458

#ST#

Aus den Verhandlungen des Schweiz. Bundesrathes

(Vom 30. Juui 1885.)

Zur Ergänzung der Prüfungskommission Lausanne hat der Bundesrath zum Ersatzmann für das pharmaceutisch propädeutische Examen gewählt: Hrn. Henri de Crousaz, Apotheker des Kantonsspitals in Lausanne.

Als Postkommis in Chur wurde gewählt : Hr. Johann Pfister, Postaspirant, von Seebach (Zürich), in Winterthur, und als Telegraphist in Chexbres (Waadt): Hr. Auguste Favre, von Goumoensla-ville (Waadt), Posthalter in Chexbres.

#ST#

In s e rate.

Stelle - Ausschreibung.

Die Stelle eines B u c h h a l t e r s bei dem eidg. F i n a n z d e p a r t e ment. Jährliche Besoldung Fr. 4000--4800. Eventuell: Die Stelle des Buchhaltungsgehülfen. Jährliche Besoldung Fr. 3200-- 3600.

Bewerber wollen ihre Anmeldung bis zum 15. Juli nächsthin dem unterzeichneten Departement einreichen.

B e r n , den 25. Juni 1885.

Eid?. Finanzdepartement.

459 Ausschreibung.

Die Lieferungen von R o t h w e i n für die diesjährigen Brigadeübungen, der III. Division nach H e r z o g e n b u c h s e e werden hiermit zur freien Konkurrenz ausgeschrieben.

Die Offerten sind versiegelt und mit der Aufschrift ,,Angebot für Wein" bis 17. Juli nächsthin dem Ober-Kriegskommissariat franko einzusenden, und zwar mit Mustern begleitet.

Bezeichnung der Bürgen und gemeinderäthliche Habhaftigkeitsbeschinigu sisd in üblicher Weise den Angeboten beizulegen. Letztere Requisite sind unerläßlich.

Die Lieferungsbedingungen sind auf dem Kantons-Kriegskommissariat in B e r n und bei unterfertigter Amtsstelle aufgelegt.

B e r n , den 27. Juni 1885.

Das eidg. Ober-Kriegskommissariat.

Ausschreibung.

Die Lieferungen von B r o d und F l e i s c h für den Wiederholungskurs des Infanterieregiments Nr. 11 in B o l l i g e n werden hiermit zur freien Konkurrenz ausgeschrieben.

Die Offerten sind versiegelt und mit der Aufschrift ,,Angebot für B r o d oder Fleisch" bis 17. Juli nächsthin dem Ober-Kriegskommissariat franko einzusenden.

Bezeichnung der Bürgen und gemeinderäthliche Habhaftigkeitsbescheinigung sind in üblicher Weise den Angeboten beizulegen. Letztere Requisite sind unerläßlich.

Die Lieferungsbedingungen sind auf dem Kantons-Kriegskommissariat in B e r n und bei unterfertigter Amtsstelle aufgelegt.

B e r n , den 27. Juni 1885.

Das eidg. Ober-Kriegskommissariat.

460

Ausschreibung.

Die Lieferungen von B r o d und F l e i s c h für die Vorkurse zu den Brigade-Uebungen der III. Division im Jahre 1885 auf den Waffenplätzen Burgdorf, Herzogenbuchsee und Buren a./A. werden hiermit zur freien Konkurrenz ausgeschrieben.

Die Offerten sind versiegelt und mit der Aufschrift ,,Angehot für Brod oder Fleisch" bis 11. Juli nächsthin dem Ober-Kriegskommissariat franko einzusenden.

Bezeichnung der Bürgen und gemeinderäthliche Habhaftigkeitsbescheinigung sind in üblicher Weise den Angeboten beizulegen. Letztere Requisite sind unerläßlich.

Die Lieferungsbedingungen sind auf dem K a n t o n s - K r i e g s k o m m i s s a r i a t in Bern und bei unterfertigter Amtsstelle aufgelegt.

B e r n , den 23. Juni 1885.

Das eidg-, Ober-Kriegskommissariat.

Ausschreibung.

Die Lieferungen von S c h l a c h t v i e h , M e h l und T a n n e n h o l z für die Wiederholungskurse der Verwaltungs-Kompagnien Nr. III und VII im Jahre 1885 auf den Waffenplätzen Herzogenbuchsee und St. G a l l e n werden hiermit zur freien Konkurrenz ausgeschrieben.

