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Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

(Vom 16. September 1935.)

Als Delegierter des Bundesrats an die in Genf am 1. Oktober 1935 beginnende rjConference internationale pour la standardisation biologique"" wird bezeichnet : Herr Dr. Stiner, Adjunkt des eidgenössischen Gesundheitsamtes, in Bern.

(Vom 17. September 1935.)

Es werden folgende Bundesbeiträge bewilligt: 1. Dem Kanton Obwalden an die zu Fr. 80,000 veranschlagten Kosten der Verbauung der Kleinen Schlieren (Seewlipartie) bei Alpnach, 40°/o, im Maximum Fr. 32,000.

2. Dem Kanton Freiburg an die zu Fr. 200,000 veranschlagten Kosten der Korrektion des Rüttibaches, Gemeinde Plaffeien, 35°/o, im Maximum Fr. 70,000.

3. Dem Kanton Graubünden an die zu Fr. 92,000 veranschlagten Kosten der Verbauung der Val Fossa, Gemeinde Fuldera, 40°/o, im Maximum Fr. 36,800.

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(Vom 20. September 1935.)

Dem Gesuch des Herrn Paul Rossy, Vizepräsidenten der eidgenössischen Bankenkommission, um Entlassung aus seinem Amte als Stellvertreter des Vorstehers des II. Departementes im Direktorium der Schweizerischen Nationalbank, wird unter Verdankung der geleisteten Dienste auf den 31. Oktober 1935 entsprochen.

(Vom 21. September 1935.)

Dem an Stelle des an einen andern Posten berufenen Herrn GiorgioGozzi zum Berufsvizekonsul von Italien in St. Gallen, mit Amtsbefugnis über die Kantone Appenzell (I.-Rh. und A.-Rh.) und St. Gallen ernannten Herrn Gian Luigi Martina wird das Exequafcur erteilt.

(Vom 23. September 1935.)

Dem Rücktrittsgesuch des Herrn W. Waiser, Direktors der Zweiganstalt St. Gallen der Schweizerischen Nationalbank wird, unter Verdankung der geleisteten Dienste, auf den 31. Dezember 1935 entsprochen. Als Direktor dieser Zweiganstalt wird, mit Amtsantritt auf 1. Januar 1936 und für den Rest der laufenden Amtsdaner, gewählt: Herr Walter Kobelt, von Marbach (St. Gallen), zurzeit Prokurist des Sitzes Zürich der Schweizerischen Nationalbank.

418 Es werden folgende Bundesbeiträge bewilligt: 1. Dem Kanton Graubünden an die zu Fr. 35,150 veranschlagten Kosten der Fertigstellung einer Alpweganlage ,,Lü daint-Alp Champatsch", Gemeinde Valcava (Münstertal), 35%, im Maximum Fr. 12,300.

2. Dem Kanton WalKs: a. an die zu Fr. 42,000 veranschlagten Kosten der Erstellung einer Stallbaute mit Wasserversorgung auf der Alp Bististafel, Gemeinde Visperterminen, 20 °/o, im Maximum Fr. 8400 ; b. an die zu Fr. 60,000 veranschlagten Kosten der Wiederinstandstellung und des Ausbaues der ,,Weisswasserfuhr"1, Gemeinde Lax, Bezirk Goms, 25 °/o, im Maximum Fr. 15,000; c. an die zu Fr. 28,000 veranschlagten Kosten der Wiederinstandstellung der Bewässerungsleitung ,,Neue Suon", Gemeinde St. Nikiaus, 25 %, im Maximum Fr. 7000.

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

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Reglement über

die Lehrlingsausbildung im Vermessungswesen.

Das eidgenössische V o l k s w i r t s c h a f t s d e p a r t e m e n t , nach Massgabe von Art. 5, Abs. l, Art. 13, Abs. l, und Art. 19, Abs.'l, des Bundesgesetzes vom 26. Juni 1930 über die berufliche Ausbildung (in der Folge Bundesgesetz genannt) und von Art. 4, 5 und 7 der Verordnung I vom 23. Dezember 1932, erlässt nachstehendes

Reglement über die Lehrlingsausbildung.

1. Berufsbezeichnung und Lehrzeitdauer.

Die Ausbildung des Hilfspersonals im Vermessungs-wesen erstreckt sich ausschliesslich auf den Beruf des Vermessungstechnikers.

Die Dauer der Lehrzeit beträgt 4 Jahre.

Die zuständige kantonale Behörde kann im Einzelfalle unter den Voraussetzungen von Art. 19, Abs. 2, des Bundesgesetzes eine Änderung der normalen Lehrzeitdauer bewilligen.

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Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

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Jahr

1935

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39

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

25.09.1935

Date Data Seite

417-418

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