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Schweizerisches Bundesblatt.

37. Jahrgang. II.

Nr. 14.

28. März 1885.

Jahresabonnement (portofrei in der ganzen Schweiz): 4 Franken.

Einrückungsgebühr per Zeile 15 Rp. -- Inserate sind franko an die Expedition einzusenden.

Druck und Expedition der Stämpflischen Suchdruckerei in Bern.

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Bericht des

Bundesrathes an die Bundesversammlung über seine Geschäftsführung im Jahre 1884.

II. Geschäftskreis des Post- und Eisenbahndepartements.

A. Postverwaltung.

I. Allgemeines.

Wenn auch hinsichtlich der Postverwaltung Alles, was materiell und formell auf die Staatsrechnung Bezug hat, in den besondern Rechnungsbericht aufgenommen wird, so halten wir es doch im Interesse dei Vollständigkeit des Geschäftsberichtes für unerläßlich, .auch hier über die Rechnungsergebnisse itn Allgemeinen kurzen Nachweis zu leisten.

Wie letztes Jahr müssen wir bei den Rechnungsergebnissen die Summen in Anschlag bringen, welche zur Durchführung der Reform für künftige richtige Vereinnahmung des Ertrags der Werthzeichen verwendet wurden.

Das allgemeine Rechnungsergebniss vom Jahr 1884 gestaltet sich daher, verglichen mit dem Voranschlag und mit dem Vorjahre, wie folgt :

Bundesblatt. 37. Jahrg. Bd. II.

114 Rechnung 1884.

Fr.

Rp.

Wirklicher Betrag der gesammten Einnahmen 16,008,770. 10 Von diesen Einnahmen wurden verwendet für Durchführung der Reform hetr. Vereinnahmung des Werthzeichenertrags 624,619. 13 Es bleiben also an Gesammteinnahmen 15,384,150. 97 Die Ausgaben betrugen . 14,202,284. 33 Der Reinertrag beläuft sich auf 1,181,866. 64

Voranschlag 1884.

Fr.

Rechnung 1883.

Fr.

Kp.

15,960,000

15,773,330. 03

350,000

518,534. 25

15,610,000 15,254,795. 78 14,338,800*) 14,008,972. 95 1,271,200**) 1,245,822. 83

Gegenüber dem Voranschlag (abgesehen von den Nachtragskrediten) ergibt sich, daß die Postverwaltung einen urn Fr. 89,333. 36 n i e d r i g e m Reinertrag erzielt hat. Dem gegenüber steht jedoch die Thatsache, daß für die Reform der Werthzeichenkomptabilität Fr. 274,619. 13 m e h r verwendet wurden, als der Voranschlag voraussah, indem die Postverwaltung das neue Verfahren im Berichtjahre in weiteren v i e r (statt nur drei) Postkreisen in Wirksamkeit setzte, womit nun die Reform in s ä m m t l i c h e n e l f P o s t k r e i s e n v o l l s t ä n d i g d u r c h g e f ü h r t ist.

In Wirklichkeit stellt sich demnach die Reineinnahme der Postverwaltung vom Jahr 1884 auf Fr. 1,456,485. 77, also um Fr. 185,285. 77 höher als der im Dezember 1883 aufgestellte Voranschlag.

Gegenüber dem Vorjahre ergibt sich schließlich eine V e r m i n d e r u n g des Reinertrags um Fr. 63,956. 19. Da aber im Jahr 1884 für die Reform derWerthzeichenkomprabilitätFr.106,084.88 m e h r verwendet wurden als im Jahr 1883, so ist in Wirklichkeit eine V e r m e h r u n g des Reinertrages um Fr. 42,128. 69 vorhanden.

Dieses Ergebniß ist um so erfreulicher, als die Cholera, welche in Frankreich und in Italien geherrscht hatte, den Postbetrieb in ungünstigster Weise beeinflußte und wesentlich aus diesem Grunde der Ausfall auf dem Reisendenertrag (gegenüber den Transportkosten) im Jahr 1884 um Fr. 65,600 größer war als im Jahr 1883.

*) Ursprüngliches Budget; die erforderlichen Nachkredite betragen Fr. 17,790. 90.

**) Nach dem ursprünglichen Budget.

115

In der Beilage Nr. l bringen wir einen Auszug aus der allgemeinen Statistik, welche in besonderer Ausgabe erscheint und auf die wir bezüglich aller Einzelheiten verweisen.

o Diesem Auszuge entnehmen wir folgende bemerkenswerlhe Thatsachen : a. Eine namhafte Vermehrung weisen sämmtliche Kategorien des internen Briefpostverkehrs (Briefe, Postkarten, Drucksachen, Waarenmuster, abonnirte Zeitungen, rekommandirte Sendungen) auf.

6. Im Verkehr mit dem Auslande ist die Zahl der versandten Briefe und Drucksachen, sowie der empfangenen rekommandirten Briefpostsendungen zurückgegangen; die übrigen Kategorien des Briefpostverkehrs haben, wenn auch nicht bedeutend, zugenommen.

c. Eine ganz wesentliche Vermehrung hat der Geldanweisungsverkehr erfahren. Es wurden im Innern der Schweiz, sowie nach und von dem Auslande im Ganzen 2,474,005 Geldanweisungen im Betrage von Fr. 255,835,200 -- 143,379 Anweisungen im Betrage von Fr. 8,132,020 mehr als im Jahr 1883 -- versandt.

d. Auch bei dem Verkehr an Fahrpoststücken im Innern der Schweiz, von der Schweiz nach dem Auslande und umgekehrt, sowie im Transit über die Schweiz ist eine bedeutende Zunahme zu verzeichnen. Im Inlandsverkehr ist eine Vermehrung um 331,741 Stück eingetreten. Die Zahl der Fahrpoststücke, welche über die Schweiz transitirten, betrug: 1881 16,248 1882 80,344 1883 225,155 1884 272,464 Wir schalten hier ein, daß auch der Briefpostransit, welchen die Schweiz, hauptsächlich mit der Gotthardbahn, vermittelt, einen sehr bedeutenden Aufschwung genommen hat. Auf Grund der Statistik vom November 1883 bezifferte sich für das Rechnungsjahr 1884 der Ertrag an Transitgebühren auf Fr. 107,883. 65 (Budget Fr. 50,000).

e. Endlich haben auch die Nachnahmen und Eiuzugsmandate sowohl im internen Verkehr als im Verkehr mit dem Auslande namhaft zugenommen.

f. Im innern Verkehr betrugen die unfrankirten und ungenügend frankirten Briefe im Jahr:

Beilage Nr. 1.

Zur Seite. 115.

Schweizerische Postverwaltung.

Auszug aus der Statistik.

Betrag

Anzahl

1884.

1883.

1884.

1888.

1

Fr.

809

Postblireaux Postablagen, reclmungspflichtige ,,

nicht rechnungspflichtige

Agenturen im Auslande Beamte .

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

; Bedienstete (Ablagehalter, Briefträger, Kondukteure etc.).

807 1,164 917 21 1,714 1 4,073

1,190 919 18 1,737 4,128

j !

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Fr.

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....

--

Brief postverkehr : !

' i i

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Interner Verkehr : Briefe .

.

.

.

.

.

. 50,787,820 Postkarten .

.

.

.

.

.

8,393,426 Drucksachen .

.

.

.

.

. 12,828,958 424,536 Waarenmuster .

.

.

.

.

Zeitungen .

.

.

.

.

. 56,712,058 817,526 Rekommandirte Briefpostsendungen Verkehr mit dein Auslande: 11,038,198 Briefe J Versandt L*l ICI C .

.

.

.

.

· l 11 n ( Empfang 12,221,300 2,589,028 Postkarten ( Iersf dt 2,054,208 \ fcjinpiang 4.689,112 Drucksachen j Versandt 6,680,024 ( Kimpiang 448,448 Waarenmuster J Versandt 738,140 ( Empfang 42n,940 erS n Rekommandirte ßnel'posl Sendungen . ! p, ^ 474,864

i Geldanweisungen: !

i i

--

. ,

--

:

--

'

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--

;:-- --

.,,

:: : ..

!

'

1,898,598 242,751 189,277

.

.

| Versandt Verkehr mit dem Auslande (inol. colis postaux) { Empfang { Transit

7,518,415 709,861 1,082,023 272,464

7,186,674 663,397 964,219 225,155

Interner Verkehr .

.

Verkehr m i t d e m Auslande

.

.

J Versandt [ Empfang

2,683,377 29,760 92,073

2,610,029 28,737 83,245

.

.

. ( Versandt ( Empfang

146,985 7,495 32,353

145,182 6,387 28,009

Interner Verkehr

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

. ( ^ers«;ndt \ Empfang

.

.

.

.

.

Nachnahmen :

.

.

.

.

.

.

.

.

.

Einzugsmandate : Interner Verkehr .

.

Verkehr mit dem: Auslande

.

.

Prozentzahl der unfrankirten Briefe im internen Verkehr 1

11,336,520 12,170,444 ' 2,565,028 2,036,216 4,763,160 6,458,452 445,328 713,648 400,816 477,204

2,016,884 258,707 198,414

Interner Verkehr .

.

Verkehr mit dem Auslande

! Fahrpostverkehr:

i i |

50,144,915 7,884,162 12,520,973 367,100 55,311,560 811,745

2.14

2.78

228,421,731 i 221,571,« 10 15,102,753 ! 14,220,5:14 12,310,71« 11, Hl 1,03«

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-- -- --

-- ....

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;

17,396,871 ! l «,508,80l ' 560,800 550,968 1,714,374 1,503,509 | 17,386,237 17,662,876 431,692 309,86(5 2,363,98« | 2,325,40«

--

--

116

1856 1863 1873 .

1882 1883 .

1884

i

.

.

.

75 °,o 32 o/o 9 °/o 3,2 "/o . 2,7% 2,1%

II. Vorlagen au die Bundesversammlung und Erlasse derselben.

1. Die Bundesversammlung erließ am '26. Juni 1884 ein neues P o s t t a x e n g e s e t z . Dasselbe wurde unterm 5. Juli 1884 (Bundesblatt Bd. III, S. 353) veröffentlicht und, nachdem die Einspruchsfrist (3. Oktober) unbenutzt abgelaufen war, in die amtliche Sammlung (Bd. VII, Seite 584) eingerückt und vom 1. November an in Vollziehung gesetzt.

2. Gemäß Bundesbeschluß vom 20. März 1884 (Amtl. Sammlung Bd. VII, 8. 437) hat die Postverwaltung den Bauplatz für ein neues P o s t - u n d T e l e g r a p h e n g e b ä u d e i n St. G a l l e n von der dortigen politischen Gemeinde um die Summe von Fr. 250,000 käuflich erworben.

Für die Erstellung von Plänen des obgenannteu Gebäudes hat eine Preisausschreibung stattgefunden (s. Bundesblatt 1884, Bd. IV, Seite 530). Der Termin für Einreichung der Projekte wurde auf 15. Februar 1885 festgesetzt.

3. Im Geschäftskreise der Fostverwaltung besteht dermalen nur e i n unerledigtes Postulat der Bundesversammlung.

Es ist dasjenige vom 21. Februar 1878 (Nr. 146), betreuend die Frage, o b d i e E r h e b u n g v o n W e c h s e l p r o t e s t e n nicht durch die Post besorgt werden könnte.

Die Postverwaltung konnte diese Frage im Jahr 1884 nicht dem Abschluß nahe bringen, wird aber dieselbe nicht aus dem Auge verlieren, sondern deren Erledigung nach Möglichkeit fördern.

III. Unterhandlung, Abschluß und Vollziehung Ton wichtigern Verträgen.

a. Inland.

1. In Ersetzung des Vertrages vom 4. März 1879 zwischen der schweizerischen Postverwaltung und den Verwaltungen der Westbahnen , der Jura-Bern-Luzern-Bahn , der Centralbahn , der

117

Eminenthalbahn, der Nordostbahn, der Tößthalbahn und der Vereinigten Schweizerbahnen, betreffend die B e z i e h u n g e n d i e s e r E i s e n b a h n e n z u m P o s t d i e n s t , über dessen Kündigung wir unter Darlegung der Gründe uns im letztjährigen Geschäftsbericht ausgesprochen hatten, wurde unterm 11. Juni 1884 ein neuer Vertrag abgeschlossen, welcher jedoch die Hauptfrage, nämlich diejenige der Festsetzung der Entschädigung für die Beförderung der Fahrpoststücke über 5 kg. , einer besondern Vereinbarung vorbehält. Dieselbe hat bis jetzt noch nicht stattgefunden.

2. Die Beziehungen des Postdienstes zu der am 15. August 1884 in Betrieb gesetzten Regionaleisenbahn T a v a n n e s T r a in e l a n wurden durch Spezialvertrag vom 2. Juli 1884 in analoger Weise wie für die Regionalbahn des Traversthaies und die aargauisch-luzernische Seethalbahn geordnet.

b. Ausland.

1. Mit F r a n k r e i c h wurde unterm 8. Mai 1884 ein Uebereinkommen für die Auswechslung von G e l d a n w e i s u n g e n a u f t e l e g r a p h i s c h e m W e g e zwischen fier Schweiz u n d Frankreich (s. Amtl. Samml. VII, 508), sowie ein bezügliches Ausführungsreglement (Postamtsblatt 1884, Nr. 7), abgeschlossen.

Der betreffende neue Dienst wurde vom 1. Oktober an eingeführt.

2 . Ueber d i e b e i Z u r ü c k f o r d e r u n g v o n B r i e f p o s t g e g e n s t ä n d e n undB e g e h r e n um Adreßänderu n g a u f K o r r e s p o n d e n z e n i m Verkehr zwischen d e r Schweiz und Frankreich zu beobachtenden Formalitäten haben die beiden Post Verwaltungen eine spezielle Vereinbarung getroffen, welche in Nr. 112 der postamtlichen Verfügungen enthalten und mit 1. August 1884 in Kraft getreten ist.

