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Botschaft des

Bundesrathes an die Bundesversammlung, betreffend einen vom Kanton Unterwaiden nid dem Wald nachgesuchten Bundesbeitrag von 50 % für Verbauung des Steinibaches zu Hergiswyl.

(Vom 4. Dezember 1885.)

Tit.

Durch Bundesrathsbeschluß vom 16. Mai 1884 ist dein Kanton Unterwaiden nid dem Wald für Verbauung des Steinibach bei Hergiswyl ein Bundesbeitrag von 40 % der Kosten bewilligt worden. Die Regierung des genannten Kantons hatte 50 % verlangt; der Bundesrath hatte aber gefunden, daß hier zu Gewährung dieses letztern Prozentsatzes nicht mehr Grund bestehe als in andern Fällen, wo bloß der erstere zur Anwendung gebracht wurde, vielmehr darin diesen gegenüber eine Ungleichheit erblickt werden müßte.

Zwar bestehen am Steinibache allerdings üble Zustände, im obern Laufe in Beziehung auf durch Erosionen veranlaßte Bodenbewegungen, im untern Laufe wegen der Unregelmäßigkeit und schlechten Verwahrung des Bachbuttes, infolge dessen die Gefahr besteht, daß der Bach zur Zeit starken Geschiebsganges austrete und das kultivirte Land auf beiden Seiten desselben verschüttet werde. Allein solche Verhältnisse kommen in gleichem Maße zu oft vor, als daß darin das eine ausnahmsweise Behandlung rechtfertigende Merkmal erblickt werden könnte, finden sich doch, um nicht weiter zu gehen, schon in den Nachbarkantonen Obwalden, Luzern und Schwyz Verbauungen sogar bedeutenderer Wildbäche, für welche der Bundesbeitrag ebenfalls bloß zu 40 % angesetzt worden ist.

Die Regierung von Nidwalden hat aber, nachdem die Subvention für die Wildbäche von Beekenried durch Bundesbeschluß vom 19. Dezember 1884 zu 50 °/o festgesetzt worden war, mit Schreiben vom 9. März 1885 zu Händen der Bundesversammlung das Gesuch um Bewilligung des gleichen Beitragsverhältnisses für

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den Steinibach, also Erhöhung der vom Bundesrathe bewilligten 40 % auf 50 %, eingereicht.

Der Bundesrath fand schon bezüglich der Wildbäche von Beckenried, den Antrag auf Bewilligung eines Bundesbeitrages von 50 °/o nicht stellen zu können, ohne mit seiner Praxis bei Bewilligung solcher Beiträge in Widerspruch zu gerathen; dieser Grund besteht noch in höherem Maße im vorliegenden Falle, daher wir auch in der genehmigenden Erledigung desselben noch mehr einen maßgebenden Vorgang im Sinne der Erhöhung solcher Beiträge erblicken müßten. Als nächstliegende Konsequenz der Genehmigung des gegenwärtigen Gesuches von Nidwaiden dürfte sich ergeben, daß künftig auch von andern Seiten der Weiterzug vorn Bundesrathe an die Bundesversammlung in den Fällen ergriffen würde, wo die Substituirung eines höhern Prozentsatzes eine die Kompetenz des Bundesrathes übersteigende Beitragssumme mit sich hringt.

Dies trifft nämlich beim gegenwärtigen Falle z u , indem aus der Devissumme von Fr. 115,200 der Beitrag sich zu 40 °/o auf Fr. 46,080 und zu 50 °/o auf Fr. 57,600 berechnet.

Dem Vorstehenden gemäß erachten wir uns daher verpflichtet, an die hohen eidgenössischen Käthe den Antrag zu richten, auf das vorliegende Gesuch der Regierung des Kantons Unterwaiden nid dem Wald nicht einzutreten.

Genehmigen Sie, Tit., die Versicherung unserer vollkommensten Hochachtung.

B e r n , den 4. Dezember 1885.

Im Namen des Schweiz. Bundesrathes , Der Bu n d e sp r ä si d en t : Der Kanzler der Eidgenossenschaft :

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Botschaft des

Bundesrathes au die Bundesversammlung, betreffend den Ankauf eines Bauplatzes zum Zwecke der Erstellung eines neuen Post- und Telegraphengebäudes in Interlaken.

(Vom 4. Dezember 1885.)

Tit.

Wir sehen uns genöthigt, die Erwerbung größerer und geeigneterer Post- und Telearaphenlokalitäten in Interlaken in Aussicht zu nehmen. Die Lage des jetzigen Postbureau, neben dem ,,Oberländerhof", hart an der Hauptstraße und in richtiger Mitte zwischen den Fremden-Etablissements um Höheweg und dem Bahnhofe, läßt zwar nichts zu wünschen übrig; dagegen entsprechen die Raumverhältnisse den dermaligen Verkehrsanforderungen entschieden nicht mehr, und als besonders mißlich erzeigt sich je länger jo mehr der Uebelstand, daß die Schalter direkt in's Freie führen, mithin das mit der Post verkehrende Publikum nicht i n's Gebäude selbst (.intreten kann. Dieser Umstand, der beim gegenwärtigen Postgebäude nicht beseitigt werden kann, hat begreilcherweise, namentlich bei schlechter Witterung, seine bedenklichen Inkonvenienzen und bildet besonders bei den Fremden einen beständigen Stein des Anstoßes.

Was das Telegraphenbüreau betrifft, so ist die Luge desselben insoweit ebenfalls eine centrale, als es in einem Hause neben resp.

hinter dem Postgebäude untergebracht ist; allein der Zugang liegt an einer Seitenstraße, der "Poststrasse" ist nicht leicht auffindbar und daher ganz ungeeignet. Der Apparatensaal ist beengt, und es gestattet der verfügbare Kaum die Aufstellung weiterer Apparate,

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Botschaft des Bundesrathes an die Bundesversammlung, betreffend einen vom Kanton Unterwalden nid dem Wald nachgesuchten Bundesbeitrag von 50 % für Verbauung des Steinibaches zu Hergiswyl. (Vom 4. Dezember 1885.)

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12.12.1885

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