die Hilfe ein, deren Aufbau und Plan wir in unserer Botschaft vom 9. Oktober 1934 zum Arbeitsbeschaffungsprogramm entwickelt haben. Es ist auch nicht zu leugnen, dass diese verschiedenen Massnahmen wertvolle Erfolge gezeitigt haben und dass es u. a. auch ihnen zuzuschreiben ist, wenn die Lage der Schweiz, aii den Verhältnissen anderer Länder gemessen, heute noch verhältnismässig günstig ist. Anderseits haben wir aber auch immer und immer wieder betont,

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dass der Intervention des Staates in wirtschaftspoiitischeu Dingen gewisse Grenzen gezogen sind, und zwar sowohl hinsichtlich ihrer Ausdehnung wie ihrer zeitlichen Wirkung.

Sachlich sind solche wirtsehafts- und sozialpolitische Massnahrnen nur möglich, wenn die Wirtschalt in ihrer Gesamtheit und der Staat die Opfer hierfür bringen können, sei es, dass diese direkt von der Wirtschaft getragen werden, sei es, dass der Staat sie bestreitet und seine Leistungen in Form von Steuern wieder eindeckt. Daraus ergibt sich, dass, wenn einzelnen Ständen geholfen werden soll, eben immer noch andere Volksteile vorhanden sein müssen, welche die Lasten tragen können, die die Hilfe verursacht. Je enger der Geltungsbereich solcher Hilfsaktionen ist und je weniger weit sie gehen, um so leichter werden sie getragen, um so eher werden sich Volksteile finden, die noch die nötige wirtschaftliche Besistenzfähigkeit haben. Je mehr sich aber solche wirtschaftspolitische Massnahmen ausdehnen und je intensiver sie sich gestalten, um so problematischer wird die Möglichkeit, sie aufrechtzuerhalten.

Nun ist nicht zu leugnen, dass seit dem Beginn der neuen wirtschaftlichen Interventionsperiode, d. h. seit Ende des Jahres 1931, der Kreis der Berufs gruppen und Stände, welche Hilfe nötig haben und verlangen, immer grösser wird. Gleichzeitig mit dem Kreise der zu Unterstützenden wächst aber überdies das Mass des Unterstützungsbedürfnisses.

Die Schwierigkeiten der Durchführung wirtschaftspolitischer Massnahinon nehmen selbstverständlich auch mit ihrer Dauer zu. Es sind nicht nur die materiellen Opfer, die für den Staat und für die andern Stände immer drückender werden, sondern eriahrungsgemäss ruft jede Massregel, sofern sio nicht umgangen und wertlos werden soll, immer neuen, und so häufen sich die organisa torischen und die technischen Schwierigkeiten.

Diese Dinge waren uns wohlbekannt, denn wir haben sie im Kriege und der ersten Nachkriegskrise bereits erfahren. Der Eriedensschluss und die Wiederherstellung normalerer wirtschaftlicher Verhältnisse haben uns dazumal vor einem Versagen gewisser Massregeln bewahrt, das sicherlich eingetreten wäre, wenn sie noch länger hätten dauern müssen, und ähnlich stand es mit den Massregeln, die wir in den Jahren 1919 bis 1923 getroffen haben.

Deshalb haben wir von Anfang an, als wir die
neue Periode wirtschaftlicher Intervention einleiteten, darauf hingewiesen, dass man sich sachlich keine Illusionen machen dürfe über die Wirkungen und dass alles zeitlich begrenzt sein müsse.

Es ist wohl unnütz, darzutun, wie sehr wir von der Pflicht durchdrungen sind, überall zu helfen, wo es möglich ist. Auf die Länge aber kann eine in ihren Einnahmen geschmälerte, defizitäre Wirtschaft nicht vom Staate angehalten werden und kein Eegime, so sehr es dies auch wünschen würde, kann erreichen, dass die Wirtschaft mehr leistet, als sie einnimmt. Der Staat kann wohl dem einzelnen und ganzen Ständen helfen, solange er selbst übe*' die nötigen Mittel hiezu verfügt oder die Wirtschaft in ihrer Gesamtheit in o er Lage ist, sie zu liefern. Einzig die Sorge, es könnte unserem Lande und unserer Wirtschaft in Bälde die Kraft ausgehen, alle die Lasten zu tragen, welche die

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heutigen staatlichen Massnahmen ihr auferlegen, liât uns dazu geiülirt, zu betonen, dass eine Anpassung an das Ausland in die Wege geleitet werden müsse.

Eine solche wird sich übrigens zwangsläufig durchsetzen, und keine Macht der Welt wird sie verhindern können. Es liegt uns ferne, die Massregeln, die wir getroffen haben, über Bord zu werfen und von heute auf morgen aufzugeben, aber wir müssen zunächst im, Bahmen dieser Massregeln die Anpassung in die Wege zu leiten suchen und uns darauf gefasst machen, dass später die Verhältnisse auch unserm Lande einen Abbau auf zwingen.

Im Momente nun, in dem diese Erwägungen sich gebieterisch Geltung verschaffen und aufdrängen, wird die Kriseninitiative lanciert, welche die staatliche Intervention festlegen und hinsichtlich Wirkungsfeld und Intensität noch gewaltig ausdehnen will. Wir wollen die guten Absichten der Unterzeichner der Initiative nicht in Zweifel ziehen, sind aber überzeugt, dass sie den falschen Weg einschlagen und dass ihr Versuch misslingen und die Konsequenzen in erster Linie auf die Kreise zurückfallen werden, denen das Volksbegehren dienen will.

Niemand bedauert mehr als der Bundesrat, dass wir nicht in der Lage sind, die Geschicke unserer Wirtschaft richtunggebend zu bestimmen. Wenn wir Möglichkeiten sehen würden, auf dem von den Initianten gewiesenen Wege das Volk vor weitern drückenden Opfern zu bewahren, so wären wir die ersten, die freudig den Vorschlägen beipflichten würden; wir hätten sogar selbst beantragt, unsere bisherige Stützungspolitik zu verstärken und weiter auszubauen.

Mit Bedenken sehen wir ja die grossen Spaltungen und Spannungen, welche, von den wirtschaftlichen Bedrängnissen ausgehend, unsere Einheit in einer Zeit gefährden, die viel kritischer ist als die Kriegszeit. Im vollen Bewusstsein unserer Verantwortlichkeit betrachten wir aber die Dinge, wie sie sind, und teilen das Ergebnis unserer Betrachtung rückhaltlos mit.

2. Der Umstand, dass die für den Binnenmarkt arbeitenden Industrien verhältnismässig günstig dastehen, während jene Wirtschaftszweige, die direkt mit dem Ausland verknüpft sind, sich in weit ungünstigerer Lage befinden, hat mit dem Anwachsen der wirtschaftlichen Schwierigkeiten zur Verstärkung jener wirtschaftlichen Auffassung geführt, welche als Ersatz für die Ausfälle des Einkommens aus den
internationalen Wirtschaftsbeziehungen die innere Kaufkraft künstlich stärken will. Derartige Erwägungen haben sich in der vorliegenden Kriseninitiative zu einem wirtschaftspolitischen Programm verdichtet, welches eine neue Grundlage für eine neugeartete Prosperität darstellen soll. Die Initianten tibersehen zwar nicht, dass wir auf den Export und die Fremdenindustrie angewiesen sind, erklären sie doch, die Kaufkraft der schweizerischen Bevölkerung auf dem Wege des Kompensatioiisverkehrs in den Dienst des Exportes stellen zu wollen. Inwiefern dies möglich ist und ob die Voraussetzungen wirtschaftlicher und technischer Art hiefür gegeben sind, wird später zu untersuchen sein. Hier handelt es sich nur darum, die Frage im allgemeinen abzuklären, ob die Kaufkraft der schweizerischen Bevölkerung, d. h. das gegenwärtige Lohn- und Preisniveau angesichts der Schwierigkeiten; welche sich für unsere 'internationalen Wirtschaftsbeziehungen auf verschie-

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denen Gebieten immer tätlicher und umfassender offenbaren, durch staatliche Massnahmen gesichert werden kann.

Wir glauben zur Genüge nachgewiesen zu haben, dass die heutige noch beträchtliche Konsumkraft der schweizerischen Bevölkerung, abgesehen von der intensiveren Ausnutzung des produktiven Bodens, auf unsere internationalen wirtschaftlichen Beziehungen zurückzuführen ist. Wenn wir feststellen, dass die Uhrenindustrie zu 90 % ihrer Produktionskapazität auf das Ausland angewiesen ist, die chemische Industrie zu etwa 70 %, die Textilindustrie je nach den Zweigen schätzungsweise zu 80--85 %, die Maschinenindustrie zu 65--70 %, während eine Beine von andern Industrien in geringerem, aber immer noch in nennenswertem Masse ebenfalls für den Export arbeiten, und die Abhängigkeit unseres Verkehrs vom Fremdenbesuch so notorisch ist, dass sie weiterer Nachweise nicht bedarf, liegt es wohl klar am Tage, dass es iindenkbar ist, dem durch die Export ausfälle brachgelegten Wirtschaftsapparat eine ausreichende inländische Nachfrage zu verschaffen. Massregeln in dieser Bichtung, soweit sie möglich sind, wurden auf dem Wege der Einfuhrbeschränkung und deiKontingentierungen eingeleitet. Die Konsumkraft der schweizerischen Bevölkerung, d. h. unsere hohe Lebenshaltung, kann aber die Exportausfälle nicht ersetzen, ja sie ist vielmehr infolge der Höhe der Produktionskosten bei verminderter ausländischer Konsumkraft geradezu mit ein Grund unserer Absatzschwierigkeiten. Konkurriert doch auf dem Weltmarkte bei der Gestaltung der Warenpreise die Lebenshaltung eines Volkes gegen die Lebenshaltung des andern: die geforderten Preise sind ja letzten Endes nichts anderes als der Ausdruck des jeweiligen gewohnten Lebenshaltungsniveaus eines Volkes. da& im Konkurrenzkampfe gegen andere vorstösst. Die Kaufkrafttheorie, welche davon ausgeht, dass die Preise der Waren sich nach den Lebensansprüchen richten müssen, verkennt, dass diese Lebensansprüche selber eine Funktion des Anteils eines Landes an den Absatzmöglichkeiten auf dem Weltmarkte darstellen, sofern die Bevölkerung dieses Landes nicht im Gleichgewicht mit dessen Beichtum an Bodenschätzen und andern natürlichen Hilfsquellen des innem Wirtschaftsraumes steht. In je höherem Masse ein Land auf internationale Wirtschaftsbeziehungen angewiesen ist, desto falscher wird daher
für dieses Land die Anwendung der Kaufkrafttheorie. Dass die Schweiz in ganz besonderem Masse zu diesen international abhängigen Ländern gehört, glauben wir mehr als ausreichend nachgewiesen zu haben, und diese Tatsache drängt uns zur Erkenntnis, dass, wenn irgendwo die Anwendung der Kaufkrafttheorie verhängnisvoll ist, so in der Schweiz.

Nach der Kaufkrafttheorie ist es falsch, die Konsequenzen einer Wirtschaftsschrumpfung, die von aussen her an die Wirtschaft herantritt, in einer Anpassung der Lebenshaltung an das verminderte nationale Einkommen, zu erblicken. Im Gegenteil müsse darnach gestrebt werden, die Kaufkraft der breiten Masse um so mehr vom Inlande her zu heben, je grösser die Schwierigkeiten zur Expansion der Wirtschaft nach aussen hin werden. Es müsse also an Stelle des verminderten Einkommens aus dem Auslande eine derartige Verteilung des dem Inlande noch verbliebenen Einkommens und eine derartige

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Benützung der Reserven gesucht werden, dass es der Bevölkerung möglich sei.

ihre bisherige Lebenshaltung nicht nur nicht herabzusetzen, sondern noch zu erhöhen. Dieser Theorie liegt der Irrtum zugrunde, dass die Kaufkraft unabhängig vom Vorhandensein erwirtschafteter Erträge geschaffen oder erhalten werden kann, ohne unzulässige Vermehrung der Zirkulationsmittel (Inflation).

Nach der Kaufkrafttheorie kommen die Schwierigkeiten daher, dass zu wenig verbraucht und zu viel Kapital akkumuliert wird, somit eine Überproduktion entsteht. Dass speziell für die Schweiz unsere Überproduktion und damit die Arbeitslosigkeit ihre Ursache nicht darin hat, dass im Inlande zu wenig konsumiert wird, sondern dass diese Konsumstörung von aussen her an uns tritt, wird dabei nicht berücksichtigt. So wenig wie der Blutkreislauf des animalischen Körpers ohne ständige Zufuhr von Nahrungsmitteln gesund erhalten werden kann, so wenig kann die Konsumkraft der schweizerischen Bevölkerung in ihrem heutigen Ausmasse ohne die entsprechenden Erträgnisse aus unserer Aussenwirtschaft bestehen.

Es ist gewiss nicht zu verkennen, dass hohe Löhne und eine hohe Lebenshaltung auf die Nachfrage nach Produkten nicht ohne einen Einfluss bleiben.

Wir übersehen selbstverständlich auch nicht, dass beispielsweise die Gehälter des Bundespersonals auf den Geschäftsgang in einer Stadt wie Bern von Einfluss sind, dass steigendes Einkommen zu einer Vermehrung der Käufer führt.

Allein die hohen Löhne und die hohe Lebenshaltung werden für jedes Volk bedingt durch den natürlichen Eeichtum des Landes und durch den Anteil am Eeichtum der Welt. Gewiss können zeitweilig die Erträgnisse früherer Arbeit, d. h. Eeserven, welche mobil gemacht werden können, zur Stützung der Lebenshaltung herangezogen werden. Aber die Lebenshaltung auf schrumpfendem, nationalem Einkommen dauernd stabil halten zu wollen, ist ein Ding der Unmöglichkeit und kommt der Erfindung einer Art perpetuimi mobile oeconomicum gleich.

Diese Auffassung über die Unzulänglichkeit der Kaufkrafttheorie wird nicht etwa nur neuestens und nur von bürgerlichen Nationalökonomen, vertreten. Es darf wohl hier darauf hingewiesen werden, dass schon die klassische Theorie des wissenschaftlichen Sozialismus der Kaufkrafttheorie ebenfalls nicht beipflichtete. Die Peststellung entbehrt des Eeizes nicht,
dass sich schon Karl Marx über diese Auffassung wie folgt geäussert hat: «Es ist eine reine Tautologie, zu sagen, dass die Krisen aus Mangel an zahlungsfähiger Konsumation oder an zahlungsfähigen Konsumenten hervorgehen ... Dass Waren unverkäuflich sind, heisst nichts anderes, als dass sich keine zahlungsfähigen Käufer für sie fanden, also Konsumenten. Will man aber dieser Tautologie einen Schein tieferer Begründung dadurch geben, dass man sagt, die Arbeiterklasse erhalte einen zu geringen Teil ihres eigenen Produkts und dem Übelstande werde mithin abgeholfen, sobald sie grösseren Anteil davon empfängt, ihr Arbeitslohn folglich wächst, so ist nur zu bemerken, dass die Krisen jedesmal gerade vorbereitet werden durch eine Periode, worin der Arbeitslohn allgemein steigt und die Arbeiterklasse relativ grösseren Anteil an dem für Konsumtion bestimmten Teil des jährlichen Produktes erhält. Jene Periode müsste -- vom

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Gesichtspunkte dieser Bitter vom gesunden und einfachen Menschenverstand -- umgekehrt die Krise entfernen.» 3. Wohl konnte die Schweiz aus den Erträgnissen früherer Arbeit und aus günstigeren Verhältnissen Reserven in die jetzige Krisenperiode herüberretten, die zurzeit noch eine relativ hohe Lebenshaltung gestatten. Man darf aber das Mass unseres Reichtums nicht überschätzen, den Charakter der Reserven nicht verkennen.

Die Reserven, welche das Schweizervolk im Laufe der Jahrzehnte -- und dies nicht ohne Unterbruch -- zu äufnen vermochte, sind ihrerseits in hohem Masse selber krisenempfindlich. Diese Reserven bilden nicht einen Stock von Kapital, das ausserhalb der Wirtschaft steht und deren Schicksal nicht teilt. Es stellt nicht eine bestimmte Grosse dar und hat keinen ungefährdeten Bestand. Die Erträgnisse des überschiessenden Nationaleinkommens, welche eingespart werden können, werden nicht wie ehedem in einen Sparbtrumpf gelegt oder in Kisten und Kassetten vergraben; es liegt im Wesen unserer Wirtschaft, dass diese Kapitalien normalerweise so rasch wie möglich nutzbringend angelegt werden. Sie finden den Weg teils direkt, teils über die Bankenin denProduktionsprozess zurück, aus dem sie selbst hervorgegangen sind.

Das schweizerische Volksvermögen wird auf etwa 50 Milliarden Franken veranschlagt, eine Schätzung, die übrigens eine unsichere und optimistische ist. Diese Milliarden sind nicht in unveränderlichen und mobilen Beträgen irgendwo zu beliebiger Verfügung, sondern dieses Vermögen ist investiert in Land, Vieh, in Häusern, in Fabriken, Maschinen, Rohstoffen, Verkehrsmitteln aller Art und in andern Objekten. Der wirkliche Wert des Volksvermögens steigt mit der Ausnützung dieser Kapitalien, und er fällt mit den Voraussetzungen des Ertrages. Da es zum grossen Teil die internationalen Wirtschaftsbeziehungen der Schweiz sind, durch welche die Fabriken Beschäftigung, die Hotels Gäste, die Häuser Mieter finden, die Verkehrsmittel ausgenützt werden können, aus denen der Handel direkt oder indirekt seinen Umsatz und die Landwirtschaft ihre Rendite herleitet, so ist es ganz selbstverständlich, dass das Volksvermögen und mit ihm die Reserven teils mittelbar, teils unmittelbar den Schmelzungsprozess unserer Wirtschaft mitmachen.

Daher kommt es, dass seit 1929 das schweizerische Aktienkapital,
gemessen a» den Schwankungen des Aktienindexes, einen Wertverlust von annähernd ·2000 Millionen Franken erlitten hat. Kicht viel geringer ist vielleicht die Verminderung des Ertragswertes der landwirtschaftlichen Güter, ganz abgesehen , davon, dass die Landwirtschaft -- allein durch den Rückgang der im Rindviehbestand liegenden Werte -- seit 1929 trotz der Vermehrung der Zahl der Tiere einen Verlust von rund 300 Millionen Franken erlitten hat.

Der eben dargelegte Charakter der Reserven birgt zwei Möglichkeiten in sich. Sie bilden bei aufstrebender Konjunktur die Voraussetzung zu neuem Aufstieg nur dann, wenn die übrigen wirtschaftlichen Bedingungen zu einem solchen gegeben sind, was leider heute nicht der Fall ist. Umgekehrt verlieren solche Reserven an Wert und nehmen den Charakter einer Überkapitalisierung an, wenn die Wirtschaft einem Schrumpfiuigsprozess unterliegt, wie dies heute

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zutrifft. Sie sind also weder ein entbehrlicher Bestandteil unserer Wirtschaft, noch sind sie unerschöpfliche Quellen allgemeinen Wohlergehens. Auf ihrer ·Grundlage eine neue Prosperität einleiten zu wollen, ohne dass die Voraussetzung zu einer Erholung unserer ausländischen Verdienstmöglichkeiten gegeben sind, ist ein Widerspruch.