3. Mit der k. k. österreichischen Post Verwaltung wurden im Wege des gewöhnlichen Schriftwechsels die durch die E r ö f f n u n g d e r A r l b e r g b a h n nothwendig erscheinenden Aenderungen in der Leitung und Ueberlieferung der Postsendungen vereinbart und vom Tage dieser Eröffnung (21. September 1884") an o vollzogen.

ge 4. Infolge Abschlusses eines neuen Vertrages zwischen der schweizerischen Postverwaltung und der Gesellschaft der Messageries Nationales de France, d. d. 20. November 1884, wurde (vom 15. Dezember an) die Versendung von Fahrpoststücken aus der Schweiz und weiter gelegenen Ländern nach P a r i s loco und nach

1

118 G r o ß b r i t a n n i e n und Irland via Calais zuverhältnissmässigg billigen Taxen und unter einfachen Bedingungen ermöglicht.

5. Infolge auf dem Korrespondenzwege getroffener Verständigung mit der britischen Post Verwaltung können, vom 1. Januar 1885 an, durch Vermittlung des Postamtes in London G e l d an Weisungen mit britischen Kolonien in Afrika, Asien, Amerika und Australien und einigen a n d e r n B e s t i m m u n g s o r t e n i n A s i e n ausgewechselt werden , irn Verkehr mit welchen dieser Dienst, vorher nicht eingeführt war.

6. Der Verkehr von P o s t s t ü c k e n (colis postaux) , geordnet durch den in Paris am 3. November 1880 abgeschlossenen Postvertrag (Amtl. Samml. V, 881), wurde vom 1. Oktober 1884 an auf die französische Kolonie T o n k i n g ausgedehnt.

7. Die T ü r k e i ist dem in der vorhergehenden Ziffer 6 erwähnten Postvertrag ebenfalls beigetreten , hat aber wegen der Choleragefahr die Vollziehung dieses Vertrags bis auf Weiteres verschoben.

8. Die T ü r k e i ist auf 1. Augusi 1884 ebenfalls dem in Paris am 1. Juni 1878 abgeschlossenen Uebereinkommen betreffend den Austausch von W e r t h b r i e f e n (Amtl. Samml. 111, 711) beigetreten.

9. Der durch dieses Uebereinkommen reglirte Werthbriefverkehr wurde vom März 1884 an auf die französische Kolonie T o n k i n g ausgedehnt.

10. Mit der Verwaltung für die D a m p f s c h i f f f a h r t a u f d e m L a n g e n s e e wurde zur Regelung d e r gegenseitigen Beziehungen im Reisenden-, Gepäck- und Fahrpostverkehr, namentlich mit Rücksicht auf die Simplonroute, unterm 12./17. Juni 1884 ein neuer Vertrag abgeschlossen, der in Nr. 6 des Postamtsblattes von 1884 enthalten ist.

11. Im Berichtjahr ist kein neuer Beitritt zum Wettpostverein zu verzeichnen.

Die Behandlung der im letztjährigen Geschäftsbericht erwähnten , an besondere Bedingungen geknüpften Beitrittsbegehren der königlich großbritannischen Regierung für ihre K a p k o l o n i e und für ihre australischen Kolonien V i k t o r i a , N e u - S ü d Wales, S ü d - A u s t r a l i e n , West-Australien und T a s m a n i e n wurde auf Wunsch der genannten Regierung dem nächsten Weltpostkongreß vorbehalten.

119

12. Der Zusammentritt dieses K o n g r e s s e s , der, wie wir im letztjährigen Geschäftsbericht rnittheilteo, am 1. Oktober 1884 stattfinden sollte, ist wegen der Choleraverhältnisse auf den 3. Februar 1885 verlegt worden.

13. Beilage Nr. 2 enthält eine Uebersicht der dem Weltpostverein angehörenden Länder, mit Angabe ihrer Ausdehnung und Bevölkerung, der Klasse, in welche sie für die Beitragsleistung an die Kosten des internationalen Postbureau, gemäß Art. XXVIII des Reglements zum Weltpostvertrag vom 1. Juni 1878, eingereiht sind, des Datums ihres Eintritts in den Weltpostverein und mit Unterscheidung der Länder, welche außer dem Hauptvertrag, d. d.

Paris, 1. Juni 1878 (Weltpostvertrag), auch dem Uebereinkornmen betreffend die Werthbriefe, d. d. Paris, 1. Juni 1878, demjenigen betreffend die Geldanweisungen , d. d. Paris , 4. Juni 1878 , und endlich dem Vertrage, d. d. Paris, 3. November 1880, betreifend die Poststücke (colis postaux) beigetreten sind.

14. Das internationale Bureau des Weltpostvereins hat auch dieses Jahr einen einläßlichen Bericht über seine Geschäftsführung und eine allgemeine Statistik herausgegeben , welche interessanten Aktenstücke bei der Oberpostdirektion eingesehen werden können.

Die Kosten des internationalen Postbureau betrugen: im Jahr 1883 .

.

. F r . 79,117.' 62 ,, ,, 1884 . ,, 88,367. 36 Die Schweiz trug an diese Kosten bei: 1883 .

.

.

.

.

. F r . 1375 1884 ,, 1540

IV. Personelles und Besoldungen.

1. Bestand des Personals.

Ende 1884 betrug die Gesammtzahl der Postbureaux 809, Vermehrung gegenüber 1883 um 2; diejenige der Postablagen 2109 gegenüber 2081 auf Ende 1883, also Vermehrung um 28.

Gesammtzahl der Poststellen 2936 (mit Inbegriff von 18 Agenturen im Auslande), Vermehrung gegenüber 1883 um 27.

Die Postbureaux klassifiziren sich wie folgt: L Klasse (Sitz der Kreispostdirektionen) .

.

.

. 1 1 II. ,, (Bureaux m i t mehreren Beamten) .

.

. 92 III.

,, (übrige Bureaux u n d Filialen) .

.

.

. 706 Total

809

Zur Seite 119.

Beilage Nv. 2.

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April 1878.

V.

3,000,100 Frau7,(isisehe Kolonien-* (jnul. die :i,027.088 .Juli 1875.

III.

Argentinien unter IVanzosisiìliem Prolekiorat 5.K55, 97 '29,4ö5,i e ,, 18Ì7.

Ili.

Belgien 1 * 12,002,1578 sleheuden Inseln) .

8,33 7.'218 Brasilien Griechenland Biltisdit; Kolonien [Britisch IndiTM Großbritannien u. Irland 3 ( mitSlaltii, und Gauada siod besonders autCyperu, Helgoland u. (ìiltraltar) April !*77.

geführt) : Guatemala 14, 50 1*77.

Bermudas 257,473 Hayti (Kepublik) ·221.243 .Januar 1879.

-· i -:..u:,,,,,,i,.\ Bvititsdi Guyana 27,iV2 Hawaii·· (_i3anawicuiiioon., 19,5» 5 April 1877.

Britisch Honduras 2,763,984 Honduras (Kepublik) . . . .

(Ì3,97tì 1. Januar 18(9.

Ceylon I,te3 Japan 12,532 1. r 1879.

Palklandinseln 14,150 Italien 1 * ' 170 1.

; 1879.

Gambia 408,070 Liberia · 1· 38,850 i.

April 1877.

Goldküste 160,402 Luxemburg * 83 1. ,, 1877.

Hong-Kong 6,298 Mexiko 7» l JHUUÌH1879.

Labuan . , 75,270 Montenegro* 189 1. April 1877.

390,764 Lagos Nicaragua ·2,K56 1.

Januar 1879.

Mauritius 179,509 Niederland 1 * . - ; · · · 110,670 Neufundland «0,546 Niederländische Kolonien : 2,600 l'. April 1877.

Sierra Leone 423,384 Ostindien 3 3,742 Straits Settlemeuis Guyana l Juli IH80.

In Westindien: 43,521 Antillen · ' 13,it«0 lï!

Buhuma Norwegen .

· -^ · · ' l IMiruav l »o l.

Grenada, Santa-Lucia, Tabago u.

106,1)90 l 3(i4 Uesterreicn-^ "g" ' " 1.

April 1877.

Turk-Inselti 580,^04 Paraguay 10.859 Jiimaica Peru · · · · · · ' ' ' Jungfern-Inseln, Antigua, DoiniPersien 1 , .'

^ .

Juli 1879.

Portugal * (im-I.Madcirau.d.A/.»nMii niea,Monlserrat, Ntsvis,St. Cliril ii),^);') l,h^7 . April 1877.

stopli (St. Kitts) 154,281 Kolonien - . · · · 4.544 September 1881. Portugiesisi'he Trinidad 212,408 Rumänien l''' 811 Barbados und St. Viuceut Rußland 2 Juli 187«.

\.

Britisch Imlieii 8 (Hindostau incl. brit 253,92ti,«81 Salvador (San-") . . · · · · 3,580,870 .. 1879.

V.

Birniii und Aden) . .

1^)5)8,983 Schweden 1 * 62,021 2 1.

,, !878.

III.

Bulgarien * 4,324,810 Schweiz 1 * 8,301,503 V. l April 1881.

Canada , 2,412,949 6(35,224 V. 1. Juli 1881.

.-,tr >1.t...-·« ,'it Chile I111L ,i..n liHleaviseht-n und 3,000,000 öpauiüii L "^ 830.700 1.

Januar 1883.

VI.

185JKM) Columbia (_Ver. Staaten von --) i-aiiarise'.ieii luselu) . · · · 5 i,760 1.

Juli Itt7.">.

IV.

Costa-Rico 1 2,052,70."")
Spanische Kolonien . · · · · 144.42.)

Dänemark * iniit Fnröer unii IsUur!)

Türkei 2 , 3 * · · · l .

jii;pleii»l)öi' Iti'î'ï VI.

Dänische Koiüuieu'"* (Grönland und 43.520 88,458,90 Uruguay . · · · ; ' , ' . ' , ; Veveiniùte Staaten v. ^crdan.enka 1. l . Juli 1875.

dänische Antillen] . . . .

45,2:u,o:u 539Ì401.91 1.

OktolteiIbHO.

VI.

Deutschland ' * 300,000 V»:vfiniu-U; Staaten von \enezuoia 53,343' Düiningo(8an-)[Domii)ikan. Reiwbl.]

VI. 1. J;;!i ib80.

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16.5l'i.ti27 3.021,3.-«4 egyptischeu äiüiaui . . . .

42.9b."».339 1.123.8H3.6 Fnmkrek-h und Algerien 1 * 400.5b6.730 Uenertra«

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19,259,170 1,973,463

1. Juli 1876.

1. ,, 1875.

;52ü,75B 12i,UO 23,911 16.946 120,480 382,450.11 296,305,61 37,200 2,587,« 1,945,723 9,030 133,800 32,870,76

35,956,248 1,278,311 550,000 60,000 351,700 37,017,302 28,951,374 1,068,000 209,570 9,787,629 236,000 275,815 4,225,065

1. ,, 1875.

1 August 1881.

1. Juli 1881.

1. Januar 1882.

1. April 1879.

1 Juni 1877.

1. Juli 1875.

1. April 1879.

1. Juli 1875.

1. April 1879.

1. Juli 1875.

1. Mai 1882.

1. Juli 1875.

1,583,000 119.321 1,130 318,195 622,426,55 238,290 1,068,460 1,651,000 92,346,4 1,825,252 160,150 22,038,861 18,720 442,818 41,389,8 48,582

·26.777.471 53,853 44,153 1,928,000 37,887,337 346,048 3,000,000 6,500,000 4,708,178 3,333,700 5,040,000 95,000,000 553,882 4,579,115 2,831,787 1,865,683

50'<,48b 429,123 2.152,871 186.920 10.360.178 1.137^615

17,039,715 7,987,965 22,815,081 505,207 50,152.866 2.07 5^245

80,292.348.24

»36.811,663

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Ueliernuk"!'"««' und K<-g ;b7b. tjeÄetrereii.

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anweivm'eu «benfalls unterzeichnet. ^ oe//^««l,e \ollz ; ehui = a ^^ eu , dnW t:Verkohv mit üen die Xot« ' 'TM^^ bectehendeu S p e z i a I - Ueberemkum.^n au«ge« « l.wlt t durch Vermittlung der deutschen Posten).

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rtn.t.um des effektiven Beitritts Bevölkerung. \Klasse.

zum wewposwKTKi.ii,.

Flächeninhalt in fcm2.

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1. Mai 1877.

1. Juli 1875.

1. ,, 1875.

1. ,, 1881.

1. April 1879.

1. September 1877.

1. Juli 1875.

1. ,, 18".

1 .. 1875.

1. i, 1875.

1. April 1879.

1. Juli 1875.

II.

III.

1.

VI.

1.

VI.

"

.

1. Mai 1877.

l Juli 1875.

l . i 880.

1875.

1.

1. Januar 1880.

,,,.i v i p d e v l a a d iiestehen Geldanweisungen.

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RL

i).

120 Von den 2109 Postablagen sind : 1190 rechnungspflichtig (und mit dem gesammten internen Geldanweisungsdienste, sowie mit, Entgegennahme von, internationalen Geldanweisungen betraut), 919 nicht rechnungspflichtig.

Total

2109

Die Zahl der Postbiireaubeamten betrug auf Ende 1884: 1654,.

im gleichen Zeitpunkte 1883: 1633; Vermehrung sonach um 21.

Die Zahl der definitiv angestellten Kondukteure (218) hat sich, gegenüber 1883 um l vermindert.

Im Personal der Brief- und Paketträger, Packer, Büreaudiener und sonstigen Bediensteten (mit Ausschluß der Ablagehalter und Kondukteure) ist eine Vermehrung um 28 eingetreten; Gesammtzahl auf Ende 1884: 1801, gegenüber 1773 im Vorjahre.

Die Gesammtvermehrung des fix angestellten Personals (einschließlich zweier weiterer definitiv angestellten Beamten bei der Oberpostdirektion) beträgt 78 Beamte und Angestellte und die Gesammtzahl der Beamten und Angestellten 5865.

Es Von ,, ,, ,, ,,

gehören dem weiblichen Geschlechte an : 597 Beamten der Bureaux I. Klasse 30 351 ,, ,, ,, II.

,, 44 682 ,, ,, ,, III.

,, 150 2109 Ablagehaltern 368 1801 Bediensteten 44

Von 5540 Beamten und Bediensteten

= 5,02 %· = 12,53°/o = 21,99 °/o = 17,45 °/o = 2,44 °/o

636 = 11,49%

Im Jahr 1884 haben im fix angestellten Postpersonal nachstehende Mutationen stattgefunden: Beamte. Bedienstete.

