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# S T #

Botschaft des

Bundesrathes an die Bundesversammlung, betreffend den Bau eines Post- und Telegraphengebäudes in St. Gallen.

(Vom 9. Dezember 1885.)

Tit.

Durch Bundesbeschluß vom 20. März 1884 haben Sie den Bundesrath ermächtigt, von der politischen Gemeinde St. Gallen zum Zwecke der Erstellung eines neuen Post- und Telegraphengebäudes in St. Gallen das Konihaus sammt dazu gehörendem Platz um den Preis von Fr. 250,000 anzukaufen.

Nachdem der bezügliche Kaufvertrag am 29. November 1884 perfekt geworden, ermangelten wir nicht, ohne Verzug für die Aufstellung von Projekten über den Neubau einen Konkurs unter den schweizerischen und in der Schweiz angesessenen Architekten zu veranstalten.

Die Betheiligung an der Konkurrenz war eine sehr starke, indem innert, der bestimmten Frist 59 Entwürfe eingeschickt wurden.

Das zur Beurtheilung derselben bestellte Preisgericht ertheilte drei Preise, nämlich einen ersten a n d i e Architekten Hirsbrunner Camoletti in Genf und einen dritten an Architekt Meyerhofer in Zürich. Mit der Ausarbeitung der definitiven Baupläne wurden die mit dein ersten Preise be lachten Architekten b e t r a u t u n d i ihnen gleichzeitig die Bauleitung übertragen. Die Anfertigung der Baupläne und die Aufstellung des detaillirten Kostenanschlages erfolgte im letzten Sommer.

522 Das Projekt, über welches der nachstehende Bericht bezüglich aller wesentlichen Punkte nähern Aufschluss gibt, zeigt entgegen der ursprünglichen Absicht, für das Gebäude nur ein Erdgeschoß und ein Stockwerk vorzusehen, einen in zwar einfachem, jedoch würdigem Style gehaltenen Bau, bestehend aus Erdgeschoß, erstem und zweitem Stockwerk und geräumigem Dachstock. Hauptsächlich der bedeutenden Raumvermehrung im Vergleich zürn ursprünglichen Programm, verbunden mit dea sehr kostspieligen Fundationarbeiten und den derzeit infolge der großen Bauthatigkeit in St. Gallen sehr hohen Baupreisen ist die gegenüber frühern Annahmen wesentlich erhöhte Bausumme von Fr. 796,5,00 , zuzuschreiben. Hiebei mag bemerkt werden, dass imzweiten,, Stockwerk,vierr geräumige Wohnungen eingerichtet werden, sollen, welcheeinenn jahrlichen Miethzins von mehreren Tausend Franken abwerfenwerden.^ Daß bei der Berechnung der Baukosten nicht zu hoch gegriffen wurde, geht aus dem Umstände hervor, dass bei einem Tatolinhalt des Postgebäudes (vorn Trottoir bis ' Obéikant HAuptgesims gemessen) von 21,900 m8 der Kubikmeter auf Fr. ,35 -- zu stehen kommen wird, welcher Preis, im Vergleich mit andern in jüngster Zeit in St, Gallen ausgeführten oder in Ausführung begriffenen grössern Bauwerken, als ein mäßiger bezeichnet werden kann, um so mehr, als das Postgebäude ganz frei stehen und auf allen vier Seiten von öffentlichen Straßen umgeben sein wird, dessen Façaden daher eine große Ausdehnung erhalten, was auf die Baukosten einen nicht geringen Einfluß ausübt.

Die vorgenannte , Bausumme vertheilt sich laut spexifizirter Rechnung folgendermaßen auf die verschiedenen Arbeiten : Fr. 10,500 T. Erdarbeiten . ' ."

26,000 II. Pfahlfundamentirung ·n JH. Maurer- und Sleiuhauerarbeiten fi 319,000 39,000 IV. Ei«erue Balken und Säulen ·n 59,000 V. Zimmerarbeiten .

.

.

. ·n 11,500 VI. Daehdeckerarbeiten V) VII. Spengleravbeiten .

.

.

. n 14,200 Vili. Glaserarbeiten .

.