Die Offerten sind versiegelt und mit der Aufschrift ,,Angebot für Schlachtvieh, Mehl und Tannenholz" bis 11. Juli nächsthin dem Ober-Kriegskommissariat franko einzusenden, die Offerten für Mehl mit Mustern begleitet.

Bezeichnung der Bürgen und gemeinderäthliche Habhaftigkeitsbescheinigung sind in üblicher Weise den Angeboten beizulegen. Letztere Requisito sind unerläßlich.

Die Lieferungsbedingungen sind auf den Kantons-Kriegskommissar i a t e n in Bern und St. Gallen und bei unterfertigter Amtsstelle aufgelegt.

B e r n ,a den 23. Juni 1885.

Das eidg. Ober-Kriegskommissariat.

461 Ausschreibung.

Die Lieferungen von S c h l a c h t v i e h , M e h l , W e i n und T a n n e n h o l z für den Divisionszusammenzug pro 1885 auf dem Waffenplatz Ö l t e n werden hiermit zur freien Konkurrenz ausgeschrieben.

Die Offerten sind versiegelt und mit der Aufschrift ,,Angebot für Schlachtvieh, Mehl, Wein oder Tannenholz" bis 11. Juli nächsthin dem DivisionsKriegskommissariat V franko einzusenden, die Offerten für Mehl und Wein mit Mustern begleitet.

Bezeichnung der Bürgen und gemeinderäthliche Habhaftigkeitsbescheinigung sind in üblicher Weise den Angeboten beizulegen. Letztere Requisite sind unerläßlich.

Die Lieferungsbedingungen sind auf den K a n t o n s - K r i e g s k o m m i s s a r i a t e n in Basel, Liestal, Aarau, Bern und Solothurn, beim eidg. O b e r k r i e g s k o m m i s s a r i a t in Bern und bei unterfertigter Amtsstelle aufgelegt..

L e n z b u r g , den 20. Juni 1885.

Der Divisionskriegskommissär Y: E. B o h r , Oberstlt.

Ausschreibung.

Die Lieferungen von B r ö d , F l e i s c h und F o u r r a g e (Heu und Stroh) für die Militärkurse pro 1885 auf dem Waffenplatz S o l o t h u r n werden hiermit zur freien Konkurrenz ausgeschrieben.

Die Offerten sind versiegelt und mit der Aufschrift ,,Angebot für Brod, Fleisch oder Fourrage" bis 11. Juli nächsthin dem Divisions-Kriegskommissariat V franko einzusenden.

Bezeichnung der Bürgen und gemeinderäthliche Habhaftigkeitsbescheinigung sind in üblicher Weise den Angeboten beizulegen. Letztere Requisite sind unerläßlich.

Die Lieferungsbedingungen sind auf dem K a n t o n s - K r i e g s k o m m i s s a r i a t in Solothurn, beim eidg. O b e r k r i e g s k o m m i s s a r i a t in Bern und bei unterfertigter Amtsstelle aufgelegt.

L e n z b u r g , den 20. Juni 1885.

Der Divisionskriegskommissär T: E. R o h r , Oberstlt,

462

Ausschreibung.

Die Lieferungen von B r o d und F l e i s c h für die Militärkurse pro 1885 auf dem Waffenplatz W a n g e n a./A. werden hiermit zur freien Konkurrenz ausgeschrieben.

Die Offerten sind versiegelt und mit der Aufschrift ,,Angebot für Brod oder Fleisch" bis 11. Juli nächsthin dem Divisions-Kriegskommissariat V franko einzusenden.

Bezeichnung der Bürgen und gemein deräthliche Habhaftigkeitsbescheinigung sind in üblicher Weise den Angeboten beizulegen. Letztere Requisite sind unerläßlich.

Die Lieferungsbedingungen sind auf dem K a n t o n s - K r i e g s k o m m i s s a r i a t in Bern, auf dem eidg. O b e r k r i e g s k o m m i s s a r i a t in Bern und bei unterfertigter Amtsstelle aufgelegt.

L e n z b u r g , den 20. Juni 1885.

