Beilage zum ,,Schweiz, Bundesblatt", N° 52 vom 28, November 1885,
# S T #
Schweizerischer Zolltarif und
statistisches Waaren - Verzeichnisse für die
Ein-, Aus- und Durchfuhr.
(Pro 1. Januar 1886.)
Inhaltsverzeichnis^ Einleitung A. Instruction fllr die Ausstellung der Déclaration B. Einfuhrzolltarif und statistisches Waarenverzeichniss fUr und Durchfuhr
Seite 5 6 die Ein-, Aus9
I. Abfälle und Düngstoffe II. Chemikalien.
A Apotheker- und Drogueriewaaren B . Chemikalien f ü r gewerblichen Gebrauch .
.
.
C. Farbwaaren III. Glas ·.
.
.
IV. Holz V. Landwirtschaftliche Erzengnisse VI. Leder VII. Literarische, wissenschaftliche u n d Kunst-Gegenstände .
.
VIII. Mechanische Gegenstände.
A. Uhren B. Maschinen und Fahrzeuge IX. Metalle.
A. Blei B. Eisen C. Kupfer D. Nickel E. Zink P. Zinn G. Edle Metalle H. Erze und Metalle, verschiedene X. Mineralische Stoffe XI. Nahrungs- und Genussmittel XII. Oele und Fette XIII. Papier XIV. Spinnstoffe.
A. Baumwolle B. Flachs, Hanf, Jute, etc C. Seide D. Wolle, rein oder gemischt E . Kautschuk u n d Guttapercha .
.
.
.
.
.
F. Stroh, Rohr, Bast, etc Gr. Confections- und Modewaaren
9 .
.
.
10 11 15 17 18 21 2l 22 23 25 26 27 29 30 30 30 31 31 32 34 4l 41
.
Verte
42 45 48 50 53 53 54
Inhaltsverzeichniss.
Seite B. Einfuhrzolltarif und statistisches Waarenverzeichniss für und Durchfuhr (Fortsetzung): XV. Thiere und thierische Stoffe.
A. Thiere B Thierische Stoffe XVI. Thonwaaren XVII. Verschiedene Waaren
die Ein-, Aus-
C. Ausfuhrzolltarif D. Specielle Bestimmungen E. Länderverzeichniss Anhang: Verordnung betreffend die Statistik des "Warenverkehrs der Schweiz mit dem Auslande
56 57 58 60 61 62 66 69
Einleitung.
1) In dem vorliegenden Imprimate ist der schweizerische Zolltarif vom 26. Juni 1884 mit dem statistischen Waarenverzeichnisse für die Ein-, Ausund Durchfuhr verschmolzen worden.
2) Der Zolltarif ist mit gewöhnlichen Lettern gedruckt; da wo für die statistische Anschreibung der Wortlaut der einzelnen Positionen über den Text des Zolltarifes hinausgeht, sind die betreffenden Zusätze, etc., cursiv gedruckt.
3) Die in der Rubrik ,,Einfuhrtarif, Zoll" verzeichneten Zollansätze entsprechen den zur Zeit wirklich zu beziehenden, durch den Generaltarif oder Conventionaltarife festgesetzten Zöllen.
4) Die Verzollung erfolgt nach Mitgabe des Bruttogewichtes 1 der Waaren die angegebenen Taraansätze haben lediglich behufs eventueller Ausmittlung des Nettogewichtes für die statistische Anschreibung Geltung.
5) Die Nummern des statistischen Waarenverzeichnisses stimmen grundsätzlich mit den Nummern des Einfuhrzolltarifes überein; da wo eine Tarifposition zum Zweck der Statistik in Unterabtheilungen geschieden werden musste, sind letztere mit Buchstaben bezeichnet, z. B. ,,Abfälle der Eisenbearbeitung, etc.", Nr. 1-b.; ,,Weinstein, roh" Nr. 15-f.; ,,Zinnsalze" Nr. 17-z., etc., etc.
B e r n , November 1885.
Schweiz. Zolldepartement.
1 Art. 2 des Bundesgesetzes betreffend einen neuen Zolltarif, vom 26. Juni 1884 (A. S. n. F. VII, Seite 549).
A.
Instruction für die
Ausstellung der Déclaration.
Die Déclaration hat folgende Angaben zu enthalten: a.
b.
c.
d.
e.
f.
Gattung der Waare; Menge (Gewicht oder Stückzahl); Verpackungsart ; Zeichen, Nummern, Anzahl der Waarenstücke ; Herkunfts- und Bestimmungsland ; Werth: bei der Einfuhr für die nach dem Werth verzollbaren, sowie für diejenigen Waaren, deren Anschreibung nach dem Werthe im statistischen Waarenverzeichniss speciell vorgeschrieben ist; bei der Ausfuhr für alle Waaren; g. Erklärung, ob die Waare zur Ein-, Aus- oder Durchfuhr (Gelei tscheinlöschung), zur Geleitscheinabfertigung, zur Einlagerung oder zur Freipassabfertigung, bzw. Freipasslöschung, bestimmt sei; h. Unterschrift des Declaranten; i. Datum ihrer Ausstellung.
Die Gattung der Waare ist bei der Einfuhr, Ausfuhr und Durchfuhr nach Nummer und Wortlaut des statistischen Warenverzeichnisses (Columnen l und 2 des nachfolgenden Tarifes) zu declariren. Es empfiehlt sich im Interesse der Deutlichkeit, da wo der Statistik halber eine Tarifposition in Unterabtheilungen zerfällt, die betreffende Nummer in Bruchform zu schreiben, ,, l 17 z. B. b, , etc.
b o Die M e n g e n - A n g a b e hat, ausser dem für die Verzollung, bzw. für den Bezug der statistischen Gebühr, massgebenden Bruttogewichte, für die Statistik auch das Nettogewicht der Waaren in Kilogrammen zu liefern.
Für verpackte Waaren kann das Netto-Gewicht nöthigenfalls mit Zugrundelegung der im statistischen Waarenverzeichniss bei den einzelnen WaarenNummern angegebenen Tara-Ansätze berechnet werden.
Die Angabe der Stückzahl ist erforderlich für die per Stück verzollbaren Gegenstände und für solche, deren Déclaration per Stück im statistischen.
Waarenverzeichniss speciell vorgeschrieben ist.
Als Land der Herkunft ist dasjenige Land anzusehen, aus welchem die verkaufte Waare zur Versendung gelangt; als Land der Bestimmung dasjenige, in welches die Waare verkauft wird.
Der Werth der ausgehenden Waaren ist vom Versender jeweilen in der Weise zu berechnen, dass zum Marktpreise am Versendungsorte die Transportkosten bis zur Landesgrenze geschlagen werden.
Bei Zusammenpackung .verschiedener Waarengattungen sollen die oben erwähnten Angaben für jede Waarengattung besonders gegeben werden.
Für die Controlirung der die schweizerische Zollgrenze überschreitenden Waaren ist die in Art. 4 des Bundesgesetzes betreffend einen neuen schweizerischen Zolltarif, vom 26. Juni 1884, vorgeschriebene statistische Gebühr zu entrichten; dermalen beträgt dieselbe: l Rappen per q. für die nach dem Gewichte, l ,, ,, Fr. 50 Werth für die nach dem Werth e, l ,, ,, Stück für die nach der Stückzahl zu declarirenden Waaren.
Diese Gebühr soll für je eine Abfertigung, bzw. Sendung, nicht weniger als 5 Rappen betragen.
Für die Entrichtung der statistischen Gebühr haftet jeweilen der Waarenführer.
Von der Bezahlung derselben sind ausgenommen : a. Waaren, für welche ein Zoll entrichtet wird ; b. Waaren, welche im Grenzverkehr oder im kleinen Marktverkehr einoder ausgehen (siehe Verordnung des Bundesrathes vom 13. November 1885, Art. 8, litt, a, b, e, f, g, h, l und n).
c. Postsendungen.
d. die durch Verkehrsverbindungen bedingten Durchfuhren auf kurzen Strecken, z. B. über Enclaven, etc.
e. leere Fässer, Säcke u. dgl. nach Art. 119 der Vollziehungsverordnung zum Zollgesetz. 1 * 1
Siehe eidg. Gesetzsammlung, n. F., V, 588.
Die statistische Gebühr ist zu entrichten : a.
b.
c.
d.
bei der Einfuhr in den freien Verkehr; bei der Ausfuhr aus dem freien Verkehr; bei der Durchfuhr (Geleitscheinlöschung); bei der Freipasslöschung.
Die Entrichtung der statistischen Gebühr geschieht durch Aufkleben von Postwerthzeichen im erforderlichen Betrage auf der Déclaration.
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben der Deelarationen ist gegenüber der Zollverwaltung der Déclarant verantwortlich (Art. 50 und ff. des Zollgesetzes); ihm bleibt jedoch der Regress gegen den Aussteller der Begleitpapiere vorbehalten, sofern letztere Anlass zu unrichtiger Déclaration gegeben haben.
B.
Einfuhr-Zolltarif und
statistisches Waarenverzeicnniss für die
Ein-, Aus- und Durchfuhr.
Erklärung der Abkürzungen in der Rubrik « Taraansatz :
C -- Kiste, F = Fass und Korbflasche, K = Korb, B = Ballen, S = Sack, Kb = Kübel, T = Trommel, R = Reservoirwagen, H = Harrasse.
Statistik Nr.
1
1-0
1-6
Einfuhrtarif.
Bezeichnung der Waare.
Nr.
I. Abfälle und Düngstoffe.
Abfälle : -- animalische, wie : Abfälle der Wachsbereitung; Hautabfäll'e, die nur zur Leimbereitung tauglich sind (Leimleder); thierisches Blut, flüssig oder eingetrocknet ; Hornspäne ; Thierflechsen ; Klauen, Knochen ; etc.
-- vegetabilische, wie: Branntweinspülig (Schlempe); Traber (Trester), Weinriefe; Oelkuchen u. dgl. Rückstände von ausgepressten Früchten und öligen Samen ; etc.
-- mineralische, wie: Abfälle der Eisenbearbeitung, der Glasfabrikation, von Seifensiedereien ; Scherben von Glasund Thonwaaren; Münzgekrätz; etc.
Zoll.
Taraansatz in °/o des Bruttogewichts.
Fr. Ct.
per q.
1
frei
1
frei
1
frei
F: 10. B: 4 ' S: 2
S. Instruction für die Ausstellung der Déclaration, Seite 6.
10
Statistik Nr.
Einfuhrtarif.
In °/o des
Nr.
3 4 5
gV 7
Düngstoffe : -- Stalldünger; Düngererde (Compost); Kalkäscher und Knochenschaum (Zuckererde) ; Asche (Knochen-, Steinkohlen-, Torf-, Holzasche), auch ausgelaugte; Schlamm, Kehricht, etc.; Dünglumpen, sowie andere zum Zwecke der Düngerfabrikation dienliche Abfälle; Abfallschwefelsäure .
-- Guano; Düngsalze, wie: Phosphorite, Phosphate , Ammoniaksalze , rohe, Ammoniak, schwefelsaures, Chlorkalium, Kalidünger; Knochenmehl; etc.: -- -- nicht aufgeschlossen -- -- aufgeschlossen, Kunstdünger . .
Kleie, Oelkuchenmehl, Viehfuttermehl; Johannisbrod ; Malzkeime, sowie anderweitig nicht genannte zu Zwecken der Viehfütterung dienliche Abfälle . . .
Lumpen (Hadern) aller Art, mit Ausnahme der Dünglumpen; altes Tauwerk und andere zur Papierfabrikation taugliche Abfälle, Maculatur, etc.; I^ederschnitzel und Abfälle von gegerbten Häuten
Zoll.
Bruttogewichts.
Fr. Ct.
per q.
I. Abfalle und Düngstoffe.
2
Taraansatz
Bezeichnung der Waare.
2
frei
3 4
--.20
frei
F: 10
5 6
frei -- . 20
7
--.20
B : 4. S : 2
II. Chemikalien.
A. Apotheker- und Drogueriewaaren.
8
Rohstoffe, vegetabilische und animalische, zu pharmazeutischem Gebrauch, wie: Beeren , Blätter , Blüthen , Früchte, Fruchtschalen, Hölzer, Krauter, Rindeu, Samen, Wurzeln u. a., soweit sie nicht unter V fallen
8
( C c f c F : 15 3. -- {K: 8. B: 4 l ^^ [
8:2
S. Instruction für die Ausstellung der Déclaration, Seite 6.
Statistik Nr.
Einfuhrtarif.
Bezeichnung der Waare.
»r.
9-a
10 11
Droguerien (Pflanzen-Säfte, -Extracte und andere Producte), soweit sie nicht unter Nr. 15-- 18 fallen Alkaloide, chemische Producte, nicht genannte, soweit sie nicht unter Nr. 15 bis 18 fallen; Chinaextract ; Kampher, rafflnirter; Süssholzsaft Mineralwasser, natürliches und künstliches Pharmaceutische Präparate , Pulver, Pastillen, Pflaster, Pillen, Salben, Tincturen, ätherische Oele und Essenzen : in En°ros-Packung
11-a Chirurgische Verbandmittel Geheimmittel und Specialitäten aller Art 12 zu medicinischern Gebrauch : in Detailpackung .
12-a Syrup in Form von Heil- oder Arzneimitteln Kosmetische Mittel 13 13-a Parfürnerien Waschschwämme 14
Taraansatz in °/o des Bruttogewichts.
Fr. Ct.
per q.
II. Chemikalien.
A. Apotheker- und Orogueriewaaren.
9
Zoll.
11
9
10.-
CdéF: 15
9a 10
K: 8. B: 4 S: 2
7. -- 3. -- 0:40. F: 15
11 11
40.-- V C & F : 20 ,40.--
12
100. --
12a 13 13a 14
C: 30 30.-- F: 20 70. 30.-- e F : 20 20.-- /\C c fB: 4
15 15 15
T: 20 --.20 C,FcfeR:15 --.20 K: 8. B:4 --.20 S: 2
B. Chemikalien flir gewerblichen Gebrauch.
Rohe Hülfstoffe: Citronensaft 15 15-a Gummi; Harze, rohe, und Colophonium 15-6 Pech
S. Instruction für die Ausstellung der Déclaration, Seite 6.
12
Einfuhrtarif.
Statistik Nr.
Taraansutz
Bezeichnung der Waare.
ili °/o des
Nr.
Zoll.
Bruttogewichts.
Fr. Ct.
per q.
II. Chemikalien.
B. Chemikalien für gewerblichen Gebrauch.
Rohe Hülfstoffe:
15-c \5-d 15-e 15 ·*· ** -/ t/ 15-0
Salpeter, roh
15
-- . 20
Schwefel
15
-- .20
Theer
15
Weinstein, roh
15 15
-- .20 --.20 --.20
Nicht genannte rohe Hülfstoffe
.
