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Inserate.

Bekanntmachung.

Unter Bezugnahme auf das bundesräthliche Kreisschreiben an die Kantonsregierungen vom 6. März d. J. (Bundesblatt 1885, l, 584), betreffend die nach Frankreich gehenden Rogatorien, wird hienach der Inhalt einer Instruktion veröffentlicht, welche das Justiz-Ministerium Frankreichs am 25. Juni 1885 in Bezug auf Kogatorien französischer Gerichte an auswärtige erlassen hat.

Diese Instruktion lautet in Uebersetzung wie folgt: ,,Die französischen und die ausländischen Gerichte tauschen jährlich eine große Anzahl von Rogatorien aus.

,,Oft findet sich aber die Vollziehung solcher entweder verhindert oder doch verzögert infolge des Umstandes, daß die Behörde, welche ein Rogatorium erläßt, dasselbe nicht an die kompetente auswärtige Behörde adressirt. Diese Irrthümer im Bestimmungsorte rühren theils daher, daß ein requirirendes Gericht die Gerichtsorganisation des Landes, wo die Vollziehung stattfinden soll, nicht kennt; oft aber daher, daß die Partei oder der Zeuge, deren Erklärung einzuholen ist, den Wohnort geändert haben.

,,Um den diesfälligen Uebelständen abzuhelfen, hat der Herr Minister der auswärtigen Angelegenheiten an die ausländischen Regierungen den Wunsch gerichtet, die Gerichte möchten, wenn sie eine französische Gerichtsbehörde, welche ein Rogatorium vollziehen soll, bezeichnen, diese Bezeichnung so allgemein halten, daß die Requisitionen allfällig auch durch eine andere als die besonders genannte Gerichtsbehörde vollzogen werden können.

Hiezu würde es genügen, die Formel anzuwenden: ,,,,Der Appellationshof (oder das Gericht) von an den Hof (oder das Gericht) von oder an jede andere kompetente Behörde."

,,Es wird mir mitgetheilt, daß bereits mehrere auswärtige Regierungen an ihre Gerichtsstellen entsprechende Weisungen erlassen haben.

,,Einige Staaten sprachen den Wunsch aps, die französischen Gerichte möchten die Rogatorien, die sie an ausländische Gerichte richten, nach der gleichen Formel redigiren.

,,Um diesem gerechtfertigten Wunsche zu entsprechen, ersuche ich Sie, die verschiedenen Ihnen unterstellten Gerichtsbehörden, insbesondere die Herren Untersuchungsrichter, einzuladen, für die Rogatorien, welche sie an auswärtige Behörden richten, die obgenannte Fassung zu wählen."

B e r n , den 29. Juli 1885.

Die Schweiz. Bundeskanzlei»

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Bekanntmachung.

C. Knobel-Züger in Lachen (Schwyz) gewesener Unteragent der Answanderungsfirma M. Goldsmith in Basel, ist nunmehr von der Firma Louis Kaiser in Basel als Unteragent angestellt.

B e r n , den 31. Juli 1885.

Schweiz. Handels- und Landwirthschaftsdepartement.

II. Abtheilung : Auswanderungswesen.

Stelle-Ausschreibung.

Infolge Todesfall ist die Stelle eines D r uckschrift en V e r w a l t e r s des O b erkriegskommissariates mit einer Jahresbesoldung bis auf Fr. 3200 neu zu besetzen.

Dem betr. Funktionär werden neben der Besorgung der Druckschriftenverwaltung auch statistische, und Revisions-Arbeiten zugewiesen werden und es wird die Anstellung vor der Hand nur einen provisorischen Charakter haben.

Bewerber auf diese Stelle haben ihre Anmeldung bis zum 9. August dem unterzeichneten Departement einzureichen.

B e r n , den 20. Juli 1885.

Schweiz. Militärdepartement.

Ausschreibung.

