# S T #

N o

4 3

293

Bundesblatt

104. Jahrgang

Bern, den 16. Oktober 1952

Band III

Erscheint wöchentlich. Preis 30 Franken im Jahr, 20 Franken im Halbjahr zuzüglich Nachnahme- und Postbestellungsgebühr Einrückungsgebühr: 50 Kappen die Petitzeile oder deren Kaum. -- Inserate franko an Stämpfli & Cie. in Bern

# S T #

6324

Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung über den Ankauf eines Versuchsgutes für die Eidgenössischen landwirtschaftlichen Versuchs- und Untersuchungsanstalten Lausanne als Ersatz des Gutes Beau-Cèdre (Vom 10. Oktober 1952) Herr Präsident!

Hochgeachtete Herren!

Den landwirtschaftlichen Versuchs- und Untersuchungsanstalten obliegt die wichtige Aufgabe, auf wissenschaftlicher Grundlage alle Zweige der landwirtschaftlichen Produktion zu erforschen und die sich daraus ergebenden Schlussfolgerungen der Praxis zuganglich zu machen. Ihre Tätigkeit fällt somit in das Gebiet der angewandten Wissenschaften. Die hervorragende Bedeutung dieser Anstalten für die Förderung der Landwirtschaft ist heute allgemein anerkannt, sodass sich längere Ausführungen erübrigen. Es sei lediglich daran erinnert, dass die Versuchsanstalten, auf allen Gebieten der Betriebstechnik bahnbrechend gewirkt haben, besonders für eine mengenmässige und qualitative Ertragsverbesserung, womit zugleich oft eine Verminderung der Produktionskosten erreicht wurde. Diese Erfolge kommen nicht bloss der Landwirtschaft, sondern dem ganzen Lande zugute. Zu einem guten Teil ist der hohe Stand der landwirtschaftlichen Betriebstechnik und unserer Produktionsintensität, ohne welche die Sicherung der Landesversorgung wahrend des zweiten Weltkrieges kaum möglich gewesen wäre, auch der segensreichen Tätigkeit der Versuchsanstalten zu verdanken.

Ziehen wir einen Vergleich mit dem Ausland, so darf füglich anerkannt werden, dass der Bund im Rahmen der verfügbaren Kredite namhafte Lei, stungen vollbracht hat, uni die Versuchsanstalten mit dem erforderlichen Bundesblatt. 104. Jahrg. Bd. III.

22

294 Personal, den Gebäulichkeiten, Laboratorien und den für ihre Tätigkeit unerlässlichen Einrichtungen auszustatten. Einzig die Versuchsgelände waren zumindest bis 1944 noch unzureichend. Seither ist auch diese Lücke weitgehend geschlossen worden, indem der Bund 1943 in der Gemeinde Affoltern bei Zürich das Gut Eeckenholz für die Versuchsanstalt Oerlikon, 1944 für die Versuchsanstalten Lausanne in der Gemeinde Jouxtens-Mézery das Gut Beau-Cèdre und 1946 in der Gemeinde Bullet das Bergheimweseh Frétaz erwerben konnte.

Ausserdem stimmten die eidgenössischen Eäte im Jahre 1946 der Errichtung einer Zweiganstalt für Obstbau der Eidgenössischen Versuchsanstalt für Weinund Obstbau Montagibert-Lausanne im Wallis zu. Leider sieht sich der Bund heute aus Gründen, die wir nachstehend darlegen, genötigt, das Versuchsgut Beau-Cèdre zu verkaufen und dafür ein anderes zu erwerben.

Notwendigkeit der Veräusserung des Gutes Beau-Cèdre

Das Gut Beau-Cèdre im Halte von 28,89 ha in der Gemeinde JouxtensMézery, aus der Erbengemeinschaft Auberjonois, wurde gestützt auf denBundesbeschluss vom 23. Juni 1944 am 13. Juli gleichen Jahres erworben.

Wie in der Botschaft vom 14. März 1944 schon erklärt wurde, liess der Zustand der Gebäuhchkeiten bereits damals sehr zu wünschen übrig. Für einen rationellen Betrieb, wie auch die Durchführung einer zuverlässigen Versuchstätigkeit erwies sich eine weitgehende Erneuerung der Bauten als unumgänglich.

Zu diesem Zweck wurde ein Projekt für die Neuerstellung der Ökonomieund Wohngebäude ausgearbeitet und am 11. Februar 1950 öffentlich aufgelegt.

