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Inserate.

Anzeige.

Der eidgenössische Staatskalender für 1885/1886, mit dem Militäretat, 18'/* Bogen) stark, ist nunmehr im Druck erschienen und kann à 1 Franken beim Sekretariat für Drucksachen der Bundeskanzlei broschirt bezogen werden.

B e r n , den 23 Mai 1885.'

Die Schweiz. Bundeskanzlei.

U ekanntmachung betreffend

das statistische Waarenverzeichniß vom Oktober 1884.

Es hat sich als wünschbar erzeigt, daß in den handelsstatistischen Aufzeichnungen die Maschinenstickereien auf Baumwolltüll besonders ausgeschieden werden. Das Zolldepartement hat infolge dessen die Einschaltung einer eigenen Position für T ü l l s t i c k e r e i e n unter Nr. 422a des statistischen W aarenverzeichnisses (s. Bundesblatt 1884, Bd. IV, Seite 227) verfügt, was hiemit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.

B e r n , den 11. Juni 1885.

Eidg. Zolldepartement.

305

Schweizerische Postverwaltung.

Ausschreibung- von Postlehrlingsstellen.

Die schweizerische Postverwaltung nimmt 25 neue Postlehrlinge auf, und zwar: 15 für die deutsche Schweiz und 10 ,, ,, französische Schweiz.

Anmeldung his zum 30. dieses Monats bei einer der Kreispostdirektionen in Lausanne, Bern, N e u e n b u r g , Basel, Aarau, L u z e r n , Z ü r i c h , St. Gallen und Chur.

Die Bewerber müssen wenigstens 16 und dürfen höchstens 30 Jahre alt sein. Sie nahen ihre Anmeldung schriftlich und persönlich einer der obgenannten Kreispostdirektionen einzureichen und dabei ihr Alter, ihren Heimatort und ihren bisherigen Bildungsgang näher zu bezeichnen, unter Beifügung allfälliger Zeugnisse. Weitere Auskunft ertheilen sämmtliche Kreispostdirektionen.

Verlangt wird unter Anderem Kenntniß wenigstens zweier Nationalsprachen.

Frauenspersonen steht der Zutritt zu diesen Stellen insoweit offen , als für geeignete postdienstliche Verwendung von Frauenspersonen Gelegenheit geboten ist.

Betreffend den Ort der Placirung der neuen Lehrlinge behält sich die Postverwaltung vollkommen freie Hand vor.

B e r n , den 12. Juni 1885.

Die O b e r p o s t d i r e k t i o n : Ed. Höhn.

Bekanntmachung.

Durch Bundesrathsbeschluß vom 5. Juni ist der Auswanderungsagentur A. Zwilchenbart in Basel die weitere Verwendung des U. Müller-Storz, "Wirth in Basel, als Unteragent untersagt worden.

B e r n , den 8. Juni 1885.

Herr Rud. Sandmeyer in Reinach, bisher Unteragent der Auswanderungsagentur Wirth-Herzog in Aarau, ist von der Liste der Unteragenten gestrichen worden.

B e r n , den 9. Juni 1885.

306 Hr. Giovanni Corecco in Sodio hat aufgehört, als Unteragent der Auswanderungsagentur Schneeheli & de. in Basel zu fungiren.

B e r n , den 10. Juni 1885.

Schweiz. Handels- und Landwirthschaftsdepartement.

II. Abtheilung:Auswanderungswesen..

Auswanderung nach Argentinien.

Das schweizerische Konsulat in B u e n o s - A y r e s macht darauf aufmerksam, daß beinahe Tag für Tag schweizerische Landsleute daselbst vorsprechen, um entweder Unterstützung oder die Intervention des Konsulats in irgend einer Angelegenheit nachzusuchen. In vielen Fällen sei es ihm jedoch sehr schwer, zu Gunsten der hüllesuchenden Landsleute erfolgreich zu interveniren, weil diese nicht mit den erforderlichen Ausweispapieren versehen seien. Als Entschuldigung werde jeweilen geltend gemacht, daß fragliche Papiere von den Einwände) ungshehörden zurückbehalten worden und trotz Reklamation nicht wieder erhältlich seien.

Um diesen Uehelständen abzuhelfen, empfiehlt das Konsulat denjenigen Schweizern, welche nach Argentinien auswandern und sich daselbst ansiedeln wollen, entweder mit einem Doppel der gesetzlich vorgeschriebenen Schriften über Herkunft und Bürgerrecht, oder statt dieses Doppels mit einem Reisepaß oder einem Auszug aus dem Geburtsregister sich zu versehen. Das eine dieser Dokumente könne dann der Einwanderungsbehörde überlassen werden, während das andere zur Deponirung auf der Kanzlei des Konsulates bestimmt wäre.

Das unterzeichnete Departement bringt auf den Wunsch des genannten Konsulates vorstehenden Rath desselben zur Kenntniß derjenigen Schweizer welche Argentinien zum Ziel ihrer Auswanderung zu machen gedenken.