Total.

Versetzungen (freiwillige) Todesfälle Freiwillige Rücktritte .

.

.

Abberufungen (incl. Demissionen auf Einladung der Verwaltung hin)

30 19 29

6 60 81

36 79 110

14

50

64

Total

92

197

289

121 2. Aspiranten und Lehrlinge.

Im Jahr 1884 wurden im Ganzen 35 Lehrlinge aufgenommen.

Patentirt wurden im Berichtjahr 82 Aspiranten; davon erhielten : 29 die I. Note (vorzüglich), 39 ,, II. ,, (gut), 14 ,, III. ,, (genügend).

Total 82 Ende 1884 waren in Verwendung: 116 patentirte Aspiranten 37 Lehrlinge

(23 weibliche), 8 ,,

Total 153 Aspiranten u. Lehrlinge (31 weibliche).

3. Stand der Besoldungen.

Die nachstehende Tabelle enthält eine Uebersicht des Standes der Besoldungen auf Ende 1884, verglichen mit denjenigen auf den gleichen Zeitpunkt der Jahre 1882 und 1883.

Im Uebrigen verweisen wir bezüglich der Ausgaben an Besoldungen auf den Rechnungsbericht, Abschnitt Ausgaben, Rubrik L

122

Fr.

Oberpostdirektion

'

Fr.

. 1882 1883 1884

35 37 39

142,040 4058 148,985 4027 154,330 3957

Kreispostdirektionen 1882 1883 1884

44 44 44

207,702 4720 209,826 4769 211,662 4810

Bureaux l. Klasse . 1882 1883 1 1884 |

Durchschnitt der Jahresbesoldung. 1

i Fixe Jahres- i besoldung | derselben.

Zahl der fix j Angestellten.

Greh.aLtsverg-leiclxu.nLgen.

Dezember 1882, 1883 und 1884.

Bureaux IL Klasse . 1882 1883 1884

A M

Briefträger, Boten etc. 1882 1724 1883 1773 1884 1801 213 219 218

2,063,076 1196 2,164,680 1221 2,254,848 1252 552,420 2593 571,860 2611 571,380 2621

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-

1,77

0,86

2,92

463 471 493

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a

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859,236 2519 879,096 2570 928,332 2645

341 342 351

-

1884 gegenüber 1883.

1,95

. . . . 1882 2063 955,770 1883 2081 979,378 1884 2109 1,040,844

Kondukteure . . . 1882 1883 1884

a

567 1,408,044 2483 581 1,456,992 2508 597 1,526,340 2557

964,392 1422 Bureaux III. Klasse . 1882 678 1883 680 983,803 1447 1884 682 1,007,700 1478 Ablagen

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2,14

-- 4,67

2,54

E

0,88

--

123 4. Entschädigungen bei Unfällen des Personals.

Vorn I. Januar 1882 an sind die Leistungen der durch einen ständigen jährlichen Beitrag von 6000 Franken unterhaltenen Unfallskasse, welche bis dahin auf die Fälle von Verunglüekungen im f a h r e n d e n Postdienste (Bahnposten, Conducteurdienst etc.) beschränkt waren, auf die Unfälle im P o s t d i e n s t ü b e r h a u p t ausgedehnt worden. Die Leistungen der Unfallskasse: Entschädigung von Fr. 2449. 59 in 29 Fällen, welche Summe nach Abzug der von verantwortlichen Bahn Verwaltungen erhaltenen Rückvergütungen verblieb, konnten somit in diesem ausnahmsweise sehr günstigen Jahre fast vollständig aus den Zinsen des Kapitals bestritten werden.

5. Bürgschaften.

Wenn wir im letztjährigen Geschäftsbericht mit großer Befriedigung die Thatsaehe der auf 1. Januxr 1884 erfolgten Gründung des s c h w e i z e r i s c h e n A m t s (> ü r g s c li af t s V e r e i n s mittheileu konnten, so sind wir heute in der erfreulichen Lage, konstatiren '/M können, daß dieser Verein im ersten Jahre seines Bestehens für Deckung von Verlusten, Defiziten etc. seiner Mitglieder gar n i c h t i n A n s p r u c h g e n o m m e n w o r d e n i s t u n d d a ß dalier d i e erste Jahresrechnung diesfalls keinen Rappen Ausgabe zu verzeigen hat.

Dieses Resultat gereicht ebenso sehr dem betheiligten Personal zur Ehre, als es thatsächlich beweist, daß die freiwillige Vereinigung zum Zwecke der gegenseitigen und solidarischen Amtsbürgschaftsleistung auf durchaus richtigen Grundlagen beruht.

Wir können also diese Lösung der Amlsbürgschaftsfrage mit großer Genugthuung begrüßen.

Der Bestand des Vereins und der Bürgschaftssuminen folgender : Zahl der Mitglieder auf 1. Januar 1884.

1885.

war

Bürgschaftsumme auf 1. Januar 1884.

1885.

Fr.

Fr.

Postverwaltung Telegraphen ver waltung Zollverwaltung Andere eidg. Verwaltungen

4464 491 24 9

4583 14,840,000 521 998,000 HO 46,000 10 45,000

15,174,000 1,033,000 82,600 50,000

Im Ganzen

4988

5174

16,339,600

15,929,000

124

V. Inspektionswesen.

1. Es wurdet» folgende Inspektionen stationärer Poststellen vorgenommen : 1871 ( 1 1 Monate) .

.

.

. 981 1872 893 1873 1326 1874 1084 1875 1789 1876 1995 1877 2005 1878 2199 1879 2257 1881) 2361 1881 2401 . 1882 2521 1883 2578 1884 2709 2. Bei den fahrenden Postbureaux (Bahn- und Schiffsposten) fanden im Berichtjahre 400 Inspektionen statt.

3. Die Bureau-Inspektionen des Jahres 1884 gaben Anlaß zu speziellen Maßregeln: d e s Bundesrathes i n . . . . .

3 Fällen des Post- und Eisenbahndepartements in .

35 ,, der Oberpostdirektion in .

.

.

.

542 ,, d e r Kreispostdirektionen i n ...

1370 ,, Total 1950 Fälle.

4. Der speziellen Inspizirung des T r a i n m a t e r i a l s wurde von der Centralverwaltung vermehrte Aufmerksamkeit geschenkt und es findet dieselbe nunmehr ebenfalls nach einem einheitlichen, alle in Betracht zu ziehenden Punkte umfassenden Schema statt. Wie bei den stationären Poststellen und fahrenden Bureaux, muß ein Doppel jedes Inspektionsberichtes der Oberpostdirektion eingesandt werden, welche denselben genau prüft und die nöthigen Verfügungen trifft oder veranlaßt.

Es fanden im letztverflossenen Jahre 116 spezielle Inspektionen über das Trainmaterial statt.

Tl. Postregal.

Wir haben in dieser Beziehung keine besondern Bemerkungen zu machen, sondern beschränken uns darauf, auf die sub Nr. 3 hier

Zur Seile 124.

Beilage Nr. 3.

Uebersicht der im Jahre 1884 wegen Verletzung des Postregals verhängten Bussen.

Postkreise.

Verwendung schon gebrauchter Werthzeichen.

Personentransport

Zahl der ' Fälle. ,

Zahl | der ; Palle. Ì

Betvag.

.

.

.

.

40

.

.

.

.

Neuenburg

25 1 1 141

Basel

.

.

.

.

33 ;

Aarau

.

.

.

.

Luzern

.

.

.

.

Rp.

33

35 -- 75

19

15

43 20 56 66 92 12

50

1 54

1

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Zürich

.

.

S t . Gallen .

Chur BellenK

.

.

.

.

.

.

Total

Pferdewechsel.

Unbefugter Transport von Postgegenständen.

Missbranch

Solistico IJebertri'tmiRMi.

der Portofreiheit.

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1884

29«

399

37

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1883

367

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21

125 beiliegende Tabelle zu verweisen, welche die im Jahr 1884 wegen Verletzung des Postregals gegenüber Privatpersonen ausgesprochenen Ordnungsbußen verzeigt.

VII. Lokale.

1. Den Ankauf des Bauplatzes für ein neues Postgebäude in St. G a l l e n und die Preisausschreibung für Einreichung bezüglicher Pläne haben wir bereits unter Abschnitt II, Ziffer 2 des gegenwärtigen Berichts erwähnt.

2. Als wichtigere Anordnungen in Bezug auf Erstellung, Miethe und Einrichtung von Postlokalen erwähnen wir Folgendes: a. Die bereits im letztjährigen Geschäftsbericht erwähnten neuen Bureau- und Remisenlokale in B r i e g wurden auf 1. August 1884 bezogen.

b. in der Nähe des Bahnhofes C h e x b r e s wurde vom Bund eine neue Remise gebaut. Dieselbe wird seit 1. Mai 1884 benutzt.

c. Die Lokale des Post- und Telegraphenbureau L o c I e wurden erweitert und besser eingerichtet auf 1. November 1884.

d. Behufs Verbesserung der Einrichtung der Lokale des Postund Telegraphenbüreau St. I m i e r ist das nöthige Abkommen mit dem Eigenthümer getroffen worden.

. Zum Zwecke der Verlegung des Post- und Telegraphenbüreau L a c h e n in ein anderes, im Centrum der Ortschaft gelegenes Gebäude wurde ein Miethvertrag abgeschlossen.

f. Für den mit Rücksicht auf den großen Fremdenverkehr so nothwendigen Bezug größerer und besserer Räumlichkeiten für
VIII. Wichtigere Vorkommnisse im Postbetrieb.

1. Infolge Erlaß des neuen Posttaxengesetzes (vorn 26. Juni 1884) wurde auch die T r a n s p o r t e r d n u n g für die s c h w e i z e r i s c h e n P o s t e n einer durchgreifenden Revision unterworfen.

In die neue Transportordnung wurden u. A. die Bestimmungen betreffend die Werthtaxe für Fahrpoststücke und die Taxen für das Reisenden-Gepäck, deren Festsetzung nach Art. 18, bezw. 26 des obgenannten Gesetzes in die Kompetenz des Bundesrathes gelegt

Beilage Nr. 4.

Zur Seite 125.

Post kreisweise Vergleichung der Ausgaben für Gebäulichkeiten, 1884 und 1883.

Postkreis.

1SS4.

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188i$.

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Fr.

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1884.

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Fr.

13.410' 80 89

1884.

1883.

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5,7(>9



Fr.

12,886

Ausgaben für bauliche Aenderungen, Reparaturen etc.

Netto-Ausga; en an Miethzinsen.

Einnahmen an Untermiethen.

Miethzinse (Brutto-Ausgaben)

i Kp.

l

5,300

1K84.

18H3.

Kr.

Kp.

Fr.

Total-Ausgaben nach Abzug der Unlermiethen.

1X83.

Rp.

Fr.

8,16!) , 77

Rp.

Kr.

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22,682

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19,294

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63

50.534

94

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26

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54

718

1SS4.

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1,097

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126 ist, aufgenommen. Die neue Transportordnung datirt vom 7. Oktober 1884 und ist auf 8. 619 von Bd. VII der Amtl. Samml. enthalten, die Abänderung von Art. 21 derselben -- beschlossen am 17. November -- auf S. 716 des gleichen Bandes.

Mit Inkrafttreten des Posttaxengesetzes auf 1. November ist auch die Transportordnung in Vollziehung gesetzt worden.

Wir glauben hier die hauptsächlichsten Aenderungen hervorheben zu sollen, welche diese Erlasse mit sich gebracht haben : a. Die G e w i c h t s g r e n z e n für die mit der Briefpost zu befördernden Gegenstände sind festgestellt wie folgt: 1. für die portofreien Sendungen (uneingeschrieben und ohne Werthangabe), wie früher auf 2 kg. ; 2. für die Drucksachen und Waarenmuster, auf 500 g. (statt wie früher 2 kg.) ; 3. für die im Abonnementswege versandten Bücher aus Bibliotheken etc. (Art. SO der neuen Transportordnung), auf 2 kg. : 4. für die übrigen Briefpostgegenstände, auf 250 g.

Es ist nicht mehr zuläßig, Briefpostgegenstände, welche die oberwähnten Gewichtsgrenzen überschreiten, uneingeachrieben mit der Briefpost (aber unter Berechnung der Fahrposttaxe) zu. versenden , sondern es werden die Drucksachen und Waarenmuster über 500 g., die im Abonnementsweg versandten Bücher über 2 kg. und die übrigen (nicht portofreien) Briefpostgegenstände über 250 g. stets wie Fahrpoststücke behandelt und taxirt.

b. Bezüglich der B r i e f p o s t t a x e n ist zu bemerken : .

1. Frankirte Briefe, Schriftpakete, Geschäftspapiere, verschlossene und unverschlossene Pakete außerhalb des Lokalrayons unterliegen b i s 2 5 0 g. einer Taxe von l 0 Cts. Es ist also hier die bisherige doppelte Taxe für Briefe über 15 g.

aufgehoben; 2. im Lokalrayon, von 10 km., in gerader Linie von Poststelle zu Poststelle bemessen, tritt dagegen eine Aenderung in den bisherigen Taxen (frankirt 5 Cts. bis 15 g., 10 Cts. über 15 bis 250 g.) nicht ein ; 3. nach wie vor unterliegen die unfrankirten und ungenügend frankirten Briefe einer Taxe im doppelten Betrag der Frankatur (Lokalrayon bis 15 g. 10 Cts., über 15 bis 250 g.