Daraus dürfte auch hervorgehen, wie falsch die Ansicht ist, die produktiven Zwecken dienenden Verniögensbestandteile könnten einfach dem Konsum zugeführt werden in der Erwartung, dass er wieder die Voraussetzung neuer Produktion sein werde. Eine solche Auffassung trifft, wie wir wiederholt bemerkt haben, nur in beschränktem Masse zu, wenn es sich um die ÜberTarückung kurzer Konjunktureinbrüche handelt und auch da nur bedingt.

Ein grosser Irrtum ist es aber, auf einem bedenkenlosen Verzehr der Beste ·dessen, was in jahrzehntelanger Arbeit geschaffen wurde, einen Aufschwung aufbauen zu wollen.

Die grosse Aufstiegsperiode vor dem Kriege und die relativ günstige Situation nach dem Kriege bis 1929 haben unsere Bedürfnisse in einem enormen Masse gesteigert. Während andere Völker, genötigt durch die Kriegsereignisse und ihre Folgen wesentliche Abstriche an ihrer Lebenshaltung machen mussten, ist diese in der Schweiz nur während des Krieges vorübergehend etwas erschüttert worden und hat dann, ähnlich wie in den Vereinigten Staaten, nach dem Kriege eine sehr bedeutsame Ausweitung erfahren. Die während des Krieges für die Landwirtschaft günstigen Einkommensverhältnisse haben auch in bäuerlichen Kreisen -- nach dem Beispiel anderer Stände -- manche Bedürfnisse geweckt, die seither nicht mehr verschwunden sind. Um 1918/19 schnellten die Arbeitslöhne allgemein bedeutend in die Höhe, so dass der Eeallohn im Jahre 1922 einen ersten Eekordstand aufwies. Zwar gingen dann seitlier die Nominallöhne zurück, aber der gleichzeitig eintretende Preisfall hat bewirkt, dass bis vor kurzem der Eeallohn für sehr viele Berufsgruppen noch eine steigende Tendenz verzeichnete. Da die Einkommens Verhältnisse der breiten Volksschichten im Auslande aber inzwischen eine sehr wesentliche Schwächung erfahren haben, nimmt die Schweiz in bezug auf die Lebenshaltung in Europa eine ausnahmsweise hohe Stellung ein. Die ungeheure Umwälzung auf dem Gebiete des Verkehrs in den letzten Jahrzehnten durch die
Motorisierung hat dem ohnehin schon hohen Bedürfnisstande unserer Bevölkerung ein neues Bedürfnis beigefügt, das kostspielige Bedürfnis nach Schnelligkeit, das sich verhängnisvoll auswirkt für jene Staaten, welche weder hinsichtlich der Betriebsstoffe noch hinsichtlich der Fahrzeuge sich selber zu versorgen imstande sind. Wir sind einem Bedürfnis ausgeliefert worden, für dessen Befriedigung wir noch in den letzten Jahren der Krise jährlich ca. 70 bis 85 Millionen Franken ans Ausland bezahlten und dessen Befriedigung nur vermittels gesteigerter Entwicklung des Exportes, höherer Fremdenfrequenz oder anderer neuer nationaler Einnahmequellen möglich ist. Dies in einer Zeitspanne, in der die Deckung des Bedarfes für die übrigen ausländischen Lebensmittel und Bohstoffe zum eigenen Verbrauch durch Arbeit für -das Ausland schon ohnedies schwerer geworden ist als je.

Bundesblatt. 87. Jahrg. Bd. I.

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310 Noch stehen alle Klassen psychologisch unter dem Einflüsse der Aufschwungsperiode und der allgemeinen Bedürfnissteigerung. Die eingetretene rückläufige Bewegung zwingt zu Opfern und bringt Spannungen mit sich, welchen man gerne auf die bequemste Art und möglichst auf Kosten eines Dritten aus dem Wege gehen will. In solcher Situation liegt der Gedanke nahe, dem Staate, welcher bisher schon versuchte, dem Volke zu Hilfe zu kommen, zuzumuten, er solle dauernd helfen. Wir erkennen mit aller Klarheit, dass schon der bisherigen Tätigkeit des Staates Grenzen gezogen sind. Es darf ihm nicht die wirtschaftlich unmögliche und technisch undurchführbare Aufgabe zugemutet werden, die Lebenshaltung eines ganzen Volkes auf künstliche Weise dauernd zu bestimmen. Wo die Möglichkeiten des innern Wirtschaftsraumes und jene des äussern mit dem bisherigen Bevölkerungsstande und den bisherigen.

Gewohnheiten in Gegensatz geraten, reicht die Intervention des Staates unmöglich aus. Das künftige Geschick hängt von der Anpassungsfähigkeit der Bevölkerung ab. Wenn die Nachfrage nach unsern Produkten vom Auslande her und die Belebung unseres Fremdenverkehrs nicht einsetzt, so wird der Bund auf die Dauer nicht verhindern können, dass die Löhne sinken, und es wird ihm unmöglich sein, die geforderte Stabilisierung der Preise durchzuführen, weil ihm die Mittel fehlen. Denn die Mittel des Staates fliessen aus den Voraussetzungen der Wirtschaft, und wie es mit diesen bestellt ist, glauben wir zur Genüge nachgewiesen zu haben.

Weit entfernt davon, an die Möglichkeit einer dauernden Stabilisierung der Kaufkraftverhältnisse durch staatliche Intervention zu glauben, sind wir somit vielmehr der Überzeugung, dass es für das Schweizervolk von höchster Wichtigkeit ist, sich von falschen Voraussetzungen zu befreien und sich vor lockenden Versprechen zu hüten, die mit dem besten Willen nicht gehalten werden können. Wir wissen, dass es für ein Volk ausserordentlich schwer ist, auf lange gewohntes Wohlergehen teilweise zu verzichten, obwohl man hiebei keineswegs daran zu denken braucht, die schweizerische Lebenshaltung auf die Stufe von Völkern sinken zu lassen, deren Reserven völlig erschöpft sind oder die unter ganz andern Voraussetzungen produzieren können. Die Notwendigkeit einer gewissen Anpassung nicht erkennen zu wollen, bedeutet
jedoch nichts anderes, als noch vorhandene Möglichkeiten der Beziehungen mit dem Auslande andern zu überlassen und so die eigene Lage statt zu verbessern, noch mehr zu verschlechtern.

m. Die einzelnen Postulate der Initiative.

Ziffer 2, a und fe, des Volksbegehrens: a. Erhaltung der Konsumkraft des Volkes durch Bekämpfung des allgemeinen Abbaus der Löhne, der landwirtschaftlichen und der gewerblichen Produktenpreise ; b. Gewährung eines Lohn- und Preisschutzes zur Sicherung eines genügenden Arbeitseinkommens.

Wir möchten gleich eingangs betonen, dass unsere bisherige Wirtschaftspolitik in dem Bestreben gipfelte, die Aufrechterhaltung der Wirtschaft durch

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erträgliche Preise zu ermöglichen und zugleich tunlichste Arbeitsgelegenheit zu schaffen. Zu diesem Zwecke haben wir durch Zölle und Einfuhrbeschränkungen den Inlandsmarkt, soweit es möglich war, für die nationale Produktion reserviert und uns bemüht, in unsern Verhandlungen mit dem Ausland, so gut es ging, uns Exportmöglichkeiten zu sichern. Überdies haben wir die Einreise fremder Arbeitskräfte sehr stark beschränkt und dadurch für zahlreiche Schweizer Beschäftigungsmöglichkeiten geschaffen. Wir haben, wie bereits erwähnt, diese unsere handelspolitischen Massnahmen in Einzelfällen durch interne Hilfsaktionen ergänzt, um durch diese Kombination den gewollten Effekt zu erreichen. Es liegt auf der Hand, dass diese Massregeln geeignet waren, angemessene Preise und Lohne zu sichern.

Der Bundesrat hat nicht die Absicht, seine Politik grundsätzlich zu ändern; er wird sie aufrechterhalten, solange sie im wohlverstandenen Interesse unserer Volkswirtschaft und unseres Landes liegt. Dadurch soll selbstverständlich eine Anpassung an die stets sich wandelnden Verhältnisse nicht ausgeschlossen werden, insbesondere soweit dies im Bahmen unseres bisherigen Vorgehens möglich ist. Eine starre Festlegung auf bestimmte Postulate müssen wir jedoch selbstverständlich ablehnen, da sich die Wirtschaft ständig im Flusse befindet und da neue Situationen und Entwicklungen auch wiederum eine entsprechende Einstellung verlangen.

Das vorliegende Volksbegehren geht wesentlich über das hinaus, was heute geschieht, und möchte überdies bestimmte wirtschaftliche Postulate, ja sogar Theorien in der Verfassung festlegen.

Die beiden ersten Bestimmungen von Ziffer 2 sind die grundsätzlichen und grundlegenden. Gegenüber ihnen gelten die allgemeinen, grundsätzlichen Ausführungen, die wir unter II hievor zur Initiative in ihrer Gesamtheit gemacht haben. Es erscheint jedoch notwendig, die theoretischen und wissenschaftlichen Argumente noch durch konkrete und praktische zu ergänzen. Das soll hier versucht werden.

Wir schicken voraus, dass unseres Erachtens der Staat und die Privatwirtschaft anständige, um das Wohl der Arbeiter besorgte Arbeitgeber sein sollen. Das gilt auch für die Bemessung der Löhne. Eine andere Frage ist es, ob der Staat in die Lohngestaltung der Privatwirtschaft direkt eingreifen soll und ob Vorschriften darüber in
die Verfassung aufgenommen werden sollen.

Wenn in lit a die Bekämpfung des allgemeinen Abbaus der Löhne und der landwirtschaftlichen und gewerblichen Produktenpreise gefordert wird, so erschiene es in diesem Gedankengang als gegeben, dass der Bund durch seine Gesetzgebung in erster Linie die Löhne seines eigenen zahlreichen Personals aufrechterhalten würde. Durch sein Beispiel nähme er auch einen Einfluss auf die Gestaltung der Löhne der kantonalen und kommunalen Arbeiter und Angestellten. Voraussetzung der Bezahlung reichlicher Löhne ist aber, dass die öffentlichen Gemeinwesen in der Lage sind, die nötigen Mittel hiefür aufzubringen, mit andern Worten, dass sie die nötigen Steuern beziehen und dass die Wirtschaft in der Lage ist, diese zu tragen. Eine konkrete Folge dieses Postu-i lates wird unter anderem sein, dass die Steuern nicht nur nicht gesenkt werden

312 können, sondern eher erhöht werden müssten. Auch die Tarife der Begieanstalten, deren Ermässigung angesichts der wirtschaftlichen Verhältnisse und der Konkurrenz des Auslandes dringend zu wünschen wäre, müssten dauernd auf ihrer jetzigen Höhe verharren.

Die Löhne in der Privatwirtschaft direkt zu beeinflussen, ist für den Bund schwieriger. Die Bestimmungen der Initiative berechtigen den Bund nicht, die Löhne der Privatwirtschaft zu fixieren, aber sie sprechen immerhin von einem Lohnschutz zur Sicherung eines genügenden Arbeitseinkommens. Dabei schwebt wohl den Initianten vor, dass der Bund privaten Betrieben, z. B. anlässlich der Vergebung von Bestellungen, Bedingungen über die Lohnhöhe machen könnte, und weiter, dass, wie es auch durch Motionen im Nationalrat bereits verlangt und in Eingaben namentlich der Angestelltenverbände schon postuliert worden ist, Lohnärnter, wohl mit Entscheidungsbefugnissen, eingeführt würden. Offenbar würde die Vermittlungstätigkeit des Staates in Kollektivkonflikten in den Dienst der Idee der Lohnhaltung gestellt werden. Dass sich damit gewisse Erfolge für die Lohnempfänger erzielen lassen, ist wohl möglich. Das Beispiel des Staates und die von ihm vertretene Tendenz der Lohnhochhaltung hätten ganz zweifellos auch auf die Gestaltung der Privatlöhne einen erheblichen Einfluss. Nicht zu vergessen ist endlich, dass die Ansprüche der Gewerkschaften und Verbände, die heute schon die Lohnfrage zu einer Machtfrage gestaltet haben, noch weiter wachsen und in den Tendenzen des Staates eine wertvolle Stütze finden würden. So würde also mit Hilfe des Staates, mit dem Hand in Hand die Arbeitnehmerorganisationen sich betätigen würden, auch auf die Lohngestaltung in der Privatwirtschaft ein starker Druck im Sinne der Hochhaltung ausgeübt. Es steht selbstverständlich ausser Frage, dass die erhöhten Löhne wieder eingebracht werden müssen; sonst können sie auf die Dauer nicht bezahlt werden. Kein Arbeitgeber verfügt über unerschöpfliche Mittel, die ihm erlauben, Löhne auszuwerfen, die durch seinen Betrieb nicht wieder gedeckt werden. Soweit diese Deckung möglich ist -- also wiederum in den rein innerwirtschaftlichen Betrieben --, wirkt die Lohngestaltung selbstverständlich zurück auf die Preisgestaltung. Dies wäre um so gegebener, als ja wenigstens für die Landwirtschaft und die
Gewerbe auch ein Preisschutz eingeführt werden soll. Wo aber infolge der Konkurrenz und Überproduktion die Löhne nicht eingebracht werden können, oder wo die Produkte exportiert werden und auf dem Weltmarkt mit fremder Konkurrenz sich hinsichtlich Preis und Qualität messen müssen, wird die Hochhaltung der Löhne praktisch unmöglich. Denn der Lohn- und Preisschutz führen zur Konkurrenzunfähigkeit und damit zunächst zur Reduktion der Beschäftigung, nachher eventuell selbst zur Arbeitseinstellung und damit zu Arbeitslosigkeit. Der Dienst, den man dem Lohnbezüger leisten will, versagt, und die verderblichen Folgen fallen auf den zurück, den man begünstigen wollte. Sie treffen aber auch den Staat, der die Obsorge für die Arbeitslosen übernehmen muss. Diese Tendenz der künstlichen Hochhaltung und, sagen wir es offen, der politischen Beeinflussung der Löhne führt dazu, dass unser Land dauernd eine Preisinsel bleibt und dass unsere Wirtschaft noch weiter schrumpfen, zum Teil aber verdorren

313 und zugrunde gehen müsste. Wir möchten anderseits betonen, dass wir auch an die Herabsetzung der privaten Löhne durch den Staat nicht denken. Die Lohngestaltung ist im Grundsatz Sache der Parteien.

Die vorgeschlagenen Bestimmungen können sich aber, wenn sie verwirklicht werden, gegen die wenden, für die sie geschaffen werden sollen. Es ist nämlich vorauszusehen, dass die Durchführung nicht auf der ganzen Linie möglich sein dürfte und dass die nach der Seite des Exports orientierten Betriebe nicht erfasst werden können, weil bei ihnen die Lohngestaltung nach wirtschaftlichen Grundsätzen vor sich gehen muss. In diesem Falle würde die schon heute bestehende soziale Ungerechtigkeit, wonach in innerwirtschaftlichen Betrieben die Löhne hochbleiben, in Exportbetrieben die Intervention versagt, verschärft und verfassungsmässig festgelegt, so dass der Exportarbeiter sich nicht nur mit einem tieferen Lohn begnügen, sondern durch Zahlung höherer Preise indirekt noch an die höheren Löhne seiner glücklicheren Kollegen der Innerwirtschaft beitragen muss. Eine ähnliche Unstimmigkeit besteht hinsichtlich der Preise der landwirtschaftlichen Produkte -- und daher des landwirtschaftlichen Einkommens -- im Verhältnis zu manchen innerwirtschaftlichen, nicht entsprechend gesunkenen Preisen und Löhnen. Statt zu verschwinden, würde diese wirtschaftliche Ungerechtigkeit gleichsam festgelegt.

Doch schwieriger als die Sicherung der Lohnhöhe ist die der landwirtschaftlichen und gewerblichen Produktenpreise. Nachfrage und Angebot werden zu jeder Zeit den Preis beherrschen, und man hat es genugsam erfahren, dass z. B. Höchstpreise nichts nützten, wenn Warenmangel da ist, und dass Mindestpreise nicht gehalten werden, wenn die Lage durch Warenüberfluss gekennzeichnet ist. Die Verhältnisse sprengen in solchen Fällen die Fesseln staatlicher "Vorschriften und iühren zur Unordnung. Wir haben das jüngst auf einem ähnlichen Gebiete, in dem der Fixierung der Stichpreise in der Stickerei, erfahren, wo die mangelnde Beschäftigung ganz einfach dazu führte, dass die Lohnsticker sich um die Aufträge schlugen und sich gegenseitig diesseits und jenseits des Rheins unterboten. Die Sicherung der landwirtschaftlichen und gewerblichen Produktenpreise führt also über blosse Vorschriften hinaus zu weit tiefergreifenden staatlichen Interventionen.
Zwangsorganisationen, verbunden mit finanziellen Zuschüssen des Staates, Eegulierung und namentlich Einschränkung der Produktion in Verbindung mit den strengsten Vorschriften hinsichtlich des Warenverkehrs über die Grenze, würden notwendig werden und eine staatliche Fesselung der Wirtschaft bringen, welche die heute bestehenden Vorschriften erweitern, verschärfen und gleichsam verewigen würde.

Wir geben uns durchaus Eechenschaft, dass in gewissen Lagen der Staat ordnend in die Wirtschaft eingreifen muss, und wir haben dies, so schwer es uns ankam, wiederholt getan und stehen heute noch mitten in einer solchen Eegelung der Wirtschaft. Wir kennen aber gerade deshalb auch deren Nachteile und sind in der Lage, die Möglichkeiten abzuschätzen. Wir wissen, wie schwer ein solcher Druck empfunden, wie ungern er getragen wird und wie er nicht nur wirtschaftlich und praktisch, sondern auch psychologisch ungünstig wirkt.

314

Die Verwirklichung der Postulate würde dazu führen, dass ein jeder Betrieb in die doppelt drückenden Fesseln des Preis- und Lohnschutzes gelegt würde.

Ein solches Vorgehen hätte unproduktive Kosten zur Folge, die entweder der Staat oder die Wirtschaft tragen müsste. Es würde die Initiative und die Freude am Unternehmen verderben und den früher selbständigen Betriebsinhaber und Geschäftsmann auf der ganzen Linie staatlichen Vorschriften unterwerfen. Aus einer langjährigen Erfahrung wissen wir, wie schwer z. B.

die Landwirtschaft den Zwang empfindet, den die Hilfsaktionen für die Haltung des Milchpreises ausüben. Der Staat sowohl wie die Verbände sind Gegenstand ständiger und herber Kritik, und wir müssen das Bestreben haben, aus dem Netz der staatlichen Anordnungen herauszukommen und den Schweizerbauer schliesslich wieder einmal frei werden zu lassen. Die Kriseninitiative geht gerade im entgegengesetzten Sinn. Statt eines sukzessiven Abbaus der sicherlich unangenehmen Bestimmungen und einer Umgestaltung der Wirtschaft hätte der Bauer zu erwarten, dass auch noch Lohnvorschriften auf sein Personal angewendet würden und dass er noch viel intensiver eingeschränkt weiter an Selbständigkeit einbüssen müsste. Einem ähnlichen Zwangsregime würden auch Industrie, Gewerbe, Handel und Verkehr unterstellt.