Zubereitete Hülfstoffe:
16
16-a 16-& 16-c 16-d 16-e 16-/
Baryt, schwefelsaurer; Chlorbarium; Chlorcalcium, rohes; Chlormagnesium ; Chlormangan; Eisenbeize; Kalk: holzessigsaurer, -- roher carbolsaurer, -- salzsaurer ; Magnesia, schwefelsaure (Bittersalz); Schwefelbliithen; Schwefeleisen; Schwefelnatrium * e t c .
. . . .
Alaun aller Art Arsenige Säure Beinschwarz Chlorkalk Glätte .
.
.
Holzessigsäure, rohe (Essigsäure aus Holzessig
16-0 Kastanienextract, flüssiger 16-Ä Natron, arseniksauresf l ü s s i g e s. . . .
-- doppeltkohlensaures . . . .
16-* -- schwefelsaures (Glaubersalz) 16-fe
16 16 16 16 16 16
-- .30 --.30 --.30 --.30 -- .30 --.30
16 16 16 16 16
-- .30 -.30 --. 30 --.30 --.30
ÀO T : f\r\ C,F&R:15 K: 8. B: 4 S: 2
-u
S. Instruction für die Ausstellung der Déclaration, Seite 6.
Einfuhrtarif.
Statistik Nr.
Bezeichnung der Waare.
Nr.
16-Z
16
--.30
16
. 30
16
-- . 30
16-o -- r o h u n d kristallisirt . . . . " . .
16
-- . 30
16-59
16
-- . 30
16-g Thonerde , essigsaure und schwefelsaure U~r Vitriol (Eisen-, Kupfer- und Zink-) .
16
--.30
16
--.30 --.30
16-TO
16-w
Tarannsatz in > des Jruttogewichts.
Fr. Ct.
per q.
II. Cbemikalien.
B. Chemikalien flir gewerblichen Gebrauch.
Zubereitete Hülfstoffe: Natron, unterschwefligsaures , schwefligsaures und doppeltschwefligsaures Salzsäure .
Zoll.
13
Soda:
IV
f
16-s Wasserglas Anthracen; 17
Arsensäure; Benzoesäure; Bittermandelöl, künstliches; Chloraluminium; Chlorzink; Gallussäure; Gerbsäure; Holzgeist; Kalk, doppeltschwefligsaurer ; Natronsalze, anderweitig nicht genannte; Paraffin; Salicylsäure, rohe; Schwefeläther; Schwefelarseuik ; Zinkstaub ; etc
16
T' 20
C,F&R:15
K *.
17
1. _
1
17-a Amlung, roh und geröstet, Stärkegummi (Dextrin)
17a -- . 60
2
17-a Sago und
Tapioca zu technischen Zwecken 17-a8 Salpetersäure 17-6 Aetzkali ; Aetznatron 17-c Anilin; Anilin Verbindungen zur Farbenfabrikation
Q O.
R.. " 4 JL>
fi- 1 £i U ·
17a
-- . 60
17a 17
-- . 60 1. _
17
1. --
S. Instruction für die Ausstellung der Déclaration, Seite 6.
14
Einfuhrtarif.
Statistik Nr.
Bezeichnung der Waare.
Nr.
Zoll.
Taraansatz in °/o des Bruttogewichts.
Fr. Ct.
per q.
II. Chemikalien.
B. Chemikalien flir gewerblichen Gebrauch.
Zubereitete Hülfstoffe:
17-d 17-e 17 -/ 17 -g 17 -h 17 -i 17 -Je 17-1 17 -m 17 -n 17-o 17-i> 17-2 17-r
17
1.--
. . . .
17
1. --
Bleioxyd, salpetersaures ; Bleisuperoxyd .
17
1.-
Borax
17
Carbolsäure, rohe
17
1. -- ·[
17
1
Grlyceriu
17
1. -
Grünspan
17
Kali, blausaures gelbes
17
1. -- j_
Benzol ; Naphtalin Blei, essigsaures (Bleizucker)
Catechu
^
17 17
1. -- -[
iiberman 'aQsaures
17
\
Kastanienextract, fester
17
1
17
1
17 17 17 17
1.--
-- --
chromsa,ures rothes o
Kleesäure (Oxalsäure) ; fox&ls&uves Kali]
Sauerkleesalz . . . . .
17-« 17-«
Olein (Oelsäure)
17-M
Salmiak (Chlorammonium) ; Salmiakgeist
Pottasche . . .
17 -t; Salpeter raffinirter 17 -w Stearin
17-x 17 -y
Thonerdehydrat in Teig; Thonerdenatron
17-2
Zinnsalze
1. -- \_
17
1. -- -j^
17
\
17 17
1.-- j
Türkischrothöl; Ricinusöl zu technischen
T: 20 C,F&R:15 K: 8. B: 4 S: 2
S. Instruction für die Ausstellung der Déclaration, Seite 6.
Bezeichnung der Waare.
Nr.
in °/o des Nr.
18
Nicht genannte zubereitete Hülfstoffe
Zoll.
Bruttogewichts.
Fr. Ct.
per 4v.
II. Chemikalien.
B. Chemikalien für gewerblichen Gebrauch.
18
Taraansatz
Einfuhrtarif.
Statistik
15
2."--
l1
rp J. .. on £f\J
JC,F
1.50 S: 2 7 F: 15
I
18-a Harze, gereinigte
18a
19 20 21
Weingeist, Sprit, etc., denaturirt .
19
Pyrotechnische Präparate
20
50. -- 40. -- 20.---
24
5. -- 2
25
7. -- )l Kb: 12
Sprengmaterialien, wie Dynamit, Zündkapseln; Sprengschnüre
etc.;
22 23
Zündhölzchen und Streichkerzchen
21 22
Zündschwamm und andere Zündmaterialien; Pechfackeln
23
24 25
Wagenschmiere ^Wichse
C i f e F : 20
1IO rt (K fr T?r . : -iIO K
Leim und Gelatine :
26 27 28
-- roh
26
-- gereinigt und Fischleim
27
-- . 60 7. --
Presshefe
28
16.--
29
--.20
29
--.20
29
--.20
C c f e F : 15 K: 8
C. Farbwaaren.
Farbstoffe, mineralische und vegetabilische, nicht anderweitig genannte :
29
-- Färber den, roh, ungereinigt, nicht gemahlen
29-a -- Farbhölzer, i n Blöcken . . . .
29-6 -- Farb-Beeren- , -Rinden, -Wurzeln, etc. : roh
C & F : 15 Kb. 12 K: 8. B: 4 ö. 0 P· &
S. Instruction für die Ausstellung der Déclaration. Seite 6.
16 Statistik Nr.
Einfuhrtarif.
Bezeichnung der Waare.
Nr.
Zoll.
Taraansatz in °/o des truttogcwichts.
Fr. Ct.
per q.
II. Chemikalien.
C. Farbwaaren.
Farbstoffe, mineralische und vegetabilische, nicht anderweitig genannte:
30
-- Farberden, gemahlen, gereinigt, geschlemmt, etc -Hölzer, -Rinden, - Wurzeln, etc. : gemahlen, geraspelt, gepulvert, geschnitten, etc. .
30
--.60
30
--.60
30-a -- Färb -Beeren,
31
Orlean; Orseille, präparirte; Cochenille; Indigo; etc
Safflor;
31
4
32
3.--
32
3. --
33
7._ C & F : 15 Kb: 12 K: 8. B: 4 ' S: 2
34 35
1.-- 3. --
36 37 37
3.50 7.-- 7
38 39
16.-- 7
Extracte von Farbstoffen:
32
-- Krappextract, G-arancine; Indigolösung
32-a -- Alizarin, künstliches, trocken oder in Teig;
33
-- andere flüssige oder feste Extracte v o n Farbstoffen . . .
.
Farben, zubereitete, trocken, in Teigform oder flüssig: -- Grundfarben :
34 35 36
-- -- Kienruss u n d Mennige . . . .
37
-- künstliche Farben aus Steinkohlentheer
-- -- Bleivveiss und Zinkweiss
.
.
.
-- Chromgelb; Chromgriin; Mineral blau; Pariserblau; Smalte; Ultramarin
37-oe -- andere nicht genannte bunte Farben
38
Farben, zubereitete: in Schachteln, Flaschen, Muscheln, Töpfchen, Stengeln
39
Firnisse u n d Lacke aller A r t . . . .
S. Instruction für die Ausstellung der Declaration, Seite 6.
Statistik Nr.
Einfuhrtarif.
Bezeichnung der Waare.
Kr.
III.
40
Zoll.
17
Tar aansatz in °/o
Fr. Ct.
per q.
Glas.
Dachglas und Glasziegel, Bodenplatten von Glas .
.
40
7.
41
7_
Fensterglas :
41 42
-- gewöhnliches (naturfarbiges)
.
25.-- 42 a 16.-- 42
-- gemustertes, mattes
42-a -- gefärbtes Hohlglas und Glaswaaren :
43 44
-- Glaskugeln zur Uhrengläserfabrikation ; Glasstangen und Glaslitzen zu gewerblichen Zwecken
43
-- Farblose Flacons für condensirte Milch
44
1. 50 3.50
44 a
1.50 C c f c F : 20
-- aus halbgrünem Glas, soweit sie nicht unter Nr. 43 fallen
45
5. --
-- aus gewöhnlichem farblosem (sogen.
weissem) Glas: nicht geschliffen oder nur mit leicht abgeschliffenem Boden, eingeriebenem Stöpsel , soweit sie nicht unter N r . 4 4 fallen . . . .
46
8. --
-- matte, bemalte, vergoldete und andere Glaswaaren aller Art, soweit sie nicht in eine der vorstehend genannten Arten fallen, auch in Verbindung mit unedlen Metallen
47
30.--
44-a -- aus gewöhnlichem schwarzem , brau-
nem, grünem Glas (Bouteillenglas) (gewöhnliche Weinflaschen, etc.J .
45 46
47
47 -a -- geschliffene, gravirte, farbige (aus gefärbtem Glas); Uhrengläser
48
Glasflüsse, Email, Glasperlen
.
.
. . . .
K: 10
47 a 16.-- 48
4.--
H: 6
S. Instruction für die Ausstellung der Déclaration, Seite 6.
18
Einfuhrtarif.
Statistik Nr.
Bezeichnung der Waare.
Nr.
Zoll.
Taraansatz in °/o des Bruttogewichts.
Pr. Ct.
per q.
III. Glas.
Spiegelglas, unbelegtes, jeder Grosse .
49
.
49
16.--
Spiegelglas, belegtes, und Spiegel :
C c f e F : 20
2
50 51
-- unter 1 8 dm , mit der Rahme gemessen
50
16.--
51
30.--
52
--.02
2
-- von 18 dm und darüber, mit der Rahme gemessen
K: 10 H: 6
IV. Holz.
52
Holzborke
--
Brennholz, Reisig: 1
52-a 52-oe 2 52 -a3 52-& 52-c
-- Weichholz -- Hartholz Torf
.
Lohkuehen, Gerberrinde, Gerberlohe .
.
52 a frei 52 a frei 52 a frei 52 -.02 52 --.02
S: 2 S: 2
Bau- und Nutzholz, gemeines :
53
-- roh [rund], oder bloss mit der Axt beschlagen
53-a
-- Flechtweiden, roh oder geschält; Reifholz
53- & 54
-- Rebstecken Schindeln
53
--.05
53 53 54
--.05 --.05 --.40
54 54 54
--.40 --.40 --.40
--
-- gesägt:
54- a -- -- Bretter, weichhölzerne . . . .
54- & 54-c
-- -- Bretter, harthölzerne --
Latten, etc.
. . . .
--
S. Instruction für die Ausstellung der Déclaration, Seite 6.
Statistik Nr.
Einfuhrtarif.
Bezeichnung der Waare.
Nr.
Zoll.
19
Taraansal/,
in °/o des Bruttogewichts.
Fr. Ct.
per q.
PF. Holz.
Bau- und Nutzholz, gemeines: -- gesägt:
54-d FoUTniere 54- e -- abgebunden 55
.
.
.
.
.
.
54
--.40
54
--.40
55 ' --.60
Ebenistenholz /exotische Hölzer]:
56 57 58
-- roh (in Stämmen/
56
-- gesägt
57
' . .
-- i D Fournieren
58
--.10 --.50 4
Korkholz :
59 60 61
1. -- I C c f c F : 15 } B: 6 5. -- J S: 2
-- verarbeitet, Sohlen, Stöpsel, etc. .
59 60
Grobes Verpackungsmaterial (Packkisten, Packfässer u. dgl.) für trockene Gegenstände
61
--.50
62
2. --
63 64
4
15.--
64 a
7.--
64
15.--
-- roh oder in Platten
Holzwaaren :
62 63
-- vorgearbeitete, gehobelte, nicht zusammengesetzte ; Holzdraht zur Zündhölzehenfabrikation . . . .
--· fertige, grobe, aus gemeinem Holze; Drechsler-, Tischler- und Wagnerarbeiten : roh , nicht bemalt , ohne Metallbeschläfe
-- grobe, mit Metallbeschlägen 64 64- a -- Stäbe (Leisten} zu Rahmen, façonnirt, bea'VDSt
64- & -- Böttcherwaaren , Fässer montirt und demontirt
}
C < f e F : 20 K: 12 B: 6
20
S. Instruction für die Ausstellung der Déclaration, Seite 6.
Einfuhrtarif.
Statistik Nr.
Bezeichnung der Waare.
Nr.
Zoll.
Taraansatz in % des Bruttogewichts.
Fr. Ct.
per q
IV. Holz.
Tischlerarbeiten, Möbel und Möbeltheile: -- aus gemeinem Holz : -- -- bemalt, gefirnisst; Stäbe zuRahmen, lackirt
65
16.--
66
-- -- polirt, geschnitzt, gepolstert, etc. ; Rahmen, begypst oder lackirt .
66
16.--
67
-- aus Bbenistenholz, acht oder irnitirt : aller Art
67
16.--
-- Rahmen und Stäbe zu Rahmen, vergoldet
68
30.--
Holzwaaren und Drechslerarbeiten , bemalt, polirt, lackirt oder geschnitzt
69
16. -
70
2. -
65
68 69
Korbflechter- und Siebmacherwaaren :
70 71
72 72-a
-- Korbflechterwaaren von ungeschälten, ungespaltenen Ruthen ; Besen von Reisia -- Korbflechterwaaren , grobe, von geschälten, gespaltenen Ruthen, von Rohr oder Holzspänen , gebeizt oder ungeheizt; Siebmacherwaaren, ffrobe -- Siebmacherwaaren, feine
. . . .
-- Korbflechterwaaren, feine
. . . .
C & F : 20
8. 71 72 40.-- 72a 16.--
Bürstenbinderwaaren :
73
-- grobe, in Verbindung mit Holz oder Bisen, nicht. lackirt, nicht polirt
74
-- feine
73 74
20.-- 50.--
K .-
10 JL£
B: 6
S. Instruction für die Ausstellung der Déclaration, Seite 6.
Einfuhrtarif.
