386

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Anzeige.

Der eidgenössische Staatskalender für 1885/1886, mit dem Militäretat, 18 3/4 Bogen stark, ist nunmehr im Druck erschienen und kann à 1 Franken beim Sekretariatfürr Drucksachen der Bundeskanzlei broschirt bezogen werden.

B e r n , den 23. Mai 1885.

Die schireiz. Bundeskanzler

Bekanntmachung.

Die kais. russische Gesandtschaft hei der Schweiz. Eidgenossenschaft hat dem Bundesrathe mitgetheilt, daß der russische Reichsrath, mit Gutheißung S. M. des Kaisers vom 20. Mai d. J., eine Steuer von den Kapitaleinkünften eingeführt habe, welche Steuer vom 1./13. Juli 1885 au erhoben werde.

Diese Steuer findet keine Anwendung auf Zins-Coupons, wovon der Termin vor diesem Datum fällig wird, auch nicht auf Zinsen von Kapitalien, die auf laufende Rechnungen oder andere Depots in Kredit-Etablissementen, welche vor dem 1. Januar 1885 gegründet wurden.

Inhalt des Gesetzes.

Einfuhrung einer Steuer von Kapitaleinkommen.

Dieser Steuer sind nicht unterworfen die Zinsen von Werthschriften, worüber ein Verzeichniß im Anhang des genannten Gesetzes sich findet, und die nach ihrer Emissionsweise ganz steuerfrei sind, nämlich :

387

I. Oeffentliche Fonds.

A. Anleihen in Geld.

a.

b.

c.

d.

e.

Aeußere Schuld mit Termin.

Aeußere perpétuelle Schuld.

Innere perpétuelle Schuld.

Anleihen von Eisenbahngesellschaften.

Obligationen von Eisenbahnen, welche der Staat losgekauft hat.

B. Anleihen in Roubles crédit.

a. Aeußere Schuld mit Termin, h. Aeußere perpétuelle Schuld, c. Innere perpétuelle Schuld.

U. Eisenbahn-Obligationen, vom Staate garantirt, Obligationen in Roubles crédit.

Der Wortlaut des neuen Steuergesetzes fut Rußland kann auf der Bundeskanzlei eingesehen werden.

B e r n , den 19. Juni 1885.

Die Schweiz. Bundeskanzlei.

Bekanntmachung.

In Wiederholung früherer Publikationen und um sowohl dem Publikum als den Zollbehörden Weitläufigkeiten zu vermeiden, wird hiemit bekannt gemacht, daß gegen v o r h e r i g e E i n s e n d u n g der bezüglichen hienach.

verzeichneten Ko s t e n b e t r ä g e folgende Imprimate bei den Zollgebietsdirektionen in Basel, Schaffhausen, Chur, Lugano, Lausanne und Genf, sowie bei der Oberzolldirektion portofrei bezogen werden können : 1) Zolltarif mit alphabetischem Register, nebst Anmerkungen Fr. 1. 60 Die Anmerkungen separat ,, --.55 2) Vollziehungsverordnung zum Zollgesetz vom 18. Okt. 1881

3) Verordnnng des Bundesrathes betreffend die Statistik des Waarenverkehrs 4) Waaren- und Länderverzeichniß für die Statistik des Waarenverkehrs der Schweiz mit dem Auslande .

.

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--.55

Bern, den 6. Januar 1885.

Eidg. Oberzolldirektion.

388

Bekanntmachung.

Hr. C. Zingg-Heuer, Unteragent der Auswanderungsagentur Joh. Baumgartner in Basel, hat sein Domizil von Frauenfeld nach Wetzikon (Zürich) verlegt.

B e r n , den 15. Juni 1885.

Hr, A. V. Müller, Unteragent der Auswanderungsagentur Isaak Leitenberger in Biel, hat sein Domizil von St. Maurice (Wallis) nach Lausanne verlegt.

Bern, den 15. Juni 1885.

Hr. Kaspar Odermatt in Stans, bisher als Unteragent der Answanderungsfirma Joh. Baumgartner in Basel thätig, ist von der Liste der Unteragenten gestrichen worden.

Hr. Jakob Vogt, Lehrer in Burg (Aargau) hat als Unteragent der Auswanderungsagentur Louis Kaiser in Basel zu fungiren aufgehört.

B e r n , den 17. Juni 1885.

