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Botschaft des

Bundesrathes an die Bundesversammlung betreffend den Ankauf eines Bauplatzes zum Zwecke der Erstellung eines neuen Post- und Telegraphengebäudes in Luzern.

(Vom 1. Juni 1885.)

Tit.

Die dermaligen Lokale des Hauptpost - und Telegraphenbüreau, sowie der Kreispostdirektion in Luzern haben sich schon seit Langem als ganz unzureichend erwiesen ; zürn Theil sind sie auch durchaus ungeeignet eingerichtet und entsprechen sie in gesundheitlicher Beziehung den Anforderungen nicht. Die Lage des Telegraphen bureau und der Zugang zu demselben (durch das Postgebäude) müssen als höchst unpassend bezeichnet werden, namentlich wenn man den starken Fremdenverkehr und die dadurch bedingten höhern Anforderungen an die DiensteinrichLungen in Betracht zieht. Die beschränkten Räumlichkeiten , welche der Post zur Verfügung stehen, haben schon vor mehreren Jahren die Nothwendigkeit ergeben, die ganze poste-restante-Abtheilung vom Hauptpostbüreau weg zum Filialbüreau im "Seehof" (am SchweizerhofQuai) zu verlegen.

Diese Mängel in der Beschaffenheit der Dienstlokale sind nachgerade in einem Maße fühlbar , daß der Zustand sich als ein unhaltbarer darstellt.

Die Postverwaltung ist bereits anfangs 1881 mit der Kantonsregierung und dem Stadtrathe von Luzern zu dem Zwecke in Unterhandlungen getreten, um von ersterer, als Vermietherin der Bundesblatt. 37. Jahrg. Bd. III.

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218 gegenwärtigen Lokale, Anerbietungen für einen zweckmäßigen A nb a u , und von beiden solche für einen N e u b a u und fernere miethweise Ueberlassung »n die Eidgenossenschaft zu erlangen. Die zwei luzernischen Behörden zeigten verdankenswerthes Entgegenkommen, und es war die Regierung bald in der Lage, der PostVerwaltung Projekt-Skizzen über einen Anbau , sowie über einen auf staatlichem Grund und Boden zu erstellenden Neubau zu vorläußger Prüfung einsenden zu können. Bei näherer Untersuchung dieser beiden Projekte erzeigte es sich aber, daß absolut geeignete und namentlich in Rucksicht auf den Verkehr mit dem Bahnhof und den Schifflandungsplätzen gut gelegene Lokale in keinem Falle in Aussicht stehen, so daß weitere Verhandlungen mit der Kautonsregierun» unterblieben. Der Stadtrath von Luzern seinerseits erklärte nach längerer Zeit, daß er aus verschiedenen zwingenden Gründen darauf verzichten müsse, auf Rechnung der Stadigemeinde einen Neubau zu erstellen.

Bei dieser Sachlage war die Postverwaltung auf den Versuch angewiesen, auf dem Wege des Traktirens mit Privaten zum Ziele zu gelangen, und in der That gingen ihr in den Jahren 1883 und 1884 der Reihe nach die verschiedensten Projekte und Offerten ein. Allen wurde nicht nur vom postdienstlichen, sondern auch vom bautechnischen Standpunkte aus die gründlichste Untersuchung zu Theil, und schließlich stand in beiden Beziehungen die Ueber/eugung fest, daß die oöerirten, bereits b e s t e h e n d e n Lokale nicht zweckdienlich, solche überhaupt in Luzern nicht erhältlich seien und daher nichts Anderes übrig bleibe, als zu einem N e u b a u zu schreiten.

Hieraus ergab sich die weitere Erwägung, daß es auch in Luzern unter allen Gesichtspunkten das weitaus Beste sei, wenn der Bund selbst ein neues Gebäude erstelle, sofern dies unter annehmbaren Bedingungen ermöglicht werden könne, indem ja erfahrungsgemäß die eidgenössische Verwaltung überall da, wo sie selbst Eigenthilmerin der Dienstgebäude ist, nach allen Richtungen in einem ungleich günstigem Verhältnisse steht, als dort, wo sie sich in der Stellung eines bloßen Miethers befindet.