Statistik Nr.
Bezeichnung der Waare.
21
Taraalisatz in °/o des
Kr.
Zoll.
Bruttogewichts.
Fr. Ct.
per q.
V. Landwirthschaftliche Erzeugnisse.
75
Feld-, Wald- und Gartengewächse, frische : nicht anderweitig genannte . . . .
75
frei
75
frei
75
frei
76
frei
76-a Laub Schilf Stroh
76
frei
77 78 79
77 78
--.30
Blumenzwiebeln Hopfen
79
Sämereien : 7I fil) _ /wj -- GrT&s- und Kleesctdt .
75-&
-- andere Sämereien aller Art: nicht anderweitig genannte
76
Heu
Oelsctrnen und Oelfrüchte
C & F : 15 B: 4. S: 2
50.-- 4 T: 25. B: 6
Bäume, Sträuche und andere lebende Pflaux.en :
80 81
-- in Kübeln oder Töpfen, oder mit Wurzel ballen -- nicht in Kübeln oder Töpfen, ohne Wurzelballen
80
1.--
--
81
frei
--
82 82
8. --
--
8.--
--
VI. Leder.
82
Sohlleder 82 -a Anderes Leder aller Art Lederwaaren aller Art, ausgenommen :
83 84
-- fertige
.
.
Schuh waaren .
.
83
-- vorgearbeitete Bestandteile
84
30. -- Ì C & F : 20 l K: 12 30.-- J B: 6
S. Instruction für die Ausstellung der Déclaration, Seite 6.
22
Statistik Nr.
Einfuhrtarif.
Bezeichnung der Waare.
Taraansatz in o/o des
Nr.
Zoll.
Bruttogewichts.
Fr. Ct.
per q.
VI. Leder.
Schuhwaaren : -- aus Leder, aller Art: 85
86
grobe . . .
-- aus zugeschnittenen Ledersohle :
87 88 89 90
.
. . . .
-- -- feine
85 86
30.-
87 88
80.-- 35.--
89 90
30.-- 30.--
30. --
Geweben, mit
-- -- aus Halbseide, Seide oder Sammet -- -- a u s andern Geweben
. . . .
--· vorgearbeitete Bestandtheile von Schuhwaaren aller A r t . . . .
Handschuhe, lederne
C c f c F : 20 K: 12 B: 6
VII. Literarische, wissenschaftliche und Kunst-Gegenstände.
91 92
92-a
92-6 93 94
Bücher, gedruckte; Land- und Seekarten
91
* Holzschnitte, Kupfer- und Stahlstiche, Lithographien, Photographien , auf Papier ; Gemälde und Zeichnungen :
1 C: 15 B: 4
92
1. _
\
Instrumente, musikalische
92 92 93
16.--
Bestandtheile von musikalischen Instrumenten., Saiten aller Art,
94
16.--
'·"Gestochene Kupfer-, Stahl- oder Holzplatten , Lithographiesteine mit Zeichnungen, Stichen oder Schriften , zum Druck a u f Papier bestimmt . . . .
Musikalien
C: 12. H: 5 1.-- C: 15. B: 4
* Bei der Einfuhr ist für die Statistik auch der Werth anzugeben.
C c f e F : 20 K: 10
S. Instruction für die Ausstellung der Déclaration, Seite 6.
Statistik Nr.
Einfuhrtarif.
VII. literarische, wissenschaftliche und Kunst-Gegenstände.
95
96
Taraansaty, in % des
Bezeichnung der Waare.
Nr.
Zoll.
Bruttogewichts,
Fr. Ct.
per q.
* Instrumente und Apparate, astronomische, ehemische, chirurgische, mathematische, physikalische, optische (mit Einschluss der optischen Gläser, Brillen, Opernojuckerl
95 16.-- \ K: 10
* Bildhauerarbeiten aller A r t
96 16.--
. . . .
/ C c f e F : 20
Statuen von Metall :
97 97-a 98 99 100 101
23
* -- aus Zink
.
* -- aus Gusseisen * -- aus anderen Metallen * Abgüsse und Formerarbeiten aus Gyps, Schwefel, Steinpappe, Papiermache, etc.
* Glasgemälde .
'Naturalien NB. Kunstgegenstände für ö f f e n t l i c h e Z w e c k e , sowie Naturalien und gewerblichtechnische Gegenstände für ö f f e n t l i c h e S a m m l u n g e n bestimmt, sind zollfrei.
C: 12 H: 5
97 5. -- 97 a 2 98 16.--
/G: 15. K: 12 99 7.
\ B: 6 100 30.
C: 20 / C & F : 15 101 4. -- \ K: 10
VIII. Mechanische Gegenstände.
A. Uhren.
102
** Wanduhren (Hängeuhren) : gemeine, mit Ausnahme von solchen, weichein Goldrahmen gefasst sind ; Kukukuhren u. del.
102-a ** Uhrwerke, fertige /zusammengesetzte) für Gewichtuhren
102 16. -- ) 1 C & F : 20 (
102 16. - )
K: 12
* Bei der Einfuhr ist für die Statistik auch der Werth anzugeben.
** Bei der Bin-, Aus- und Durchfuhr ist für die Statistik , anstatt des Nettogewichtes, die Stückzahl anzugeben.
24
S. Instruction für die Ausstellung der Déclaration, Seite 6.
Einfuhrtarif.
Statistik Nr.
Bezeichnung der Waare.
Kr.
Zoll.
Taraansatz in % des Bruttogewichts.
Fr. Ct.
per q.
VIII. Mechanische Gegenstände.
A. Uhren.
103
* Wanduhren, andere als die sub Nr. 102 ffenaonten
Standuhren: 103-a * -- m i t Gehäusen a u s Holz . . . .
103-6 * -- mit Gehäusen aus Marmor, Bronze, etc 103-c * --· Uhrwerke , fertige /zusammengesetzte/ für Uhren mit Federtrieb
103-rf ''Spieluhren u n d Musikdosen
. . . .
103 30.-- 103 30.-- 103 30.-- 103 30.-- 103 30.-
Taschenuhren aller Art:
103-e * -- mit Gehäusen 103-/ m-g 103-7»
103-i 103 -Ä 104
von Nickel oder anderem unedlem Metall .
* -- mit Gehäusen von Silber * -- mit Gehäusen von Gold . . . .
* -- Chronographen, Repetiruhren, etc.
* -- Pedometer * -- Uhrwerke, fertige, für Taschenuhren, ohne Gehäuse . . . .
-- Bestandteile von Taschenuhren, Rohwerke .
. . . . .
Bestandteile von Stand- u. Wanduhren
104- a 104-6 Bestandteile Musikdosen
von
Spieluhren
und
103 103 103 103 103
30.-- 30.-- 30.-- 30.-- 30.--
C & F : 20 K: 12
103 30.-- 104 16.-- 104 16.-- 104 16.--
* Bei der Bin-, Aus- und Durchfuhr ist für die Statistik, anstatt des Nettogewichtes, die Stückzahl anzugeben.
S. Instruction für die Ausstellung der Déclaration, Seite 6.
Statistik Nr.
Einfuhrtarif.
Bezeichnung der Waare.
25
Innuinsalz in °/o des
Nr.
Zoll.
Brultoffcwichts.
Fr. Ct.
per q.
YÏII. Mechanische Gegenstände.
A. Uhren.
Gehäuse für Taschenuhren: * 104- c -- aus Nickel oder anderem unedlem Metall .
* -- aus Silber 104-d 104.1U*± c t> * -- aus Gold
-i
104 104 104
16.-- 16.-- 16. --
105 105
4. -- 4
105
4.
C(feF: 20 K: 12
B. Maschinen und Fahrzeuge.
105
lO^-o 1\JO t*
1 05 - bv i \Jw
105- c 105-d 105-e 105-f 105-o M. w y A Vf
/
Maschinen aller Art, mit Ausnahme von Locomotiven und der nachstehend speciali genannten Maschinen; fertig gearbeitete Maschinentheile, anderweitig nicht genannte; Druckwalzen und Druckplatten, gravirte * Locomobile * Dampfkessel Eiserne Constructionen (Brücken, Balken) und Bestandteile von solchen, soweit sie nicht besonders taxirt sind .
* Webstühle und Webereimaschinen Stickmaschinen : * -- einnadlige * m i t Schiffchen . . . .
* -- andere
105
4.-- 4
105 105 105
4. _ 4.
4. _
105
C < f c F : 12 K: 6 H: 5 B: 4 La.ttcnverschlag : 2
* Bei der Ein-, Aus- und Durchfuhr ist für die Statistik, anstatt des Nettogewichtes, die Stückzahl anzugeben.
26
Statistik Nr.
S. Instruction für die Ausstellung der Déclaration, Seite 6.
Einfuhrtarif.
Bezeichnung der Waare.
in °/o des
Nr.
und
Bruttogewichts.
landwirthschaftliche 4.--
* Locomotive!!
105 106
Maschinentheile , roh vorgearbeitete ; Druckwalzen und Druckplatten, nicht gravirte
107
2. --
Maschinen
106 107
Zoll.
Fr. Ct.
per q.
VIII. Mechanische Gegenstände.
B. Maschinen und Fahrzeuge.
105 -h * Müllerei-
Taraansatz
108
Treibriemen aller Art
109
Kratzen und Kratzenbeschläge . .
110
* Ackergeräthe, wie: Pflüge, Eggen, etc.
4. --
108 12.-- 109 16.--
C & F : 12 K: 6 H: 5 B: 4 Lattenverschlag : 2
v.Werth
110 110
6°/o 6 °/o
-- --
111
10%
--
8 °/o
--
112-a * -- Güter-, Gepäck- und Rollwagen .
112 112
NB. Bestandtheile von Fuhrwerken, Wagen und Schlitten, aller Art, sind je nach Stoff und Beschaffenheit zu verzollen.
"Schiffe
113
8°/o
110-a * Oekonomie- und Last- Wagen, -Schlitten
111
·'Fuhrwerke und Schlitten zum Personen transport . .
Eisenbahnwagen aller Art:
112
113
* -- Personenwagen
IX. Metalle.
A. Blei.
114 115
8°/o
--
._
per q.
Bleiglanz und Bleierz
114
Blei (Weich blei} in Barren, Blöcken, Platten oder Bruch
115 --.30 C & F : 6
frei
* Bei der Ein-, Aus- und Durchfuhr ist für die Statistik, anstatt des Nettogewichtes, die Stückzahl anzugeben.
S. Instruction für die Ausstellung der Déclaration, Seite 6.
Statistik Nr.
Einfuhrtarif.
Bezeichnung der Waare.
Nr.
117
Blei, gewalzt, Blech, Röhren, Draht, Kugeln, Schrot; Hartblei, Letternmetall, Buchdruckerlettern, alt Bleiwaaren, roh, auch in Verbindung mit Holz oder Eisen
117-a Buchdruckerlettern, neu
118
Bleiwaaren, polirt, bemalt, gefirnisst, auch in Verbindung mit anderen Materialien
B. Eisen.
Taraansatz in °/o des Briittogcwiclits.
Fr. Ct.
per q.
IX. Metalle.
A. Blei.
116
Zoll.
27
116
1.50
117 117
7.-- 7. -
CcfeF: 6
118 16. - JC:20.P:15 \ K: 10 <
NB. Stahl und schmiedbarer Eisenguss sind iu jeder Beziehung dem Schmiedeisen gleichgestellt.
119 120
Eisenerze
119
Roheisen in Masseln; Rohstahl in sog.
Ingots (Blöcken , gegossenen Stäben) ; Luppeneisen und Rohschienen; Brucheisen und Alteisen
120 --.10
frei
Eisen, geschmiedet, gewalzt, gezogen:
121 122
-- Eisenbahnschienen, Stabeisen (Rund-, Quadrat-, Flach-, Façoneisen), Eisenblech : hienach nicht speciell genannt
121 --.60
-- Eisenbahnschienen, weniger als 15 kg.
per laufenden Meter wiegend ; Façoneisen, dessen Querschnitt eine grösste Dimension von weniger als 6 cm. hat; Rundeisen unter 7 Va cm. Dicke; Walzdraht, soweit er nicht unter Nr. 123 fällt; Quadrat- und Flacheisen von weniger als 36 cm 2 Querschnittfläche
122
1.70
--
28
S. Instruction für die Ausstellung der Déclaration, Seite 6.
Einfuhrtarif.
Statistik Nr.
Bezeichnung der Waare.
in °/o des
Sr.
123 124
Zoll.
123
1.30
124
Q
NB. Als Blech wird behandelt alles flache Eisen von 25 era. Breite oder mehr.
125
126 127
höchstens 9 mm. Dicke), roh, verbleit, verzinnt, verzinkt, verkupfert.
vernickelt 125 Bisengusswaaren :
o
126 127
4 -- 2.50 5 0:20. P: 15
-- andere Waaren aus Schmiedeisen, schmiedbarem Eisenguss, Stahl, Blech, Draht: -- Röhren, gezogene : rohe -- ganz grobe, rohe: vorgearbeitete Werkzeuge ; Pfl ugschaaren ; Wagenachsen :; Ambose; Röhren, genietete, gelöthete, galvanisirte aller Art; Zahnstangen; Zugstangen; Weichen und Kreuzungen ; etc
129
3. --
-- gemeine, auch in Verbindung mit Hol/,: -- -- roh , abgedreht , gefeilt , abge130 schliffen, mit Grundfarbe übertüncht, getheert i30-a -- -- verzinnt
130 130
7 7
128 129
--
C c f c F : 15 H: 5 Lättenverschlag: 2
-- Draht (d. i. gezogenes Rundeisen von
-- ganz grobe, rohe
Bruti ogcwichts.
Fr. Ct.
per q.
IX. Metalle.
B. Eisen.
Eisen, geschmiedet, gewalzt, gezogen : -- Walzdraht in Ringen, roh, über 5 min.
und unter 1 1 m m . Dicke . . . .
-- Eisenblech unter 3 mm. Dicke, roh, verbleit, verzinnt, verzinkt, verkupfert, vernickelt
Taraansatz
128 --.60
--
C & F: 6
I C & F : 10 JK: 6. B: 4
S. Instruction für die Ausstellung der Déclaration, Seite 6.
Statistik Nr.
Einfuhrtarif.
Bezeichnung der Waare.
Nr.
Zoll.
29
Tara« nsatz in »/o des Bruttogewichts.
Fr. Ct.
per q.
IX, Metalle.
B. Eisen.
Waareo aus Schmiedeisea, sclimiedbarem Eiscnguss, Stahl, Blech, Draht: -- feine, auch in Verbindung mit andern Materialien : vernickelt 131 1 131-a -- -- polirt, bemalt, geflrnisst emaillirt 131-a2
131
30.--
131 a 2 0 . -- 131 a 20.--
NB. Waaren von GUSS- und Schmiedeisen unterliegen, je nachdem das Gewicht des Gusseisens oder dasjenige des Schmiedeisens vorherrscht, der Verzollung wie Gusswaaren oder wie Schmiedeisenwaaren.
