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Botschaft des

Bundesrathes an die Bundesversammlung, betreffend den Bau eines Post- und Telegraphengebäudes in Luzern.

(Vom 9. Dezember 1885.)

Tit.

Nachdem Sie uns durch Bundesbeschluß vom 26. Juni 1885 zum Ankaufe eines Bauplatzes für das Post- und Telegraphengebäude in Luzern ermächtigt hatten, ordneten wir nach Vollendung der nothwendigen Vorarbeiten schon unterm 7. Juli eine Preisausschreibung zur Erlangung von Plänen für diese Baute an. Bis zum vorgeschriebenen Termine, den 10. Oktober, gingen 48 Arbeiten ein, von denen die zur Beurtheilung derselben bestellte Jury drei Projekte mit Preisen bedachte, nämlich dasjenige der Architekten von Muralt und Gull in Zürich mit dem ersten, den Entwurf der Architekten Hirsbrunner und Baumgart in Bern mit dem zweiten und denjenigen der Architekten Mauerhofer, Vater und Sohn, i n , Lausanne und Paris mit dem dritten Preise.

Die weitere Bearbeitung der Pläne wurde den Verfassern des mit dem ersten Preise gekrönten Entwurfes übertragen und solche gleichzeitig als bauleitende Architekten in Aussicht genommen.

Dem Projekte, welches wir Ihnen hiemit vorlegen, liegen die Ideen im erstprämirten Konkurrenzentwurfe, welcher infolge einläßlicher Berathungen zwischen den interessirten Verwaltungen und den Architekten im Grundplane in verschiedener Beziehung wesentlich verbessert werden konnte, zu Grunde. Das Projekt entspricht nun bezüglich der Grundrissanordnung den an eine zweckmäßig eingerichtete Postbaute gestellten Anforderungen, und es paßt sich Bundesblatt. 37. Jahrg. Bd. IV.

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518 auch die Gesammtdisposition des Baues dem gegebenen Bauplatz auf das Beste an. Die Behandlung der Façade, die bei der definitiven Ausarbeitung der Baupläne noch einige Modifikationen erleiden, wird, ist bezüglich Charakterisirung und Originalität ebenfalls eine durchaus gelungene.

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Das eigentliche Bauterrain hält 1690 m 2 ; hievon sollen nach dem vorliegenden Projekte 1154 m 2 überbaut werden.

Im Erdgeschoß werden die sämmtliehen Räume für das Hauptpostbüreau Luzern untergebracht und überdies die nöthigen Lokale für die Telegrammaufgabe eingerichtet. Im ersten Stock sind di& Bureaux und, Magazine der Kreispostdirektion und des Telegraphenbüreaifs vorgesehen ,>.\v.ä,hrend ,däs :&Vveite, StOükwerk ; nehst -den Lokalen für die,,Tele]ahQn-Centr,aJstati<>n zwei geräumige Wohnungen und der Dachstock nebst .einer kléLnea.Hauswaïtwohnung Magazine für die ver8chiedenen,;dienstliehen Abtheilungeti,/sowie Depende.pzräume für- die, Wohnungen, enthalten^ soll. .. . · · . > : - .

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Zur Beheizung des ganzeft Gebäudes einschließlich dévWôhnungen ist die Anlage einer Centralniederdruckdampfheizung, System Bechern u n d Post, in Aussicht gtìiiòmmen/ · · · · ' · * Die Ausdehnung der verschiedenen Dienstlokale geht aus nachstehendem Verzeichniß hervor : ' ' , . ' .

Schalterhalle- '. .'

Briefbüreau l Fahrpostbüreau .

Mandatbüreau .

Briefträgerzimmer Telegrammaufgabe Postwagenremise..-..

: Erdgeschoß = .; . ' .

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V . m 2 110 .

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E r s t e r S t o c k.

; Kreispostdirektpr .

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Kreispostaajunkt .

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· ·; . · Kreispostkanzlei .

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Material bureau der Kreispostdirektion .

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Kreispostkasse .

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· Kreispostkontroleur .

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Kreispqstkontrole; >· .

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Archiv und Magazin der Kreispostdirektion und der Kontrole .'

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Zimmer für Hughes-Apparate .

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Saal fili- die andern Telegrap^heiiapparate .

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,, 30 -n ^ ,, 61 ,, 62 y, 40 ,, , ; 22 ,, 84 ,, ,, ,,

70 22 86

519 Batteriezimmer .

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. m2 2 7 Magazin des Telegraphenbüreau's .

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,, 35 Schlafzimmer für einen Telegraphisten .

,, 11 Garderobe für die Telegraphisten .

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,, 27 Z w e i t e r Stock.

