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Inserate.

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Der eidgenössische Staatskalender tUr 1885/1886, mit dem Militäretat, 189/4 Bogen stark, ist nunmehr im Druck erschienen und kann à 1 Franken beim Sekretariat fUr Drucksachen der Bundeskanzlei broschirt bezogen werden.

B e r n , den 23 Mai 1885.

Die Schweiz. Bundeskanzlei.

Auswanderung nach Argentinien.

Das schweizerische Konsulat in B u e n o s - A y r e s macht darauf aufmerksam, daß beinahe Tag für Tag schweizerische Landsleute daselbst vorsprechen, um entweder Unterstützung oder die Intervention des Konsulats in irgend einer Angelegenheit nachzusuchen. In vielen Fällen sei es ihm jedoch sehr schwer, zu Gunsten der hülfesuchenden Landsleute erfolgreich zu interveniren, weil diese nicht mit den erforderlichen Ausweispapieren versehen seien. Als Entschuldigung werde jeweilen geltend gemacht, daß fragliche Papiere von den Einwanderungshehörden zurückbehalten worden und trotz Reklamation nicht wieder erhältlich seien.

Um diesen Uebelständen abzuhelfen, empfiehlt das Konsulat denjenigen Schweizern, welche nach Argentinien auswandern und sich daselbst ansiedeln wollen, entweder mit einem Doppel der gesetzlich vorgeschriebenen Schriften über Herkunft und Bürgerrecht, oder statt dieses Doppels mit einem Reisepaß oder einem Auszug aus dem Geburtsregister sich zu versehen. Das eine dieser Dokumente könne dann der Einwanderungsbehörde überlassen werden, während das andere zur Deponirung auf der Kanzlei des Konsulates bestimmt wäre.

256 Das unterzeichnete Departement bringt auf den Wunsch des genannten Konsulates vorstehenden Rath desselben zur Kenntniß derjenigen Schweizer, welche Argentinien zum Ziel ihrer Auswanderung zu machen gedenken.

B e r n , den 4. Juni 1885.

Schweiz. Handels- und Landwirthschaftsdepartement : II. Abtheilung :Auswandertungswesen..

Bekanntmachung.

Hrn. M. Neeracher, bis dato als Unteragent der Auswanderungsagentur A. Zwilchenbart auf dem Platze Zürich thätig, ist nunmehr als Angestellter in's Hauptbüreau der genannten Firma in Basel eingetreten. An dessen Stelle in Zürich tritt Herr /. Keller, bisheriger Unteragent genannter Firma in Basel.

Die Agentur Ph. Bommel & de. in Basel hat als Unteragenten abgemeldet: Hrn. Johannes Weber, in Menziken.

B e r n , den 5. Juni 1885.

Schweiz. Handels- und Landwirtschaftsdepartement.

II. Abtheilung : Auswanderungswesen.

Internationaler Kongreß für

Botanik und Gartenbau in Antwerpen.

Das unterzeichnete Departement bringt hiemit schweizerischen Interessenten zur Kenntniß, daß vom 1.--10. August laufenden Jahrs, anläßlich der internationalen Ausstellung, in Antwerpen ein internationaler Kongreß für .Botanik und Gartenbau stattfinden wird.

Bern, den 4. Juni 1885.

Schweiz, Landwirthschaftsdepartement.

257

Bekanntmachung betreffend den Transit von Pflanzen.

Setzlinge, Gesträuche und alle anderen Vegetabilien, die nicht zur Kategorie der Rebe gehören, werden zum Transit durch die Schweiz an den Zollbüreaux angenommen, ohne daß die bezüglichen Sendungen von der in Artikel 3 der internationalen Phylloxerakonvention vom 3. November 1881 geforderten Bescheinigung begleitet sind, vorausgesetzt, daß die Durchfuhr in zollamtlich verbleiten Colli erfolgt. *) B e r n , den 3. Juni 1885.

Schweiz. Landwirtschaftsdepartement.

*) Eine gleiche Verfügung ist auch von den kompetenten Behörden des deutschen Reichs und Oesterreich-Ungarns getroffen worden.

Ausschreibung von Bauarbeiten.

Die Arbeiten für Erstellung eines " W e r k s t a t t g e b ä u d e s und eines R u t h e n s c h u p p e n s bei der P u l v e r m ü h l e in L a v a u x werden hiemit zur Konkurrenz ausgeschrieben.

