404

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Inserate.

Bekanntmachung.

Infolge der fortwährend einlangenden, zahlreichen Reklamationen, den Zollbezug auf Postsendungen betreffend, sieht sich die unterzeichnete Direktion veranlaßt, dem Publikum neuerdings in Erinnerung zu bringen, daß die gesetzliche Vorschrift, w o n a c h in den Z o l l d e k l a r a t i o n e n die I n h a l t s b e z e i c h n u n g der tarifgem ä ß e n B e n e n n u n g a n z u p a s s e n i s t , auch auf die Postsendungen Anwendung findet.

Beim Waarenbezug aus dem Auslande empfiehlt es sich daher, den Absender hinsichtlich der abzugebenden Inhaltserklärung jeweilen entsprechend zu instruiren, ansonst im Falle ungenügender oder zweideutiger Deklaration nach den Bestimmungen von Art. 15 und 16 des Zollgesetzes verfahren wird, die folgendermaßen lauten: ,,Art. 15. Güter, welche auf eine zweideutige Weise angegeben oder bezeichnet werden, unterliegen der höchsten Gebühr, die ihnen nach Maßgabe ihrer Art auferlegt werden kanu."

,,Art. 16. Wenn Waaren verschiedener Art, welche verschiedene Gebühren zu bezahlen hätten, mit einander zusammen verpackt sind, und es erfolgt nicht eine genügende Angabe über die Menge jeder einzelnen Waare, so ist das ganze Frachtstück mit derjenigen Gebühr zu belegen, welche es bezahlen müßte, wenn es nur von der in demselben am höchsten zu belegenden Waare enthielte."

B e r n , den 12. Februar 1885.

Eidg. Oberzolldirektion.

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Stellen-Ausschreibung.

Die infolge Beförderung des bisherigen Inhabers vakant gewordeneStelle eines K a n z l i s t e n der B u n d e s k a n z l e i wird hiermit zur Bewerbung ausgeschrieben.

Die Anforderungen, die man an den Bewerber stellt, sind: Eine gute, allgemeine Bildung und die Kenntniß der drei Landessprachen, insbesondere auch des Italienischen. Juristische Kenntnisse sind erwünscht.

Die Besoldung beträgt gegenwärtig Fr. 3200 im Maximum, jedoch könnte, je nach Umständen, mit der Stelle diejenige eines Uebersetzers ins Italienische -- mit entsprechender Besoldungszulage -- verbunden werden.

Anmeldungen sind, nebst Studien- und Leumundszeugnissen und einer autobiographischen Notiz, bis und mit 14. März nächsthin der Bundeskanzlei einzureichen.

B e r n , den 20. Februar 1885.

Die schireiz. Bundeskanzlei.

Bekanntmachung.

J. M. Annen in Schwyz, bisher Unteragent der Auswanderungsagentur Otto Stoer in Basel, ist nunmehr Unteragent der Auswanderungsfirma A. Zwilchenbart in Basel.

Eduard Herter in Basel hat als Unteragent der Auswanderungsagentur Otto Stoer in Basel zu fungiren aufgehört und ist nunmehr von der Agentur W. Breuckmann, jr., in Basel als Unteragent angestellt.

Fritz Bützberger in Langenthal hat als Unteragent der Auswanderungsfirma Bauer & Müller, Nachfolger von M. Goldsmith, in Basel, zu fungiren aufgehört.

B e r n , den 20. Februar 1885. [1] Schweiz. Handels- und Landwirthschaftsdepartement : II. Abtheilung : Auswanderungswesen.

406

Bekanntmachung.

D i e K o n k u r r e n z - E n t w ü r f e f ü r d a s eidg. P o s t g e b ä u d e in St. G a l l e n werden vom Sonntag den 22. Februar bis und mit Samstag den 6. März nächsthin täglich von Morgens 9 Uhr bis Abends 4 Uhr im ersten Stock des ehemaligen Spitalgebäudes an der Insclgasse in Bern öffentlich ausgestellt sein.

B e r n , den 20. Februar 1885.

Schweiz. D e p a r t e m e n t des I n n e r n Abtheilung Bauwesen.

Gotthardbahn.

Bezugnehmend auf unsere im letztjährigen Bundesblatt Nr. 35 enthaltene Publikation vom 12. Juli, bringen wir dem Handelsstand zur Kenntniß, daß im schweizerisch-italienischen Güterverkehr für Sendungen von 5000 und 10,000 kg. pro Wagen, welche von italienischen Hafenstationen herkommen, beziehungsweise dahin bestimmt sind und die italienischen Hafenorte Genua P. c., Oneglia, Porto Maurizio, S. Benigno, S. Limbania, Sampierdarena Station, Sampierdarena 1. und 2. Haltstelle, Savona Letimbro, Savona Marittima, Venezia S. Lucia, Venezia Marittima und Livorno Marittima transitiren, die.

