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Schweizerisches Bundesblatt.

37. Jahrgang. III.

Nr. 27.

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13. Juni 1885.

Botschaft des

Bundesrathes an die Bundesversammlung, betreffend Bewilligung von Nachtragskrediten für das Jahr 1885.

(Vom 5. Juni 1885.)

Tit.

Wir haben die Ehre, Ihnen folgende Nachtragskreditbegehren für das laufende Jahr zu unterbreiten.

Zweiter Abschnitt.

Allgemeine Verwaltung.

B. Ständerath.

1. T a g g e l d e r u n d R e i s e e n ts c h ä d i g u n g e n an K o m missionen.

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Fr. 8,700 Infolge der verschiedenen zahlreichen Kommissionssitzungen, die in diesem Jahre bereits stattgefunden haben, belaufen sich die daherigen Ausgaben schon jetzt, auf .

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. Fr. 6,688. 60 - Fügt man für die übrigen sieben Monate einen wenigstens gleich großen Betrag von ,, 6,688. 60 hinzu, so ergibt sich für das ganze Jahr eine Ausgabe von Fr. 13,377. 20 oder i n runder Summe .

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, , 13,400. -- Der Büdgetkredit beträgt indessen nur .

,, 4,700. -- so daß wir noch eines Nachkredites von .

. Fr. 8,700. -- bedürfen, um dessen Bewilligung hiemit nachgesucht wird.

Bundesblatt. 37. Jahrg. Bd. III.

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266 Dritter Abschnitt.

Departements und Verwaltungen.

B. Departement des Innern.

Abtheilung Inneres.

II. Archive.

9. H a n d - D r u c k p r e s s e u e b s t S c h r i f t .

. Fr. 450 Während der Personalbestand des Archives von Anfang an bis auf den heutigen Tag der gleiche (3 Mann) geblieben ist, hat im Laufe der Zeit durch beständiges Anwachsen der eidgenössischen Verwaltung, besonders seit Inkrafttreten der revidirten Bundesverfassung von 1874, die Geschäftslast des Archi variate in einer Weise zugenommen, dass deren Bewältigung ohne neue Hülfe fast nicht mehr möglich ist, zumal der Oberarchivar stark in Anspruch genommen wird durch die seiner Leitung unterstehenden literarischen Unternehmungen des Bundes (Abschiedewerk, Helvetik, Pariser Aktensammlung etc.). Bei solcher Sachlage ist jede Erleichterung erwünscht und eine solche wäre nun auch die Ersetzung der bisher für Etikettirung der Aktensfascikel und Bände verwendeten Schablonen durch eine schneller und darüberhin sauberer arbeitender Handpresse, deren Anschaffung mit der nöthigen Schrift die verlangte Summe erfordert.

V. Beiträge an Arbeiten schweizerischer Vereine.

1. S c h w e i z e r i s c h e r K un s t v erein : I n t e r n a t i o n a l e Kunstausstellung in A n t w e r p e n ; all g e m e i n e U n k o s t e n der s c h w e i z e r i s c h e n S p e z i a l a b t h e i l u n g . Fr. 2,000 VII. Verschiedenes.

1. G e s u n d h e i t s w e s e n : B u n d e s b e i t r a g an die A u s lagen der K a n t o n e und Gemeinden f ü r die D u r c h f ü h rung der im Vorjahre angeordneten Choleramaßnahmen Fr. 57,000 Ad V. 1. Die Einladung der k. belgischen Gesandtschaft zur Bildung einer nationalen schweizerischen Abtheilung an der am 1. Mai abhin eröffneten internationalen Kunstausstellung in Antwerpen hatten wir auf Grund der bisherigen Erfahrungen, welche

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eine genügende Betheiligung nicht erwarten ließen, ursprünglich abgelehnt. Da sich aber schließlich herausstellte, daß die angemeldeten Kunstgegenstände aus der Schweiz ganz gut einen kleinern Salon ausfüllen würden und daß die Kollektion auch in qualitativer Hinsicht sich wohl sehen lassen dürfe, waren die betreffenden Künstler nicht mehr geneigt, die Zulassung ihrer Werke zur Ausstellung von dem Gutfinden der belgischen Kommission abhängig zu machen und dieselben schließlich, da nur Staaten mit selbstständiger Abtheilung zur Ernennung von Jury-Mitgliedern berechtigt sind, dem Urtheil eines ebenfalls ausschließlich aus fremdländischen Interessenten zusammengesetzten Preisgerichtes unterstellt zu sehen.

Bei dieser Sachlage glaubten wir dem dringenden Wunsche in letzter Stunde noch entsprechen und die Bildung einer nationalen schweizerischen Abtheilung ermöglichen zu sollen. Zu dem Ende ersuchten wir am 24. April die Sektion Basel des schweizerischen Kunstvereins, die behufs gemeinsamer Spedition bereits in dieser Stadt eingetroffenen Kunstwerke durch eine Kommission von Sachverständigen prüfen und diejenigen bestimmen zu lassen, welche zur Theilnahme an der Ausstellung zugelassen werden sollten.

Das Resultat dieser Prüfung war ein günstiges, indem die Experten ungefähr 70 Gemälde, Stiche und Zeichnungen schweizerischer Provenienz als ausstellungsfähig bezeichneten und die Vereinigung derselben zu einer selbstständigen Gruppe befürworten konnten.

Gegenüber dem gleichzeitig eingelangten Gesuch der Expertenkommission um einen Bundesbeitrag an die durch Bildung einer Spezialabtheilung gesteigerten Kosten glaubten wir das nämliche Verfahren einschlagen zu sollen, welches in Bezug auf fremde Ausstellungen mit besonderer schweizerischer Gruppe von jeher beobachtet worden ist, indem wir unter Vorbehalt der Einholung Ihrer nachträglichen Zustimmung die im Spezialfall auf Fr. 2000 veranschlagten allgemeinen Unkosten (Expertise, Organisation, Dekoration etc.) zu Lasten des Bundes übernahmen, während die viel bedeutenderen Auslagen für den Transport und die Versicherung der Gegenstände u. s. w. von den betreffenden Ausstellern bestritten werden müssen. Da nämlich die für Hebung der vaterländischen Kunst im ordentlichen Budget ausgeworfene Summe von Fr. 6000 von vornherein einem speziellen Zweck gewidmet
ist und daher nicht anderweitig verwendet werden kann, so sind wir im Falle, für diesen ersten Versuch, die einheimische Kunst auf einem bisher noch nicht betretenen Wejie fördern zu helfen, bei Ihnen um Indemnität einkommen zu müssen.

