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Wettbewerb- imd Stellenausschreibungen, sowie Anzeigen.

Verschollenerklärungen.

Das Obergericht hat gestützt auf das erfolglos durchgeführte AufrufVerfahren mit Beschluss vom 24. Juni 1935, in Anwendung von Ari. 38 ZGB, nachstehend genannte Personen als verschollen erklärt: 1. Anna Barbara Kellenberger, geboren 1828, von Walzenhausen, von Christian und Charlotte, geb. Geiger; 2. deren Tochter aus erster Ehe : Annette Sonderegger, von Walzenhausen, geboren 4. November 1855, beide zirka 1875 nach Amerika ausgewandert.

T r o g e n , den 26. Juni 1935.

Die Obergerichtskanzlei

Die Wappen der schweizerischen Eidgenossenschaft und der Kantone.

Preis Pr. 2. 40 zuzüglich Porto.

Die Bundeskanzlei hat eine Broschüre herausgegeben, die auf acht farbigen Tafeln die nach den Originalentwürfen von f Dr. Rud. Munger, Heraldiker in Bern, wiedergegebenen authentischen Wappen der schweizerischen Eidgenossenschaft und der Kantone sowie deren heraldische Beschreibung enthält. Die Broschüre umfasst auch die Abbildungen der eidgenössischen Kontrollstempel für Edelmetallwaren.

Diese Sammlung wird in Anwendung der Bestimmungen der am 6. November 1925 revidierten Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutze des gewerblichen Eigentums herausgegeben. Die Übereinkunft sieht vor, dass die vertragschliessenden Länder sich gegenseitig ein Verzeichnis der staatlichen Hoheitszeichen, amtlichen Kontroll- und Garantie-Zeichen und -Stempel mitteilen, deren Verwendung als Fabrik- oder Handelsmarken oder als Bestandteile dieser Marken sie zu untersagen wünschen, sofern es an der Ermächtigung der zuständigen Stellen fehlt.

Die Behörden, öffentlichen Bibliotheken und Buchhandlungen erhalten die Broschüre mit einer Preisermässigung von 80 Rappen.

Postcheckkonto III 233 Drucksachenverwaltung der Bundeskanzlei.

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Bei unterzeichneter Verwaltung ist in neuer Ausgabe (1935) ein Sammelbändchen der Bestimmungen über die

Bundesrechtspflege (Organisationsgesetz, Bundeszivilprozess, Bundesstrafprozess, Verwaltungs- and Disziplinarrechtspflege) erschienen.

Das Sammelbändchen (177 Seiten in 8°) enthält: 1. das Bundesgesetz vom 22. März 1893 über die Organisation der Bundesrechtspflege, unter Berücksichtigung der durch die Bundesgesetze vom 28. Juni 1895, 24. Juni 1904, 6. Oktober 1911, 24. Juni 1919, 25. Juni 1921, 1.Juli 1922, 30. Juni 1927, 11. und 13. Juni 1928, 26. März 1934 und 15. Juni 1934 getroffenen Abänderungen; 2. das Bundesgesetz vom 22. November 1850 über das Verfahren bei dem Bundesgerichte in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten; 3. das Bundesgesetz vom 15. Juni 1934 über die Bundesstrafrechtspflege; 4. das Bundesgesetz vom 11. Juni 1928 über die eidgenössische Verwaltungs- und Disziplinarrechtspflege 5. das Reglement des Bundesgerichts vom 26. November 1928, Preis des Sammelbändchens steil broschiert Fr. 2.50 (zuzüglich Porto und Nachnahmespesen).

Postcheckkonto TU 233 Drucksachenverwaltung der Bundeskanzlei.

Ausschreibungen von Bauarbeiten.

Eidgenössisches Zeughaus in Bern.

Über die Erd-, Maurer-, Eisenbeton- und Kanalisationsarbeiten zum neuen Magazingebäude beim eidgenössischen Zeughaus in Bern wird Konkurrenz eröffnet. -- Pläne, Bedingungen und Angebotsformulare liegen im Bureau Nr. 138, Bundeshaus-Westbau, 2. Stock, zur Einsicht auf.

Übernahmsofferten sind verschlossen mit der Aufschrift: ,,Angebot für Magazingebäude Bern" bis und mit dem 10. Juli 1935 franko einzureichen an die

B e r n , den 21. Juni 1935.

Direktion der eidg. Bauten.

(2..)

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Waffenplatz Thun.

Über die Erd-, Maurer-, Zimmer-, Spengler- und Dachdeckerarbeiten (Ziegeldach) für den Lagerschuppen der eidgenössischen Munitionsfabrik in Thun wird Konkurrenz eröffnet. -- Plane, Bedingungen und Angebotsformulare sind im eidgenössischen Baubureau in Thun aufgelegt.

Offerten sind verschlossen mit der Aufschrift: ,,Angebot für Lagerschuppen Thun" bis und mit dem 11. Juli 1935 franko einzureichen an die Direktion der eidg. Bauten.

(2..)

B e r n , den 22. Juni 1935.

Stellenausschreibungen.

Die nachgenannten Besoldungen entsprechen den gesetzlichen Grundbesoldungen ohne Rücksicht auf die von der Bundesversammlung am 13. Oktober 1933 beschlossene Herabsetzung. Sie umfassen die gesetzlichen Zulagen nicht.

An-

Anmeldestelle

Vakante Stelle

Erfordernisse

Besoldung Fr.

meldungstermin

Eidg. Pferderegieansialt Thun

Reitlehrer II. Klasse

Offizier, Berufsreiter und Reitlehrer

6500

6. Juli

bis

1935 (1.)

Juristischer Beamter Abgeschlossene juristische II. Klasse Bildung; französische Muttersprache, Beherrschung des Deutschen Die Stelle ist provisorisch besetzt.

Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit

10,100 6500 bis 10,100

6. Juli 1935 (2 )

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Wettbewerb- und Stellenausschreibungen, sowie Anzeigen.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1935

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

27

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

03.07.1935

Date Data Seite

74-76

Page Pagina Ref. No

10 032 701

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