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Inserate.

Bekanntmachung.

Johann Gottfried, Roesti in Locarno, Unteragent der Auswanderung firma A. Zwilchenbart in Basel, ist gestorben und demzufolge aus der Liste der Auswanderungsunteragenten gestrichen worden.

B e r n , den 18. April 1885.

Schweiz. Handels- und Landwirthschaftsdepartement: II. Abtheilung : Auswanderungswesen.

Schweizerische Nordostbahn.

Mit Bezugnahme auf unsere Publikation vom 28. Januar d. J. bringen wir zur Kenntniß, daß die auf Ende d. Mts. gekündeten Taxen für Delle transit im Tarif für den direkten Güterverkehr zwischen Delle transit, Verrières transit und Genf transit einerseits und Schaffhausen, Singen, Konstanz, Romanshorn transit etc. anderseits vom 1. Juli 1882 noch his Ende Juni d. J. in Kraft bleiben.

Z ü r i c h , den 2S./23. April 1885.

Mit 10. Mai d. J. gelangen ermäßigte Frachtsätze für Mineralwasser in ganzen Wagenladungen- von Wien und Budapest nach den Stationen Aarau, Bern, Genf, Lausanne, Luzern, Romanshorn, St. Gallen, Winterthur, Zürich und Basel zur Einführung, welche hei den genannten Stationen, sowie bei unserm Tarifbüreau eingesehen werden können.

Z ü r i c h , den 21./23. April 1885.

Die Direktion.

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Schweizerische Centralbahn. *) Mit 15. Mai d. J. tritt zum Steinkohlentarif Mannheim-Central- und Westschweiz vom 20. November 1881 ein IV. Nachtrag in Kraft, enthaltend neue Frachtsätze für die Stationen der Emmenthalbahn : Biberist, Gerlafingen und Utzenstorf, sowie neue Instradirungsvorschriften für den Verkehr mit der Gotthardbahn.

Dieser Nachtrag kann auf unsern Stationen eingesehen und bezogen werden.

B a s e l, den 22. / 23. April 1885.

Das Direktorium.

*) Durch diese Publikation wird diejenige der Emmenthalbahn vom 28. März d. J. (Btmdesblatt 1885, Bd. II, S. 260) ersetzt.

Vereinigte Schweizerbah^eu.

An Stelle der mit Publikation vom 28. Januar d. J. auf 1. Februar bekannt · gemachten Ausnahmefrachtsätze für B a u - und N u t z h o l z in Ladungen von 10,000 kg. aus dem u n t e r n V o r a r l b e r g nach P r a n k r e i c h treten mit sofortiger Wirksamkeit nachbezeichnete Reexpeditionstaxen in Kraft : pro 1000 kg.

St. Margrethen transit - Delle transit : Fr. Cts.

a. für den via Belfort-Lure ausgehenden Verkehr mit der französischen Ostbahn und weiter 10 52 b. für den via Delle-Montbéliard ansgehenden Verkehr mit der Paris-Lyon-Mittelmeerbahn 11 52 St. Margrethen transit - Verrières transit .

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12 32 » ,, - Genf transit 14 72 St. G a l l e n , den 1./21. April 1885.

Die Generaldirektion.

745 Eisenbahn Wädensweil-Einsiedeln.

Mit Wirkung vom 10. iiai nächsthin treten für den Transport von Eis in Wagenladungen von 10,000 kg. ab unsern Stationen E i n s i e d e l n und i S a m s t a g e r n nach Basel Bad. Bahnhof nachbezeichnete Frachtsätze in Kraft: ab Einsiedeln .

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. 7 3 4 Cts. pro Tonne.

,, Samstagern .

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. 609 ,, ,, ,, W ä d e n s w e i l , den 18./21. April 1885.

Die Direktion,

Tößthalbahn.