Die Lieferungen von circa 1000 Doppelzentner H e u und circa 700 Doppelzentner S t r o h diesjähriger Ernte auf den Waffenplatz T h un werden hiemit zur freien Konkurrenz ausgeschrieben.

Die Offerten sind versiegelt! und mit derAufschrift ,,Angebot für H e u oder St r o h " bis 8. August nächsthin dem Ober-Kriegskommissariat franko einzusenden.

751 Bezeichnung der Bürgen und gemeinderäthliche Habhaftigkeitsbescheinigung sind in üblicher Weise den Angeboten beizulegen. Letztere Requisite sind unerläßlich.

Die Lieferungsbedingungen sind anf dem eidg. Kriegskommissariat in T h n n und bei unterfertigter Amtsstelle aufgelegt.

B e r n , den 20. Juli 1885.

Das eidg. Ober-Kriegskommissariat.

Ausschreibung von Bauarbeiten.

Die Erdarbeiten, Pfählungen, die Erstellung der Betonfundamente und der Kellermauern für das Postgebäude in St. Gallen werden hiemit zur Konkurrenz ausgeschrieben.

Pläne, Voranschlag und Bedingungen sind vom 27. Juli bis 1. August im gegenwärtigen Postgebäude in St. Gallen zur Einsicht aufgelegt, und zwar jeweilen Morgens von 8 bis 11 und Nachmittags von 2 bis 4 Uhr.

Uebernahmsofferten sind dem unterzeichneten Departement bis und mit dem 5. August nächsthin versiegelt und mit der Aufschrift: ,,Angebot für Bauarbeiten zum eidg. Postgebäude in St. Gallen" versehen, franko einzureichen.

B e r n , den 20. Juli 1885.

Schweiz. D e p a r t e m e n t des I n n e r n : Abtheilung Bauwesen.

Bekanntmachung.

Der Umstand, daß Deutsche, welche sich um das schweizerische Bürgerrecht bewerben, eine Urkunde über ihre definitive Entlassung aus dem deutschen Staatsverbande beibringen, hat für den Fall, daß deren Bewerbung ohne Erfolg ist, für die Betreffenden folgende Nachtheile:

752 Eine einfache Zurücknahme der Entlassungsurkunde von Seiten der deutschen Behörden ist gesetzlich nicht zulässig, vielmehr hat jeder aus dem deutschen Staatsverhand entlassene Deutsche in Gemäßheit des deutschen Gesetzes über Erwerb und Verlust der Bundes- und Staatsangehörigkeit vom 1. Juni 1870, § 8, Ziff. 3 und 4, zum Behufe der Wiedererwerbung des ursprünglichen Indigenates nachzuweisen, daß er in Deutschland an dem Orte, wo er sich niederlassen will, eine eigene Wohnung oder ein Unterkommen finde und an diesem Orte nach den daselbst bestehenden Verhältnissen sich und seine Angehörigen zu ernähren im Stande sei.

Anderseits hat der Betreffende, weil er nicht mehr im Besitze von Answeisschriften ist, die Ausweisung aus der Schweiz durch die betreffenden kantonalen Behörden zu gewärtigen.

Künftige Bewerber um das schweizerische Bürgerrecht werden nun aufmerksam gemacht, daß der Bundesrath für die Ertheilung der Bewilligung , zum Erwerb eines schweizerischen Bürgerrechts nicht die Vorlage einer Urkunde über die Entlassung aus dem bisherigen Staatsverbande ( E n t l a s s u n g s u r k u n d e ) verlangt, sondern sich mit einer vorbehaltlosen Erklärung der zuständigen auswärtigen Behörde darüber, daß für den Fall der Erwerbung eines schweizerischen Bürgerrechts die Entlassung aus dem frühern Staatsverbande bewilligt werde (Entlassungs z u S i c h e r u n g ) , begnügt.

B e r n , den 29. Februar 1884.

Die schireiz. Bundeskanzlei.

Reproduzirt im August 1885.

Statistik des Waarenverkehrs der Schweiz mit dem Auslande.