Nach unserer Überzeugung sind Vorschriften, wie sie die Verwirklichung von lit. a und & bedingen, in einem demokratischen Staat wie die Schweiz undurchführbar. Die Polizeimacht des Staates müsste über alle Grenzen hinaus entwickelt und Arbeitgeber wie Arbeitnehmer einer ständigen Kontrolle ausgesetzt werden. Dazu käme, dass jegliche wirtschaftliche Entwicklung unterbunden würde, denn die Sorge um Preis und Lohn ginge auf den Staat über, und beim einzelnen würde die Initiative für eine kluge und sorgsame Führung seines Betriebes erlöschen. Desgleichen bestünde auch auf Arbeitnehruerseito die Gefahr, dass die verfassungsmässige Garantie «eines genügenden Arbeitseinkommens» den Ansporn für den Einsatz der vollen Arbeitskraft lahmen würde. Ein Volk, das sich in solche Fesseln legen lässt, muss seine Lebenskraft und Tüchtigkeit einbüssen und seinen Platz an der Sonne verlieren.

Wir verstehen durchaus, dass die Arbeitnehmer sich bestreben, ihre Lage zu verbessern und sie zu konsolidieren. Allein durch solche
Vorschriften wie die hier in Frage stehenden würde die Wirtschaft und damit die Quelle der Verdienstmöglichkeit vernichtet. Der einzelne wäre nur noch eine Nummer, und jedes Gefühl der Verantwortlichkeit gegenüber sich selbst müsste schwinden.

Wir sind überzeugt davon, dass die Initianten selbst, vollends aber ein grosser Teil der Unterzeichner der Initiative, sich diese möglichen Konsequenzen nicht überlegt haben.

In den hier behandelten beiden Bestimmungen steckt der Kern der ganzen Initiative. Durch diese Vorschriften wird ihr der Stempel aufgedrückt. Ihre Annahme wäre der Anfang vom Ende unserer Wirtschaft und damit unserer Existenz. Sind unsere sachlichen Bedenken gewaltig, so wird die Wucht ihrer Gründe noch übertroffen durch die moralischen und sittlichen Schädigungen, die ein solches Eegime der Staatseinmischung für unser ganzes Volk bringen würde, und wir sind überzeugt, dass es sich nie unter ein solches Joch beugen

315 liesse. Man glaube nicht, dass nur die Betriebsinhaber unter diesen Verhältnissen leiden würden. Im Gegenteil auch die Angestellten und Arbeiter -- und unter ihnen besonders die tüchtigsten -- würden in ihrer Selbständigkeit herabgesetzt, namentlich aber auch in ihren Entwicklungsmöglichkeiten gehemmt.

Z i f f e r 2c des Volksbegehrens: Planmässige Beschaffung von Arbeit und zweckmässige Ordnung des Arbeitsnachweises.

In unserer Botschaft vom 9. Oktober 1984 über Arbeitsbeschaffung und andere Krisenmassnahmen haben wir uns über die Beschaffung von Arbeit mit Hilfe des Bundes und über den Arbeitsnachweis ausgesprochen. Wir haben daselbst ausfuhrlich dargelegt, was auf diesen beiden Gebieten bis jetzt getan wurde und was noch getan werden sollte. Soweit also die in Frage stehende Bestimmung der Kriseninitiative die Durchführung von Notstandsarbeiten mit Bundesunterstützung, ausserordentliche Arbeitsaufträge des Bundes, Massnahmen zur bessern Ausnützung der in der privaten Wirtschaft vorhandenen Arbeitsgelegenheiten und Ausbau des Arbeitsnachweises anstrebt, ist sie einstweilen durch den Bundesbeschluss vom 21. Dezember 1934 materiell geregelt. Dieser Bundesbeschluss, der nach der Einreichung der Initiative gefasst wurde und gewissermassen als partieller «Gegenvorschlag» betrachtet werden darf, hat verschiedene Anregungen der Initianten verwirklicht, allerdings in einer Weise und einem Mass, wie wir sie der heutigen Entwicklung der Dinge und insbesondere auch dem Stand der öffentlichen Finanzen als angemessen erachten und verantworten können.

Was den Arbeitsnachweis anbetrifft, machen die Initianten keine Angaben über die Art und Weise, wie sie sich den Ausbau denken. Indessen schwebt offenbar den Verfassern des Volksbegehrens eine zentralistische Organisation vor, durch welche die kantonalen und lokalen Amtsstellen von Seiten des Bundes zentralisiert würden. Diese Vermutung legt die Ziffer 8 der Initiative nahe, laut welcher der Bund die unter lit. a--i aufgezählten Tätigkeitsgebiete allein Tibernehmen kann und sich nur fakultativ zur Erfüllung dieser Aufgaben mit den Kantonen und den Wirtschaftsverbänden in Beziehung zu setzen braucht.

Unter dem Gesichtspunkte der Arbeitsbeschaffung scheint uns eine neue Verfassungbestimmung zurzeit nicht nötig. Eher könnten wir uns grundsätzlich mit einer
solchen betreffend den Arbeitsnachweis befreunden. Das eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement hat auch im Entwurf zu einem neuen Wirtschaftsartikel der Bundesverfassung die Kennung des Arbeitsnachweises vorgesehen und den Erlass einheitlicher Vorschriften auf diesem Gebiete ins Auge gefasst.

Lit. c des Volksbegehrens geht aber weit über das Zulässige hinaus, und -wir müssen uns mit Entschiedenheit gegen diese Bestimmung aussprechen.

Wir sind überzeugt, dass nach der Annahme einer solchen Vorschrift verlangt würde, dass der Bund sich nicht nur an der Schaffung künstlicher Arbeitsgelegenheiten in weitergehendem, seine Finanzkraft übersteigendem Masse beteiligen soll, sondern dass er die «planmässige Beschaffung von Arbeit» auch in der Privatwirtschaft an die Hand nehme. Es liegt im Geiste der Initia-

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tive und des mehrfach erwähnten «Planes der Arbeit», dass diese Verfassungsbestimmung zu einer zwangsweisen Einmischung des Staates in die Anstellung von Arbeitern und Angestellten führen würde. Man kann aber auch in einer Verteilung der Arbeitsaufträge durch Vermittlung des Staates, in einem Ausgleich der Beschäftigungsmöglichkeiten von Fabrik zu Fabrik und von Landesgegend zu Landesgegend, in der Verkürzung der Arbeitszeit, unter gleichzeitigem Zwang von Mehreinstellung von Arbeitern, und in der obligatorischen Einführung vom Arbeitsdienst für Jugendliche eine «planmässige Beschaffung» von Arbeit sehen. Es darf an dieser Stelle darauf hingewiesen werden, dass die Kriseninitiative mit ihren Leitmotiven der «Sicherung einer ausreichenden Existenz für alle Schweizerbürger» und der « Sicherung eines genügenden Arbeitseinkommens» den Geist des Volksbegehrens betreffend verfassungsmässige Garantie des Eechts auf Arbeit atmet, das zu Beginn der 90er Jahre des letzten Jahrhunderts eingereicht worden ist 1 ). Hier wie dort soll durch die Verfassung Beschäftigung garantiert werden. Wir glauben, durch unsere wirtschaftlichen Darlegungen bewiesen zu haben, dass die Öffentlichkeit hiezu nicht in der Lage ist und dass die «planmässige Beschaffung von Arbeit», wie sie zum mindesten einem Teil unter den Anhängern des Initiativbegehrens und insbesondere den Verfechtern des «Planes der Arbeit» vorschwebt, nicht nur einen übertriebenen Ausbau der Verwaltung erforderte, sondern auch eine Kontrolle und Eeglementierung der einzelnen Betriebe voraussetzte, welche zum Schaden der gesamten Wirtschaft die Unternehmungslust lahmen, die Einmischung des Staates auf die Spitze treiben und die Wirtschaft mit bürokratischer Mehrarbeit belasten müssten.

Zusammenfassend müssen wir demnach sagen, dass auch diese an und für sich harmlos aussehende Bestimmung des vorgesehenen neuen Verfassungsartikels im Lichte von Ziff. l, 3, 4 und 6 des Artikels eine Tragweite erhält, deren sich die Initianten zum Teil vielleicht nicht bewusst waren, die uns aber nur mit den allergrössten Befürchtungen in bezug auf ein Wiederaufleben unserer schwer geschädigten Wirtschaft erfüllen muss.

Z i f f e r 2 Erleichterung des Zinsendienstes.

Auch dieses Postulat der Kriseninitiative bringt, für sich allein und nicht im Zusammenhang mit den Anfangs- und Schlussbestimmungen des vorgeschlagenen Verfassungsartikels betrachtet, materiell nichts Neues, sondern legt nur einen schon bestehenden Zustand in der Verfassung fest. Dass die Frage der Hilfsmassnahmen für würdige Bauern und Pächter vom Bunde nicht nur mit voller Aufmerksamkeit studiert, sondern auch bereits in Angriff genommen worden ist, erweisen unsere Botschaften vom 25. August 1932 und vom 22. Dezember 1933 sowie die im Anschluss hieran gefassten Bundesbeschlüsse vom 30. September 1932 und vom 28. März 1934. In Art. 6, Absatz 2, *) Verworfen am 3. Juni 1894 durch 308,289 Stimmen bei 75,880 annehmenden Stimmen und durch die Stimmen sämtlicher Stände.

317 des Bundesbeschlusses vom 30. September 1982 wurde vorgesehen, dass die Hilfe an die der Unterstützung würdigen Bauern insbesondere in Form von unverzinslichen oder verzinslichen Darlehen, von Zinszuschüssen und andern nicht zurückerstattenden Beiträgen gewährt werde. Was die Initianten verlangen, ist also zurzeit schon erfüllt. Man muss sich somit fragen, welche Absichten mit der Aufnahme dieser neuen Bestimmung verfolgt werden.

Die Gründe dafür können sein: 1. Die Schaffung einer verfassungsmässigen Grundlage für die Kredithilfe für notleidende Bauern. Diese wäre uns an und für sich nicht unerwünscht.

Wir müssen aber darauf hinweisen, dass es keinen Rinn hat, aus den gesamten Hilfsmassnahmen für die Landwirtschaft einseitig die Kredithilfe in der Bundesverfassung zu fundieren. Wie wir andernorts auszuführen schon Gelegenheit hatten, fehlt für die Bundeshilfe zugunsten der Landwirtschaft allgemein eine verfassungsmässige Grundlage. Es wäre daher angebracht, einen Artikel, welcher die «Förderung der Landwirtschaft» ganz allgemein vorsieht, in die Bundesverfassung aufzunehmen. Das Volkswirtschaftsdepartement hatte beabsichtigt, diese Erweiterung der Verfassung gemeinsam mit der Eevision der Artikel 34 und 34ter vorzunehmen. Wir machen darauf aufmerksam, dass, falls nur diese bedeutend engere Bestimmung in die Verfassung aufgenommen wird, Gegner der Landwirtschaft und der Landwirtschaftshilfe später argumentieren könnten, es seien andere Hilfsmassnahmen ausgeschlossen, weil diese eine in der Bundesverfassung ausdrücklich erwähnt sei.

2. Absicht der Initianten kann ferner gewesen sein, das Mass der Kredithilfe für notleidende Bauern wesentlich zu verstärken. Genauere Angaben hierüber oder über den eventuellen Finanzbedarf finden sich zwar weder im Text des Verfassungsartikels selbst noch in den Kommentaren. Es darf aber wohl angenommen werden, dass eine wesentliche Mehrbelastung des Bundes von den Initianten ins Auge gefasst wurde und dass mindestens die Anhänger der Initiative aus bäuerlichen Kreisen eine Erweiterung dieser Bundeshilfe von der Annahme der Kriseninitiative erwarten. Über die finanziellen Zumutungen, welche die Initiative als Ganzes an den Bund stellt, werden wir noch zusammenfassend sprechen. Bis jetzt hat die Bundesversammlung zu Zwecken der Kredithilfe an Bauern folgende Summen bewilligt: Bundesbeschluss vom 30. IX. 1932

J

1933.

1934.

1935.

1936.

.

.

.

.

Bundesbeschluss vom 28. III. 1934 Art. 1, lit. a Art. 1, lit. b

. 3 Millionen Franken . 3 » » 6 Millionen Franken 3 Millionen Franken . 3 » » 3 » » 6 » » . 3 » »

Total 30 Millionen Franken.

Diese Kredite können ohne Verfassungsrevision von der Bundesversammlung noch erhöht werden. Es liegt somit keine Notwendigkeit vor, eine

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neue Verfassungsbestimmung aufzustellen. Sollte man aber an eine solche herantreten, so müsste sie u. E. weitreichender formuliert werden als diese Ziffer des Volksbegehrens.

.Ziffer 2e des Volksbegehrens: Entlastung unverschuldet in Not geratener Betriebe im Gewerbe.

Viele kleinere und mittlere Unternehmungen des Gewerbes und des Kleinhandels sind in den letzten Jahren, erfasst vom allgemeinen wirtschaftlichen Eückgang, durch die Krisis und infolge der Zunahme grosskapitalistischer Unternehmungen, verbunden mit einer übertriebenen Vermehrung der kleinen Unternehmungen selbst, in Not geraten. Infolgedessen hat der Schweizerische Gewerbeverband sich schon mehrfach an die Bundesbehörden gewandt, und ein Postulat J o s s vom 28. März 1934 verlangte ebenfalls Bericht und Antrag des Bundesrates über die Frage, wie gewerblichen Betrieben, die infolge der Hilfsaktionen des Bundes für die Hôtellerie und für die Landwirtschaft sich in bedrängter Lage befinden, geholfen werden könne.

Durch den Bundesbeschluss vom 21. Dezember 1984 über Krisenbekämpfung und Arbeitsbeschaffung ist nunmehr eine erste Grundlage für eine Hilfe auf diesem Gebiet geschaffen worden. Der Bundesrat ist in Artikel 17 ermächtigt worden, gewerblichen Bürgschaftsgenossenschaften und ähnlichen Einrichtungen Beiträge auszurichten. Es ist vorgesehen, dass die Bundesbeiträge die Einrichtungen und den Betrieb von Beratungs- und Buchhaltungsstellen sowie eine Beteiligung an der Verlustdeckung aus Bürgschaften für Heinere und mittlere Betriebe des Gewerbes und des Detailhandels ermöglichen.

Zurzeit befasst sich der Schweizerische Gewerbeverband damit, Eichtlinien für die Ausrichtung dieser Beiträge aufzustellen. Eine derartige Unterstützung der bestehenden und noch in Gründung befindlichen Kredithilfeorganisationen scheint uns der richtige Weg für eine Hilfeleistung an Gewerbe und Kleinhandel.

Es muss doch tatsächlich in sehr vielen Fällen festgestellt werden, dass, wie übrigens auch in der Landwirtschaft, den Betrieben mit blosser Geld- und Kapitalhilfe nicht gedient ist. Sehr oft mangelt es an kaufmännischer Führung.

Häufig liegt die Ursache der Notlage in Fehlinvestitionen, schlechter Kalkulation und Mangel an buchhalterischer Übersicht oder in Gründen, die ausserhalb des Betriebes gelegen sind.

Der gewählte Weg ist einer umfassenden
Entschuldungsaktion, welche möglicherweise von den Initianten ins Auge gefasst wurde, bei weitem vorzuziehen. Nicht nur dürfte er die sorgfältige und zurückhaltende Verwendung von Mitteln garantieren. Er bringt den Gewerbetreibenden gleichzeitig fachmännische Beratung und Hilfe. Das Beschlossene ist ein Anfang, der ohne neue Verfassungsbestimmung weiterentwickelt werden kann.

Eine Ergänzung der Bundesverfassung, welche die «Förderung des Gewerbes», unter dem wir Gewerbe und Kleinhandel verstehen, vorsieht, wäre übrigens wie für die Landwirtschaft und die übrigen Wirtschaftszweige wünschenswert. Diese Verfassungsbestimmung sollte sich aber nicht nur auf die «Entlastung unverschuldet in Not geratener Betriebe» beschränken, sondern

319

weiter gefasst werden, um auch allfällige andere Massnahmen, die im geltenden ·Gewerbeartikel 84ter keine Grundlage finden, zu ermöglichen.

Für die in Eede stehende lit. e des Volksbegehrens gilt, was übrigens auch für lit. d zutrifft: sie wäre, für sich allein und nur ihrem Wortlaut nach genommen, annehmbar. Diese Tatsache kann uns indessen nicht bestimmen, die Kriseninitiative als Ganzes zur Annahme zu empfehlen, um so weniger -als für die Verwirklichung dieser Postulate eine genügende Eechtsgrundlage von der Bundesversammlung geschaffen wurde.

Ziffer 2/ des Volksbegehrens: Gewährleistung einer ausreichenden Arbeitslosenversicherung und Krisenhilfe.

Die Arbeitslosenversicherung ist heute verfassungsmässig Sache der Kantone, die insbesondere über die Organisation der Kassen entscheiden. Diese sind teils öffentliche, teils private, und die letztern zerfallen wiederum in Kassen der Arbeitnehmer und in paritätische Kassen. Der Bund hat das Gesetz vom 17. Oktober 1924 über die Beitragsleistung an die Arbeitslosenversicherung erlassen, durch welches die Beiträge des Bundes geregelt und die Bedingungen aufgestellt werden, unter denen diese ausgerichtet werden. Die Leistungen des Bundes und die Ansätze der Arbeitslosenversicherungskassen hier aufzuzählen, hat keinen Zweck. Wir möchten nur betonen, dass der Bund an die Arbeitslosenversicherung schon gewaltige Beiträge bezahlt hat, die sich im Laufe der letzten Jahre auf folgende Summen belaufen: 1929 Fr. 2,468,900 1932 Fr. 25,982,700 1930 » 6,415,600 1933 » 26,300,000l) 1931 » 14,636,500 Die gleichzeitigen Leistungen der Kantone und der Gemeinden beziffern sich auf: 1929 Fr. 2,428,000 1932 Fr. 27,400,000!)

1930 » 7,061,000 1933 » 28,600,000!)

1931 » 15,936,000 *) Die sogenannte Krisenhilfe beruht auf dem Bundesbeschhiss vom 23. Dezember 1931. Nach diesem. Erlass zahlt der Bund an die Kantone für eine ausserordentliche Hilfe für ausgesteuerte Arbeitslose einiger Krisenindustrien gewisse Beiträge. Unter diesem Titel wurden in den vergangenen Jahren vom Bunde die folgenden ' Leistungen gemacht: 1932: Fr. 5,200,000, 1933: "Fr. 6,600,000, 1934: Fr. 6,700,000 L ); von den Kantonen: 1932: Fr. 5,778,000, 1933: Fr. 6,960,000, 1934: Fr. 7,300,000 1). Die Gesamtauszahlungen aller Kassen an Arbeitslose und Krisenunterstützte beliefen sich im Jahre 1932 auf 76,2 Millionen Franken, 1933 auf 81,6 Millionen Franken und 1934 auf 72,6 Millionen Franken 1).

1

) Provisorische Ziffern.

