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I n s e r a t ei

Bekanntmachung.

Mit Dekret vom 14. Dezember abhin hat der Präsident der französische n Republik verfügt, daß die Fremdenlegion fortan aus zwei Regimentern statt aus einem besteben soll. Nachdem der Bundesrath wahrgenommen, daß seither der freiwillige Eintritt von Schweizern in die Fremdenlegion in stärkern Aufschwung gekommen, glaubt er, dem Publikum den Inhalt seines am 18. Januar 1884 an die Kantonsregierungen gerichteten Kreisschreibens in Erinnerung bringen zu sollen *). Er macht die Betheiligten namentlich darauf aufmerksam, daß infolge einer Schlußnahme des Kriegsministeriums der französischen Republik eingegangene Engagements aus Gründen per sönlicher Konvenienz nicht aufgehoben werden können, außer wenn es sich" um junge Leute handelt, welche vor ihrem 18. Jahre angeworben oder als zum Aktivdienst untauglich befunden worden sind.

B e r n , den 23. Januar 1885.

Schweiz. Bundeskanzlei.

*) Siehe Bundesblatt v. J. 1884, Band I, Seite 80.

Konkurrenz-Ausschreibung.

Gemäß bnndesräthlichem Beschlüsse soll zu Beschaffung von Plänen für ein eidg. Parlaments- und ein eidg. Verwaltungsgebäude in Bern unter den schweizerischen und in der Schweiz angesessenen Architekten ein Projekt Konkurs veranstaltet werden, zufolge dessen hiemit zur Betheiligung an demselben eingeladen wird.

Das Nähere geht aus dem bezüglichen Programm, welches vom eidg.

Oberbauinspektorat in Bern gratis bezogen werden kann, hervor. Für all-

311 fällige weitere gewünschte Auskunft wolle man sich ebenfalls an genannte Amtsstelle wenden.

B e r n , den &' Februar 1885.

/ Schweiz. Departement des I n n e r n : Abtheilung Bauwesen.

Ausschreibung von Bauarbeiten.

Die Erd-, Maurer-, Zimmer-, Schreiner-, Schlosser-, Spengler- und Dachdecker-Arbeiten zu einem für die Telegraphenverwaltung auf dem Liebefeld bei Bern zu erstellenden Materialschuppen werden hiemit zur Konkurrenz ausgeschrieben.

Pläne, Voranschlag und Bedingnißheft sind beim eidg. Oberbauinspektorat im Bundesrathhaus zur Einsicht aufgelegt.

Uebernahmsofferten sind dem unterzeichneten Departement verschlossen und mit der Aufschrift ,,Angebot für den Schuppen auf dem Liebefeld" versehen, bis und mit dem 18. Februar nächsthin franko einzureichen.

B e r n , den 2. Februar 1885.

Schweiz. Departement des I n n e r n : Abtheilung Bauwesen.

Ausschreibung von Bauarbeiten.

Die Zimmer-, Schreiner- und Schlosserarbeiten für die Erstellung eines .Stockwerkes auf den Materialschuppen der eidgen. Waffenfabrik auf dem Wylerfeld werden hiemit zar Konkurrenz aasgeschrieben.

Plan, Voranschlag und Bedingnißheft sind beim eidg. Oberbauinspektorat ina Bundesrathhaus zur Einsicht aufgelegt. Uebernahmsofferten sind versiegelt und mit der Aufschrift ,,Angebot für Bauarbeiten bei der eidg. Waffen fabrik" versehen bis nnd mit dem 15. Februar nächsthin der unterzeichneten Amtsstelle franko einzureichen.

B e r n, den 6. Februar 1885.

Eidg. Ober-Bauinspektorat.

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Stellen-Ausschreibung.

Die Stelle eines K o n t r o i i n g e n i e n r s, dem die Aufsicht über das Rollmaterial der Bisenbahnen übertragen werden kann, wird zur Neubesetzung ausgeschrieben. Jahresgehalt 3500--4500 Franken.

Anmeldungen, welche mit Zeugnissen über die Befähigung begleitet sein müssen, sind bis am 20. Februar d. J. dem unterzeichneten Departement einzureichen.

B e r n , den 30. Januar 1885.

Schweiz. Post- und Eisenbahndepartement : Eisenbahnabtheilung.

Bekanntmachung.

Otto Fellmann in Niederschwyl (St. Gallen) ist nunmehr wieder als Unteragent der Auswanderungsfirma A. Zwilchenbart in Basel angestellt.

Karl Gustav Rumpf-Schlächter in Basel ist nimmehr wieder von der Auswanderungsagentur W. Breuckmann in Basel als Unteragent angestellt.

Andreas Valentin Müller in Neuenburg wurde wegen Aufgabe seines Domizils in der Schweiz als Unteragent der Auswanderungsfirma Isaak Leuenberger in Biel entlassen.

B e r n , den 28. Januar 1885.

Schweiz. Handels- und Landwirthschaftsdepartement.

Bekanntmachung.