Das erste Heft der vom Zolldepartement herausgegebenen vierteljährlichen Uebersichten der Ein- und Ausfuhr der wichtigsten Waarenartikel ist im Drucke erschienen.

Exemplare dieser Quartal-Uebersichten können bezogen werden : in feinem Papier, geheftet, -in Umschlag à 25 Cts. per Stück, in ordinärem Papier, ungeheftet .

,, 15 ,, ,, ,, Die 4 Quartalhefte pro 1885 im Abonnement kosten: feines Papier, geheftet, in Umschlag .

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. Fr. 1. -- ordinäres Papier, ungeheftet .

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,, --.60 Bei Versendung mit der Post erfolgt jeweilen ein Zuschlag von 5 Cts. für Porto.

753 Bestellungen beliebe mau au das Bureau für Handelsstatistik (altes Inselgebäude) in Bern zu richten, unter gleichzeitiger Einsendung des Betrages inklusive Porto in baar oder in Briefmarken, beziehungsweise : von 30 Cts. per Stück, für einzelne Exemplare in feinem Papier, ,, 20 ,, ,, ,, ,, ,, ,, ,, ordinärem ,, ,, Fr. 1. 20 für ein Jahresabonnement in feinem Papier, D " -- · 80 n " » » ordinärem ,, B e r n , den 30. April 1885.

Schweiz. Oberzolldirektion.

Reproduzirt im August 1885.

Ausschreibung von erledigten Stellen.

Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche s c h r i f t l i c h und portofrei zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren Namen, und außer dem Wohnorte auch den H e i m a t o r t , sowie das G e b u r t s j a h r deutlich angehen.

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesetzt. Nähere Auskunft ertheilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.

1) Briefträger in Vieh (Waadt).

j Anmeldung bis zum 14. August 2) ,, i 1885 bei der Kreispostdirektion in " La Plaine (Genf).

3) Postkommis in Genf.

J Genf4) Postkommis in Sissach (Basel-Landschaft). Anmeldung bis zum 14. August 1885 bei der Kreispostdirektion in Basel.

5) Briefträger in Gersau (Schwyz). Anmeldung bis zum 14. August 1885 bei der Kreispostdirektion in Luzern.

6) Postbüreaudiener in Glarus. Anmeldung bis zum 14. August 1885 bei der Kreispostdirektion in St. Gallen.

7) Büreaudiener beim Hauptpostbüreäu Chur. Anmeldung bis zum 14. August 1880 bei der Kreispostdirektion in Chur.

8) Büreaudiener des Telegraphenbüreau Genf. Jahresbesoldung Fr. 1200.

Anmeldung bis zum 12. August 1885 beim Chef des Telegraphenbüreau in Genf.

754 9) Telegraphist in Rüschegg (Bern). Jahresbesoldung Fr. 200, nebst De peschenprovision. Anmeldung bis zum 19. August 1885 bei der Telegrapheninspektion in Bern.

1) Postablagehalter, Briefträger und Anmeldung bis zum 7. August Bote in Hermrigen (Bern).

1885 bei der Kreispostdirektion in 2) Briefträger in Langenthal (Bern). J Bern.

3) Briefträger in Schönengrund (Appenzell A. Eh.). Anmeldung bis zum 7. August 1885 bei der Kreispostdirektion in St. Gallen.

4) Posthalter und Briefträger in Brusio (Graubünden). Anmeldung bis zum 7. August 1885 bei der Kreispostdirektion in Chor.

5) Telegraphist in Brusio (Graubünden). Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 12. August 1885 bei der Telegrapheninspektion in Chur.

6) Telegraphist in Rolle (Waadt). Jahresbesoldung Fr. 300, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 12. August 1885 bei der Telegrapheninspektion in Lausanne.

7) Telegraphist in Boudevilliers (Neuenburg). Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 5. August 1885 bei der Telegrapheninspektion in Bern.

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01.08.1885

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