132 133 134
Messerschmiedwaaren Waffen aller Art und fertige Waffenbestandtheilo Waffenbestandtheile, roh vorgearbeitete .
C: 20 F: 15 K: 10 132
40.--
133 50. 134 10.--
C. Kupfer.
Kupfererze Kupfer, rein oder legirt (Messina;), in Barren, Blöcken, Platten oder Bruch, altes Glocken- und Kanonenmetall Kupfer, rein oder legirt (Messing), ge 137 hämmert, gewalzt, gezogen, in Stangen, Blech, Röhren, Draht Kupfer- oder Messingwaaren, vorgearbei138 tete; vorgeformte Bronzewoaren; Nieten, Schrauben, Schwielen, Stifte 138-a Gewebe aus Kupfer- oder Messingdraht
135 136
135
frei
136
1.--
137
3
--
CcfeF: 6
138 10.-- ) C & F : 10 138a 7 . -- J K : 6. B: 4
30
Statistik Nr.
S. Instruction für die Ausstellung der Déclaration, Seite 6.
Einfuhrtarif.
Bezeichnung der Waare.
Nr.
Zoll.
Taraansatz in °/o des Bruttogewichts.
Fr. Ct.
per q.
IX. Metalle.
C. Kupfer.
138-6 Draht, mit Kautschuk überzogen, mit Draht
oder Garn umsponnen ; Kabel aller Art, für elektrische Leitungen , auch mit Armatur von Blei, Eisen, etc.
139
Kupferschmied-, Roth- und Gelbgiesserwaaren
139-oe Bronzewaaren Kupfer, vergoldet oder versilbert: gehäm140 mert, gezogen oder gewalzt, auf Garn oder Seide gesponnen
138 10. -- 139
16.--
139
16.--
140
16.--
141
3. --
f C & F : 10
\K : 6. B : 4 C: 20 F: 15 K.· -in 1 v/
D. Nickel.
141 142 143
Nickel in Würfeln oder Schwamm ; Argentan i n rohen Stücken . . . .
C c f c F : 10
Nickel, rein oder legirt (Argentan, Neusilber), gewalzt, gezogen, in Platten, Stangen, Blech, Draht
142
Waaren aus Nickel oder aus Nickellegirungen, Neusilberwaaren
143
K: 6. B: 4 7.--
16.- |C:20.F:15 \ K: 10
E. Zink.
144
Zink in Barren, Blöcken, Platten oder Bruch
145 146
Zink, gewalzt, gezogen, Blech, Draht
147
Zinkwaaren, polirt, bemalt, gefirnisst
Zinkwaaren, roh
--.40 145 1.50 & F : 10 7. -- /\ C 146 K : 6 . B: 4 /C:20.F:15 147 16.\ K: 10 144
F. Zinn.
148
Zinn in Barren, Blöcken, Platten oder Bruch
148
1.50
S. Instruction für die Ausstellung der Déclaration, Seite 6.
Statistik Nr.
Einfuhrtarif.
Bezeichnung der Waare.
31
Turaansatz in °/o des
Nr.
Zoll.
Bruttogewichts.
Fr. Ct.
per q.
IX. Metalle.
F. Zinn.
149 150 151
Zinn, rein oder legirt (Britanniametall), gehämmert, gewalzt, Blech, Staniol, Draht Waaren aus Zinn oder aus Zinnlegirungen, roh Waaren aus Zinn oder aus Zinnlegirungen (Britanniametallwaaren), polirt, bemalt, geßrnisst
149
3. --.
150
7. --
C & F : 10 K : 6. B: 4
151 16.-- \(C:20.F:15 K: 10
G. Edle Metalle.
Gold, Silber, Platina :
152 153
-- unbearbeitet oder in Münzen . .
* -- gewalzt, in Platten, Streifen . .
*Goldund Silberdraht, -Faden; Metall154 draht mit Gold oder Silber umwunden 154-a * Blattgold und Blattsilbor * Piattine, im Feuer oder auf elektro155 chemischem Wege vergoldete oder versilberte Waaren (Christofle, etc.) .
*Gold- und Silberschmiedwaaren ; Bijou156 terie, echt
156-a
152 frei 153 20.--
--
C&F: 6
154 50.-- 154 a 16.-- 155 30.--
G: 20
156 30.-- 156 30.-
H. Erze und Metalle, verschiedene.
157 158
Erze, roh, nicht speciell genannt . . .
Spiessglanz
157 158
frei 1.50 C c f c F : 15
* Bei der Einfuhr ist für die Statistik auch der Werth anzugeben.
32
S. Instruction für die Ausstellung der Déclaration, Seite 6.
Einfuhrtarif.
Statistik Nr.
Bezeichnung der Waare.
Nr.
Zoll.
Taraansatz in °/o des Bruttogewichts.
Fr. Ct.
per q.
IX. Metalle.
H. Erze und Metalle, verschiedene.
159
5. --
159a
3.--
160
frei
160
frei
,
161
-- .10
-- in Fliesen oder Platten für Tische, Wandbekleidungen, etc
162
3.--
Nicht genannte Metalle, r o h . . . .
159 159-« Kadmium, Quecksilber, Wismuth, roh .
Ì C & F : 15
X. Mineralische Stoffe.
160
Bruchsteine, rohe; Bausteine, bossirte oder voh bebau ene; Pflastersteine, Strassenmaterial, Kies; Sand in offenen Wagenladungen
160-« Gryps und Kalkstein, roh, ungebrannt;
Töpferthon, Lehm; Huppererde; Kaolin und andere nicht genannte Erden und rohe mineralische Stoffe, auch gebrannt, geschlemmt oder gemahlen
F:10. 8:2
Schiefer :
161 162
-- Dachschiefer
163
-- Schiefertafeln mit Rahmen , Schieferstifte
164 165 166
Mühlsteine
-- --
Schleif- und Wetzsteine
163 16.-- C & F : 15 164 1.-- 165 -.30 C ( f c P : 10
Lithographiesteine ohne Zeichnungen . .
166
-.50
--
Kalk, Gyps, Cernent:
167
-- fetter Kalk und Gyps, gebrannt oder gemahlen
168 169
-- hydraulischer Kalk -- Roman-Cément
167 -.10 168 --.20 P: 10. S: 2 169 -- .50
S. Instruction für die Ausstellung der Déclaration, Seite 6.
Statistik Nr.
Einfuhrtarif.
Bezeichnung der Waare.
Kr.
Zoll.
Taraausatz in °/o des Bruttogewichts
Fr. Ct.
per q.
X. Mineralische Stoffe.
Kalk, Gyps, Cernent :
170
-- Portland-Cement .
.
.
.
.
.
.
170 -- .70 P: 10. 8:2
-- Cementarbeiten , wie : Bausteine, Platten, Ziegel, Röhren, etc. :
171 172 173
174
-- -- roh -- -- gefärbt, gemustert, geschliffen
.
Bimsstein, Feuersteine, Kryolith, Magnesit, Putzsteine, gewaschener Sand, Schmirgel , Speckstein , Trippel , Wienerkalk Kreide, gewöhnliche, in Papier, Holz oder Rohr
171 --.15 172 1.50
--
H: 5
/ C < f c F : 10
173 --.60 \
S: 2
174 16.-- C & F : 10
Alabaster und Marmor :
175
175 --.30
--· in rohen Blöcken -- in Platten oder gesägt : -- -- nicht geschliffen, nicht polirt:
176a j 176b 2. --
176-a -- -- -- Marmor 176-6 -- -- -- Alabaster
--
-- -- geschliffen oder polirt:
177-a -- -- -- Marmor . .
177-6 -- -- -- Alabaster
177a 3. -- 177 b 5. --
Steinhauer- und Steindrechslerarbeiten: -- aus gewöhnlichen Steinen:
178 179 180
-- -- nicht geschliffen, nicht polirt .
-- -- geschliffen oder polirt -- aus Marmor
.
. . . .
178 --.50 179 3. -- 180 5. --
C & F : 10 Latteaverschlag: 2
S. Instruction für die Ausstellung der Déclaration, Seite 6.
34
Einfuhrtarif.
Statistik Nr.
Bezeichnung der Waare.
Nr.
Zoll.
Taraansatz in °/o des Bruttogewichts.
Fr. Ct.
per q.
181 182 183 183-a 183-6 183-c 184
185 186
X. Mineralische Stoffe.
Edelsteine aller Art, ungefasst . . . .
Bernstein und Meerschaum, unverarbeitet Steinkohlen
Braunkohlen Coaks Briquettes Asphalt und Erdharze aller Art; Braunkohlentheeröl . . .
Asphaltfilz, Asphaltröhren, Holzcement .
Petroleum und andere nicht genannte Mineral- und Theeröle, roh oder gereinigt .
. . . .
.
181
30. -
182 183 183 183 183
10. -
IccfcF: 15
-.02 -.02 --.02 --.02
184 --.30 185 --.60
F & R : 15 Kb: 10
186
1.25
187 188
1.50 } C: 20 } F: 15 3. -- J Kb: 10
XL Nahrnngs- und Genussmittel 187 188
Schweineschmalz Butter, frisch, gesotten, gesalzen . .
Cacao und Chocolade : -- Cacaobohnen 189 189-a -- Cacaoschalen -- Cacaopulver, Chocoladeteig, Chocolade 190 Eier 191 Eis .
.
192 Essig und Essigsäure, in Fässern, 193 Flaschen oder Krügen
189 1.50 & F : 15 189 1.50 C K: 8. B: 4 190 16.-- 191 --.50 C & F : 15 192 frei ( C: 20 193 4.50 { F: 15 ( K: 10
S. Instruction für die Ausstellung der Déclaration, Seite 6.
Einfuhrtarif.
Statistik Nr.
Bezeichnung der Waare.
Nr.
Zoll.
35
Tarftansatz in % des Bruttogewichts.
Fr. Ct.
per q.
XI. Nahrung»- und Genussmittel.
194
Esswaaren , feine , und alle in Flaschen, Gläsern, Büchsen etc. eingemachten, anderweitig nicht genannten Gegenstände des feineren Tafelgenusses . .
f
G: 20
194
50.-- { l
F: 15 K: 10
195
2.50
Fische :
195
-- frische -- getrocknet, gesalzen, marinirt, geräuchert oder anderweitig zubereitet :
196
197 198 199
-- -- in Ballen, Fässern oder dgl. Gefässen unter 5 kg. , sowie in hermetisch verschlossenen Büchsen oder Gläsern -- -- in Ballen , Fässern oder dgl. Gefässen von 5 kg. oder mehr .
Fleisch, Wildpret, Geflügel: -- Fleisch, frisch geschlachtetes . . .
-- Fleisch, gesalzenes, geräuchertes, eingekochtes in Büchsen ; Speck , gedörrter
200 201
-- Geflügel, lebendes -- Geflügel, getödtetes; Wildpret; Wurstwaaren (Charcuterie)
202
-- Fleischextract
196 16.-- 197
2. --
198
2. --
199 200
4. --
G: 20 F: 15 Kb: 12 K: 10. B: 4
3. -- C < f e K : 20
201 8.-- \CcfeF: 15 202 30.- j K: 10.
Früchte, Obst:
203 204 205
-- Obst, geniessbare Beeren : frisch .
-- Tafeltrauben, frisch -- Kastanien, frisch oder getrocknet .
203 204 205
frei 2. 50 -.30
C & F : 15 K: 10 B: 4. S: 2
36
Statistik Nr.
S. Instruction für die Ausstellung der Déclaration, Seite 6.
Einfuhrtarif.
Bezeichnung der Waare.
Kr.
Zoll.
Taraunsatz in °/o des Bruttogewichts.
Fr. Ct.
per q.
XI. Nahrungs- und Genussmittel.
Früchte, Obst: -- Obst, gedörrtes .oder getrocknetes, 206 nicht ausgesteint: Aepfel, Birnen, Kirschen, Zwetschgen, etc. .
206 -a -- eingestampfte Früchte und Beeren, Krauter und Wurzeln , getrocknete, etc. : zur Destillation .
207
208 209
210 211 212
213
214
-- Frucht- und Beerensäfte, eingemachte Früchte : ohne Zucker oder Alkohol, soweit sie nicht unter Nr. 194 fallen -- Südfrüchte: -- -- Weinbeeren und Rosinen .
-- -- andere Gemüse : -- frisch : -- -- Kartoffeln -- -- andere Gemüse -- eingesalzen oder getrocknet, offen -- conservirt, in Essig oder anderweitig eingemacht: -- -- in Gefässen über 5 Kg.; in Wasser conservirte Erbsen und Bohnen, ohne Unterschied des Gewichts der Gefässe -- -- in Gefässen von 5 Kg. oder weniger, soweit sie nicht unter Nr 213 fallen
206
1.50
206
1.50 G&F: 15 K.. -in JLU
207
20.--
208
3. -- 3. -
209
B
:A4. Qo :Oi
211 212
frei S: 1 frei \F,K&KbilO 4. -- | 8: 2
213
7. --
210
C:20.F:15 K: 10 214
16.--
S. Instruction für die Ausstellung der Déclaration, Seite 6.
Einfuhrtarif.
Statistik Xr.
Bezeichnung der Waare.
37
Taraansatz in °/o des
Sr.
Zoll.
Bruttogewichts.
Fr. Ct.
per q.
XI. Nahrungs- und Genussmittel.
Getreide, Mais, Reis, Hülsenfrüchte:
215 215-a 215-6 215-c 215 -d 215-e 215 -/ 215-0 215-Ä 215^
-- nicht geschroten, nicht geschält: -- -- Weizen
215 --.30
-- -- Roacien
215 --.30
-- -- Hafer
. . . . . . .
215
- .30
215
--.30
-- --- andere Getreidearten . . . .
-- -- Mais
215 215
-- -- Reis
215
-- -- Bohnen -- -- Erbsen
215
--.30 -.30 --.30 --.30 -- .30 --.30
-- -- Gerste
-- -- andere Hülsenfrüchte
215
. . . .
215
S: 1,5
Mühlenfabrikate :
216
-- Getreide, Mais, Hülsenfrüchte, in gesehrotenen , geschälten oder gespaltenen Körnern, Graupe, Gries, Grütze; Mehl von Getreide, Mais, Reis oder Hülsenfrüchten . . . .
216-a -- Reis in geschälten Körnern . . .
-- Brod 217 -- Zwieback und feine Bäckerwaaren 218 ohne Zucker
218-a -- Teigwaaren 219 220
Gewürze aller Art Honig
1.25 216 a 1. -- 1.25 C & F : 12 217 S: 2 218 10.-- 218a 5.50 219 15.-- Ì C & F : 15 \ Kb: 12 8.-- JK:10. B:4 220 216
38
S. Instruction für die Ausstellung der Déclaration, Seite 6.
Einfuhrtarif.
