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für Alveneu-Bad: Hrn. Franz Leim, von Alveneu-Dorf, Posthalter in Alveneu-Bad (Graubünden); ,, Bruggen: ,, Gustav Knecht, von Hinweil (Zürich), Posthaller in Bruggen (St. Gallen); ,, Pfungen: ,, Eugen Rutishauser, von Lenzweil (Thurgau), in Pfungen (Zürich); ,, Bülach : ,, Hans Fehr, von Berg, Posthalter in Bülach (Zürich) ; ,, Christian Mattli, Gastwirth, von und iii ,, Lang wies : Langwies (Graubünden); ,, Josias Spreeher, von St. Peter (Graubünden), ,, St. Peter: Postablagehalter daselbst ; Jgfr. Katharina Schmid, von und in Arosa (Grau,. Arosa : bünden).

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Inserate.

.Bekanntmachung:.

Der VII. Band der eidgenössischen Gesetzsammlung, neue Folge, ist nunmehr in deutscher Sprache, 63 Va Bogen stark, vollständig erschienen, und es kann derselbe, sorgfältig brochirt, beim Sekretariat für Drucksachen der Bundeskanzlei à 4 Franken bezogen werden.

Bern, den 2. Mai 1885.

Die Schweiz. Bundeskanzlei.

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Publikation.

Von verschiedenen Seiten darauf aufmerksam gemacht, daß namentlich im Kanton Tessin italienische Silberscheidemünzen in Menge zirkuliren und u. A. auch an den Kassen der Gotthardbahnverwaltung ausgegeben und angenommen werden, sehen wir uns zu der wiederholten Anzeige veranlaßt, daß die eidgenössischen Kassen zur Annahme italienischer Silberscheidemünzen gegenwärtig nicht befugt sind.

Im Fernern wird in Erinnerung gebracht, daß die Fabrikbesitzer nach Art. 10 des Fabrikgesetzes verpflichtet sind, die Löhnungen ihrer Arbeiter in gesetzliehen Münzsorten auszurichten.

Italien hat im Jahr 1878 im Schooße der internationalen Münzkonferenz die Abschaffung seines Papiergeldes unter fünf Franken notifizirt, und es mußten zu diesem Zwecke vertragsgemäß seine 2-, \- und Va Frankenstücke aus den übrigen Staaten der lateinischen Münz-Union eingezogen und dorthin abgeliefert werden. So lange nun dieses Papiergeld nicht zurückgezogen ist, verlangt Italien, daß seine Silberscheidemünzen von der Zirkulation in den Staaten der Mitkontrahenten ausgeschlossen bleiben, und es liegt nicht im Ermessen des Bundesrathes, hievon abweichenden Beschluß zu fassen.

B e r n , den 27. April 1885.

Eidg. Finanzdepartement.

Statistik des Waarenverkehrs der Schweiz mit dem Auslande.

Das erste Heft der vom Zolldepartement herausgegebenen vierteljährlichen Uebersichten der Ein- und Ausfuhr der wichtigsten Waarenartikel ist im Drucke erschienen.

Exemplare dieser Quartal-Uebersichten können bezogen werden: in feinem Papier, geheftet, in Umschlag à 25 Cts. per Stück, in ordinärem Papier, ungeheftet .

,, 15 ,, ,, " Die 4 Quartalhefte pro 1885 im Abonnement kosten : feines Papier, geheftet, in Umschlag .

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. Fr. 1. -- ordinäres Papier, ungeheftet .

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,, --.60

813 Bei Versendung mit der Post erfolgt jeweilen ein Zuschlag von 5 Cts. für Porto.

Bestellungen beliebe man unter Binsendung des Betrages (in Baar oder in Briefmarken) an das liüreau für llandelsslatislik (altes Liselgebäude) in Bern zu richten.

B e r n , den 30. April

1885.

Schweiz. Oberzolldirektion.

Ausschreibung.

Die Lieferungen von F o u r r a g e ( H a f e r , Heu und S t r o h ) für die Militärkurse pro 1885 auf dem Waffenplatz W i n t e r t h u r werden hiermit zur freien Konkurrenz ausgeschrieben.