320 Man kann sicherlich der Ansicht sein, dass die Kompetenzen des Bundes auf dem Gebiet der Arbeitslosenversicherung verstärkt und dass der Bund ermächtigt werden sollte, nicht nur ein Gesetz über die Unterstützung der Arbeitslosenversicherungskassen zu erlassen, sondern diese ganze Materie, insbesondere auch hinsichtlich der Beiträge und der Aufbringung der Mittel und der Höhe der Unterstützungen, einheitlich zu regeln. Auch wenn dies geschähe, so hätten die Kantone mitzuwirken, und sie hätten sich zweifellos an den Ausgaben auch finanziell zu beteiligen.

Was wollen nun aber die Initianten, wenn sie die Gewährleistung einer ausreichenden Arbeitslosenversicherung und Krisenhilfe postulieren?

Diese Frage muss nach dem Geiste beurteilt werden, der die Kriseninitiative erfüllt. Es steht für uns ausser Frage, dass eine Erweiterung der Bundeskompetenzen postuliert würde und dass diese einseitig ausgenützt werden sollen, insbesondere für eine Erhöhung der Taggelder und eine Verlängerung der Dauer der Bezugsberechtigung. Solche Vorschriften würden in den Kantonen einem entschiedenen Widerstand begegnen, da diese bekanntlich die Arbeitslosenversicherungskassen zum guten Teil ins Leben gerufen haben und ebenfalls unterstützen. Eine Mehrleistung fiele vor allem denjenigen Kantonen schwer, in deren Gebiet seit langem die Arbeitslosigkeit herrscht, und manche befänden sich in der Unmöglichkeit, ihre gegenwärtigen Leistungen zu erhöhen.

Die Konsequenzen dieser Verhältnisse hätte voraussichtlich der Bund zu tragen, da dann offenbar verlangt würde, dass er an Stelle der finanzschwachen Kantone in die Lücke zu treten hätte.

Überhaupt scheint es uns, dass die gegenwärtige Krise nicht der geeignete Zeitpunkt für eine Eevision der Bundesgesetzgebung über die Arbeitslosenversicherung sei. Auch wäre es verfehlt, auf dem Wege einer vorläufig geltenden Verfassungsbestimmung in die heute klar geordneten Beziehungen zwischen Bund und Kantonen einzugreifen und diese abweichend von dem bestehenden Bundesgesetz zu regeln. Der Hauptgrund aber, weswegen wir uns mit der fraglichen Bestimmung nicht abfinden können, ist der Umstand, dass nach Annahme der Kriseninitiative, wie bereits gesagt, ganz zweifellos starke Mehrforderungen postuliert würden. Der äusserst dehnbare Begriff einer «ausreichenden Arbeitslosenversicherung
und Krisenhilfe» wäre dazu angetan,, solchen Ansprüchen zu rufen.

Leider müssen wir mit der Tatsache rechnen, dass, abgesehen von saisonbedingter zeitweiliger Entlastung des Arbeitsmarktes, die Zahl der Arbeitslosen eher noch zunehmen wird. Dadurch werden auch die Ausgaben des Bundes und der Kantone automatisch steigen. Die Belastung der Öffentlichkeit nun noch durch eine Erhöhung der Zuschüsse an die Kassen zu vergrössern, hätte für die Finanzen des Bundes, der Kantone und Gemeinden direkt verheerende Folgen, die gar nicht abzusehen sind. Für die öffentlichen Finanzen ist gerade diese hier besprochene Bestimmung der Kriseninitiative eine der gefährlichsten, und wir müssen in deren Interesse uns mit aller Entschiedenheit gegen die Tendenzen, die sich in ihr geltend machen, aussprechen. Das hindert nicht^

321 'dass wir gewillt sind, auch in Zukunft das traurige Los der Arbeitslosen, soweit ·es unsere Mittel erlauben, zu mildern und die Pflicht des Staates gegenüber diesem von der Krise besonders betroffenen Teile der Bevölkerung zu erfüllen.

Z i f f e r 2(/ und h des Volksbegehrens: Ausnützung der Kaufkraft und der Kapitalkraft des Landes zur Förderung des industriellen und landwirtschaftlichen Exports sowie des Fremdenverkehrs; Regulierung des Kapitalmarktes und Kontrolle des Kapitalexportes.

Mit Rücksicht auf ihren innern Zusammenhang werden die beiden literae g -und h am besten zusammen besprochen.

Zuerst sei an das erinnert, was gegenwärtig schon besteht. Wie wir schon ·oben ausgeführt haben, sind wir in unserer Handelspolitik im wesentlichen vom Grundsatz der Meistbegünstigung zu demjenigen der Reziprozität übergegangen oder, anders ausgedrückt, wir machen die Bezüge aus einem Lande vielfach abhängig von den Käufen, die jenes andere Land bei uns vornimmt. Diese Bestrebungen werden durch das Mittel der Kontingente und im Rahmen des sogenannten Kompensationsverkehrs und der Verechnungsabkommen, die mit dem Ausland getroffen worden sind, verwirklicht. Die Kompetenz des Bundes für ein solches Vorgehen besteht, da er befugt ist, auf dem Wege des Abschlusses von Handelsverträgen die wirtschaftlichen Interessen gegenüber dem Ausland zu wahren. Hinsichtlich des Inhalts dieser Verträge gibt die Verfassung glücklicherweise keine Richtlinien, da man sich naturgemäss nach den jeweiligen Verhältnissen richten muss.

Den Gedanken, das Bedürfnis der schweizerischen Konsumenten nach ausländischen Waren durch das Mittel der Kompensation zur zwangsweisen Abnahme schweizerischer Erzeugnisse durch das Ausland zu verwenden, haben wir seit Beginn der Krise konsequent verfolgt. Schon in unserem II. Bericht vom 27. Mai 1932 *) über die Massnahmen, die auf Grund des Bundesbeschlusses vom 23. Dezember 1931 über die Beschränkung der Einfuhr erlassen worden ·sind, haben wir uns einlässlich darüber ausgesprochen. Doch haben wir schon an der gleichen Stelle auch auf die Grenzen hingewiesen, die einer allgemeinen Verwirklichung dieses Grundsatzes gezogen sind. Wir schrieben damals: «Wenn schon die soeben erwähnten Massnahmen auf dem Gedanken einer ,,Kompensation" zwischen Ein- und Ausfuhr beruhen, so sind wir zur Auffassung
gelangt, dass dieser Gedanke im Interesse des Exports entwicklungsfähig ist. Wir vermögen dabei allerdings nicht der Auffassung derjenigen zu folgen, die glauben, man könne überhaupt die ganze schweizerische Einfuhr in irgendeiner Weise für den Export ,,kompensieren", und man solle aus jedem Land wertmässig nur so viel Waren zur Einfuhr zulassen, als das betreffende Land schweizerische Produkte kauft. Bei der ungeheuren Vielgestaltigkeit unserer Produktion einerseits und unserer Konsumbedürfnisse anderseits erscheint die vollständige Verwirklichung !) Bundesbl. 1932, Bd. I, S. 933.

322 dieser an sich vielleicht bestechenden Idee praktisch unmöglich. Nicht nur milssten bei uns komplizierte Ein- und Ausfuhrorganisationen geschaffen werden, welche Handel und Verkehr fast unerträgliche Fesseln auferlegen würden. Voraussetzung wäre wohl auch, dass in den übrigen Ländern, mit denen wir rege Handelsbeziehungen unterhalten, entsprechende Ausfuhr- und Auffangsorganisationen bestünden oder geschaffen werden könnten, eine Frage, mit Bezug auf welche uns jede Einwirkungsmöglichkeit vollkommen fehlt. Auch in handelspolitischer Beziehung würde ein solches Vorgehen fast unlösbare Schwierigkeiten mit sich bringen und jedenfalls unser Land zwingen, die noch bestehenden Handelsverträge zu kündigen.» In der Folge haben wir, soweit dies möglich war, den Import mit Hilfe besonderer Organisationen, in denen die Bezüger bestimmter Warenkategorien zusammengefasst wurden, einheitlich organisiert und ihn für unsere Exportzwecke dienstbar gemacht. Wir erinnen an die Einkaufsstellen: Schweizerische Zentralstelle für Kohleneinfuhr, Basel, Schweizerische Genossenschaft für Getreide und Futtermittel, Bern, «Carbura», Schweizerische Zentrale für den Import flüssiger Brennstoffe.

Zürich, Verband schweizerischer Schmierölimporteure, Zürich, Schweizerische Zentralstelle für Zuckereinfuhr, Bern, Schweizerischer Bierbrauerverein, Zürich.

Man muss sich aber klar sein, dass den Möglichkeiten der Kompensationund der Ausnützung unserer Konsumkraft im Handelsverkehr mit dem Ausland natürliche Grenzen gesetzt sind. Man wird nur im Notfalle dazu übergehen, den Verkehr mit einem Land vollständig in Fesseln zu legen, da nach unsern Erfahrungen durch solche Vorschriften die gegenseitigen Handelsbeziehungenganz bedeutend eingeschränkt werden. Die für die Durchführung solcher Abkommen nötigen Formalitäten, wie Einholung von Bewilligungen, schrecken den Handel ab. Ist mit solchen Vorschriften gar noch ein Clearingvertrag verbunden, welcher verhindert, dass der ausländische Verkäufer schweizerische Währung erhält, so geht damit für diesen der Anreiz für die Warenlieferungzum guten Teil verloren. Man würde fehl gehen, wenn man glaubte, dass hinsichtlich des Kornpensationsverkehrs noch viel mehr zu machen wäre, als bereits heute getan wird. Wir betrachten seine Auswertungsmöglichkeiten als nahezu erschöpft, was uns indessen
nicht hindert, diesen Gedanken weiterhin konsequent zu verfolgen.

Wir haben auch nicht unterlassen, unsere Konsumkraft zugunsten des Fremdenverkehrs in die Waagschale zu werfen. Das wichtigste Beispiel dieser Bestrebungen ist d äs Verrechnungsabkommen mit Deutschland, nach welchem die Beträge, die wir für Kohlenbezüge an Deutschland zu bezahlen hätten, für Devisen zugunsten der nach der Schweiz reisenden Deutschen zur Verfügung gestellt werden.

323 Was die Ausnützung der Kapitalkraft des Landes zur Förderung des Exports sowie des Fremdenverkehrs betrifft, so muss man sich auch hier vor Illusionen hüten. Die Möglichkeit, Geld im Ausland anzulegen, ist gering, da das Publikum ausländische Anlagepapiere nur aus einem verhältnismässig kleinen Kreis von Staaten akzeptiert. Zudem sind auch die Mittel der Schweiz zum Teil festgelegt. Endlich ist nicht zu vergessen, dass auch andere Finanzmärkte als der schweizerische in der Lage sind, Anleihen an solide Schuldner zu gewähren, so dass wirtschaftliche Bedingungen, die an die Gewährung eines Darlehens geknüpft werden, geeignet sein können, Anleihensgeschäfte zum Scheitern zu bringen. Im übrigen schreibt das bereits in Kraft getretene Bundesgesetz über Banken und Sparkassen vor, dass Banken sowie die bankähnlichen Finanzgesellschaften, die Nationalbank zu unterrichten haben, bevor sie Anleihen oder Anlagen im Betrage von mehr als 10 Millionen Franken im Auslandmachen. Die Nationalbankist befugt,mit Eücksicht auf die Landeswährung., die Gestaltung des Zinsfusses auf dem Geld- und Kapitalmarkt oder die Wirtschaft liehen Landesinteressen, gegen solche Geschäfte Einsprache zu erheben oder an ihre Ausführung Bedingungen zu knüpfen. Dieses im Bankgesetz, Art. 8, festgelegte Verfahren wurde tatsächlich schon einige Zeit praktiziert, und die Nationalbank entscheidet über die eingehenden Begehren nachdem sie zuvor das Politische Departement, das Finanz- und Zolldepartement und das Volkswirtschaftsdepartement befragt hat. Die erwähnten Departement» haben die verschiedenen Interessen zu vertreten, und speziell das Volkswirtschaftsdepartement ist in der Lage, wirtschaftliche Bedingungen vorzuschlagen, welche an die Bewilligung von Darlehen geknüpft werden sollen und die z. B.

die Arbeitsbeschaffung, Bestellungen oder handelspolitische Vorteile und Erleichterungen betreffen. Diese Materie ist also gesetzlich geordnet, und es bleibt vor neuen Erlassen abzuwarten, wie sich die Vorschriften auf die Dauer bewähren.

Die Ihitianten wollen aber auf diesem Gebiet offenbar viel weiter gehen und machen sich über die Auswertbarkeit der Kapital- und Konsumkraft Vorstellungen, die sich nicht realisieren werden. Der vorgeschlagene Verfassungsartikel würde dem Staat erlauben, in der umfassendsten Weise in diese beiden Gruppen
von Materien einzugreifen. Geben lit. g und h hiefür die materielle Grundlage, so räumt Ziffer 4 des Vorschlages, welcher erlaubt, vom Grundsatz der Handels- und Gewerbefreiheit abzuweichen, auch den weitestgehenden Kombinationen die Schwierigkeiten aus dem Wege. Wir sehen denn auch, dass von sozialistischer Seite nicht nur die Zusammenfassung und Organisation, sondern die Monopolisierung der Einfuhr, speziell von Massenartikeln, vorgeschlagen worden ist. Es wurde auch kein Zweifel darüber gelassen^ dass auf diese Art und Weise ein Keil in die Privatwirtschaft hineingetrieben und die Verstaatlichung der Wirtschaft überhaupt in die Wege geleitet werden soll. Man kann sich denken, zu welchen uferlosen Plänen, aber auch gefährlichen Experimenten, die vorliegende Kriseninitiative führen würde. Wer darüber noch Zweifel hegt, der lese ausser dem «Plan der Arbeit» eine Stelle in einer

324 Eingabe, welche die Vereinigung Schweizerischer Angestelltenver bände am ·28. Januar 1935 an das Volkswirtschaftsdepartement gerichtet hat, wo es u. a.

heia st : «Die Verteidigung der Exportinteressen stund zumindest bei den Beteiligten bisher zu sehr im Banne individualwirtschaftlicher Betrachtungssweise. Sie führte, so wie diese Verteidigung unter volkswirtschaftlichen «Aspekten geführt werden wollte, zu jener negativen Einstellung, welche «der ganzen übrigen Wirtschaft nur glaubt Opfer zumuten zu können.

«Das Exportproblem als volkswirtschaftliche Aufgabe wird damit nicht «gelöst. Notwendig ist vielmehr, eine nationale Exportorganisation zu «schaffen, die planmässig alle tauglichen Mittel unserer Wirtschaft und «Finanz zum Ausweiten der zusammengeschrumpften Auslandmärkte «einsetzen, aber auch das gegenseitige Unterbieten von Schweizer Unter«nehmungen im Ausland möglichst ausschalten würde. Es ist unvermeidlich, -«dass eine solche Organisation den einzelnen Industriellen etwelche Be«grenzung ihrer unbeschränkten Handlungsfreiheit auferlegen würde; «dieser Nachteil wäre aber mehr als wettgemacht durch den Einsatz volks«wirtschaftlich nützlicher Faktoren für die Erhaltung und Förderung dieses «bedeutenden Wirtschaftszweiges als Ganzem. Wir wissen, dass in gewissen «Industriekreisen solche Ansichten scharfem Widerstand begegnen. Aber «hat die Gesamtwirtschaft nicht das Eecht, andere und bessere Wege zu -«weisen als diejenigen, welche ihr die Exportindustrie heute mit ihrer For«derung auf allgemeine Senkung der Lebenskosten (und der Lebenshaltung) «zumutet ? Schliesslich ist es die Gessmtwirtschaft, welche die Opfer ver«fehlter Eatschläge zu tragen hat. Hier dürfen nicht überholte Wirtschafts«auffassungen aus Eigensinn einer im Ganzen bessern Lösung entgegen«gesetzt werden. Mag bei vielen ein Verzicht auf jene Wirtschaftstraditionen schmerzlich sein : uns und vielen andern geht es dabei eben um viel «mehr, um das angemessene leben können!

«Zu einer solchen Exportorganisation, der ein vielseitiges Arbeitsfeld «offen stände, gehört auch die Schaffung einer nationalen E x p o r t b a n k , «die, wir scheuen nicht, es zu sagen, mit quasi Monopolcharakter für Aus«landanlagen von Schweizer Kapital auszustatten wäre. Nur so wird es «möglich sein, auch die finanzielle Potenz des Landes mehr als bisher
in -«den Dienst der Exportförderung zu stellen. In diesem Zusammenhang «verweisen wir auf weitere Vorschläge, die unser Mitglied Nationalrat « Schmid-Euedin in seiner Publikation «Kann der schweizerische Export «gefördert werden?», gemacht hat. Andere, und zwar Hauptkonkurrenz«länder der Schweiz sind uns in dieser Beziehung bereits voraus, mit Ein«schluss jener Länder, welche diese Exportfinanzierung mit den Zinsen und «Amortisationen bestreiten, die sie andern Völkern -- schuldig bleiben!» Diese Eingabe empfiehlt also die Schaffung einer nationalen Exportorganisation, die in einer Exportbank, der das Monopol des Kapitalexports

325 übertragen würde, gewissermassen ihre Krönung fände. Bis jetzt haben selbst sozialdemokratische Politiker sich jeweilen begnügt, Monopole für die Einfuhr von Massenartikeln anzuregen, Lösungen, die, wenn sie auch unseres Erachtens nicht glücklich sind, doch schliesslich z. T. noch diskutiert werden könnten.

Eine nationale Exportorganisation zu schaffen, die für die Ausfuhr der verschiedensten Dinge, wie Maschinen, Uhren, chemische und pharmazeutische Produkte. Textilien aller Art, kurz all der zahllosen Fabrikate, die die Schweiz exportiert, zu sorgen hätte, ist bis jetzt unseres Wissens noch nicht angeregt worden. Die Eingabe versäumt aber auch, uns zu sagen, warum eine solche Exportorganisation günstigere Bedingungen finden und eher konkurrieren könnte als der einzelne Industrielle, der doch seine ganze Intelligenz, Tatkraft und Energie für sein eigenes Geschäft einsetzt, während bei einer Exportorganisation die verschiedenen Produzenten und Exporteure einfach iSTummern würden, die man alle möglichst gleichmässig behandeln und bedienen müsste.

-Zwar wird schliesslich, um eine Erleichterung des Absatzes unserer Produkte zu erreichen, wie erwähnt, die Schaffung einer «Exportbank» vorgeschlagen.

Wenn angenommen wird, dass eine solche für den Kapitalexport grössere Konzessionen zugunsten unserer Wirtschaft herausschlagen könnte als die einzelnen Bankengruppen, so liegt auch darin wieder ein grosser Irrtum; denn in jedem Falle ist die individuelle und vertrauliche Behandlung des Geschäftes die Hauptsache und seine Eegistrierung in irgendeiner grossen Organisation gleichbedeutend mit dessen Misslingen. Aus dem Vorschlag spricht aber auch eine Überschätzung der Forderungen, die wir an den Kapitalexport stellen können, der überdies in diesen Zeiten keine sehr grosse Bedeutung mehr hat.