Ad VII. I. In Ziffer III, 3, des Kreisschreibens vom 4. Juli 1884, durch welches wir die Kantonsregierungen in Anwendung

268 der Artikel 2, 31b und 69 der Bundesverfassung zur Ausführung gewisser Maßregeln gegen das drohende Hereinbrechen der Cholera eingeladen hatten, war denselben in Aussicht gestellt worden, daß wir die Uebernahme eines Drittheils der ,,nachgewiesenen Auslagen für Erstellung und Einrichtung außerordentlicher Absonderungslokale für Gesunde, sowie für Isolirung und Desinfektion" auf Rechnung des Bundes beantragen würden. Da eine vorläufige Durchsicht der auf Grund dieser Zusicherung produzirten Rechnungen der Kantone und Gemeinden ergab, daß zwischen einzelnen Kantonsregierungen und den eidg. Behörden in Bezug auf die Quote des Bundesbeitrages und auf die Bezugs berech tigung einzelner Posten abweichende Ansichten bestanden, so wurde von unserm Departetetnent des Innern eine aus den Herren Regierungrath Klein, Vorsteher des Sanitätsdepartements in Basel, Dr. Sonderegger, Präsident der Schweiz. Aerztekornmission in St. Gallen, und Oberstlieutenant Peter, Chef der eidg. Finanzkontrole, bestehende Kommission von Sachverständigen einberufen, welche die verschiedenen streitigen Punkte einer allseitigen Prüfung unterzog und für die Ausscheidung der Rechnungen und die Bemessung des Bundesbeitrages einheitliche Grundsätze aufstellte. Die Ergebnisse der auf dem Gutachten der Experten basirten, gleichmäßigen Bereinigung finden sich in der nebenstehenden Tabelle niedergelegt; wir beschränken uns hier darauf, die leitenden Gesichtspunkte der Ausscheidung kurz darzulegen.

Im Allgemeinen wurden alle Ansätze als nicht beitragsberechtigt gestrichen, welche sich als Entschädigungen für Behörden cder Kantone und Gemeinden, sowie für ständige Angestellte und fest besoldete Beamte derselben qualifixiren, ebenso alle diejenigen Ausgaben, welche sich in einer ·wohlgeordneten kantonalen oder Gemeindeverwaltung von selbst verstehen, also beispielsweise die Entschädigungen für Sanitätskommissionen der Kantone und der Gemeinden, für Gemeinderäthe, für Bezirksärzte, für Inspektionen und Inspektoren aller Art, soweit nicht unter diesem Titel die mit der Untersuchung der Reisenden an den gefährdeten Grenzen und mit der Ueberwachung der aus infizirten Gegenden hergekommenen Flüchtlinge im Innern betrauten Aerzte gemeint sind, ferner Entschädigungen an Polizeibeamte jeglichen Grades, endlich Auslagen für Sekretariate, Drucksachen,
Uebersetssungen, Kopien, Telegramme, Buchbinderarbeiten, Briefköpfe u. s. w.

Dagegen wurden, wie bereits angedeutet, die Rechnungen der Grenzkantone Graubünden, Tessin, Wallis, Genf, Neuenburg, Bern und Basel-Stadt für die von uns angeordnete ärztliche Ueberwachung der eintretenden Reisenden, obwohl hiefür in dem zitirten Kreis-

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Fr.

Zürich . . . .

Luzern . . . .

Uri Schwyz . . . .

Obwalden . . .

Nidwaiden . . .

Glarus . .

Zue . . .

Freiburg . . .

Solothurn . . .

Baselstadt . . .

Basel l and . . .

Schaff hausen . .

Appenzell A. Rh.

Appenzell I. Rh.

St. Gallen . . .

Graubünden . .

Aargau . . . .

Thurgau . . .

Tessin. . . . .

Waadt . . . .

Wallis . . .

Neuenburg . .

Genf

Fr.

26,686. 17 26.90 '30364.92 3.422. 75 .

663. 14 733.90 425. 05 716. 80 -- 187. 95 -- 1,224. 73 68.-- 8,043. 72 25,514. 43 -- 13,613.05 -- 878. 65 -- 15 5,478. 80 210.

194. 20 -- -- 61 -- 13,206.

-- 19,870. 03 -- 80 10,646. 59 B 183.

3,559. 06 l,770.-- 14,031. 74 62,600.66 11,092. 06 -- 4,356. 53 376.-- 2,212. 85 17,432. 25

Beitragsberechtigte Gesammtsummen.

Kantone.

Als nicht beitragsberechtigtJ gestrichen.

Gesammtbetrag der von den Kautonsregierungen geltend gemachten Rechnungen. | Weitere aus den Belegen entnommene beitragsherecutigte Posten.

Kosten der Maßnahmen gegen die Cholera 1884.

Fr.

Fr.

952. 50 25,760. 57 17,336. 82 13,028. 10 167. 50 3,255. 25 565.44 97.70 1,158.95 647. 25 69.55 177. 45 10.50 104.15 1,120. 58 68.-- 428.35 7,615. 37 8 16,031. 08 9,483. 35 164. 10 13,448. 95 878. 65 -- 66.34 5,622. 61 4 190. 20 -- 65 -- 648. 96 12,557.

4 2,602. 20 17,267. 83 39.30 10,791. 09 471. 55 4,857. 51 516. 23 16,116. 17 4 3,324. 13 7,767. 93 '1,149.50 3,583. 03 2,212.85 «8,684.95 8,747. 30 2

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Fr.

8,586. 86 4,342. 70 1,085. 08 188. 48 386. 32 215. 75 59.15 373. 53 22.67 2,538. 46 3,161.121 4,482. 98 292. 88 1,874.20 63.40 -- 4,185. 88 5,755. 94 3,597. 03 1,619. 171 5,372. 06| 2,589. 31 1,194. 341 737. 62, 2,915. 76

Total 214,198. 93 5,592. 56 52,869. 41 166,922. 08 55,640. 69 1 2 8 4 6 6

Gesammtbetrag der bis zum 25. Mai 1885 eingeangenen Rei-hnungen.

Worunter Fr, 15,224. 30 für das Absonderungshaus in Biel.

"Worunter Fr. 14,018. 15 für das Absonderungshaus in Solothurn.

Namentlich für die amtliche Thätigkeit von Gesundheitskommissionen.

Für das Absonderungshaus in Amrisweil.

Von der Kantonsregierung wegen mangelnder Belege gestrichen; hier vorläufig, d. h. unter Vorbehalt der Prüfung der nachträglich einzusendenden Belege wieder aufgenommen.