Die Offerten sind versiegelt und mit der Aufschrift ,,Angehot für Fourrage" bis 16. Mai niichsthiu dem Ober-Kriegskommissariat franko einzusenden, die Offerten für Hafer mit Muster begleitet.

Bezeichnung der Bürgen und gemeinderäthliche Habhaftigkeitshescheinigung sind in üblicher Weise den Angeboten beizulegen. Letztere Requisite sind unerläßlich.

Die Lieferungsbedingungen sind auf dem K a n t o n s - K r i e g s k o m m i s s a r i a t in Zürich und bei unterfertigter Âmtsstelle aufgelegt.

B e r n , den 27. April 1885.

Das eidg. Ober-Kriegskommissariat.

Ausschreibung.

Die Lieferungen von B r o d und F l e i s c h für die Militärkurse pro 1885 auf den Waffenplätzen S a m a d e n , S c h a f f h a u s e n , W i n t e r t h u r und Z o f i n g e n werden hiermit zur freien Konkurrenz ausgeschrieben.

Die Offerten sind versiegelt und mit der Aufschrift ,,Angebot für Brod oder Fleisch" bis 16. Mai nächsthin dem Ober-Kriegskommissariat franko einzusenden.

874 Bezeichnung der Bürgen und gemeinderäthliche Habhaftigkeitsbescheinigung sind in üblicber Weise den Angeboten beizulegen. Letztere Requisite sind unerläßlich.

Die Lieferungsbedingungen sind auf den K a n t o n s - K r i e g s k o m m i s s a r i a t e n in Chur, Schaff hausen, Zürich und Aarau und bei unterfertigter Amtsstelle aufgelegt.

B e r n , den 27. April 1885.

Das eidg. Ober-Kriegskommissariat.

Bekanntmachung.

R u d o l f F r i t s c h i , Unteragent der Auswanderungsfirma Bauer & Müller, Nachfolger von M. Goldsmith in Basel, hat sein Domizil von Lufingen nach O b e r - F ä g s w e i l bei R ü t i (Zürich) verlegt.

B e r n , den 4. Mai 1885.

Schweiz. Handels- und Landwirthschaftsdepartement :.

II. Abtheilung : Auswanderungswesen.

Bekanntmachung.

Ungeachtet der Bekanntmachung vom 12. Februar abbin (Bundesbl. 1885,, I. Bd., S. 375; Handelsamtsblatt Nr. 19), den Zollbezug auf P o s t s e n d u n g e n betreffend, wird die Zollverwaltung fortwährend wegen vermeintlich unrichtiger Verzollung von Fahrpoststücken mit Reklamationen überhäuft, welche auf ungenaue, nicht tarifgemäße Deklarationen seitens der Absender zurück zuführen sind.

Da die Behörde dadurch unnützer Weise über alle Maßen in Anspruch genommen wird, so muß hiemit neuerdings darauf aufmerksam gemacht werden, daß gemäß den bestehenden, auf dem Zollgesetz von 1851 beruhenden Vorschriften, die durch das neue Zolltarifgesetz Keine Aenderung erfahren haben, sie nicht in der Lage ist, Reklamationen betreffend Zollabfertigung von Postsendungen, für welche eine genaue und tarifgemäße Deklaration bei; der Einfuhr nicht vorgelegen hat, berücksichtigen zu können.

875 Wer Waaren per Post bezieht, soll dafür besorgt sein, daß dieselben mit einer tarifgemäß lautenden Deklaration versehen werden. Zu diesem Behuf e hat der W aarenbezüger den Absender über den Wortlaut der mitzugebenden Deklaration genau zu instruiren oder ihm wörtlich die bezügliche Inhaltserklärung vorzuschreiben.

Diese Forderung ist durchaus unerläßlich in Rücksicht darauf, daß eine zollamtliche Revision der Postsendungen nur dann vorgenommen wird, wenn die "Vermuthung einer unrichtigen Deklaration zum Nachtheil der Verwaltung vorliegt, und es sich daher um Einleitung des Strafverfahrens wegen Zollübertretung handelt. Mit Ausnahme dieses Falles hat sich die Verzollung nach folgenden Bestimmungen des Zollgesetzes zu richten: ,,Art. 14. Güter oder Waarenstücke ohne Angabe ihrer Art werden mit dem höchsten Zollansatze belegt."