B e r n , den 4. Juni 1885.

Schweiz. Handels- und Landwirthschaftsdepartement : U. Abtheilimg : Auswanderungswesen.

307

Todeserklärung.

Das Obergericht des Kantons Zürich hat durch Beschluß vom 19. vor.

Mts. den verschollenen Hans Ulrich Furrer aus dem Werdhof-Ossingen, geh. 1822, nach fruchtlosem Aufrufe als todt erklärt und dessen Todestag auf den 31. Dezemher 1883 festgesetzt. Das Vermögen ist den hierorts bekannten Erben aushinzugeben, welche für Rückgabe des ihnen zufallenden Kapitalvermögens bis zum 31. Dezember 1903 hatten.

A n d elf in g e n , den 1. Juni 1885.

Im Namen des Bezirksgerichtes : Der G e r i c h t s s c h r e i b e r ,

Boiler.

Schweizerische Nordostbahn.

Mit 1. Juli d. J. tritt zum Gütertarif Bötzbergbahn-Jura-Bern-LuzernBahn (Heft IV der Gütertarife der Bötzbergbahn) vom 1. Januar 1885 ein I. Nachtrag in Kraft. Exemplare desselben können bei unserm Tarifbüreau und den betheiligten Stationen eingesehen und unentgeltlich bezogen werden.

Z ü r i c h , den 11./12. Juni 1885.

Die Direktion.

Schweizerische Eisenbahnen.

Mit 1. Juli d. J. tritt der Tarif vom 1. Juni 1882 für die direkte Beförderung von Personen und Reisegepäck zwischen der Schweiz und Italien via Gotthard-Chiasso und Pino sammt Nachträgen außer Gültigkeit. Auf den genannten Zeitpunkt wird für den gleichen Verkehr ein neuer Tarif in Kraft gesetzt werden.

Z ü r i c h , den 4./12. Juni 1885.

308

Der Tarif vom 1. April 1882 für den preußisch-sächsisch-schweizerischen Personen- und Gepäckverkehr via Hof-Lindau-Romanshorn und die Nachträge dazu treten mit 15. September d. J. außer Gültigkeit. Ein entsprechender neuer Tarif wird seinerzeit publizirt werden.

Z ü r i c h , den 11./12. Juni 1885.

Die Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

Südwestdeutsch-schweizerischer Güterverkehr.

Mit 1. Juli d. J. tritt je ein I. Nachtrag zu den Heften II A, B, C und E und III A, C und E und je ein II. Nachtrag zu den Heften II D und 111 D der südwestdeutsch-schweizerischen Verbandsgütertarife in Kraft.

Diese Nachträge enthalten verschiedene Ergänzungen, Aenderungen und Berichtigungen zu den betreffenden Haupttarifen und können vom 15. dieses Monats an hei den Tarifbüreaux der betheiligten Verwaltungen, sowie bei den betreffenden Verbandsstationen eingesehen und bezogen werden.

Z ü r i c h , den 10./12. Juni 1885.

Namens der Verbandsverwaltungen : Die Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

Gotthardbahn.

Vom 1. Juli d. J. an werden im schweizerisch-italienischen Güterverkehr Maschinen aller Art von Eisen und Stahl, gleichviel, ob dieselben sich in zusammengesetztem oder zerlegtem Zustande befinden, oder ob dieselben mit anderem Material verbunden sind, auf den s c h w e i z e r i s c h e n Strecken bei Aufgabe : als Stückgut nach Klasse II, in Wagenlagungen von mindestens 5000 kg. nach Spezialtarif I a, bezw.

A.-T. Nr. 9 a; in Wagenladungen von mindestens 10 000 kg. nach Spezialtarif I 6. bezw.

A.-T. Nr. 9 c tarifirt. Für Lokomobile, Dresch- und Säe- (auch Drill )Maschinen, welche auf Landwegen auf eigenen Rädern laufen, tritt diese Klassifikation erst mit

309 dem 1. Oktober d. J. in Kraft. Bis zu diesem Zeitpunkt werden dieselben noch in bisheriger Weise tarifirt.

Auf den i t a l i e n i s c h e n Strecken bleibt bis auf Weiteres die bisherige Tarifirung bestehen.

L u z e r n , den 10./12. Juni 1885.

Die Direktion.

Vereinigte Schweizerbahnen.

Vom 1. Juli nächsthin an treten für dea Transport von Bier in Fässern im Verkehr mit der Rorschach-Heiden-ßergbahn nachstehende direkte Frachtsätze in Kraft: Einzelsendungen.

Wagenladungen von wenigstens 5000 kg.

Taxen pro 100 kg.

Heiden nach und von St. Gallen 114 Cts.

84 Cts.

,, ,, ,, St. Fiden 114 ,, 84 n ,, ,, ,, Rorschach 88 ,, 66 ,, St. Gallen, den 1./9. Juni 1885.