7 Worunter für Räucherungen Fr. 759.20.

8 Worunter Fr. 8645.35 für Räucherungen.

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schreiben keine Bundessubsidie in Aussicht gestellt worden war, als beitragaberechtigt anerkannt, indem dieser ärztliche Grenzdienst zu den altbewährtesten, theoretisch gebotenen und praktisch erfolgreichen Maßregeln gehört. Abgesehen davon, daß infolge dessen an der Grenze Effekten von notorisch an der Cholera Gestorbenen augehalten und gründlich desinfizirt werden konnten, ist die Kontrole der Herkunft und des Reiseziels der aus Choleragegenden kommenden Reisenden für die Ueberwachung und Bekämpfung der Epidemie ebenso werthvoll, als die Inspektion der Reisenden selber. (Von der Berechtigung sind aber die Ansätze für mitwirkende Gensdarmen ausgeschlossen, denn nichts lag den Bundesbehörden ferner, als der Gedanke an einen polizeilichen Grenzcordon.) Die Quote des Bundesbeitrages wurde entgegen den weitergehenden Ansprüchen einiger dieser Grenzkantone ebenfalls auf einen Dritttheil festgesetzt, da nicht in Abrede gestellt werden kann, daß die betreffenden Kantone an der Handhabung dieser Maßregel auch ihr eigenstes Interesse hatten.

Andererseits ist das Begehren der Kantone Wallis und Genf um einen Bundesbeitrag an die von diesen Kantonen aus eigener Initiative angeordnete Räucherung der Reisenden und ihres Gepäckes abgelehnt worden. Wenn der Bund diese veraltete, von dei- neueren Forschung einstimmig verurtheilte und selbst in der VolUsanschauung im Inlande wie im Auslande vollständig diskreditirte Grenzplakerei nicht, wie es in seiner Absicht lag, zu verhindern vermochte, so soll er wenigstens nicht zur Bestreitung der Kosten einer solchen unnützen und unzeitgemäßen Maßregel herangezogen werden können.

Beiläufig sei noch erwähnt, daß die vom Kanton Tessin in Anrechnung gebrachten Auslagen für die zwangsweise Abschiebung einer aus Italien gekommenen Menagerie in der Richtung mich der deutschen Grenze bis nach Gesehenen ebenfalls gestrichen wurde.

Dieser Zwangstransport war, soweit er sich auf die betheiligten Thiere be/ieht, welche weder Träger noch Verbreiter des Cholerakontagiums sein können, zwecklos; in Bezug auf das Personal der Menagerie läuft er sogar den aufgestellten Grundsätzen (Kreissehreiben vom 4. Juli 1884, II, 4) zuwider, indem kein Grund vorlag, dasselbe anders zu behandeln, als die übrigen nus Choleragegenden in die Schweiz gekommeneu Reisenden, welche an der Grenze untersucht,
an ihren Niederlassungsoi'ten überwacht, beziehungsweise ärztlich behandelt, nirgends aber zwangsweise und auf öffentliche Kosten einem Nachbarstaate zugeschoben wurden.

Etwas schwieriger gestaltete sich die Frage der Entschädigung für die Erstellung außerordentlicher Absonderungshäuser, indem einige Gemeinden bei Anlaß der Choleragefahr Bauten errichteten,

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welche nicht blos einem vorübergehenden Zwecke dienen sollten, sondern sich als bleibende, für alle Zeiten und Umstände dienende Absonderungsspitäler charakterisiren. Es ist angenommen worden, daß diese Gemeinden dabei insoweit Anspruch auf Bundeshülfe haben, als sie für die Erstellung von Vorübergehendem beauftragt gewesen waren. Den Maßstab für die Klassifikation dieser Gebäulichkeiten fand die Kommission in der Aufstellung eines Maximums von Fr. 1500 für den Bundesbeitrag in jedem einzelnen Fall, wobei sie von der Ansieht ausging, daß mit einer Ausgabe von Fr. 4500 auch eine größere Gemeinde ein provisorisches Absonderungslokal für die Unterbringung ihrer Cholerakranken hätte errichten können.

Durch diese Ausscheidung werden vorzugsweise betroffen die Absonderungsspitäler in Solothurn (Baukosten Fr. 18,518. 15) und in Biel (Baukosten Fr. 19,724. 30).

Von den durch die Kommission aufgestellten Normen glaubten wir namentlich in einem Punkte abweichen zu sollen. Während die Experten die Kosten für Möblirung der Absonderungslokale nur in Anrechnung bringen lassen wollten, soweit die dafür angesetzten Summen nicht durch den jeweiligen Verkaufswerth als gedeckt erscheinen, haben wir der Berechnung des Bundesbeitrages von einem Dritttheil jeweilen den vollen Betrag der Ansätze für Mobiliar zu Grunde gelegt, werden aber, was in Bezug auf die provisorischen Gebäulichkeiten bereits durch Kreisschreiben vom 24. Februarabhinn geschehen ist, gegenüber den betreffenden Kantonsregierungen das Verlangen stellen, daß die angeschafften Gegenstände nicht veräußert werden, sondern ihrem Zweck erhalten bleiben. Es hat uns zu dieser vorsorglichen Maßregel namentlich die Ansicht vieler Fachmänner bewogen, welche in dem letztjährigen Auftreten der Cholera nur den Anfang einer ganzen Periode vonCholerainvasionenn erblicken.

Wenn wir schließlich den Betrag des verlangten Nach (crédites durch Aufrundung etwas erhöht haben, so ist der Grund darin zu suchen, daß aus dem Kanton Bern trotz verschiedener dringender Rechargen immer noch nicht alle Rechnungen eingelangt sind und daß einige andere Posten (/. B. ein schwebender Prozeß zwischen der Gemeinde Aussersihl und einem Privaten wegen Räumung einer zur Absonderung bestimmten Lokalität) noch nicht vollständig liquid sind.

Wir wollen diesen Anlaß nicht vorbeigehen lassen,
ohne hervorzuheben, daß der Mangel eines Bundesgesetzes über Seuchenpolizei sich während der letztjährigen Choleracampagne wiederum auf Schritt und Tritt fühlbar gemacht hat, was noch in viel höherem Grade hätte der Fall sein müssen, wenn unser Land nicht glücklicherweise von der Epidemie verschont geblieben wäre.

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Abtheilung Bauwesen.

III. R e i s e k o s t e n und E x p e r t i s e n .

. Fr. 16,000 Infolge des Nationalrathsbeschlusses vom 20. Dezember 1884, betreffend Vorlage von PJänen für den Neubau eines eidgenössischen Verwaltungsgebäudes auf dem Terrain des ehemaligen Spitalgebäudes an der Inselgasse in Bern, haben wir zur Erlangung von bezüglichen Entwürfen eine allgemeine Konkurrenz unter den schweizerischen Architekten veranstaltet. Hiebei glaubten wir, um ein genaues Bild über die Ueberbauung sowohl des Komplexes der Inselliegenschaft als des zwischen demselben und dem Bundesrathhause gelegenen Terrains zu erhalten, gleichzeitig Projekte über ein auf Letzterm zu errichtendes Gebäude für die Sitzungssäle der eidgenössischen Räthe und für das eidgenössische Archiv einverlangen zu sollen.

In Anbetracht des ganz bedeutenden Zeitaufwandes, welchen nach unserm aufgestellten Programm die Ausarbeitung der Entwürfe zu einem Parlaments- und Verwaltungsgebäude erforderte, mußten wir zur Honorirung der prämirten Entwürfe dem Preisgerichte eine Summe von Fr 12,000 zur Verfügung stellen.