.

. 7) 31,000 IX. Schreinerarbeiten .

.

.

. D 38,400 X. Parquetarbeiten .

.

.

. ·n 28,000 3ö,500 XI. Schlosser- und Schmiedarbeiten fi 31,500 XII. Gypser- und Stuccaturarbeiten T) 24,000 XIII. Maler- und Tapeziererarbeiten n 33,500 XIV. Heizung und Ventilation ·n Uebertrag

Fr. 704,100

523

üebertrag

XV.

XVI.

XVII.

XVIII.

XIX.

Fr. 704,100 Beleuchtung ,., 3,500 Wasser- und Abtritteinrichtung . ,, 7,500 Aeußerer Posthof .

.

.

,, 16,000 Trottoiranlage .

.

.

. ,, 10,000 Unvorhergesehenes und Bauleitung . ,, 55,400 Total

Fr. 796,500

Das Gebäude soll bis zum Herbst 1887 zum Bezüge bereit gestellt werden. Von dem uns schon für das laufende Jahr zur Verfügung gestellten Kredit werden nur circa Fr. 90,000 zur Verwendung kommen, Während . im Jahre 1886 eine Summe von Fr. 350,000und im Jähre 1887 eine solche von Fr. 356,500 erforderlich sein wird."

Indem wir ' für das Weitere auf diePläne, den detaillirten Kostenanschlag und den beigefügten Bericht verweisen, "beantragen wir, Sie möchten dem "nachfolgendenEntwurf eines Bundesbeschlusses Ihre Genehmigung ertheilen.

," Genehmigen ;Sie, Tit., die Versicherung -unserer vollkommenen Hochachtung.

-.- . .

B e r n , den 9. Dezember 1885. . ""

, !

Im Namen des Schweiz. Bundesrathes, Der Bundespräsident: Schenk.

Der Kanzler der. Eidgenossenschaft : · Ringier. ; : ·.

524 (Entwurf.)

Bundesbeschluß betreffend

den Bau eines Post- und Telegraphengebäudes in St. Gallen.

; Die Bundesversammlung der s c h w e i z e r i s c h e n Eidgenossenschaft, nach Einsichtnahme einer Botschaft des; Bundesrathes vom 9. Dezember 1885, beschließt: Art. 1. In St. Gallen soll ein Post- und Telegraphengebäude nach vorliegendem Projekt erstellt werden.

Art. 2. Für den Bau desselben wird eine Summe von Fr. 796,500 bewilligt.

Art. 3. Dieser Beschluß tritt als nicht allgemein verbindlicher Natur sofort in Kraft.

Art. 4. Der Bundesrath ist mit der Ausführung desselben beauftragt.

525 Beilage.

Auszug aus

dem Berichte zum Projekt für das Post- und TelegraphenGebäude in St. Gallen.

Bei der Projektirun des Post- und Telegraphengebäudes für St. Gallen lag es im Bestreben der Unterzeichneten, durch Einfachheit der Konstruktionen, sowie durch zwar einfache, jedoch edle Formen der italienischen Hochrenaissance, ein dem Zwecke entsprechendes Bauwerk zu schaffen. Wir glauben in diesem letzten Entwürfe auch in postdienstlicher Beziehung allen Anforderungen eines übersichtlichen, praktischen, rHschen und sichern Betriebes Rechnung getragen zu haben, so daß der so komplizirte Post-, Telegraphen- und Telephondienst in Zukunft mit einfachsten Mitteln durchgeführt werden kann.

Die ganze Grundfläche des Bauplatzes beträgt 2073 m 2 , wovon nach dein vorliegenden Projekte 1420m 2 überhaut werden sollen.

Die Façadenlängen betragen: gegen Norden 47,45m., gegen Osten und Westen 35,0 m. und 35,20 m., gegen Süden 29.20 in.

nebst zwei gebrochenen Façadenecken auf der Nordost- und Nordwestseite mit einer Länge von je 6,30 m. Die äußern Façaden (mit Ausschluß der Innern Hoffaçaden haben also eine Gesammtlänge von 159,45 m.

