651 Oesterreich-Ungarn war am 14. Dez. frei von der R i n d e r p e s t .

Das neueste Viehseuchenbülletin von Italien verzeichnet für die Zeitdauer vom 16. bis 22. November 5 Fälle von L u n g e n s e u c h e in der Provinz Emilia und circa 250 Fälle von M a u l und Klauenseuche.

B e r n , den 18. Dezember

1885.

Schweiz. Landwirthschaftsdepartement.

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Inserate.

Bekanntmachung.

Es wird hiemit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der Abonnementspreis für das schweizerische Bundesblatt auch für das Jahr 1886 bloß Fr. 4 beträgt, mit Inbegriff der portofreien Zusendung im ganzen Umfange der Schweiz.

Das Bundesblatt wird enthalten: Die zur Veröffentlichung sich eignenden Verhandlungen des Bundesrathes; alle Botschaften und Berichte des Bundesrathes an die Bundesversammlung, sammt Beschluß- und Gesetzentwürfen ; gewisse Beschlüsse der Räthe, und Schlußnahmen des Bundesrathes über Sachen, welche nicht von allgemeiner Bedeutung sind ; Auszüge aus den Verhandlungen der Bundesversammlung und Berichte ihrer Kommissionen; die Uebersichten der Einnahmen der Zollverwaltung im Laufe eines Monats, verglichen mit dem Monat des Vorjahres; ferner das Viehseuchenbülletin ; Ausschreibungen von Stellen und von Lieferungen an eidg.

Departements ; die Uebersicht der Eisenbahnzüge und Verspätungen ;

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Anzeigen von Eisenbahn-Verpfändungen etc. ; endlich Anzeigen von eidgenössischen und kantonalen Behörden, und nicht selten auch von auswärtigen Staaten.

Dem Bundesblatte werden auch in Zukunft beigegeben : Die neu erscheinenden Bundesgesetze und Verordnungen, die Bundesbeschlüsse., welche die Eisenbahnen nicht betreffen; die mit dem Auslande abgeschlossenen Verträge; die jährliche eidgenössische Staatsrechnung und die in den drei Landessprachen verfaßte Uebersicht der im Zeitraum eines Jahres in der Schweiz ein-, aus- und durchgeführten zollpflichtigen Waaren; die Uebersicht der Bundesbeiträge an schweizerische Gesellschaften im Auslande, und das Tableau über die Auswanderung von Schweizern nach überseeischen Ländern etc.

Seit dem Juli 1885 hat das Bundesblatt als neues, besonderes Imprimât, folgende Beilage erhalten: Das P u b l i k a t i o n s o r g a n f ü r d a s T r a n s p o r t - u n d Tarifwesen d e r B i s e n b a h D e n auf dem Gebiete der schweizerischen Eidgenossenschaft.

Bestellungen auf das Bundesblatt können jederzeit, aber nur für ein ganzes Jahr, gerechnet vom Januar bis Dezember, bei allen schweizerischen Postämtern gemacht werden, und es sind diese letztern verpflichtet, die Jahres-Abonnemente anzunehmen, wann es sein mag. Die im Laufe des Jahres schon herausgekommenen Nummern werden den Abonnenten immer und beförderlich nachgeliefert. Die alten Abonnemente müssen aber am Schluße eines Jahres oder gleich im Anfang des neuen Jahres erneuert werden, da das Bundesblatt nur auf bestimmte Bestellung hin versandt wird.

Ausgenommen sind Abonnemente, die ausdrücklich n i c h t b l o ß a u f ein J a h r , sondern f e s t genommen werden.

Ganze Jahrgänge des Bundesblattes, sowie einzelne Nummern desselben, können stets von der Expedition des Bundesblattes bezogen werden, den Bogen à 20 Rappen ; hingegen hat man sich für geschlossene Gesetzbände an das Sekretariat für Drucksachen der Bundeskanzlei zu wenden.