Der Divisionskriegskommissär V: E. B o h r , Oberstlt.

Ausschreibung.

Die Lieferungen von F o u r r a g e (Hafer, Heu und Stroh) für den Vorkurs des 18. Regimentes auf dem W affenplatz L i e s t a l werden hiermit znr freien Konkurrenz ausgeschrieben.

Die Offerten sind versiegelt und mit der Aufschrift ,,Angebot für Fourrage (Hafer, Heu oder Stroh)" bis 11. Juli nächstbin dem Divisions-Kriegskommissariat V franko einzusenden.

Bezeichnung der Bürgen und gemeinderäthliche Habhaftigkeitsbescheinigung sind in üblicher Weise den Angeboten beizulegen. Letztere Requisite sind unerläßlich.

Die Lieferungsbedingungen sind auf dem K a n t o n s - K r i e g s k o m miss a r i a t in Liestal,-auf dem eidg. O b e r k r i e g s k o m m i s s a r i a t in Bern -und bei unterfertigter Amtsstelle aufgelegt.

L e n z b u r g , den 20. Juni 1885.

Der Divisionskriegskommissär V: E. R o h r , Oberstlt.

463

Ausschreibung.

Die unterzeichnete Verwaltung eröffnet hiemit Konkurrenz über nachverzeichnete Gegenstände.

Lieferanten, welche am 10. Juli noch nicht im Besitze unserer Angebotformulare sind und solche zu erhalten wünschen, sind ersucht, die technische Abtheilung der Kriegsmaterialverwaltung zu benachrichtigen und die Gruppe, in welcher sie gedenken Angebote einzureichen, mitzutheilen.

Die Angebote sind uns verschlossen und mit der Aufschrift ,,Angebote für Kriegsmaterial" franko bis zum 19. Juli einzusenden.

Mittheilnngen, welche der Beantwortung bedürfen, sind der Verwaltung getrennt vom Angebot zu übermachen.

Die Lieferungstermine beginnen mit dem 15. Februar und schließen, besondere Vereinbarung vorbehalten, mit 15. November 1886. Musikinstrumente sind bis zum 1. März 1886 abzuliefern.

Die Preise sind franko Packung und Transport auf die dem Lieferanten nächstgelegene schweizerische Eisenbahnstation zu stellen.

Rücksendungen von Packmaterial, sowie von Ausschußwaaren, fallen zn Lasten des Lieferanten.

Muster können auf unserer Verwaltung eingesehen werden.

Ordonnanzen sind vom eidg. Oberkriegskommissariat (Reglementsverwaltung) zu beziehen. Zeichnungen und Beschreibungen der mit * bezeichneten Artikel werden gegen Nachnahme des Kostenpreises von unserer Verwaltung abgegeben.

Die Lieferanten erhalten die ihnen von der Verwaltung zu verabfolgenden Gegenstände (Garnituren, Sattelbäume, Strickwerk etc.) gratis und franko Ankunftsstation zugesandt.

Das Nähere besagen die Angebotbogen.

464

Gruppen.

Bedarf.

I. Gruppe.

12000 13000 1500 11000 12000 350 200 400

150 350 320 150 300 600

II. Gruppe.

70

20

Gegenstand.

Nach Ordonnanz, Zeichnung oder Modell.

Gewehrriemen.

Leibgurte.

Fascninenmessei-taschen, einfache.

Bajonnetscheideutaschen.

Patrontaschen für Infanterie.

,, ,, Kavallerie.

Säbelkuppel ,, Dragoner.

,, ,, Oruiden und Train.

Trommelkuppel mit Kniefell.

Trompetertaschen.

Tragriemen für Trompeten.

Fouriertaschen für Unberittene.

Karahinerriemen.

ßickelf'utterale.

Offiziers - Reitzeuge, 1. Qualität, vollständige, nebst Zäumung, vordem und hintern Packtaschen, Packriemen, Gurt, Steigriemeu mit Bügel, Sattelunterlagdecke.

Hiezu liefert die Verwaltung gratis und franko den Filz zu den Unterlagdecken.

Remontensättel mit Gurt, Steigriemen mit Bügel. Zäumung und Unterlagdecke.

Hiezu liefert die Verwaltung gratis und franko den Filz zu den Unterlagdecken und die Gebisse.