Mit dem 1. September nächsthin tritt zum direkten Personen- und Gepäcktarif der S t a t i o n W a l d nach schweizerischen Stationen vom 1. Januar 1881 ein I. Nachtrag, betreffend Erhöhung der Fahrpreise III. Klasse nach und von S t a t i o n ß r e m g a r t e n , in Kraft.

St. G a l l e n , den 8./10. Juni 1885.

Mit dem 15. Juni kommen für B a u - und K u t z h o l z in Ladungen von 10000 kg. per Wagen und Frachtbrief folgende Taxen zur Anwendung: Von Von Lautrach : Hard-Fussach : Ah St. Margrethen transit: per 1000 kg.

nach Delle transit F. 0.

.

. Fr. 10. 73 Fr. 10. 83 ,, P. L. M .

.

,, 11. 73 ,, 11. 83 ,, Verrières transit ,, 12. 53 ,, 12. 63 ,, Genf transit ,, 14. 93 ,, 15. 03 St. G a l l e n , den 28. Mai/12. Juni 1885.

310 Am l. Juli 1. J. gelangt ein I. Nachtrag zum Ausnahmetarif für Bauund Nutzholz aus Bayern nach V. S. B. vom 15. Oktober 1884, Frachtsätze für Schleif- und Prügelholz enthaltend, zur Einführung.

Einzelne Exemplare können bei unsern Stationen gratis bezogen werden.

St. Gallen, den 11./12. Juni 1885.

Mit 1. Juli tritt ein direkter Tarif für den Güterverkehr zwischen Stationen der Wädensweil-Einsiedeln-Bahn einerseits und den Vereinigten Schweizerhahnen einschließlich der Toggenburgerbahn und Wald-Rüti-Bahn anderseits in Kraft.

St. G a l l e n , den 11./12. Juni 1885.

Die Generaldirektion.

Jura-Bern-Luzern-Bahn.

Mit Wirkung vom 1. Juni 1. J. werden die Artikel ,,Rohguß und denaturirtes Salz zum Düngen" in "Wagenladungen von 10000 kg. oder dafür zahlend, im Güterverkehr Holland-Basel via Delle zu den Taxen des Ausnahmetarifes Nr. 12 im Tarifheft vom 1. Februar 1884 befördert.

B e r n , den 8./10. Juni 1885.

Vom heutigen Tage an sind die im Ausnahmetarif für den belgisch-südwestdeutschen Güterverkehr vom 1. März 1885 verzeichneten Taxen für die Beförderung von Steinkohlen, Kokes und Briquets, in Bestimmung nach Basel, wie folgt zu reduziren: Schnitttabelle A um 2 Centimes ab Chênée, Chaudfontaine, Trooz, Trooz (Ch ge du Hasard), Verviers und Battice und von 3 Centimes ab Chênée (Fond Piquette) und Hervé.

Schnitttabelle B um 2 Centimes für die Transporte ab den vorgenannten belgischen Stationen nach Basel.

B e r n , den 11./12. Juni 1885.

Die Direktion.

311 Aargauisch-Luzernische Seethalbahn.

Im internen Personenverkehr der Seethalbahn tritt am 1. Juli 1885 ein neuer Abonnementstarif als Nachtrag zum Tarif für die Beförderung von Personen und Gepäck vom Jahre 1883 in Kraft, welcher von heute an auf den Stationen der Seethalbahn eingesehen werden kann.

H o c h d o r f , den 8. Juni 1885.

Für den direkten Verkehr zwischen den Stationen der AargauischLuzernischen Seethalbahn einerseits und einer Anzahl Stationen der Nordosthahn und Bötzbergbahn anderseits tritt mit dem 1. Juli 1885 ein direkter Personen- und Gepäcktarif in Kraft.

H o c h d o r f , den 9. Juni 1885.

Die Betriebs-Direktion.

Emmenthal-Bahn.

Mit 1. Juli nächsthin kommen während des Betriebes der Vitznau-Rigibahn auf unsern Stationen N e u - S o l o t h u r n und B u r g d o r f besondere Lustfahrtsbillete II. und III. Klasse mit bedeutend ermäßigten Fahrtaxen nach R i g i - K a l t b a d , Rigi-Kulm und Rigi-Scheidegg und r e t o u r mit Hin- und Rückfahrt via Langnau-Luzern zur Ausgabe. Diese Billete genießen eine dreitägige Gültigkeit und werden alle T a g e ausgegeben.

B u r g d o r f , den 11./12. Juni 1885.

Der Direktor.

Internationaler Kongreß für

Botanik und Gartenbau in Antwerpen.

Das unterzeichnete Departement bringt hiemit schweizerischen Interessenten zur Kenntniß, daß vom 1.--10. August laufenden Jahrs, anläßlich der

312 internationalen Ausstellung, in Antwerpen ein internationaler Kongreß für Botanik und Gartenbau stattfinden wird.