Alle Reklamationen in Betreff des Bundesblattes müssen in erster Linie bei den betreffenden Postbüreaux, in zweiter Linie bei

653

der Expedition des Bundesblattes in Bern, und nur ausnahmsweise beim Sekretariat für Drucksachen der Bundeskanzlei gemacht werden, und zwar haben die Reklamationen am besten sofort. Spätestens aber inner drei Monaten, vom Erscheinen der betreffenden Bundesblattnummer oder des betreffenden Gesetzbogens an gerechnet, zu geschehen. Nach Verfluß von drei Monaten wird per Bogen 20 Rappen verlangt.

B e r n , im Dezember 1885.

Die Schweiz. Bundeskanzlei.

Stelle-Ausschreibung.

Infolge Todesfall ist die Stelle eines ersten Topographen des eidgen. topographischen Bureau mit einer Jahresbesoldung von Fr. 4200--4500, eventuell die Stelle eines zweiten Topographen mit einer jährlichen Besoldung von Fr. 3800-4200, neu zu besetzen.

Bewerber für die vakante Stelle haben ihre Anmeldung bis zum 9. Januar 1886 dem unterzeichneten Departement einzureichen.

B e r n , den 22. Dezember 1885.

Schweiz. Militärdepartement.

Bekanntmachung.

Konrad Zingg-Heuer in Wetzikon (Zürich) Hermann Ramseyer in Villeret (Bern) Kaspar Uster in Baar (Zug) Samuel Stamm in Schleitheim (Schaffhausen) Nikolaus Weißkopf-Ender in Chur Theodor Metzger in Möhlin (Aargau) Antonio Gagliardi in Lugano und Friedrieh Reichenbach in Genf,

654 gewesene Unteragenten der Auswanderungsfirma J. Baumgartner und Cie.

in Basel, sind nunmehr von der Agentur Isaak Leuenberger in Biel als ünteragenten angestellt.

B e r n , den 23. Dezember 1885.

Schweiz. Handels- und Landwirthschaftsdepartement.

II. Abtheilung : Auswanderungswesen.

Ausschreibung.

Die Lieferungen von B r o d und F l e i s c h für die Militärkurse pro 1886 a u f d e n Waffenplätzen L u z e r n , L i e s t a l , A a r a u , B r u g g , F r a u enfeld St. G a l l e n , H e r i s a u , Chur werden hiermit zur freien Konkurrenz ausgeschrieben.

Die Offerten sind versiegelt und mit der Aufschrift ,,Angebot für Brod oder F l e i s c h " bis 22. Januar nächsthin dem Ober-Kriegskommissariat franko einzusenden.

Bezeichnung der Bürgen und gemeinderäthliche Habhaftigkeitsbescheinigung sind in üblicher Weise den Angeboten beizulegen. Letztere Requisite sind unerläßlich.

Die Lieferungsbedingungen sind auf den Kantons-Kriegskommissariaten in L u z e r n , L i e s t a l , A a r a u , F r a u e n f e l d , St. Gallen T e u f e n , C hur und bei unterfertigter Amtsstelle aufgelegt.

B e r n , den 22. Dezember 1885.

Das eid g. Ober-Kriegskommissarirat.

Publikation.

Von verschiedenen Seiten darauf aufmerksam gemacht, daß namentlich im Kanton Tessin italienische Silberscheidemünzen in Menge zirkulären und u. A. auch an den Kassen der Gotthardbahnverwaltung ausgegeben und angenommen werden, sehen wir uns zu der wiederholten Anzeige veranlaßt, daß die eidgenössischen Kassen zur Annahme italienischer Silberscheidemünzen gegenwärtig nicht befugt sind.

655 Im Fernern wird in Erinnerung gebracht, daß die Fabrikbesitzer nach Art. 10 des Fabrikgesetzes verpflichtet sind, die Löhnungen ihrer Arbeiter in gesetzlichen Münzsorten auszurichten.

Italien hat im Jahr 1878 im Schooße der internationalen Münzkonferenz die Abschaffung seines Papiergeldes unter fünf Franken notifizirt, und es mußten zu diesem Zwecke vertragsgemäß seine '2-, l- und Vz Frankenstücke aus den übrigen Staaten der lateinischen Münz-Union eingezogen und dorthin abgeliefert werden. So lange nun dieses Papiergeld nicht zurückgezogen ist, verlangt Italien, daß seine Silberscheidemünzen von der Zirkulation in den Staaten der Mitkontrahenten ausgeschlossen bleiben, und es liegt nicht im Ermessen des Bundesrathes, hievon abweichenden Beschluß zu fassen.