Beobachtung der unter den Ziffern 5, 6 und 7 der Bemerkungen zum italienischen Transittarife enthalteneu Vorschriften nicht mehr verlangt wird.

Ziffer 9 derselben wird in der Weise modifizirt, daß auch der Zusammenlad von h e i d e n Serien angehörigen Gutern gestattet ist, sofern die Sendungen die vorstehend namhaft gemachten italienischen Hafen station en transitiren.

L n z e r n , den 15. Februar 1885.

Vom 1. März nächstkünftig an tritt zum Tarif für Sonn- und Festtagsbillete im diesseitigen internen Verkehr vom 1. März 1884 ein I. Nachtrag in Kraft, enthaltend ermäßigte Billettaxen zur Hin- und Rückfahrt zwischen Brunnen-Altdorf und umgekehrt, sowie ab Bodio nach Luzern, Rothkreuz, Gesehenen, Airolo, Faido, Bellinzona, Lugano und Locamo. Derselbe kann auf den betreffenden Stationen eingesehen werden.

L u z e r n , den 16. Februar 1885.

Die Direktion.

407 Schweizerische Nordostbahn.

Unter Bezugnahme, auf unsere bezügliche Publikation im ßundesblatt Nr. 7 vom 14. d. Mts. bringen wir zur Kenntniß, daß die im III. Nachtrag zum Tarif für den südösterreichisch-ungarisch-deutschen Güterverkehr enthaltenen Taxen für Fiume einstweilen noch nicht angewendet werden.

Z ü r i c h , den 17. Februar 1885.

Die Direktion.

Schweizerische Centralbahn.

Mit 1. März nächstkünftig treten neue Gütertarife ab Basel (bad. Bahnhof) l o c o u n d t r a n s i t nach den Stationen der Centralbahn, Aarganischen Südbahn, Jura-Bern-Luzern-Bahn und Emmenthalbahn in Kraft, wodurch die gleichnamigen Tarife vom 1. Dezember 1883 nebst Nachträgen aufgehoben und ersetzt werden. Ausgenommen hievon sind die Taxen ab Basel (bad.

Bahnhof) loco und transit nach und von den Stationen Courfaivre bis Courtemaiche im I. Nachtrag, welche, soweit sie billiger sind als die im neuen Tarif enthaltenen, bis Ende März in Kraft bleiben.

Diese beiden Tarife können à 30 Cts. durch Vermittlung der Stationen bezogen werden.

B a s e l , den 14. Februar 1885.

Das Direktorium.

Jura-Bern-Luzern-Bahn.

Die im internationalen Gütertarif für den Verkehr Holland-Basel S. C. B.

und Badische Baiin vom 1. Februar 1884 dem Ausnahmetarif Nr. 4 zugetheilten Artikel werden mit sofortiger Wirksamkeit auf der Route via AthusDelle transit zu den billigeren Prachtsätzen des Spezialtarifes III befördert.

B e r n , den 19. Februar 1885.

Die Direktion.

408

Ausschreibung.

Die Lieferungen von B r ö d , F l e i s c h und F o u r r a g e (Hafer, Heu und Stroh) für die Militärkurse pro 1885, mit Ausschluß des Regimentswiederholungskurses auf dem Waffenplatz B a s e l , werden hiermit zur freien Konkurrenz ausgeschrieben.

Die Offerten sind versiegelt und mit der Aufschrift ,,Angehot für Brod, Fleisch oder Fourrage" his 27. Februar 1886 dem Ober-Kriegskommissariat franko einzusenden.

Bezeichnung der Bürgen und gemeinderäthliche Habhaftigkeitsbescheinigung sind in üblicher Weise den Angeboten beizulegen. Letztere Requisite sind unerläßlich.

Die Lieferungsbedingungen sind auf dem K a n t o n s- K r i egs k o mm i s s a r i a t in Basel und bei unterfertigter Amtsstelle aufgelegt.

B e r n , den 10. Februar 1885.

Das eidg. Ober-Kriegskommissariat.

Bekanntmachung.