Bern, den 4. Juni 1885.

Schweiz. Landwirtschafftsdepartement.

Bekanntmachung betreffend den Transit von Pflanzen.

Setzlinge, Gesträuche und alle anderen Vegetabilien, die nicht zur Kate-

der Rebe gehören, werden zum Transit durch die Schweiz an den Zollgorie üreaux angenommen, ohne daß die bezüglichen Sendungen von der in

Artikel 3 der internationalen Phylloxerakonvention vom 3. November 1881 geforderten Bescheinigung begleitet sind, vorausgesetzt, daß die Durchfuhr in zollamtlich verbleiten Colli erfolgt. *) B e r n , den 3. Juni 1885.

Schweiz. Landwirtschaftsdepartement.

*) Eine gleiche Verfügung ist auch von den kompetenten Behörden des deutschen Reichs und Oesterreich-Ungarns getroffen worden.

Ausschreibung von Bauarbeiten.

Die G l a s e r - und S c h r e i n e r a r b e i t e n für das eidg. C h e m i e g e h ä u d e in Z ü r i c h werden hiemit zur Konkurrenz ausgeschrieben.

Zeichnungen, Voranschlag und Bedingungen sind im Bureau der Bauleitung in Zürich (Polytechnikum, Zimmer 18 b) zur Einsicht aufgelegt.

Uehernahmsofferten sind dem unterzeichneten Departement bis und mit dem 16. Juni nächsthin versiegelt und mit der Aufschrift: ,,Angebot für Bauarbeiten zum eidgenössischen Chemiegebäude" versehen, franko einzureichen.

B e r n , den 3. Juni 1885.

Schweiz, D e p a r t e m e n t des I n n e r n : Abtheilung Bauwesen.

313

Bekanntmachung.

Zufolge Mittheilung der belgischen Gesandtschaft wird d e r , « s e c h s t e i n t e r n a t i o n a l e p h a r m a c e u t i s c h e Kongreß dieses Jahr vom 3l. August his 6. September in Brüssel stattfinden, an welchem neben professionellen Fragen auch theoretische und praktische, sowie Prägen der Chemie in ihrer Beziehung zum öffentlichen Gesundheitswesen behandelt werden sollen. Zugelassen zum Kongreß sind Apotheker und alle andern Personen, welche einen Beitrag von Fr. 10 leisten und ihre Betheiligung angemeldet haben. Die Anmeldungen sind an das Organisations-Komite in Brüssel (Präsident D. Van Baselaer) zu adressiren.

B e r n , den 29. Mai 1885.

Eidg. Departement des Innern.

Ausschreibung.

Die Lieferungen von F o u r r a g e (Hafer, Heu und Stroh) für die Militärkurse pro 1885 auf dem Waffenplatz St. G a l l e n werden hiermit zur freien Konkurrenz ausgeschrieben.

Die Offerten sind versiegelt und ,mit der Aufschrift ,,Angebot für Fourrage" bis 20. Juni nächsthin dem Ober - Kriegskommissariat franko einzusenden, diejenigen für Hafer mit Muster begleitet.

Bezeichnung der Bürgen und gemeinderäthliche Habhaftigkeitsbescheinigung sind in üblicher W eise den Angeboten beizulegen. Letztere Requisite sind unerläßlich.

Die Lieferungsbedingungen sind auf dem K a n t o n s - K r i e g s k o m m i s s a r i a t in St. Gallen und bei unterfertigter Amtsstelle aufgelegt.

B e r n , den 26. Mai 1885.

Das eidg. Ober-Kriegskommissariat.

Postamtliche Bekanntmachung.

In Gemäßheit von Artikel 25 der Transportordnung für die schweizerischen Posten vom 7. Oktober 1884 sind sämmtliche vom Jahr 1884 stammenden Postsendungen, welche aus irgend einem Grunde nicht bestellt werden konnten und deren Aufgeber nicht zu ermitteln, waren, sowie alle liegen Bundesblatt. 37. Jahrg. Bd. III.

21

314 gebliebenen Passagiereffekten, nebst den in anderer Weise aufgefundenen Gegenständen ans genannter Periode, bei den einzelnen Kreispostdirektionen gesammelt worden.

Es ergeht nun hiemit an alle Diejenigen, welche ein Eigenthumsrecht auf irgend einen dieser Gegenstände erheben zu können glauoen, die Einladung, sich diesfalls hei der nächsten Kreispostdirektion unter genauen Anfaben über Beschaffenheit, Inhalt u. dgl., beziehungsweise des Aufgabeortes, er Adresse, des Bestimmungsortes etc. des vermißten Gegenstandes, mittels frankirten Briefes anzumelden.

Nach Umfluß von drei Monaten von heute an werden die nicht reklamirten Gegenstände zu Gunsten der Postkasse veräußert.

B e r n , den 15. Mai 1885.