Hiezu kommen die Lithographiekosten für fünf verschiedene Pläne, welche dem Programm als Beilage beigegeben werden mußten, ferner das Honorar der Preisrichter, die nothwendigen Einrichtungen für die Ausstellung der Projekte, Beitrag an die schweizerische Bauzeitung für die Erstellung eines Albums der preisgekrönten Arbeiten u. s. w., so daß wir zur Bestreitung sämmtlicher Auslagen um Bewilligung eines Kredites von Fr. 16,000 einkommen müssen.

V . Mobiliaranschaffung .

.

.

. F r . 9200 1. Zur Bestreitung der Kosten für die nothwendigen Vitrinen und Glasschränke zur Unterbringung der Groß'schen PfahlbautenSammlung (siehe den bezüglichen bundesräthlichen Bericht an die Bundesversammlung vorn 3. März 18853 müssen wir Sie u tu Bewilligung eines Naehtragskredites von Fr. 4200 ersuchen.

2. Wir wünschen die durch die eidgenössischen Verwaltungen in der Stadt Bern okkupirten Gebäulichkeiten, nämlich das Bundesrathhaus, das Militärdepartementsgebäude an der Bundesgasse, das Post- und Telegraphengebäude, das alte Inselgebäude und das Münzgebäude, auf das eidgenössische Schützenfest in der Wichtigkeit des nationalen Festes angemessener Weise dekoriren zu lassen.

Laut Voranschlag wird die Dekoration sammt Illumination auf Fr. 5000 zu stehen kommen, um deren Bewilligung wir hiemit ersuchen.

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VI. B ü r e a u b e d i e n u n g Fr. 2550 Zur Sicherung des Bundesrathhauses vor allfälligen anarchistischen Attentaten waren wir genöthigt, dasselbe sowohl bei Tag als bei Nacht strenger bewachen zu lassen. Diese außerordentlichen Maßregeln haben bis jetzt eine Ausgabe von Fr. 2550 nach sich gezogen.

IX. E r w ei t e r u n g s - und U m b a u a r b e i t e n Fr. 11,057 1. Nebst den Anordnungen bezüglich besserer Ueberwachung des Bundesrathhauses sahen wir uns gleichzeitig zur sofortigen Ausführung verschiedener baulichen Sicherheitsmassregeln, über welche die betreffenden Rechnungen nähern Aufschluß gehen, veranlaßt.

Der Betrag derselben beläuft sich auf Fr. 1966.

2. Im Bundesrathhause fehlt eine Hauswartloge unmittelbar neben dem Haupteingang, von welcher aus jede in das Gebäude eintretende Person gesehen werden kann und woselbst Fremde Auskunft verlangen können. Dieser Uebelstand hat sich besonders fühlbar gemacht, seitdem wir verfügt haben, daß sämmtliche Nebeneingänge in das Bundesrathhaus geschlossen bleiben sollen und der Eintritt in dasselbe nur durch den Haupteingang im Mittelbau stattfinden dürfe. Da wir diese Maßregel für die Zukunft aufrecht zu halten und den Hauswart des Bundesrathhauses mit der Ueberwachung der in das Letztere Eintretenden zu beauftragen wünschen so beantragen wir die sofortige Erstellung einer derartigen Loge, welche laut Plan und Devis kosten wird Fr. 1200.

3. Auf ein Gesuch des Verbandes von Vertretern der Presse in der Bundesstadt betreffend Einräumung eines Journalistenzimmers im Bundesrathhause haben wir uns entschlossen, zu diesem Zwecke zwei kleinere Hofzimmer im Erdgeschoß des Bundesrathhauses zur Verfügung zu stellen. Da jedoch eines dieser Zimmer mit Akten aus dem eidgenössischen Archiv angefüllt war und zur Unterbringung dieses, sowie sonstigen Materials anderwärts Platz geschafft, werden mußte, so Silben wir uns gezwungen für das Archiv ein Lokal auf der Westseite im Souterrain des Bundesrathhauses einzurichten.

Die Umbauarbeiten nebst Aufschlagen der nöthigcn Gestelle haben laut den detaillirten Rechnungen ge gekostet Fr. 1293.

4. Um weitern Klagen von Mitgliedern Ihrer Behörde wegen ungenügender Einrichtung der Abtrittanlagen beim Nationalrathsund Ständerathssaal möglichst, zu vermeiden, haben wir diese Aborte, für welche leider ein etwas enger
Raum zur Verfügung steht, ganz umbauen und mit einer zweckmäßigen Ventilation versehen lassen, durch welche Maßregeln den.bisherigen Hauptübelständen abgeholfen wird. Die daherigen Kosten belaufen sich auf Fr. 3100.

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5. Das für Aufstellung der Vitrinen und Glasschränke für die Groß'sche Pfahlbautensammlung bestimmte Lokal im Bundesrathhause bedarf gründlicher Renovation, einer Einrichtung zur bessern Ventilation, sowie verschiedener Ergänzungsarbeiten am großen Oberlichte. Die daherigen Arbeiten sind devisirt zu Fr. 800.

6. Zur Aufbewahrung der Arbeiten des Generalstabsbüreaus für die Mobilisirung der schweizerischen Armee haben wir in dem zu äußerst auf der Ostseite des alten Inselspitals gelegenen Dependenzgebäude ein feuersicheres Archiv erstellen lassen.

Diese Arbeit kam laut spezifizirten Rechnungen zu stehen auf Fr. 864.

7. Die Korporation Kasernenstraße, Moosbergstraße, Lindenwiese und Steinrieseln in Herisau hat den Beschluß gefaßt, in ihrem Quartier die Wasserversorgung aus der städtischen Hochdruckleitung einzuführen. Die Kaserne Herisau ist mit Trinkwasser aus dem Bunde gehörenden Quellen versorgt, es fehlen ihr jedoch Hydranten, deren Anlage nunmehr ohne erhebliche Kosten ermöglicht wird.

Der Beitrag der für die Hydrantenleitung zu zahlen ist, kommt für die Kaserne und die Reitbahn zusammen auf Fr. 987 zu stehen, um deren Bewilligung hiemit ersucht wird.

8. In den Pulvermagazinen Etoy und St. Prex mußten nothwendiger Weise verschiedene bauliche Einrichtungen getroffen werden, um daselbst größere Vorräthe von Pulver unterbringen zu können. Die daherigen Ausgaben belaufen sich laut detaillirter Rechnung auf Fr. 847.