Einige Wochen später, am 18. März 1950, erhob die Gemeindebehörde von Jouxtens-Mézery Einsprache gegen dieses Bauvorhaben mit "der Begründung, dass es im Widerspruch zu dem für einen Teil der Gemeinde vorgesehenen neuen Bebauungs- und Siedlungsplan stehe. Gegen diese Einsprache reichte die Versuchsanstalt Mont-Calme am 29. März 1950 bei der zuständigen kantonalen Instanz Rekurs ein. Diese beschloss, den Entscheid auszusetzen bis zum Zeitpunkt, da die waadtländische Eegierung sich über den erwähnten Bebauungsund Siedlungsplan der Gemeinde Joiixteiis-Mezery ausgeprochen habe.

Im Januar .1952 wurde dieser Plan durch die waadtländische Regierung genehmigt. Nach diesem Beschluss bildet das Gebiet, in dem das gesamte Gut Beau-Cèdre liegt --· mit Ausnahme einer einzigen isolierten Parzelle, die zum Teil zur Gemeinde ßomanel gehört -- die Zone, welche für die Errichtung von ausgesprochenen, aufgelockerten Wohnquartieren mit Gartenanlagen bestimmt ist und in welcher ein Bäuverbot für landwirtschaftliche Gebäude besteht.

Die kantonale Bekurskommission hat sich bis heute noch nicht ausgesprochen. Es besteht jedoch Grund zur Annahme, dass sie nach dem Entscheid der waadtländischen Eegierung lediglich die Unvereinbarkeit des Renovationsprojektes für Beau-Cèdre mit dem Siedlungsplan der Gemeinde JouxtensMézery bestätigen wird.

Damit sind aber ein zweckmässiger Betrieb von Beau-Cèdre sowie jede methodische Versuchstätigkeit ausgeschlossen. Unter diesen Umständen drängt

295

sich als einzige Lösung der Verkauf von Beau-Cèdre und der Erwerb eines andern Versuchsgutes auf.

· Zu diesem Behufe unternahm die Abteilung für Landwirtschaft mit Zustimmung des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartementes seit dem Monat Februar dieses Jahres die notwendigen Schritte. Über deren Ergebnisse wird nachstehend Aufschluss erteilt.

, Umschau nach einem Versuchsgut als Ersatz für Beau-Cèdre

Die. Leitung der Eidgenössischen Versuchs- und Untersuchungsanstalten von Lausanne erhielt durch Vermittlung von Notaren, Geschäftsagenturen und Liegenschaftsvermittlungsbüros eine Eeihe von Angeboten. Davon fielen aber nur sechs in die engere Wahl. Jede dieser Offerten wurde, sowohl vom landwirtschaftlichen wie vom finanziellen Gesichtspunkt aus sowie auch unter Berücksichtigung der besonderen Anforderungen an ein Versuchsgut einer gründlichen Prüfung unterzogen. Diese führte zum Ergebnis, dass das ,Gut des Schlosses Changins weitaus das vorteilhafteste Objekt mit den weitestgehenden Verwendungsmöglichkeiten darstellt.

Zum gleichen Ergebnis gelangte die von der Abteilung für Landwirtschaft mit der näheren Prüfung der Eignung dieses Gutes beauftragte Delegation der Aufsichtskommission der Eidgenössischen Versuchs- und : Untersuchungsanstalten, bestehend aus den Herren Dr. h. c. 0. Bertschinger, alt Nationalrat, Oberwil-Pfäffikon (Präsident), Paul Chaudet, Nationalrat und Staatsrat, Lausanne, A. Piot, Nationalrat, Bournens, H. Kellerhals, Direktor der Strafanstalt Witzwil, und J. Chardonnens, Direktor der landwirtschaftlichen Schule von Grangeneuve/Fribourg.

'In gleichem Sinne sprach sich auch die Aufsichtskommission der Eidgenössischen Versuchsanstalten für Obst-, Wein- und Gartenbau (die Herren H. Stähli, Nationalrat, Bern, Präsident; Staatsrat und Nationalrat P: Chaudet, Lausanne; Oberst E. Fehr, Karthause-Ittingen; J. Michaud, ing. agr., Sion; A. Porret, ing. agr., Cortaillod; E. von TVyss, städtischer Gartenbauinspektor, Zürich) aus, die anlässlich ihrer Sommertagung vom 27. Mai 1952 Changins besuchte.