Die Schweiz. O b e r p o s t d i r e k t i o n : Ed. Höhn.

Bekanntmachung betreffend Anstellungsgesuche.

Veranlaßt durch fortwährend bei ihr anlangende Anstellungsgesuche macht die Oberzolldirektion neuerdings aufmerksam, daß von der zuständigen Behörde keine neuen Stellen ohne dienstliche Nothwendigkeit kreirt werden und daß somit Anstellungsgesuche nur in solchen Fällen, oder bei Erledigung bereits bestehender Stellen, sofern solche zur Wiederbesetzung gelangen, Berücksichtigung finden können.

Da ferner den Zollgebietsdirektionen das Vorschlagsrecht bei Besetzung von Stellen in den Zollgebieten zusteht, so sind bezügliche Bewerbungsschreiben an die betreffende Zollgebietsdirektion zu richten, wobei der Ausweis über Kenntniß wenigstens zweier schweizerischer Landessprachen zu leisten, das Alter, der Heimatort, sowie die bisherige Beschäftigung des Postulanten anzugeben und ein amtliches Zeugniß über Ehrenfähigkeit und guten Leumund beizufügen ist.

B e r n , den 1. August 1884.

Eidg. Oberzolldirektion.

Reproduzirt im Juni 1885.

315

Bekanntmachung.

Ungeachtet der Bekanntmachung vom 12. Februar abbin (Bundesbl. 1885, 1. Bd., S. 375; Handelsamtsblatt Nr. 19), den Zollbezug auf Postsendungen betreffend, wird die Zollverwaltung fortwährend wegen vermeintlich unrichtiger Verzollung von Pahrpoststücken mit Reklamationen überhäuft, welche auf ungenaue, nicht tarifgemäße Deklarationen seitens der Absender zurück 'zuführen sind.

Da die Behörde dadurch unnützer Weise über alle Maßen in Anspruch genommen wird, so muß hiemit neuerdings darauf aufmerksam gemacht werden, daß gemäß den hestehenden, auf dem Zollgesetz von 1851 beruhenden Vorschriften, die durch das neue Zolltarifgesetz Keine Aenderung erfahren nahen, sie nicht in .der Lage ist, Reklamationen betreffend Zollabfertigung von Postsendungen, für welche eine genaue und tarifgemäße Deklaration bei der Einfuhr nicht vorgelegen hat, berücksichtigen zu können.

Wer Waaren per Post bezieht, soll dafür besorgt seinl, daß dieselben mit einer tarifgemäß lautenden Deklaration versehen werden. Zu diesem Behufe hat der W aarenbezüger den Absender über den Wortlaut der mitzugebenden Deklaration genau zu instruiren oder ihm wörtlich die bezügliche Inhaltserklärung vorzuschreiben.

Diese Forderung ist durchaus unerläßlich in Rücksicht darauf, daß eine zollamtliche Revision der Postsendungen nur dann vorgenommen wird, wenn die Vermuthung einer unrichtigen Deklaration zum Nachtheil der Verwaltung vorliegt, und es sich daher um Einleitung des Strafverfahrens wegen ZollÜbertretung handelt. Mit Ausnahme dieses Falles hat sich die Verzollung nach folgenden Bestimmungen des Zollgesetzes zu richten: ,,Art. 14. Güter oder Waarenstüoke ohne Angabe ihrer Art werden mit dem höchsten Zollansatee belegt."

,,Art. 15. Güter, welche auf eine zweideutige "Weise angegeben oder bezeichnet werden, unterliegen der höchsten Gebühr, die ihnen nach Maßgabe ihrer Art auferlegt werden kann."

,,Art. 16. Wenn Waaren verschiedener Art, welche verschiedene Gebühren zu bezahlen hätten, mit einander zusammenverpackt sind, und es erfolgt nicht eine genügende Angabe über die Menge jeder einzelnen Waare, so ist das ganze Frachtstück mit derjenigen Gebühr zu belegen, welche es bezahlen müßte, wenn es nur von der in demselben am höchsten zu belegenden Waare enthielte."

B e r n , den 25. März 1885.

Eidg. Oberzolldirektion.

Reproduzirt im Juni 1885.

316

Bekanntmachung betreffend

die Zollbehandlung von Ausstellungsgegenständen.

In Erneuerung früherer Bekanntmachungen (siehe Bnndesblatt 1875 Bd. IV, S. 207; 1879, Bd. I, S. 225; 1882, Bd. I, S. 434 £1884, Bd. I, S. 343, und Handelsamtsblatt 1883, I. Theil, Nr. 34; 1884 Nr. 21) werden nachstehend diejenigen zollamtlich vorgeschriebenen Bedingungen in Erinnerung gebracht, unter welchen für Ausstellungssendungen Zollbefreiung eintreten kann.