Ordonnanz vom 24. April 1874,

Modell.

zweite Auflage.

Gruppen.

II. Gruppe.

Bedarf.

70

300

Nach Ordonnanz,1 Zeichnung oder Modell,

Vollständige Reitzeuge für Kavallerie, nebst ZäuOrdonnanz vom 3. Februar 1875, mung, Packtaschen, Packriemen, Sattelgurt, Steig- Zeichnung vom 16. April 1881 und riemen, Unterlagdecke, Vorrathsmunitionstascheu, Vorschrift.

Hufnageltäschchen.

Hiezu liefert die Verwaltung gratis und franko: Sattelbaum mit Grundsitz, hänfenes Gurtstiick, Filz und Tuch zu Unterlagdecke, Stegpolster und Keile, Gehisse und Steighügel.

Anfertigung von: Schabraken zu Kavallerie-Reitzeugen (Anbringen des Tuchüberznges und mit Belegen versehen).

Hiezu liefert die Verwaltung gratis und franko : Filzunterlagdecken, Tuch und Passepoils.

Vorschrift und Zeichnung vom 20. Mai 1880.

Sattelkisten für Offiziersreitzeuge.

Ordonnanz vom 3. JFebruar 1875.

Grundsitze, aufgespannt.

Hänfene Gurtstücke zu Kavallerie-Sattelgurten.

Karabinerholftern. .

Stallhalftern für Kavallerie.

Stallgurten ,, ,, Kopfsäcke aus Segeltuch für Kavallerie.

Futtersäcke für Kavallerie.

Paar Heugarne.

Fouragirstricke.

Modell und Beschreibung.

Pferdedecken.

Ordonnanz über das Artilleriepferdeputoeug von 1876.

Kopfsäcke ans Segeltuch für Artillerie.

Modell.

Futtersäcke für Artillerie.

Ordonnanz vom 24. April 1874.

Debergurten.

465

70 410 70 60 70 70 170 100 60 290 410 535 145 290

Gegenstand.

466

Gruppen.

Bedarf.

Gegenstand.

Nach Ordonnanz, Zeichnung oder Modell.

IL Gruppe.

340 255 290 2000 6000 200 50

Hänfene Gurtstücke zu Trainsattelgurten.

Staublappen für Kavallerie, als Taschen eingerichtet.

,, ,, Artillerie.

Bandhalftern.

Braun melirte wollene Bivonakdecken.

Schlagbänder zu Infanterie-Feldweibelsäbel Trompeterschnüre für Infanterie.

Ordonnanz vom 24. April 1874 und Modell.

Ordonnanz vom 3. Februar 1875.

OrdonnanzüberdasArtilleriepferdeputzzeugvon 1876.

Muster.

n rt it n

III. Gruppe.

ÏJ

n w

n n n r* Ï»

n

250 250 200 200 1400 900 2000 30 30 30 30 200 200 300

Unteroffiziers-Grradabzeichen.

1. Infanterie.

a. Füsiliere.

Paar für Feldweibel, fein.

,, ,, ,, halbfein.

,, ,, Fouriere, fein.

,, ,, ,, halbfein.

,, ,, Wachtmeister, fein.

r, r, r, halbfein.

,, ,, Korporale.

b. Schützen.

Paar für Feldweibel, fein.

,, ,, ,, halbfein.

Paar für Fouriere, fein.

,, ,, ,, halbfein.

,, ,, Wachtmeister, fein.

» r, n halbfein.

,, ,, Korporale.

Ordonnanz vom 13. Mai 1883 und Modell.

Modell.

Reglement vom 24. Mai )875, Zeichnung und Modell, n n n n n n

Gruppen.

Bedarf.

III. Gruppe.

30 30 30 30 100 100 300

» n n n

it n n n n n

n it

i» n n

n it n

20 40 20 40 100 200 600

2. Kavallerie.

Paar für Feldweibel, fein.

,, ,, halbfein.

,, Fouriere, fein.

,, ,, halbfein.

Wachtmeister, fein.

n ,, ,, halbfein.

,, Korporale.

B 3. Artillerie.

Paar für b'eldweibel, fein.

,, ,, ,, halbfein.

,, ,, Fouriere, fein.

,, ,, ,, halbfein.