Die andern'Offerten fielen aus einem oder mehreren der · nachstehenden Gründe ausser Betracht: , -- unzureichende Gebäulichkeiten für den Betrieb und .eine1 methodische Versuchstätigkeit; Notwendigkeit der Durchführung zahlreicher und kostspieliger Reparaturen an den Ökonomiegebäuden, hauptsächlich aber unerlässlicher Bau neuer Laboratorien. Der Gesamtaufwand wäre ebenso hoch und würde in gewissen Fällen sogar die Anschaffungs- und Einrichtungskosten des Gutes Changins trotz kleinerem Areal und geringerer Vorteile übersteigen; -- Mangel an ausgeglichenem Boden; wenig günstige klimatische und betriebliche Verhältnisse für die Versuchstätigkeit; -- verhältnismässig zu kleine Fläche, die für die Versuchstätigkeit in Frage käme ;

296 ·-- zu kleine Gesamtfläche; ein einziges der andern fünf Güter würde den Anbau eines Rebberges erlauben, ohne indessen ebensoviele technische Vorteile und finanzielle Möglichkeiten wie dasjenige von Changins zu vereinigen.

Dies sind die hauptsächlichsten Gründe, welche die Abteilung für Landwirtschaft bewogen haben, das Gut Changins eindeutig in den Vordergrund zu stellen.

Beschreibung und Würdigung des Gutes Changins Das Gut Changins liegt nord-nordwestlich in einer Entfernung von 1% km in der Luftlinie vom Bahnhof Nyon und befindet sich auf dem Gebiet der drei Gemeinden Prangins, Nyon und Duillier auf einer Höhe von 450 m ü. M., in einer Zone, die alle wichtigsten Kulturen, einschliesslich den Eebbau, zulässt.

Das Gelände ist ziemlich eben, mit Ausnahme des Eebberges, der an einem leicht geneigten Abhang liegt ; das · Gut im Balte von 63 ha ist vollständig arrondiert und wird aus zwei aneinander anschliessenden Terrassen gebildet. Es liegt gegen Süden und Südwesten, was als sehr günstig bezeichnet werden muss.

Der Untergrund besteht aus Moränenablagerungen (Grundmoränen und Seitenmoränen des Ehonegletschers), woraus sich eine Ackerkrume gebildet hat, die zu grossen Teilen toniglehmigen (obere Terrasse), da und dort tonig-sandigen Charakter (untere Terrasse) aufweist und in geringem Masse mit alpinem und jurassisch kalkigem Material durchsetzt ist. Der Boden ist bündig, eher mittelschwer bis schwer und eignet sich bestens für den Acker- und Eutterbau. Der Boden der untern Terrasse, der etwas weniger schwer ist als jener der obern Terrasse, ist besser für den Obst- und Eebbau geeignet. Die von der Versuchsanstalt Lausanne durchgeführten Analysen haben ergeben, dass der Boden von Changins sich durch eine grosse Ausgeglichenheit sowie gute Fruchtbarkeit auszeichnet. Dies bestätigte auch der Stand der Kulturen, den die Aufsichtskommission für Obst-, Wein- und Gartenbau anlässlich ihres Besuches feststellen konnte.

Die örtlichen klimatischen Bedingungen sind weitgehend dieselben wie in der Gegend von Beau-Cèdre und können wie folgt beschrieben werden: jährliche Niederschlagsmenge : relative Feuchtigkeit: mittlere Jahrestemperatur: jährliche Sonnenscheindauer im Mittel: Frosttage per Jahr: jährliche Gewitterfrequenz :

rund 100 cm (Mittel von 40 Jahren 954 mm) ungefähr 75 ungefähr 8,9° C.

1887 Stunden ungefähr 70 55

Was die Betriebsform anbelangt, so gehört Changins wie die andern Betriebe jener Gegend zu den «welschen Kleegraswirtschaften». Dieses System charakterisiert sich durch 30-45% offene Ackerfläche und 30-40% Kunstwiesen.

297

Das Gut umfasst: Kulturland, welches sich für allgemeine landwirtschaftliche sowie Gartenbau- und Obstbauversuche eignet . . . . 48 ha Bebberg, für Versuchszwecke passend ' . . . . ' 5 ha Wald (Mischung von Koniferen und Laubwald). . . . .

5 ha Überbautes Areal, Wiesen, Parks (wovon ein Teil für den Anbau zurückgewonnen werden kann) . .