20 Cts.; außerhalb des Lokalrayons, bis 250 g. 20 Cts.), letztere unter Abzug des Werthes der verwendeten Werthzeichen ;

127

4. die besondern Taxkategorien der Geschäftspapiere und der kleinen unverschlossenen Pakete bis 250 g. sind aufgehoben ; 5. die Drucksachen über 500 bis 1000 g., welche bisher einer Briefposttaxe von 15 Cts. unterlagen, werden, wie bereits unter litt, a bemerkt, als Fahrpoststücke behandelt (Gewichtstaxe 25 Cts.); 6. die Taxe der Waarenmuster beträgt: bis 50 g. 5 Cts. (wie früher), über 50 bis 250 g. 5 Cts. (statt wie früher 10 Cts.), über 250 bis 500 g. 10 Cts. (statt wie früher 15 Cts.); 7 . d i e Gebühr f ü r d i e E i n s c h r e i b u n g ( R e k o m m a n d a t i o n ) v o n i n t e r n e n B r i e f p o s t g e g e n s t an d e n beträgt nur noch l 0 Cts., statt wie früher 20 Cts. (Die Rekommandationsgebühr für Briefpostgegenstände nach dem Auslande wurde auf 25 Cts. belassen.)

c. Es wurden vom 1. November 1884 an keine neuen F r a n k o C o u v e r t e mehr erstellt, sondern es werden nur noch diejenigen aufgebraucht, die bei der Central Verwaltung , beiden Kreis-Werthzeichen bureaux, den Poststellen und dem Publikum im Vorrath sich befinden. Der Verkaufspreis beträgt wie früher für jedes Stück l Cts. mehr als der Taxwerth.

d. Unfrankirt und ungenügend frankirt können nur gewöhnliche (uneingeschriebene) B r i e f e befördert werden. Alle übrigen Briefpostgegenstände (Postkarten, Drucksachen, Waarenmuster und rekommandirte Korrespondenzen aller Art) werden nur dann spedirt, wenn sie ganz, frankirt sind (und auch den übrigen für sie aufgestellten Bedingungen entsprechen).

e. Den W a a r e n m u s t e r n darf nunmehr (nach Art. 6 des neuen Posttaxengesetzes) ein Bulletin oder Bordereau beigegeben sein.

f. Die mit der Briefpoat versandten D r u c k s c h r i f t e n z u r E i n s i c h t (von Buchhandlungen), welche innert 4 Tagen von der Ankunft am Bestimmungsbüreau an vom Adressaten refüsirt werden, gehen -- auch wenn letzterer vom Inhalt Kenntniß genommen hat -- o h n e N a c h t a x e , bei späterer Refüsirung aber gegen Bezahlung der gesetzlichen Drueksachentaxe an den Aufgeber zurück.

g. Die Gebühr für Besorgung von A b o n n e m e n t e n a u f i n l ä n d i s c h e Z e i t u n g e n , m i t Bezug d e s Abonnementspreises durch die Post, wurde von 20 auf 10 Cts. herabgesetzt, also auf denjenigen Betrag, welcher jetzt auch für bloße Zeitungs-

128 bestellungen, ohne Bezug des Preises (Art. 34, Ziffer 5 der neuen Transportordnung) festgesetzt ist.

Die Gebühren für Abonnemente auf auswärtige Zeitungen blieben unverändert, nämlich für Deutschland und OesterreichUngarn 50 Cts. ; für Frankreich 3 % des Abonnementsbetrages (wenigstens aber 50 Cts. für jedes Abonnement).

h. Nach Art. 14 des neuen Posttaxengesetzes können die Verleger, wenn sie es für gut finden, die postamtlich a b o n n i r ten Zeitungen ohne Adresse der einzelnen Abonnenten versenden.

i. Als Fahrpoststücke werden, außer den Gegenständen mit angegebenem Werth und denjenigen, welche der Versender ausdrücklich zur Beförderung mit der Fahrpost bezeichnet, 1. die Plis und kleinen Pakete über 250 g.; 2. die als amtlich bezeichneten Sendungen über 2 kg. (ausgenommen die dienstlichen Sendungen der Post- und Telegraphenverwaltung und der Bundeskanzlei); 3. die Drucksachen und Waarenmuster über 500 g.; 4. die Sendungen abonnirter Drucksachen (von Bibliotheken etc.)

über 2 kg.

betrachtet und demgemäß behandelt.

j. Sobald Gelder von kompetenter Behörde als Armensache bezeichnet sind, genießen dieselben Portofreiheit, auch wenn sie nicht an einen Armen oder eine Armenanstalt adressirt sind. Die Armen g e l d e r sind nunmehr in Bezug auf die Portofreiheit dea K o r r e s p o n d e n z e n in Armensachen gleichgestellt.

k. Die G e w i c h t s t a x e der Fahrpoststücke bis 20 kg. und die Werthtaxe für alle Beträge sind ohne jede Rücksicht auf die Entfernung festgestellt u n d e s f a l l e n d a h e r b e i B e r e c h nung dieser Taxen alle Rayons, Zonen oder Entfernungsstufen d a h i n .

l. Die G e w i c h t s t a x e beträgt : bis 500 j»., frankirt Fr. -. 15, unfrankirt Fr.

ber 500 ,, 2500 11 H n -. 25, n n -- .

-.

40, n n 2500 ,, 5000 11 n n n 1.

-.

70, 10 11 kg. n 5 ,, 11 n n 1 ' 1.

15 11 10 T) Î 11 n n 11 11 2.

1.

50, 15 ,, 20 n n n n n n kg.

über 20 m. Für die Berechnung der Gewiclitstaxe rewichtsstufen von J e 5 kg. und vier Entfernung jsstufen gesehen.

30 40 60 -- 50 -- sind vor-

121) n. Bezüglich der W e r t h t a x e ist vor Allem hervorzuheben, daß nunmehr auch im schweizerisch - internen Verkehr diese T a x e ( m i t 5 Cts.) f ü r j e d e n d e k l a r i r t e n B e t r a g b i s 1 0 0 F r a n k e n zu b e r e c h n e n i s t .

Für Beträge über 100 bis 2000 Franken wird die bisherige Werthtaxe beibehalten. Von letzterem Betrag an tritt aber eine Reduktion (von 10 auf 6 Cts. von je 1000 Franken) ein.

o. Die Z u s c h l a g s t a x e n für Sperrgut und für bedingt zur Beförderung übernommene Gegenstände bleiben aufgehoben und es sind diejenigen für den Alpenübergang vom 1. November 1884 an auch für Fahrpoststücke ü b e r 5 kg. weggefallen.

p. Es ist (Art. 45, Ziffer 4 der neuen Transportordnung) ausdrücklich zuläßig erklärt, ausnahmsweise die Einlösungsfrist für Nachnahmen auf ausdrückliches Begehren des Versenders hin auf höchstens 14 Tage zu verlängern. In diesem Falle ist die Sendung stets mit einem Nachnahmezeddel zu begleiten, auf welchem der Versender fragliches Begehren anzubringen hat.

q. S a m m 11 i c h e Postbureaux und rechnungspflichtigen Ablagen können seit dem 1. November 1884 taxpflichtige Geldanweisungen bis zum Betrage von 1000 Franken ausbezahlen (und, wie früher, auch die Einzahlung bis auf diesen Betrug annehmen).

r. Das Maximum der a m t l i c h e n Geldanweisungen beträgt bei sämmtlichen Poststellen für die Ein- und Auszahlung Fr. 10,000.

bis 20 30 als

s. Die Taxe beträgt: 20 Franken 20 Cts., wie früher; über 20 bis 100 Franken Cts., statt wie früher 30 Cts.; über 100 bis 200 Franken Cts., statt wie früher 40 Cts., und so fort je 10 Cts. weniger früher.

t. Beträge für L o 11 e r i e l a o s e können durch Einzugsmandate nicht einkassirt werden, ausgenommen, wenn es sich um schweizerische Lotterie- und Ausspielgeschäfte handelt, welche von der zuständigen Behörde bewilligt worden sind (neue TransportOrdnung Art. 63).

u. Wenn ein Einzugsmandat einer D r i t t p e r s o n übergeben worden ist, so hat das Bestimmungsbüreau hierüber dem Aufgeber postamtliche Anzeige zu machen, unter Angabe, wann und an wen die Uebergabe stattgefunden hat (neue Transportordnung Art. 72, Ziffer 3).

Bundesblatt.

37. Jahrg. Bd. II.

9

130

v. Die Dauer der Retourbillete wird durch Art. 83 der neuen Transportordnung von. 2 Tagen (48 Stunden} auf 3 Tage (72 Stunden) verlängert.

Sobald das Reisendengepäck das Freigewicht (15 kg., auf Alpenstraßen 10 kg.) übersteigt, ist die Gepäcktaxe vom Gesammt g e w i c h t , o h n e A b z u g v o n 1 5 o d e r 1 0 k g . , zu bezahlen.

Die Gepäcktaxe wird nach dem in Art. 89 der neuen Transportordnung enthaltenen besondern Tarif berechnet.

w. Bezüglich der W a h r u n g d e r P o s t r e g a l r e c h t e ist hervorzuheben: 1. daß Art. 21 des Posttaxengesetzes vom 26. Juni 1884, im.

Gegensatz zu Art. 25 desjenigen vom 23. März 1876, dasZ u s a m m e n p a c k e n von an verschiedene Personen bestimmten Sendungen in e i n e n Umschluß nicht nur für verschlossene Gegenstände, sondern a u c h f ü r u n v e r s c h l o s s e n e , und nicht nur für Sendungen bis zum Gewicht von 5 kg., sondern bis zum Gewicht von 20 kg.

untersagt; 2. daß - gemäß Art. 2, Ziffer 2 der neuen Trausportordnung -- auch die V e r s ö h n ü v ung als Verschluß betrachtet und daher ein durch Verschnürung verschlossenes Paket bis 5 kg.

als postregalpftichtig angesehen wird, folglich durch PrivatTransportunternehmungen (Eisenbahnen, Boten etc.) nicht befördert werden darf. Dabei sind aber die genannten Bestimmungen nicht in. déni Sinn, aufzufassen, daß die Verschnürungoder Umschnürung u n t e r a l l e n . U r n s t ä n d e n als Verschluß anzusehen sei und verschnürte oder umschnürte Stücke bis 5 kg. stets als postregalpflichtig zu gelten haben, sondern es wird ein verschnürtes oder umschnürtes Paket nur dann als ,,verschlossen" und daher regalpflichtig betrachtet , w e n n d e r I n h a l t n i c h t o h n e A u f brechen, Aufschneiden oder A n w e n d u n g v o Q I n s t r u in e n t e n li e r a u s g e n o m m e n w e r d e n kann.

x. Nach Art. 3, Ziffer 3 der neuen Transportordnung kann auf schriftliches Verlangen einer hiezu berechtigten G e r i c h t s - oder P o l i z e i b e h ö r d e über den Postverkehr zwischen bestimmten Personen nicht nur wie bisher im Interesse von 8 t r a f Untersuchungen, sondern auch zu sonstigem Zwecke (z. B. bei Civilprozessen) Auskunft ertheilt werden.

131 y. Die Aufbewahrungsfrist für p o s t e - r e s t a n t e adressirte Sendungen wird ("Art. 20, Ziffer l der neuen Transportordnung) von drei auf z w e i Monate reduzirt.

z. Bezüglich der H a f t p f l i c h t traten folgende Aenderungen ein : 1. Die Verwaltung haftet, im Sinne von Art. 99 und 100 der neuen Transportordnung, bei den g e r i c h t l i c h e n A k t e n nicht nur für die rechtzeitige Bestellung des Aktes selbst an den Adressaten, sondern auch für die rechtzeitige Rückgabe des Doppels an den Aufgeber (Entschädigung von 50 Franken im Falle des Verlusts und von 15 Franken im Falle der Verspätung um mehr als einen Posttag).

2. Für den Verlust oder die Beschädigung von F a h r p o s t s t ü c k e n o h n e W e r t h a n g a b e , sowie v o n R e i s e n d e n g e p ä c k wird Ersatz geleistet : a) bei Stücken bis 5 kg., mit höchstens Fr. 20; b) ,, ,, über 5 ,, ,, ,, ,, 4 per kg.

2. Das Auftreten der C h o l e r a in Frankreich und Italien hat auf den Postbetrieb in weitgebendem Maße eingewirkt. Einerseits mußte die Postverwaltung die durch die Anordnungen des Bundesrathes gebotenen Maßregeln in ihrem Dienstbereich selbst durchführen und deren Durchführung überwachen lassen, anderseits aber die Folgen tragen der von den verschiedeneu Ländern, namentlich von Italien, angeordneten Spermaßregeln.

Dieselben haben, wie es nicht anders sein konnte, ganz besonders auf die den Verkehr mit Italien vermittelnden Alpenpostkurse einen sehr ungünstigen Einfluß ausgeübt. Wir werden uns im Rechnungsbericht über die Resultate des Postkursbetriebs näher aussprechen und beschränken uns hier auf die Erwähnung der Thatsache, daß der dem Auftreten der Cholera zuzuschreibende Ausfall auf dem Reisendentransport über die Alpenpässe des 8implon, des Splügen, des Maloja und des Bernina während der Sommersaison 1884 sich auf circa 57,000 Franken beziffert.

Es lag der Postverwaltung ob, darüber zu wachen, daß die vom Bundesrath zur Verhütung der Einschleppung und Verbreitung der Cholera getroffenen Maßregeln auch von Seite der Dampf bootunternehmungen befolgt werden.

3. Die A l p e n p ä s s e konnten im Jahr 1884 ganz besonders früh f ü r d e n V e r k e h r v o n R ä d e r f u h r w e r k e n g e ö f f n e t w e r d e n , nämlich:

132

1884.

1883.

Simplem .

.

.

. 2 8 . Mär/,, 2 1 . Mai, (Durch neuen Schneefall war »war der Verkehr auf dem Simplon für Räderfahrwerke am 19., 20. und 21. April wieder geschlossen.)

Furka .

.

.

. 2 1 . Juni, 18. Juni, Oberalp .

.

.

. 21. ,, 15. ,, (Frühere Oeffnung des Furka- und des Oberalppasses wäre leicht möglieh gewesen, allein es hat der Bundesrath eine frühere Inbetriebsetzung der betreffenden Kurse nicht in Aussieht genommen.)

Lukmanier .

.

.

. 1 6 . Mai, 1 5 . Juni, St. Bernhardin .

.

. 18. ,, 11. ,, Splügen .

.

.

. 13. ,, 31. Mai, Maloja .

.

.

. 2 5 . März, 2 0 . April, Julier .

.

.

. 1 2 . April, 15. Mai, Albula .

.

.

. 1 9 . Mai, 5, Juni, Bernina , .

.

14. ,, 3. ,, Flüela .

.

.