Gegenstände, welche an eine Ausstellung im Auslande, gesandt werden, sind, um zollfreie Bückkehr nach der Schweiz zu genießen, bei ihrem Austritte aus der Schweiz der Freipaßabfertigung zu unterstellen. Zu diesem Behufe muß im Frachtbriefe und in der bezüglichen Deklaration das Verlangen nach einem Freipasse, unter genauer Bezeichnung der in der Sendung enthaltenen Gegenstände, deutlich angegeben sein, oder es müssen dem Vermittler der Sendung an der Grenze die nöthigen diesbezüglichen Instruktionen vom Absender ertheilt werden.

Wird diese Vorschrift, welche die zollamtliche Kontrolirung der Sendung bei der Aus- und Wiedereinfuhr behnfs Feststellung der Identität ihres Inhaltes zum Zweck hat, außer Acht gelassen, so unterliegt die Sendung bei der Rückkehr der Verzollung.

Ebenso tritt Bezug des Einfuhrzolles ein/ijwenn^JderjlFreipaß anläßlich der Wiedereinfuhr bei der Zollstätte, die ihn ausgestellt hat, nicht vor gewiesen wird.

In gleicher Weise ist andererseits für Gegenstände, welche an Ausstellungen in der Schweiz bestimmt sind, behnfs zollfreier Einfuhr, die Freipaßabfertigung zu verlangen. Für die Wiederausfuhr muß in diesem Falle, bei Vermeidung der Entrichtung des Eingangszolles, die im Freipaß anberaumte Frist eingehalten werden, Verlärgerung derselben vorbehalten, wenn das Gesuch hiefür vor Ablauf des Freipasses gestellt'wird.

Hat in Folge Außerachtlassung vorerwähnter^Vorschriften die Einfuhrverzollung stattgefunden, so bleibt der Zoll verfallen, und es können nachträgliche Reklamationen resp. Zollrückvergütungsbegehrenifkeine Berücksichtigung finden.

B e r n , den 23. März 1885.

Eidg. Oberzolldirektion.

Keprodnzirt im Jnni 1885.

317

Bekanntmachung.

Der Umstand, daß Deutsche, welche sich am das schweizerische Bürgerrecht bewerben, eine Urkunde über ihre definitive Entlassung aus dem deutschen Staatsverbande beibringen, hat für den Fall, daß deren Bewerbung ohne Erfolg ist, für die Betreffenden folgende Nachtheile: Eine einfache Zurücknahme der Entlassnngsurkunde von Seiten der deutschen Behörden ist gesetzlich nicht zulässig, vielmehr hat jeder ans dem deutschen Staatsverband entlassene Deutsche in Gemäßheit des deutschen Gesetzes über Erwerb und Verlust der Bundes- und Staatsangehörigkeit vom I.Juni 1870, § 8. Ziff. 3 und 4, zum Behuf e der "Wiedererwerbung des ursprünglichen Indigenates nachzuweisen, daß er in Deutschland an dem Orte, wo er sich niederlassen will, eine eigene Wohnung oder ein Unterkommen finde und an diesem Orte nach den daselbst bestehenden Verhältnissen sich und seine Angehörigen zu ernähren im Stande sei.

Anderseits hat der Betreffende, weil er nicht mehr im Besitze von Ausweisschriften ist, die Ausweisung aus der Schweiz durch die betreffenden kantonalen Behörden zu gewärtigen.

Künftige Bewerber um das schweizerische Bürgerrecht werden nun aufmerksam gemacht, daß der Bundesrath für die Ertheilung der Bewilligung zum Erwerb eines schweizerischen Bürgerrechts nicht die Vorlage einer Urkunde über die Entlassung aus dem bisherigen Staatsverbande ( E n t l a s s u n g s u r k u n d e ) verfangt, sondern sich mit einer vorbehaltlosen Erklärung der zuständigen auswärtigen Behörde darüber, daß für den Fall der Erwerbung eines schweizerischen Bürgerrechts die Entlassung aus dem frühem Staatsverbande bewilligt werde (Entlassungszusicherung g), begnügt.

B e r n , den 29. Februar 1884.

Die Schweiz. Bnndeskanzlei.

Reproduzirt im Juni 1885.

Bekanntmachung.

Mit Dekret vom 14, Dezember abbin hat der Präsident der französischen Republik verfügt, daß die Fremdenlegion fortan ans zwei Regimentern statt aus einem bestehen soll. Nachdem der Bundesrath wahrgenommen, daß seither der freiwillige Eintritt von Schweizern in die Fremdenlegion in starkem Aufschwung gekommen, glaubt er, dem Publikum den Inhalt seines am 18. Januar 1884 an die Kantonsregierungen gerichteten Kreisschreibens

318 in Erinnerung bringen zu sollen*). Er macht die Betheiligten namentlich darauf aufmerksam, daß infolge einer Schlußnahme des Kriegsministeriums der französischen Republik eingegangene Engagements aus Gründen persönlicher Konvenienz nicht aufgehoben werden können, außer wenn es sich um junge Leute handelt, welche vor ihrem 18. Jahre angeworben oder als zum Aktivdienst untauglich befunden worden sind.

