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Ausschreibung von Sappeur-Material.
.^^n nnterzei.hneter Verwaltung wird hiemi.. Konkurrenz eröffnet für di.. Lieferung naehbenannten Materials.
... Stück Schubkarren.
1 64 ^ 50 2
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.Handkarren.
Wurfschaufeln.
Stechschanfeln.
Biekelhauen.
Onerante.
2 5 ^
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...
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Bundä^te.
.Handbeile.
Gertel.
^
^andhämmer.
2
4
12
. Breitete.
., ^andschlägel.
Dammfchlägel.
Bleiwaagen, Gießkannen.
12
2
.. ^alons.
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eiserne Rechen.
.^ .^ 14
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Pr...filirleitern.
ProfiIirkistchen.
Kammern.
5 .^
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Tragbahren.
..^ürgketten.
1 .. MinenwelIe.
2 ., Meßk^en.
12 ,, Meßlatten.
50 .. Sandsäcke.
4 .,,. Ziehmefs^r.
Traeirschnüre mit
12
Muster l^nnen im eidgenössischen .^rieg^depot. in Thnn eingesehen werden.
.^lngeb.^e für die ^iefernna. dieser .Gegenstände, welche gan.^ ...der theuwei^ kann übernommen werden, stnd versiegelt unter der .^lusschris^ .,^ngeb^t für ..^ef^
^ rung ..^n Sappeurmaterial.^ bis und mit den. .^1. laufenden Mona^ unterzei.^ ^er Stelle einzusenden.
Die Bewerber haben den Preis eines ^eden Gegenstandes besonders anzugeben.
Bern, den ^. .^.ai 18^5.
Der Verwalter des eidg. Kriegsmaterials .
.^n^e.........^^ Oberst.
^u.^schr^bnn^ ...on ^..intonuier-^Iaterial.
^on unterzeichneter Verwaltung wird hiemit ..^^nkurrenz eröffnet für die Liefe.
^...ng nachbenannten Materials .
7 Stüek P.^n^n^Schnabelstü^e.
^ ^ Pont^n^MitteIstüeke.
14 ^ .^udex.
4 Rudergabeln.
25 8 2 5 5 282 10 1 1.^5 8 1^ 4 4 8 4 8 8 8 10 ^75 15 8 .^ 28 15
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4 2
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Stacheln.
Schifssha^en, lange.
id.
kurze.
.^nkertaue.
Spanntaue.
Schnürleinen.
^iehleinen.
S^ndirteine.
.^.^delteinen.
Ankerrodel.
Sassen.
..^schwelIen.
Bo.^füße von 20^.
id.
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id.
,, 12^.
id.
.. 8^.
Beifüße.
Fußschelben.
.^ängketten.
Schlägel.
Pfähle.
ganze Balken.
halbe id.
......iertelsbalken.
Unterlagsklo.^e.
ganze Brü.^enladen.
halbe id.
Beile.
^
177 2 Stück Binden.
10 5 10
., ., .,
Wurfschaufeln.
Stechschanfeln.
^auen.
10
,,
Wagenlaternen mit Serben.
5
., Biekel.
Sämmtliches Material ist nach eidgenossischer Ordonnanz anzufertigen.
Angebote für die Lieferung dieser .Gegenstände, welche ganz oder .^hellweise kann übernommen werden, find ^erstegel.^ un.^er der Aufschrift ..Angebot für Liefe^ rung .^on ^ontonnler^Material.^ bis und mi^ dem .^1. laufenden Mona^ unter^ zeichneter Stelle einzusenden.
Die Bewerber geben.
haben den .^reis eines ^den Gegenstandes besonders anz..^
Bern, den 1.^. ^nli 18^5.
Der Verwalter des eidg. Kriegsmaterials ^ .
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Oberst.
^ Bekanntmachung.
Soeben ist erschienen und a ^r. 4. 4^ ^. Blom, Buchhändler in Bern.
per ^^emplar
zu beziehen bei
Schweizerische Statistik.
^aarenl^erkehr der .^chmeiz..
mit besonderer Rücksicht auf den
dents^eu ^o^erelln n^ Gestenreich. ^ Herausgegeben vom statistischen .^üreau des eidg. Departements des Jnnern.
Bern 18...^. Druck von .^. .^. W^ in Bern. 132 und XXX^I Se^en in 4^.
br.
Bern, den 12. Jnl.i 18.^.
^a.^ eid^. .^e^arte^ent de.^ ^..ne^.n.
Bundesbla^. .^ahr^.XVII. Bd.1n.
12
Bekanntmachung betreffend
^en ^a^el^e^r mit Italien.
Nachdem die Unterhandlungen fischen der Schweiz und dem ^nigreich Italien behufs Abschlusses eines .Handelsvertrages beendigt werden find, haben fich dle beiden .Regierungen verständigt , sich sofort , vorläufig bis zum Inkrafttreten des vereinbarten schweizerisch..italienischen Handelsvertrags. gegenseitig in Zollsachen wie die meistbegünstigte Nation zu behandeln.
Infolge dessen hat der Bundesrath beschlossen, die Frankreich gewährten Zoll^ erleichterungen, vom 1. Juli 18^5 hinweg, auch gegenüber dem ^onigreich Jtalien in Anwendung treten zu lassen, und umgekehrt wird die italienische .Regierung, vom 8. dieß hinweg , gegenüber der Schweiz die an Frankreich eoneedirten ermäßigten Zollante zur Vollziehung bringen.