Schliesslich vergisst dieser Vorschlag, dass der freie Kapitalverkehr auch die Voraussetzung dafür ist, dass das Ausland uns die Summen, die es uns anvertraut hat, belässt und uns eventuell zu gegebener Zeit neue überweist. Es sei daran erinnert, dass die Gründung einer Exportbank mit monopolartigem Charakter selbstverständlich auch dazu führen würde, dass sich der Bund an der Aufbringung der Mittel beteiligen müsste und dass er auch das Bisiko des Kapitalexports zu tragen hätte. Dies erscheint um so bedenklicher,
als der Kapitalexport und das Auslandsgeschäft im allgemeinen heute mit stets steigenden .Risiken verbunden sind.

Man sieht also, dass die Initianten ganz extremen Lösungen zusteuern, die für unser Land die verhängnisvollsten Folgen haben könnten, und wir können nur dankbar sein, dass diese Tatsache durch die zitierte Eingabe in helles Licht gesetzt worden ist. Man strebt nicht nur die Monopolisierung der Importe und eine Zentralisation der Exporte an, sondern auch die Monopolisierung des Kapitalexports. Von da bis zur Sozialisierung der Banken und der gesamten Geldwirtschaft und -- sagen wir es gleich -- zum Niedergang unserer gesamten Wirtschaft ist nur noch ein Schritt.

Das Postulat der Eegulierung des Kapitalmarkts erschöpft sich nämlich nicht in der Ausnützung der Kaufkraft und Kapitalkraft des Landes zur Förderung des Exports. Es ist auch ein innerwirtschaftliches Problem. Es Bundesblatt.

87. Jahrg.

Bd. I.

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liegt im Sinne der Initianten, das Kapital als arbeitenden Faktor «planmässig» in seiner Tätigkeit zu regulieren. Dies kann natürlich nur durch den Staat geschehen, und zwar nur durch zentrale Massnahmen seitens des Bundes. Damit würde schliesslich die letze Bank und die letzte Sparkasse dem Staate dienstbar gemacht, und die Verwaltung aller dieser Banken und Sparkassen würde zweifellos einer Kontrolle und staatlichen Einsicht unterstellt. Die Preisgabe des Bankgeheimnisses wäre nur die konsequente Folge der geradezu phantastischen Projekte, die offenbar in manchen Kreisen erwogen werden.

Alle diese Massregeln könnte, wenn die Kriseninitiative angenommen würde, die Bundesversammlung endgültig beschliessen. Ihr ständen gemäss Ziff. 6 des vorgeschlagenen Artikels keine Hindernisse und keine Schranken durch das Eeferendum mehr entgegen.

Ob das Schweizervolk die Möglichkeit solcher Experimente zulassen will, die in ihren Konsequenzen weit über die seinerzeitige Vorlage betreffend die Vermögensabgabe hinausgingen, scheint uns mehr als fraglich. Wir sind überzeugt, dass der gesunde Menschenverstand des Schweizervolkes solchen Vorschlägen das Ende bereiten wird, das sie verdienen.

Ziffer 2 ï des Volksbegehrens: Kontrolle der Kartelle und Trusts.

Das Volksbegehren verlangt eine Kontrolle über Kartelle und Trusts.

Kartelle sind private Organisationen zwecks Eegelung der Preisverhältnisse und anderer Marktbedingungen. Sie dienen -- wenigstens soweit es sich um Preiskartelle handelt -- somit eigentlich dem Zwecke, den die Initianten mit ihrem Begehren auf Preisschutz im Auge haben, allerdings mit dem Unterschied, dass die Kartellbildung die privatwirtschaftlichen Gesichtspunkte der betreffenden Gruppe als Leitmotiv annimmt, während den Initianten eine Preisund Lohnregelung unter volkswirtschaftlichem Gesichtspunkte vorschwebt.

Es ist festzustellen, dass die Kartellbildung in der Schweiz sehr verbreitet ist. Kartelle sind bei uns nicht nur eine Organisationsform grosskapitalistischer Unternehmungen, sondern ebensosehr eine solche zahlreicher Verbände der gewerblichen Produktion und des Handels. Ist doch unsere Volkswirtschaft durchorganisiert wie kaum eine andere. Es scheint daher fast etwas dem Ziele der Initiative Gegensätzliches, wenn allgemein und ohne Einschränkung eine Kartellkontrolle verlangt
wird. Sie kann doch nur den Sinn haben, über die Preis- und Konditionenfestsetzung durch Verbände zu wachen, die Ver bände in Schranken zu halten und ihre Tätigkeit zu normieren. Wir verkennen den gesunden Sinn dieses Gedankens nicht. Wir haben den Eindruck, dass der heutige Zustand einer durch keine staatlichen Vorschriften gehemmten und daher frei waltenden Kartelltätigkeit zu manchen Auswüchsen geführt hat,, welche mithelfen, unser Preisniveau zu versteifen, ja vielfach geradezu die Ursache dieser Versteifung sind. Allein, wenn man auf dem Standpunkte steht, es dürfe an der Lebenshaltung nicht gerüttelt werden, wie will man dann eine-

327 Kartellkontrolle rechtfertigen ? Hinter jedem Kartell steht doch das Bestreben, die Lebenshaltung einer Gruppe von Produzenten hochzuhalten, was Unternehmern und indirekt auch den Arbeitern der kartellierten Branche zugute kommt. Oder will man die Kartellkontrolle nur auf ausgewählte Kartelle erstrecken, so dass z. B. Kartelle oder kartellähnliche Organisationen der sogenannten «Arbeitsbürger» oder der kleinhändlerischen und gewerblichen Kreise nicht darunter fielen und nur Kartelle von «Finanzkapitalisten» zu kontrollieren wären ? Nach unserer Ansicht müsste eine Kartellkontrolle grundsätzlich eine allgemeine sein, das heisst sich unter gewissen Voraussetzungen auf alle Kartelle und kartellähnlichen Gebilde beziehen. Alles andere führt zu Willkürlichkeit und Ungerechtigkeit und ist eine schwere Bedrohung der Eechtsgleichheit. Ist aber die KarteUkontrolle in der Initiative in dieser Weise als eine allgemeine aufzufassen, so erblicken wir in ihr im Zusammenhang mit den grundsätzlichen Bestrebungen des Volksbegehrens, wie gesagt, eine Inkongruenz.

Das Postulat erscheint als ein Fremdkörper im Gesamtprogramm der Initiative.

Die Initiative spricht weiter auch von Kontrolle der Trusts. Eigentliche rein schweizerische Trusts gibt es wenige, vielleicht sogar überhaupt keine.

Die Führung der Bezeichnung «Trustgesellschaften» im Handelsregister ist noch kein Beweis für das Vorhandensein eines Trusts. Dagegen haben wir viele Niederlagen von ausländischen Trustgeaellschaften, die bei uns Domizil gesucht haben. Sollen auch diese Gesellschaften «kontrolliert» werden, dann werden sie einfach auswandern, und die Initiative würde nur den Zweck erreicht haben, dass der Schweiz Steuerkapital verlorenginge.

Wenn die geforderte Kontrolle, wie sie im Sinne der Initianten liegt, durchgeführt werden soll, so können wir uns das nur in dem Sinne vorstellen, dass die Ansprüche jeder einzelnen Gruppe, welche kartelliert ist, vom Staate festgesetzt werden müsste. Und da der Staat ja Preis- und Lohnschutz allgemein garantieren soll, so müsste er dazu kommen, aiich die noch nicht kartellierten Gruppen der Produktion und des Handels zu organisieren und unter seiner Kontrolle Zwangskartelle bilden, um für alle die Voraussetzungen zu schaffen, dass die Löhne und Preise so festgelegt werden, dass sie nicht ins Wanken geraten
können. Brauchen wir darauf aufmerksam zu machen, dass damit die Initianten bei einer Verknöcherung unserer ganzen Wirtschaft und einem Zwangssystem anlangen müssten, während doch der Sinn einer vernünftigen Kartellkontrolle eher zur Lockerung der Bindungen beitragen will als zu einer Verstärkung? Wir erinnern in dieser Beziehung an verschiedene Eingaben seitens der Angestelltenverbände, an die Motion Grimm, vom 6. Juni 1924, betreffend Preise im Apothekergewerbe, sowie an die Interpellationen Grimm, Brügger und Schmid-Zürich und deren Beantwortung durch den Chef des Volkswirtschaftsdepartementes. vom 14. Juni 1927, betreffend Kartelle, Trusts und Preisbildung.

Das Volkswirtschaftsdepartement hat bereits bisher eine Eeihe von Kartellbildungen durch die Preisbildungskommission untersuchen lassen. Es hat sich in jenen Untersuchungen gezeigt, dass die heutigen Kartellbildungen

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zum. Teil nicht zum Vorteil unserer Volkswirtschaft ausschlagen. Allein es ist unmöglich, diesen Bindungen beizukommen, wenn man als obersten Grundsatz der von den Initianten vertretenen neuen Wirtschaftspolitik von der Voraussetzung ausgeht, dass an den Lohn- und Preisverhältnissen nichts geändert werden dürfe. Im übrigen möchten wir darauf hinweisen, dass wir die Frage einer gewissen Kartellpreiskontrolle in unserer Botschaft betreffend die Überwachung der Preise behandeln, wo wir Vorschläge machen, wie entsprechend dem Bedürfnisse unserer Wirtschaft die kartellarischen und kartellähnlichen Preisbindungen überwacht werden sollen. Wenn wir somit den Gedanken einer vernünftigen Kontrolle der Kartelle nicht ablehnen, so kann uns dies jedoch nicht veranlassen, dem Volksbegehren als Ganzes zuzustimmen.

Z i f f e r 3 des Volksbegehrens: Der Bund kann zur Erfüllung dieser Aufgaben die Kantone und die Wirtschaftsverbände heranziehen.

Nach dem Wortlaut dieser Ziffer des Initiativvorschlages «kann» der Bund zur Erfüllung der im Volksbegehren bezeichneten Aufgaben die Kantone und die Wirtschaftsverbände heranziehen.

Diese Bestimmung hat eine grosse Bedeutung. Sie schafft keinen Zwang für den Bund, «die Kantone heranzuziehen», sondern bloss die Möglichkeit.

Das gleiche gilt hinsichtlich der Wirtschafts verbände.

Eür einen unter normalen Verhältnissen zustande gekommenen Verfassungsartikel, der auf dem Wege der Gesetzgebung ausgeführt wird, wäre diese Bestimmung genügend und zu begrüssen, da in der Tat nicht für alle Dinge ein Obligatorium der kantonalen Mitwirkung vorgesehen werden kann.

Man muss sich aber klar werden, dass die Kriseninitiative das Ergebnis einer Sturm- und Drangperiode ist und dass für den Fall ihrer Annahme ihre Befürworter offenbar mit Hochdruck an die Ausführung herangehen würden, um möglichst viel in ihrem Sinne zu erreichen. Dabei wären ihnen die Kantone mehrfach ein Hindernis. Oft erschweren diese eine Aktion, aber sehr oft moderieren sie dieselbe auch im guten Sinne. Die Gefahr wäre nun unbedingt vorhanden, dass die Kantone bei Ausführung der in der Initiative vorgesehenen Postulate in weitem Masse übergangen und die Kriseninitiative im Sinne einer Gleichmacherei für das ganze Land angewendet würde. Es bestünde somit wenig Aussicht, dass auf die verschiedenen Landesgegenden,
Sprachgebiete, auf Stadt und Land, auf Berg und Tal die genügende Eücksicht genommen würde. Im besondern würde man riskieren, wie wir schon oben erwähnten, dass die Kantone auf dem Gebiete des Arbeitsnachweises vollständig ausgeschaltet würden und dass sie auch namentlich zu den Bestimmungen, welche die «ausreichende Existenz» zu umschreiben hätten, kaum sich äussern könnten.

Man wäre wohl versucht, Löhne und Preise überall auch unter verschiedenen Verhältnissen möglichst gleich zu gestalten und den Vollzug des ganzen Artikels über einen Leist zu schlagen. Wir fragen uns, ob dies im Sinne des Schwei-

329 zervolkes gelegen ist. Dieses wird sich die Tragweite der Initiative gerade nach dieser Seite hin wohl zu überlegen haben.

Z i f f e r 4 des Volksbegehrens: Der Bund kann, soweit es die Durchführung dieser Massnahmen erfordert, vom Grundsatz der Handels- und Gewerbefreiheit abweichen.

Grundsätzlich und für sich allein betrachtet, wäre auch eine Bestimmung, wie sie die zitierte Ziffer enthält, unseres Brachtens gerechtfertigt. Der Bund kann ja heute Artikel 31 der Bundesverfassung nicht mehr restlos respektieren.

Es liegen nun aber verschiedene Gründe vor, die in bezug auf den von der Initiative vorgesehenen Text zur Vorsicht mahnen. Zu beachten ist in erster Linie, dass der Verfassungsartikel nur befristet ist. Es wird ausserordentlich schwer halten, später auf den durchbrochenen Verfassungsgrundsatz wieder zurückzukommen, wenn heute vom Grundsatz der Handels- und Gewerbefreiheit abgewichen wird. Denn nach 5 oder 10 Jahren werden sich nicht nur die bestehenden Gesetzesvorschriften, sondern auch die Verhältnisse dem neuen Zustand angepasst haben.

Anlässlich der vorbereitenden Studien für einen neuen Wirtschaftsartikel der Bundesverfassung hat man auch dieses Problem des Abweichens vom Grundsatz der Handels- und Gewerbefreiheit eingehend geprüft. Dabei konnte konstatiert werden, dass in gewissen Kreisen überhaupt keine Lust besteht, durch eine Änderung der Verfassung allgemein den Grundsatz der Handelsund Gewerbefreiheit aufzugeben. Man hat daher Auswege gesucht, um die verschiedenen Strömungen zusammenzuführen und kam vor allem dazu, bestimmte materielle Voraussetzungen zu nennen, unter denen allein eine Abweichung vom Prinzip der Handels- und Gewerbefreiheit möglich sein sollte.

Es wurde unseres Erachtens mit Eecht stipuliert, dass die Abweichung nur ausnahmsweise und nur dann möglich sein sollte, wenn die Lebensinteressen unserer Wirtschaft oder gewisser Zweige derselben es fordern.

Die vorliegende Fassung bietet nun keine derartigen Kautelen gegen unnötige und missbräuchliche Einschränkung des Verfassungsgrundsatzes.

Nach der Annahme des Initiativbegehrens wurde im Gegenteil die Versuchung sehr gross sein, vom neuen Recht der Einschränkung des freien Handels und Gewerbes reichlich Gebrauch zu machen. Erleichtert würde diese Tendenz dadurch, dass, während normalerweise eine derartige
neue Verfassungsbestimmung auf dem Wege der Bundesgesetzgebung hätte ausgebaut werden müssen, nunmehr, nach Ziffer 6 der Initiative, die Bundesversammlung eigenmächtig ihre Noterlasse dekretieren kann. Man darf wohl annehmen, dass die Anhänger der Initiative sich nach Inkrafttreten des neuen Verfassungsartikels auf den Boden stellen würden, man habe nun unbeschränkte Vollmacht erhalten, alle zur Durchführung der Initiative nötigen Massnahmen zu treffen. Es ist nicht anzunehmen, dass das Parlament sich dann besondere Zurückhaltung auferlegen würde. Man würde einfach -- selbst, wenn es nicht im Lebens-

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interesse der Wirtschaft oder einzelner ihrer Zweige erforderlich ist, -- den Grundsatz der Handels- und Gewerbefreiheit auf die Seite schieben, um «planmassig» vorgehen zu können.

Wie schwierig es ist, in diesen Dingen das Richtige zu finden, geht aus einer Eingabe hervor, die am 20. Oktober 1934 durch die wirtschaftlichen Genossenschaften dem Bundesrat eingereicht worden ist. Darin fordern die sämtlichen landwirtschaftlichen Genossenschaftsverbände, darunter insbesondere auch die Milchverbände, der Verband Schweizerischer Konsumvereine, der Verband der Genossenschaften Konkordia der Schweiz, der Schweizerische Verband für Wohnungswesen und Wohnungsreform und der Konsumgenossenschaftliche Frauenbund der Schweiz eine besondere Berücksichtigung. Sie stellen in ihrer Petition, die von 567,138 Anhängern der Genossenschaf tsbewegung unterzeichnet worden ist, folgendes Begehren : I. Der Bund fördert den Zusammenschluss der Bevölkerung zu genossenschaftlichen Vereinigungen, die den Zweck haben, die Produktion, die Vermittlung von Verbrauchsgütern und anderweitigen Bedarfsartikeln an die Konsumenten, die Versicherung von Sachen und Personen sowie die Kreditbeschaffung zu verbessern und zu verbilligen. Beim Ausbau der wirtschaftlichen Gesetzgebung ist diesem Grundsatz angemessen Rechnung zu tragen.

II. Beim Erlass von Einfuhrbeschränkungen, bei der Verteilung von Kontingenten und bei der Durchführung von Kompensationsgeschäften und ähnlichen Massnahmen durch die Behörden ist die Deckung des Bedarfs und die Produktenverwertung von Genossenschaften in erster Linie zu berücksichtigen.

III. Wenn die Geltungsdauer des Bundesbeschlusses vom 14. Oktober 1933 betreffend das Verbot der Eröffnung und der Erweiterung von Warenhäusern. Kaufhäusern, Einheitspreisgeschäften und Filialgeschäften verlängert werden sollte, so sind die Selbsthilfegenossen" Schäften von der Unterstellung unter diesen Beschluss ausdrucklich auszunehmen.

IV. Sollten dringliche Bundesbeschlüsse mit der Absicht einer Einschränkung der Handels- und Gewerbefreiheit erlassen oder die Bundesverfassung in dieser Richtung revidiert werden, so darf dadurch die auf de» Selbsthilfe beruhende genossenschaftliche Bewegung nicht beeinträchtigt werden.

Die Eingabe führt aus, dass ihr nicht der Charakter einer Petition zukomme, die in ihrer Gesamtheit
sofort vom Bundesrat und den eidgenössischen Räten zu behandeln wäre, sondern dass sie eine Willensausserung eines grossen Teiles der schweizerischen Bevölkerung bedeute, welche bei den Bundesbehörden Beachtung finden möge bei Beratung von allfälligen Gesetzesvorlagen, von Bundesbesehlüssen oder sonstigen behördlichen Massnahmen, auf die in ihrem Begehren hingewiesen wird.

331 Wir wollen hier zu den Forderungen und Wünschen dieser Petition nicht Stellung nehmen, sondern nur darauf hinweisen, dass sie dahin tendiert, für die Genossenschaftsbewegung eine Sonderbehandlung zu beanspruchen. Ausdrucklich wird auch für die Zukunft für die genossenschaftlichen Bestrebungen das uneingeschränkte Eecht der Handels- und Gewerbefreiheit verlangt. Die Eingabe steht mit diesem Begehren in offenkundigem Gegensatz zu den Bichtlinien, welche die hier in Eede stehende Ziffer 4 der Rriseninitiative aufstellt.

Das Volksbegehren trägt nicht nur den Wünschen einer Sonderbehandlung und Unterstützung der Genossenschaftsbewegung keinerlei Eechnung, sondern bietet zweifelsohne die Gelegenheit, auch die Genossenschaften in ihrer ferneren Entwicklung nach Gutfinden einzuschränken. Wir begnügen uns damit, dies zu konstatieren und fragen uns, ob die gewaltige Zahl der Petitionsunterzeichner sich mit einer derartigen Lösung, die eine Negation ihrer Wünsche bedeutet, einverstanden erklären wird. Diese Frage darf um so eher gestellt werden, als zweifellos die erwähnte Petition und die Kriseninitiative von einer grossen Zahl von Personen gleichzeitig unterzeichnet worden sind.