5 ha . · i Total 63 ha Der Besitz umfasst folgende Gebäulichkeiten : a. Das «Schloss», in Wirklichkeit ein Herrenhaus in einfachen und harmonischen Linien, das wahrscheinlich aus dem 17. Jahrhundert stammt, aber im Verlaufe der Zeit umgebaut und vergrössert wurde; i), ein mit Zentralheizung eingerichtetes Treibhaus; c. ein Orangeriehaus (Wintergarten) in Mauerwerk, heute ausser Betrieb, mit dazugehörigem Holzschopf ; ; .

· d. ein Wohnhaus mit kleinem Ökonomiegebäude, das wahrscheinlich in der zweiten Hälfte des letzten Jahrhunderts erbaut wurde und ursprünglich die Wohnung des Kutschers war, einen Pferdestall, eine Sattlerei, einen grossen Wagenschopf, eine Weinpresse sowie eine Heubühne enthielt.

-Im Jahre 1945 wurden dort die Wohnung des Meisterknechts und im Jahre 1951 eine Küche, zwei Esszimmer für die Arbeiter sowie zwei neue Zimmer im .ersten Stockwerk eingerichtet ; e. einen offenen Holzschopf mit Heubühne;: /. einen Holzschopf, Baujahr 1943; g. das Wohnhaus des Bauern; h. ein ausser Betrieb stehendes Ökonomiegebäude; i. das eigentliche Ökonomiegebäude (grosses Haus aus Backstein und Quadern). Dieses wurde im Jahre 1945 vollständig renoviert und umfasst einen grossen, sehr gut eingerichteten Kuhstall, 4 Silos und eine grosse Heubühne mit Aufzug; : , j. einen Schweinestall, kleines Gebäude mit Mauerwerk ;und Holz (Baujahr 1945):; : · .

k. einen Kartoffelsilo (erstellt 1942); , l. eine Gruppe von Silobehältern in Beton (erstellt 1944); m. einen modernen Hühnerhof in Holzbau.

Der vom Eidgenössischen Bauinspektorat in Lausanne festgestellte Baurainhalt'der Gebäude beträgt 28 994 m3. Die Feuerversicherung wurde für das Jahr 1952 auf Er. l 394 453 festgesetzt.

Sämtliche Gebäude besitzen Wasserversorgung. Diese ist durch eine beim Dorf Trélex gefasste Quelle mit einer Leistung von 110-180 l/min sichergestellt.

Gestützt aitf den detaillierten Bericht des Bauinspektorates lässt sich über den Zustand der Gebäude und die Möglichkeit deren Verwendung folgendes sagen :

298 a. Die Ökonomiegebäude befinden sich in gutem, einige sogar in ausgezeichnetem Zustand. Sie genügen einem Betrieb mit vielseitigen Kulturen; b. die bestehenden Wohnungen gewähren nach einigen Ausbesserungen Unterkunft für 2-3 Familien; die Wohnung des Bauern muss instand gestellt werden; c. das Herrenhaus umfasst 34 Zimmer und eignet sich gut zur Einrichtung der Laboratorien und Diensträume.

Über die voraussichtlichen Wiederinstandstellungs- und Einrichtungskosten gibt ein anderes Kapitel dieser Botschaft Aufschluss.

Vorteile des Erwerbs des Gutes Changins 1. Das Gut Changins ist vollständig arrondiert, von beträchtlicher Grosse und weist zum grossen Teil ausgeglichene Bodenverhältnisse auf, um die Bedürfnisse der Versuchsanstalten an Versuchsgelände zu decken.

2. Das Gut eignet sich für alle im Tätigkeitsbereich der Anstalten von Lausanne angebauten Kulturen wie Getreide, Hackfrüchte, einschliesslich Zuckerrüben und Tabak, Ölfrüchte, Futterpflanzen sowie für Eeb-, Obst- und Gartenbau.

3. Die bestehenden Gebäude in Changins würden gestatten, dort ohne weiteres eine Anzahl Dienstzweige, die gegenwärtig in Lausanne wegen Platzmangel in ihrer Tätigkeit eingeengt sind, einzurichten. Mit dieser Lösung könnte zum Teil auf die Erstellung der in Lausanne vorgesehenen kostspieligen Neubauten verzichtet und Baum für die Zukunft gewonnen werden.

4. Der Erwerb und die Herrichtung von Changins ermöglichen eine langfristige Lösung von Problemen, welche sich in naher Zukunft den Versuchsanstalten von Lausanne stellen werden.