. 24. ,, 9. ,, 4. Als größere, ^urch Naturereignisse herbeigeführte S t ö r u n g e n im P o s t k u r s h e t r i e b erwähnen wir: a. S i m p l o n . Unterbrechung durch starken Schneefall am 3.

und 4. Juni. Infolge Beschädigung einer provisorischen Brücke bei Paglino durch Wasser mußte daselbst am 4., 5. und 6. September umgeladen werden.

b. Les M o s s e s (Château d'Oex-Aigle). Unterbrechung durch starken Schneefall vom 28.--31. Januar.

c. L u k m a n i e r . Unterbrechung bei Casaccia, 4. September, durch Rufen.

d. S p l ü g e n . Aus nämlicher Ursache Unterbrechung am 19. Juli bei Bärenburg (zwischen Sufers und Andeer).

e. S t. B er n h a r d i n. Am 9. Juli Unterbrechung hei San Giacomo durch Erdrutsch.

f. P r ä t t i g a u . Straßen verschüttung am ,,Fuchsenwinkel 11 (zwischen Schiers und Kühlis) am 17. Februar.

g. E n g a d i n . Straßenunterbrechung bei Strada, am 6. August, infolge Gewitters.

h. M u r t e n s e e . Infolge des niedrigen Wasserstandes mußte seit dem 8. November der Dampfschiffbetrieb eingestellt und die Verbindung zwischen Murten, Sugiez und Motier zu Land vermittelst eines Postkurses vermittelt werden.

133 5. Im Berichtjahre wurden folgende für den Postdienst benutzte E i s e n b a h n e n eröffnet : a. L o c l e - M o r t e a u - , auf 4. August. Infolge dessen wurde der schweizerische Bahnpostdienst nach Morteau, zum Anschluß an die französischen Posten, ausgedehnt.

b. Ta v a n n e s - T r a m e l a n , auf 15. August.

c. die A r l b e r g b a h n , auf 21. September. In Bezug auf letztere verweisen wir auf Abschnitt IIÎ, lit. b., Ziffer 3 des gegenwärtigen Berichts.

6. Ueber die Mitwirkung der Post bei den mit 1. Januar 1885 begonnenen s t a t i s t i s c h e n E r h e b u n g e n a b e r den W a a r e n verkehr d e r S c h w e i z m i t d e m A u s l a n d e enthält unsere Verordnung vom 4. Oktober 1884 die nöthigen Vorschriften. Den Poststellen wurden diesfalls durch die postamtliche Verfügung Nr. 231 vom 20. Dezember 1884 die nöthigen Weisungen ertheilt.

7. Das P o s t h a n d b u c h für die Schweiz erscheint seit dem Jahre 1884 auch in französischer Sprache.

8. Die Postverwaltung hat eine neue P o s t k a r t e der S c h w e i z , welche allen bezüglichen Anforderungen entspricht, ausgegeben.

B. Telegraphenverwaltung.

1. Allgemeine Bemerkungen.

Das Jahr 1884 hat sich neuerdings durch einen, wenn auch nicht sehr erheblichen Rückgang in den Depeschenzahlen bemerkbar gemacht, indem gegenüber dem Vorjahre die Gesammtzahl von 2,888,895 auf 2,852,300, also um 36,595 gesunken ist, und zwar fällt diese Abnahme auf den internen Verkehr mit 25,056, auf den internationalen Verkehr mit 609 und auf den Transitverkehr mit 10,930.

Es dürfte nicht ohne Interesse sein, die Depeschenzahlen der einzelnen Monate im Vergleich zu denjenigen des Vorjahres zusammenzustellen :

134 Monat.

Depeschenzahlen.

1883.

1884.

199,049 186,227 212,683 227,498 235,418 239,960 295,753 343,447 286,154 260,883 209,401 192,422

195,721 185,005 205,846 216,368 235,134 226,841 296,153 314,987 282,622 275,076 215,866 202,681

6,465 10,259

Total

2,888,895 2,852,300

2,852,300

31,317

Differenz

36,595

Januar Februar .

März . .

April . .

Mai Juni . .

Juli . .

August September Oktober .

November Dezember

Mehr.

-- -- -- -- -- -- 400 -- --

Weniger 3,328 1,222 6,837 11,130 284 13,119 28,460 3,532

14,193

67,912 31,317 36,595

Die bedeutendste Abnahme fällt auf den Monat August mit 28,460 und es läßt sich kaum verkennen, daß sie in dem aus bekannten Gründen Kurückgebliebenen Fremdenverkehr zu suchen ist. Anderseits erzeigen die drei letzten Monate des Jahres eine nicht unerhebliche Zunahme, und es dürfte nicht zu gewagt sein, hieraus auf eine allmälige Wiederbelebung des Verkehrs zu schließen.

Daß die mehr und mehr sich ausdehnenden Telephonverbindungen einen nachtheiligen Einfluß auf den Telegraphenverkehr ausüben müssen, liegt auf der Haud ; jedoch fehlt jeder Anhaltspunkt, um diesf'alls eine auch nur annähernde Schätzung zu ermöglichen.

Dagegen bietet die vorstehende Tabelle noch Anlaß, auf den erheblichen Unterschied /wischen den Depeschenzahleu der verschiedenen Monate hinzuweisen und namentlich hervorzuheben, daß der Monat August gegenüber dern Februar fast den doppelten Verkehr aufweist. Es sollen damit die Schwierigkeiten betont werden, welchen die Verwaltung begegnet, um die Personal Verhältnisse in einer die dienstlichen und finanziellen Interessen gleichzeitig wahrenden Weise zu ordnen.

Das Gesammtergebniß der Telegraphenrechnung im Vergleich zum Budget ist immerhin noch günstig und resUmirt sich in folgenden Zahlen :

J35 Einnahmen Ausgaben .

.

.

.

.

Aktivsaldo

Budget.

Rechnung.

Fr. 2,268,500 ,, 2,078,700

Fr. 2,225,994. 86 ,, 1.939,121. 22

Fr.

Fr.

189,800

286,873. 64

Ungünstiger stellt sich das Bei'ichtjahr gegenüber dein Vorjahre ·welches bei einer Einnahme von Fr. 2,319,922. 84 und einer Ausgabe von .

.

.

. ,, 1,947,821. 80 einen Aktivsaldo von .

·ergeben hatte.

.

.

. Fr.

372,101. 04

Die Differenz von Fr. 85,227. 40 setzt sich aus folgenden Posten zusammen : Minderertrag des Depeschen Verkehrs .

. Fr. 32,745. 51 Mindereinnahme im ,,Verschiedenen" .

. ,, 35,251. 79 ,, in der Inventarvermehrung . ,, 25,930. 68 Abzüglich Minderausgaben

.

.

.

·

Fr. 93,927. 98 ·» 8,700. 58 Fr. 85,227. 40

In Betreff der Einzelheiten in den Einnahmen und Ausgaben verweisen wir auf den besondern Rechmmgsbericht.

Das Telephonwesen hat sich auch im Berichtjahre wieder bedeutend ausgedehnt, sowohl durch Erweiterung der bestehenden, als auch durch Erstellung neuer Netze, sowie durch Herstellung von Verbindungen zwischen verschiedenen Netzen. Zur Eröffnung gelangten die neuen Netze in Affoltern, Amrisweil, Arbon, Biel, Cernier, Chaux-de-Fonds, Herisau, Liestal, Locle, Neuenburg, Rorschach, Schaffhausen, Solothurn und Vivis, die meisten derselben in Verbindung mit den nahe gelegenen Hauptnetzeu. Die Zahl der Stationen hat sich um 1124, die Länge der Drähte im Innern der Netze um 1166km., die Länge der Drähte zwischen verschiedenen Ortschaften um 183 km. vermehrt.

Das allgemeine Rechnuugsergebniß erzeigt im Vergleich mit «dem Vorjahre und mit dem Budget folgende Zahlen : Rechnung.

Budget.

Rechnung.

Einnahmen Ausgaben

1888.

Fr. 372,752. 23 ,, 386,669. 60

1884.

Fr. 312,000 ,, 424,900

1884.

Fr. 338,000. 60 ,, 405,137. 57

Passivsaldo

Fr. 13,917. 37

Fr. 112,900

Fr. 67,136. 92

136

Der Rückschlag gegenüber 1883 erklärt sich theils durch die ausgedehnteren Neuanlagen, theils und hauptsächlich aber durch eine Herabsetzung derlnventavpreise, worüber Näheres im besondern Kechnungsbericht enthalten ist.

Da übrigens, wie schon in den frühem Berichten bemerkt wurde, die Ausgaben die sämmtlichen Kosten-der Neuanlagen in sich schließen und die letztern sich nicht genau ausscheiden lassen, so läßt sich zur Zeit auch der eigentliche Betriebsgewinn nicht genau feststellen, und es scheint uns schon aus diesem Grunde nicht angezeigt, dem bei der Büdgetberathung pro 1885 aufgestellten Postulate : ,,Der Bundesrath wird eingeladen, die Frage zu prüfen, ob und in welchem Maße es möglich sein dürfte, die Gebühren für telephonische Abonnemente und Korrespondenzen zu ermäßigen, a mit Bezug auf die Abonnemente jetzt schon Folge zu geben. Es sollte vielmehr, wie es seinerzeit im Telegraphenwesen geschah, wenigstens so lange zugewartet werden, bis sich, nach Abzug aller Kosten, ein erheblicher effektiver Gewinn herausstellt.

Es sprechen aber noch andere Gründe für diese Anschauungsweise.

Ohne ein besonderes Gewicht darauf zu legen, daß die Abonnementspreise in der Schweiz niedriger stehen als irgendwo, während die Erstellungs- und Betriebskosten die gleichen sind, müssen wir auf die Folgen hinweisen, die eine allgemeine Herabsetzung nach sich ziehen würde. Wir befürchten zwar keinen wesentlich ungünstigen Einfluß auf die Einnahmen, weil der Ausfall auf den einzelnen Abonnementen durch eine entsprechende Vermehrung ihrer Anzahl wohl annähernd wieder aufgewogen würde.

Anders verhält es sich aber mit den Ausgaben. Es ergäbe sich aus der Vermehrung der Abonnentenzahl die unbedingte Nothwendigkeit, zu unterirdischen Anlagen überzugehen, deren Erstellungskosten wenigstens das Zehnfache der oberirdischen betragen und die überdies noch eine vollständige Umgestaltung der bereits bestehenden Einrichtungen bedingen würden. Es wäre sehr zu bezweifeln, ob die hieraus sich ergebenden enormen Kosten durch die sich gleich bleibenden Einnahmen nur eine anständige Verzinsung fänden, von einem effektiven Gewinn gar nicht zu reden.

Wir haben ein Beispiel in Paris, wo der Abonnementspreis Fr. 600 -- Fr. 200 mehr als in den übrigen französischen Städten -- beträgt und dies lediglich der unterirdischen Anlagen wegen und ohne daß die Gesellschaft dabei glänzende Geschäfte macht, trotz ihrer 4000 bis 5000 Abonnenten.

137

Ein weiteres Bedenken liegt in dem Umstände, daß die Abonnenten gegenüber ' der Verwaltung nur für die Dauer von zwei Jahren gebunden sind und von da an jederzeit zurücktreten können. Macht ein Abonnent von diesem Rechte Gebrauch, so wird seine Einrichtung grossentheils werthlos und die Verwaltung hat kaum die direkten Erstellungskosten zurückerhalten, ohne irgend eine Vergütung für Unterhalt und Bedienung. Wenn daher überhaupt eine Ermäßigung eintreten soll, so könnte es nach Ansicht des Bundesrathes nur in dem Sinne geschehen, daß dieselbe den Abonnenten erst nach einer bestimmten Zeit der Vollbezahlung, sagen wir nach etwa fünf Jahren oder auch in zwei Abstufungen von etwa drei und fünf Jahren, gewährt würde.

Noch viel weniger aber kann sich der Bundesrath mit der Anregung befreunden, die Taxe für die telephonischen Korrespondenzen zwischen verschiedenen Ortschaften herabzusetzen; er kommt im Gegentheil mehr und mehr zur Ueberzeugung, daß dieselbe nicht ausreicht, um die mit der Einrichtung verbundenen Kosten zu decken, und noch viel weniger, um dem Bunde für die ihm dadurch entgehenden Telegramme einen Ersatz zu bieten.

Vergleichen wir vorerst die entsprechenden Taxen des Auslandes, soweit wir dieselben kennen, nämlich : B e l g i e n : Fr. l für die ersten , 50 Cts. für je folgende fünf Minuten, mit Verdoppelung während der Nacht, F r a n k r e i c h : 50 Cts. bis Fr. l, .

, , ,, ...

D e u t s c h l a n d : 50 Pfg. bis 2 Mark! } je "ach derEntfernung' mit der unserigen von 20 Cts. für alle Entfernungen, so sollte man es nicht für möglich halten, daß die letztere noch als zu hoch erfunden werde.

Zur Berechnung der Kosten nehmen wir eine der bei uns vorkommenden mittleren Entfernungen, also etwa 40 km., zur Grundlage und bemerken dazu, dass nus den schon in früheren Berichten angegebenen Gründen besondere, von allen andern elektrischen Leitungen ganz unabhängige Linien gebaut werden müssen.

Ebenso erfordert der gute Gang des Dienstes die Verwendung des allerbesten Materials, namentlich sehr gut leitende Drähte (Bronze- oder dickere Eisendrähte), und eine äußerst sorgfältige Behandlung desselben, so daß die Erstellungskosten einer eindrähtigen Telephonlinie auf circa Fr. 400 per Kilometer zu stehen kommen. Es ergibt sich hieraus für eine 40 km. lange Linie eine einmalige Ausgabe von
Fr. 1fi,000. Nehmen wir nun für Verzinsung, Amortisation und Unterhalt nur den äußerst bescheidenen Ansatz von 10 %, so bedarf es schon zur Deckung dieser direkten Kosten

138 einer Einnahme von Fr. 1600, die einer Zahl von 8000 Gesprächen per Jahr oder etwa 22 per Tag entspricht. Wo sollen nun diese Gespräche herkommen? Wenn auch zugegeben werden kann, daß diese Anzahl in einzelnen Ausnahmefällen bei sehr lebhaftem Verkehr, wie z. B. zwischen Zürich und Winterthur ,· erreicht oder überschritten wird, so ist dieß aber im Großen und Ganzen nicht der Fall, wie es sich aus den nachstehenden Durchschnittszahlen einzelner bestehender Verbindungen ergibt: Durchschnitt per Tag.