Schweiz. Handels- und Landwirthschaftsdepartement.

II. Abtheilung : Auswanderugswesen.

Vorladung.

der vor sechs Monaten im schweizerischen Bundesblatt und im obwaldnerischen Amtsblatt seitens der unterfertigten Amtsstelle an ihn erlassenen Aufforderung, zum Zwecke der Wiedervereinigung mit seiner hierher zurückzukehren, keine Folge geleistet hat, so ergeht niemit an ihn die amtliche Vorladung, sich D i e n s t a g , den 11. A u g u s t dieses J a h r e s , V o r m i t t a g s 9 U h r , auf dem Rath h a u s e in S a m e n einzufinden zur Verhandlung der von seiner Ehefrau vilgerichte eingelegten Scheidungsklage.

Die Vorladung ist sowohl im schweizerischen Bundesblatte als im ohwaldner'schen Amtsblatte zu publiziren.

S a m e n , den 11. Juni 1885.

Der Präsident des Civilgerichtes des Kantons Unterwaiden ob dem Wald: Adalbert Wirz.

389

IL Oesterreichisches Bundesschiessen in Innsbruck Eidgenössische Schützen!

Das II. österreichische Bundesschießen wird in den Tagen vom 5. bis 18. August und hiebei der feierliche Festzug am 9. August zu Innsbruck abgehalten werden.

Wo gibt es ein großes Festschießen in der Welt, wo der Schweizer fehlte? Darum hoffen wir, daß ihr Schweizerschützen zu dem Feste des nächsten Nachbarn so zahlreich als möglich erscheinen werdet.

Schweizer Schützen! Ihr habt bei Eueren Schützenfesten so manchen Tiroler in brüderlicher Schützenfreundschaft herzlich aufgenommen, nun kommt auch zu uns in's Schützenland Tirol; laßt Euch Euere Gastfreundschaft vergelten, unsere alte Schützenbruderschaft aufs Neue wieder vor aller "Welt beweisen.

Ein herzliches "Willkommen allen Schweizer Schützen!

I n n s b r u c k im Mai 1885.

Für das Central-Comité: Der I. Präsident: Der II. Präsident: Artur Graf Wolkenstein-Rodenegg, Josef Sonvico, Oberschützenmeister.

Schützenrath.

Zürichsee-Gotthardbahn-Gesellschaft.

Die Aktionäre der Gesellchaft werden anmit zur ordentlichen G eneralversammlung auf Sonntag den 28. Juni 1885, Nachmittags 2 Uhr, in das Rathhaus in Rapperswyl eingeladen, zur Behandlung folgender Gegenstände: 1) Ahnahme der Rechnung und Bilanz pro 31. Dezemher 1884 nnd des Geschäftsberichtes: 2) Wahl von 3 Rechnungsrevisoren.

3) Bericht und Antrag über die finanzielle Situation der Gesellschaft.

Die Stimmkarten können Samstags den 27, Juni auf unserm Bureau im Schwanen dahier, sowie Sonntags den 28. Juni, von Mittags l Uhr an, im Rathause bezogen werden.

(0 117 R) R a p p e r s w y l , den 13. Juni 1885.

Für den Verwaltungsrath: Der Präsident: Helbling, Fürsprech.

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*

390

Schweizerische Nordostbahn.

Mit Bezugnahme auf unsere Publikationen vom 25. März und 22. April d. J. bringen wir zur Kenntniß, daß die auf Ende dieses Monats gekündeten Taxen für den Verkehr zwischen Delle transit, Verrières transit und Genf transit einerseits und Romanshorn transit, St. Margrethen transit etc. anderseits im Tarif vom 1. Juli 1882 und in dessen Nachträgen bis auf Weiteres noch in Kraft verbleiben.

Z ü r i c h , den 19. Juni 1885.

Die Direktion.

Schweizerische Centralbahn.

Mit Gültigkeit, vom 4. Juli a. c. tritt zum direkten Gütertarif Centralbahn, Aarg. Südbahn-Gotthardbahn vom 1. Dezember 1884 ein I. Nachtrag,, enthaltend Taxberichtigungen des Haupttarifs, in Kraft, welcher durch Vermittlung unserer Stationen bezogen werden kann.

Basel, den 16./18. Juni 1885.

Das Direktorium.