,, Wachtmeister, fein.

n ,, n ,, halbfein.

,, ,, Korporale.

,, ,, Gefreite.

4.

Paar für Feldweibel, ,, Fouriere, ,, Wachtmeister, ,, ,, Gefreite.

Genie.

fein.

halbfein.

fein.

halbfein.

fein.

halbfein.

Nach Ordonnanz, Zeichnung oder Modell.

Reglementfvom 24. Mai 1875, Zeichnung und Modell.

^ fi n n n

n ·n

ii n n

n fi 1<

467

n

50 50 50 100 300 600 400 1200

Gegenstand.

468

Gruppen.

Bedarf.

III. Gruppe.

10 20 10 20 30 60 150 30 60 30 60

IV. & V. Gruppe

100

1000 350

Gegenstände.

Nach Ordonnanz,'Zeichnung oder Modell.

5. Sanität.

Feldweibel, fein.

Reglement vom 24. Mai 1875, Zeichnung und Modell.

,, halbfein.

Fouriere, fein.

,, halbfein.

Wachtmeister, fein.

halbfein.

n Korporale.

6. V e r w a l t u n g .

Paar für Fouriere, fein.

,, ,, ,, halbfein.

,, ,, Wachtmeister, fein.

,, ,, ,, halbfein.

NB. Die Preise sind paarweise und für zum Aufnähen fertige Abzeichen mit farbigen Unterlagen zu berechnen ; die Unteroffiziers-Gradabzeichen in Silber und Gold müssen jeweilen auf vorherige Bestellung hin längstens drei Tage nachher, sorgfältig in Carton-schachteln verpackt und in durchaus fehlerloser und frisch aussehender Waare, zur Ablieferung gelangen.

Die Korporal- und Gefreitenschnüre dagegen sind paketweise zu verpacken und zu überschreiben.

Säbel für unberittene Offiziere.

Ordonnanz und Modell.

,, ,, berittene Mannschaft.

Faschin enmesser.

Paar ,, ,, ,, ,, » ,,

für ,, ,, ,, ,, n ,,

Bundesblatt. 37. Jahrg. Bd. III.

Gruppen.

IV. (L V. Gruppe

Bedarf.

800 200 600

180 100 50 120 50 70 75 150 150 195 350

Gegenstände.

Pionniersäbel.

Säbel für Infanterie-Feldweibel.

Säbelbajonette.

Uornets.

Bügel.

Baßtrompeten.

Althorn.

Baryton B.

Baryton Ea.

Trommeln.

Paar Trommelschlägel.

Vorrathsscblagfelle.

Striegel mit Hufräumer, für Kavallerie.

Stahlstriegel für Artillerie.

485 545 150 600 200 180 70

Hufsalbbüchsen.

Schwämme.

Fouriertaschen-Ausrüstungen.

Tragbare Bickel.

Gliedersägen.

Feldstecher mit Etui, Riemen und Schnur.

Stangengebisse für Kavallerie.

486

Ordonnanz und Modell.

Modell und Vorschrift v. 10. Dezhr. 1877,

Modell 1884.

Modell.

Ordonnanz v. 3. Februar 1875 und Modell Ordonnanz über das Artilleriepferdeputzzeug von 1876 und Modell.

·n

Ordonnanz vom 3. Febr. 1875 und Modell.

n

32

Ordonnanz über das Artilleriepferdepntzzeug von 1876 und Modell.

Ordonnanz vom 3. Febr. 1875 u. Modell.

Muster.

Modell.

Zeichnung und Modell.

Modell.

469

60 290

Hufräumer aus Stahl.

Pferdebürsten.

,, für Eemonten.

Hufsalbbürsten für Artillerie.

350

Nach Ordonnanz, Zeichnung oder Modell.

470

Gruppen.

Bedarf.

IV. & V. Gruppe.

70 70 175

Trensengebisse für Kavallerie.

Vorrathskinnketten mit Haken.

Stangengebisse für Artillerie-Zugpferde.

175 420 300 90 350

Trensengebisse ,, ,, ,, Paar Steigbügel.

Kilos Hufnägel.

Ordonnanz vom 3. Februar 1875.

,, Eisnägel.

Trainsättel von braunem Zeugleder, nach Modell der Zeichnung vom August.1882 nnd Modell.