B e r n , den 27. April 1885.

Eidg. Finanzdepartement.

Reproduzirt im Dezember 1885.

Bekanntmachung betreffend Anstellungsgesuche.

Veranlaßt durch fortwährend bei ihr anlangende Anstellungsgesuche macht die Oberzolldirektion neuerdings aufmerksam, daß von der zuständigen Behörde keine neuen Stellen ohne dienstliche Notwendigkeit kreirt werden und daß somit Anstellungsgesuche nur in solchen Fällen, oder bei Erledigung bereits bestehender Stellen, sofern solche zur Wiederbesetzung gelangen, Berücksichtigung finden können.

Da ferner den Zollgebietsdirektionen das Vprschlagsrecht bei Besetzung von Stellen in den Zollgebieten zusteht, so sind bezügliche Bewerbungsschreiben an die betreffeude Zollgebietsdirektion zu richten, wobei der Ausweis über Kenntniß wenigstens zweier schweizerischer Landessprachen zu leisten, das Alter, der Heimatort, sowie die bisherige Beschäftigung des Postulanten anzugeben und ein amtliches Zeugniß über Ehrenfähigkeit und guten Leumund beizufügen ist.

B e r n , den 1. August 1884.

Eidg. Oberzolldirektion.

Reproduzirt im Dezember 1885.

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656

Bekanntmachung.

Infolge mehrfacher von Seite des Handels- und Speditoren-Standes kundgegebenen Wünsche hat der Bundesrath unterm 13. November eine die Verordnung vom 10. Oktober 1884 modifizirende n e u e V e r o r d n u n g b e t r e f f e n d d i e S t a t i s t i k d e s Waaren-Verkehrs d e r S c h w e i z mit dem A u s l a n d e erlassen, welche am 1. Januar 1886 in Kraft zu treten hat.

Dieselbe enthält neben einigen unwesentlichen Punkten die neue Bestimmung in Art. 3, daß die Gattung der Waare fortan nur nach Wortlaut und Nummer des statistischen Waarenverzeichnisses zu deklariren sei, während, laut bisheriger Vorschrift, neben diesen Angaben noch diejenige der Tarifnummer erforderlich war.

Behufs Durchführung dieser Erleichterung hat das Zolldepartement eine neue umgearbeitete Ausgabe des statistischen Waarenverzeichnisses erscheinen lassen. In derselben findet sich letzteres dem Zolltarife angepaßt in der Weise, d a ß d i e A n g a b e n f ü r d i e S t a t i s t i k z u g l e i c h a u c h a l s D e k l a r a t i o n f ü r d e n Z o l l b e z u g d i e n e n können.

Nebstdem ist für eine Reihe von Positionen die Werthdeklaration bei der Einfuhr beseitigt worden.

Das neue Waarenverzeichniss hat, wie die Verordnung vom 13. November, mit dem 1. Januar 1886 in Kraft zu treten.

Exemplare dieses Imprimats (Zolltarif und statistisches Waarenverzeichniss), welchem als Anhang die bundesräthliche Verordnung beigefügt ist, sind hei dem Bureau für Handelsstatistik (altes Inselgebäude), in Bern, hei den Zolldirektionen Basel, Schaffhausen, Chur, Lugano, Lausanne, Genf, sowie hei den Hauptzollstätten zum Preise von 50 Centimes per Stück zu beziehen. Wird Zusendung per Post gewünscht, so sind der Bestellung 55 Cts. in Postmarken beizulegen.

B e r n im November 1885.

Eidg. Zolldepartement.

Reproduzirt im Dezember 1885.

Statistik des Waarenverkehrs der Schweiz mit dem Auslande.

Das zweite Heft der vom Zolldepartement herausgegebenen vierteljährlichen Uebersichten der Ein- und Ausfuhr der wichtigstem Waarenartikel ist im Drucke erschienen.

