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Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

(Vom 14. Juni 1935.)

Dem Bücktrittsgesuch des Herrn G. Wälchli, I. Sektionschefs beim eidgenössischen Versicherungsamt, wird unter Verdankung der geleisteten Dienste entsprochen.

(Vom 25. Juni 1935.)

Als Delegierte des Bundesrates an dem in Rom vom 22. bis 28. September 1935 stattfindenden XIII. Internationalen Architektenkongress werden bezeichnet : die Herren Leon Jungo, Direktor der eidgenössischen Bauten, und Otto Salvisberg, an Professor der Eidgenössischen Technischen Hochschule, in Zürich.

Als Delegierter des Bundesrates an der in Brüssel vom 29. Juni bis 3. Juli 1935 stattfindenden XIV. Tagung der ,,Journées médicales" wird bezeichnet : Herr Dr. Roch, Professor an der Universität in Genf.

(Vom, 26. Juni 1935.)

Dem zum Berufsgeneralkonsul von Brasilien in Genf, mit Amtsbefugnis über die Kantone Bern, Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg und Genf beförderten Herrn Joäo Carlos Muni/, bisher Berufskonsul, wird ein neues Exequatur erteilt.

(Vom 28. Juni 1935.)

Als Delegierte des Bundesrates an die in Genf am 9. September 1935 beginnende XVI. Völkerbunds Versammlung werden bezeichnet die Herren: Bundesrat G. Motta, Vorsteher des eidgenössischen Politischen Departements, William Eappard, Direktor des «Institut des hautes études internationales» in Genf, und Minister Stucki, Direktor der Handelsabteilung des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements; als Ersatzdelegierte die Herren: Eobert Schöpfer, Ständerat, in Solothurn, Albert Oeri, Nationalrat, in Biehen, und Camille Gorgé, Legationsrat und I. Sektionschef beim eidgenössischen Politischen Departement, in Bern.

Als I. Sektionschef und Leiter der Sektion für Arbeitsnachweis im Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit wird gewählt : Herr Albert Jobin, von Les Breuleux, bisher provisorischer Leiter.

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Es werden folgende Bundesbeiträge bewilligt: 1. Dem Kanton Bern an die zu Fr. 50,000 veranschlagten Kosten der Erstellung einer Weganlage «de l'Envers», Gemeinde Courtelary, 25 %, im Maximum Fr, 12,500.

2. Dem Kanton Freiburg an die zu Fr. 198,000 veranschlagten Kosten der Erstellung eines Waldweges «La Frasse-Teysachaux», Gemeinde Châtel St. Denis, 25 %, im Maximum Fr. 48,250.

8. Dem Kanton Graubünden an die zu Fr. 76,000 veranschlagten Kosten der Erstellung einer Wasserversorgung mit Hydrantenanlage für das Bergdorf Savognin, Bezirk Albula, 15 %, im Maximum Fr. 11,400.

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

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Ausfuhr elektrischer Energie.

Die Nordostschweizerischen Kraftwerke A. G. in Zürich/Baden (NOK) waren bis zum 6. Februar 1934 auf Grund der Bewilligung Nr. 18, vom 18. Dezember 1909, und seither auf Grund einer vorübergehenden Bewilligung (V 54) berechtigt, bis zu maximal 2000 Kilowatt elektrische Energie' an die Stadt Konstanz auszuführen.

Die NOK stellen das Gesuch, es möchte ihnen als Ersatz für die am 6. Februar 1936 ablaufende vorübergehende Bewilligung V 54 eine neue endgültige Bewilligung für eine Ausfhur bis zu maximal 3000 Kilowatt und eine Dauer von rund 18 Jahren, d. h. mit Gültigkeit bis 31. März 1954, erteilt werden.

Gemäss Artikel 6 der Verordnung vom 4. September 1924 über die Ausfuhr elektrischer Energie wird dieses Begehren hiermit veröffentlicht. Einsprachen und andere Vernehmlassungen irgendwelcher Art sind bei der unterzeichneten Amtsstelle bis spätestens den 26. Juli 1935 einzureichen. Ebenso ist ein allfälliger Strombedarf im Inlande bis zu diesem Zeitpunkt anzumelden. Nach diesem Zeitpunkte eingegangene Einsprachen und Vernehmlassungen sowie Strombedarfsanmeldungen können keine Berücksichtigung mehr finden.

Bern, den 20. Juni 1935.

(2..)

Eidgenössisches Amt für Elektrizitätswirtschaft.

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03.07.1935

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71-72

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