Pläne, Voranschläge und Bedingnißhefte sind im Bureau der Pulververwaltung in Lavaux zur Einsicht aufgelegt.

Uebernahmsofferten sind dem unterzeichneten Departement bis und mit dem 13. Juni nächsthin franko und mit der Aufschrift: ,,Angebot für Bauarbeiten in Lavaux" einzureichen.

B e r n , den 2. Juni 1885.

Die Glaser- und S c h r e i n e r a r b e i t e n für das eidg. Chemieg e b ä u d e in Z ü r i c h werden hiemit zur Konkurrenz ausgeschrieben.

Zeichnungen, Voranschlag und Bedingungen sind im Bureau der Bauleitung in Zürich (Polytechnikum, Zimmer 18b) zar Einsicht aufgelegt.

Uebernahmsofferten sind dem unterzeichneten Departement bis und mit dem 16. Juni nächsthin versiegelt und mit der Aufschrift: ,,Angebot für Bauarbeiten zum eidgenössischen Chemiegebäude" versehen, franko einzureichen.

B e r n , den 3. Juni 1885.

Schweiz. Departement des I n n e r n : Abtheilung Bauwesen.

258

Schweizerische Eisenbahnen.

Die im VII. Nachtrag zum Tarif Bayern-Genf transit und Verrières transit vom 1. Juli 1872 unter Ziffer III, ferner im X. Nachtrag unter Ziffer II enthaltenen Bestimmungen, wonach die Taxen der Tarifklasse A auf Sammelwagen von Gütern aller Art im Minimalgewichte von 5000 Kilogramm Anwendung finden, gelten vom 21. Juni an auch für Furth i./W., Passau und Regensburg.

Z ü r i c h , den 3./4. Juni 1885.

Die Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

Schweizerische Nordostbahn.

Die in der Zusammenstellung der noch gültigen Frachtsätze des schweizerisch österreichisch-ungarischen. Gütertarifs vom 1. Januar 1873, datirt vom 10. November 1880, auf Seite 74 enthaltenen Taxen für Weintransporte ab Budapest nach westschweizerischen Stationen, ferner die im Ansnahmetarif vom 10. November 1880 für den schweizerisch-österreichisch-ungarischen Transitverkehr enthaltenen Sätze für Wein ab Budapest, Station der österreichisch-ungarischen Staatseisenbahngesellschaft, gelten vom 20. Juni d. J.

an auch im Verkehre mit den Stationen Budapest der ungarischen Staatsbahnen (nämlich Josefstadt, Donauufer, hauptstädtische Lagerhäuser und Kelenföld), ferner den Stationen der Südbahn in Ofen und Promontor, endlich der Budapesterstation der Budapest-Fünfkirchnerbahn.

Die im Ausnahmetarif vom 10. November 1880 enthaltenen Prachtsätze für Budapest-Kelenföld, ferner die im Ausnahmetarif für den Weinverkehr von Stationen der Südbahn und weiter vom 1. Juni 1882 enthaltenen Frachtsätze für die Stationen Ofen und Promontor treten mit 20. Juni außer Kraft.

Z ü r i c h , den 1./4. Juni 1885.

üie Direklion.

Bekanntmachung.

Zufolge Mittheilung der belgischen Gesandtschaft wird der s e c h s t e i n t e r n a t i o n a l e p h a r m a c e n t i s c h e Kongreß dieses Jahr vom 31. August his 6. September in Brüssel stattfinden, an welchem neben professionellen Prägen auch theoretische und praktische, sowie Fragen der Chemie in ihrer Beziehung zum öffentlichen Gesundheitswesen behandelt

259 werden sollen. Zugelassen zum Kongreß sind Apotheker und alle andern Personen, welche einen Beitrag von Fr. 10 leisten und ihre Betheiligung angemeldet haben. Die Anmeldungen sind an das Organisations-Komite in Brüssel (Präsident D. Van Baselaer) zu adressiren.

B e r n , den 29. Mai 1885.

Eid?. Departement des Innern.

Peremtorische Vorladung.