Die im Königreich Italien gebornen Söhne von Schweizern, welche seit zehn Jahren in Italien domizilirt waren, als jene geboren wurden (der Aufenthalt als Kaufmann gilt nicht als Domizil), werden hiermit benachrichtigt., daß sie gemäß Artikel 8 des italienischen Civilgesetzbuches von den italienischen Behörden als Italiener angesehen und daher zum Militärdienst in der italienischen Armee einberufen werden müssen, sofern sie nicht im Laufe des auf die erlangte Volljährigkeit folgenden Jahres, d. h. nach zurückgelegtem 21. Altersjahre, vor dem Civilstandsbeamten ihres Wohnortes, wenn sie in.

sia Italien wohnen, oder vor den diplomatischen oder Consular-Agenten des Königreichs Italien, wenn sie außerhalb dieses Königreichs wohnen, eine Erklärung abgeben, daß sie die Eigenschaft als Fremde annehmen und daher die schweizerische Nationalität beibehalten wollen, -- Alles im Sinne von Artikel 5 des erwähnten italienischen Civilgesetzbûches.

Ferner werden sie in Kenntniß gesetzt, daß nach Artikel 4 des Niederlassungs- und Konsularvertrages zwischen dar Schweiz und Italien vom 22. Juli 1868 sie nicht in den italienischen Militärdienst berufen werden dürfen, bis sie das Alter der Majorennität gesetzlich erreicht haben.

R o m, im Februar 1879

Die Schweiz. Gesandtschaft in Italien.

Indem der schweizerische Bundesrath die Veröffentlichung der vorstehenden Bekanntmachung anordnet, glaubt er zugleich die Kantonsregierungen, sowie die Gemeindebehörden darauf aufmerksam machen zu sollen, daß gemäß der Erklärung zu dem Niederlassungs- und Konsularvertrage mit Italien vom 22. Juli 1868 diejenigen Italiener, welche in Folge Verzichtes, oder Erwerbung eines fremden Bürgerrechtes, oder wegen Annahme eines Amtes von einer fremden Regierung ohne Bewilligung ihrer heimatlichen Regierung, die italienische Nationalität verlieren, dennoch vom Militärdienste in der italienischen Armee nicht enthoben sind, noch von den Strafen, welche diejenigen treffen, die gegen ihr Vaterland (Italien) die Waffen tragen (Artikel 11 und 12 des bürgerlichen Gesetzbuches vonItalien).^ Die Söhne eines Italieners, welche ihm im Auslande gehören worden sind, h e v o r er die italienische Nationalität verloren hat, werden als Italiener betrachtet.

Sie werden selbst dann als Italiener betrachtet, wenn sie geboren sind, n a c h d e m ihr Vater die italienische Nationalität verloren hat, sofern sie im Königreich Italien geboren sind und dort wohnen. In diesem Falle sind sie aber berechtigt, während des Jahres, welches dem Zeitpunkte desEintrittes ihrer Volljährigkeit folgt, für die nene Nationalität ihres Vaters zu optiren. (Siehe Artikel 5 des zitirten Gesetzbuches.)

Die Söhne eines Italieners, welche ihm im Auslande geboren worden sind, n a c h d e m er die italienische Nationalität verloren hat, werden als Fremde betrachtet, es sei denn, daß sie nach den im Artikel 5 des italienischen Civil-Gesetzbuches vorgeschriebenen Formen für die italienische Nationalität optiren und im Laufe des auf die Option folgenden Jahres im Königreiche Italien den Wohnsitz nehmen.

Sie werden ebenfalls als Italiener betrachtet, wenn sie in Italien ein öffentliches Amt angenommen, oder wenn sie in der Landarmee, oder bei den Seetruppen gedient, oder in anderer Weise im Königreiche der Militärdienstpflicht genügt haben, ohne wegen ihrer Eigenschaft als Fremde einwendung zu erheben.

B e r n , im Februar 1879.

Die schweiz. Bundeskanzler Reproduzirt im Februar 1885.

314 Schweizerische Centralbahn.

Wir bringen hiemit zur Kenntniß, daß der Tarif für die Besorgung der Zollformalitäten auf dem Bahnhofe B a s e l vom 1. Dezember 1878 mit dem 1. Mai 1885 außer Kraft gesetzt und durch einen neuen Tarif ersetzt wird.

Der Zeitpunkt, von welchem an der letztere bezogen werden kann, wird mittelst besonderer Publikation angezeigt.

B a s e l , den 31. Januar 1885.

Das Direktorium.

Gotthardbahn.

Mit 15. Februar tritt zum Anhang zum Ausnahmetarif Nr. 6 für den Transport von Getreide etc. ah Chiasso transit und Pino transit, vom 15. September 1884, ein I. Nachtrag in Kraft, welcher Taxen für Suberg, einige Stationen der Suisse Occidentale, sowie Taxberichtigungen enthält.

Dieser Nachtrag kann vom 5. Februar an hei unserm kommerziellen Bureau unentgeltlich bezogen werden.

