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Schweizerisches Bundesblatt.

37. Jahrgang. III.

Nr. 36.

8. August 1885.

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Botschaft des

Bundesrathes an die Bundesversammlung, betreffend einen Nachtragskredit für Unterstützung der gewerblichen und industriellen Berufsbildung.

(Vom 19. Juni 1885.)

Tit.

Wir konnten Ihnen dieses Nachtragskreditbegehren nicht schon mit den andern unterbreiten, weil uns erst in den letzten Tagen, und namentlich erst am 17. dies noch Berichte und Anträge von den Experten zugekommen sind, welche zeigen, daß der durch den Bundesbeschluß vom 27. Juni 1884 bewilligte Kredit von Fr. 150,000 nicht genügt, um allen Anstalten die für ihre Existenz in ihrer jetzigen Form oder die für ihre Weiterentwicklung notwendigen Subventionen bewilligen zu können, sondern daß dieser Kredit, um die von den Experten als nothwendig bezeichneten Beiträge bewilligen zu können, für das laufende Jahr bedeutend erhöht werden muß.

Die Aussicht auf Bundesunterstützungen hat ein reges, frisches Leben in den betreffenden Anstalten hervorgerufen ; überall wird mit erneutem Eifer an der Heranbildung und der Hebung unseres Handwerkerstandes gearbeitet, und beinahe überall haben sich die Betheiligten, wo es möglich war, beträchtliche Mehrausgaben auferlegt, um damit auch größerer Bundessubventionen theilhaftig zu werden. Von diesen Erwartungen müßte aber ohne den Nachtragskredit ein großer Theil unerfüllt bleiben, und es könnten dadurch vielerorts bedenkliche Enttäuschungen eintreten.

Bundesblatt. 37. Jahrg. Bd. III.

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Wiewohl wir das bedeutende Anwachsen des betreffenden Kredites nicht ohne Unruhe sehen, glauben wir doch, Ihnen obigen Vorschlag unterbreiten zu sollen, damit Sie entscheiden können, ob demselben zu entsprechen sei, oder ob wir die Subventionsbegehren so weit reduziren sollen, daß der Kredit von Fr. 150,000 nicht überschritten wird. Da der Bundesbeschluß über gewerbliche Berufsbildung erst nach Feststellung des Budgets erlassen wurde und die Kantone selbst nicht im Falle waren , ihre Begehren so zeitig zu stellen, daß sie bei Berathung des Budgets in den Räthen hätten, berücksichtigt werden können, so befinden wir uns in einer ausnahmsweisen Lage. Wir werden nicht ermangeln, die Kantone im Hinblick auf das künftige Budget «u rechtzeitiger Eingabe ihrer Begehren zu veranlaßen, da dieselben sonst nicht berücksichtigt werden könnten.

Wenn wir nun einen Kredit in der Höhe von Fr. 70,000 in Vorschlag bringen, so geschieht dies, um auch für unvorhergesehene Fälle gerüstet zu sein und weil wir noch nicht wissen, welche Subventionen die noch ausstehenden Anstalten verlangen werden.

Unser Handelsdepartement ist bereit, der Kommission für die Nachtragskredite detaillirte Aufschlüsse sowohl über die in Betracht kommenden Anstalten als über die Art und die Bedeutung der verlangten Subventionen zu ertheilen.

Genehmigen Sie, Herr Präsident, hochgeachtete Herren, bei diesem Anlaß die erneuerte Versicherung unserer ausgezeichnetsten Hochachtung.

B e r n , den 19. Juni 1885.

Im Namen des Schweiz. Bundesrathes,, Der Bundespräsident:

Schenk.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Ringier.

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Botschaft des Bundesrathes an die Bundesversammlung, betreffend einen Nachtragskredit für Unterstützung der gewerblichen und industriellen Berufsbildung. (Vom 19. Juni 1885.)

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1885

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36

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08.08.1885

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755-756

Page Pagina Ref. No

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