Kavalleriesättel mit Sattelgurt, Steigriemen, Strangenscheiden mit Bauchgurt.

Hiezu liefert die Verwaltung gratis und franko : Sattelbaum mit Grundsitz, Gurtstück zum Sattelgurt, Filz zu Stegpolster, Sattelgurtunterlagen, Steigbügel und Garnituren.

Englische Kummte mit Kummtriemen.

Ordonnanz 1883 und Modell.

Hiezu liefert die Verwaltung die Kummteisen.

Paar Kummtgeschirre, ans ungeschwärztem Zeugleder Zeichnung vom Dezember 1878 und gearbeitet: Lederhalfter mit Halfterstrick, StangenSupplement vom Januar 1880.

und Trensenzaum mit Zügeln, Zugstrangen mit Zugriemen und Anstößen; Rückhaltriemen mit Rückhaltkloben, Hintergeschirr mit Hintergeschirrriemen und Strangenträgern.

Hiezu liefert die Verwaltung gratis und franko: Geschirrgarnituren, Zugstrangen, Anstöße und Gebisse.

VI. Gruppe.

350 175

Gegenstand.

Nach Ordonnanz, Zeichnung oder Modell.

Modell.

n

Ordonnanz über das Zugpferdegeschirr vom 24. April 1874 und Modell. '

Gruppen.

Bedarf.

VI. Gruppe.

350

n n n

VII, Gruppe.

n

350 490 145 1200 20 30 30 50 150 150

Nach Ordonnanz, Zeichnung oder Modell.

Gegenstand.

Zeichnung vom Dezember 1878 und Supplement vom Januar 1880.

Paar Zngstrangen.

Anstöße.

n ,, Packriemen.

Ordonnanz vom 24.]April 1874 und Modell.

Trampeitschen.

Muster.

Exerzierwesten für Infanterie, ans Kapnttuch nach Ordonnanz und Vorschrift.

Westen für Bereiter.

,, Wärter.

Arbeitskleider für Kavallerie.

n Mützen.

Zwilohblousen.

n

Westen.

\ Arbeitskleider für Positionsartillerie Paar Beinkleider. / und Genie.

B e r n , den 25. Juni 1885.

n

Technische Abtheilung der eidg. Kriegsmaterialverwaltung.

472

Bekanntmachung.

Die kais. russische Gesandtschaft bei der Schweiz. Eidgenossenschaft hat dem Bundesrathe mitgetheilt, daß der russische Reichsrath, mit Gutheißung S. M. des Kaisers vom 20. Mai d. J., eine Steuer von den Kapitaleinkünften eingeführt habe, welche Steuer vom 1./13. Juli 1885 an erhoben werde, Diese Steuer findet keine Anwendung auf Zins-Coupons, wovon der Termin vor diesem Datum fällig wird, auch nicht auf Zinsen von Kapitalien, die auf laufende Rechnungen oder andere Depots in Kredit-Etabiissementen, welche vor dem 1. Januar 1885 gegründet wurden.

Inhalt des Gesetzes.

Einführung einer Steuer von Kapitaleinkommen.

Dieser Steuer sind nicht unterworfen die Zinsen von Werthschriften, worüber ein Verzeichniß im Anbang des genannten Gesetzes sieb findet, und die nacb ihrer Emissionsweise ganz steuerfrei sind, nämlich:

1. Oeffentliehe Fonds.

A. Anleihen in Geld.

a.

b.

c.

d.

e.

Aeußere Schuld mit Termin.

Aeußere perpétuelle Schuld.

Innere perpétuelle Schuld.

Anleihen von Eisenbahngesellschaften.

Obligationen von Eisenbahnen, welche der Staat losgekauft bat.

B. Anleihen in Roubles crédit.

a. Aeußere Schuld mit Termin.

b. Aeußere perpétuelle Schuld.

c. Innere perpétuelle Schuld.

U. Ei senbahn-Obligationen, vom Staate garantir!.

Obligationen in Eoubles crédit.

Der "Wortlaut des neuen Steuergesetzes fût Rußland kann auf der Bundeskanzlei eingesehen werden.

B e r n , den 19. Juni 1885.

Die Schweiz. Bundeskanzlei.

473

Bekanntmachung.