Westschweizerische Bahnen und Simplonbahn Mit 4. Juli 1885 wird ein neuer Tarif commun Nr. 351 für den Transport von rohem Zucker aus Böhmen nach Marseille-Juliette, in Wagenladungen von 30,000 kg. oder für dieses Gewicht zahlend, in Kraft treten.

L a u s a n n e , den 11./18. Juni 1885.

Die Direktion der Westschweizerischen Bahnen und der Simplonbahn.

Aargauisch-Luzernische Seethalbahn.

Mit 4. Juli kommen täglich während des ganzen Jahres auf den Stationen Lenzburg, Boniswyl, Beinwyl, Hochdorf, Luzern, Z ü r i c h Kundfahrbillete-Lenzburg-Hochdorf-Luzern-Zug-Zürich-WettingenMellingen-Lenzburg oder umgekehrt zum Preise von 9 Fr. 30 in II. Klasse und 6 Fr. 55 in III. Klasse mit zweitägiger Gültigkeitsdauer zur Ausgabe.

H o c h d o r f , den 15./18. Juni 1885.

Die Betriebs-Direktion.

391 Bekanntmachung betreffend

,

das statistische Waarenverzeichniß vom Oktober 1884.

Es hat sich als wünschbar erzeigt, daß in den handelsstatistischen Aufzeichnungen die Maschinenstickereien auf Baumwolltüll besonders ausgeschieden werden. Das Zolldepartement hat infolge dessen die Einschaltung einer eigenen Position für T ü l l s t i c k e r e i e n unter Nr. 422a des statistischen. WaarenVerzeichnisses (s. Bundesblatt 1884, Bd. IV, Seite 227) verfügt, was hiemit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.

B e r n , den 11. Juni 1885.

Eidg. Zolldepartement.

Auswanderung nach Argentinien.

Das schweizerische Konsulat in B u e n o s - A y r e s macht darauf aufmerksam, daß heinahe Tag für Tag schweizerische Landsleute daselbst vorsprechen um entweder Unterstützung oder die Intervention des Konsulats in irgend einer Angelegenheit nachzusuchen. In vielen Fällen sei es ihm jedoch sehr schwer, zu Gunsten der hülfesuchenden Landsleute erfolgreich zu interveniren, weil diese nicht mit den erforderlichen Ausweispapieren versehen seien. Als Entschuldigung werde jeweilen geltend gemacht, daß fragliche Papiere von den Einwanderungshehörden zurückbehalten worden und trotz Reklamation nicht wieder erhältlich seien.

Um diesen Uebelständen abzuhelfen, empfiehlt das Konsulat denjenigen Schweizern, welche nach Argentinien auswandern und sich daselbst ansiedeln wollen, entweder mit einem Doppel der gesetzlich vorgeschriebenen Schriften über Herkunft und Bürgerrecht, oder statt dieses Doppels mit einem Reiseaß oder einem Auszug aus dem Geburtsregister sich zu versehen. Das eine ieser Dokumente könne dann der Einwanderungsbehörde überlassen werden, während das andere zur Deponirung auf der Kanzlei des Konsulates bestimmt wäre.

Das unterzeichnete Departement bringt auf den Wunsch des genannten Konsulates vorstehenden Kath desselben zur Kenntniß derjenigen Schweizer welche Argentinien zum Ziel ihrer Auswanderung zu machen gedenken.

B e r n , den 4. Juni 1885.

Schweiz. Handels- und Landwirthschaftsdepartement : II. Abtheilung : Auswanderugswesen.

S

392

Schweizerische Postverwaltung.

Ausschreibung von Postlehrlingsstellen.

Die schweizerische Postverwaltung nimmt 25 neue Postlehrlinge auf, und zwar: 15 für die deutsche Schweiz und 10 ,, ,, französische Schweiz.

Anmeldung bis zum 30. dieses Monats bei einer der Kreispostdirektionen in Lausanne, Bern, Neuenburg, Basel, Aarau, Luzern, Zürich, St. G a l l e n und C h u r .

Die Bewerber müssen wenigstens 16 und dürfen höchstens 30 Jahre alt sein. Sie haben ihre Anmeldung schriftlich und persönlich einer der obgenannten Kreispostdirektionen einzureichen und dabei ihr Alter, ihren Heimatort und ihren bisherigen Bildungsgang näher zu bezeichnen, unter Beifügung allfälliger Zeugnisse. Weitere Auskunft ertheilen s ä m m t l i c h e Kreispostdirektionen.