Der auf Seite 636 Nr. 17 des Bundesblattes unterm 13./16. April d. J.

publizirte Distanzenzeiger für die direkte Abfertigung von Gesellschaften nnd Schulen, Kranken, Gepäck etc. im Verkehr zwischen der Tößthalbahn und diversen andern schweizerischen Bahnen (S. C. B., J. B. L., E. B. und S. 0. S.) wird statt auf den 1. Mai erst auf den 15. Mai nächsthin zur Einführung gelangen.

W i n t e r t h u r , den 24. April 1880.

Die Direktion.

Bekanntmachung.

Der Umstand, daß Deutsche, welche sieh um das schweizerische Bürgerrecht bewerben, eine Urkunde über ihre definitive Entlassung aus dem deutschen Staatsverbande beibringen, hat für den Fall, daß deren Bewerbung ohne Erfolg ist, für die Betreffenden folgende TTachtheile: Eine einfache Zurücknahme der Entlassnngsurkunde von Seiten der deutschen Behörden ist gesetzlich nicht zulässig, vielmehr hat jeder aus dem deutschen Staatsverband entlassene Deutsche in Gemäßheit des deutschen

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Gesetzes über Erwerb und Verlust der Bundes- und Staatsangehörigkeit vom 1.Juni 1870, § 8, Ziff. 3 und 4, zum Behufe der Wiedererwerbung des ursprünglichen Indigenates nachzuweisen, daß er in Deutschland an dem Orte, wo er sich niederlassen will, eine eigene Wohnung oder ein Unterkommen finde und an diesem Orte nach den daselbst bestehenden Verhältnissen sich und seine Angehörigen zu ernähren im Stande sei.

Anderseits hat der Betreffende, weil er nicht mehr im Besitze von Ausweisschriften ist, die Ausweisung aus der Schweiz durch die betreffenden kantonalen Behörden zu gewärtigen.

Künftige Bewerber um das schweizerische Bürgerrecht werden nun aufmerksam gemacht, daß der Bundesrath für die Ertheilung der Bewilligung zum Erwerb eines schweizerischen Bürgerrechts nicht die Vorlage einer Urkunde über die Entlassung aus dem bisherigen Staatsverbande ( E n t l a s s u n g s u r k u n d e ) verlangt, sondern sich mit einer vorbehaltlosen Erklärung der zuständigen auswärtigen Behörde darüber, daß für den Fall der Erwerbung eines schweizerischen Bürgerrechts die Entlassung aus dem frühern Staatsverbande bewilligt werde (Entlassungs z u s i c h e r ung), begnügt.

B e r n , den 29. Februar 1884.

Die Schweiz. Bundeskanzler Reproduzirt im April 1885.

Bekanntmachung.

Mit Dekret vom 14. Dezember abbin hat der Präsident der französischen Republik verfügt, daß die Fremdenlegion fortan aus zwei Regimentern statt ans einem bestehen soll. Nachdem der Bundesrath wahrgenommen, daß seither der freiwillige Eintritt von Schweizern in die Fremdenlegion in stärkern Aufschwung gekommen, glaubt er, dem Publikum den Inhalt seines am 18. Januar 1884 an die Kantonsregierungen gerichteten Kreisschreibens in Erinnerung bringen zu sollen *). Er macht die Betheiligten namentlich darauf aufmerksam, daß infolge einer Schlußnahme des Kriegsministeriums der französischen Republik eingegangene Engagements ans Gründen persönlicher Konvenienz nicht aufgehoben werden können, außer wenn es sich um junge Leute handelt, welche vor ihrem 18. Jahre angeworben oder als zum Aktivdienst untauglich befunden worden sind.

B e r n , den 23. Jannar 1885.

Schweiz. Bundeskanzlei.

*) Siehe Bundesblatt v. J. 1884, Band I, Seite 80.

Keprodnzirt im April 1885.

747 Ausschreibung von erledigten Stellen.

Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche s c h r i f t l i c h und portofrei zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren Namen, und außer dem Wohnorte auch den H e i m a t o r t , sowie das G e b u r t s j a h r deutlich angeben.