X. Bauliche A r b e i t e n in g e m i e t h e t e n Gebäuden Fr. 12,600 Nach langen Anstrengungen ist es endlich der Telegraphenverwaltung gelungen, in Lausanne geeignete Telegraphenlokale ausfindig zu machen. Es wurde nämlich für diesen Zweck ein Theil des Schmidhauser'schen Gebäudes gemiethet, welches sich in unmittelbarer Nähe des Postgebäudes befindet und mit Letzterm sowohl als mit der Grand Pont durch geeignet angebrachte Passerellen in zweckdienlicher Weise verbunden werden kann. Der auf eine längere Reihe von Jahren abgeschlossene Miethvertrag sieht vor, daß die Kosten für genannte Passerellen und für die nicht unbedeutenden baulichen Einrichtungen im Innern des Gebäudes zu Lasten des Miethers fallen.

Da die neuen Lokale im Dezember 1885 bezogen werden sollen, so müssen die Arbeiten etwa im Monat August in Angriff

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genommen werden, weßhalb wir um Bewilligung eines bezüglichen Nachtragskredites einkommea.

Laut Plan und Devis wird sich der nothwendige Betrag für die Arbeiten stellen auf circa Fr. 12,600.

XI. N e u b a u t e n Fr. 27,500 1. Am 2. April 1885 explodirte eine Mengetonne in der Pulvermühle zu La vaux, bei welchem Anlaß das betreffende Gebäude gänzlich zerstört, wurde.

Der Wiederaufbau des Gebäudes wurde sofort angeordnet, und wir bedürfen hiefür eines Nachtragskredites von Fr. 2250.

2. Wie im Geschäftsberichte pro 1884 bemerkt ist, konnte das Zollgebäude in Locamo, für dessen Erstellung Sie seiner Zeit eine Summe von Fr. 22,600 bewilligt haben, im letzten Jahre nicht vollendet werden, zufolge dessen von dem bewilligten Kredite bis zum 30. Dezember 1884 nur Fr. 13,250 zur Auszahlung an die Unternehmer gelangten. Wir ersuchen nun hiemit um Uebertragung des nicht verwendeten Kredites von Fr. 9350 auf das laufende Jahr.

3. In Travers, von wo mehrere Postkurse abgehen, ist der möglichst baldige Bau einer Postremise zur Unterstellung von Postwagen ein dringendes Bedürfniß. Die einzig in Betracht kommende Baustelle ist diejenige beim Bahnhofe, woselbst die Postreisenden ein- und aussteigen und die Poststücke verladen werden müssen.

Gleichzeitig ist die von der Postverwaltung beantragte Errichtung eines Postbüreaus beim Bahnhofe, welches wir in der projektirten Postremise einzurichten gedenken, sehr zu empfehlen.

Da die Verwaltung der schweizerischen Westbahneu auf einen Verkauf des für die Remise benötltigten Bauplatzes nicht eingehen wollte und die dortigen Terrainverhältnisse derart gestaltet sind, daß für die Aufstellung des Gebäudes nur das zur Bahn gehörende Land in Betracht kommen kann, so haben wir von genannter Bahnverwaltung den Bauplatz auf eine längere Reihe von Jahren gemiethet und wünschen nun die Postremise mit Bureau beförderlichst in Ausführung bringen zu lassen.

Laut Plan und Devis wird die Baute zu stehen kommen auf Fr. 15,000.

4. Um das dem Bunde gehörende Torfmoos in Uebeschi regelrecht exploitiren zu können, sollte daselbst in diesem Sommer ein weiterer Torfschuppen erstellt werden. Wir ersuchen hiemit um Bewilligung des erforderlichen Kredites von Fr. 900.

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C. Justiz- und Polizeidepartement.

3. F r e m d en p o l i z e . i Fr. 20,000 Es ist bereits im Geschäftsberichte pro 1884 der Bundesversammlung zur Kenntniß gebracht worden, daß die anarchistische Propaganda in der Schweiz in einem solch' bedrohlichen Grade sich entwickelt hat, daß der Bundesrath sich genöthigt sah, am 26. Februar d. J. eine strafrechtliche Untersuchung gegen diejenigen Individuen zu eröffnen, welche auf schweizerischem Gebiete zur Begehung von gemeinen Verbrechen im In- oder Auslande aufgefordert oder auf andere Weise versucht haben, die verfassungsmäßige Ordnung und die innere Sicherheit des Landes zu stören.

Zu diesem Ende mußten die beiden eidgenössischen Untersuchungsrichter, Hr. Dedual für die deutsche und Hr. Berdez für die französische Schweiz, in Thätigkeit gerufen und die Staatsanwaltschaft mußte bestellt werden. Die letztere Funktion haben wir Herrn Nationalrath und Fürsprecher Müller in Bern übertragen. Die Untersuchung nahm der Natur der Sache nach große Dimensionen an und nöthigte auch zu zahlreichen Verhaftungen.

Gegenwärtig ist sie dem Abschlüsse nahe, ohne daß jedoch der Zeitpunkt desselben näher fixirt werden könnte. Die durch diese Untersuchung entstehenden Auslagen konnten natürlich bei Feststellung des dem gewöhnlichen Laute der Dinge angepaßten Budgets nicht vorausgesehen werden Es ist auch heute noch nicht möglich, die Größe der Summe annähernd zu fixiren. Es wird vorläufig die Bewilligung des Naehtragskredites von Fr. 20,000 gewünscht, um den größeren Bedürfnissen auf gesetzlichem Boden genügen zu können. Da bereits Fr. 11,000 auf diese Summe angewiesen sind, so kann jetzt schon gesagt werden, daß der Rest für die gänzliche Liquidation nicht ausreichen werde. Wir werden jedoch darauf Bedacht nehmen, den definitiven Abschluß der Rechnung derart 2,11 befördern, daß in der Wintersessiou der Bundesversammlung die Gesammtsumme des Nachtragskredites bestimmt werden kann. Die Bundesversammlung wird dannzumal auch in den Besitz des Berichtes kommen, welcher über die Ursachen und den Verlauf der Untersuchung alle wünschbaren Aufschlüsse "eben soll.

D. Militärdepartement.

II. Verwaltung.

A. V e r vv a l t u n g s p e r s o u a 1.

8. O b e r p f e r d a r z t , c. K a n z l i s t .

.

. F r . 1150

277

Wir sehen uns genöthigt, um Bewilligung eines N a c h t r a g s k r e d i t e s f ü r A n s t e l l u n g e i n e s t e c h n i s c h e n Geh ü l f e n im B e t r a g e von P r. 1150 ei nzu ko m tuen.

Der bisherige zweite Angestellte des oberpferdärztlichen Bureau wurde am 1. April entlassen. An dessen Stelle beabsichtigen wir, einstweilen provisorisch aus nachfolgenden, bereits im letzten Geschäftsbericht erwähnten Gründen, einen Militärpferdarzt zu verwenden.