Folgende Personen sind seiner Zeit nach A m e r i k a ausgewandert und es ist seit mehr als dreißig Jahren keine zuverläßige Nachricht von ihnen hier eingelangt :

Diese seit mehr als dreißig Jahren verschollenen Personen oder ihre rechtmäßigen Nachkommen werden daher aufgefordert, hinnen sechs Monaten à dato vor hiesigem Regiernngsrathe zu erscheinen, oder dieser Behörde auf andere Weise von ihrem Leben und Aufenthaltsorte Kenntniß zu geben, gegenfalls nach Ablauf obiger Frist genannte Personen als todt erklärt und ihre Yerlassenschaft unter aie herwärtigen Erben vertheilt werden wird.

S t a n s, den 23. Mai 1885. »2 Im Auftrage des Regierungsrathes, Für die Standeskanzlei : Der Landschreiber: Robert Wagner.

Lieferung von Brennholz.

Die unterzeichnete Amtsstelle nimmt bis und mit dem 8. Juni nächsthin frankirte Offerten entgegen für Lieferung von circa 70 Stères gutem, esundem buchenem Spalten- oder Rundholz and circa 20 Stères Tannenholz ür die eidg. Verwaltungen in Bern.

B e r n , den 28. Mai 1885.

Eidg. Ober-Bauinspektorat.

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Ausschreibung.

Die Lieferungen von F o u r r a g e (Hafer, Heu und Stroh) für die Militärkurse pro 1885 auf dem Waffenplatz St. G a l l e n werden hiermit zur freien Konkurrenz ausgeschrieben.

Die Offerten sind versiegelt und mit der Aufschrift ,,Angebot für Fourrage" bis 20. Juni nächsthin dem Ober-Kriegskommissariat franko einzusenden, diejenigen für Hafer mit Muster begleitet.

Bezeichnung der Bürgen und gemeinderäthliche Habhaftigkeitsbescheinigung sind in üblicher Weise den Angeboten beizulegen. Letztere Requisite sind unerläßlich.

Die Lieferungsbedingungen sind auf dem K a n t o n s - K r i e g s k o m m i s s a r i a t in St. Gallen und bei unterfertigter Amtsstelle aufgelegt.

B e r n , den 26. Mai 1885.

Das eidg. Ober-Kriegskommissariat.

Postamtliche Bekanntmachung.

In Gemäßheit von Artikel 25 der Transportordnung für die schweizerischen Posten vom 7. Oktober 1884 sind sämmtliche vom Jahr 1884 stammen den Postsendungen, welche aus irgend einem Grunde nicht bestellt werden konnten und deren Aufgeber nicht zu ermitteln waren, sowie alle liegen gebliebenen Passagiereffekten, nebst den in anderer Weise aufgefundenen Gegenständen aus genannter Periode, bei den einzelnen Kreispostdirektionen gesammelt worden.

Es ergeht nun hiemit an alle Diejenigen, welche ein Eigenthumsrecht auf irgend einen dieser Gegenstände erheben zu können glauben, die Einladung, sich diesfalls bei der nächsten Kreispostdirektion unter genauen Angaben über Beschaffenheit, Inhalt n. dgl., beziehungsweise des Aufgabeortes, der Adresse, des Bestimmungsortes etc. des vermißten Gegenstandes, mittels frankirten Briefes anzumelden.

Nach Umfluß von drei Monaten von heute an werden die nicht reklamir ten Gegenstände zu Gunsten der Postkasse veräußert.

B e r n , den 15. Mai 1885.

Die Schweiz. O b e r p o s t d i r e k t i o n : Ed. Höhn.

261

Bekanntmachung.

Da Druckschriften, welche zur Vertheilung an die Mitglieder der Bundesversammlung bestimmt sind, meistens in ungenügender Anzahl eingesandt werden, indem Nachforderungen, sowie der Bedarf des Archivs etc. un berück sichtigt gelassen werden, so wird wiederholt daran erinnert, daß für solche Schriften eine Auflage von mindestens 250 Exemplaren erforderlich (wo der deutsche und französische Text existirt, 250 deutsche und 150 französische), und daß bei direkter Vertheilung, d. h. ohne die Vermittlung unseres Sekretariates für Drucksachen, ein etwelcher Reservevorrath an letzteres eingesandt werden sollte. Besser ist jedoch die Vermittlung durch genanntes Sekretariat.

B e r n , den 22. Dezember 1881.

Die Schweiz. Bundeskanzler · Reproduzirt im Juni 1885.

Publikation der Eisenbahntarife.