Verlangt wird unter Anderem Kenntniß wenigstens zweier Nationalsprachen.

Frauenspersonen steht der Zutritt zu diesen Stellen insoweit offen, als für geeignete postdienstliche- Verwendung von Frauenspersonen Gelegenheit geboten ist.

Betreffend den Ort der Placirung der neuen Lehrlinge behält sich die Postverwaltung vollkommen freie Hand vor.

B e r n , den 12. Juni 1885.

Die Oberpostdirektion: Ed. Höhn.

Internationaler Kongreß für

,

Botanik und Gartenbau in Antwerpen.

Das unterzeichnete Departement bringt hiemit schweizerischen Interessenten zur Kenntniß, daß vom 1.--10. August laufenden Jahrs, anläßlich der internationalen Ausstellung, in Antwerpen ein internationaler Kongreß für Botanik und Gartenbau stattfinden wird.

B e r n , den 4. Juni 1885.

Schweiz. Landirirthschaftsdepartement.

393

Bekanntmachung betreffend den Transit von Pflanzen.

Setzlinge, Gesträuche und alle anderen Vegetabilien, die nicht zur Kate-

büre der Rebe gehören, werden zum Transit durch die Schweiz an den Zollgorieüreaux angenommen, ohne daß die bezüglichen Sendungen von der in

Artikel 3 der internationalen Phylloxerakonvention vom 3. November 1881 geforderten Bescheinigung hegleitet sind, vorausgesetzt, daß die Durchfuhr in zollamtlich verbleiten Colli erfolgt. *) B e r n , den 3. Juni 1885.

Schweiz. Landwirtschaftsdepartement.

*) Eine gleiche Verfügung ist auch von den kompetenten Behörden des deutschen Reichs und Oesterreich-Ungarns getroffen worden.

Publikation.

Von verschiedenen Seiten darauf aufmerksam gemacht, daß namentlich im Kanton Tessin italienische Silberscheidemünzen in Menge zirkuliren und u. A. auch an den Kassen der Gotthardbahnverwaltung ausgegeben und angenommen werden, sehen wir uns zu der wiederholten Anzeige veranlaßt, daß die eidgenössischen Kassen zur Annahme italienischer Silberscheidemünzen gegenwärtig nicht befugt sind.

Im Fernern wird in Erinnerung gebracht, daß die Fabrikbesitzer nach Art. 10 des Fabrikgesetzes verpflichtet sind, die Löhnungen ihrer Arbeiter in gesetzlichen Münzsorten auszurichten.

Italien hat im Jahr 1878 im Schooße der internationalen Münzkonferenz die Abschaffung seines Papiergeldes unter fünf Franken notifizirt, und es mußten zu diesem Zwecke vertragsgemäß seine 2-, \- und Va Frankenstücke aus den übrigen Staaten der lateinischen Münz-Union eingezogen und dorthin abgeliefert werden. So lange nun dieses Papiergeld nicht zurückgezogen ist, verlangt Italien,

394 daß seine Silberscheidemünzen von der Zirkulation in den Staaten der Mitkontrahenten ausgeschlossen bleiben, und es liegt nicht im Ermessen des Bundesrathes, hievon abweichenden Beschluß zu fassen.

B e r n , den 27. April 1885.

Eidg. Finanzdepartement.

Reproduzirt im Juni 1880.

Bekanntmachung.

In Gemässheit der Verordnung betreffend die Statistik des Waarenverkehrs der Schweiz mit dem Auslande, vom 10. Oktober 1884, ist für alle nach dem Anstände gehenden Sendungen neben andern Angaben auch der Werth zu deklariren. Als Werth ist jeweilen der M a r k t p r e i s (Verkaufspreis) am V e r s e n d u n g s o r t e , nebst Zuschlag der Transportkosten bis zur Landesgrenze, anzugeben.

Die gemachten Erfahrungen haben nun gezeigt, daß, namentlich für Postsendungen, nicht der wirkliche Marktpreis, sondern, mit .Rücksicht auf die Versicherungen der betreffenden Sendungen, ein oftmals bedeutend niedrigerer Betrag in die Deklaration für die Statistik eingeschrieben wird.