Lokale für die Telephon-Centralstation uad zwei Wohnungen von je sechs Zimmern und Dependenzen.

D a oh s t o c k .

Hauswarhwohnung Magazine und Dependenzräume.

Der Posthof hat einen Flächeninhalt von 435 m 2 .

IM der kurz zugemessenen Zeit war es selbstverständlich nicht möglich, einen genauer Bauplan und einen detailirten Kostenanschlag ausarbeitenzu lassen, sondern mussten wir uns mit der Anfertigung von Skizzen und der Aufstellung einer Kostenberechnung nach dem Kubikmass des Gebäudes begnügen. Der hiebei zur Anwendung gekommene-Preisansatzw von Fr; 36 per Kubikmeter stützt sich auf erfahrungsgemässe Zahlen .wie sich solche für in den letzten Jahren in Luzern aufgeführte Bauwerke von ähnlichem Charakter ergeben haben. Auch das-Preisgericht legt in seinem Berichte über die Beurtheilung (1er Konkurrenzprojekte für die Postbaute in Luzern den Berechnungen der Baukosten der prämirten Projekte den nämlichen Einheitspreis zu Grunde.

Der Kubikinhalt des Gebäudes, vom Trottoir bis Oberkant Hauptgesims gemessen, beträgt 15,692 m3, was, zum Preise von Fr. 36 pro Kubikmeter berechnet, eine Baukostensumme von Fr. 565,000 ausgemacht.

Wenn, wie wir beabsichtigen, mit den Fundationsarbeiten Mitte oder Ende Januar nächsthin begonnen werden kann, so wird es möglich sein, das Gebäude bis zum Frühjahr 1888 zum Bezüge bereit zu stellen. Bei dieser Voraussetzung werden von obiger Summe im Jahre 1886 Fr. 200,000, 1887 Fr. 250,000 und 1888 Fr. 115,000 zur Verwendung kommen.

Wir ersuchen Sie, dem nachfolgenden Entwürfe eines Bundesbeschlusses Ihre Genehmigung ertheilen zu wollen.

Genehmigen Sie, Tit., die erneute Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

B e r n , den 9. Dezember 1885.

Im Namen des Schweiz. Bundesrathes, Der Bundes präsident: Schenk.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Ringier.

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(Entwurf)

Bundesbeschluß betreffend

die Erstellung eines Post- und Telegraphengebäudes in Luzern.

Die B u n d e s v e r s a m m l u n g ' der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrathes vom 9. Dezember 1885, beschließt: Art. 1. In Luzern soll ein Post- und Telegraphengebäude nach vorliegendem Projekte erstellt werden.

Art. 2. Für den Bau desselben wird eine Summe von Fr. 565,001) bewilligt.

Art. 3. Dieser Beschluß tritt als nicht allgemein verbindlicher Natur sofort in Kraft.

Art. 4. Der Bundesrath. ist mit der Ausführung desselben beauftragt.

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Botschaft des

Bundesrathes an die Bundesversammlung, betreffend den Bau eines Post- und Telegraphengebäudes in St. Gallen.

(Vom 9. Dezember 1885.)

Tit.

Durch Bundesbeschluß vom 20. März 1884 haben Sie den Bundesrath ermächtigt, von der politischen Gemeinde St. Gallen zum Zwecke der Erstellung eines neuen Post- und Telegraphengebäudes in St. Gallen das Konihaus sammt dazu gehörendem Platz um den Preis von Fr. 250,000 anzukaufen.

Nachdem der bezügliche Kaufvertrag am 29. November 1884 perfekt geworden, ermangelten wir nicht, ohne Verzug für die Aufstellung von Projekten über den Neubau einen Konkurs unter den schweizerischen und in der Schweiz angesessenen Architekten zu veranstalten.

Die Betheiligung an der Konkurrenz war eine sehr starke, indem innert, der bestimmten Frist 59 Entwürfe eingeschickt wurden.

Das zur Beurtheilung derselben bestellte Preisgericht ertheilte drei Preise, nämlich einen ersten a n d i e Architekten Hirsbrunner Camoletti in Genf und einen dritten an Architekt Meyerhofer in Zürich. Mit der Ausarbeitung der definitiven Baupläne wurden die mit dein ersten Preise be lachten Architekten b e t r a u t u n d i ihnen gleichzeitig die Bauleitung übertragen. Die Anfertigung der Baupläne und die Aufstellung des detaillirten Kostenanschlages erfolgte im letzten Sommer.

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Botschaft des Bundesrathes an die Bundesversammlung, betreffend den Bau eines Postund Telegraphengebäudes in Luzern. (Vom 9. Dezember 1885.)

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Jahr

1885

Année Anno Band

4

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54

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

12.12.1885

Date Data Seite

517-521

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10 012 953

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