Bei der Auswahl des Bauplatzes war man naturgemäß auf die Kleinstadt, nämlich das Terrain zwischen dem jetzigen Postgebäude (Regierungsgebäude) und dem Bahnhof, angewiesen und es sind auch wirklich von keiner andern
Seite her Offerten erfolgt.

Die eingegangenen, auf den bezeichneten Stadttheil bezüglichen Projekte gaben Anlaß zu wiederholter Beaugenscheinigung und langer, einläßlicher Prüfung. Wenn wir schließlich der von Herrn

219 Emil N a g e r zum Preise von Fr. 210,000 offerirten, ,,Mooseggmatt"' genannten Liegenschaft, welche am Bahnhofplatz zwischen den Hotels ,,Gotthard" und ,,du Lac" gelegen ist, den Vorzug gegeben haben, so glauben wir damit sowohl im Interesse des Bundes, als in demjenigen der Stadt Luzern das Richtige getroffen zu haben.

Nicht nur befinden sich Bahnhof und Landungsplätze in unmittelbarer Nähe und wird in Folge dessen der Fourgondienst entbehrlich , sondern das Post- und Telegraphengebäude wird auch in größere Nähe der obern Großstadt, von welcher es nur durch die neue Reußbrücke getrennt ist, und speziell der großen Quaigasthöfe gerückt, während der neue Platz, nur circa 380 m. vom jetzigen Postgebäude entfernt, auch für die Kleinstadt nicht zu extrem gelegen ist. Das Filialbüreau in der Großstadt kaiin füglich aufgehoben werden, wogegen vielleicht die Errichtung einer einfachen Ablage (Aufgabestelle) in der untern Kleinstadt angezeigt erscheinen mag.

Der Nager'sche Bauplatz ist genügend groß, um ein in allen Beziehungen zweckdienliches, auch für alle zukünftigen Bedürfnisse berechnetes Gebäude darauf erstellen und namentlich alle diejenigen Lokale, welche im Interesse des Dienstes und des Publikums itn Brdgeschoß untergebracht sein sollen, in letzteres verlegen zu können.

Im Kaufpreise von Fr. 210,000 ist ein auf der Liegenschaft befindliches Wohngebäude (zum Abbruch), sowie ein zur Verlegung und Wiederverwendung geeignetes Chalet inbegriffen. Auf der Liegenschaft lasten keine andern Beschwerden, als die Verpflichtung zur Ausführung (theilweise in Verbindung mit Anstößern) einer Verbindungsstraße zum Reußquai und einer solchen an der Südgrenze der Liegenschaft nach dem Bahnhofplatz. Behufs Erstellung einer Zufahrt (mit Geleisen für große Handkarren) zum Bahnhofe stellen die Anstösser das benöthigte Terrain dem Bund gratis zur Verfügung.

Der Gesammtflächeninhalt des Bauplatzes beträgt 2423 m 2 Davon gehen ab · für zwei Straßen und für Durchführung der vorgeschriebenen Baulinie .

. . 703 ,, bleiben für die üeberbauung verfügbar

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1720 m2

Der Quadratmeter kommt daher, die gesammte Fläche angenommen, auf Fr. 86. 66, und bei Berechnung nur der Baufläche auf Fr. 122. 09 zu stehen, wobei der Werth der im Kaufe inbegriflenen Immobilien (Wohnhaus und Chalet) nicht gerechnet ist.

220 Es ist dies ein Preis, der bei den Verhältnissen von Luzern und der Vorzüglichkeit des Platzes als ein mäßiger bezeichnet werden darf.

F ü r h e u t e s t e l l e n w i r den Antrag,uns zumm A n k a u f des von H e r r E m i l Nagerer zum P r e i s e von F r. 210,000 off er ir t en B a u p l a t z e s ( n o r d ö s t l i c h er T h ei l d e r Liegenschaft ,,Mooseggmatt" beim Bahnhof in Luzern) zu ermächtigen.

Bei den Akten befindet sich ein Situationsplan, auf welchem das Nager'sche Grundstück roth eingezeichnet ist.

Ferner ist auf Grund eines sorgfältig aufgestellten Bauprogramms das bei den Akten liegende Projekt zu einem Post- und Telegraphengebäude ausgearbeitet worden. Das Projekt sieht die Erstellung eines Erdgeschosses, eines ersten und zweiten Stockwerkes, sowie eines Mansardendaches vor. Für Dienstzwecke würden Erdgeschoß und erster Stock, sowie der Haupttheil des Mansardendaches verwendet, während das zweite Stockwerk für Privatwohnungen bestimmt wäre. Die für das Hauptgebäude zu überbauende Grundfläche hält 1070 m 2 D e r Anbau m i t Postremise nimmt .