Vom 1. Juli dieses Jahres hinweg werden die Publikationen betreffend die neuen Tarife und Tarifänderungen als besonders paginirte Beilage zum Bundesblatt erscheinen, die den Abonnenten des letztern ohne Preiserhöhung zukommt, aber auch für 1 Franken per Jahr bei der Expedition des Bundesblattes separat bezogen werden kann.

Die Redaktion des Schweiz. Handelsamtsblattes wird fortfahren, im nichtamtlichen Theil des Blattes die Tarifanzeigen in der bisher üblichen Weise zu registriren.

B e r n , den 4. April 1885.

Schweizerisches Post- und Eisenbahndepartement, Eisenbahnabtheilung.

Reproduzirt im Juni 1885.

262

Bekanntmachung.

Die im .Königreich Italien gebornen Söhne von Schweizern, welche seit zehn Jahren in Italien domizilirt waren, als jene geboren wurden (der Aufenthal als Kaufmann gilt nicht als Domizil), werden, hiermit benachrichtigt, daß sie gemäß Artikel 8 des italienischen Civilgesetzbuches von den italienischen Behörden als Italiener angesehen und daher zum Militärdienst in der italienischen Armee einberufen werden müssen, sofern sie nicht im Laufe des auf die erlangte Volljährigkeit folgenden Jahres, d. h. nach zurückgelegtem 21. Altersjahre, vor dem Civilstandsbeamten ihres Wohnortes, wenn sie in Italien wohnen, oder vor den diplomatischen oder Consular-Agenten des Königreichs Italien, wenn sie außerhalb dieses Königreichs wohnen, eine Erklärung abgeben, daß sie die Eigenschaft als Fremde annehmen und daher die schweizerische Nationalität beibehalten wollen, -- Alles im Sinne von Artikel 5 des erwähnten italienischen Civilgesetzbuches.

Ferner werden sie in Kenntniß gesetzt, daß nach Artikel 4 des Niederlassungs- nnd Konsularvertrages zwischen der Schweiz und Italien vom 22. Juli 1868 sie nicht in den italienischen Militärdienst berufen werden dürfen, bis sie das Alter der Majorennität gesetzlich erreicht haben.

R o m , im Februar 1879

Die schweiz. Gesandtschaft in Italien.

Indem der schweizerische Bundesrath die Veröffentlichung der vorstehenden Bekanntmachung anordnet, glaubt er zugleich die Kantonsregiernngen, sowie die Gemeindebehörden darauf aufmerksam machen zu sollen, daß gemäß der Erklärung zu dem Niederlassungs- und Konsularvertrage mit Italien vom 22. Juli 1868 diejenigen Italiener, welche in Folge Verzichtes, oder Erwerbung eines fremden Bürgerrechtes, oder wegen Annahme eines Amtes von einer fremden Regierung ohne Bewilligung ihrer heimatlichen Regierung, die italienische Nationalität verlieren, dennoch vom Militärdienste in der italienischen Armee nicht enthoben sind, noch von den Strafen, welche diejenigen treffen, die gegen ihr Vaterland (Italien) die Waffen tragen (Artikel 11 nnd 12 des bürgerlichen Gesetzbuches von Italien).

Die Söhne eines Italieners, welche ihm im Auslande geboren worden sind, b e v o r er die italienische Nationalität verloren hat, werden als Italiener betrachtet.

Sie werden selbst dann als Italiener betrachtet, wenn sie geboren sind, n a c h d e m ihr Vater die italienische Nationalität verloren hat, sofern sie im Königreich Italien geboren sind nnd dort wohnen. In diesem Falle sind sie aber berechtigt, während des Jahres, welches dem Zeitpunkte des Eintrittes ihrer Volljährigkeit folgt, für die neue Nationalität ihres Vaters zu optiren. (Siehe Artikel 5 des zitirten Gesetzbuches.)

Die Söhne eines Italieners, welche ihm im Auslande gehören worden sind, n a c h d e m er die italienische Nationalität verloren hat, werden als Fremde betrachtet, es sei denn, daß sie nach den im Artikel 5 des italienischen Civil-Gesetzbuches vorgeschriebenen Formen für die italienische Nationalität optiren und im Laufe des auf die Option folgenden Jahres im Königreiche Italien den Wohnsitz nehmen.