Das schweizerische Publikum wird hiermit von diesen Verfügungen in .^enntniß gesetzt, mit dem Beifügen, daß also, vom 8. dieß hinweg, die schweizerischen .^üter in fallen den gleichen Zollansätzen unterliegen, wie die aus Frankreich kommenden gleicher Art.
Bern, den 1. Juli 1^5.
Aus Austrag des Bundesrathes .
^^ schweiz. .^andel^ nn^ ^.^..llde.^a^e^..en.t.
Bekanntmachung betreffend
den .^an^els.^ertra.^ fischen der ^ch^eiz nlld Frankreich.
Nachstehend bezeichnete Douanebüreaur^ in ^ank^lch flnd diejenigen , welche zur ^insuhrabfertigung der nach dem Berthe ta^irten Gewebe ermächtigt find, welch.
leztere daher nur bei diesen Bureau^ nach Frankreich eingeführt werden dürfen .
Dünkirchen.
Toulon.
Calais.
Boulogne.
Dieppe.
^avre.
.^ouen.
GranviIIe.
Nantes.
Bordeaux.
Baronne.
Cette.
Marseille.
^izza.
.^tgier.
Oran.
..^aris.
Lille.
^aleneiennes.
Straßburg.
Mülhausen.
Chamber.^.
L^on.
^
17.)
Bei denjenigen Bi.^eaur, welche die Befugniß zur Transi^abfertigung (von nicht prohibirten Waaren) bestzen . Tonnen übrigens die nämlichen Gewebe zum Transit, unter ..l^erbleinng und mit Geleiischein , nach einer der ausschließlich zum Zollbezuge ermächtigten oben genannten Donaue abgefertigt werden.
Ber..., den .^0. .^uni 18.^5.
Das schweiz. ^..ande^ nnd ^llllde^a.^e..^^.
Bekanntmachung betreffend
die .^ol.lziellnmg de.^ s^^^erisch-fran^sischen ^andet^.ertrag.^.
Anschießend an die bereits am 1t. dieses ..Monats erfolgte Bekanntmachung be^ züglich der Vollziehung des schweizerisch^franz^sischen Handelsvertrages bringt das schweizerische .^andeIs. und ^olldepartement dem Publikum zur ^enntnlß, daß die französische Regierung , wie zu erwarten stand . seither ..uf die ..^orlag^ von nr^ sprungszeugnissen für paaren , welche a^ der Schweiz nach Frankreich geführt werden, gänzlich verzichtet hat , so daß also die Schweizergüler bei ihrer .Einfuhr in Frankreich die ihnen im .Handelsvertrag zugesicherten ..^ollerleichterungen , ohne von Ursprungszeugnissen begteite.^ zu sein, genießen werden.
.Ebenso hat Frankreich auf die im .^Iri. 14 des schweizerisch ^ franzosischen Handelsvertrags vorgesehene Beilegung von ^akturen verzichte^ mithin fällt die Ausstellung von solchen ebenf^Il.^ gänzlich dahin.
Die gleiche BehandIungsweise ist der Schweiz auch vom Z o l l v e r e i n zuge.
sichert, so daß also für Schweizergüter, welche in dieser .Dichtung versandt werden, weder Ursprungszeugnisse, noch ^akturen über deren Wer^h beizulegen sind.
Zur .^infuhrabfertigung von Geweben aller ^ nach Frankreich sind alle die^ Wenigen franzosischen ^ollbüreau^ ermächtigt, welche bisher dazu befugt waren.
Diejenigen, welche für die Schweiz von Bedeutung sein konnen, find (außer dem .^nl.repot in Parisi noch folgende^ Straßburg, ..^ülhausen , ...^on, Marseille, Toulon und Chamber.^.
Wer aIso Gewebe irgend einer Art aus der Schweiz nach Frankreich einführen will, ist gehalten, seine daherigen Sendungen nach einem der genannten Bureau^ zu richten.
Bern, den 2.... .^uni 18^5.
Samens des .Bundesrathes .
Das schweiz. ..^ande.ls.^ und ^....^e.^a^.te.nent.
1^0 .^u.^re^nug n.^n erledigten Stellen.
^Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche s c h r i f t l i c h und p o r t o ^ .
f r e i zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein^ ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren T a u s n a m e n , und außer dem Wohnorte auch den . H e i m a t o r t beutlich angeben.^
1) G e h i l f e bei der .^auptzollstätte in Me^rin ^Genf,. Jahresbe.oldung Fr. 1200. Anmeldung bis zum 10. August 18^5 bei der ^oIldire^ion in Genf.
2) S r a d t b r i e f . . r a g e r in W i n t e r t h n r .
resbesoldung .^r. ^00.
^ah.^
...) Brief^ und P a k e t t r ä g e r in Winterthur.
Jahresbes^ldung .^r. 840.
4) ^ w e i Land b r i e f t r ä g e r in W i n t e r t h n r .
^ahresbesoldung Fr. 8.^0 für den einen und Fr. 800 für den andern.
.Anmeldung bis zum 3. August 18.^5 bei der .^rei^postdirek^ tion in Zürich.
1) PvsthaIter und Briefträger in .).nßw^ i.Luzern). JahresbesoIdung Fr. .^00.
Luzern.
Anmeldung bis zum 27. ^uli 18........ bei der .^reispostdirektivn
2) L a n d b r i e f t r ä g e r für C . ^ s s o n a ^ ^e. (Waadt).
JahresbesoIdung Fr. ...80. Anmeldung bis zum 29. Juli 18.^.5 bei der ^reispostdirel.tion Lausanne.
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Jahr
1865
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Volume Volume Heft
33
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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum
22.07.1865
Date Data Seite
175-180
Page Pagina Ref. No
10 004 826
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