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. 250 ,, in Anspruch, für den Posthof ist eine Fläche von .

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400 ,, i m Ganzen also eine solche v o n .

in Aussieht genommen.

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1720 r n 2

Die vorläufige Kostenberechnung für die ganze Baute stellt sich auf Fr 550,000, wobei berücksichtigt ist, daß in Anbetracht der Lage des Bauplatzes die Ausführung der Façaden, wenn auch keineswegs eine luxuriöse, doch eine etwas reichere sein wird, als sie unter andern Umständen nothwendig wäre.

Nach definitivem Ankauf des Bauplatzes würde, wie dies in Bezug auf das Postgebäude in St. Gallen geschehen ist, auf Grund eines genauen Bauprogrammes ein Preisaussehreiben für Einreichung von Bauplatten stattfinden; nachher würden wir selbstverständlich Ausfuhrungspläne und detaillirte Kostenberechnungen ausarbeiten und den Bau ausschreiben lassen, um Ihnen sodann (voraussichtlich in der nächsten Dezembersession) weitere bestimmte Vorlagen machen zu können.

Indem wir für das Gebäude als Amortisationsquote und für den Unterhalt zusammen 2% der Baukosten und im Uebrigen von den Gesammtkosten einen Kapitalzins von 4% in Anschlag bringen, so ergibt dies als jährlich zu entrichtenden Miethzins :

221 4 % der Gesammtkosten von Fr. 760,000 . Fr. 30,400 2 °/o der Baukosten von Fr. 550,000 für Amortisation und Unterhalt ,, 11,000 Zusammen Fr. 41,400 Davon ab der Ertrag an Untermiethen (im 2. Stockwerk) ,, 3,400 Bleiben für Dienstzwecke Fr. 38,000 Die gegenwärtigen Miethen für Post und Telegraph (inkl.

Filialbüreau) betragen, der Qualität der Hauptlokale entsprechend, nur ' . Fr. 10,000 Dazu kommen die Ausgaben für den Fourgondienst mit ,, 9,360 Total der in Zukunft wegfallenden Kosten . Fr. 19,360 Demnach beträgt das Plus der künftigen Ausgaben gegenüber jetzt in. Wirklichkeit Fr. 18,640.

Wir empfehlen Ihnen nachstehenden Entwurf eines Bundesbeschlusses zur Annahme und benutzen diesen Anlaß, Sie, hochgeachtete Herren, unserer vollkommenen Hochachtung zu versichern.

B e r n , den 1. Juni 1885.

Im Namen des Schweiz. Bundesrathes, Der Bundespräsident: Schenk.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Bingier.

222 (Entwurf)

Bundesbeschluß betreffend

den Ankauf eines Bauplatzes zum Zwecke der Erstellung eines neuen Post- und Telegraphengebäudes in Luzern.

Die Bundesversammlung djer s c h w e i z e r i s c h e n E i d g e n o s s e n s c h a f t , , nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrathes vom Ì. Juni 1885, beschließt: 1. Der Bundesrath ist ermächtigt, von Herrn Emil N a g e r in Luzern zum Zwecke der Erstellung eines neuen Post- und Telegraphengebäudes in Luzern durch den Bund den nordöstlichen Theil seiner Liegenschaft, genannt ,,Mooseggmatt", beim Bahnhof in Luzern mit einem Gesammtflächeninhalt von 2423 m 2 um den Preis von Fr. 210,000 anzukaufen, und es wird ihm der hiefür erforderliche Kredit ertheilt.

2. Der gegenwärtige Beschluß tritt, als nicht allgemein verbindlicher Natur, sofort in Kraft.

3. Der Bundesrath Beschlusses beauftragt.

ist mit der Vollziehung dieses

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Botschaft des Bundesrathes an die Bundesversammlung betreffend den Ankauf eines Bauplatzes zum Zwecke der Erstellung eines neuen Post- und Telegraphengebäudes in Luzern. (Vom 1. Juni 1885.)

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06.06.1885

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