Es wird deßhalb darauf aufmerksam gemacht, daß eine Uebereinstimmung der Werthangaben für die Transportversicherung mit den Werthdeklarationen für die Statistik nicht nothwendig ist, daß vielmehr die Werthdeklaration für die S t a t i s t i k ganz unabhängig von derjenigen für die Transportversicherung gemacht werden kann. Die statistische Werthdeklaration bleibt ihrer Bestimmung gemäß bei den Akten der Zollverwaltung.

Im Interesse einer möglichst genauen Statistik werden die Versender von Waaren nach dem Auslande dringend eingeladen, den oben erwähnten Verordnungsbestimmungen entsprechend, jeweilen den w i r k l i c h e n M a r k t p r e i s in den statistischen Ausfuhrdeklarationen (rothes Formular) anzugeben.

B e r n , den 18. März 1885.

Eidg. Zolldepartement.

Reproduzirt im Juni 1885.

395 Anzeige.

Bei der Unterzeichneten ist erschienen und kann gegen Nachnahme oder Frankoeinsendung des Betrages in d e u t s c h e r oder f r a n z ö s i s c h e r Ausgabe bezogen werden :

Handbuch für die schweizerischen Civilstandsbeamten.

Herausgegeben vom Schweiz. Departement des Innern.

Preis broschirt: Fr. 4. -- Solid gebunden: Fr. 5.

Dieses unter Mitwirkung von M i t g l i e d e r n des B u n d e s g e r i c h t s ausgearbeitete Werk, welches auf 385 Oktavseiten die auf das Civilstandswesen bezüglichen gesetzgeberischen Erlasse, die zur Verwendung kommenden Formulare sammt einer erschöpfenden Beispielsammlung, eine sorgfältige, «lie Gesetzgebung aller Kantone mitberücksichtigende Anleitung für die Führung der Civilstandsregister und endlich ein genaues alphabetisches Sachregister enthält, kommt einem längst gefühlten Bedürfniß entgegen und darf als vorzüglicher Rathgeber nicht nur den Civilstandsbeamten, sondern allen kantonalen Amtsstellen, den Advokatur- und Geschäfts-Büreaus aufs Beste empfohlen werden.

Stämpfli'sche Buchdruckerei in Bern.

Ausschreibung von erledigten Steilen.

Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, weiche s c h r i f t l i c h und portof r e i zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im. Falle sein; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren N a m e n , und außer dem Wohnorte auch den Heimatort, sowie das G e b u r t s j a h r deutlich angeben.

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesetzt. Nähere Auskunft ertheilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.

1) Postkommis in Lausanne.

2) Briefträger in Rue (Freiburg).

)> ,1885 b i z u m 3 . ? J u l i a -mU Anmeldung bei der Kreispostdirektion l Lausanne.

3) Postkommis in Aarau. Anmeldung bis zum 3. Juli 1885 bei der Kreispostdirektion in Aaran.

4) Postablagehalter, Briefträger und Bote in Unterschieben (Uri). Anmeldung bis zum 3. Juli 1885 bei der Kreispostdirektion in Luzern.

396 5) Postablagehalter, Briefträger und Bote in Isenthal (Uri). Anmeldung bis zum 26. Juni 1835 bei der Kreispostdirektion in Luzern.

6) Ausläufer des Telegrapheubüreau Zürich. Jahresgehalt Fr. 480, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 1. Juli 1885 beim Chef des Telegraphenbüreau Zürich.

1) Briefträger in Wyl (St. Gallen).

Anmeldung bis zum 26. Juni 2) Büreandiener und Packer in Wyl 1886 bei der Kreispostdirektion in (St. Gallen).

St. Gallen.

S) Postablagehalter und Briefträger in Gähwyl (St. Gallen).

4) Telegraphist in Chexbres (Waadt). Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 24. Juni 1885 bei der Telegrapheninspektion in Lausanne.

5) Telegraphist, eventuell Büreauehef in Zürich. Besoldung gemäß Bundesgosetz vom 2. August 1873. Anmeldung bis zum 24. Juni 1885 tei der Telegrapheninspektion in Zürich.

2-Ä3K-

Nachweisung der im Monat April 1885 auf den schweizerischen Eisenbahnen beforderten Zöge und deren Verspätunge

8

Snisse Occidentale u. Simplon ) 8

Schweizerische Centralbahn )

.