Es ist damit zu rechnen, dass'das im Gebäudekomplex grosser Spitalbauten liegende Versuchsareal von Mont-Calme (1,3 ha) früher oder später dem Kanton Waadt abgetreten werden kann. Zweifellos wird der Verzicht auf die Erstellung neuer Gebäulichkeiten auf dieser Parzelle deren Veräusserung im gegebenen Zeitpunkt erleichtern'.

Gleich verhält es sich mit dem Gut Caudoz in Pully (5,54 ha), das Versuchen auf dem Gebiete des Obst- und Eebbaus dient, aber heute fast vollständig im Stadtbereich liegt.

Daraus erhellt, dass sowohl für die in Pully als auch in Mont-Calme zur Durchführung gelangenden Versuche -- abgesehen von den beträchtlichen Schäden, welche durch Vogelfrass, Felddiebstähle usw. entstehen --, wenig natürliche, für die Forschungstätigkeit ungünstige Voraussetzungen
bestehen. Ausserdem ist das Kulturland in Lausanne zum Bauterrain geworden, dessen Wert derart gestiegen ist,, dass sich seine Verwendung als landwirtschaftliches Versuchsgelände auf lange Frist hinaus nicht mehr rechtfertigt.

Ferner möchten wir beifügen, dass in Lausanne und Pully keinerlei Mög-

299

lichkeiten mehr vorhanden sind, das Versuchsterrain zu erweitern, falls sich . dies als notwendig erweisen sollte.

5. Die zweckmässige Einrichtung von Changins ermöglicht die Einschränkung der unter unzulänglichen Bedingungen in Mont-Calme durchgeführten Versuche .und für die Zukunft die Anlage eines Versuchs-Obstgartens und -Eebberges als Ersatz für diejenigen von Pully, die früher oder spater ohnehin aufgegeben werden müssen. Die westliche, für den Obstbaubea nspruchte, aber für Versuchszwecke wenig geeignete Partie von Caudoz-Pully könnte wohl schon innert Ì5 Jahren veräussert werden.

6. Dank der Nähe von Nyon sowie der guten Verbindungsmöglichkeiten zwischen dieser bedeutenden Ortschaft und den Städten Genf und Lausanne wird das Personal, welches in Changins oder in dessen Umgebung Wohnsitz zu nehmen hat, nicht ernstliche Nachteile in Kauf nehmen müssen.

Den aufgeführten Vorzügen könnten die aus der Entfernung der Versuchsanstalt Lausanne vom neuen Versuchsgut resultierenden Nachteile gegenübergestellt werden. Um diesen zu begegnen, ist indessen von Anfang an die dauernde Verlegung einiger Sektionen von Lausanne nach Changins geplant. Im Vordergrund steht dabei die Errichtung des Versuchszentrums für biologische Fragen unter Leitung eines Adjunkten, dem die Fachleute für Entomologie und die Bekämpfung von Virus- und Pilzkrankheiten sowie für die Förderung des Futterbaues und im .weitern ein Ingenieur-Agronom für Anlage und Überwachung der Anbauversuche sowie für die Verwaltung des Gutes samt dem Hilfspersonal beigegeben werden. Die unmittelbare Nähe der Versuchsfelder: bei den Laboratorien und dem Wohnsitz.des wissenschaftlichen und technischen Personals muss als nicht zu unterschätzender Vorteil für die Versuchstätigkeit gewertet werden.

Unseres Erachtens ist diese Lösung dem jetzigen Zustand, bei dem die Versuche in vielen weit auseinanderliegenden Betrieben durchgeführt werden und das ständige Hin- und Herreisen einen grossen Zeitaufwand erheischt, vorzuziehen.

Sie ermöglicht einen bessern Einsatz des Personals und eine administrative Vereinfachung des, Betriebes.

; Ferner könnte-die Frage aufgeworfen werden, ob die Lage von, Changins klimatisch nicht zu günstig sei und demgemäss die örtlichen Produktionsbedingungen nicht unbedingt denjenigen der gesamten Westschweiz entsprechen. Damit
muss man sich jedoch abfinden. Es ist allen Versuchsanstalten im In- und Ausland wohl bewusst, dass sie ihre Arbeiten nur unter den repräsentativen Bedingungen begrenzter Gebiete vornehmen können. Es wäre unmöglich, ein Versuchsgut zu finden, das hinsichtlich der Klirna- und Bodenverhältnisse allen in der Westschweiz vorhandenen Bedingungen entsprechen könnte.