Die Gebäudeanlage sieht einen innern kleinern Hof von 223,5 m 2 und einen äussern größern Posthof, welcher 411.70 m a mißt, vor.

Der central gelegene innere Hof dient der Hauptsache nach dem ausschließlich im Erdgeschoß sich abwickelnden Dienst des Hauptpostamtes St. Gallen: sämmtiiche Räume münden nach innen auf diesen Hof aus. Der äußere Posthof dient hauptsächlich dem Postwagenverkehr. Beide Höfe sind unter einander durch eine abschließbare bequeme Durchfahrt verbunden.

526 Das Erdgeschoß enthalt folgende Räume: Die Schalterhalle . . . . m 2 103 Die Biiefpost ,, 152 Dem Publikum duckt von der Schalte: halle und den BeDie Fahipost 410 fl D a s Mandatbureau . . . ^ 4 0 amteu vom iniieru Posthof aus zuganglich.

Die Telegrammaufgabe . ,, 61 Dds Biieitiagernimmer ,, 77 Durch die Posthofe gegenseitig unter sich uud mit den übriEin Zimmer für die Postgen Räumen des Erdgeschosreisenden ,,18 ses dienbtlich in Verbindung Die Remise für Post- u. Handgebracht.

wagen und Tramtnaterial ,, 140 Die Waschküche . . . . . . 14 ., / i

Im ersten Stock sipd ehe nothwendigep Räume der Kreispostdirekt ion und der TelegiapheninspektiDü, sowie des Telegraphenbüreau's (mit Ausnahme des Aufgabebuieaif s, welches im Erdgeschoß eingerichtet ist) untergebracht.

* Bili eau des Kreispostdirektors 36 m 2, ^ ,, Kreispostadjunkten 25 m 2 , Diiektions/immer 37 rn 2 , Kteispostkan^lei 8 5 m 2 , Mdterïalabtheilung der Kreispostdirektion 62m 2 , Kreibpöstka&se 4'2m 2 , Kteispostkontrolein- 23-m 2 , Kreibpostkontrole 83 m 2, Positi aininspektor 39 m 2, Archiv uud Magazift der Kreispostdirektion und Kontrole 64m 2 , Bureau der TelegraphenjnspektiOQ 47 in 2 , Zimmer fur die HugheSfippmate 26m 2 , Telegrriphenappa-iatencaal (^durch emea Aufzug mit der Telegrammruifgabe im Erdge&choß verbunden) 106m 2 , Garderobe für die Telegraphisteu 12 m 2 , .Telegraphenbatterteraum 25 tu2-, Maga-eia der Telegiaphenverwdltung 35m 2 .

Im zweiten Stockwerk befinden sich: JSine Wohnung für den Hauswart von drei Zimmern, Pieostenzinìmer, Kammer jind Küche, zwei Räume von zusammen , 6 0 m 2 (Urjjdeü Centialtelephondien^t (durch einen Afiîtug rnit déni) Teleuraphenappaiatensaal im ersten Stucke veibunden) un4 vier ^Vohnungen von je 5--6 Zimmern und den nofhigen "Depenclen^en.

Der Dachstock enthalt M-igAzinei für die yerschiedcpen Dienstzw eige.

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Zu den Bureaux der Kreispostdirektion und Telegrapheninspektion im ersten Stocke und zu den Wohnungen und zu der Centraltelephonstation im zweiten Stocke fuhren drei Treppen. Die Treppe, welche in die Schalterhalle mundet, bedient nur dienstliche Räume, die östliche Treppe an der Kornhausstraße, sowie die westliche Treppe an der Zollhausstraße, dagegen Diensträume und Wohnungen.

Das Gebäude ist zum größten Theil unterkellert. Die Beheizung des Gebäudes (einschließlich der Wohnungen) soll durch eine Niederdruckdampfheizung, System Bechern & Post, bewerkstelligt werden. Dieses Heizsystem eignet sich nicht nur für Bureaux, sondern auch für Wohnräume in vorzüglicher Weise. Der Dampfkesselraum für die Centralheizung wird nicht unter dem Gebäude sondern außerhalb desselben Und zwar unter dem innern Hofe an.

gelegt, und ist vom Souterrain des Hauptbaues direkt zugänglich.