Statistik Kr.
Bezeichnung der Waare.
Nr.
Zoll.
Tarnansatz in »/o des Bruttogewichts.
Fr. Ct.
per q.
XI. Nahrungs- und Genussmittel.
Kaffee und Kaffeesurrogate: -- Kaffee:
221
-- --· roher
221
3.50
222 223
-- -- gebrannter
222
4.50
--· Kaffeesurrogate : Cichorien , geröstete oder zubereitete, Feigenkaffee, etc.
223
·-- Cichorienwurzeln, getrocknete; Feigen, geröstete
224 --.60
225
Käse
225
226
Malz
226
224
C & P : 15 K: 10 4. -- B: 4. 8: 2
(C(fcF: 15 4. -- { Kb: 10 ( K: 8 8:2 1.20
Milch :
227 228
-- frische
227
-- condensirte
228
F: 15 C: 20
frei 7.--
Oel (Speiseöl): siehe Cat. XII
229
Sa<"o und Tapioca, offen
229
/ C & F : 15 7. -- \ S: 2
Salz:
230 231
. . . .
230
-- Koch-, Sied- und Seesalz 5 Salzsoole, Mutterlauge
231
-- Steinsalz u n d Lecksteine
--.10
!
F:4 8:2
232
-- Tafelsalz in Packeten
233 234
Schalthiere: Austern, Seekrebse, etc., frisch
--.30 232 10.-- C & F : 15 233 30.-- K: 10
Suppen, condensirte, in Tafeln ; Juliennes, Sago, Tapioca, Mehl, etc. und dgl.
Suppenartikel, i n Packeten . . . .
234
20.-- / C & F : 15 \ K:8
S. Instruction für die Ausstellung der Déclaration, Seite 6.
Einfuhrtarif.
Statistik Kr.
Bezeichnung der Waare.
Nr.
»oll.
39
Taraansatz in »/o des Bruttogewichts.
Fr. Ct.
per q.
XI. Nahrnngs- und Genussmittel.
Senf:
235
235
-- roh oder gestossen
S: 2
1.50
-- zubereitet :
236
-- -- teigartig oder flüssig, in Fässevn, Gläsern oder anderen Gefässen
236 236 a
20.-- ÌC:20.F:15
-- unverarbeitete Tabakblätter, TabakKippen und -Stengel ; Abfälle der Tabakfabrikation, nicht in Mehlform
237
25.-- ÌC:20.F:15
238
-- Carotten und Stangen zur Sehnupftabakfabrikation
238 35. -- J
239
-- fabrizirter Tabak : Rauch- , Schnupfund Kautabak
240 241
-- Cigarren u n d Cigarretten
236-a --· -- i n Pulver (gemahlen)
.
.
.
.
16.-- (K:10.B:6
Tabak:
237
. . . .
Thee
}K:10.B:4 S: 2
239 50. -- \ C: 20 ') 240 100.-- )F:15. B: 6 241 40.-- C < f e F : 20
Zucker :
242 243 244
-- Melasse, Syrup, roh, braun oder schwarz , von brenzlichtem Geschmack . . .
. . . .
-- Syrup, gereinigter
242 243
2. -- 1 F: 15 7. --
244 244
7.50 )C:15.F:10 k: 8. B: 4 7.50 ) S: 2
-- Roh- und Krystallzucker ; Malz- und
244- a -- Stampf- (Pilé-) Zucker
') Für Cigarren und Cigarretten, in kleinen Kistchen verpackt, noch 20°/o Abzug.
S. Instruction für die Ausstellung der Déclaration, Seite 6.
40
Einfuhrtarif.
Statistik Nr.
Bezeichnung der Waare.
Taraansatz in °/o des
Kr.
Zoll.
Bruttogewichts.
Fr. Ct.
per q.
XI. Nahrungs- und Gennssmittel.
Zucker, raffinirter :
245
-- iu Hüten, Platten, Blöcken . . . .
245 -a -- in Abfallen {Abfälle
der
Zucker-
sägereien [déchets]) -- geschnitten /"WürfelzuckerJ 246 -- fein gepulvert 246 -a
245
8. 50
C: 15 F: 10 245 8.50 K: 8. B : 4 246 10.-- S: 2 246 10.--
Bier und Malzextract:
247 248 249 250 251
* -- i n Fässern .
. . . .
-- i n Flaschen oder Krügen
. . . .
247 248
-- Bierhefe
249
Obstwein (Most)
250 251
Weintrauben, frische, zur Weinbereitung
3.50 10. -- \ C: 20 3. -- J K : 10 1.50 F: 15 2.50 F: 12. K: 10
Wein:
252 253
252
* -- in Fässern -- i n Flaschen oder Krügen
. . . .
253
3.50 3.50 0:20. K: 10
Weingeist, Alkohol, Branntwein und andere geistige Getränke, wie Cognac, Rhum, Arrac, etc., welche nicht unter die sogenannten Liqueurs fallen, d. h.
nicht aromatisirt, nicht versüsst :
254
* -- in Fässern, für jeden Grad reinen Alkohols , mit dem Alkoholometer v o n Tralles gemessen . . . .
255
-- in Flaschen oder Krügen, ohne Unterschied d e s Stärkegrades . . . .
256
Liqueurs in Fässern, Flaschen oder Krügen
254
-.20
255 16.-- \C:20.F:15 256 16.-- J K: 10
* Bei der Ein-, Aus- und Durchfuhr ist für die Statistik, anstatt des Nettogewichtes, die Anzahl der Liter anzugehen.
S. Instruction für die Ausstellung der Déclaration, Seite 6.
Einfuhrtarif.
Statistik Nr.
Bezeichnung der Waare.
Nr.
Olivenöl in Fässern
257
Oel (Speiseöl) in Flaschen oder Blechgefässen
258
Leinöl, roh .
259 259-a Andere fette Oele, nicht medicinische , aller Art, in Fässern; Pflanzenwachs Tals 260 260-a, Thran in Fässern; Degras und andere Rückstände von thierischen Fetten
261 262 263 264 265
Taraansatz in °/o des Bruttogewichts.
Fr. Ct.
per q,
XII. Oele und Fette.
257 258
Zoll.
41
1. --
F&R: 15
12.-- 0:20. K: 10 259 i.-- 1.-- 260 -.50 P & R : 15
259
Kb: 10
260
.50
Walrath
261
Talgkerzen
262
1.50 4. --
Kerzen, andere, aller Art Seifen aller Art:
263 16.--
-- gewöhnliche
264
--· parfümirte
265
1.50 1.50
-- in nassem Zustande
266
--.60
-- getrocknet
267
1.50
Glas-, Rost- und Schmirgelpapier .
Pack- und Löschpapier, zum Drucken eicht verwendbar, Wachs- und Theerpapier
268
3.50
C: 15
C: 30
XIII. Papier.
Faserstoffe zur Papierfabrikation :
266 267 268 268 -a
Seidenpapier : einfarbig 269 269-a Druck- und Schreibpapier, geleimt oder ungeleimt, Zeichnungs- und Postpapier: einfarbig
268a
3.--
269
10.--
269 a
7. --
C: 15 K: 10 B: 4. 8: 2
42
Statistik Nr.
S. Instruction für die Ausstellung der Déclaration, Seite 6.
Einfuhrtarif.
Bezeichnung der Waare.
Sr.
Fr. Ct.
per q.
XIII. Papier.
270
Porzellan- und Kreidepapier; Papier mit eingepressten oder aufgedruckten Mustern, soweit dasselbe nicht unter Nr. 92 fällt
Zoll.
Taraansatz in °/o des Bruttogewichts.
270 20.--
270-a Papier, mehrfarbiges, Gold- und Silber-
papier, Glanzpapier; Notenpapier, linirtes Papier; Papiertapeten . . . .
270a 16.--
Etiquetten, Formulare, Umschlagbogen, Afflchen, Prospecte, etc.; Eisenbahnbillets:
271 271-a 271-6 272 273 274 275 276
-- bedruckt -- lithographirt Papierwäsche Pappendeckel, gemeiner grauer Pappendeckel , weisser, und Pressspäne .
Pappendeckel, mit Papier überzogen .
Buchbinder- und Cartonnagearbeiten .
Spielkarten
271 271 a 271 272 273 274 275 276
C: 15 30.-- K: 10 16.-- B: 4. 8:2 30.3. 4.-- 10.-- 16.-- 80.--
277 277
-- .30 ÌB:4. 8:2 --.30
XIY. Spinnstoffe.
NB. Gemischte Garne, Gewebe, Bänder, Posanientir- und Strumpfwaaren unterliegen der Terzollung als reine Garne, Gewebe, etc., aus demjenigen Stoffe, welcher in denselben dem Gewichte nach vorherrscht.
A. Baumwolle.
Baumwolle, rohe 277 277-a Baumwollabfälle
S. Instruction für die Ausstellung der Déclaration, Seite 6.
Statistik Nr.
Einfuhrtarif.
Bezeichnung der Waare.
Nr.
279 279-a
280 280-a 280 -6
281 281-a
282
283 284
285
Baumwollwatte Garne : -- einfach, roh : -- -- bis und mit N" 40 englisch .
-- -- ATo 4i englisch und darüber -- einfach: gebleicht -- gezwirnt, gesengt oder nicht gesengt: roh, gebleicht -- unechte Vigognegarne -- einfach : gefärbt -- gezwirnt : gefärbt -- auf Spuhlen, in Knäueln oder kleinen Strängchen (für den Detailverkauf hergerichtet) .
Gewebe : -- glatte, geköperte: roti .
-- glatter Tüll
278
4. --
279 279 280
6. -- g 8. --
g_ 280 280 8. -- 281 11. 281 11. --
282 20.
«
-- -- -- bis und mit 38 Fäden auf 5mm.
im Geviert, mit Ausnahme der Gewebe aus Garn von durchschnittlich N° 70 englisch oder feineren Nummern -- -- -- über 38 Fäden auf 5 mm. im Geviert, sowie Gewebe mit 38 Fäden oder weniger auf 5 mm. im Geviert, aus Garn von durchschnittlich N° 70 englisch oder feineren Nummern NB. Zettel und Eintrag zusammengenommen. Bei Geweben mit Doppelfäden oder Zwirn sind die Einzelfäden zu zählen.
Taraansatz in °/o des Bruttogewichts.
Fr. Ct.
per q.
XIV. Spinnstoffe.
A. Baumwolle.
278
7.011.
43
283
284
^
8.--
285 14.--
C: 20 F: 15 K: 10 B: 4 S: 2
44
S. Instruction für die Ausstellung der Déclaration, Seite 6.
Einfuhrtarif.
Statistik Sr.
Bezeichnung der Waare.
Sr.
Zoll.
Tarasnsatz in °/o des Bruttogewichts.
Fr. Ct.
per q.
XIV. Spinnstoffe.
A. Baumwolle.
Gewebe : -- glatte, geköperte : 286
-- -- gebleicht
286
25.--
286 -a 286-6 286-c 287 287 -a
-- -- bunt fbuntgewebtj
286
25.-
-- -- gefärbt
286
25.--
-- -- bedruckt
286
25.--
-- sammtartige Gewebe . . . .
287
30. -
-- gemusterte Gewebe, Piqués, Basins, Damast, Brillantes
287 a 16.--
287 -6 -- brochirte Gewebe (Tüll, Gaze, Mousse-
287
30.--
287
30.--
287
30.--
-- gemeine, ohne Näharbeit oder Posamentirarbeit
288
4. --
-- mit Näharbeit oder Posamentirarbeit
289
30.--
Bänder u n d Posamentirwaaren . . . .
290
line, brochirt) -- Plattstich- Gewebe :
287-c -- -- Besatzartikel /bandes, entredeux) 287 -d -- -- andere Artikel Decken :
288 289 290 291
Strumpfwaaren ohne Näharbeit
. .
16.-- 291 25. -
C: 20
F: 15 K: 10 B: 4 S: 2
S. Instruction für die Ausstellung der Déclaration, Seite 6.
Einfuhrtarif.
Statistik Nr.
Bezeichnung der Waare.
45
Tnraansatz in °/o des
Kr.
Zoll.
irutlogcwichts.
Fr Ct.
per q.
XIV. Spinnstoffe.
A. Baumwolle.
Stickereien :
-- Kettenstich- /Crochet-) Stickereien (von Hand oder auf der ein- oder mehrnadligen Maschine hergestellt:
292
-- --· Vorhänge /Stören, rideaux, Bordüren, vitrages, etc.]
Kettenstich-Stickereien 292-a -- -- Andere /Taschentücher, Halstücher, Kragen, etc./ -- Maschinenstickereien /auf der gewöhnlichen Stickmaschine oder auf der Schiffchenmaschine hergestellt/: 292-6 -- -- Besatzartikel, /bandes und entredeux!
292-c -- -- Tüllstickereien
292
60. -
292
60.--
292 60. 292 60.--
Maschinenstickereien 292-eZ -- -- andere /Modeartikel und Roben', fancyarticles und dresses]
292
292- e 292-/ Spitzen
292 60.-- 292 60--.
60.--
B. Flachs, Hanf, Jute, etc.
293
Flachs (Leinen], Hanf, sowie deren Abfälle: roh, geröstet, gebrochen oder gehechelt
293 --.30
293-a Jute
und andere ähnliche Spinnstoffe, sowie deren Abfälle: roh, geröstet, gebrochen oder gehechelt . . . .
293 --.30
C: 20 F: 15 K: 10 B: 4 S: 2
46
S. Instruction für die Ausstellung der Déclaration, Seite 6.
Taraansatz
Einfuhrtarif.
Statistik Nr.
Bezeichnung der Waare.
Kr.
Zoll.
in °/o des Bruttogewichts.
Fr. Ct.
per q.
XIV. Spinnstoffe.
B. Flachs, Hanf, Jute, etc.
Garne : -- bis und mit Nr. 10, roh und gebaucht: -- -- aus Leinen oder Hanf 294 294- a -- -- aus Jute oder andern ähnlichen
295 295-a
294
- . 60
294
-.60
-- über Nr. 10, einfach, roh und gebaucht: -- -- aus Leinen oder Hanf. . . .
295
4.--
aus Jute oder andern ähnlichen Spinnstoffen
295
4.
296
7
296
7. --
297
15.--
297
15.--
298
24. -
299
1.50
299
1.50
-- gezwirnt, gebleicht:
296
-- -- aus Leinen oder Hanf
296-a -- -- aus Jute oder andern ähnlichen Spinnstoffen -- gefärbt: -- -- aus Leinen oder Hanf.
297 297- a -- -- aus Jute oder andern ähnlichen Spinnstoffen -- auf Spuhlen, in Knäueln oder kleinen 298 Strängchen (für den Detailverkauf hergerichtet) Gewebe : -- Packtuch von höchstens 25 Fäden auf 3 cm., sowohl im Zettel als im Eintrage : 299 -- -- aus Leinen oder Hanf.