Die Versuchsanstalten von Lausanne verfügen übrigens noch über ein Bergheimwesen in La Frétaz und eine Zweiganstalt für den Obst- und Eebbau im Wallis; sie pflegen auch eine Zusammenarbeit mit den landwirtschaftlichen Schulen und ähnlichen Instituten, {wodurch bestimmte Anbauversuche in verschiedenen Gegenden ermöglicht werden.

:

300

Die systematische Auswertung der unter verschiedenen klimatischen und andern natürlichen Bedingungen erzielten Ergebnisse gehört zu den Voraussetzungen einer seriösen Versuchstätigkeit. Folglich bedeutet es keinen Nachteil, wenn das Versuchszentrum optimale Voraussetzungen aufweist, indem für allgemein gültige Schlussfolgerungen auch die Ergebnisse von Parallelversuchen in andern, weniger günstigen Gegenden herangezogen werden.

Die Mitglieder beider Aufsichtskommissionen der Versuchs- und Untersüchungsanstalten, welche das Gut Changins im Verlaufe des Frühjahrs und Sommers besichtigt haben, befürworten mit einigen wenigen Vorbehalten sekundärer Natur einhellig den Ankauf dieses Gutes. Wir zitieren hier u. a. die Auffassung von Herrn Nationalrat Paul Chaudet, Vorsteher des Departements für Landwirtschaft, Industrie und Handel des Kantons Waad't: «Persönlich bin ich überzeugt, dass der Ankauf von Changins die beste Lösung der verschiedenen Probleme darstellt, die mit der Erweiterung der Eidgenössischen Versuchs- und Untersuchungsanstalten und der vielleicht später unumgänglich werdenden Verlegung in Zusammenhang stehen. Dank seiner Lage und den klimatischen Bedingungen eignet sich Changins in der Tat sehr gut für Versuche auf dem Gebiete der Landwirtschaft, des Obst-, Garten- und Rebbaues. Nach meinem Dafürhalten wäre es ausserordentlich schwierig, anderswo ein Gut zu finden, das ebenso viele Möglichkeiten in sich vereinigt. Die Frage des Kaufpreises sollte jedenfalls kein Hindernis für die Verwirklichung dieses Projektes bilden. Die soeben aufgeführten Vorteile, welche Changins aufweist, 'sind praktisch unbezahlbar. Es wäre also falsch, sich strikt auf einen Ertragswert stützen zu wollen, wie es beispielsweise der Bauer tut, der einen Betrieb kauft. Falls der Besitzer zu einer leichten Ermässigung des Kaufpreises bewogen werden kann, muso besser. Ich bin jedoch überzeugt, dass im vorliegenden Fall diesem Punkt keine ausschlaggebende Bedeutung zukommt.

Ich möchte namentlich hervorheben, dass Changins unseren Versuchs.Stationen grosse Entwicklungsmöglichkeiten erschliessen würde. Nach zweimaliger Besichtigung des mir übrigens schon bekannt gewesenen Gutes, bin ich der 'Ansicht, dass der Bund nicht zögern sollte, die sich bietende Gelegenheit auszunützen.» Schliesslich möchten wir nicht unerwähnt
lassen, dass alle fortschrittlichen Länder der alten und neuen Welt ihren landwirtschaftlichen Forschungsanstalten bedeutende Versuchsgelände zur Verfügung stellen.

So besitzt das Institut Max Plank von Vòldagsen (Westdeutschland), welches vor allem auf die angewandte Vererbungsforschung spezialisiert ist, in unmittelbarer Nähe 250 ha Versuchsareal.

Die englische Versuchsstation von Rothamstead, Harpenden, verwendet 175 ha zur Durchführung ihrer Düngungs- und bodenkundlichen Versuche.

Die dänischen Stationen verfügen für Sortenzucht und Sortenprüfung über 13 verschiedene Versuchsstätten mit einer Gesamtfläche von 467 ha.

301 Da unsere ergänzende Umfrage im Ausland noch nicht ganz abgeschlossen ist, können wir bezüglich anderer Staaten keine weiteren genauen zahlenmässigen Angaben machen. Aber es ist uns bekannt, dass, ohne von den Vereinigten Staaten von Nordamerika zu sprechen, Länder wie Frankreich, Belgien, Holland, Schweden, - Italien und Kanada für die landwirtschaftliche' Versucbstätigkeit vergleichsweise bedeutend grössere Betriebe zur Verfügung haben als wir.