Die Geschäfte des Oberpferdarztes vermehren sich von Jahr zu Jahr, und dabei sind es besonders Funktionen, die eine längere Abwesenheit desselben erheischen, wodurch es dem Bureau unmöglich wird , viele dringende, Fachkenntnisse erfordernde Fälle vor Rückkehr des Oberpferdarztes zu erledigen. Von solchen erwähnen wir die oft länger andauernden Reisen als Seucheninspektor, die jährlich mehrfach wiederkehrenden, etwa eine Woche in Anpruch nehmenden Ankäufe von Kavalleriepferden im Inland , die 14 Tage in Anspruch nehmende Untersuchung der in der ganzen Schweiz zur Zurücknahme gelangenden Pferde von Kavalleristen, welche in die Landwehr übertreten; die häufig notwendigen Inspektionen der fast permanent eingerichteten Pferdekuranstalten in Zürich, Aarau und Bern für Kavalleriepferde, sowie ähnlicher Anlagen für Artilleriepferde in Thun, Bière etc. ; die Erledigung wichtiger Abschätzungen von Kavallerie- und Artilleriepferden.

Im Fernern ist die Ausarbeitung des neuen Veterinärreglements bevorstehend, und es sollten behufs Ueberwaehung des Veterinärdienstes häufiger Inspektionen in den Kursen selbst vorgenommen werden -- alles Obliegenheiten, denen in zweckentsprechender Weise und im finanziellen Interesse des Bundes nur rechtzeitig nachgekommen werden kann, wenn diese Aushülfe provisorisch bis zum Erlaß eines Besoldungsgesetzes bewilligt wird.

· Pur eine solche Stellung, die nur ein erfahrener und tüchtiger Veterinär auszufüllen vermag, muß mindestens eine tägliche Besoldung von Fr. 10 in Aussieht genommen werden.

Für Besoldung des entlassenen Kopisten waren im Budget vorgesehen Fr. 1800 Davon sind ausgegeben 3 Monatsgehalte mit . ·,, 450 verbleiben daher noch

.

.

.

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. F r . 1350

Es wären für dieses Jahr noch circa 250 Tage à Fr. 10 zu bezahlen oder zu deren Deckung außer der obigen Kreditrestanz von ein Nachtragskredit erforderlich ist von

.

.

Fr. 2500 ,, 1350

· . Fr.

1150

278

9. O b e r k r i e g s k o m m i s s a r i a t .

V. D r u c k s c h r i f t en v e r w alt u n g . a. V e r walter Fr. 1600 Am 5. Mai verstarb der langjährige Inhaber der Stelle eines Druckschriftenverwalters, Hr. Alexander v. Werdt von Bern. Wir haben der Wittwe und den Kindern des Verstorbenen , wie bei ähnlichen Anläßen, den Nachgenuß einer halben Jahresbesoldung von Fr. 1600 bewilligt.

T o t a l V e r w a l t u n g Fr. 2750 i. M i l i t ä r a n s t a l t e n und . F e s t u n g s w e r k e Fr. 12,500 Bei Erstellung des Gotthardtunnels ist seiner Zeit von der Bauunternehmung die Ausführung derjenigen Anlagen gefordert worden, die zur Unterbrechung des Bahnkörpers und Verteidigung des Tunnels unerläßlich erschienen. Dabei ging man von der Voraussetzung aus, daß der Richtstollen auf der Südseite als Lagerplatz für das Material benutet werde, welches zur Absperrung des Tunneleinganges zu dienen hat. Diese Voraussetzung hat sich nicht verwirklicht, der Richtungstunnel blieb vielmehr offen und ermöglicht daher eine Umgehung der im Haupttunnel selbst angebrachten Verteidigungsanlagen. Eine Verbauung des erstem ist deßhalb auf Rechnung des Bundes nicht zu vermeiden, deren Ausführung in nächster Zeit beabsichtigt wird.

Mit Ihrer Einwilligung wurde sodann die Erfindung dos Zubovitz-Landtorpedos angekauft, um eine Anzahl solcher als Annäherungshindernisse zu verwenden und weiter zu erproben. Die diesfalls von unsern Technikern ausgeführten Versuche waren von gutem Erfolge. Wir beabsichtigen n u n , einen Vorrath von Torpedos zu Vertheidigungs- und Instruktionszwecken durch unsere Werkstätten anfertigen zu lassen und mit einem andern inländischen Fabrikat, welches in seiner Konstruktion mehrfache Vorzüge zu bieten scheint, vergleichende Versuche anzuordnen, wofür wir obigen Kredit bedürfen.

E. Finanz- nnd Zolldepartement.

Abtheilung Finanzen.

II. Kontrolbüreau.

d. Z w e i R e v i s i o n s g e h i l f e n .

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.

. F r . 1000 Die Ursache dieses Kreditbegehrens liegt in der Erkrankung eines Revisionsgehilfen, welche mit Rücksicht auf dessen vorgerücktes Alter eine längere Arbeitsunfähigkeit voraussehen laßt.

279 Dieser Kredit wird jedoch nur dann verwendet werden, wenn der Stand der Revisionsarbeiten es erheischt.

VI. Liegenschaften.

D. E r w e i t e r u n g der A r t i l l e r i e - S c h u ß l i n i e in T h un Fr. 1004. 76 Die Erwerbungen der im Schußbereiche der Artillerie gelegenen und daher gefährdeten Liegenschaften waren bis Ende vorigen Jahres vollendet, mit Ausnahme eines 16,467 m 2 haltenden Grundstückes in der Gemeinde Amsoldingen, mit dessen Eigenthümer ein gütliches Abkommen nicht zu Stande kam und daher die Expropriation ergriffen werden mußte. Die Schatzungskommission admittirte dem Bxpropriaten an Kapital und Zins eine Summe von Fr. 10,699. 95 die Schatzungskosten beliefen sich auf .

. ,, 311. 40 zusammen Fr. 11,011. 35 Die am Schlüsse vorigen Jahres für die Erweiterung des Artillerieschießplatzes in Thun noch vorhandene Kreditrestanz betrug .

,, 10,006. 59 verbleiben Fr. 1,004. 76 zu deren Deckung um eine Kreditbewilligung nachgesucht wird.

E . B a u p l a t z z u r E r s t e l l u n g e i n e s P o s t - u n d Telegraphengebäude sin Luzern.

.

.

. Fr. 123,000 Die nähere Begründung dieses Postens findet sich in der hierauf bezüglichen den Mitgliedern der h. Räthe ausgetheilten Botschaft.

VII. Pulververwaltung.

10. V e r s c h i e d e n e s , c . Unvorhergesehenes .

.

.

.

. F r . 4300 Am 2. April abhin explodirte in der Pulvermühle zu Lavaux aus unbekannt gebliebener Ursache ein Fabrikationsgebäude , bei welchem Anlasse ein Arbeiter getödtet wurde. Die den Hinterlassenen des Verunglückten auszurichtende Entschädigung wurde nach Mitgabe des Art. 6, litt, b des Bundesgesetzes betreffend die Haftpflicht aus Fabrikbetrieb (d. d. 25. Juni 1881) , im Einverständniß mit den Hinterlassenen auf Fr. 4300 festgesetzt, um deren Bewilligung hiemit nachgesucht wird.