E. KriseninitiatÌTe und Bundesflnauzen.

1. Der Finanzbedari Sind die wirtschaftlichen Forderungen, die die Initiative stellt, in ihren Folgen nicht überblickbar, so gilt dasselbe von der finanziellen Seite des Volksbegehrens. Irgendwelche Ziffern enthält dieses nicht, und unseres Wissens ist auch von Befürwortern der Initiative kein endgültiges Finanzprogramm aufgestellt worden. Wir sind also darauf angewiesen, anhand des Wortlautes der Begehren uns ein Urteil über deren finanzielle Tragweite zu bilden. Schon aus Ziffer l, wonach der Bund «umfassende» Massnahmen zur Bekämpfung der Wirtschaftskrise und ihrer Folgen trifft, geht hervor, dass es sich nicht um eine kleine, sondern um eine durchgreifende Aktion handeln soll. Dies wird vollends klar, wenn im 2. Absatz gesagt wird, dass die Massnahmen die Sicherung einer ausreichenden Existenz für alle Schweizerbürger zum Ziele haben.

Suchen wir uns ein Bild der finanziellen Folgen des Projektes anhand der einzelnen Postulate zu machen, die in Ziffer 2 aufgezählt sind, so begegnen wir vor allem der Forderung, dass der allgemeine Abbau der Löhne und der landwirtschaftlichen und gewerblichen Produktenpreise bekämpft werde.

Es liegt auf der Hand, dass sich diese Bestimmung insbesondere auch auf die Saläre und Löhne des Bundes, der Kantone und der Gemeinden bezieht, die selbstverständlich mit dem guten Beispiel vorangehen und ihre Löhne aufrechterhalten sollen. Welche Folge dies für den Bund und insbesondere seine Eegiebetriebe hat, braucht nicht näher umschrieben zu werden. Aber auch die Bekämpfung des Abbaus der Preise geht erfahrungsgemäss nicht ohne grosse finanzielle Opfer vor sich. Auf diesem Wege sollte -- das ist wohl der Zweck

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der Bestimmung -- noch erheblich mehr getan werden als bisher, so z. B. zur Bekämpfung des Abbaus der gewerblichen Produktenpreise.

Nach lit. & soll der Bund für die Gewährung eines Lohn- und Preisschutzes zur Sicherung eines genügenden Arbeitseinkommens sorgen. Hat diese Bestimmung vor allem eine wirtschaftliche Seite, so hat sie auch grosse finanzielle Folgen, denn wo der Lohn und Preis mit andern Mitteln nicht gehalten werden kann, würde schliesslich der Bund finanziell intervenieren müssen.

Über die Bestimmung unter lit. c, die planmässige Beschaffung von Arbeit, haben wir uns in unserer Botschaft vom 9. Oktober 1984 ausgesprochen.

Aus den dortigen Auseinandersetzungen ist ersichtlich, welch gewaltige Opfer die planmässige Arbeitsbeschaffung kostet. Die Initianten wollen offenbar mehr, und zwar erheblich mehr als durch den Bundesbeschluss vom 21. Dezember 1934 vorgesehen ist. Wir waren, wie Sie wissen, hinsichtlich der Ausführung von Notstandsarbeiten aus finanziellen Gründen immer für eine gewisse Zurückhaltung. Wir gehen, wie wir schon oft betonten, davon aus, dass in unserer Wirtschaft schon zu hohe Kapitalien engagiert seien und dass man sich hüten müsse, darin weitere Beträge festzulegen, die weder verzinst noch amortisiert werden könnten. Die zitierte Botschaft enthält auch den Nachweis, dass unser Land seit Jahrzehnten eine grosse Kulturarbeit durchgeführt hat, dass unsere Müsse und Bäche reguliert sind, dass Alpenstrassen angelegt wurden, dass unser Eisenbahnnetz -- das des Bundes und der privaten Unternehmungen -- schon viel zu gross sei und dass endlich die Wasserwerke bereits einen unverwendeten Energieüberschuss produzieren. Deshalb -- so führten wir in unserer Botschaft aus -- sei es schwierig, eine Gelegenheit zu wirklich produktiven Arbeiten zu finden. Diese Auffassung wurde voll und ganz durch das Gutachten Eothpletz-Grimm bestätigt, welches denn auch deshalb die Forderung des Exportes an die Spitze seines Programms stellte. Jene zitierte Botschaft enthält auch den Nachweis, wie kostspielig beispielsweise der Arbeitsdienst ist und dass jegliche Arbeitslosenfürsorge durch künstliche Beschäftigung die Ausgaben der Öffentlichkeit ganz gewaltig, auf das Vielfache der Kosten der Arbeitslosenversicherung und der Krisenhilfe, steigert.

So ist also zu erwarten und zu fürchten,
dass für die planmässige Arbeitsbeschaffung gewaltige Summen erforderlich wären, wenn man den Tendenzen der Initianten nachgeben wollte. Es ist vollständig unmöglich, sich ein abgeschlossenes Bild zu machen; aber man kann sich denken, dass die Annahme des Volksbegehrens als ein Sieg derjenigen ausgelegt würde, welche ihre Ziele hinsichtlich der Schaffung künstlicher Arbeitsgelegenheiten weit stecken.

Zieht man in Betracht, dass zweifellos auch bei diesen Arbeiten die Sicherung einer ausreichenden Existenz und die Ablehnung jeglichen Lohnabbaues Parole wäre, so kann man sich auch denken, dass die in Frage stehenden Arbeiten teuer zu stehen kämen und dass dabei in jeder Beziehung mit der grossen Kelle angerichtet würde.

Über die Kosten, die durch lit. d und e, Erhaltung tüchtiger Bauern- und Pächterfamilien auf ihren Heimwesen durch Entlastung überschuldeter Be-

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triebe und durch Erleichterung des Zinsendienstes sowie Entlastung unverschuldet in Not geratener Betriebe im Gewerbe, entstünden, kann man sich vielleicht einen Begriff machen, wenn man sich erinnert, dass das Projekt des Schweizerischen Bauernverbandes, vom Januar 1935, für die bäuerliche Schuldenentlastung im Laufe der Jahre allein Kosten von rund l Milliarde errechnet.

Würde diese Summe genügen? Niemand kann es wissen. Es kommt ganz darauf an, welches die Entwicklung der Produktenpreise ist und nach welchen Grundsätzen man vorginge.

Wir haben bereits oben gezeigt, was auf dem Gebiete der landwirtschaftlichen Entschuldung bisher geschehen ist, insbesondere durch die Hilfsaktion, die durch die Vermittlung der Bauernhilfskassen durchgeführt wird. Wir sind uns auch bewusst, dass auf diesem Gebiete je nach dem Verlauf der Dinge noch ein Mehreres zu geschehen hat. Aber ins Uferlose kann eine solche Hilfsaktion nicht ausgedehnt werden.

Was endlich eine parallele Aktion im Gebiete der Gewerbe erfordern wurde, entzieht sich jeglicher Schätzung. Doch sei gleich daran erinnert, dass man sich dann kaum auf das Gewerbe im engern Sinne beschränken würde. Man müsste auch mit der Einbeziehung des Kleinhandels und industrieller Betriebe rechnen.

um so mehr, als ja das Wort «Gewerbe» nicht mit Unrecht in der Sprache der schweizerischen Bundesverfassung auch die Industrie umfasst.

Was endlich die Kosten der in lit. / erwähnten Gewährleistung einer ausreichenden Arbeitslosenversicherung und Krisenhilfe erfordern würden, hängt von der Interpretation ab, die man in der Folge der vorgeschlagenen Verfassungsbestimmung gäbe. Zweifellos wird gefordert, dass jeglicher Abbau auf diesem Gebiete unterlassen und dass gegebenfalls wieder Erhöhungen der Ansätze einzutreten hätten. So sehr wir anerkennen, dass für die Arbeitslosen anständig und nach Möglichkeit gesorgt werden muss und dass dies eine der vornehmsten sozialen Pflichten ist, so fürchten wir doch, dass die Annahme der Kriseninitiative in einem Sinne ausgelegt würde, der eine starke Steigerung der derzeitigen Ausgaben zur Folge hätte, welche beim Bund allein bereits im Jahre 1933 ungefähr 36 Millionen Franken ausmachten.

Wir wollen gar nicht versuchen, die Kosten der nun kurz durchgangenen Aktionen ziffernmässig zu schätzen^ denn dafür fehlen alle
Grundlagen. Jedenfalls wäre aber nach den bisherigen Erfahrungen, die man in parlamentarischen Diskussionen macht, damit zu rechnen, dass weitherzig und large vorgegangen würde und dass die finanziellen Rücksichten auf den Staat zu kurz kamen. Dem Geist der Kriseninitiative liegt der Sparwille fern. Sie glaubt dem Staate immer mehr und mehr zumuten zu können und nimmt keine Bucksicht auf eine solide Finanzgebarung. In der Wegleitung, die die Nationale Aktionsgemeinschaft der Kriseninitiative mit auf den Weg gibt, wird zwar gesagt, man können natürlich den Enanzbedarf zur Bewältigung eines solchen Programms ins Phantasievolle hinaufaddieren. Auch wird anerkannt, dass der Aufwand, der gemacht werden muss, im Einklang zu stehen habe mit dem, was wirt-

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schaftlich und politisch tragbar sei. Vergleichen wir damit aber eine Stelle der erwähnten Wegleitung, laut welcher der «Einsatz der noch immer reichlichen Widerstandsreserven des Schweizervolkes, unter dem Gesichtspunkt gerechten Ausgleichs und solidarischer Lastenverteilung)) gefordert wird, so kann man sich der Beunruhigung über die zukünftige Auslegung einer solchen Bestimmung und deren finanzielle Konsequenzen nicht erwehren.

Wir hüten uns vor irgendwelchen Übertreibungen. Wir wollen auch gerne glauben, dass ein grosser Teil der Initianten den Willen hat, sich in den Grenzen des Möglichen zu halten. Wie aber diese gezogen werden, entzieht sich der Beurteilung, und wir sind überzeugt, dass eine Annahme des Volksbegehrens unendlich viele Forderungen auf den Plan rufen würde und dass die ·eidgenössischen Eäte kaum die Kraft hätten, nach einer bejahenden Volksabstimmung den nötigen Widerstand dagegen zu leisten. Ein allseitiger und eifriger Wettlauf unter den verschiedenen Wirtschafts- und Erwerbsgruppen würde beginnen und es ist nicht zu leugnen, dass der Gesamtaufwand sich eben in Milliarden und nicht mehr in Millionen ausdrücken würde. Das bisherige Budget würde nicht nur nirgends entlastet, sondern in sehr vielen Positionen neu belastet, und dazu kämen die Kosten für die Verwirklichung aller neuer Postulate, die bis jetzt noch nicht in Angriff genommen sind. Soll man diese jährliche Ausgabesteigerung schätzen ? Für eine endgültige Eechnung liegen keine Grundlagen vor, aber nach allem, was man erfahren hat und nach den Tendenzen, die sich heute schon geltend machen, vollends aber nach dem ungehemmten Hilfs- und Unterstützungswillen, der aus dem Volksbegehren spricht, und der auf die Allmacht des Staates und den Glauben an seine unerschöpflichen Mittel eingestellt ist, werden es auf alle Fälle dreistellige Millionenzahlen sein, die in Betracht kommen, wobei dahingestellt sein möge, wie hoch die erste Ziffer sich bemessen wird.

Alles in allem genommen darf man, ohne zu scharf zu urteilen, sagen, dass wir vor end- und uferlosen, in ihrem Betrage gar nicht abschätzbaren Ausgaben stünden, Jdie an die Finanzen des Staates unerhörte Forderungen stellen würden.

2. Die finanzielle Deckung.

So weitausholend die Kriseninitiative hinsichtlich der wirtschaftlichen Massnahmen ist, so weitreichend die
Hilfe sich darstellt, die sozusagen jedermann in Aussicht gestellt wird, so bescheiden sind die Bestimmungen über die finanzielle Deckung. Es ist verständlich. Steuern sind keine populäre Sache.

Da rechnet der einzelne mit der Belastung, die ihn trifft, und es wird ihm klar, dass man nicht jedermann helfen kann, ohne dass auch jedermann bezahlt.

Deshalb hat der Wortlaut der Initiative sich damit begnügt, zu bestimmen, dass der Bund zur Finanzierung der Krisenmassnahmen in Form zusätzlicher Kredite die notwendigen Mittel zur Verfügung zu stellen haben. Als Quellen werden

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angegeben die Ausgabe von Prämienobligationen, die Aufnahme von Anleihen und laufende Einnahmen. Damit wurde ein Wortlaut geschaffen, der in der Tat geeignet ist, speziell die grossen Massen des Volkes nicht zu beunruhigen und sie über die Schwierigkeit der Finanzierung hinwegzutäuschen. Prämienobligationen braucht -- so wird man dem Yolke sagen --ja niemand zu nehmen, ·wenn aber jemand gerne solche zeichnet, kann er dabei noch Geld verdienen.

Die Finanzierung durch Anleihen und die Vermehrung der staatlichen Schuldenlast wird leider heute nicht mehr mit der gleichen Vorsicht behandelt und abgelehnt, wie dies früher der Fall war, und wenn man von den laufenden Einnahmen spricht, so soll beim Bürger damit der Eindruck erweckt werden, als ·ob diese Einnahmen wirklich «laufen» resp. fliessen und als ob diese Quelle unversiegbar sei.

Prüfen wir nun einmal die Deckungsfrage etwas näher.

Die Herbeiziehung «laufender Einnahmen» ist unmöglich, denn solche Einnahmen stehen nicht zur Verfügung. Die Verwaltungsrechnung des Bundes für das Jahr 1984 dürfte trotz der Einschränkung der Ausgaben und Beschaffung neuer Einnahmen durch das sogenannte Finanzprogramm mit einem Ausgabenüberschuss von ca. 30 Millionen abschliessen. Der Voranschlag für das Jahr 1935 rechnet mit einem Fehlbetrag von 41,5 Millionen, worin noch eine ganze Heihe wesentlicher Ausgaben, die sich im, Laufe des Jahres einstellen, nicht Inbegriffen ist. Die laufenden Einnahmen sind somit nicht nur gebunden, sondern sie reichen nicht einmal für dasjenige, was der Bund heute ohne die Kriseninitiative auszugeben hat.

Die Schaffung neuer Einnahmen ist überaus schwierig. Die Steuer- und Abgabenlast, die das Schweizervolk zu tragen hat, ist seit der Vorkriegszeit bis heute von ca. 268 Millionen auf nahezu l Milliarde gestiegen. Der Bund hat bereits eine Krisenabgabe, d. h. eine Steuer auf dem Einkommen und in bescheidener Weise auch auf dem Vermögen, eingeführt. Die Besteuerung von Einkommen und Erwerb ist für Gemeinden, Kantone und Bund zusammengerechnet heute sehr bedeutend, und dazu tritt erst noch die Couponsteuer.

Müsste aus Vermögen und Einkommen mehr herausgepresst werden, eine Möglichkeit, die äusserst fraglich erscheint, so wäre es kaum zu umgehen, auch kleinere Vermögen .und Einkomrnensbeträge zur Besteuerung heranzuziehen, denn nur so
könnte eventuell eine Erhöhung der Erträgnisse gesichert werden.

Es ist denn auch interessant, festzustellen, dass in Kreisen, die speziell für weitgehende Hilfeleistung des Staates einstehen, neue Konsumsteuern befürwortet werden : aus dem Getreide sollen 50 Millionen, aus dem Benzin 40 Millionen, aus Heizöl 16 Millionen, aus Zucker ca. 16 Millionen herausgeholt werden. Von diesen Belastungen erscheint die letzgenannte angemessen, wenn sie sich in gewissen Grenzen hält, aber auch sie bedeutet -- darüber sei man sich klar ·--· eine Belastung des Konsums. Weitgehende Belastungen von Getreide, Benzin und Heizöl und ähnlichen Waren würden die Kosten der Lebenshaltung vermehren und dies in einem Momente, in dem die Zahl der Arbeitslosen

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wächst und unbestritten ein Interesse der Schweiz besteht, ihre Produktionskosten senken zu können.

Aber selbst die möglichen Konsumsteuern werden kaum genügen, um das Gleichgewicht des Bundeshaushaltes wiederherzustellen, ohne die Ausgaben zu rechnen, welche die Annahme der Kriseninitiative brächte. So stunden denn die durch sie verursachten Mehrausgaben vollständig in der Luft. Die unmöglichsten Belastungen und Besteuerungen müssten versucht werden, die schliesslich unser Wirtschaftsleben lahmlegen und unsere ökonomischen Schwierigkeiten ins Bndlose vermehren müssten.

Und nun gebe man sich Eechenschaft, dass unsere Wirtschaft heute geschwächt ist, dass mit ganz wenigen Ausnahmen jeder Produktionszweig die Krise spürt und von einer weitern Verschärfung bedroht ist. Unsere Industrie halt vielfach ihre Betriebe nur noch mit Verlust aufrecht. Noch sind nicht alle tatsächlich schon eingetretenen Verluste manifest geworden. Wie soll eine schon zu stark belastete und zu teuer arbeitende Wirtschaft noch neue gewaltige Lasten auf sich nehmen können ? Die Situation ist nicht zu vergleichen mit der Kriegszeit, die an eine Epoche wirtschaftlichen Aufschwungs anknüpfte und die selbst für unser Land eine Zeit teilweise guter Geschäftsjahre war. Damals und auch in der Nachkriegszeit wurden Kriegs- und Kriegsgewinnsteuer in der Eegel aus den laufenden Erträgen bezahlt, und der Bund und die Kantonekonnten für Verzinsung und Amortisation der Mobilisationsanleihen mit den Erträgen dieser Steuern rechnen. Heute ist das nicht mehr der Fall. Wir wissen schon jetzt, dass die Krisenabgabe eine weit schmerzlichere Belastung für die Privatwirtschaft bedeutet als seinerzeit Kriegsgewinn- und Kriegssteuer.

Auf die Vermehrung der Bundesschuld werden wir noch zu sprechen kommen.

Euer möchten wir nur betonen, dass der von den Initianten geplante Zugriff auf Kapital und Vermögen unsere heute Schon kranke Wirtschaft an den Abgrund führen würde.

Es bleibt das Mittel der Anleihen. Bis auf einen gewissen bescheidenen Grad erscheint es in ausserordentlichen Zeiten erlaubt, Anleihen aufzunehmen, die in einer zu erwartenden, besseren Periode wieder getilgt werden können.