Die Höhe der einzelnen Stockwerke .beträgt von Boden zu Boden gemessen : Souterrain .

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.

m. 2,52 Erdgeschoß .

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'. " . ' ' , ,, 5,30 Erstes Stockwerk .

. . .

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,, 4,05 Zweites Stockwerk .

,,' , · ' n 3,75 Die ganze bauliche Anlage muß des ungünstigen Baugrundes wegen auf Pfähle mit dar überliegender Betonschicht fundirt werden.

Die äußern Façaden des Gebäudes werden in Bruchsteinen aufgeführt; im Erdgeschoß sind die äußern Flächen in der ganzen Ausdehnung mit SAndfeinquaderverkleidung zu erstellen, während im ersten und zweiten Stockwerke nur die Gesimse und Fenstereinfassungen aus Sandsteiriquadermaterial bestehen und die sichtbaren übrigen Flächen der Baukosten wegen verputzt werden. Das Hauptgesims wird im nördlichen Mittelbau in Sandstein, bei den übrigen Facaden ebenfalls des Kostenpunktes wegen in Holz ausgeführt. Die Facaden des innern Hofes werden aus Bruchstein erstellt und ersparnißhalber deren Gesimse mit Cernent überzogen.

Der Hartsteinsockel des Gebäudes greift nicht durch die ganze Mauerdicke, sondern bildet eine äußere Verkleidung. Die Bautheile über obigen Hartsteinsookel werden durch eine Isolirschicht gegen aufsteigende Bodenfeuchtigkeit geschlitzt.

Im Erdgeschoß sollen Eisenbalken gelegt und zwischen denselben Backsteingewölbe oder ein Betonguss erstellt werden. Die Balkenlagen des ersten und zweiten Stockes erhalten, weil meist über hohlen Räumen liegend,inübestimmtenn Abständen eiserne Unterzüge mit darüberliegenden hölzernen Balken; die eisernen

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Unterzüge über dem Erdgeschoß und dem ersten Stocke werden theilweise sichtbar.

Bin Theil der innern Scheidewände ist, wo es nöthig ist, das Gewicht der Konstruktion zu reduziren, aus doppelten Holzladen wänden zu erstellen, welche, um die genügende Sicherheit für Wärmehaltung und Schalldämpfung zu erhalten, mit einem Isolirteppich und doppelter Plafonirung überzogen werden.

Das Gebäude wird in den Hauptbestand (heilen mit Schiefern und an einigen Stellen mit Holzcement abgedeckt. Das Rahmenwerk der sämmtlichen Fenster, mit Ausnahme der in Eichenholz auszuführenden Rund bogenfenster des Erdgeschosses, soll von Fichtenholz erstellt werden.

Die Fußböden der Arbeitsräume im Erdgeschoß werden von Eichenholz mit Blindbodenunterlage belegt Die Haupträume und Corridore des ersten Stockes erhalten Hartholzparquets, die Zimmer des zweiten Stockes theils Parquets von Tannenholz, theils solche von Hartholz. Der Telegraphenbatterieraum erhalt einen Fußboden aus Asphalt. Sammtliche Treppentritte, mit Ausnahme derjenigen vom zweiten Stocke in dea Dachhoden, sind aus Granit berechnet; die letztere Treppe, soll in Holz ausgeführt werden Die Unterzeichneten haben es sich zur Pflicht gemacht, die Baukosten gewissenhaft zu berechnen, und wurden zu, dieser wichtigen Vorarbeit die Arbeitspläne im großen Maßslabe von l : 50 ausgearbeitet, welche Plane gegenüber den vorliegenden im Maßstabe von l : 100 der Kosteuersparnisse wegen hauptsächlich für das Aeußere des Gebäudes etwelche Vereinfachungen erfahren haben.

Die gegenüber frühem Annahmen erhöhte Bausumme rührt her von den außergewöhnlichen und schwierigen Fundationen der zur Gebäudesicherung angenommenen Unterkellerung, dem ursprünglich nicht vorgesehenen zweiten Stockwerk, den außergewöhnlichen Facadenlängen (ohne die innern Hoffaçaden 160 m. betragend) und den in St. Gallen derzeit sehr hohen Baupreisen.