Bern Biel 20.9 Chaux de-Fonds-Neuenburg .

.

.

17.o Chaux-de-Fonds-Locle .

.

.

.

10.4 Basel-Liestal .

.

.

.

.

10.s Lausanne-Vevey .

.

.

.

.

19.o Vevey-Montreux .

.

.

.

.

20.o Winterthur-Schaffhausen .

.

. 8 . 9 S t . Gallen-Korsehach .

.

.

.

8.4 Es ist nun klar, daß die ferner noch zu erstellenden Verbindungen dieser Art im Allgemeinen kein günstigeres Ergebniss liefern werden ; denn es ist anzunehmen, daß diejenigen, die einem wirklichenBedürfnißß entsprechen, bereits erstellt sind und daß die künftigen m i t wenigen Ausnahmen noch einen geringeren Verhältnissen eine nicht unerhebliche direkte Einbuße, auch abgesehen davon, daß ihm durch diese Einrichtungen ein zwar nicht feststellbarer, aber jedenfalls merklicher Theil seiner TelegraphenEinnahmen entgeht.

Aber auch auf Seiten des Publikums sollte man sich über den effektiven Werth dieser Verbindungen besser Rechenschaft geben und nicht außer Acht lassen, daß ein Gespräch von 5 Minuten durchschnittlich allerwenigstens zwei Telegramme ersetzt und dabei überdiess noch den großen Vortheil viel schnellerer Beförderung bietet.

Es mag nun entgegengehalten werden, daß in neuerer Zeit die Möglichkeit gegeben sei, die Telegraphenleitungen gleichzeitig zum Telephoniren zu -benutzen und somit die obige Kostenberechnung nicht mehr zutreffe. Allein die Versuche mit der genannten Erfindung sind zur Zeit noch keineswegs abgeschlossen und die in der Tagespresse hierüber erscheinenden Mittheilungen müssen mit aller Vorsicht aufgenommen werden; gibt es doch bewährte Fachmänner, welche diesem System zur Stunde noch die Lebensfähigkeit absprechen und die Erstellung besonderer Linien als die einzig

139

richtige Lösung der Frage bezeichnen. Gleichwohl hat sich die schweizerische Verwaltung schon vor längerer Zeit mit dem Erfinder in Verbindung gesetzt, um wenigstens einen Versuch zu machen und gegenüber den unbestimmten und widersprechenden ausländischen Berichten Gewißheit zu erlangen. Aber trotz der erfolgten Einigung über die Bedingungen läßt die Ausführung noch immer auf sich warten und es mag dahingestellt bleiben, ob der Grund in allzu großer Inanspruchnahme des Erfinders oder in der Unsicherheit der bisherigen Ergebnisse zu suchen sei.

Gesetzt aber auch, diese Erfindung bewähre sich, so wird ihre Anwendung erhebliche Kosten verursachen. Es müssen nämlich nicht nur die zum Telephoniren bestimmten Telegraphendrähte, sondern auch alle mit denselben auf größere oder kleinere Entfernungen parallel laufenden übrigen Drähte, sowie alle auf diesen Drähten eingeschalteten Bureaux, seien es nun staatliche oder bahndienstliche, mit gewissen Zusatzapparaten versehen werden, deren Beschaffung und Aufstellung bedeutende Kosten verursacht und die überdieß noch in Folge Vermehrung des Leitungswiderstande die Anwendung stärkerer Batterien bedingen. Der Vortheil des neuen Systems ist daher nicht so fast ein finanzieller, sondern liegt mehr in dem Wegfall der Schwierigkeit, für besondere Telephonlinien geeignete, von allen andern Linien unabhängige Tracés aufzufinden.

Unter diesen Umständen muß sich der Bundesrath entschieden dahin ausspreehen, daß die gegenwärtige Gesprächstaxe von 20 Rp.

viel zu niedrig ist und wenigstens auf das Minimum der ausländischen Taxen, nämlich auf 50 Rp., erhöht werden sollte.

Die nähern Mittheilungen über das Telephonwesen bleiheu einem besondern Abschnitte dieses Berichtes vorbehalten.

2. Telegraphenlinien.

Die Linienarbeiten des Jahres 1884, insoweit dieselben den Bestand des Netzes beeinflussen, fassen sich zusammen wie folgt: Länge in Kilometern

der Linien, der Drähte, a. N e u e r s t e l l t e L i n i e n : A n Eisenbahnen .

.

.

.

,, Straßen

.

.

Total

-- 35.s

47.i

35.8

47.1

140 Länge in Kilometern der Linien, der Drähte.

b . N e u e D r ä h t e a n b e s t e h e n d e n Linien: A n Eisenbahnen .

.

.

.

.

.

,, Straßen

-- --

l.o 19.s

Total

--

20.8

c. U m g e b a u t e L i n i e n : Von Straßen an Eisenbahnen verlegt An Straßen verlegt .

.

.

.

.

. 43.6 .11.8 Total

55.4

76.8

.

.

-- --

144.4 5.e

Total

--

150.0

d. A u s g e w e c h s e l t e D r ä h t e : A n Eisenbahnen .

.

.

.

.

,, Straßen .

.

.

.

.

.

e. A b g e b r o c h e n e L i n i e n : A n Eisenbahnen .

.

.

.

.

,, Straßen .

.

.

.

.

.

.

f. A b g e b r o c h e n e D r ä h t e : A n Eisenbahnen .

.

.

.

.

,, Straßen .

.

.

.

.

.

61.e 15.2

.

.

-- 0.2

-- 0.4

Total

0.2

0.4

.

.

Total

-- -- --

2.9 -- 2.9

In Folge dieser Aenderungen stellt sich die Länge der Staatstelegraphenlinien,, nach der Drähtezahl geordnet, auf 31. Dezember 1884 wie folgt: Länge in Kilometern der Linien zu

Kreise.

1 Draht.

Total

, p. ... , i 6 und mehr Kilometer.

2 Drähten. 3 Drähten. 4 Drähten. 5 Drahten. , Drähten. i 1

I . Lausanne . . . .

II. Bern III. Ölten IV. Zürich V. St. Gallen

. . .

VI. Chur Bestand auf Ende 1884 *

760.4

352.3

103.1

110.!

39.2

104.4

699.4

232.0

201 .s

75.6

56.7

104.4

444.0

279.8

189.8

79.9

98.7

134. n

382.0

86.n

71,2

1227.1 ' 935.7 i

150.3

84.=, 97.3

68.7

355.4

243.3 225.5

51.7

89.8

970.0 !

336.3

251.2

197.9

89.7

10.6

16.i

901. s !

2977.5

1584.1

928.:

537.1

*325.6

520.S

6874.0

1568.G

923. v

536.6

32i,.i

520.4 i

6838.* ;

5.5

O.r,

--

0.4

!.

35.8 i

1883

2963.1

Vermehrung .

14.,

Verminderung

~~

,,

,,

15.5

--

1469.» |

1369.9

0.5 l

·

Auf Eisenbahnen und Straßen vertheilt, ergeben sich folgende kilometrische Langen der Staatslinien und Drähte: Länge der Drähte.

Länge der Linien.

Kreise.

An Eisenbahnen.

;i An Straßen. ::

Total.

· r

!

419.2

I. Lausanne

1050.3

1469.5

An Eisenbahnen.

«

An Straßen. 1

1811.0

1460.2

Total.

!i

: i

327 U

; !

460.0

909.9

1369.9

1771.2

1287.7 !'

3058,;.

632.7

594.Ì

1227.!

2380.3

1017.9

3398.. ;

449.'.!

485.6 1

935.7

1471.4

902.S i

V. St. Gallen

503.2

466.«

1891.2

674.5

VI. Chur

144. t

757.7

970.o 901. s

11. Bern i III. Ölten .

.

.

IV. Zürich

505.7

;

2374.2 !

1443.!. i

2565.7 i 1949.0

i1

,,

i

. . . .

2609.1

4264.9

6874.0

9831.4

6787.0 j! 16618.-!. · h

i

1883 . . . .

2565.=

4272.7

6838.2

9771.7

6781.Ü i!

16553.6 ·

Vermehrung .

43.6

35.8

59.7

Total Ende 1884

,,

'

Verminderung

--

--

7.8 j ,1

jj 5.1 ii

--

j

64.s

''·'· --

;

**

143

Werden jedoch zum Bestände des Vorjahres die Neubauten zugezählt und der Abbruch abgezogen, so ergeben sich folgende Zahlen : Linienlänge.

Drahtlänge.

Bestand auf Ende 1883 .

Neubauten im Jahre 1884

.

.

.

.

6,838.2 35.8

16,553.6 67.4

Abbruch im Jahre 1884

.

.

6,874.o 0.2

16,621.o 3a

Scheinbarer Bestand auf Ende 1884 Der wirkliche Bestand beträgt aber

6,873.s 6,874.o

16,617.T 16,618.4

Differenz 0.2 0.7 welche von den bei den Linienverlegungen eingetretenen Tracéänderungen herrührt.

Die den Eisenbahnverwaltungen angehörenden Telegraphenlinien und Drähte erzeigen auf Ende 1884 folgenden Bestand : Länge in Kilometern der Linien, dei' Drähte.

Selbstständige Bahnlinien Bahndrähte an Staatslinien Bestand d e s Vorjahres

.

.':

.

.

.

.

.

.

TotaT .

.

420.« J --

689.0 3216.8

420.o 416.o

3905.8 3876.8

Vermehrung 4.o '29.5 Die konzedirten Privattelegraphenlinien und Drähte hatten auf Ende 1884 folgende Längen in Kilometern : Länge in Kilometern

Unabhängige Privatlinien Privatdrähte a n Staatslinien Bestand d e s Vorjahres

.

.

.

.

.

.

.

.

Total .

.

der Linien, der Drähte.

940.4 997.9 -- 61.3 940.4 861.7

1059.2 965.6

Vermehrung 78.7 93.o Die Gesarnmtlänge der in der Schweiz auf Ende 1884 bestehenden Telegraphenlinien faßt sich zusammen wie folgt:

144

Länge in Kilometern

Staatslinien Bahnlinien Privallinien Total Bestand auf Ende 1883 Vermehrung

der Linieu.

der Drähte.

6,874.o 420.o 940.4

10,618* 3,905.8 1,059.2

8,234V 8,115.9

21,583.4 21,395.5 187.9

118.5

Inbegriffen in obigen Zahlen sind 89.2 Kilometer Kabellinien, deren Bestand gegenüber dem Vorjahre eine Vermehrung von 3.6 Kilometer erfahren hat.

Für den gesammten Linienbau und Unterhalt wurden 4822 Stangen verwendet und zwar 3193 imprägnirte und 1629 gewöhnliche. Die aus dem Centralmagazin abgegebenen Isolatoren erreichen die Zahl von 11,358.

Die oben angeführten Neubauten hatten fast ausschließlich zum Zwecke, die neuerrichteten Bureaux mit dem Netze zu verbinden.

Die einzige Ausnahme bildet die Linie Lugano-ßellarma, welche, im Einverständniß mit der italienischen Verwaltung zu einer direkten Verbindung Lugano-Porlezza erstellt wurde.

Die schon im vorjährigen Berichte erwähnten neuen Kabellegungen sind in einer Gresammtlänge von 3.6 Kilometern und mit einem Kostenaufwand von Fr. 29,619. 64 aur Ausführung gelangt.

Die Gotthardbahn betheiligt sich an diesen Kosten in der Form eines Miethzinses für die von ihr benutzten Kabeladern.

Die Zusammenstellung der im Jahr 1884 vorgekommenen Linienstörungen ergibt im Vergleich zum Vorjahre folgende Zahlen : Art der Störungen.

Verwicklungen .

Unterbrechungen Ableitungen .

Total

Zahl der Störungen.

Dauer in Stunden.

1883.

1884.

1883.

1884.

1059

947

4172

367

252

170

105

2123 1101

3473 1462 792

7396

5727

1596

1304

Durchschnittsdauer.

1883.

1884.

3.04

3.67

5.78

5.80

6.48

7.54

4.63

4.39

145 Die wöchentlichen Isolationsmessungen ergeben im Vergleich /um Vorjahre folgende Zahlen : Gut.

Befriedigend. Ungenügend.

1883 12,936 764 1884 14,698 769 oder in Prozenten der Gesammtzahl: 1883 93.91 5.55 1884 94.60 4.95

75 70

Total.

13,775 15,537

0.54 0.45

3. Apparate.

Auf Ende 1524 25 250 102

1884 standen im Betrieb : Morseapparate (Vermehrung 13), Hughesapparate (unverändert), Relais (Vermehrung 10), Telephonapparate (Vermehrung 15).

Ueberdies besaß die Verwaltung, theils in Reserve im Centralmaga/in, theils in Miethe bei den Eisenbahngesellschaften, 143 Morse, 9 Hughes, 178 Relais und 205 Morse älterer Systeme.

Der Ruhestrombetrieb, über welchen der vorjährige Bericht nähere Mittheilungen enthält, wurde im Jahre 1884 nur auf einem Drahte mit 9 Bureaux eingeführt und umfaßt jetzt im Ganzen 65 Drähte mit zusammen 575 Bureaux.

4. Bureaux.

Im Laufe des Jahres 1884 wurden 11 neue Telegraphenbüreaux, worunter 2 Sommer- oder Privatbüreaux, errichtet, also 13 Bureaux weniger als im Vorjahr. Ferner wurden 8 öffentliche, mit dem Telegraphennetze verbundene Telephonstationen eröffnet, die dem Publikum das ganze Jahr nur Verfügung stehen, und ein Bahntelegraphenbüreau ist in ein gewöhnliches Gemeindetelegraphenbüreau umgewandelt worden.

Dagegen sind 2 Telegraphenbüreaux, nämlich ein Bahn- und ein Privattelegraphenbüreau, aufgehoben worden.

Infolge dieser Aenderungen ergibt sich im Vergleich zum Vorjahre folgende Büreauzahl :

Bundesblatt. 37. Jahrg. Bd. II.

10

146 Bestand Ende 1883.

VerYermehrung. minderung.

Bestand Ende 1884.

Fortwährend geöffnete Staatsbilreaux (incl.

Telephonstationen) Sommerbüreaux . .

Eisen bahnbüreaux Total derTelegraphenbüreaux . . . .