299-a --- -- aus Jute oder andern ähnlichen Spinnstoffen
C: 20 F: 15 K - 10 B: 4 8: 2 JA. *
AV
S. Instruction für die Ausstellung der Déclaration, Seite 6.
Einfuhrtarif.
Statistik Nr.
Bezeichnung der Waare.
Nr.
Zoll.
47
Taraansatz
. in °/o des Bruttogewichts.
Fr. Ct..
per q.
XIV. Spinnstoffe.
B. Flachs, Hanf, Jute, etc.
Gewebe: -- glatte, geköperte, gemusterte Gewebe: -- -- roh oder halbgebleicht, mit mehr als 25 und höchstens 40 Zettelfäden auf 3 cm.:
300
-- -- -- aus Leinen oder Hanf
300- a -- -- -- aus Jute oder andern ähnlichen Spinnstoffen
. . .
300
4. --
300
4. -
-- -- roh oder halbgebleicht, mit mehr als 40 Zettelfäden auf 3 cm., sowie alle gebleichten, bunten, gefärbten, bedruckten Gewebe, Tüll ausgenommen :
301
-- -- -- aus Leinen oder Hanf
.
301-a -- -- -- aus Jute oder andern ähnlichen Spinnstoffen .
NB. Bei Geweben mit Doppelfäden oder Zwirn sind die Einzelfäden zu zählen.
301 16.-- 301 16.--
302
-- -- Tilll, glatt oder brochirt, roh, gebleicht, gefärbt, bedruckt .
303 304 305
Bänder u n d Posamentirwaaren . . . . 303 Strumpfwaaren ohne Näharbeit Stickereien und Spitzen
. . .
302 30.-- 16.-- 304 16.-- 305 30. --
C: 20 F: 15 K: 10 B: 4 8: 2
S. Instruction für die Ausstellung der Déclaration, Seite 6.
48
Einfuhrtarif.
Statistik Nr.
Bezeichnung der Waare.
Nr.
Zoll.
Taraansatz in »/o des Bruttogewichts.
Fr. Ct.
per q.
XIY. Spinnstoffe.
B. Flachs, Hanf, Jute, etc.
Sei i erarbeiten :
306
-- ungezwirnte Schnüre
rohe
Bindfäden
und
306
5. -
306 a 3. --
306 -a -- Stricke, Taue -- andere Seileravbeiten, wie: Bindfäden und Schnüre, gezwirnt , " gebleicht, gefärbt 5 Netze
307 ·16.--
308
Gurten
308 15.--
309
Schläuche, Säcke ohne Naht
. . . .
309 15.-
310
Grobe Matten und Bodendecken aus Manillahanf, Cocos und andern ähnlichen Faserstoffen, Jute ausgenommen
310 10.--
307
. . . .
310-a Juteteppiche, glatt oder aufgeschnitten 311 Oelleinwand z u r Verpackung . . . .
310a
1
311
4. --
3tl-a Wachsleinwand zur Verpackung /Wachs31 la 3.--
tuch, gemeines/
312
312 20.--
Korkteppiche (Linoleum)
312-a Wachsleinwand
zu Möbeln, hänge, etc.; Wachstaffel
für
Be-
312a 16.--
C. Seide.
313
313 --.30
Seidencocons
313-a Abfälle von Seide, Strazze, Struse, Stumpen und defecte Cocons
i
313 --.30
C: 20 F: 15 K: 10 B: 4 S: 2
S. Instruction für die Ausstellung der Déclaration, Seite 6.
Einfuhrtarif.
Statistik Sir.
Bezeichnung der Waare.
Nr.
Zoll.
49
Taraansatz In °/o des iruttogewichts.
Fr. Ct.
per q.
XIV. Spinnstoffe.
C. Seide.
Seide und Floretseide : -- roh :
314 315
-- -- gekämmte Ploretseide (Peignée) .
-- -- Seide, gesponnen, einfach, ungezwirnt (Grège) 315-a -- -- Floretseide, gesponnen, einfach, ungezwirnt
316
-- -- alle übrigen Sorten Rohseide: -- -- -- Seide , gezwirnt , Or ganzine /Kettenseide/, Trame /Eintragseidej
316-a -- -- -- Floretseide, gezwirnt\ .
316-& -- -- -- Nähseide, Stickseide, Cordonnet, Posamentirseide
.
314
1. --
315
1.50
315
1.50
316 316
4.
'I,
316
4. --
316
4_
----
4. --
316-c -- -- -- Floret-Nähseide , -Stickseide, ,
317 317-a
-Cordonnet,
-Posamentir-
-- gebleicht: Seide
317
16.--
317
16.--
317 317
16.-- 16.--
318
40.--
-- gefärbt: Seide 317-& 317-c -- auf Spuhlen, in Knäueln oder kleinen 318
SträQgchen (für den Detailverkauf
C: 20 F: 15 K: 10 B: 4 S: 2
S. Instruction für die Ausstellung der Déclaration, Seite 6.
50
Einfuhrtarif.
Statistik Nr.
Bezeichnung der Waare.
Taraansatz in °/o des
Nr.
Zoll.
Bruttogewichts.
Fr. Ct.
per q.
XIV. Spinnstoffe.
C. Seide.
Gewebe , roh , weiss , gefärbt , bedruckt, appretirt : 319
-- von reiner Seide
319
319-« -- von Floretseide 319-6 -- von Halbseide
16.--
319 16.-- 319 16.--
Bänder : -- von reiner Seide 320 320-a von Floretseide 320 -6 -- von Halbseide 320-c Posamentirwaaren von Seide oder Floretseide
321 322 322-a 323
Strumpfwaaren ohne Näharbeit
16.-- 320 16.-- 320 16.-- 320
. . .
320 16.--
.
321 16. -
Stickereien
322 60.--
Spitzen
322 a 30.--
. . . .
Gewebe, Posamentivwaaren u. Spitzen, etc., von Seide oder Floretseide: mit Gold oder Silber
323 30.--
D. Wolle, rein oder gemischt.
Wolle:
324 325 326
-- roh, Wollabfalle, Kunstwolle
Scheerflocken ;
-- gewaschen, gemahlen, gefärbt, gekämmt, Kammzug Watte
324 --.30
-- .60 326 7 325
C: 20 F: 15 K: 10 B: 4 S: 2
S. Instruction für die Ausstellung der Déclaration, Seite 6.
Statistik Nr.
Einfuhrtarif.
Bezeichnung der Waare.
Nr.
Zoll.
51
Tnraunsafz
in «/o des Bruttogewichts.
Fr. Ct.
per q.
XIV. Spinnstoffe.
D. Wolle, rein oder gemischt.
Garne : -- roh : einfach oder doublirt : 1 326 -a Streichgarne 2
326 a 5.
326 -a -- -- Kammgarne . . . . . . . .
-- roh : drei- oder mehrfach gezwirnt :
326 a 5.
327
Streichgarne
327
327-a -- -- Kammgarne -- gebleicht: 327-6 -- -- Streichgarne
327
327 -c
327
Kammgarne gefärbt :
327
328 Streichgarne 328-a -- -- Kammgarne -- auf Spuhlen, in Knäueln oder kleinen Strängchen (für den Detailverkauf hergerichtet) : 329 roh, einfach oder doublirt . . .
329-a -- -- gebleicht, drei- oder mehrfach gezwirnt
328 328
9.
9.
329
5.
329
8.
329-5
329
9.
330
4.
330 331
gefärbt Gewebe : -- Tuchenden (Leisten) -- roh, mit Ausschluss der rohen Lastings zur Schuhfabrikation
331 12.
C: 20 F: 15 K: 10 B: 4 S: 2
S. Instruction für die- Ausstellung der Déclaration, Seite 6.
52
Einfuhrtarif.
Statistik Nr.
Bezeichnung der Waare.
Kr.
Zoll.
Taraansatz in °/o des Krntlogewichts.
Fr. Ct.
per q.
XIV. Spinnstoffe.
D. Wolle, rein oder gemischt.
Gewebe:
332
-- gebleicht, gefärbt, bedruckt, mit Ausschluss der farbigen Lastings zur Schuhfabrikation
332 25.--
-- Lastings (Serge de Berry) zur Schuh f'abrikation : -- -- farbig . . .
333 333-a -- -- r o h . . .
333 16.-- 333 a 12.--
Decken aller Art:
334 335 336 337 338 339 340 341 342 343 344 345 346 347
~ ohne Näharbeit -- mit Näharbeit Bänder
.
. . . . .
.
334 46.-- 335 30. -
.
Posamentirwaaren .
Strumpfwaaren ohne Näharbeit .
Stickereien und Spitzen .
Shawls und Schärpen Teppiche : -- grobe, ohne Fransen oder Näharbeit -- andere Schuhe aus Tuchenden Filz: -- Filzstoffe . . .
. .
-- Filzwaaren ohne Näharbeit: -- -- roh ; vorgearbeitete Hutfilze , roh oder gefärbt -- -- gefärbt, bedruckt -- -- Hüte, nicht ausgerüstet (ungarnirt)
30.-- 25.-- 338 25.339 30.-- 340 30.--
336 337
341 12. -- 342 30.-- 343 16.-- 344
16.--
345 7 346 16.-- 347 30.--
C: 20 F: 15 K: 10 ß: 4 S: 2
S. Instruction für die Ausstellung der Déclaration, Seite 6.
Einfuhrtarif.
Statistik Nr.
Bezeichnung der Waare.
Sr.
XIV. Spinnstoffe.
E. Kautschuk und Guttapercha.
Kautschuk und Guttapercha, rein oder gemischt: -- roh, in sog. Flaschen und Negroheads
348 348 -a -- gezogen : Fäden für elastische Gewebe 348 -6 -- geschnitten, in Kugeln, Platten, Blättern , Riemen, Ringen, Ventilen, Pumpenklappen 348-c -- Kardentücher .
349 Kautschuk und Guttapercha, in Schläuchen, Röhren 350 Kautschuk und Guttapercha, aufgetragen auf Gewebe oder auf andere Stoffe; Schuhwaaren ohne Näharbeit und andere nicht genannte Kautschuk- und Guttaperchawaaren 351 352
Elastische Gewebe aller Art aus Kautschuk in Verbindung mit Baumwolle, Wolle, Seide, etc Schuhwaaren aus Kautschuk mit Näharbeit
»oll.
Taraansatz in »/o des Bruttogewichts.
Fr. Ct.
per q.
348
4
348
4.--
348 348
4.
349
7.
350
16
351 30, 352 30
F. Stroh, Rohr, Bast, etc.
Stroh, sortirtes, Rohr, Bast, Binsen, Reisstroh, Reiswurzeln, Spartogras, Palmblätter, Seegras, Waldhaar, etc, : 353 --.30 353 --. 30
353 -- roh .
353-a, Strohröhrchen
354
-- gefärbt, gespalten, gesponnen, gerollt, in Zöpfen; Weberzähne Rohr, Weberdisteln; Besen Reisstroh . . . . . . .
aufvon aus .
53
354
1. 50
C: 20 F: 15 K: 10 B: 4 S: 2
S. Instruction für die Ausstellung der Déclaration, Seite 6.
54
Einfuhrtarif.
Statistik Nr.
Bezeichnung der Waare.
Kr.
Zoll.
Turaansatz in »/o des Bruttogewichts.
Fr. Ct.
XIV. Spinnstoffe.
355 356 357
per q.
F. Stroh, Rohr, Bast, etc.
Grobe Waaren , Matten , Bodendecken, Schuhe, etc., aus den sub Nr. 353 u n d 3 5 4 genannten Stoffen . . . .
355
Geflechte (Tressen) aus den sub Nr. 353 und 354 genannten Stoffen, soweit sie nicht unter Nr. 355 oder Nr. 357 fallen
356 10.--
Nicht ausgerüstete Hüte aus den sub Nr. 353 und 354 genannten Stoffen, auch in Verbindung mit Pferdehaaren oder Garnen . soweit sie nicht unter Nr. 361 fallen
357
357-a Andere feine Waaren aus den sub Nr. 353 und 354 genannten Stoffen , auch in Verbindung mit Pferdehaaren oder Garnen, soweit sie nicht unter Nr. 361 fallen
=
3.50
50.-
357 50. --
G. Confections- und Modewaaren.
358 358-a1 2
358-a
8
358-a 358-a4 358-fc 358-c
Kleidungsstücke und andere fertige Waaren mit Näharbeit: -- aus Baumwolle, Leibwäsche und Corsetten ausgenommen . . . .
-- aus Leinen, Leibwäsche und Corsetten ausgenommen -- aus Kautschuk , Corsetten ausgenommen -- -- Leibwäsche a u s Leinen . . . .
-- -- Corsetten aus Leinen oder aus elastischen Geweben . . . .
Leibwäsche aus Baumwolle .
-- -- Corsetten aus Baumwolle .
358 40.358 a 30.-- 358a 30.-- 358a 30.--
358 a 30.-- 358 40.-- 358 40.--
C: 20 F: 15 K: 10 B: 4 S}J . 2 ·"
S. Instruction für die Ausstellung der Déclaration, Seite 6.
Statistik Sr.
Einfuhrtarif.
Bezeichnung der Waare.
Nr.
Zoll.
55
Taraansatz in °/o des Bruttogewichts.
Fr. Ct.
per q.
XIV. Spinnstoffe.
G. Confections- und Modewaaren.
Kleidungsstücke und andere fertige Waaren mit Näharbeit:
359
359-a 360
-- aus Wolle oder Halbwolle, Corsetten ausgenommen . . . .
. .
359 40. --
Corsetten aus Wolle oder Halbwolle .
.
.
359 40. --
-- aus Seide oder Halbseide, Corsetten ausgenommen
360-a -- -- Corsetten aus Seide oder Halb360-& -- a u s Pelzwerk . . .
361
360 100.--
. . . . 360 100. --
Modewaaren ; Dainenhüte aller Art, ausgerüstet (garnirt); künstliche Blumen, Schmuckfedern
361-a Damenhüte aus Stroh , Rohr , Bast, Binsen, etc., nicht ausgerüstet
362
360 100.--
C: 20
F: 15 K.. -in J.V B: 4 S: 2
Herrenhüte aller Art, ausgerüstet (garnirt)
361 30.-- 361 30.--
C: 30
362 100. --
NB. Mützen sind wie Kleidungsstücke, je nach Stoff und Beschaffenheit, zu behandeln.
363
Betten (Matratzen, Kissen), fertige, gefüllte
363 40. -- 0:20. B: 8
S. Instruction für die Ausstellung der Déclaration, Seite 6.
56
Einfuhrtarif.
Statistik
Bezeichnung der Waare.
Nr.
Taniansau in °/o des
Nr.
Zoll.
Bruttogewichts.
Fr. Ct.
per q.