657 Exemplare dieser Quartal-Uebersichten können bezogen werden : in feinem Papier, geheftet, in Urnschlag à 25 Cts. per Stück, in ordinärem Papier, ungeheftet .

,, 15 ,, ,, y, Die 4 Quartalhefte pro 1885 im Abonnement kosten : feines Papier, geheftet, in Umschlag .

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. Fr. 1. -- ordinäres Papier, ungeheftet .

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.

· " --· 60 Bei Vorsendung mit der Post erfolgt jeweilen ein Zuschlag von 5 Cts. für Porto.

Bestellungen beliebe man an das Bureau für Handelsstatistik (altes Inselgebäude) in Beni zu richten, unter gleichzeitiger Einsendung des Betrages inklusive Porto in baar oder in Briefmarken, beziehungsweise : von 30 Cts. per Stück, für einzelne Exemplare in feinem Papier, ,, 20 " " " " TI " " Ordinärem ,, ,, Fr. 1. 20 für ein Jahresabonnement in feinem Papier, " "--. 80 » " " " ordinärem ,, B e r n , den 1. August

1885.

Schweiz. Oberzolldirektion.

Reproduzirt im Dezember 1885.

Ausschreibung von erledigten Stellen.

Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche s c h r i f t l i c h und portof r e i zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren N a m e n , und außer dem Wohnorte auch don H e i m a t o r t , sowie das G e b u r t s j a h r deutlich angehen.

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesetzt. Nähere Auskunft ertheilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.

1) Postablagehalter und Brietträger in Courtepin (Freiburg). Anmeldung bis zum 8. Januar 1886 hei der Kreispostdirektion in Lausanne.

2) Postpacker und Wagenmeister in Les Ponts (Neuenburg). Anmeldung his zum 8. Januar 1886 bei der Kreispostdirektion in Neuenburg.

658 3) Briefträger in Zofingen. Anmeldung bis zum 8. Januar 1886 bei der Kreispostdirektion in Aarau.

4) Postkommis in Zürich. Anmeldung bis zum 8. Januar 1886 bei deiKreispostdirektion in Zürich.

5) Briefträger in Wattwyl (St. Gallen). Anmeldung bis zum 8. Januar 1886 bei der Rreispostdirektion in St. Galleu.

6) Zwei Telegraphisten in Zürich. Jahresgehalt gemäß Bandesgesetz vom 2. August 1873. Anmeldung bis zum 6. Januar 1886 bei der Telegrapheninspektion in Zürich.

7) Telegraphist in Flawyl. Jahresbesoldnng Fr. 200, nebst Depescheiiprovisiou. Anmeldung bis zum 6. Januar 1886 bei der TelegraphenInspektion in St. Gallen.

1) Einnehmer bei der Nebenzollstätte Ligornetto (Tessin). Jahresbesoldun;,' Fr. 500, nebst einer Bezugsprovision auf den Bruttoeinnahmen. Anmeldung bis zum 20. Dezember nächsthin bei der Zolldirektion in Lugano.

'2) Revisor bei der Oberpostdirektion. Anmeldung bis zum 1. Januar 1886 bei der Oberpostdirektion in Bern.

3) Bote von Chêne-Bourg nach Genf. Anmeldung bis zum 1. Januar 18bt> bei der Kreispostdirektion in Genf.

4) Postablagehalter, Briefträger und Bote in Wyssachengraben (Bern).

Anmeldung bis zum 1. Januar 1886 bei der Kreispostdirektion in Bern.

5) Posthalter in Andelfingen (Zürich). Anmeldung bis zum 1. Januar 188ß bei der Kreispostdirektion in Zürich.

P, T, .

,, . TM , ,,,. ,, ,, , 1 Anmeldung bis zum 1. Januar 6) Postverwalter m Flawyl (St. ballen), l 1886 bei deV Kreispostdirektion 7) Postkommis in Flawyl (St. Gallen). J j D St. Gallen.

8) Telegraphist in Bern. Jahresgehalt gemäß Bundesgesetz vom 2. Augast 1873. Anmeldung bis zum 6. Januar 1886 bei der Telegrapheninspektion in Bern.

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26.12.1885

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651-658

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