B e r n , den 23. Januar 1885.

Schweiz. Bundeskanzlei.

*) Siebe Bandesblatt v. J. 1884, Band I, Seite 80.

Reproduzirt im Juni 1885.

Ausschreibung von erledigten Stellen, Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche schriftlich und portofrei zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren Namen, und außer dem Wohnorte auch den Heimatort, sowie das Geburtsjahr deutlich angeben.

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesetzt. Nähere Auskunft ertheilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.

1) Postkommis in Winterthur. Anmeldung bis zum 19. Juni 1885 bei der Kreispostdirektion in Zürich.

2) Briefträger in Wyl (St. Gallen).

3) Büreaudiener und Packer in Wyl Anmeldung bis zum 26. Juni (St. ttaiien).

1885 hei der Kreispostdirektion in St. Gallen.

4) Ahlagehalter and Briefträger in Gähwyl (St. Gallen).

1) Postablagehalter in StPrex (Waadt).l Anmeldung bis zum 19. Juni «\ -n ii_ · · T / 1885 bei der Kreispostdirektion in 2) Postkommis m Lausanne.

J Lausanne.

3) Briefkastenleerer, Büreaudiener und Packer in Carouge (Genf). Anmeldung bis zum 19. Juni 1885 bei der Kreispostdirektion in Genf.

319 4) Briefträger in Anßersihl (Zürich). Anmeldung bis zum 19. Juni 1885 bei der Kreispostdirektion in Zürich.

5) Postablagehalter in St. Georgen ) Anmeldung bis zum 19. Juni (St. Gallen).

J 1885 bei der Kreispostdirektion in 6) Briefträger in Schwanden (Glarus). J St Gallen7) Postkommis in Chur. Anmeldung bis zum 19. Juni 1885 bei der Kreispostdirektion in Chur 8) Telegraphist in Chexb es (Waadt). Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 24. Juni 1885 bei der Telegrapheninspektion in Lausanne.

9) Telegraphist, eventuell Büreauchef in Zürich. Besoldung gemäß Bundesesetz vom 2. August 1873. Anmeldung his zum 24. Juni 1885 bei er Telegrapheninspektion in Zürich.

10) Telegraphist in Unterägeri (Zug). Jahresbesoldune Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 17. Juni 1885 oei der Telegraphenmspektion in Zürich.

f

Nachweisung der im Monat März 1885 auf den schweizerischen Eisenbahnen beförderten Zuge nnd deren Verspätungen

Zage.

Kilometer.

1

Kilometer.

1 N

Kilometer.

Schweizerische Nordostbahn ')

687

90

4786 1761

775

1

307

288 630

7 373 67

253 544

576401

39

Suisse Occidentale n. Simplon")

618

61

1891 1589

496

2.

157

231 828

6 171 18

210 394 497788

60

--

--

3

9

Schweizerische Central bahn ")

.

Jura-Bern-Lnzern-Bahn

353 4

Terelnigte Schweizerbahnen ) .

Gotthardbahn

389

314

.

.

.

.

266

Emmenthalbahn .

.

.

.

43

Aarg.-Lnzern. Seethalbahn .

Tößthalbahn Wädensweil-Einsiedeln

43 40

97 11

2347 1963

961 1159 759

9

2149

19

240

-

248

248

248

62

-- -

155

513 --

155

17

248

15

698

Lausanne-Echallens

15

Waldenbnrgerbahn

14

TraTers-Regionalbahn

11

Tramelan- Tavannes

9

Bödelibahn

9

Borschach-Heiden

7

Basler Verbindungsbahn

5

Totale und Durchschnittszahlen

2855

--

248

670 155 434 -- -- -

6

76

-

132 557

2 98S 243 121 523 2 613 53

43 46

90985 1 760 767 73

3

36

53

12

19

1

75

75

19

2

--

-

10

7

21

2

38

41

10

4

3

55

73

24

25

810 982

869Ü 9507

1420 17000

18

12

17

11

9

14

3290

--

--

2140

1

10

--

9920

330

2556

25190

17

101

1 482

66578

66490

g

95

4 438

256

3784

35616

3784

35 616

15

139

2374

62

4340

33428

4340

33428

14

108

2387

4092

30448

4092

30448

,,

82

2768

3817

16164

2790

16038

9

52

1796

12672

3

68

1 776

4847

7

26

705

33380

5

98

9680

186 603 0 344 233 998 923 1 514 549 42

814

0628

1

83

') Incl. Bötzbergbaha, SuJgen -Goßau ui d Effretikon-Hi oweil.

) ,, Bulle-Romont.

") ,, Aarg. Sodbahn nnd Wohlen-Bremgarten.

*) ,, Wald-Roti, Toggenburgerbahn und Rapperswyl-Pfäffikon.