XIV. Spinnstoffe.
G. Confections- und Modewaaren.
Regen- und Sonnenschirme :
364 365 366 367
364 16.-- 365 40.-- 36ri 30.--
-- wollene, leinene
368
Schirmgestelle, Schirmstöcke mit oder ohne Federn NS. Griffe und andere Schirm bestaiidtheile sind nach der betreffenden Stoffrubrik verzollbar.
Getragene Kleider und gebrauchte Leib-
369
Wagendecken, fertige
367
6. -
A. Thiere.
Pferde .
. .
. . .
370-a Maulthiere Circuspferde , auch wenn zur Wieder371 ausfuhr bestimmt
372
Füllen . . .
372-a Esel
. .
370 370
p. Stück 3.--
3.--
371 372 372
3.-- \
373 373
5. -- 5. -
i.--
Rindvieh mit oder über 150 kg. Gewicht:
373
-- Schlachtvieh
373-a -- Nutzvieh .
.
,
C & F : 12
368 1.50 I C c f c F : 12 369 15.-- JK:8. B: 4
XV. Thiere und thierische Stoffe.
370
C: 20 B: 8
S. Instruction für die Ausstellung der Déclaration, Seite 6.
Statistik - Kr.
Einfuhrtarif.
Bezeichnung der Waare.
Kr.
374
375 376 377 378 379 380
Schweine mit oder über 25 kg. Gewicht Schweine unter 25 kg. Gewicht .
Schafe und Ziegen Bienenstöcke, gefüllt Nicht genannte Thiere
374 2. -- 375 1.-- 376 2. 377 1. -- 378 -- .50 379 --.20 frei 380
B. Thierische Stoffe.
381
Häute, rohe, grüne, gesalzene, getrocknete 381-a Felle, rohe, grüne, gesalzene, getrocknete Häute und Felle, gegerbte, zugerichtete: 382 mit Haaren, zu Sattler- oder Kürschnerarbeiten, etc Thierhaare, nicht anderweitig genannte .
383
384 385 386 387 388 389
Borsten, sortirt und in Bündel gebunden Pferde- und Büffelhaare: -- roh -- gereinigt, zubereitet . . .
Metischenhaare ; Perrückenmacher- und Haararbeiten Filze, Bodeiiteppiche, Pferdedecken aus den sub Nr. 383 fallenden Thierhaaren oder ähnlichen geringen Stoffen Gewebe und andere Arbeiten aus Pferdehaaren, rein oder gemischt . . . .
Taraansatz in °/o des Bruttogewichts.
Fr. Ct.
p. Stück
XV. Thiere und thierische Stoffe.
A. Thiere.
Rindvieh von 60 bis 150 kg. Gewicht .
Kälber unter 6 0 k g . Gewicht . . . .
Zoll.
57
-- -- -- --
--
per q.
381 -- .60 381 --.60 382 383 384
--
8. -.60 2. - C & F : 12 K: 8. B: 4 8: 2
385 386
1.--
387
50. --
7. -- C: 20
388 10. - Ì C & F : 15 l K: 8 B:4 389 16.-- j
S. Instruction für die Ausstellung der Déclaration, Seite 6.
58
Einfuhrtarif.
Statistik Nr.
Bezeichnung der Waare.
Sr.
Zoll.
Taraansatz in °/o «les Bruttogewichts.
Fr. Ct.
per q.
XT. Thiere und thierisehe Stoffe.
B. Thierisehe Stoffe.
390 391 392 393 394 395
390 7. -- 1 K: 8 7. -- [B: 4. 8 : 2 391 392 10.-- 1 393 --.60 C & F : 12 394 1.50 395 16.-- C: 20
Bettfedern Daunen, Flaum Schreibfedern und Federspuhlen
.
Blasen, Därme, Käseiab Wachs ^Vachsarbeiten aller Art Hörner :
396
-- roh, und andere nicht genannte rohe animalische Stoffe
396
397
-- vorgearbeitet und in Blättern oder Platten jeder Grosse; Knochenplatten
397 --.60
398
Elfenbein , Walrosszähne, roh
398 10.--
--.30
und andere Thier-
Fischbein :
399 400 401 402 40 2 -a
-- roh oder gerissen -- abgeschliffen Schildpatt und Perlmutter, roh Perlen, ungefasst Korallen, ungefasst
. . . .
.
399 400 401 402 402 a
4. -- 16.-- 10.-- 50.-- 30.--
XTI. Thonwaaren.
Thonwaaren, grobe :
403
-- Dachziegel, Backsteine, Röhren, Platten, Fliesen, soweit sie nicht unter eine der nachstehenden Positionen fallen
403 --.10
C & P : 12 K: 8. B: 4 S: 2
S. Instruction für die Ausstellung der Déclaration, Seite 6.
Statistik Kr.
Einfuhrtarif.
Bezeichnung der Waare.
59
Taraansatz in °/o des
Nr.
Zoll.
Bruttogewicht!!.
Fr. Ct.
per q.
XTI. Thonwaaren.
Thonwaaren, grobe:
404 405
406
407
408
409
-- Feuerfeste Steine; sog. Trottoirsteine a u s gemeinem Steinzeug . . . .
404
--.50
--
-- Dachziegel , Backsteine : gedämpft, geschiefert, glasirt. Balustres und architektonische Verzierungen , soweit sie nicht unter eine der nachstehenden Positionen fallen
405
1.50
--
-- Röhren, Platten, Fliesen, Ofenkacheln, geölt, glasirt oder aus Steinzeug, soweit sie nicht unter Nr. 404 fallen: nicht bem;ilt, nicht bedruckt, nicht geschliffen, glatt oder gerippt, ohne Verzierungen en relief .
406
2. --
H: 5
Töpfer w aaren, gemeine : mit grauem oder rothem Bruch, glasirt oder nicht glasirt; Steinzeugwaaren , gemeine; Tiegel; irdene Pfeifen
407
2.-- C: 20. K: 10
Platten , Fliesen , soweit sie nicht als Fayence oder feines Steingut unter Nr. 409 fallen, Ofenkacheln: bemalt, bedruckt, geschliffen, mit Verzierungen en relief. Architektonische Verzierungen, glasirt oder a u s Steinzeug . . . .
408 10. --
Töpferwaaren mit weissem oder gelblichem Bruch; Fayence; feines Steingut; Parian, Biscuit, Terracotten und andere Töpferwaaren, soweit sie nicht unter eine der vorhergehenden Positionen fallen .
409 -a Porzellan aller Art
fC:20.F:15 \ K: 10
409 16. -- ) C ( f e F : 2 0 409 16.-- j K: 15
S. Instruction für die Ausstellung der Déclaration, Seite 6.
60
Taraansatz
Einfuhrtarif.
Statistik Tir.
Bezeichnung der Waare.
Kr.
Zoll.
in °/o des Bruttogewichts.
Fr. Ct.
per q.
XVII. Verschiedene Waaren.
410
* Feine Quincaillerie aus Achat, Alabaster.
Bergkrystall , Bernstein , Jais , Meerschaum, Perlmutter, Schildpatt, sowie andere dergleichen Wanren, soweit sie nicht unter eine der vorhergehenden Abtheilungen fallen
410-a * -- eingelegte Arbeiten u. dgl.
410-6 * -- Drechsler- und andere Arbeiten aus Elfenbein
411 412
410 100. 410 a 30.-- 410 b 16.--
Kurzwaaren (Mercerie) aller Art, soweit sie nicht unter eine der vorhergehenden Abtheilungen fallen
411
Büreaubedürfnisse, Malergeräthe, Schreibund Zeichnungsmaterialien, nicht anderweitig genannt
412 25.-
16.-
C & P : 20 f
K: 15
412-a Kautschuk für den Bureaugebrauch, Bleistifte
. . . .
41 2 a 16.413 16.-- 414 16.--
413 414 415
Siegel-, Pack- und Flaschenlack .
Spielzeug aller Art
Gegenstände zu wandernden Schaustellungen, wie: Panorama, etc., etc. .
415
416
Zollamtlich verbleue Waaren 1 . . .
--
. .
-- .40 100. -
C: 30
--
*1 Bei der Einfuhr ist für die Statistik auch der Werth anzugeben.
Die Nummer 416 betrifft bloss die statistische Anschreibung; z o l l a m t l i c h v e r b l e i t e W a a r e n fignriren nicht im Zolltarif; die betreffenden Zollbeträge (bei Verfall von Geleitscheinen) sind allmonatlich in der ,,Uebersicht der Zolleinnahmen" unter ,,verschiedene Einnahmen" zu verbuchen.
-- e=-^S^s£SQä£?&<=3 --
61
C.
Ausfuhr-Zolltarif.
Tarif Nr.
Bezeichnung der
TVaare.
1 Ì
I. Thiere.
1 2 3 4 5 6 7 8 9
Pferde u n d Maultliiere .
.
.
Füllen und Esel Rindvieh unit, oder über 6 0 k g . Gewicht Kälber unter 6 0 k g . Gewicht .
.
Schweine m i t oder über 4 0 k g . Gewicht Schweine unter 4 0 k g . Gewicht .
Schafe u n d Ziegen .
.
.
.
Bienenstöcke, gefüllt .
.
.
.
Nicht genannte Thiere .
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
Zoll.
Fr. Ct.
per Stück . 1. 50 -- . 50 -- . 50 . -- . 05 -- . 50 . -- . 05 .
. 05 -- . 10 frei
II. Holz.
10 11 12
Brennholz und Holzkohlen .
.
.
.
.
.
Holz, gesägtes, und sonst roh vorgearbeitetes Bau- und Nutzholz Holz , rohes , oder nur ganz roh und nicht in der ganzen Länge in's Geviert beschlagenes ; gemeines Flössholz .
III. Andere Waaren.
13 14 15 16 17 18 19
Alle anderen Waaren, mit Ausnahme Eisen, altes .
.
.
.
Felle u n d Häute, rohe .
.
Fleisch, frisches .
.
.
Gerherrinde, r o h oder gemahlen Knochen .
.
.
.
.
Lumpen, baumwollene und leinene;
der .
.
.
.
.
alte
hienach .
.
.
.
.
.
.
.
Stricke
frei frei frei
per q.
genannten frei .
. -- . 20 .
.
. 1. .
.
-. 20 .
.
. 1. .
.
frei 1 .
und Taue
NB. Die statistische Anschreibung für die Ausfuhr richtet sich nicht nach dem vorstehenden Ausfuhrzolltarif, sondern, wie filr die Ein- und Durchfuhr, nach den im Einfuhrzolltarif, Seite 9 u. ff. dieses Imprimâtes, aufgestellten Normen.
62
D.
Specielle Bestimmungen.
Neben den im Tarif als zollfrei erklärten Waaren bleiben bis auf Weiteres folgende Gegenstände von der Entrichtung eines Zolles befreit:
I. Bei der Einfuhr.
1. ßeisegeräth, Kleidungsstücke, Wäsche und dergleichen, welches Reisende, Fuhrleute und Schiffer zu ihrem Gebrauche, auch Handwerkszeug, welches reisende Handwerker, sowie Gei-äthe und Instrumente, welche reisende Künstler zur Ausübung ihres Berufs mit sich führen, sowie andere Gegenstände der bezeichneten Art, welche den genannten Personen vorausgehen oder nachfolgen ; Verzehrungsgegenstände zum Reiseverbrauche.
2. Wagen, einschliesslich der Eisenbahnfahrzeuge, sowie Wasserfahrzeuge, welche bei dem Eingange über die Grenze zum Personen- und Waarentransporte dienen und nur aus dieser Veranlassung eingehen, die Wasserfahrzeuge mit Einschluss der darauf befindlichen gebrauchten Inventarienstücke, insofern die Schiffe Ausländern gehören, oder insofern inländische Schiffe die nämlichen oder gleichartige Inventarienstücke einführen, als sie bei dem Ausgange an Bord hatten ; auch leer zurückkommende Eisenbahnfahrzeuge inländischer Eisenbahnverwaltungen, sowie die bereits in den Fahrdienst eingestellten Eisenbahnfahrzeuge ausländischer Eisenbahnverwaltungen; Wagen der Reisenden auf besondere Erlaubniss auch in dem Falle, wenn sie zur Zeit der Einfuhr nicht als Transportmittel ihrer Besitzer dienen, sofern sie nur erweislich schon seither im Gebrauche .derselben sich befunden haben und zu deren weiterm Gebrauche bestimmt sind ; Pferde und andere Thiere, wenn aus ihrem Gebrauche beim Eingang überzeugend hervorgeht, dass sie als Zug- oder Lastthiere zur Bespannung eines Reise- oder Frachtwagens gehören, zum Waarentragen oder zur Beförderung von Reisenden dienen.
(53
3. Kleidungsstücke und Wäsche, gebrauchte, welche nicht zum Verkauf eingehen ; gebrauchte Hausgeräthe und Effecten, gebrauchte Fabrikgeräthschafteiv und gebrauchtes Handwerkszeug von Anziehenden zur eigenen Benutzung; auch auf besondere Brlaubniss neue Kleidungsstücke, Wäsche und Effecten, insofern sie Ausstattungsgegenstände von Angehörigen eines Vertragsstaates sind, weicht; sich aus Veranlassung ihrer Verheirathung in dem Gebiete der Schweiz niederlassen.
4. Gebrauchte Hausgeräthe und Effecten, welche erweislich als Erbschaftsgut eingehen, auf besondere Erlaubniss.
5. Armenfuhren mit deren Gepäck.
6. Packete mit zollpflichtigen Waaren, welche durch die Post spedirt werden und das Gewicht von einem halben Kilogramm nicht übersteigen.
7. Zollpflichtige Gegenstände, welche von einer Person eingebracht werden, die höchstens ein Kilogramm Waaren mit sich trägt, sofern der Zoll von der Gesammtheit dieser Waaren den Betrag von 5 Rp. nicht übersteigt.
8. Eier, frische Fische, Krebse, Frösche, Schnecken, insofern diese Gegenstände für den Marktverkehr bestimmt sind, und von den Feilbietenden in die Schweiz getragen oder auf kleinen Handwägelchen geführt werden; wobei aber immerhin die Einhaltung der Zollstrasse und Anmeldung auf der Grenzzollstätte nothwendig ist.
9.. Musterkarten und Muster in Abschnitten oder Proben, welche nur zum Gebrauche als solche geeignet sind (siehe Art. 118 der Vollziehungsverordnung zum Zollgesetz). *) 10. Unverkauft aus dem Auslande zurückkehrende Waaren schweizerischen Ursprungs, unter Beobachtung der in Art. 115 der Vollziehungsverordnung zum Zollgesetz *) vorgeschriebenen Bedingungen.
11. Leere Fässer, Säcke u. s. w., nach Art. 119 der Vollziehungsverordnung zum Zollgesetz. '~)
II. Bei der Ausfuhr.
12. Alle im Tarif für die Ausfuhr nicht speciell mit einein Zolle belegten Gegenstände.
13. Zollpflichtige Gegenstände, welche von derselben Person getragen werden und deren Ausfuhrzoll zusammen weniger als 10 Rp. beträgt.