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesetzt. Nähere Auskunft ertheilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.

1) Kontrolew lei der Haupteollstätte am Rhein in Schaffhausen.

Anmeldung bis 4. Mai nächsthin bei der Zolldirektion in Schaffhausen.

2) Postkommis in Genf. Anmeldung bis zum 8. Mai 1885 bei der Kreispostdirektion in Genf.

3) Posthalter in Martinach-Stadt (Wallis). ! < o Anmeldung bis zum 8. Mai ,,n -m , ^ i 1885 nei der Kreispostdirektion 4) Posthalter m Château d'Oex(Waadt). in Lausanne.

5) Posthalter und Briefträger in Lotzwyl (Bern). Anmeldung bis zum 8. Mai 1885 bei der Kreispostdirektion in Bern.

6) Kondukteur für den Postkreis Neuen-) hur» l Anmeldung bis zum 8. Mai ,, ' . _ , ., ,,, \ 1885 bei der Kreispostdirektion 7) Posthalter in Bavards (les) (Neuen-1 jn Nenenburff e bürg).

J ' 8) Briefträger in Beute (Appenzell A. Eh.). Anmeldung bis zum 8. Mai 1885 bei der Kreispostdirektion in St. Gallen.

9) Ausläufer des Telegraphenbüreau in Luzern. Jahresbesoldung Fr. 480, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis znm 6. Mai 1886 beim Chef des Telegraphenbüreau in Luzern.

10) Telegraphist in Morgins (Wallis). Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 6. Mai 1885 bei der Telegrapheninspektion in Lausanne.

11) Telegraphist in Sauvernier (Genf). Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 13. Mai 1885 bei der Telegrapheninspektion in Lausanne.

12) Telegraphist in Martigny (Wallis). Jahresbesoldnng Fr. 240, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 13. Mai 1885 bei der Telegrapheninspektion in Lausanne.

13) Telegraphist in Lotzwyl (Bern). Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung his zum 13. Mai 1885 bei der Telegrapheninspektion in Bern.

14) Telegraphist in Château d'Oex (Waadt). Jahreshesoldung Fr. 240, nebst Depeschenprovision. Anmeldung his znm 13. Mai 1885 bei der Telegrapheninspektion in Lausanne.

748 1) Briefkastenleerer in Genf. Anmeldung bis zum 1. Mai 1885 bei der Kreispostdirektion in Genf.

2) 0.

3) 4)

Postkommis in Neuenburg.

,, ., . . ...

j ,, , Anmeldung bis zum 1. Mai Postkommis m Chauxdefonds.

^5 bei der SE.rei8pOStdirektion Waffenmeister und Packer beim in Neuenbnrg.

Postbüreau Lode.

5) Posthalter und Briefträger in Breitenbach (Solothurn). Anmeldung bis zum 1. Mai 1885 bei der Kreispostdirektion in Basel.

6) Posthalter und Briefträger in Menznau (Luzeru). Anmeldung bis zum 1. Mai 1885 bei der Kreispoatdirektion in Luzern.

'

7) Postkommis in St-Imier.

8) Posthalter in Glovelier (Bern).

Ì , Anmeldung bis zum 1. Mai > 1885 bei der Kreispostdirektion l jn Neuenburg.

9) Postkommis in Genf. Anmeldung bis zum 1. Mai 1885 bei der Kreispostdirektion in Genf.

10) Postpacker in Chur.

| Anmeldung bis zum 1. Mai 11) Postablagehalter und Briefträger in| ^, bei der ^reispostdirektion Klosters-börfli (Graubünden).

j ln Cnur12) Telegraphist in ßreitenbach (Solothurn). Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depesuhenprovision. Anmeldung bis zum 6. Mai 1885 bei der Telegrapheninspektion in Ölten.

13) Telegraphist in Gilly (Waadt). Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 29. April 1885 bei der TelegraphenInspektion in Lausanne.

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