,,Art. 15. Güter, welche auf eine zweideutige Weise angegeben oder bezeichnet werden, unterliegen der höchsten Gebühr, die ihnen nach Maßgabe ihrer Art auferlegt werden kann."

"Art. 16. Wenn Waaren verschiedener Art, welche verschiedene Gebühren zu bezahlen hätten, mit einander zusammenverpackt sind, und es erfolgt nicht eine genügende Angabe über die Menge jeder einzelnen Waare, so ist das ganze Frachtstück mit derjenigen Gebühr zu belegen, welche es bezahlen müßte, wenn es nur von der in demselben am höchsten zu belegenden Waare enthielte."

B e r n , den 25. März 1885.

Eidg. Überzolldirektion.

Reproduzirt im Mai 1885.

Ausschreibung von erledigten Stellen.

Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche schriftlich und portofrei zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren N a m e n , und außer dem Wohnorte auch den H e i m a t o r t , sowie das G e b u r t s j a h r deutlich angeben.

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesetzt. Nähere Auskunft ertheilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.

1) Briefträger in Genf.

| Anmeldung bis zum 15. Mai ./-,,,.

,-, ,, i 1885 bei der Kreispostdirektion 2) Briefträger m Céligny ( G e n f ) . i n n G e n f .

876 3) Zwei Büreaudiener beim Hauptpostbüreau Bern. Anmeldung bis zum 15. Mai 1885 bei der Kreispostdirektion in Bern.

4) Postbote in Geneveys s/Coffrane Ì Anmeldung bis zum 15. Mai (Neuenburg).

J 1885 bei der Kreispostdirektion in 5) Briefträger in Les Bois (Bern).

j Neuenburg.

6) Briefträger in Laufen (Bern). Anmeldung bis zum 15. Mai 1885 bei der Kreispostdirektion in Basel.

7) Briefträger und Packer in ßothkreuz (Zug). Anmeldung bis zum 15. Mai 1885 bei der Kreispostdirektion in Zürich.

8) PostaWagehalter und Briefträger in Altendorf (Schwyz). Anmeldung bis zum 15. Mai 1885 bei der Kreispostdirektion in St. Gallen.

9) Postkommis in Genf. Anmeldung bis zum 8. Mai 1885 bei der Kreispostdirektion in Genf.

10) Posthalter in Martinach Stadt (Wallis). | ,, o Anmeldung bis zum 8. Mai -rJl i 1885 bei der Kreispostdirektion 11) Posthalter in Château d'0ex( Waadt). in Lausanne.

12) Posthalter nnd Briefträger in Lotzwyl (Bern). Anmeldung bis znm 8. Mai 1885 bei der Kreispostdirektion in Bern.

13) Kondukteur für den Postkreis NeuenAnmeldung bis zum 8. Mai burg.

1885 bei der Kreispostdirektion 14) Posthalter in Bayards (les) (Neuen- in Neuenburg.

bürg).

15) Briefträger in Heute (Appenzell A. Rh.). Anmeldung bis znm 8. Mai 1885 bei der Kreispostdirektion in St. Gallen.

16) Telegraphist in Sauvernier (Genf). Jahresbesoldung Fr. 200, nehst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 13. Mai 1885 bei der Telegrapheninspektion in Lausanne.

17) Telegraphist in Martigny (Wallis). Jahresbesoldnng Fr. 240, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 13. Mai 1885 bei der Telegrapheninspektion in Lausanne.

18) Telegraphist in Lotzwyl (Bern). Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung his zum 13. Mai 1885 bei der Telegrapheninspektion in Bern.

19) Telegraphist in Château d'Oex (Waadt). Jahreshesoldung Fr. 240, nebst Depeschenprovision. Anmeldung his zum 13. Mai 1885 bei der Telegrapheninspektion in Lausanne.

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1885

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06.05.1885

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