10

290

5520

802 8186 3834

1

19

756

1326 2120

1426

4934

1302

48400

1705

5

12

-- -- -- -- -

-- -- -- -- --

16 20 --

10 13

4 1 -- 1 -- T-

20 16 -

20 --

-- -- -- --

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16 -- 20 -- --

18 9 1 1 5



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13 14

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16

1

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3

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36.

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1 "=> 1 a

1 J<£ 'I

SON

Anzahl.

16 17

11 --

-.-i

37.

38.

Folgende Anzahl Zugs-

Achs-

39.

40.

Durchschnittlich legten per Stunde Gesammtfahrzeit incl. Aufenthalt zurück :


5S ·i"3 ·s g> 60 .J;

Prozent J*

Kilometer kommen auf eine Verspätung auf eigener Bahn.

1l

S ·ico «ttO

IS o

Kilometer.

2

0,w

0,19

15847 360 251

27,o

17,4

3

0,48

0,48

12876 292 816

27,9

19,,

6

4

1

0,,.

0,34

24162 600134

27,,

19,,

17

3

1

0,62

0,29

6887 129 736

24,,

17,,

8

1

0,30

0,22

15190 326 692

25,«

15,9

0,7,

11373 220096

26,o

« 1 1

--

2

35.

34.

Anschlüsse wurden versäumt :

S

1

--

--

S ö

33.

. des Vorjahres he Prozenteatz.

32.

der eigenen Bahn vernonen- und gemischten «a znr Oeummtzihl.

a c3j

W

10

1089 14428

31.

30.

en O

Q

3

34

15972

Min.

9985

91772

1736

Min.

l

12

10664

5

Mir.

5 _3

*ÖS

28

92042

2

Min.

S

65

10694

--

Min.

1

1 GJ

3

a--

l!

65

--

3

1 CJ

o

«

KI

1

4216

-- 62

1 a

S

1 g.

20

2

--

15--30 Minuten. über 30 Minuten

5

--

--

3

84

1430

29.

28.



39

284

32

& C3

5

22

102 244

Gemischte Züge

14

140900

9920

27.

17

10664

102 244

·s a

Min.

141 464

--

26.

880 10733

25190

310

S ta

10746

140 325 4 521 809

25-

mit Vers mtaüg voa:

tx

*n O

14

4216

--

Schnell- und Personenzuge mit Vers jätung von: 10--20 Minuten über 20 Minuten

185

2

186

287

141 636 3 067 51 117 081 2 205 51

44

24.

23.

Ursache der Verspätungen.

·«P ga

5528

186

341

144 973 360080

22.

An den Endpunkten der Fahrt trafen ein:

-

372 --

189 308 5 612 32

21.

Prozentsatz è epKteteo Sehn Zöge im Vt

1 SI

20.

alten vor d von Bäht lerer Verv

1

N

19.

SchnellPersonenz

Zöge.

Kilometer.

o

.c o

18.

gleisungen zamment

1 0

00

17.

16.

sf

SchnellPersone

1

Gemisch

!

Trifft im Durchschnitt auf einen dieser Zöge.

is

-o

SehnellPersone

"l

Extra-

15.

«pätuagea.

fahrplanmäßigen

a.

·o ' c o o

Davon entfallen auf die fahrplanmäßigen Schnell-, Personen- und gemischten Zöge.

14.

là.

Durchseht Verspätu

gelegte

12.

Durchseht Verspatu

0.

ao

n.

Anzahl.

Im Ganzen zurück-

·c" 5

'S à 1-1 «3

10.

Durchseh Versp&tu

9.

Durchsch Verspätt!

Total der beförderten

I Bezeichnung der Eisenbahnen.

8.

7.

Anzahl.

·o a

6.

5.

eden Kilom en zurückg«

4.

3.

2.

1.

ahnlänge kommeu i Âchs-Kilometern.

Zusammengestellt H vomm schweizerischeni Post-. undH Eisenbahndepartement.t

2

--

-- -- 1

-- -- --

0,o5 0,jo 0,3,

-- --

0,6,

-- --

0,33

10664 140 900 26,9

22,4

17,5

14,o

4960 51122 21,,

16,1

10664

91772

17 o

U.

O n U,17

163

--

11

--

1

--

55

--

55

--

1

22

7

19

1

18

--

--

22

5

2

30

7

1

18

1

--

--

--

--

3

_

3

0,37

--

--

1443 11142

14,1

18s

2 58

1 --

--

--

1

2790

0,3,

--

12..o

16038

15,4

14 t 8i 0,5

74

12

2

.

1

46

46

13

44

84

\ 39

19

4

54

75

130

\ 50

24s

3

5

71

1

80

21

7

0,33

0,3,

12486 268 932

26,

17,8

' j

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Jahr

1885

Année Anno Band

3

Volume Volume Heft

27

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

13.06.1885

Date Data Seite

304-320

Page Pagina Ref. No

10 012 778

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