Aufgabebüreaux . .

1027 82 88

18 2 --

-- l 2

1045 83 86

1197 74

20 --

3 --

1214 74

Total aller Bureaux . 1271 20 3 1288 In Bezug auf ihre Dienststunden vertheilen sich die Telcgraphenbüreaux wie folgt: Ununterbrochener Dienst .

.

.

5 Verlängerter Tagdienst .

.

.

10 Voller Tagdienst 49 Theilweise erweiterter Dienst .

.

56 Beschränkter Dienst .

.

.

.1094 1214

5. Personal.

Die im Laufe des Jahres 1884 im Personal der TelegraphenVerwaltung eingetretenen Mutationen fassen sich zusammen wie folgt : Centralverwaltung .

.

.

Rücktritte. Abberufungen. Todesfälle.

-- -- --

Haupt- und Spezialbüreaux . 1 1 Zwischenbüreaux .

.

.

34 Bedienstete .

.

.

.

4

2 l --

7 17 l

49 3 25 Die beiliegende Tabelle (Beilage I) enthält in üblicher Weise den Bestand des gesammten, im Telegvaphendienste verwendeten Personals, jedoch mit Ausnahme derjenigen Beamten, welche sich ausschließlich mit dem Telephondienste befassen.

In Bezug auf die Verletzung des Depeschengeheimnisses ist eine Klage eingegangen, welche sich insofern als begründet erwies, als ein Bureau einer Gerichtsperson auf gestelltes Verlangen die Abschrift eines Telegramms aushändigte, ohne hiezu gemäß den bestehenden Vorschriften die Bewilligung der Oberbehörde eingeholt zu haben. Es handelte sich also mehr um einen bloßen Formfehler , ohne irgend eine unlautere Absicht, und der Fall wurde daher durch eine administrative Verfügung erledigt.

Beilage 1.

Zur Seite 146.

j

Personalbestand der Telegraphenverwaltung auf 31. Dezember 1884.

1

2

1

1

3

1

10

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Zürich

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13

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Total der Kreise Gesamnittotal Ende 1884

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1695

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9

5

147

Eine zweite Klage beruhte auf einer bloßen Vermiithung und stellte sich als unbegründet heraus.

Die dem Personal im Laufe des Berichtjahres ertheilten Bußen erreichen die Zahl von 707 im Gresammtbetrage von Fr. 1473, welche Summe vorschriftsgemäß der Staatskasse zu Händen des Beamtenversicherungsvereins abgeliefert wurde.

6. Beziehungen zum Ausland.

Der im vorjährigen Bericht erwähnte zweite Zusammentritt des internationalen Kongresses für die Darstellung der elektrischen Maßeinheiten hat im April 1884 stattgefunden, und es ist dabei eine Einigung erzielt worden, welche nun noch durch einen internationalen Vertrag sanktionirt werden soll.

Eine weitere irn Berichtjahre zu Stande gekommene internationale Vereinbarung betrifft den Schutz der unterseeischen Kabel.

Auf die Einladung der französischen Regierung und im Hinblick auf das allgemeine Interesse hat sich der Bundesrath bei den bezüglichen Verhandlungen durch den Gesandten in Paris vertreten lassen, dagegen den betreffenden Vertrag nicht mitunterzeichnet, weil die Schweiz sich nicht in der Lage befindet, bei dessen Ausführung irgendwie mitzuwirken.

Laut dem von der internationalen Telegraphenkonferenz von London im Jahre 1879 gefaßten Beschlüsse hätte die nächste Konferenz im Jahre 1884 zu Berlin stattfinden sollen. Auf den Wunsch einiger Verwaltungen wurde dieselbe jedoch auf das Jahr 1885 verschoben.

Von den vielen neuentstandenen internationalen Verbindungen erwähnen wir diejenige zwischen Spanien und den kanarischen Inseln, diejenige von Japan nach Korea und ein neues Kabel nach Nordamerika, dessen Eröffnung eine Ermäßigung der Kabeltaxeu von Fr. 2. 50 auf Fr. 2 per Wort zur Folge-hatte.

Frankreich ist für seine Besitzungen in Cochinehina dem internationalen Vertrage beigetreten.

7. Telegraphischer Verkehr.

Wie in frühern Jahren folgen hienach : 1) eine vergleichende Uebersicht der in den beiden letzten Jahren b e f ö r d e r t e n Telegramme ; 2) eine vergleichende Uebersicht der in den beiden letzten Jahren von den verschiedenen auswärtigen Staaten e i n g e g a n g e n e n und dahin b e f ö r d e r t e n Telegramme.

Vergleichende Uebersicht der Depeschenzahlen pro 1883 und 1884.

DrtpXw/4ûnf û Detoraeite interne Depeschen.

i 1 ' Januar . .

Februar .

März .

April .

Mai . . .

l Juni i Juli . . .

', August September .

! Oktober .

: November Dezember i

Total Verminderung

1883.

1884.

115,884 107,849 122,290 136,126 145,335 148,993 188,594 215,712 176,652 160,056 120,693 111,861

110.319 107,061 121,022 126,320 142,840 139,839 186,955 201,989 177,923 170,537 123,987 116,197

1,750,045

1,724,989

Beförderte und empfangene inter- Transitdepeschen .

nationale Depeschen

1883.

1883.

1884.

58,838 59,271 53,576 55,242 61,396 60,579 62,750 i 65.172 66,297 67,331 69,332 65,467 84,688 86,784 102,537 89,621 83,261 80,397 73,243 78,235 63,448 66,128 56,672 61,202

24,327 24,802 28,997 28,622 23,786 21,635 22,471 25,198 26,241 27,584 25,260 23,889

26,131 22,702 24,245 24,876 24,963 21,535 22,414 23,377 24,302 26,304 25,751 25,282

835,429

302,812

291,882

836,038

1884.

Total.

1883.

199,049 186,227.

212,683 227,498 235,418 239,960 295,753 343,447 286,154 260,883 209,401 192,422 2,888,895

1884.

195,721 185,005 205,846 216,368 235,134 226,841 296,153 314,987 282,622 275,076 215,866 202,681 2,852,300

25,056

609

10,930

36,595

1,43 %

0,07 °/o

3,61 %

1,27 »/o

149 Vergleichende Uebersicht der während der beiden letzten Jahre von den verschiedenen auswärtigen Staaten eingegangenen und dahin beförderten Depeschen.

Versandt.

Total der ausgewechselten Depeschen.

Empfang.

L ä n d e v.

1883.

1884.

1883.

145,205 144,043 132,006 Deuschland .

Frankreich . . 121,897 122,202 132,293 Italien . . . 59,273 56,672 58,028 Oesterr.- Ungarn 33,658 33,555 32,461 England . .

17,455 17,054 21,166 Belgien .

11,106 10,896 9,985 5,772 8,284 Amerika .

6,606 Niederlande .

e;o65 5,987 6,351 6,087 5,452 Rußland .

5,369 1,986 1,971 1,952 Indien 1,467 Spanien . .

1,695 1,643 1,210 1,820 Aegypten . .

1,217 Rumänien, Serbien, Bulgarien 1,669 1,225 1,659 1^254 Algier . . .

845 1,055 Türkei, europ. .

496 719 485 China , Japan, Australien . .

808 574 461 Schweden 626 535 580 476 Türkei, asiat. .

377 478 Dänemark .

402 422 408 Griechenland 274 247 375 Norwegen 232 242 212 Portugal .

179 183 168 Luxemburg .

130 122 142 62j Malta u. Corfu .

210 165 Süd- Afrika . .

19 22 29 13 Persien . . .

15 19

1884.

1883.

132,363 136,735 57,634 32-871 21,052 9,745 7,511 6,631 6,312 1,942 1,593 1,583

277,211 254,190 117,301 66,119 38,621 21,091 14,890 12,416 11,456 · 3,957 3,110 3,037

276,406 258,937 114,306 66,426 38,106 20,641 13,283 12,618 11,764 3,894 3,288 2,793

1,425 1,515 725

3,328 2,099 981

2,650 2,570 1,444

726 539 541 390 385 287 199 141 81 24 14

1,382 1,206 853 824 521 474 347 272 272 48 32

1,187 1,074 1,019 798 760 499 382 263 246 46 29

1

1884.

Total 417,475 412,465 418,563 422,964 836,038 835,429

150

Die Zahl der beförderten und empfangenen Telegramme (Transit und übertelegraphirte nicht Inbegriffen) stellt sich für die bedeutenderen Ortschaften wie folgt : Gesammtzahl im Jahre 1884.

Durchschnitt per Tag.

Zürich 401,324 1097 Basel 357,511 977 Genf 294,270 804 Bern 175,673 480 St. Gallen 125,294 342 Lausanne 110,458 302 Winterthur 102,524 280 Luzern 100,343 274 Neuenburg 64,701 177 Chaux-de^Fonds 61,215 167 Chur 50,816 139 Biel 44,824 123 Vivis 41,623 114 Schaffhausen 33,790 92 Solothurn 32,625 89 Aarau 30,855 84 Interlaken 28,780 79 Freiburg 28,610 78 Thun 28,470 78 Montreux '27,347 75 Lugano 26,898 73 Rorschach 24,607 67 Herisau 24,036 66 Locle 20,415 56 Baden 19,915 54 Davos-Platz 18,811 51 Ueberdies finden sich : 8 Ortschaften mit 41--50 Telegrammen per Tag, 12 , ,, 31-40 ,, ,, ,, 28 ,, ,, 21-30 ,, ,, ,, 79 ,, ,, 11-20 ,, ,, ,, 864 ,, ,, 1-10 ,, ,, ,, 152 ,, weniger als l Telegramm per Tag.

fl Der i n t e r n e Verkehr hat im Jahre 1884 um 1,43 °/o, der i n t e r n a t i o n a l e um 0,07% und der T r a n s i t um 3,61 °/o abgenommen. Der G e s a m m t v e r k e h r zeigt gegenüber dem Vorjahre eine Abnahme von 1,27 %.

151

Die S t a t i s t i k der T e l e g r a m m e ergibt mit Bezug auf den I n h a l t folgende Prozentsätze: Internationale.

Interne.

Staatstelegramme Börsennachrichten Handelstelegramme Privatangelegenheiten Zeitungsnachrichten ,

1883.

1884.

1883.

0.86

1.00

0.21

0.40

4.30

5.85

9.48

12.12

31.12

30.76

50.07

61.86

60.55

39.40

46.40 40.14

1.84

0.84

0.94

1.81

lOO.oo

lOO.oo

lOO.oo

1884.

lOO.o

Die in dieser Ausscheidung nicht inbegviffenen Dieusttelegramme erreichen die Zahl von 90,467, wovon 70 °/o auf den Post- und 30 °/o auf den Telegraphendienst fallen.

Die Klassifikation nach der A r t der Telegramme ergibt folgendes Prozentverhältniß : Interne.

Internationale.

Ohne besondere Angaben .

Mit bezahlter Antwort Bezahlte Antworten .

Mit ,,Expressen bezahlt11 .

Mit ,,Expressen" Kollationirte Chiffrirte .

.

.

.

Mit Empfangsanzeige.

Rekommandirte Nachzusendende Mit mehreren Adressen Per Post zu bestellende Während der Nacht zu bestellende Offene Zustellung Mit mehreren Angaben

1883.

1884.

1883.

1884.

81.89

82,81

94.10

94.17

7.10

7.03

·3.09

2.90

6.76

6.80

2.0l

2.34

1.01

2.00 O.oc

0.62 _--

0.64

0.08 0.22 0.02

O.oi

--

O.oi

0.25 0.03 0.04

0.02

O.oi

0.05 .

0.08

0.18

0.03

0.02

0.68

0.96

0.35

O.so

0.25

0.34

0.09

0.19

O.oi

0.03

lOO.oo

lOO.oo

--

0.04

0.12

lOO.oo

0:i lOO.oo

Die Klassifikation nach der W o r t z a h l erzeigt folgendes Prozentverhältniß :

152 Wortzahl.

3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21--30 über 30

Intern.

1883.

International.

1884.

1883.

1884

O.io

0.13

0.96

1.17

1.08

1.21

2.33

1.48

1.41

3.22

2.82 3.4*

4.68

4.71

4.48

5.21

5.06

5.78

8.14 7.98 11.48

10.05 8.06 12.87

7.30 7.79 9.64

4.88 5.78 7.60 7.89 9.67 7.89

7.28

6.89

9.40

8.68

7.16

7.51

5.97

5.60

6.26

6.09

7.53

7.21

6.28

5.85

5.55

4.77

4.07

4.96

4.75 4.14

5.18

4.32

4.25

3.03

3.00

3.65

3.86

3.25

3.08

2.99

2.85

2.10

2.00

2.37

2.31

2.30

2.15 7.56

6.94

26s lOO.oo

2.90

lOO.oo

2.61

2.29

8.46

8.06

2.51

lOO.oo

2.47

lOO.o»

Durchschnitts wortzahl 13.51 13.44 13.19 13.40 Als Ausweis über die Betheiligung der verschiedenen Arten von Bureaux bei der Beförderung der Telegramme folgt nachstehend eine Zusammenstellung der verschiedenen Telegrammgattungen, der Zahl der Bureaux und der Arbeitstage, sowie der sich daraus ergebende Durchschnitt für jeden Arbeitstag, wobei die internen übertelegraphirten und die internationalen Transittelegramme doppelt berechnet sind.

Interne abgehende Telegramme.

.

. 1,724,989 ,, ankommende ,, 1,762,180 (Kopien Inbegriffen) 3,487,16!> Internationale abgehende Telegramme .

412,465 ^ ankommende ,, .

422,964 835,42!> Amtliche abgehende Telegramme .

.

90,467 ,, ankommende ,, .

.

87,593 178,060 Interne übertelegraphirte 3,411,458 Internationale Transittelegramme.

.'

.

.

. 1,925,77(> (Auswechslungsverkehr) Total der Telegramme 9,837,892

153 Anzahl.

der Bureaux.

Hauptbüreaux .

15 Spezialbiireaux .

26 Zwischenbüreaux. 1173

der Telegramme.

der Durchschnitt Arbeitstage, per Beamten und per Tag.