280 Vili. Münzverwaltung.

2. Fabrikation : c. Anfertigung von Münzstempeln .

3 . Inventaranschaffungen .

.

.

4. Reparaturen 7 . Unvorhergesehenes .

.

.

.

.

.

.

. F r . 4,000 .

. 20,000 ,, 4,000 .

. 2,000

Fr. 30,000 Angesichts der Möglichkeit, daß die Staaten der lateinischen Münz-Union über ein neues Abkommen sich nicht verständigen könnten, glaubten wir auf Maßnahmen Bedacht nehmen zu sollen, welche uns eventuell in die Lage setzen, in verhältnißmäßig kurzer Zeit Gold- und Silbermünzen in Menge prägen zu können. Zu Erfüllung dieses Zweckes legen wir der Bundesversammlung ein Nachtragskreditbegehren vor im Betrage von Fr. 30,000 und bemerken zu den einzelnen Posten in Kürze folgendes : Ad 2 und 3. Für den Fall einer Prägung silberner Fünffrankenthaler bedürfen wir neuer Stempel ; ganz besonders aber ist für die Vorderseite ein anderes Gepräge aus verschiedenen Gründen " angezeigt. Wir halten aber nicht nur nach dieser Richtung hin eine Aenderung für nothwendig, sondern es empfiehlt sich zur Erschwerung von Fälschungen die in der Mehrzahl von Staaten eingeführte erhabene Randschrift auch bei unsern Fünffrankenstücken zur Anwendung zu bringen. Zu diesem Behufe bedarf es aber einer besondern, in der eidgenössischen Münzstätte nicht vorhandenen Prägmaschine, deren Anfertigung laut eingezogenen Erkundigungen, einschließlich Transport und Montage, auf beiläufig Fr. 20,000 zu stehen kommen wird.

Für Zeichnungen und Modelle zu neuen Stempeln wird ein öfFentlicher Konkurs veranstaltet werden.

Ad 4 und 7. Diese Posten sind bestimmt zur Konstruktion zweier neuer Glühöfen nach dem gegenwärtig allgemein eingeführten, viel Brennmaterial ersparenden ,,Muffel"-System, zur Erneuerung der seit dem Jahre, 1873 in Gebrauch stehenden baufälligen Schmelzöfen, zur nothwendigen Verlängerung der Transmission. Endlich müssen bei erhöhtem Münzfabrikationsbetrieb zwei Paar neue Hartgußwalzen, eine zweite Blättlihobelmaschine und einige Justirwaagen angeschafft werden. Alle die genannten neuen Konstruktionen, Reparaturen und Geräthschaftsankäufe nebst den damit verbundenen baulichen Veränderungen und Herstellungsarbeiten dürften eine Summe von Fr. 5 -- 6000 in Anspruch nehmen. Die Kürze der Zeit gestattete uns nicht, die Gesammtheit der Kosten durch Devise belegen zu lassen, was aber bei allfälliger Ausführung der verschiedenen Einrichtungen selbstverständlich geschehen soll.

281 Vermittelst der neuen und der verbesserten Einrichtungen wird die Münzstätte in Stand gesetzt werden ihre bisherige Produktionsfähigkeit in Zwanzigfranken- und Füuffrankenthalerstücken annähernd zu verdoppeln, resp. auf etwa 30 Millionen Franken per Jahr zu bringen.

F. Handels- und Landwirthschafts-Departement.

Abtheilung Landwirthischaft.

X. Landwirtschaftliche Vereine und Genossenschaften.

D. G e m e i n s a m e S u b v e n t i o n e n der l a n d w i r t h s c h a f t l i c h e n H a u p t v e r e i n e : l. Schweizerische Kleinvieh-Ausstellung Fr. 1130 Unserer Botschaft zum diesjährigen Budget (Seite 143) ist zu entnehmen, daß wir das Begehren der beiden landwirtschaftlichen Hauptvereine betreffend die Unterstützung einer schweizerischen Kleinviehausstellung um obigen Betrag, d. h. von Fr. 6000 auf Fr. 4870, reduzirt haben, weil nur diese letztere Summe für Prämien, der Rest für anderweitige Kosten der Ausstellung verwendet werden wollte und weil wir glaubten, an dem Grundsatz festhalten zu müssen, daß die Beiträge des Bundes an Ausstellungen nur zu Prämien verwendet werden dürfen.

Neuere Eingaben verlangen nun eine Erhöhung der P r ä m i e n Summe auf Fr. 6000.

Wenn wir mit obigem Nachtragskredit diesem Wunsch der landwirthschaftlichen Vereine zu entsprechen beabsichtigen, so geschieht dies hauptsächlich mit Rücksicht auf die große und sehr wahrscheinlich immer noch wachsende Bedeutung der Ziegenzucht*), welche bisher an den Ausstellungen nur stiefmütterlich behandelt wurde. Wir würden die Ausrichtung der erhöhten Subvention an die Bedingung knüpfen, daß einmal versucht werde, durch erhöhte Prämien das bessere Zuchtmaterial dieser Thiergattung zur öffentlichen Beurtheilung heranzuziehen.

*) Die Viehzählung von 1876 zeigt eine Zunahme der Ziegenzahl in 18 Kantonen, namentlich in den Kantonen Zug (4,9%), Baselstadt (3,6°%), Schaffhausen (3,4%), Basellaud (2,4%), Aargau (2,2», Thurgau (2», Zürich (1,9 », Genf (1,6%), Solothurn (1,1», eine Abnahme in den Kantonen Uri, Appenzell i. Rh., Schwyz, Unterwaiden ob dem Wald und Appenzell A. Rh. Von 261,164 Viehbesitzern waren 35,362, die einzig nur Ziegen hielten.

Bundesblatt. 37. Jahrg. Bd. III.

19

282

0. Post- and Eisenbahndepartement.

Postvcrwiilluiig.

VII. F u h r w e s e n m a t e r i a ! .

.

.

. F r . 70,000 Im Voranschlag für 1885 ist, unsertn Antrag entsprechend, die Anschaffung von drei neuen Bahnpostwagen vorgesehen.

Dieselben hätten den Bedürfnissen knapp genügt, wenn der Verkehr in denjenigen Grenzen geblieben wäre, welche wir bei Aufstellung des Büdgetentwurfes anzunehmen im Falle waren.