Die finanziellen Aufwendungen a. Ankaufs- und Herriclitungskosten von Changins Der Kaufpreis, den der Besitzer vom Bund für Changins forderte, lautete ursprünglich auf l 300 000 Franken. Nach einlässlichen Verhandlungen konnte dieser Preis auf l 200 000 Franken gesenkt werden. Auf dieser Grundlage wurde kürzlich ein Kauf-Vorvertrag mit dem ausdrücklichen Vorbehalt der Zustimmung der eidgenössischen Räte unterzeichnet.

Dieser Betrag erhöht sich durch verschiedene Herrichtungskosten, nämlich Reparaturen, Umbauten, Einrichtimg von Laboratorien, Diensträumen und von Telephonanlagen, Wiederinstandstellung der Zentralheizung, Verbesserungen an Wohnungen usw. Der vom Eidgenössischen Bauinspektorat in Zusammenarbeit mit Herrn Architekt Paréaz. Grassier, aufgestellte Kostenvoranschlag beläuft sich auf 303 000 Franken zuzüglich 10% für Unvorhergesehenes, total also 335 000 Franken.

Die notariellen Fertigungskosten sind nach erhaltenen Auskünften mit.

SOOO.Franken einzusetzen. Somit ergibt sich für den Ankauf und die Herrichtung von Changins folgende Gesamtaufstellung: Kaufpreis des Gutes Fr. l 200 000 Fertigungskosten. des Notars .

» 5 000 Gesamtkosten. für die Herachtung, einschriesslich eines Zu: schlages von 10% für Unvorhergesehenes » 335000 Handänderungskosten » 25 000 Gesamtkosten

. .

Fr. l 565 000

Falls die eidgenössischen Räte den Ankauf von Changins bewilligen, inüssten für das Jahr 1953 noch der Aufwand für den Betrieb und die Möblierung und die Spesen für den Umzug des Personals in Rechnung gestellt werden. Diese ausserordentlichen und zur Hauptsache einmaligen Kosten müssten auf dem Wege des Nachtragskredites gedeckt werden. Anderseits werden Miet- und Pachtzinse vereinnahmt werden.

Der Ankauf von Changins bedeutet unzweifelhaft eine bedeutende Ausgabe. Neben den bereits geschilderten Vorteilen verschafft aber der Erwerb dieses Gutes nicht nur die Möglichkeit, namhafte Kredite, welche bereits im Voranschlag der Eidgenossenschaft enthalten sind, einzusparen, sondern in näherer und fernerer Zukunft Terrain im Besitz des Bundes zu guten Preisen àbzustossen. Es wäre wohl nicht angängig, Vergleiche mit den; Preisen anderer

302 Bauerngüter anzustellen, weil Changins ausser den üblichen Wohn- und Oekonomiegebäuden, wie bemerkt, ein früheres Institutsgebäude mit 34 Bäumen umfasst. Das grosse Gebäudekapital ergibt sich aus der beträchtlichen Brandversicherungssumme von rund 1,4 Millionen Franken.

b. Aufivand für das Gut Beau-Cèdre :

Dieses Gut verursachte bis zum heutigen Tage folgende Ankaufspreis Wasserzuleitung Bodenverbesserungen Andere Aufwendungen auf Grund von Sonderkrediten (Pf erdeund Schweinestall, Heubühne) Verschiedene Arbeiten. zulasten des Unterhaltskredites des Eidgenössischen Bauinspektorates

Ausgaben : Fr. 272647.50 » 37 740.50 » 83 078.25

Gesamtaufwendungen,

Fr. 423181.69

»

17060.--

»

12655.44

Obschon das Gut Beau-Cèdre noch nicht offiziell zum Verkauf ausgeschrieben wurde, sind den Versuchsanstalten Lausanne bereits verschiedene Offerten zugegangen, u. a.

Angebot der Gemeinde Jouxtens vom 28. 4.1952 . . . . .

Fr. 425 000 Angebot des X vom 24. 4.1952 . . ; . . . .

.

» 455 000 Angebot des Y vom 17. 9.1952 für die Parzelle «La Grotte» von 5,3 ha ,.

» 427 000 Diese Offerten (namentlich die letzte) beweisen, dass es möglich seiu wird, Beau-Cèdre zu einem Preis zu verkaufen, der alle vom Bund bis heute gemachten Investitionen deckt und dazu noch einen Gewinn zu realisieren.