Dies wäre insbesondere zulässig, wenn durch die mittels Anleihen aufgebrachten Beträge produktive Werte geschaffen würden. Dass diese Voraussetzung zutreffen
sollte, wird sogar in Kreisen der Initianten anerkannt, deren Presse für die Zulässigkeit von Anleihen speziell in folgender Weise plädiert: «Dies (d. h. die Aufnahme von Anleihen) ist namentlich dann zulässig, wenn die Schulden für die Finanzierung produktiver Arbeiten eingegangen werden, wenn die früher eingegangenen Schulden zum Teil getilgt wurden und namhafte finanzielle Reserven vorhanden sind. -- Diese drei Voraussetzungen sind aber bei der Schweiz erfüllt.» Ist es so? Das Gutachten Eothpletz-Grimm und unsere Botschaft über Arbeitsbeschaffung vom 9. Oktober 1984 weisen nach, dass es äusserst schwer hält, Arbeiten auszuführen, die einen wirklich produktiven Wert haben. Man braucht sich bloss daran zu erinnern, dass unser Exportapparat bereits zu gross

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Ist und keine genügende Verwendung mehr findet und dass in der internen Wirtschaft viel zu grosse Kapitalien in Anlagen engagiert sind, welche wohl verzinst werden müssen und amortisiert werden sollten, aber keinerlei praktischen Wert für unsere Wirtschaft haben. Wie sollen unter diesen Umständen neue Anlagen geschaffen werden können? Bereits wurde erwähnt, dass im Bau von Wohnungen des Guten schon mehr als genug geschehen sei und wir mit einem Büekschlag rechnen müssen. Unsere Schuldentilgung ist angesichts 'der Bundesschuld von etwa 1,7 Milliarden wahrlich bescheiden. Bei den Bundesbahnen erhöht sich sogar die Schuldenlast jährlich regelmässig um eine sehr erhebliche Summe. Davon endlich, dass in unserer Wirtschaft grosse Eeserven stecken, ist, wie gezeigt, keine Bede. In der gegenteiligen Behauptung liegt eine grosse Selbsttäuschung und eine vollständige Misskennung der wirtschaftlichen Lage. Dass endlich Steuerreserven fehlen und Bund, Kantone und Gemeinden alle denkbaren Steuern ausnützen, haben wir bereits nachgewiesen. Die wirtschaftlichen Eeserven aber sind zum grössten Teil aufgezehrt. Das Kapital schrumpft zusammen; die Einlagen von Spar- und Depositengeldern und der Bestand an Kassaobligationen auf unsern Banken nehmen ab; grosse Verluste sind eingetreten, weitere sind zu erwarten. Alle TBerufsstände befinden sich in einer schwierigen, zum Teil tragischen Situation.

Aus diesen Gründen niuss der Bund mit Anleihen zurückhaltend sein, und zwar im Interesse seines Kredites, wie auch im Interesse einer Senkung des Zinsfusses, welche unter heutigen Verhältnissen im allgemeinen Interesse liegt und verschiedene Schwierigkeiten zu überbrücken geeignet ist. Übrigens vermehren sich die Schulden des Bundes (samt Bundesbahnen), der Kantone und Gemeinden auch, wenn der bisherige Eahmen, in welchem sich die Krisenbekämpfung bewegt, beibehalten wird. 1933 betrugen die Fehlbeträge der Verwaltungsrechnungen unserer öffentlichrechtlichen Körperschaften insgesamt annähernd 200 Millionen Franken. Mögen in diesem gewaltigen Betrage auch einige Tilgungsquoten enthalten sein, so muss anderseits berücksichtigt werden, dass verschiedene Kantone und Gemeinden nicht alle ausserordentlichen Aufwendungen der Verwaltungsrechnung belasten. Die Voranschläge von Bund, Bundesbahnen, Kantonen und Gemeinden schliessen für
das Jahr 1934 mit einem Gesamtfehlbetrag von über 210 Millionen Franken ab. Es ist klar, dass diese Beträge durch die Aufnahmen von Schulden bei den Banken und auf dem Kapitalmarkt gedeckt werden müssen. So sehr die meisten unserer öffentlichrechtlichen Körperschaften bestrebt sind, das Gleichgewicht der Finanzen, das durch die andauernde Krise stets wieder gestört wird, auf dem Wege, der Erschliessung' neuer Einnahmequellen und grösserer Sparsamkeit wiederherzustellen, so gelingt es doch nicht i mm er. ohne Überbrückungsmassnahmen in Form neuer Schulden auszukommen.

Wie sehr die Anleihen der öffentlichen Hand bereits den schweizerischen Kapitalmarkt belasten, zeigt folgende Zusammenstellung, wobei wir uns erinnern, dass das Jahr 1929 ein typisches Hochkonjunkturjahr darstellte:

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Neubeanspruchung des Marktes durch öffentlich Obligationenanleihen und Aktien.

1929

aufgelegte

1933

1934

in Millionen Franken Anleihen der öffentlichen Hand 35 168 314 Private Anleihen 213 108 114 Ausländische Anleihen 110 --l 5 Schweizerische Aktienemissionen 508 6 8 Zusammen Anleihen und Aktien 866 281 441 Es zeigt sich darnach, dass die öffentliche Hand in den guten Jahren nur in geringem Masse an den Kapitalmarkt gelangte; im Krisenjahre 1933 stieg die Beanspruchung bereits auf 168 Millionen Franken und 1934 gar auf 314 Millionen Franken. Erhielte die Kriseninitiative die Zustimmung des Volkes, so würde der Kapitalmarkt in den nächsten Jahren einer aussergewöhnlich starken Belastungsprobe ausgesetzt.

Um Anleihen unterbringen zu können, braucht es laufende Ersparnisse der Bevölkerung. Vermögen und Arbeit müssen genügenden laufenden Ertrag abwerfen, um zu erlauben, Ersparnisse beiseitezulegen. Im Volke gibt man sich nun leider allzu häufig der trügerischen Vorstellung hin, es fehle der Schweiz keineswegs an Geld, man brauche es nur zu holen. Bei jeder Anleihe, die günstige Zeichnungsergebnisse aufweist, heisst es, die Schweiz schwimme nur so im Gelde, sie sei immer noch sehr reich. Das ist eine optische Tauschung.

Jede Wirtschaftskrise setzt Betriebsmittel frei, die bei den Banken zusammenströmen und kurzfristige Anlage suchen. Das sind aber keine laufenden Er-' sparnisse. "Unter dem Druck des Angebotes sinken die Zinssätze auf dem Geldmarkte und dieser Druck überträgt sich allmählich auch auf den Kapitalmarkt. Wäre aber die Nachfrage nach Kapital nur annähernd so gross wie in den guten Jahren, so würde es sich am rasch steigenden Zinsfusse für Anleihen erweisen, dass die laufenden Ersparnisse erschreckend zurückgegangen sind, nach allen Beobachtungen auf etwa den vierten Teil. Wie die obige Aufstellung zeigt, werden diese laufenden Ersparnisse zur Hauptsache nur noch von der öffentlichen Hand und zur Bilanzierung des Wohnbaues beansprucht. Jede Vermehrung der Anleihen des Bundes, der Bundesbahnen, Kantone und Gemeinden muss auf die Dauer unweigerlich den Zinsabbau aufhalten. Nicht umsonst stand bereits das Jahr 1934 ausgesprochen im Zeichen der Stabilisierung der Zinssätze. Wird die Anleihetätigkeit noch weiter gesteigert -- und die Annahme der Kriseninitiative hätte diese Folge -- so werden alle Zinssätze in die Höhe getrieben. Durch die Verteuerung des Hypothekarkredites wird der Bau von
Wohnungen lahmgelegt, die Arbeitslosigkeit verschärft und dem Mietzinsabbau Einhalt geboten. Die stark verschuldete Landwirtschaft, welcher der bisherige Zinsabbau noch ungenügend erscheint, wird in .ihren Erwartungen bitter enttäuscht. Die öffentliche Hand, die zur Finanzierung der Arbeitslosenversicherung und Arbeitslosenfürsorge Schulden zu machen genötigt

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ist, erhält das Geld nur noch zu verteuerten Bedingungen, der eine und andere Kanton und manche Gemeinde sieht sich vor der Unmöglichkeit, überhaupt noch Kredit zu bekommen.

Aber noch von einer andern Seite droht dem Zinsfuss Gefahr. Eine zunehmende Verschuldung des Bundes würde im Ausland, das die Entwicklung der Krise in der Schweiz argwöhnisch verfolgt, sofort zum Anlass genommen, den Schweizerfranken zum Spekulationsobjekt à la baisse zu erküren. Mah ist überall in der Welt nach den üblen Erfahrungen des Krieges, der Nachkriegs- · zeit und namentlich der letzten Jahre, sehr misstrauisch geworden und traut jedem Staate zu, dass er über kurz oder lang zum Mittel der Devalvation oder Inflation greifen werde, wenn er in der bisherigen Bekämpfung der Krise nicht genügenden Erfolg habe. 'Man muss daher heute doppelt wachsam sein und alles tun, erwachendes Misstrauen im Ausland, aber auch im Inland, zu vermeiden. Starke Goldabzüge, Eückzug der ausländischen Guthaben und gleichzeitige Thesaurierung von Gold infolge sinkenden Vertrauens in die schweizerische Währung würden'sich für unsere Schuldnerschaft nur zu rasch in einer Verengung des Kapitalmarktes und steigendem Zinsfuss belastend auswirken.

Was endlich die Einzelfrage anbetrifft, ob der Bund Prämienobligationen ausgeben, soll, so ist sie von untergeordneter Bedeutung. Wir möchten sie nicht definitiv beantworten, insbesondere nicht schlechthin verneinen. Es kommt auch hier darauf an, in welchem Masse und wie die Ausgabe erfolgt.

Aber so viel muss gesagt werden, dass von einer wesentlichen Erleichterung der Zinsenlast, für Gelder, die auf dem Wege der Prämienanleihe beschafft werden, kaum gesprochen werden kann. Immerhin ist festzustellen, dass der Bund die Befugnis zur Ausgabe solcher Titel schon immer hatte ; ausdrücklich erhielt er sie durch das Bundesgesetz vom 8. Juni 1923 betreffend die Lotterien und die gewerbsmässigen Wetten zugestanden. Wenn er von dieser Befugnis bisher nie Gebrauch gemacht hat, so waren dafür ethische und technische Gründe entscheidend.

Die Prämienanleihe stellt eine Form der festen Staatsschuld dar ; Lotteriecharakter hat sie insofern, als das Zinsbetreffnis ganz oder teilweise zur Ausrichtung von Treffern verwendet wird. Die Eückzahlungsprämien sollen einen besondern Anreiz auf das Publikum ausüben, so dass der
Staat seinen Geldbedarf zu günstigeren Bedingungen befriedigen kann als durch die Auflage, einer mit normalen Zinsbedingungen ausgestatteten Anleihe. Die Finanzgeschichte des Auslandes lehrt, dass vor allem in Zeiten des erschütterten Staatskredites, politischer Notstände oder misslicher Finanzlage zur Begebung von staatlichen Prämienanleihen geschritten wurde. Es ist daher nicht verwunderlich und stellt nur die Wiederholung einer bekannten Erscheinung dar, wenn in den letzten Jahren die Prämienanleihen, vor allem solche mit Zweckbestimmung, wieder mehr in den Vordergrund gerückt sind.

Während bei der Staatslotterie der menschliche Spieltrieb ausgenützt wird, um dem Fiskus eine Einnahmequelle zu erschliessen, wird bei der Prämienanleihe die Spielsucht der Befriedigung des staatlichen Kreditbedarfes dienst-

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"bar gemacht. Der -wichtigste Vorwurf, der gegen die Lotterie schlechthin erhohen wird, nämlich dass sie die Spielleidenschaft entfache, richtet sich grundsätzlich auch gegen die Prämienobligation, wenn diese auch milder beurteilt zu werden pflegt.

Dazu kommt, dass der Bundeskasse auf diesem Wege kaum wesentliche Mittel zufliessen würden. Nach den übereinstimmenden Beobachtungen von Fachleuten befinden sich unter den Werttiteln der schweizerischen Vermögensbesitzer nur ganz selten Prämientitel. Sie sind in diesen Kreisen unbeliebt.

Als vor Brlass des eidgenössischen Lotteriegesetzes der Hausierhandel in Prämienobligationen im Schwünge war, zeigte es sich, dass sich vor allem kleinere, in Geldsachen unerfahrene Leute für den Kauf von Prämientiteln gewinnen Hessen. Soviel steht fest, dass die Absatzfähigkeit von Prämienanleihen des Bundes auf dem schweizerischen Kapitalmarkte sehr begrenzt wäre.

Zusammenfassend kann somit gesagt werden, dass die unter Ziffer 5 von den Initianten genannten Finanzierungswege nicht genügen und dass insbesondere von der Ausgabe eines Prämienanleihens seitens des Bundes eine durchgreifende Wirkung nicht zu erwarten ist.

Aus allen unsern Darlegungen ergibt sich, dass unseres Erachtens die Mittel für die Durchführung der Kriseninitiative nicht zur Verfügung stehen.

In wirtschaftlichen und finanziellen Dingen kann ein Volk nicht beliebige Forderungen und Prinzipien in seiner Verfassung niederlegen. Über den geschriebenen Gesetzen der Staaten stehen eherne Gesetze der Wirtschaft, deren Macht niemand zu brechen vermag. Entfernt sich ein Volk in seiner Gesetzgebung von dem Vernünftigen und Möglichen, so wird es Enttäuschungen erleben und sich Eechenschaft geben müssen, dass man nicht gegen Gesetze kämpfen kann, die sich zwangsläufig aus den wirtschaftlichen Ereignissen en.

F. Schlussbetrachtungen.

Es ergibt sich aus unsern vorstehenden Darlegungen, dass wir es mit einem Volksbegehren von prinzipieller Bedeutung zu tun haben, dessen Annahme unsere Wirtschaftspolitik tiefgreifend beeinflussen und unser staatliches Leben in neue Bahnen leiten würde. Es handelt sich nicht nur, wie manche vielleicht glauben, um eine Weiterführung und einen Ausbau unserer bisherigen Massnahmen. Tendenz und Inhalt des neuen Verfassungsartikels unterscheiden sich grundlegend von dem, was bisher geschehen ist.

Der Bund hat alles daran gesetzt, die Wirtschaft, die in ihrem Bestand und in ihrer Existenz durch die Abschnürung des Exports, den gewaltigen Eückgang der Eremdenindustrie und die Überschwemmung mit billigen, fremden Waren aufs schwerste bedroht war, zu retten, und er hat dabei insbesondere seine Sorge gerade denjenigen Kreisen zugewendet, mit denen sich auch das Initiativbegehren beschäftigt. Wie ein roter Eaden zieht sich durch das Netz aller unserer Massnahmen der Wille, den wirtschaftlich

341 Schwachen, den Arbeitnehmern, der Landwirtschaft und den Kleingewerbetreibenden zu helfen.

Die am Eingang der Eingabe eines «Schweizerischen Aktionskomitees zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Krise» vom 25. Februar dieses Jahres an den Bundesrat aufgestellte Behauptung, wonach «Abbau der Löhne, Abbau der Preise. Abbau der Lebenshaltung aller Berufsgruppen» bisher das Eezept zur Überwindung der Krise gewesen sei, ist somit, besonders angesichts des Standes der Preise und Löhne, eine ungeheuerliche Entstellung der Tatsachen.

Die Eingabe vergisst namentlich auch, dass durch die Einreisebeschränkungen für ausländische Arbeitskräfte, durch die Arbeitslosenversicherung und die wirtschaftspolitischen Massnahmen der Arbeitnehmerschaft ein ganz wesentlicher Lohnschutz zuteil wurde. In den letzten Jahren wurden--ganz abgesehen von unsern Aufwendungen für Notstandsarbeiten und Arbeitsdienst--durchschnittlich nicht weniger als 70--80 Millionen Franken Taggelder an Arbeitslose ausbezahlt, in den Jahren 1932-1934 zusammen nicht weniger als 230 Millionen Franken.

Von dieser Summe stammt der weitaus grossie Teil aus öffentlichen Mitteln des Bundes, der Kantone und der Gemeinden. Offenbar wurde auch vergessen, dass viele unserer Massnahmen, die den industriellen Betrieben zugute kommen, indirekt das Los von Tausenden von Arbeitnehmern erleichtern. Was die Landwirtschaft betrifft, so belaufen sich die jährlichen Aufwendungen für diese zurzeit auf über 100 Millionen Franken, die in Verbindung mit unsern weitgehenden wirtschaftlichen Massnahmen in der Hauptsache zur Haltung der Preise verwendet werden, die wiederum Löhne und Lebenshaltung der Kleinbauern und landwirtschaftlichen Arbeitnehmer bestimmen.

Die Wahrheit ist also, dass der Bund durch seine Massregeln den Abbau der Preise und Löhne verlangsamt und stark gemässigt hat und dass diese nirgends so hoch stehen wie in der Schweiz.

Wir haben allerdings immer -- und wir glauben mit Eecht -- betont, dass kein Staat und insbesondere kein so kleine» Land wie die Schweiz das grosse wirtschaftliche Geschehen für sein Gebiet ungeschehen machen und die Folgen der Krisis vorn Volke abwenden könne. Es sei bloss möglich, sagten wir, vorübergehend zu helfen, zu überbrücken, die Lasten zu verteilen, Solidarität zu üben und mit den Mitteln der Öffentlichkeit das
Schlimmste von den Betroffenen abzuwenden. Immer haben wir weiter hervorgehoben, dass wir wohl schliesslich gewisse Gebiete der nationalen Arbeit reservieren können, die bisher dem Ausland zum guten Teil überlassen waren, aber wir haben nie aufgehört, zu sagen, dass unser auf den Import von Rohstoffen und Lebensmitteln angewiesenes Land den auswärtigen Lebensraum nicht verlieren dürfe, da es nur so seine Handels- und Zahlungsbilanz ausgleichen und einem grossen Teil der Bevölkerung Arbeit verschaffen könne.

Es fällt uns auch heute nicht ein, diese Politik der Solidarität über Bord zu werfen und unsere Wirtschaft ihrem Schicksal zu überlassen; aber die Stunde ist gekommen, in der man sich angesichts der Dauer der Krise offen Bundeeblatt. 87. Jahrg. Bd. I.

26

342 Rechenschaft geben mues, was möglich ist, und dass, wie wir so oft betonten, die Schweiz ihren Anschluss an die Weltwirtschaft wieder finden und sich den Produktionsbedingungen ihr in Kultur und Fortschritt ähnlicher Staaten anzunähern versuchen muss. Wir sind dem Volke die Wahrheit schuldig und dürfen ihm nicht verhehlen, dass es unmöglich ist, auf die Dauer ganz andere Wege zu gehen als andere Staaten, mit denen wirtschaftliche Beziehungen zu pflegen wir genötigt sind. Es handelt sich dabei viel weniger um das Wollen, als um das Müssen. Die heutige Sonderstellung der Schweiz ist auf die Länge nicht haltbar, und deshalb müssen wir klug und so lange es noch früh genug ist, sukzessive den Annäherungsprozess ermöglichen, damit sich dieser nicht gewaltsam und plötzlich' zum grossen Schaden des ganzen Volkes wider unsern Willen vollzieht.

Die Kriseninitiative überschätzt die Macht des Staates und betrachtet die wirtschaftliche Stellung der Schweiz als eine feste, die, wenn man nur wolle, leicht verteidigt werden könne. Sie will auf alle Fälle Preise und Löhne aufrechterhalten und glaubt so, eine Konsumkraft zu bewahren, die uns gestatten würde, unser Sonderleben weiterzuführen. Zu diesem Zwecke ist sie ohne Zaudern bereit, die private Wirtschaft in Fesseln zu schlagen, sie vollständig in den Dienst einer staatlichen Zwangswirtschaft zu stellen und sie damit ihrer Lebenskraft zu berauben. Sie übersieht, dass die Hauptschwäche in unsern wirtschaftlichen Beziehungen zum Ausland in dem Schwinden des Exports liegt, woraus in den direkt beteiligten Betrieben und durch Bückwirkung in unserer gesamten Wirtschaft Arbeitslosigkeit sowie schwere Verluste entstehen und der Zusammenbruch in greifbare Nähe gerückt wird.