Die im Königreich Italien gebornen Söhne von Schweizern, welche seit zehn Jahren in Italien domizilirt waren, als jene geboren wurden (der Aufenthalt als Kaufmann gilt nicht als Domizil), werden hiermit benachrichtigt, daß sie gemäß Artikel 8 des italienischen Civilgesetzbuches von den italienischen Behörden als Italiener angesehen und daher zum Militärdienst in der italienischen Armee einberufen werden müssen, sofern sie nicht im Laufe des auf die erlangte Volljährigkeit folgenden Jahres, d. h. nach zurückgelegtem 21. Altersjahre, vor dem Civilstandsbeamten ihres Wohnortes, wenn sie in Italien wohnen, oder vor den diplomatischen oder Consular-Agenten des Königreichs Italien, wenn sie außerhalb dieses Königreichs wohnen, eine Erklärung abgehen, daß sie die Eigenschaft als Fremde annehmen und daher die schweizerische Nationalität beibehalten wollen, -- Alles im Sinne von Artikel 5 des erwähnten italienischen Civilgesetzbuches.

Ferner werden sie in Kenntniß gesetzt, daß nach Artikel 4 des Niederlassungs- und Konsularvertrages zwischen der Schweiz und Italien vom 22. Juli 1868 sie nicht, in den italienischen Militärdienst berufen werden dürfen, bis sie das Alter der Majorennität gesetzlich erreicht haben.

Rom, im Februar 1879

Die Schweiz. Gesandtschaft in Italien.

Indem der schweizerische Bundesrath die Veröffentlichung der vorstehenden Bekanntmachung anordnet, glaubt er zugleich die Kantonsregierungen, sowie die Gemeindebehörden darauf aufmerksam machen zu sollen, daß gemäß der Erklärung zu dem Niederlassung»- und Konsularvertrage mit Italien vom 22. Juli 1868 diejenigen Italiener, welche in Folge Verzichtes, oder Erwerbung eines fremden Bürgerrechtes, oder wegen Annahme eines Amtes von einer fremden Regierung ohne Bewilligung ihrer heimatlichen Regierung, die italienische Nationalität verlieren, dennoch vom Militärdienste in der italienischen Armee nicht enthoben sind, noch von den Strafen, welche diejenigen treffen, die gegen ihr Vaterland (Italien) die "Waffen tragen (Artikel 11 und 12 des bürgerlichen Gesetzbuches von Italien).

Die Söhne eines Italieners, welche ihm im Auslande gehören worden sind, h e v o r er die italienische Nationalität verloren hat, werden als Italiener betrachtet.

Sie werden seihst dann als Italiener betrachtet, wenn sie gehören sind, n a c h d e m ihr Vater die italienische Nationalität verloren hat, sofern sie im Königreich Italien geboren sind und dort wohnen. In diesem Falle sind sie aber berechtigt, während des Jahres, welches dem Zeitpunkte des Eintrittes ihrer Volljährigkeit folgt, für die neue Nationalität ihres Vaters zu optiren. (Siehe Artikel 5 des zitirten Gesetzbuches.)

Die Söhne eines Italieners, welche ihm im Auslande gehören worden sind, n a c h d e m er die italienische Nationalität verloren hat, werden als Fremde betrachtet, es sei denn, daß sie nach den im Artikel 5 des italienischen Civil-Gesetzbuches vorgeschriebenen Formen für die italienische Nationalität optiren und im Laufe des auf die Option folgenden Jahres im Königreiche Italien den Wohnsitz nehmen.

474

Sie werden ebenfalls als Italiener betrachtet, wenn sie in Italien ein öffentliches Amt angenommen, oder wenn sie in der Landarmee, oder bei den Seetruppen gedient, oder in anderer Weise im Königreiche der Militärdienstpflicht genügt haben, ohne wegen ihrer Eigenschaft als Fremde Einwendung zu erheben.

B e r n , im Februar 1879.

Die schweiz. Bundeskanzlei Reproduzirt im Juni 1885.

Statistik des Waarenverkehrs der Schweiz mit dem Auslande.

Das erste Heft dei- vom Zolldepartement herausgegebenen vierteljährlichen Uebersichten der Ein- und Ausfuhr der wichtigsten Waarenartikel ist im Drucke erschienen.