Mit Dekret vom 14. Dezember abbin hat der Präsident der französischen .Republik verfügt, daß die Fremdenlegion fortan aus zwei Regimentern statt ans einem bestehen soll. Nachdem der Bundesrath wahrgenommen, daß seither der freiwillige Eintritt von Schweizern in die Fremdenlegion in stärkern Aufschwung gekommen, glaubt er, dem Publikum den Inhalt seines am 18. Januar 1884 an die Kantonsregierungen gerichteten Kreisschreibens in Erinnerung bringen zu sollen *). Er macht die Betheiligten namentlich darauf aufmerksam, daß infolge einer Schlußnahme des Kriegsministeriums der französischen Republik eingegangene Engagements aus Gründen persönlicher Konvenienz nicht aufgehoben werden können, außer wenn es sich um junge Leute handelt, welche vor ihrem 18. Jahre angeworben oder als zum Aktivdienst untauglich befunden worden sind.

B e r n , den 23. Januar 1885.

Schweiz. Bundeskanzlei.

*) Siehe ßundesblatt v. J. 1884, Band I, Seite 80.

409

Bekanntmachung.

Am 28. Juni 1884 ist im Charité-Hospital zu C o l o n (Columbia) ein gewisser Corlson, angeblich aus der Schweiz gebürtig, gestorben.

Allfällige Aufschlüsse über die Zuständigkeit des Verstorbenen nimmt die unterfertigte Amtstelle entgegen.

B e r n , den 9. Februar 1885.

Die Schweiz. Bundeskanzlei.

Konkurrenz-Ausschreibung.

Gemäß bundesräthlichem Beschlüsse soll zu Beschaffung von Plänen für ein eidg. Parlaments- und ein eidg. Verwaltungsgebäude in Bern unter den schweizerischen und in der Schweiz angesessenen Architekten ein ProjektKonkurs veranstaltet werden, zufolge dessen hiemit zur Betheiligung an demselben eingeladen wird.

Das Nähere geht aus dem bezüglichen Programm, welches vom eidg.

Oberbauinspektorat in Bern gratis bezogen werden kann, hervor. Für allfällige weitere gewünschte Auskunft wolle man sich ebenfalls an genannte Amtsstelle wenden.

B e r n , den 3. Februar 1885.

Schweiz. Departement des Innern: Abtheilung Bauwesen.

Bekanntmachung betreffend Anstellungsgesuche.

Veranlaßt durch fortwährend bei ihr anlangende Anstellungsgesuche macht die Oberzolldirektion neuerdings aufmerksam, daß von der zuständigen Behörde keine neuen Stellen ohne dienstliche Nothwendigkeit kreirt werden und daß somit Anstellungsgesuche nur in solchen Fällen, oder bei Erledigung bereits bestehender Stellen, sofern solche zur Wiederbesetzsng gelangen, Berücksichtigung finden können.

410 Da ferner den Zollgebietsdirektionen das Vorschlagsrecht bei Besetzung von Stellen in den Zollgebieten zusteht, so sind bezügliche Bewerbungsschreiben an die betreffende Zollgebietsdirektion zu richten, wobei der Ausweis über Kenntniß wenigstens zweier schweizerischer Landessprachen zu leisten, das Alter, der Heimatort, sowie die bisherige Beschäftigung des Postulanten anzugeben und ein amtliches Zeugniß über Ehrenfähigkeit und guten Leumund beizufügen ist.

B e r n , den 1. August 1884.

Eidg. Oberzolldirektion Reproduzirt im Februar 1885.

Anzeige.

Bei der Unterzeichneten ist erschienen und kann gegen Nachnahme oder Frankoeinsendung des Betrages in d e u t s c h e r oder f r a n z ö s i s c h e r ausgäbe bezogen werden :

Handbuch für die schweizerischen Civilstandsbeamten.

Herausgegeben vom Schweiz. Departement des Innern.

Preis broschirt: Fr. 4. -- Solid gebunden: Fr. 5.

Dieses unter Mitwirkung von M i t g l i e d e r n des Bundesgerichts ausgearbeitete Werk, welches auf 385 Oktavseiten die auf das Civilstandswesen bezüglichen gesetzgeberischen Erlasse, die zar Verwendung kommenden Formulare sammt einer erschöpfenden Beispielsammlung, eine sorgfältige, ùie Gesetzgebung aller Kantone mitberücksichtigende Anleitung für die Führung der Civilstandsregister und endlich ein genaues alphabetisches Sachregister enthält, kommt einem längst gefühlten Bedürfniß entgegen und darf als vorzüglicher Rathgeber nicht nur den Civilstandsbeamten, sondern allen kantonalen Amtsstellen, den Advokatur- und Geschäfts-Büreaus aufs Beste empfohlen werden.