Mit dem 15. Februar tritt ein II. Nachtrag zur Instradirungstabelle für den direkten Güterverkehr zwischen der Gotthardbahn und den schweizerischen Bahnen, d. d. 1. Juli 1884, in Kraft, welcher Instradirungsvorschriften für einige Stationen der Suisse Occidentale enthält.

L u z e r n , den 29. Januar 1885.

Die Direktion.

Jura-Bern-Luzern-Bahn.

0

Mit 1. Mai wird ein neuer Tarif für die Besorgung der schweizerischen Zollformalitäten in Kraft treten, welcher s. Z. auf unsern Stationen Basel, Pruntrut und Locle, sowie beim kommerziellen Dienst bezogen werden kann.

Durch den neuen Tarif werden die bisher angewendeten Tarife aufgehoben und ersetzt.

B e r n , den 2. Februar 1885.

Die Direktion.

315 Ausschreibung von erledigten Stellen.

Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche schriftlich und portofrei zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren Namen, und außer dem Wohnorte auch den H e i m a t o r t , sowie das G e b u r t s j a h r deutlich angeben.

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesetzt. Nähere Auskunft ertheilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.

1) Einnehmer bei der Nebenzollstätte Vireloup (Genf). Jabresbesoldung bis auf Fr. 1400. Anmeldung bis zum 17. Februar nächsthin bei der Zolldirektion in Genf.

2) Revisor, eventuell Revisionsgehülfe bei der Oberpostdirektion. Anmeldung bis zum 20. Februar 1885 bei der Oberpostdirektion in Bern.

3) Postpacker und Briefkastenleerer in Viyis (Waadt). Anmeldung bis zum 20. Februar 1885 bei der Kreispostdirektion in Lausanne.

4) Briefträger in Basel. Anmeldung bis zum 20. Februar 1885 bei der Kreispostdirektion in Basel.

5) Zwei Postkommis in Zürich.

Anmeldung bis zum 20. Februar <3) Briefträger in Amrisweil (Thurgau). 1885 bei der Kreispostdirektion in 7) Briefträger AU 4« Bassersdorf (Zürich) 7) Ul ieftr äger Bassersdorf l (Zürich).

(Zürich)

8) Postkommis in Rorschach (St. Gallen). Anmeldung bis zum 20. Februar 1885 bei der Kreispostdirektion in St. Gallen.

9) Kondukteur für den Postkreis Bellinzona. Anmeldung bis zum 20 Februar 1885 bei der Kreispostdirektion in Bellinzona.

10) Telegraphist in Rüschlikon (Zürich). Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 25. Februar 1885 bei der Telegrapheninspektion in Zürich.

11) Telegraphist in Oberhofen (Bern). Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 25. Februar 1885 bei der Telegrapheninspektion in Bern.

1) Einnehmer bei der Hauptzollstätte Gondo (Wallis). Jahresbesoldung Fr. 2000 im Maximum. Anmeldung bis zum 13. Februar nächsthin bei der Zolldirektion in Genf.

2) Einnehmer bei der Nebenzollstätte Dirinella (Tessin). Jahresbesoldung Fr. 500, nebst 15% Bezugsprovision anf der Roheinnahme. Anmeldung bis 10. Februar nächsthin bei der Zolldirektion in Lugano.

3) Einnehmer bei der Nebenzollstätte Besazio (Tessin). Jahresbesoldung Fr. 500, nebst 15% Bezugsprovision auf der Roheinnahme. Anmeldung bis 10. Februar nächsthin bei der Zolldirektion in Lugano.

316 4) Postablagehalter und Briefträger in Anmeldung bis zum 13. Februar Hindelbank (Bern;.

1885 bei der Kreispostdirektion in 5) Postablagehalter und Briefträger in Bern.

Rytzenbacn (Bern;.

6) Postpaketträger in Basel. Anmeldung bis zum 13. Februar 1885 bei der Kreispostdirektion in Basel.

7) Briefträger in Göschenen (Uri).

l Anmeldung bis zum 13. Februar 8) Postablagehalter, Briefträger und > 1885 bei der Kreispostdirektion in Bote in Müswangen (Luzern).

J Luzern.

9) Postablagehalter und Briefträger in Kempthal (Zürich). Anmeldung bis zum 13. Februar 1885 bei der Kreispostdirektion in Zürich.

10) Briefträger in Niederutzwyl (St. Gallen). Anmeldung bis zum 13. Februar 1885 bei der Kreispostdirektion in St. Gallen.

11) Telegraphist in Taverne (Tessin). Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 18. Februar 1885 bei der Telegrapheninspektion in Bellenz.

12) Telegraphen-Ausläufer in Zürich. Jahresbesoldung Fr. 480, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 18. Februar 1885 bei dem Chef des Telegraphenbüreau in Zürich.

13) Telegraphist in Parpan (Granbünden). Jahresbesoldnng Pr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 18. Februar 1885 bei der Telegrapheninspektion in Chur.

14) Telegraphist in Jonschwyl (St. Gallen). Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 18. Februar 1885 bei der Telegrapheninspektion in St. Gallen.

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07.02.1885

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