Exemplare dieser Quartal-Uebersichten können bezogen werden: in feinem Papier, geheftet, in Umschlag à 25 Cts. per Stück, in ordinärem Papier, ungeheftet .

. ,, 15 ,, ,, ,, Die 4 Quartalhefte pro 1885 im Abonnement kosten : feines Papier, geheftet, in Umschlag .

.

. Fr. 1. -- ordinäres Papier, ungeheftet .

.

.

,, --.60 Bei Versendung mit der Post erfolgt jeweilen ein Zuschlag von 5 Cts. für Porto.

Bestellungen beliebe man an das Bureau für Handelsstatistik (altes Inselgebäude) in Bern zu richten, unter gleichzeitiger Einsendung des Betrages inklusive Porto in baar oder in Briefmarken, beziehungsweise : von 30 Cts. per Stück, für einzelne Exemplare in feinem Papier, ,, 20 ,, ,, ,, ,, .,, ,, ,, ordinärem ,, ,, Fr. 1. 20 für ein Jahresabonnement in feinem Papier, -- · 80 n n ordinärem ,, B e r n , den 30. April 1885.

Schweiz. Oberzolldirektion.

Reproduzirt im Juli 1885.

475

_E$ elcanntnaaelru.ïi2:.

Der VII. Band der eidgenössischen Gesetzsammlung, neue Folge, ist nunmehr in deutscher Sprache, 63 Va Bogen stark, vollständig erschienen, und es kann derselbe, sorgfältig brochirt.

beim Sekretariat für Drucksachen der Bundeskanzlei à 4 Franken bezogen werden.

Bern, den 2. Mai 1885.

Die Schweiz. Bundeskanzlei.

Reproduzirt im Juli 1885.

Ausschreibung von erledigten Stellen.

Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche s c h r i f t l i c h und p o r t o f r e i zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren N a m e n , und außer dem Wohnorte auch den H e i m a t o r t , sowie das G e b u r t s j a h r deutlich angehen.

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesetzt. Nähere Auskunft ertheilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.

1) Briefträger in Laupen (Bern). Anmeldung bis zum 17. Juli 1885 bei der Kreispostdirektion in Bern.

2) Posthalter und Briefträger in Brittnau (Aargau). Anmeldung Ins zum 17. Juli 1885 hei der Kreispostdirektion in Aarau.

3) Briefträger in Enge (Zürich).

4) Postpacker in Zürich..

l Anmeldung bis zum 17. Juli > 1885 bei der Kreispostdirektion l jn Zürich.

5) Postpacker in Chur. Anmeldung bis zum 17. Juli 1885 bei der Kreispostdirektion in Chuv.

6) Telegraphist in Sigriswyl (Bern). Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 16. Juli 1886 bei der Telegrapheninspektion in Bern.

476 7) Telegraphist in Brittnau. Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depeschenproyision. Anmeldung bis zum 22. Juli 1885 bei der Telegrapheninspektion in Ölten.

8) Telegraphist in Märstetten. Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 16. Juli 1885 bei der Telegrapheninspektion in St. Gallen.

t\ 1) 2) 3) 4) 5) 6) 7) 8)

-o · n. · T> Ì Anmeldung bis znm 10. Juli Briefträger ID Bern.

I 18g5 bej der fr6ÌSp0stdirektion in Posthalter in Laupen (Bern).

j Bern.

Postkommis in Neuenburg. Anmeldung bis zum 10. Juli 1885 bei der Rreispostdirektion in Neuenburg.

Packer, Büreaudiener und Briefkastenleerer in Luzern. Anmeldung bis zum 10. Juli 1885 bei der Kreispostdirektion in Luzern.

Postablagehalter und Briefträger in ) Anmeldung bis zum 10. Juli Kradolf (Thurgau).

l 1885 bei der Kreispostdirektion in Postkommis in Zürich.

j Zürich.

Briefträger in Lugano. Anmeldung bis zum 10. Juli 1885 bei der Kreispostdirektion in Beilenz.

Telegraphist in Seon (Aargau). Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 8. Juli*) 1885 bei der Telegrapheninspektion in Ölten.

*) Nicht 8. Juni, wie auf Seite 436 angegeben ist.

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1885

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30

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04.07.1885

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458-476

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