Nun hat sich aber schon in den ersten Monaten der Vollziehung des neuen Posttaxengeset/.es (in Kraft getreten den 1. November 1884) eine ganz außerordentliche Zunahme der Postsendungen -- veranlaßt durch die von diesem Gesetz gebotenen Vereinfachungen und Reduktionen in den Taxen -- namentlich aber der Fahrpoststücke und vor Allern der Sendungen über 5 kg. ergehen. Diese außerordentliche Verkehrszunahme ließ es als unumgänglich nothwendig erscheinen, für Beschaffung des weiter nothwendigen Transportmaterials, dessen bisheriger Bestand, wie oben bemerkt, schon knapp bemessen ist, rechtzeitig zu sorgen, damit nicht Stockungen im Verkehr eintreten.

Wir haben daher die Erstellung von weitern 7 neuen, dreiachsigen Bahnpostwagen in Aussicht genommen und suchen um Bewilligung des daherigeu Nachtragskredits von Fr. 70,000 hiermit nach.

Diese Vermehrung des Bahopostwagenparks wird es der Postverwaltung auch ermöglichen, die Revision dieser Wagen in technischer Beziehung innert der durch die allgemeinen Vorschriften gebotenen Zeiträumen vorzunehmen.

Genehmigen Sie, Tit., die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

B e r n , den S.Juni 1885.

Im Namen des schweizerischen Bundesrathes, Der Bundespräsident:

Schenk.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: ßingier.

283 (Entwurf:

Bundesbeschluß betreffend

Bewilligung von Nachtragskrediten an den Bundesrath für das Jahr 1885.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrathes vom 5. Juni 1885, beschließt: Es werden dem Bundesrathe folgende Nachtragskredite bewilligt :

Zweiter Abschnitt.

Allgemeine Verwaltung.

B. Ständerath.

1. Taggelder und Reiseentschädigungen an Kommissionen Fr.

8,700

284

Uebertrag

Fr.

8,700

Dritter Abschnitt.

Departemente und Verwaltungen.

B. Departement des Innern.

Abtheilung Inneres.

II. A r c h i v e .

9. Hand - Druckpresse mit Schrift Fr.

450 V. B e i t r ä g e a n A r b e i t e n schweizerischer Vereine.

1. Schweizerischer Kunstverein . ,, 2,000 VII: V e r s c h i e d e n e s .

1. Gesundheitswesen .

.

. ,, 57,000 Abtheilung Bauwesen.

EQ. Reisekosten und Expertisen .

V. Mobiliaranschaffung und Unterhalt VI. Büreaubedienung .

.

.

IX. Erweiterungs-und Umbauarbeiten X. Bauliche Arbeiten in gemietheten Gebäuden .

XI. Neubauten .

.

.

.

,, 16,000 ,, 9,200 ,, 2,550 ,, 11,057 ,, 12,600 ,, 27,500 - - _._ ,, 138,357

G. Justiz- und Polizeidepartement.

3. Fremdenpolizei

,,

20,000

D. Militärdepartement.

II. Verwaltung.

A. V e r w a l t u n g s p e r s o n a l .

8. O b e r p f e r d e a r z t .

c. Kanzlist .

.

.

.Fr. 1,150 Uebertrag Fr. 1,150 Fr. 167,057

285

Uebertrag

Fr. 1,150 Fr. 167,057. --

9. O b e r k r i e g s k o m m i s s a r i a t .

V. DruckschriftenverwaHung, a. Verwalter .

.

,, 1,600 J. M i l i t ä r a n s t a l t e n u n d Festungswerke .

,, 12,500

1 ,, 15,250.-

d.

D.

E.

10.

c.

c.

3.

4.

7.

E. Finanz- and Zolldepartement.

Abtheilung Finanzen.

II. K o n t r o l b ü r e a u .

Zwei Revisionsgehülfen . Fr. 1,000. -- VI. L i e g e n s c h a f t e n .

Erweiterung der ArtillerieSchußlinie in Thun .

. ,, 1,004. 76 Bauplatz in Luzern . ,,123,000.-- VII. P u l v e r v e r w a l t u n g .

Verschiedenes.

Unvorhergesehenes .

. ,, 4,300. -- VIII. M ü n z v e r w a l t u n g .

2. Fahrikation.

Anfertigimg v. Münzstempeln ,, 4,000.' -- Inventaranschaffungen . ,, 20,000. -- Reparaturen .

.

. ,, 4,000. -- Unvorhergesehenes .

. ,, 2,000. -- ,, 159,304. 76 F. Handels- und Landwirthscbaftsdepartement.

Abtheilung Landwirtschaft.

X. L a n d w i r t h s c h a f t l i e h e V e r e i n e

und Genossenschaften.

D. Gemeinsame S u b v e n t i o n e n an landwirthschaftliche Hauptvereine: 1. Schweizerische Kleinviehausstellung .

.^ Uebertrag

1,130. --

Fr. 342,741. 76

286

Uebertrag

Fr. 342,741. 76

6. Post- und Eisenbahndepartement.

Postverwaltung.

VII. Fuhrwesen-Material

.

.

Total

,,

70,000.--

Fr. 412,741.76

Wovon jedoch die für die Münzverwaltung nachgesuchten Fr. 30,000 das Budget nicht belasten.

287

# S T #

Botschaft des

Bundesrathes an die Bundesversammlung, betreffend Konzession einer Drahtseilbahn von der Stadt Lausanne nach dem Signal im Gehölz von Sauvabelin.

(Vom 4. Juni 1885).

Tit.

Unterm 26. Mai 1885 reichten die Herren Alphonse V a u ti er, Ingenieur, Mare M o r e l, Advokat, alt Nationalrath, und Jean R ei s.s er, Großrath, alle in L a u s a n n e , für sich persönlich und zu Händen einer von ihnen zu gründenden Gesellschaft ein Konzessionsgesuch ein für den Bau und Betrieb einer Drahtseilbahn von Lausanne nach dem Aussichtspunkt Signal. Die Petenten bezwecken mit dieser Bahn, die von Einheimischen und Fremden vielbesuchten Walder oberhalb Lausanne, zu welchen gegenwärtig zwar eine gut angelegte, aber theilweise sehr steile Straße führt, zugänglicher zu machen und damit im Interesse der Entwicklung Lausannes einen der schönsten Aussichtspunkte am Genfersee der Stadt näher zu rücken.

Die Kosten für die projektierte Linie, welche eine Länge von 600 Meter haben wird, werden auf Total Fr. 550,000 oder cirea l Million Franken der Kilometer veranschlagt.

Das Projekt sieht eine Maximalsteigung von 22 °/o vor, die sich aber nach weitern Studien etwas ändern, jedoch kaum 25 % übersteigen dürfte. Die Anlage soll in gerader oder in der Mitte leicht gebrochener Linie erfolgen. In der Mitte werden Vorkehrungen behufs Kreuzung der Züge angebracht werden. Im Kon-

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrathes an die Bundesversammlung, betreffend Bewilligung von Nachtragskrediten für das Jahr 1885. (Vom 5. Juni 1885.)

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1885

Année Anno Band

3

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27

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

13.06.1885

Date Data Seite

265-287

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10 012 774

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