Wenn in der erwähnten Eingabe des Aktionskomitees zur Bekämpfung der Wirtschaftskrise beruhigend hervorgehoben wird, dass der Eückgang des schweizerischen Exportes sich im Rahmen des weltwirtschaftlichen Aussenhandelsrückganges halte oder sogar weniger stark sei als in andern Ländern, so verkennt diese Feststellung zwei äusserst wichtige Grundtatsachen. Sie verkennt in erster Linie, dass für ein Land, das in derart intensiver Weise vom Export abhängt wie die Schweiz, ein gleich starker prozentualer Rückgang der Exportumsätze ungleich schwerer wiegt als für Länder, deren gesamte Wirtschaft viel
weniger auf diese Einkommensquelle angewiesen ist. Sie verkennt aber auch, dass bei der Beurteilung der Exportverhältnisse verschiedener Länder nicht einfach die Bewegung der in Gold umgerechneten Exportwerte verglichen werden dürfen. Vom Standpunkte der aus der Exportwirtschaft fliessenden Einkommen und Löhne in einem Lande mit abgewerteter Währung ist nämlich, sofern sich die Binnenkaufkraft nicht in gleicher Weise entwertet hat, nicht so sehr die Exportentwicklung in Gold als vielmehr jene in der betreffenden Landeswährung von ausschlaggebender Bedeutung. Wenn man die Berechnung auf dieser Grundlage durchführt, so steht die Schweiz wesentlich ungünstiger da:

343 Exportrückgang 1929--1933 nach der Kaufkraft in Gold der Landeswahrung (1929=100)

Mittel von 12 wichtigen Ländern ^ . . .

Schweiz

-- 65 % --64 %

-- 49 % -- 56 %

Die Kriseninitiative kann für die Verbesserung unserer Exportverhältnisse -- das sei eine blosse Feststellung -- nichts Greifbares bieten und somit die Grundursache der heutigen schlechten Lage nicht beseitigen. Sie täuscht sich über diese unleugbare Tatsache mit kühnen, zum Teil auch vagen Plänen hinweg. Sie rechnet der Privatwirtschaft das eingetretene Unglück zum Fehler an und stellt sich auf den Standpunkt, als ob eine vom Staate geleitete Zwangswirtschaft viel klüger vorgegangen wäre, die Dinge vorausgesehen hätte und auch in Zukunft alles viel besser machen würde.

Die Kriseninitiative will, bewaffnet mit Verfassungsbestimmungen, den Kampf mit dem Weltgeschehen aufnehmen, und sie erfasst nicht in vollem Masse, dass der Staat nicht einmal seine innere Wirtschaft durchgreifend beeinflussen kann, geschweige denn in der Lage wäre, einen Einfluss über die Grenzen hinaus auszuüben. Sie überlegt sich unseres Erachtens nicht genügend, dass auch unsere Konsumkraft automatisch zurückgeht, dass die Importe schwinden und dass wir derngemäss in den Verhandlungen mit dem Ausland nicht mehr so stark auf unsere Kauf- und Konsumkraft pochen können, namentlich aber, dass Länder, aus welchen wir unsere Bezüge machen müssen, nicht immer entsprechende Abnehmer sein können.

So gelangen die Initianten, wenn auch in guter Absicht, aber unter Verkennung der Wirklichkeit, zu einer Selbsttäuschung und zu Vorschlägen, deren Verwirklichung, wie wir gezeigt haben, unserni Land die schwersten wirtschaftlichen Erschütterungen bringen rnüsste.

Was die finanzielle Seite anbetrifft, so haben wir nachgewiesen, dass die Durchführung der Kriseninitiative gewaltige Opfer fordern würde. In der bereits erwähnten Eingabe wird behauptet, die Kriseninitiative bringe dem Schweizervolk keine neuen Steuerlasten! Als Auskunftsmittel wird empfohlen, einfach Schulden zu machen, wie es im Kriege auch geschehen sei. War es damals bittere Notwendigkeit, die Ausgaben durch Anleihen zu decken, so wäre es heute, in einer Periode wirtschaftlicher Depression und Umstellung, deren Dauer nicht abgesehen werden kann, ein verwerfliches, die Zukunft unseres Landes kompromittierendes Vorgehen, künftige Generationen mit Ausgaben zu belasten, die in ihrer Höhe unberechenbar wären und nicht zu helfen vermögen. Dazu kommt, dass die Schweiz, abgesehen von
den Verpflichtungen der Bundesbahnen, mit bloss etwa 150 Millionen Franken Schulden ') Schweiz, Deutschland, Grossbritannien, Österreich, Tschechoslowakei, Frankreich, Italien, Belgien, Japan, Schweden, Vereinigte Staaten von Amerika und Holland.

344

in den Weltkrieg eingetreten ist. Heute weist sie eine Gesaratstaatsschuld von 1700 Millionen auf. Gleichzeitig sind aber auch die Schulden der Bundesbahnen von 1,6 (1913) auf ungefähr 3 Milliarden Franken gestiegen. Die Steuer und Abgabenlast belief sich im Jahre 1913 für Bund, Kantone und Gemeinden auf 268 Millionen Pranken, die heutige Steuerlast beträgt, wie bereits erwähnt, rund l Milliarde. Unter solchen Verhältnissen wäre die Aufbringung der Krisenlasten auf dem Wege der Anleihe schwierig, ja bald einmal unmöglich. Sie würde infolge schwindenden Vertrauens eine Erhöhung des Zinsfusses bringen und das Vertrauen unseres Staatskredites erschüttern. Das Eingeständnis des Aktionskomitees, dass es als einzige ernstliche Finanzquelle die Aufnahme von Anleihen und damit die Belastung künftiger Generationen in Vorschlag zu bringen weiss, ist die schärfste Verurteilung der Kriseninitiative, die man sich denken kann.

Gegenüber einem solchen Projekte, das wir aus Gründen der Weltanschauung und im Interesse der Erhaltung unseres Staatswesens bekämpfen müssen, verzichten wir auf die Aufstellung eines Gegenvorschlages, der nur einen Sinn hätte, wenn er die Brücke zu einer Verständigung bilden könnte.

Eine solche erscheint uns jedoch unmöglich zu sein. Der Kampf muss ausgefochten werden. Es soll geschehen, ohne dass man hüben und drüben vergisst, dass wir schicksalsverbunden sind und uns schliesslich doch wieder finden müssen, denn die Schweiz ist heute in einer äusserst ernsten Lage aus der sie nur durch die Verständigung den Ausweg finden kann.

Bringen wir somit keinen Gegenvorschlag in Form eines Verfassungsartikels, so haben doch auch wir -- wie schon oft gesagt -- ein Programm für unsern wirtschafts- und sozialpolitischen Kampf gegen die Krise, ein Programm das in voller Durchführung begriffen ist und das wir, sofern die Knanzkraft des Bundes ausreicht, weiterführen werden. Es baut sich auf dem. was bisher getan wurde und was wir oben in Abschnitt B dargelegt haben, auf. Bei seiner Aufstellung haben wir uns einzig durch die Kücksichten auf die Gesamtinteressen des Landes leiten lassen, und wir halten darauf, zu erklären, dass wir uns keinerlei private Programme, auch wenn sie von Gruppen ausgehen, welche die Kriseninitiative ablehnen, zu eigen machen. Wir rufen seine einzelnen Punkte nochmals in
Erinnerung: 1. Wir werden durch unsere aussenhandelspolitischen Massnahnien. den Inlandsmarkt nach Möglichkeit schützen und dem Export Absatz zu verschaffen suchen.

2. Die Exportförderung durch die produktive Arbeitslosenfürsorge und die staatliche Eisikogarantie werden wir weiterführen und der Bundesversamlung, wenn nötig, Erhöhung der diesbezüglichen Kredite beantragen.

3. Wir werden die Stützungsaktionen für den Preis von Milch und Vieh weiterführen und die übrigen Hilfsmassnahmen für die Landwirtschaft im Eahmen des Möglichen fortsetzen und ausbauen.

345 4. Wir werden die Hilfsaktion iur die Hotelindustrie fortsetzen und dem Fremdenverkehr alle in unserer Macht stehende Forderung angedeihen lassen.

5. Wir werden der Stickerei- -and der Uhrenindustrie sowie der neuerdings in schwerem Existenzkampf ringenden Schuhindustrie unsere stets noch notwendige Mithilfe für Sanierungsmassnahmen nicht entziehen lind, sofern andere wichtige Industrien ins Wanken kommen, unsere moralische und materielle Hilfe nicht ver&agen.

6. Den mittelständischen Betrieben des Gewerbes und des Kleinhandels werden wir durch die im Bundesbeschluss über Krisenbekämpfung begründete Kredithilfe und, sofern es von dieser Seite verlangt wird und die Bundesversammlung es gutheisst. durch Verlängerung der -- eventuell abgeänderten -- Bundesbeschlüsse über das Verbot der Eröffnung von Warenhäusern usw. und über das Schuhmachergewerbe, Stützung verschaffen. Wird auf diesem Gebiete ein sukzessiver Einbezug anderer Gewerbe nötig und auch möglich sein, so werden wir dazu Hand bieten und den Bäten die nötigen Anträge stellen.

7. Die Hilfe für die Arbeitslosen werden wir durch das Mittel der Arbeitslosenversicherung und Krisenunterstützung fortsetzen.

8. Wir werden zweckmässige Notstandsarbeiten mit Bundesmitteln unterstützen, in Ausführung des Programms, das wir in der Botschaft über Arbeitsbeschaffung und andere Krisenmassnahmen dargelegt haben. Der Ausbau der Alpenstrassen bildet hiezu eine wertvolle Ergänzung.

9. Der Ausnützung der in der Privatwirtschaft vorhandenen Arbeitsgelegenheiten durch Ausbau des Arbeitsnachweises, der beruflichen Förderung und Umschulung von Arbeitslosen, sowie der rationellen und zeitlichen Verteilung der vorhandenen Arbeitsgelegenheiten werden wir nach wie vor unsere grösste Aufmerksamkeit widmen.

Wir beabsichtigen auch, den Bäten eine Vorlage zu unterbreiten, in der wir die allgemeine Festsetzung des Mindesteintrittsalters der Kinder in das Erwerbsleben auf das vollendete 15. Altersjahr befürworten. Auch werden wir die Grundlage dafür schaffen, dass der Bundesrat im Einverständnis mit den Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden eine Verkürzung der Arbeitszeit unter 48 Stunden in denjenigen Erwerbszweigen verfügen kann, wo eine Mehranstellung von Arbeitern und Angestellten ohne Schädigung der Produktionsinteressen durch diese Massnahme herbeigeführt
werden könnte.

10. Wir werden die Einführung neuer Industrien fördern und eine den wirtschaftlichen Interessen des Landes entsprechende Zusammenarbeit der auf diesem Gebiete bestehenden kantonalen und kommunalen Amtsstellen anstreben.

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11. Für jugendliche Arbeitslose werden wir den Arbeitsdienst ausbauen sowie sie durch Kurse beruflich fördern und denjenigen Erwerbszweigeii zuführen, wo noch Mangel an Arbeitskräften ist.

12. Durch Verstärkung der Kompetenzen der Preiskontrolle und der Preisbildungskommission, über die wir in gesonderter Botschaft binnen kurzem berichten, soll darüber gewacht werden, dass nicht ungerechtfertigte Preisversteifungen durch Einfuhrbeschränkungen oder durch kartellähnliche Vereinbarungen entstehen.

Der Bundesrat wird also vor und nach Verwerfung der Kriseninitiative unentwegt im Sinne des vorstehenden Programms weiterarbeiten. Allerdings muss er sich selbstverständlich im Eahmen der ihm zur Verfügung stehenden Mittel bewegen und darauf dringen, dass das Gleichgewicht im Bundeshaushalt wieder hergestellt werde. Er lehnt ausdrücklich eine ungesunde und verantwortungslose Politik ab, welche untragbare Ausgaben im Gefolge hätte. Er wendet sich mit der grössten Entschiedenheit dagegen, dass die Kosten der Krisenbekämpfung einfach durch Anleihen gedeckt werden sollen, welche die Zukunft unseres Landes belasten und das wirtschaftliche Schicksal der kommenden Generationen gefährden würden.

Wir bilden uns nicht ein, mit unserem Programm das erlösende Wort zu sprechen, seine Durchführung und sein Erfolg sind nicht nur von uns, sondern von Ereignissen abhängig, auf deren Verlauf wir nur einen geringen Einfluss haben. Aber -wir glauben, auf Grund unserer Erfahrungen sagen zu dürfen, dass wir uns innert den Grenzen des Möglichen bewegen und wenn nicht besondere Umstände eintreten, verwirklichen können, was wir anstreben.

Die Kriseninitiative jagt unklaren, utopischen Plänen nach, sie verspricht Dinge, die sie nicht erfüllen kann. Unbekümmert um das, was um uns herum vorgeht und um das Los der Länder, mit denen wir schicksalverbunden sind, will sie die Schweiz ein Eigenleben führen lassen, ein Plan, der um so widerspruchsvoller ist, als seine Befürworter zum Teil Internationalisten sind. Die Kriseninitiative belastet den Staat, ohne sich zu fragen, woher die Mittel kommen, sie will Löhne und Preise garantieren und vergisst, dass dafür einzig Absatz- und Produktionsbedingungen massgebend sind, die sie kaum zu beeinflussen vermag.

Der vorgesehene Verfassungsartikel würde zu einer Unterdrückung des
Verantwortlichkeitsbewusstseins und der Initiative der in der Wirtschaft tätigen Pesonen führen und das Schweizervolk in die Bande einer verfehlten, sozialistischen Wirtschaftsorganisation legen, die dem Schweizer mit Eecht zuwider ist, weil sie die Freiheit vernichtet und unser Land dem Euin entgegenführen würde.

Das Volk mag also wählen zwischen dem Möglichen und Unmöglichen, zwischen einem erprobten Programm und unklaren Zukunftsprojekten, zwischen dem Grundsatze einer soliden Staatsführung und einem Wirtschaîts-

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System, das unsere Auffassungen auf den Kopf stellen und dem Staate auf der ganzen Linie die Verantwortlichkeit für den Verlauf der Wirtschaft zuschieben will. Es mag wählen zwischen einem Wirtschaftssystem, das auf die übrige Welt, von der wir abhängig sind, Bücksicht nimmt, und einem solchen, das im Herzen Europas einen kleinen, sozialistischen Zukunftsstaat schaffen will und in unverständlicher Überheblichkeit glaubt, die Wirkung weltwirtschaftlicher Vorgänge in unserem Lande ausschalten zu können.

Wir warnen das Schweizervolk davor, sich über die Durchführbarkeit der Kriseninitdative Hoffnungen hinzugeben, es würde andernfalls die schmerzlichsten Enttäuschungen erleben.

Wir empfehlen Ihnen daher, das Initiativbegehren dem Volke mit dem Antrag auf Verwerfung vorzulegen, und fügen diesem Bericht einen entsprechenden Beschlussesentwurf bei.

Genehmigen Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

Bern, den 6. März 1935.

,

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident :

R. Einger.

Der Bundeskanzler:

G. Boret.

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(Entwurf.)

Bimdesfoeschluss über

das Volksbegehren zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Krise und Not.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht des Volksbegehrens zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Krise und Not, und eines Berichtes des Bundesrates, vom 6. März 1935, gestutzt auf Art. 121 ff. der Bundesverfassung und Art. 8 ff. des Bundesgesetzes vom 27. Januar 1892 über das Verfahren bei Volksbegehren und Abstimmungen betreffend die Eevision der Bundesverfassung, beschliesst :

Art. ].

Das Volksbegehren zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Krise und Not wird der Abstimmung des Volkes und der Stände unterbreitet. Dieses Volksbegehren lautet wie folgt: «Die unterzeichneten stimmberechtigten Schweizerburger stellen hiemit gemäss Art. 121 der Bundesverfassung und gemäss dem Bundesgesetz vom 27. Januar 1892 über das Verfahren bei Volksbegehren und Abstimmungen betreffend Eevision der Bundesverfsasung folgendes Begehren: A. Der Bundesverfassung wird folgender Artikel beigefügt: 1. Der Bund trifft umfassende Massnahmen zur Bekämpfung der Wirtschaftskrise und ihrer Folgen.

Diese Massnahmen haben zum Ziel die Sicherung einer ausreichenden Existenz für alle Schweizerbürger.

2. Der Bund sorgt zu diesem Zwecke für : a. Erhaltung der Konsumkraft des Volkes durch Bekämpfung des allgemeinen Abbaus der Löhne, der landwirtschaftlichen und der gewerblichen Produktenpreise ;

349 5. Gewährung eines Lohn- und Preisschutzes zur Sicherung eines genügenden Arbeitseinkommens ; c. plamnässige Beschaffung von Arbeit und zweckmässige Ordnung des Arbeitsnachweises: d. Erhaltung tüchtiger Bauern- und Pächterfamilien auf ihren Heimwesen durch Entlastung überschuldeter Betriebe und durch Erleichterung des Zinsendienstes: e. Entlastung unverschuldet in Not geratener Betriebe im Gewerbe; /. Gewährleistung einer ausreichenden Arbeitslosenversicherung und Krisenhilfe ; g. Ausnützung der Kaufkraft und der Kapitalkraft des Landes zur Förderung des industriellen und landwirtschaftlichen Exports sowie des Fremdenverkehrs ; In,. Regulierung des Kapitalmarktes und Kontrolle des Kapitalexports; i. Kontrolle der Kartelle und Trusts.

3. Der Bund kann zur Erfüllung dieser Aufgaben die Kantone und die Wirtschaftsverbände heranziehen.

4. Der Bund kann, soweit es die Durchführung dieser Massnahmen erfordert, vom Grundsatz der Handels- und Gewerbefreiheit abweichen.

5. Der Bund stellt zur Finanzierung dieser besonderen Krisenmass' nahmen in Form zusätzlicher Kredite die notwendigen Mittel zur Verfügung. Er beschafft diese Mittel durch Ausgabe von Prämienobligationen, Aufnahme von Anleihen und aus laufenden Einnahmen.

6. Die Bundesversammlung stellt unverzüglich nach Annahme dieses Verfassungsartikels endgültig die erforderlichen Vorschriften für dessen Durchführung auf.

7. Der Bundesrat erstattet der Bundesversammlung auf jede ordentliche Session einen Bericht über die getroffenen Massnahmen.

B. Dieser Verfassungsartikel bleibt während der Zeit von 5 Jahren, vom Tage seiner Annahme hinweg, in Kraft. Die Gültigkeitsdauer kann durch Beschluss der Bundesversammlung höchstens um weitere 5 Jahre verlängert werden.» Art. 2.

Dem Volke und den Ständen wird die Verwerfung des Volksbegehrens beantragt.

Art. 3.

Der Bundesrat ist mit der Vollziehung dieses Bundesbeschlusses beauftragt.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung über das Volksbegehren zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Krise und Not. (Vom 6. März 1935.)

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1935

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13.03.1935

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277-349

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