G. 'Einsparung bedeutender bereits bewilligter Kredite In den Voranschlägen für die Jahre 1947, 194.8, 1949 >und 1950 waren für Beau-Cèdre Baukredite im Gesamtbetrag von 760052 Franken für die Erstellung eines Wohngebäudes, eines grossen Ökonomiegebäudes, eines Schweineund Pferdestalles und für Umgebungsarbeiten aufgenommen worden. Wegen der unabgeklärten Verhältnisse und im Hinblick auf die Konjunkturlage sind diese Kredite jeweils regelmässig auf das folgende Jahr übertragen worden. Nach Auffassung des Eidgenössischen Bauinspektorates Lausanne wäre heute zufolge der erhöhten Baukosten ein zusätzlicher Kredit von mindestens 10 %, d. h. von 76 000 Franken erforderlich, um die vorgesehenen Arbeiten auszuführen.

Ein weiterer Kredit von 220 000 Franken ist im Voranschlag 1952 zur Erstellung eines Gebäudes zur Aufnahme der Dienstzweige Entomologie, Virologie und Zytologie auf dem Terrain von Mont-Calme enthalten.

Abgesehen vom 10%igen Zuschlag (Fr. 76 000) könnte der Bund die beiden Kreditposten von 760 052 Franken und 220 000 Franken, d. h. insgesamt

303

980 052 Franken durch den Ankauf von Changins einsparen. Schon allein dieser Betrag würde mehr als die Hälfte des Ankaufspreises und, der Herrichtungskosten des neuen Versuchsgutes decken. Zählt man noch den Mindesterlös aus dem Verkauf von Beau-Cèdre, nämlich 423 181 Franken (seinerzeitiger Ankaufspreis und seitherige Aufwendungen) hinzu, so kosten der Ankauf und die Instandstellung von Changins (63 ha) bloss rund 161 800 Franken mehr als das durch Neubauten ergänzte Gut Beau-Cèdre (28,89 ha). Dazu kommen die mannigfachen technischen und administrativen Vorteile, welche der Ankauf des neuen Gutes mit sich bringen würde.

d. Weitere Verkaufsmöglichkeiten, die sich aus dem Erwerb von Changins ergeben Wir erinnern schliesslich daran, dass der Erwerb von Changins, wenn es die Umstände erfordern, in fernerer Zukunft die Veräusserung folgender Grundstücke ermöglichen würde: a. Terrain von Mont-Calme (bis 1,3 ha), b. Terrain von Pully (5,54 ha).

In Anbetracht des gegenwärtigen Wertes dieser Grundstücke (Fr. 15 bis Fr. 20 pro m2 in Pully) würde deren Verkauf für den Bund einen beachtlichen Ausgleich der Aufwendungen für Changms bedeuten.

Gesamthaft betrachtet-, sprechen damit auch die finanziellen Erwägungen für den Erwerb des Gutes Changins.

Gestützt auf die vorstehenden Ausführungen empfehlen wir Ihnen, den erforderlichen Kredit für den Ankauf des Gutes Changins in der Gemeinde Nyon zu bewilligen .und dem beiliegenden Entwurf zu einem Bun'desbeschluss Ihre Genehmigung zu erteilen.

Wir benützen den Anlass, um Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, unserer vollkommenen Hochachtung zu versichern.

Bern, den 10. Oktober 1952.

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates, Der Bundespräsident: Kobelt Der Vizekanzler: F. Weber

304

(Entwurf)

Bundesbeschluss über

den Ankauf eines Versuchsgutes für die eidgenössischen landwirtschaftlichen Versuchs- und Untersuchungsanstalten Lausanne als Ersatz für Beau-Cèdre

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in eine Botschaft des Bundesrates vom 10. Oktober 1952, beschliesst:

Art. l Für den Ankaut der Liegenschaft Changins in der Gemeinde Nyon als Versuchsgut der Eidgenössischen landwirtschaftlichen Versuchs- und Untersuchungsanstalten in Lausanne wird ein Kredit von l 565 000 Pranken bewilligt.

Art. 2 Dieser Beschluss ist nicht allgemein verbindlich und tritt sofort in Kraft.

Der Bundesrat ist mit dem Vollzug beauftragt.

910

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über den Ankauf eines Versuchsgutes für die Eidgenössischen landwirtschaftlichen Versuchs- und Untersuchungsanstalten Lausanne als Ersatz des Gutes Beau-Cèdre (Vom 10. Oktober 1952)

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1952

Année Anno Band

3

Volume Volume Heft

43

Cahier Numero Geschäftsnummer

6324

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

16.10.1952

Date Data Seite

293-304

Page Pagina Ref. No

10 038 058

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.