88,723 7'2.3 25,678 37.7 429,318 5.7

6,415,278 968,776 2,453,838

1214 9,837,892 543,719 19.o Der Durchschnitt per Arbeitstag hat sich somit auf den Hauptbüreaux um 3.0 und auf den Spezialbiireaux um 1.2 vermindert; dagegen ist er bei den Zwischenbüreaux urn O.i gestiegen.

Die größern Bureaux erzeigen für das ganze Jahr folgende Durchschnittszahlen : St. Gallen 85, Basel 80, Bern 78, Zürich 76, Ölten 71, Luzern 70, Genf 67, Bellenz 66, Lausanne 65, Ghur 64, Grlarus und Neuenburg je 63, Winterthur 60, Vivis 59, Chaux-de-Foncls 57, Brieg 56, Schaffhausen 53, Thun 51, Biel 48, Sitten 44, Ragaz und Samadeii je 42, Interlaken 41, Frauenfeld, Nyon, Rupperswyl und Uster je 39, Klein-Basel 38, Montreux und Rorschach je 36, Lugano und Solothurn je 34, Yferten 33, Langenthal 31, Aarau 30, Delsberg 29, Morsee 28, Romanshorn 26, Frei bürg und Zug je 23, Locamo 17.

Die Statistik über die m i t t l e r e Z e i t , innerf welcher die aufgegebenen Telegramme b e i m B e s t i m m u n g s b U r e a u e i n g i n g e n , liefert für die vier letzten Jahre folgende Prozentsätze: 1881.

1882. 1883.

1884.

Innei-t 1 -- 3 0 Minuten 89.n 90.46 90.71 92.so .,

31--60

,,

9.73

8.68

8.48

B.75

,,

61--90

,,

0.86

0.67

0.58

0.53

91-120

,,

0.14

,,

,n

12l u. mehr .,

0.20

0.16

0.17

O.io

O.os

O.oc

O.os

lOO.oo

lOO.oo

lOO.oo

lOO.oo

Die B u r e a u x vertheileu sich hinsichtlieh der durchschnittlichen Ankunftszeit der Telegramme nach folgenden Prozentsätzen : Ankunftszeit.

Innert l-- 30 Minuten 31--60

,,

61-90

n n

91 -- 120

fl

,,

i/1 u. menr .,

1881. 1882. 1883.

1884.

94.59 95.23 96.n 97.22 4.98

4.52

2.63

0.24

0.25

0.63

2.68 0.10

0.12

---

0.60 O.io

u.12

--

u.io

lOO.oo

lOO.oo

lOO.oo

lOO.oo

154 Die Statistik über die Zeit, während welcher die Télégramme auf den A u f g a b e b ü r e a u x unhefördert liegen blieben, liefert folgendes Prozentverhältniß : Beförderung.

Innert l-- 30 Minuten

1881.

99.J4

1882.

99.24

1883.

99.28

1884.

99.«

,,

31--

60

,,

0.77

0.70

0.67

^

61--

90

,,

0.06

0.04

0.05

0.05

O.oi 0.02

0.02 --

-- --

O.oi --

lOO.oo

lOO.oo

lOO.oo

lOO.oo

,, ,,

91--120 ,, 121 u. mehr ,,

0.5S

Die der Verwaltimg wegen Verlust, Verspätung oder Verstümmlung zugegangenen R e k l a m a t i o n e n erreichen die Zahl von 651, wovon 448 durch die Centralverwaltung und 203 durch die Kreisinspektionen erledigt wurden. Davon fallen auf den i n t e r n e n Verkehr 308, von denen 113 als unbegründet abgelehnt wurden, während 195 zu Disziplinarverfügungen und Taxrückzahlungen Anlaß gaben.

Auf den i n t e r n a t i o n a l e n Verkehr fallen 254 Reklamationen, wovon sich 124 als begründet erwiesen, während 108 abgelehnt wurden und 22 auf Jahresende unerledigt blieben.

Im T r a n s i t v e r k e h r betrug die Zahl der Reklamationen 89, wobei 9 unbegründete und 5 unerledigte.

In 183 den internationalen und den Transitverkehr betreffenden Fällen fanden Taxrückerstattungen im Gesammtbetrage von Fr. 2376 statt, an welchen sich die Schweiz in 116 Fällen mit Fr. 239. 68 zu betheiligen hatte. Darin sind inbegriffen 105 Fälle von Taxrückerstattungeu für Berichtigiingsdepesehen, die durch Fehler in der Uebermittlung veranlaßt wurden, mit einem Gesammthetrage von Fr. "1840. 47.

8. Telephonwesen.

Ueber die provisorische Organisation dieses Dienstzweiges, ü ber die verschiedenartigen tölephonischen Einrichtungen und die bezüglichen Abonnementsgebühren enthält der letztjährige Bericht ausführliche Mittheilungen und es sind diesfalls im Bevichtjahre keinerlei nennenswerthe Aenderungen eingetreten. Ein die Herabsetzung der Gebühren bezweckendes Postulat ist bereits im ersten Abschnitt des gegenwärtigen Berichtes besprochen worden ; ebenso das allgemeine Rechnungsergebniß, dessen Einzelheiten hinwieder aus dem besondern Rechnun^sbericht ersichtlich sind.

Der Bestand der Telephonnetze mit den Abonnementen, Apparaten, Linien und Drahtlängen auf Ende 1884 und im Vergleich mit dem Vorjahre ergibt sich aus der beiliegenden Tabelle (Beilage II) und wir entnehmen daraus folgende Hauptzahlen: Zahl der Verbindungen ,, ,, Apparate (Stationen) Länge der Linien, Kilometer ,, ,, Drähte, ,,

1883.

1884.

1723 2051 494.5 1913.6

2619 3175 855.5 3079.9

Vermehrung.

896 1124 361.o 1166.8

Zum Verkehr der verschiedenen Telephonnetze unter sich bestanden auf Ende 1884 folgende Verbindungen: Länge der Drähte in Metern.

Verbindungen.

* Basel-Liestal .

.

.

* Bern-Biel * Chaux-de-Foncls-Cernier * Chaux-de Fonds-Locle .

* Neuchatel-Cernier .

.

Genève Bellevue .

.

Genève- Vandoeuvres .

* Lausanne-Vevey .

.

* Montreux-'Vevey .

.

* S t . Gallen-Amrisweil .

*St. Gallen-Arbon *St. Gallen-Rorschach .

* St. Gallen-Herisau .

Winterthur-Schaffhausen Zürich-Winterthur .

Züiich-Adlisweil .

.

* Zürich-Affoltern Zürich-Richtersweil .

Zürich-Wädensweil .

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

Total Bestand Ende 1883

15.9TB Sl.ooo 13.ooo 6.704 11.840 6.500 5.300 17.soo 6.150 17.060 12.62o 11.500 9.i 20 27.oao 19.soo 4.soo 16.000 21.7 20 19.oio 273.329 90.2

Vermehrung 183.1 Die mit * bezeichneten Verbindungen sind irn Jahre 1884 erstellt worden.

Die nachstehende Tabelle enthält, nach Telegraphenkreiseu geordnet, den Bestand der außerhalb der eigentlichen Netze liegenden Telephonabonnemente im Vergleich zum Vorjahr.

Zur Seite 155.

Beilage II.

Bestand der Telephonnetze am 31. Dezember 1884.

Adlis\veil . . . .

Affoltern . . . .

Amrisweil . . . .

Arbon : Basel ; Bern Biel Ceniier . . . .

Chaux-de-Fonds .

Genève Horden .

Lausanne . . . .

Liestal .

Locle Luzern . . . .

Montreux Neuehatel . . . .

Riehtersweil .

Rorschach . . . .

St. Gallen-Herisau .

Schaffhausen . . .

Solothurn . . . .

Thalweil . . . .

Vevey .

\Vadensweil . .

Winterthur . . .

Zürich (Umgebung) |

2 7 Netze . . . .

1 4 8 9 6 488 190 83 9 i 96 556 · 15 ; 175 8 17 ' 50 !

62 43 ' 12 i 15 117 36 31 15 76 11 69 23

2174

.3 W

li && 1

£®

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5 1

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* i! «

1

1 1 1 15 32 i 4 !

-· ji 17 ' 114 4 33 1 4 14 13 5 1 -- 32 4 6 4 6 1 11 -- 324

-- --· -- -- 33 9 1 --· -- 19 !

- | 6 -- 2 7 ; 2| 5 · -- ' -- 16 2 ' 6 -- 2 2 6 118

2619

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9 10 6 1 ' 487 231 [ 88 9 113 1 i 690 19 214 9 23 1 72 77 53 13 i 15 ; 165 1 42 '· 43 ' 19 ' 84 14 86 23 3

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10 6 -- 85 . 3 25 21 88 , q 113 3 89 · 3 1 -- 64 3 9 1 23 -- 11 2 29 1 53 3

402 206

601 18 150 --

61 48 12

25 34 1 5 11 117 2 4 40 7 3 11

15 13 69 18

1723

9 11 ]_

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1

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105

1

244

1

1

24

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69,610 25.418 : 25,418 1,260 1,260 28,710' 28,710 42,496 :.

163,823 121,327 --445 9,275 9,720 24,875 68,653 43.778 5,835 5,835 9,340 9.340 17,046 2,521 , 19,567 17,723 , 38,081 20,358 14,580 !

14,580 5,090 5,160 -- 70,; 4,685 4,685 ; 75,865 ' 55,830 ' 20,035 ; 15,997 : 15,997 36.893 ' 36,893 !!

9,360 7.495 1,865 · 21-585 21.585 6,655 7,030 375 31,922 35,521 3,599 14,800 44-295 29.495

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39,550 12,195 3,905 93,306 34,675 62,006 8,289 60,975 194,169 11,160 109,580 8,800 15,011 14,367 43,560 45,860 2,100 13,835 113;860 41,916 83,200 19,345 70,143 10,810 17.015 36.670

1.913.638 ' 1.166.302

~ 1 725l 104,585 j 11,235 35,640 24,030 !

168,050 ( 53,920 2,105; 13.887 38,702, 59,617 43,830 .

4,360 ' 42,245 35,493 26,197 !

34,186 44,342 4,500 ' 747,649

Isolirte Telephon-Abonnemente.

Apparate.

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Zur Seite 150.

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56

Die Verminderung in einzelnen dieser Zahlen rührt daher, daß an den betreffenden Orten allgemeine Netze errichtet wurden und die früher bestandenen Verbindungen nunmehr als Bestandteile dieser Netze betrachtet werden.

In Bezug auf das im Telephondienste verwendete Personal bemerken wir vorerst, daß bei der Centralverwaltung gemäß dem Budget in provisorischer Weise drei weitere Arbeitskräfte beigezogen wurden, nämlich ein technischer Sekretär, ein technischer Gehülfe und ein Kanzleisekretär, deren Besoldungen auf die Telephonrechnung genommen werden. Es versteht sich aber von selbst, daß sich auch die übrigen Beamten vielfach mit diesem Dienstzweige zu befassen haben, da derselbe zur Zeit schon mehr Arbeit verursacht, als das Telegraphenwesen.

Zur Leitung der einzelnen Telephonnetze (Unterhalt der Stationen., Erweiterungen der Netze, Rechnungswesen, Korrespondenz und Dienstüberwachung) wurden geeignete Telegraphisten beigezogen, welche sich entweder ausschließlich mit dem Telephonwesen befassen (8 an der Zahl) und auch ganz auf Telephonrechnung besoldet werden oder die diesen Dienstzweig nur nebenbei besorgen und dafür auf Telephonreehnung eine entsprechende Zulage zu ihrer Telegraphistenbesoldung beziehen (9 an der Zahl).

Einzelne dieser Beamten besorgen gleichzeitig mehrere kleinere Netze, wie z. B. diejenigen in der Umgebung von Zürich und St. Gallen.

Zur Dienstbesorgung in den Centralstationen waren auf Jahresende 40 Telephonisten, meistens Frauenzimmer, angestellt. Wo aber die Umstände es gestatteten, sind die Centralstationen mit den ·Telegraphenbüi-eaux vereinigt, nöthigenfalls mit Zutheilung von Gehülf'en auf Telephonrechnung.

Das Verhalten des Personals kann im Allgemeinen als befriedigend bezeichnet werden, wenn auch zugegeben werden muß, daß liie und da ein Versehen vorkommen kann. Die meisten Dienststörungen aber fallen auf Rechnung der Abonnenten selbst, sei es, daß sie mit den Apparaten nicht sorgfältig umgehen, sei es, daß sie die ihnen gegebenen Anleitungen nicht befolgen und dadurch Verwirrung herbeiführen.

157

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Bericht des

schweizerischen Bundesgerichtes an die Bundesversammlung über seine Geschäftsführung im Jahre 1884.

(Vom 6. März 1885.)

Hochgeehrter Herr Präsident!

Hochgeehrte Herren !

Ueber unsere amtliche Thätigkeit im Jahre 1884 beehren wir uns hiemit Berieht zu erstatten.

I. Allgemeiner Theil.

Bezugnehmend auf unsern letztjährigen Bericht, in welchem die für die Anhandnahme einer Revision des Bundesgesetzes betreffend die Organisation der Bundesrechtspflege zutreffenden Gründe entwickelt worden sind, erachten wir es auch diesmal für angemessen, diesen Gegenstand wiederholt zu betonen und den Wunsch auszusprechen, es möchte mit der Auhandnahm der Ausarbeitung eines neuen Entwurfes nicht länger zugewartet werden. Mittelst Zuschrift an den h. Bundesrath vom 4. April 1884 hatten wir namentlich hervorgehoben, daß uns einer Revision zunächst diejenigen Bestimmungen des Gesetzes bedürftig erscheinen, welche die Stellung des Bundesgerichtes als Oberinstanz in Civilsachen betreffen, indem das Rechtsmittel der Art. 29 und 30 des gegenwärtigen Gesetzes unseres Erachtens nicht genüge, um die Einheitlichkeit deiAnwendung des eidgenössischen Rechtes im ganzen Gebiete der Eidgenossenschaft zu sichern. Eine Erweiterung der bundesgericht-

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Bericht des Bundesrathes an die Bundesversammlung über seine Geschäftsführung im Jahre 1884.

In

Bundesblatt

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Foglio federale

Jahr

1885

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

14

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

28.03.1885

Date Data Seite

113-157

Page Pagina Ref. No

10 012 678

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