Jura-Bern-Luzern-Bahn Vereinigte Schweizerhahnen4) .

Gotthardbahn

.

Emmenthalbahn .

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Appenzelleroahn .

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24. 1 25.

26.

27.

28. 1 29.

30.

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31.

An den Endpunkten der Fahrt trafen ein:

31

Min.

Min.

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chädigung der Lokotive, Achsen brache, Warmlaufen etc.

Min.

tgleisungen und Zusammenstöße.

Min.

rch Verspätung der \i]9chlußanstalten.

Min.

Anzahl.

Min.

Gemischte Zuge mit Vers]lätung von: 15--30 Minuten. 1 über 30 Minuten Durchschnittl.

Verspätung.

Schnell- und Personenzüge mit Vers pätuBg TOD: 10--20 Minuten. über 20 Minuten

Total der Verspätungen.

Ursache der Verspätungen.

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35.

36.

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276 399 6 946 46 245 418 555940

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2078 1200 240

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136 540 4 409 02

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88050 1 779 31 10320

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35

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6

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45

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43

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46

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73

8238 9446

1483 16575

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291

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32245

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136 556 8 901 482 967 802 1 097 620 42

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15

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17 -- 36 65 21

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17

21

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4

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--

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--

--

40.

Durchschnittlich legten per Stunde Gesammtfahrzeit incl. AufentAchs- halt zurück:

Zugs-

Kilometer kommen auf eine Verspätung auf eigener

Kilometer.

0,23

0,oi 16361 370627

0,21

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22628 535 950 27j9

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0,07

0,10

70144 1 735 320 27,4

19,,

0,«

0,2,

16176 307 201 24,i

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0,1,

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0,îo

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39.

Folgende Anzahl

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5914 137204

27,o

17,,

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16,o

1,13

88050 1 779 318 26,3

-

--

10320 139 892 26,o

22,i

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14,o

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38.

0,33

0,15

3200 32622

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113 234 215041

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136 477 2 907 84

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1

876 10111

37.

Gemischte Zuge.

22. 1 23.

Schnell- und Personenzuge.

21.

gleichen Monat des Vorjahres trug der nämliche Prozentsatz.

20.

Prozentsatz der auf der eigenen Bahn verspäteten Schnell-, Personen- und gemischten Züge im Verh<nisa zar Gesammtsahl.

19.

bei gemischten Zügen.

18.

17.

alt&n vor den Signalen von Bahnhöfen derer Verwaltungen.

Kilometer.

16.

Größte Verspätung.

Kilometer.

N

i ·g <

15.

Anzahl.

1 «n

2

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Totale und Durchschnittszahlen

Kilometer.

1 N

750

9

Basler Verbindungsbahn

<

4634 1710

240

TraYers-Regionalbahn .

Züge.

1 N

90

40

Wädensweil-Einsiedeln

o

Ju

14

Trifft im Durchschnitt auf einen dieser ZOge

687

40

«, 1h

·o) s

Davon entfallen auf die fahrplanmäßigen Schnell-, Personen- und gemischten Zuge.

13.

Durchschnittl.

Verspätung.

Züge.

Kilometer.

Schweizerische Nordostbahn1) .

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12.

Größte Verspätung.

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Im Ganzen zurückgelegte

11.

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Verspätung.

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10.

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9.

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Schnell- und Personen-

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Wovon doppelspurig.

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jeden Kilometer Bahnlänge kommen en zurückgelegten Achs-Eilometem.

4.

Schnell- und Personen-

3.

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2.



vomm schweizerischenn Post-- undì Eisenbahndepartement..

bei Schnell- und Personenzügen.

Zu11 HUmmenmgestelli t

24,6 62

14 .

18

44

149

21

20

3

77

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44

3

9

48

60

24

3

0,!6

0,10

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--

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1

') Incl. Bötzbergbahn, Balgen-Goßaa u id Eflre tikon-H nweil.

*) ,, Bulle-Romont.

,, Aarg. Sttdbahn und \V-ohlen-Bremgarten.

· ) ,, Waid-Rüti, Toggenburgerbahn und Rapperswyl-Plaffikon.

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; :

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Bundesblatt

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Feuille fédérale

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Foglio federale

Jahr

1885

Année Anno Band

3

Volume Volume Heft

28

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

20.06.1885

Date Data Seite

386-396

Page Pagina Ref. No

10 012 789

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