Die Baukosten werden laut detaillirter Berechnung betragen : I. Erdarbeiten Fr. 10,500 II. Pfahl-Fundamentirung .

.

.

. ,, 26,000 III. Maurer- und Steinhauerarbeiten .

. ,, 319,000 IV. Eisenlieferung ,, 39,000 V. Zimmermannsarbeiten ,, 59,000 VI. Dachdeckerarbeiten .

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.

. " 11,500 VII. Spenglerarbeiten ,, 14,200 Uebertrag Fr. 479,200

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VIII.

IX.

X.

XI.

XII.

XIII.

XIV.

XV.

XVI.

XVII.

XVIII.

XIX.

XX.

üebertrag Fr. 479,200 Glaserarbeiten ,, 31,000 Schreinerarbeiten ,, 38,400 Parquetarbeiten ,, 28,000 Schlosser- und Schmiedarbeiten .

. ,, 38,500 Gypser- und Stuccaturarbeiten .

. ,, 31,500 Malerarbeiten und Tapezierung .

,, 24,000 Heizungseinrichtung ,, 33,500 Beleuchtungsanlage ,, 3,500 Abtritteinrichtung ,, 2,500 Wassereinrichtung .

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.

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.

5,000 Aeußerer Posthof ,, 16,000 Trottoir-Anlage ,, 10,000 Unvorhergesehenes und Bauleitung . ,, 55,400

" · '.

Fr. 796,500 Diese Baukostenberechnung ergibt: a. Per m 2 überbaute Grundfläche (1420 m a ), ohne Hof und Trottoirs Fr. 542. -- b. Per m 3 Gebäude, nach St. Gallerart vom Trottoir bis Oberkant Hauptgesims gemessen (21,900 m8) . Fr. 35. -- 8 c. Per m Gebäude, vom Kellerboden bis Mitte der Daehungen gemessen (26,300 m8} Fr. 29. 35 welche Preise zur Vergleichung mit andern ausgeführten Bauwerken in St. Gallen dienen und als mäßige bezeichnet werden dürfen.

Die Fundationen des Gebäudes werden im Jahre 1885, der Rohbau im Jahre 1886 und der innert. Ausbau in den Jahren 1886 und 1887 ausgeführt werden können.

B e r n , den 31. Oktober 1885.

(Sig.) Hirsbrunner & Baumgart, Architekten.

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Bundesrathsbeschluß über

J

den Rekurs der Mathilde H ö p p n e r , von St. Petersburg, betreffend Ausweisung aus dem Kanton Basel-Landschaft.

(Vom

12. Juni 1885.)

Der s c h w e i z e r i s c h e Bundes rat h, nach Einsicht eines Rekurses, d. d. 2. Juni 1885, der ledigen Mathilde Höppner, von St. Petersburg, zur Zeit in Rheinfelden, Gasthof zum Schiff, aufhaltlich, gegen einen Beschluß der Regierung von Basel-Landschaft vom 27. Mai 1885, betreffend Ausweisung aus dem Kanton BaselLandschaft wegen Schriftenlosigkeit, in Erwägung, Daß die Kantone weder nach Maßgabe des schweizerischrussischen Niederlassung- und Handelsvertrages vom 26./14. Dezember 1872, noch vermöge einer Bestimmung des schweizerischen Verfassungsrechtes von der Bundesbehörde angehalten werden können, einem russischen Unterthanen oder überhaupt einem Auslander, der sich nicht im Besitze regelmäßiger Ausweispapiere befindet, den Aufenthalt und die Wohnsitznahrne in ihrem Gebiete zu gestatten ; daß es vielmehr lediglich Sache der Kantone ist, zu erwägen u n d z u beschliessen, o b sie einen Fremden trotz mangelnder wohnen lassen wollen;

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Botschaft des Bundesrathes an die Bundesversammlung, betreffend den Bau eines Postund Telegraphengebäudes in St. Gallen. (Vom 9. Dezember 1885.)

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1885

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

12.12.1885

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521-530

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