263 Sie werden ebenfalls als Italiener betrachtet, wenn sie in Italien ein öffentliches Amt angenommen, oder wenn sie in der Landarmee, oder bei den Seetruppen gedient, oder in anderer Weise im Königreiche Jer Militärdienstpflicht genügt haben, ohne wegen ihrer Eigenschaft als Fremde Einwendung zu erheben.

B e r n , im Februar 1879.

Die sclnvciz. Bimdeskan/.Iei Reproduzirt im Juni 1885.

Ausschreibung von erledigten Stellen.

Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche schriftlich und portof r e i zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wird vom ihnen gefordert, daß sie ihren Namen, und außer dem Wohnorte auch den H e i m a t o r t , sowie das G e b u r t s j a h r deutlich angeben.

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesetzt, mhere Auskunft ertheilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.

1) Postablagehalter in St. Prex (Waadt).)

Anmeldung bis zum 19. Juni ,,. -n ,.

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3) ßriefkastenleerer, Büreaudiener und Packer in Carouge (Genf). Anmeldung bis zum 19. Juni 1885 bei der Kreispostdirektion in tìenf.

4) Briefträger in Außersihl (Zürich). Anmeldung bis zum 19. Juni 1885 bei der Kreispostdirektion in Zürich.

5) Postablagehalter in St. Georgen l Anmeldung bis zum 19. Juni (St. Gallen).

\ 1885 bei der Kreispostdirektiou in St Ga len 6) Briefträger in Schwanden (Glarns). J l 7) Postkommis in Chur. Anmeldung bis zum 19. Juni 1885 bei der Kreispostdirektion in Chui 8) Telegraphist in Chexb es (Waadt). Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 24. Juni 1885 bei der Telegrapheninspektion in Lausanne.

9) Telegraphist, eventuell Büreauchef in Zürich. Besoldung gemäß Bundes esetz vom 2. August 1873. Anmeldung his zum 24. Juni 1885 bei er Telegrapheninspektion in Zürich.

10) Telegraphist in Unterägeri (Zug). Jahreshesoldung Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 17. Juni 1885 oei der TelegraphenInspektion in Zürich.

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264 1) Briefträger und Packer in Andermatt (Uri). Anmeldung bis zum 5. Jnni 1885 bei der Kreispostdirektion in Luzeru.

2) Briefträger in Stans (Unterwaiden). Anmeldung bis zum 12. Juni 188."

bei der Kreispostdirektion in Luzern.

3) Büreaudiener beim Hauptpostbüreau Anmeldung bis zum 12. Juni 4) Büreauchef beim Hauptpostbüreau 1885 bei der Kreispostdirektion Zürich.

in Zürich.

5) Zwei Postkommis in Zürich.

6) Posthalter in Wolfhalden (Appenzell A. Rh.). Anmeldung bis zum 12. Juni 1885 bei der Kreispostdirektion in St. Gallen.

7) Kondukteur für den Postkreis Chnr. Anmeldung bis zum 12. Juni 1885 bei der Kreispostdirektion in Chur.

8) Telegraphist in Chézard (Neuenburg). Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 10. Juni 1885 bei der Telegrapheninspektion in Bern.

; 9) Telegraphist in Meltingen (Solothurn). Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 10. Juni 1885 bei der Telegrapheninspektion in Ölten.

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Zur Nr. 26 des Bundesblattes.

Nachweisung der im Monat Februar 1885 auf den schweizerischen Eisenbahnen beförderten Zöge nnd deren Verspätungen.

Zusammengestellt vom schweizerischen Post- und Eisenbahndepartement.

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Züge.

Schweizerische Nordostbahn1) .

Davon entfallen auf die fahrplanmäßigen Schnell-, Personen- und gemischten Züge.

15.

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Kilometer.

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14.

13.

SchnellPersonenz

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SehnellPersoni

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Bezeichnung der Eisenbahnen.

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12.

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11.

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10.

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1

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1.

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13950

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9

49

1 550

1 568

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1 288

11 354

8

68

1 551

1 176

4 313

1 176

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7

26

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1920

37795

1 540

26 065

5

84

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-

-

056 123 25 447 809 900025 18369478

42

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68

13

19 106

2 16

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24,8 33

37

97

11

19

2

46

51

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36

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6

70

1

78

25

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0,36

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Jahr

1885

Année Anno Band

3

Volume Volume Heft

26

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

06.06.1885

Date Data Seite

255-264

Page Pagina Ref. No

10 012 772

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