Stämpfli'sche Buchdruckerei in Bern.

411 Ausschreibung von erledigten Stellen.

i

Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche s c h r i f t l i c h und portof r e i zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren N a m e n , und außer dem Wohnorte auch den H e i m a t o r t , sowie das G e b u r t s j a h r deutlich angeben.

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesetzt. Nähere Auskunft ertheilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.

1) Kontroleur lei der Hauptzollstätte Basel Centralbahn (Wolf) JahresbesoLdnng Fr. 3200. Anmeldung bis 2. März 1885 bei der Zolldirektion in Basel.

2) Sektionschef-Adjunkt, eventuell Revisor bei der Oberpostdirektion. Anmeldung bis zum 6. März 1885 bei der Oberpostdirektion in Bern.

3) Postbalter und Briefträger in Ï Anmeldung bis zum 6. März St. Gergues (Waadt).

1885 bei der Kreispostdirektion in 4) Kondukteur für den Postkreis Genf.] Genf.

5) /·N 6) 7)

Postkomiuis in Orbe (Waadt).

-n u. u - n i i, /un- j« Posthalter m Cbexbres (Waadt).

Postkommis in Lausanne.

| l

Anmeldung bis zum 6. März freispostdirektion in Lausanne.

Ig85 bei der

8) Posthalter in Renan (Bern).

l 9) Posthalter in Boudry (Neuenburg).

4Bme}d»ng ]lis .TMmj: ^frz 6 ' , , \ ,, _ ' }1ce1885 bei der Kreispostdirektion 10) Postablagebalter und Bote in Epla-l in Neuenburg.

tures (Neuenburg).

J 11) Briefträger in Liestal (Basel-Landschaft). Anmeldung bis zum 6. März 1885 bei der Kreispostdirektion in Basel.

12) Postkommis in Aarau. Anmeldung bis zum 6. März 1885 bei der Kreispostdirektion in Aarau.

13) Briefträger in Büti (Zürich). Anmeldung bis zum 6. März 1885 bei der Kreispostdirektion in Zürich.

14) Postpacker und Büreaudiener in Davos-üörfli (Graubünden). Anmeldung bis zum 6. März 1885 bei der Kreispostdirektion in Chur.

15) Zwei Briefkastenleerer in Zürich.

16) Zwei Briefträger und drei BriefKeorganisation des Bestelldienträger, Packer und Briefkastenstes in den Ausgemeinden von leerer in Neumünster (Zürich).

Zürich.

17) Drei Briefträger und ein Packer und Briefkastenleerer in AußerAnmeldung bis zum 8. März sihl (Zürich).

1885 bei der Kreispostdirektion 18) Je ein Briefträger in Fluntern, in Zürich.

Oberstraß und Unterstraß (Zürich).

19) Paketträger in Enge (Zürich).

412 20) Telegraphist in St. Cergues. Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 11. März 1885 bei der Telegrapheninspektion in Lausanne.

21) Telegraphist in Bondry (Neuenbnrg). Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 18. März 1885 bei der Telegrapheninspektion in Bern.

1) Postkommis in Lausanne.

,, _ T n 2) Paketträger-Chef m Lausanne.

| Anmeldung bis zum 27. l ebruar i 1885 bei der Kreispostdirektion in l Lausanne.

3) Postablagehalter, Briefträger und Bote in Ochlenberg (Bern). Anmeldung bis zum 27. Februar 1885 bei der Kreispostdirektion in Bern.

4) Posthalter in Bellelay (Bern). Anmeldung bis zum 27. Februar 1885 bei der Kreispostdirektion in Neuenburg.

5) Telegraphist in Vuitteboeuf (Waadt). Jahresbesoldung Er. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis znm 4. März 1885 bei der Telegrapheninspektion in Lausanne.

6) Telegraphist in Eiesbach (Zürich). Jahresbesoldung Fr. 240, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 4. März 1885 bei der Telegrapheninspektion in Zürich.

7) Telegraphist in Renan (Bern). Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 4. März 1885 bei der Telegrapheninspektion in Bern.

8) Telegraphist in Bellelay. Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depeselieuprovision. Anmeldung bis zum 4. März 1885 bei der TelegraphenInspektion in Bern.

9) Telegraphist in Avully nVaadt). Jahresbesoldung Fr. 200, nebst I)?peschenprovision. Anmeldung bis znm 25. Februar 1885 bei der Telegrapheninspektion in Lausanne.

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21.02.1885

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