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kommission des Nationalrathes fur das Traktandum .: Einführung,. beziehungsweise Erweiterung der postamtlichen Geldanweisungen im schweizerisch-italienischen Postverkehr.

(Vom 16. November 1865.)

Tit. l Jn seiner Sizung vom 15. November 1865 hat der Ständerath der am 30. Oktober abhin mit dem Königreich Jtalien abgeschlossenen Uebereinknnst behufs des Austausches von Bostmandaten ^ beigestimmt.

Diese Uebereinkunst enthält in 9 Artikeln mungen :

nachfolgende Bestim-

Jm Art. 1 wird der Grundsaz der Gegenseitigkeit in der Ausstellung der Mondate ausgestellt , deren .......etrag von den Postverwaltungen der beiden kontrahirenden Staaten festgesetzt wird.

Diese Mandate sind übertragbar dureh Endossement (Art. 2).

Nach Art. 3 ist für je 10 Franken , . bis aus die Summe pon 100 Fr., eine Gebühr von 10 Rp. , und für Summen über 100 Fr. eine solche von 20 Rp. für je 50 Fr. zu bezahlen. Diese Taxe fällt der Schweiz und Jtalien je zur Hälfte zu.

Art. 4 sezt fest, dass keine anderweitige Taxe bezogen werden dars.

^) Siehe Bnndesblan v. I. 18^.^, Band III, Seite 8.^0.

92 Rach Axt. 5 fällt der betrag der von den beiden Verwaltungen einkassirten , jedoch von den berechtigten inner der Frist von ... Jahren, vom Datum der Einzahlung an, nicht abgeforderten Summen, derjenigen Verwaltung zu, welche die betreffenden Mandate ausgestellt hat.

Diese Uebereinkunft bleibt von Jahr zu Jahr in .^....st, so lang...

keine Aufkündung erfolgt; leztere ist ein Jahr zum Voraus zu erklären.

Jndem die kommission des Nationalrathes dasür hält, es sei gegenwärtige Uebereinknnst dem Handelsverkehr zwischen der Schweiz und Jtalien förderlieh , zumal die italienische Bostverwaltung keine Vaaxsendungen übernimmt , hat fie die Ehre , Jhnen die Zustimmung zu der erwähnten Uebereinkunft vom 30. Oktober abhin zu beantragen.

^

Bern, den 16. .....ovembex 1865.

Samens der kommission, Der französische Berichterstatter:

^. ^e.^el.

^^te. Dle gesezgebenden .^äthe haben dle obgedachte Ueberelnkunft unterm 15. und 1.^. ^^vember 18.^5 genehmigt

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Bericht der Kommission des Nationalrathes für das Traktandum: Einführung, beziehungsweise Erweiterung der postamtlichen Geldanweisungen im schweizerischitalienischen Postverkehr. (Vom 16. November 1865.)

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Bundesblatt

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Feuille fédérale

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Foglio federale

Jahr

1865

Année Anno Band

4

Volume Volume Heft

54

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

16.12.1865

Date Data Seite

91-92

Page Pagina Ref. No

10 004 977

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