') Siehe eidg. Gesetzsammlung n. F., Bd. V, Seite 588.
64
III. Im Freipassverkehr.
14. Waaren und Vieh *), welche vorübergehend in die Schweiz ein- oder aus derselben ausgeführt werden.
15. Waaren und Vieh 1 ), welche auf Ungewissen Verkauf, oder im Messund Marktverkehr, ein- oder ausgeführt werden.
16. Verkäufliche Waarenmuster.
17. Gebrauchte Maschinen und Werkzeuge von Bauunternehmern.
18. Waaren, welche behufs Veredlung oder Reparatur ein- oder ausgeführt werden.
19. Gegenstände zu Ausstellungen.
Siehe die einschlägigen Bestimmungen der Vollziehungsverordnung zum Zollgesetz vom 18. October 188l2), Abschnitt IV, sowie des Handelsvertrages mit Deutsehland vom 23. Mai 1881 8), Art. 5 und 6-
IV. Im Grenzverkehr.
20
Landwirthschaftlicher Grenzverkehr: Siehe Vollziehungsverordnung zum Zollgesetz vom 18. October 188l2), Abschnitt VIII.
21. Specieller Grenzverkehr: a. mit Deutschland: Siehe Handelsvertrag mit Deutschland vom 23. Mai 188l3), Anlage B; b. mit Frankreich : Siehe Convention betreffend die grenznachbarlichen Verhältnisse, vom 23. Februar 1882 *") ; Reglement betreffend die Landschaft Gex, vom 23. Februar 18826); Uebereinkunft betreffend die Zollverhältnisse zwischen dem Kanton Genf und der freien Zone von Hochsavoyen, vom 14. Juni 1881 6) ; c. mit Oesterreich : Siehe Handelsvertrag mit Oesterreich vom 14. Juli 18687), Anlage A zum Artikel III; d. mit Italien, bestehen z. Z. keine speciel len Bestimmungen.
') unter Vorbehalt der viehsanitätspolizeilichen Vorschriften.
8 ) Siehe eidg. Gesetzsammlung n. F., Bd. V, Seite 588.
)
n
)
»
4
n
n
n
»
5
it
it
458.
,, VI,
,,
468.
»
376.
n
)""
K
n
u
)""
»
it
it
7)
,,
,,
»
-
n
it
. IX,
n
515.
. 576.
.
65
Im Handelsverkehr sind verboten: 1. Schiess- und Sprengpulver, als Regal der Eidgenossenschaft. Für die Ein-, Aus- oder Durchfuhr ist eine besondere Erlaubniss einzuholen (siehe Bundesgesetz über das Pulverregal, vom 30. April 1849 *) und vom 26. Juli 1873).2) 2. Sendungen jeder Art, welche Rebenabgänge oder Rebenblätter enthalten, sowie landwirthschaftliche Erzeugnisse, welche sich mit den Bestimmungen der internationalen Phylloxéra-Convention vom 3. November 188l3) in Widerspruch befinden.
3. Aus dem Ausland kommende, mit Schweiz. Eichzeichen versehene Glaswaaren, d. h. solche, welche das eidg. Kreuz oder ein Kantonszeichen oder ein Zeichen einer Schweiz. Eichstätte tragen.
4. Koch- und Viehsalz ist Monopol der Kantone, darf somit nur mit besonderer Erlaubniss der zuständigen Kantonsbehörde eingeführt werden.
5. Rindvieh, Pferde, Esel, Schafe, Ziegen und Schweine, welche sieh im Widerspruch mit den viehsanitätspolizeilichen Vorschriften befinden.
1) Siehe eidg. Gesetzsammlung Bd. l, Seite 165.
) .
, , XI, ,, 253.
") ,, " n. F., Bd. VI, Seite 228.
2
66
69
.A. ii h a ri g.
Verordnung betreffend
die Statistik des Waarenverkehrs der Schweiz mit dem Auslande.
(Vom 13. November 1885.)
Der s c h w e i z e r i s c h e B u n d e sr ath, in Vollziehung von Art. 4 und 5 des Bundesgesetzes vom 26. Juni 1884, betreffend einen neuen schweizerischen Zolltarif 1 ; in weiterer Vollziehung des Bundesgesetzes über das Zollwesen, vom 27. August 1851 2 ; in theilweiser Abänderung der Verordnung vom 10. October 1884 8 ; auf den Antrag seines Zolldepartements, b eseh liesst : Art. 1. Sämmtliche Waaren, welche über die Grenzen der schweizerischen Eidgenossenschaft ein-, aus- oder durchgeführt werden, sind den mit dem Zollbezug beauftragten, oder allfällig anderweitigen, diesfalls vom Zolldepartement zu bezeichnenden Stellen, nach Massgabe der nachstehenden Vorschriften zu declariren.
Art. 2. Die Declarationen haben folgende Angaben zu enthalten : a. Gattung der Waare; b. Menge (Gewicht oder Stückzahl); 1 8 3
Siehe eidg. Gesetzsammlung, n. F., Band VII, Seite 549.
Siehe eidg. Gesetzsammlung, Band II, Seite 535.
Siehe eidg. Gesetzsammlung, n. F , Band VII. 597.
Déclaration.
70
c.
d.
e.
f.
Verpackungsart ; Zeichen, Nummern, Anzahl der Colli; Herkunfts- und Bestimmungsland; Werth : bei der Einfuhr für die nach dem Werth verzollbaren, sowie für diejenigen Waaren, deren statistische Anschreibung nach dem Werth e speciell vorgeschrieben ist; bei der Ausfuhr für alle Waaren; g. Erklärung, ob die Waare zur Ein-, Aus- oder Durchfuhr, zur Einlagerung oder zur Freipassabfertigung bestimmt sei; h. Unterschrift des Declaranten; i. Datum ihrer Ausstellung.
Art. 3. Die G a t t u n g d e r W a a r e ist bei der Einfuhr, Ausfuhr und Durchfuhr nach Nummer und Wortlaut des statistischen Waarenverzeichnisses zu declariren.
Art. 4. Die M e n g e n a n g a b e hat, ausser dem für die Verzollung, bezw. für den Bezug der statistischen Gebühr, massgebenden Bruttogewichte, für die Statistik auch das Nettogewicht der Waaren in Kilogrammen zu liefern.
Die Angabe der Stückzahl ist erforderlich für die per Stück verzollbaren Gegenstände und für solche, deren Déclaration per Stück im statistischen Warenverzeichniss speciell vorgeschrieben ist.
Art. 5. Als Land der H e r k u n f t ist dasjenige Land anzusehen, aus welchem die gekaufte Waare zur Versendung gelangt; als Land der B e s t i m m u n g dasjenige, in welches die Waare verkauft wird.
Art. 6. Der W e r t h der ausgehenden Waaren ist vom Versender jeweilen in der Weise zu berechnen, dass zum Marktpreise am Versendungsorte die Transportkosten bis zur Landesgrenze geschlagen werden. Die Werth e sowohl der aus- als auch der eingehenden Waaren werden alljährlich durch eine besondere, vom Zolldepartement zu ernennende: Schätzungscommission geprüft, bezw. festgestellt.
71
Art. 7. Bei Zusammenpackung verschiedener Waarengattungen sollen die oben erwähnten Angaben für jede Waarengatlung besonders gegeben werden.
Art. 8. Für die nachstehend verzeichneten Gegenstände und Verkehrsarten wird das Zolldepartement ermächtigt, besondere erleichternde Bestimmungen hinsichtlich der Déclaration zu treffen : a. Gegenstände, welche von einer Person eingebracht werden, die höchstens l kg. Waaren mit sich führt, sofern der Zoll von der Gesammtheit dieser Waaren den Betrag von 5 Rappen -nicht übersteigt; b. Waaren bei der Einfuhr und bei der Ausfuhr, deren Werth Fr. 10 und deren Gewicht 500 gr. nicht erreicht; c. Uebersiedlungseffecten ; d. Heiraths- und Erbschaftsgut; e. Effecten und Verzehrungsgegenstände von Reisenden ; f. Wagen und Schiffe, die nur zum Transport, von Personen oder Waaren über die Grenze dienen; g. der kleine Marktverkehr; h. der Grenzverkehr; i. unverkauft zurückkehrende Waaren schweizerischer Herkunft; k. Kunstsachen für öffentliche Zwecke, sowie Naturalien und gewerblich-technische Gegenstände für öffentliche Sammlungen; 1. Musterkarten und Muster in Abschnitten oder Proben, die nur zum Gebrauche als solche geeignet sind ; m. leere Fässer, Säcke und dgl., nach Art. 119 der Vollziehungsverordnung zum Zollgesetz 1; n. Armenfuhren mit deren Gepäck; o. die Ein- und Durchfuhr im Postverkehr.
Art. 9. Die Déclaration erfolgt schriftlich durch den Waarenfiihrer nach einem vom Zolldepartement aufzustellenden Formular.
Siehe eidg. Gesetzsammlung n. F., Band V, Seite 588.
72
Die Declarationsformulare mit Instruction zum Ausfüllen derselben sind bei den Zollstellen gegen Vergütung des Kostenpreises zu beziehen.
Art. 10. Die öffentlichen Transportanstalten und diejenigen Personen, welche Güter gewerbsmässig zur Spedition übernehmen, dürfen nach dem Auslande gerichtete Sendungen nur dann befördern, wenn ihnen die vorgeschriebenen Angaben für die Ausfuhrdeelaration eingehändigt worden sind.
Art. 11. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben der Deelarationen ist gegenüber der Zollverwaltung der Déclarant verantwortlich (Art. 50 und ff. des Zollgesetzes); ihm bleibt jedoch der Regress gegen den Aussteller der Begleitpapiere vorbehalten, sofern letztere Anlass zu unrichtiger Déclaration gegeben haben.
Art. 12. Die Zollstellen sind zu einer Revision der Waaren befugt. (^Art. 32 der Vollziehungsverordnung zum Zollgesetz.) Sie prüfen die Deelarationen und machen nach erfolgter Abfertigung die erforderliehen Eintragungen in die zur Aufnahme der statistischen Angaben bestimmten Anschreibüblätter, welche je halbmonatlich von der zuständigen Hauptzollstätte dem Bureau für Handelsstatistik in Bern direct zuzusenden sind.
Siaüsüsche Art. 13. Für die Controlirung der die schweizerische teBMhr. Zollgrenze überschreitenden Waaren ist die im Art. 4 des Rundesgesetzes betreffend einen neuen schweizerischen Zolltarif vorgeschriebene statistische Gebühr zu entrichten ; dermalen beträgt dieselbe o l Rappen per q. für die nach dem Gewichte, l ,, ,, Fr. 50 Werth für die nach dem Werthe.
l ,, ,, Stück für die nach der Stückzahl zu declarirenden Waaren.
Diese Gebühr soll für je eine Abfertigung, bezw. Sendung, nicht weniger als 5 Rappen betragen.
Für die Entrichtung der statistischen Gebühr haftet je\veiien der \Vaarenfiihrer.
Von der Bezahlung derselben sind ausgenommen : a. Waaren, für welche ein Zoll entrichtet wird; b. Waaren, welche' im Grenzverkehr oder im kleinen Marktverkehr ein- oder ausgehen (siehe oben Art. 8, litt, a, b, e, f, g, h, l und n); c. Postsendungen ; d. die durch Verkehrsverbindungen bedingten Durchfuhren auf kurzen Strecken, z. B. über Enclaven, etc. ; e. leere Fässer, Säcke u. dgl., nach Art. 119 der Vollziehungsverordnung zum Zollgesetz.
Art. 14. Die Entrichtung der statistischen Gebühr geschieht durch Aufkleben von Postwertzeichen im erforderlichen Betrage auf der Déclaration.
Die infolge dessen in die Postkasse fallenden Beträge sind in der Jahresrechnung jeweilen den Einnahmen der Zollverwaltung gut zu schreiben.
Art. 15. Der Verkehr mit Waaren, die der statistischen Gebühr unterworfen sind, fällt im Uebrigen unter die nämlichen Bestimmungen, wie sie in der Vollziehungsverordnung zum Zollgesetz bezüglich der Einhaltung der Zollstrassen und Zollstunden, sowie hinsichtlich der Declarationsfrist für den Verkehr mit zollpflichtigen Waaren vorgeschrieben sind.
Art. 16. Die amtliche Statistik über den Waaren ver- Statistische kehr der Schweiz mit dem Ausland wird auf Grundlage der Zusammenvon den Zollstellen gemachten Aufzeichnungen (Art. 12) Stellungen.
durch das Zolldepartement ausgearbeitet und in nachstehenden Uebersichten veröffentlicht : a. Q u a r t a l i i b e r s i c h t e n der in den freien Verkehr eingeführten und aus dem freien Verkehr ausgeführten wichtigeren Waaren nach Mengen und wichtigeren Herkunfts-, bezw. Bestimmungsländern. Für die ausgeführten Waaren wird neben den Mengen noch der declarirte Werth angegeben sein.
74
b. Ja h r e s il b e r s i c h t e n : 1) Uebersicht des Generalhandels und des Specialhandels mit dem gesammten Ausland für Ein- und Ausfuhr sämmtlicher Waarenartikel nach Massgabe des Waarenverzeichnisses, unter Angabe der Mengen und Werthe, ohne Berücksichtigung des Freipassverkehres.
2} Uebersicht des General- und Specialhandels mit jedem einzelnen der im Verzeichniss genannten Herkunftsund Bestimmungsländer in Mengen und Werthen der wichtigeren Artikel.
3) Uebersicht der Durchfuhr der im statistischen Waarenverzeichniss genannten Artikel nach Herkunft und Bestimmung.
4) Uebersicht des Niederlagsverkehrs.
5) Uebersicht des Veredlungsverkehrs.
Art. 17. Das Zolldepartement ist beauftragt, das für die Statistik bestimmte Waaren- und Länderverzeichniss aufzustellen und die zur Vollziehung gegenwärtiger Verordnung erforderlichen Anordnungen und Dienstvorschriften zu erlassen.
Art. 18. Diese Verordnung tritt an Stelle der Verordnung vom 10. October 1884 und mit dem 1. Januar 1886 in Kraft.
B e r n , den 13. November 1885.
Im Namen des Schweiz. Bundesrathes, Der B u n d e s p r ä s i d e n t :
Schenk.
Der Kanzler der Eidgenossenschaft : Ringier.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Schweizerischer Zolltarif und statistisches Waaren - Verzeichnisse für die Ein-, Aus- und Durchfuhr. (Pro 1. Januar 1886.)
In
Bundesblatt
Dans
Feuille fédérale
In
Foglio federale
Jahr
1885
Année Anno Band
4
Volume Volume Heft
52
Cahier Numero Geschäftsnummer
---
Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum
28.11.1885
Date Data Seite
366-366
Page Pagina Ref. No
10 012 933
Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.
Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.
Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.