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Ans den Verhandlungen des schweiz. Bundesrathes.

(Vom 18. September 1865.)

Mit Depesche vom 14. d. Mts. ubermaeht der fehweiz. .Konsul in A n t w e r p e n verschiedene, vom belgischen Ministerium des Aeussern ihm zugestellte Verordnungen über den Transport von Auswanderern, aus denen hervorgeht, dass die k. belgische Regierung ihrerseits nichts versäumte, den über Belgien Auswandernden eine möglichst gute Behandtung zur See zu sichern.

Ein hierüber im beigischen Moniteur erschienener Artikel sagt wort-

..ich Folgendes:

.,Aus Anlass des Brandes des amerikanischen Sehiffes William Nelson, das am 2. Juni abhin von Antwerpen abfuhr, haben Zeitungen von Baris und H ............. behauptet, dass bei der Einschiffung der Auswanderer an Bord desselben keine Aussicht gewaltet habe, und dass in dieser Beziehung die französischen Häfen den Auswanderern grossere gewähr bieten als die belgischen.

,,Der William Relson wurde vor seiner Absahst von Antwerpen allen von den belgischen Reglementen vorgeschriebenen Formalitäten unterworfen.

,.Die königlichen Dekrete vom 10. Mai 1850 und vom 29. März 1855 normten die Einfehisfung der Auswanderer. . Darnach hat ein domite in Antwerpen alle in Bezug auf die Auswanderer zu treffenden Anstalten zu besichtigen und zu kontroliren.

.,Diefes vom Brovinzial-Gouverneur präsidirte domite besteht aus zwei Mitgliedern des Gemeinderathes von Antwerpen, zwei Mitgliedern der Handelskammer, dem maritimen Kommissär (Dienst-Chef) und dem Jnspektor der Bedienung der Auswanderer.

,,Das System der Schiffsvermefsung und der jedem Bassagie.. zukommende Raum sind in Belgien ganz gleich wie in Frankreich ; in Havre hätte der William Relson die nämliche Passagieranzahl wie .n Antwerpen aufgenommen.

..Die Vorräthe an Lebensmitteln, die Küchegeräthsehaften, das Brennmaterial , die Gewiehte und Hohlmasse , die Schlafftätten , die Räucherungsweise, die Lüftung .... u. unterließen den nämliehen Vorschriften.

,,Die Zahl der Boote richtet sieh nach dem Tonnengehalt des Schiffes und nach der Bassagierzahl. Der William Relfon hatte an Bord eine

^

54.^ Brosse Schaluppe und drei Boote, eine Zahl, wie sie von den Regle^ menten festgefezt ist.

..Ausser der vorbezeichneten Oberkommission hat in Belgien eme Er^pertenkommission, bestehend aus einem maritimen Kommissär, einem Schiffsbauer , zwei .Kapitänen langer Fahrt und einem Sanitätsoffizier der

Marine das Schiff zu besichtigen, wie es der Art. ^25 des Handel kodex^ vorschreibt.

der Auswanderer der Zwischendeke , Schiff aufnehmen di^ Beschaffenheit

Dieselbe konstatirt, ....b das Schiff zum Transporte gehorig eingerichtet ist ; sie vernnsst den Flächeninhalt um die Zahl der Bass.^iere zu bestimmen , welche da..^ kann; sie bezeichnet die Verkeilung, die Anzahl und der erforderlichen Schlafstätten.

,,Sie versichert sich der guten Beschaffenheit und des nothigen Ouan..

tums der Lebensmittel vor deren Einschiffung ; des Brennmaterial.:. , de.^ Wassersässer ..e.

,,Der Sanitätsossizier schreibt die ersorderliehen Medikamente vor und verifizirt dieselben; er sieht, dass die Kiste der Medikamente zu jedem de.^ leztern eine Gebrauchsanweisung enthalte ; er visttirt bei der Abfahrt des Schiffes alle Vassagiere , im Beisein des maritimen .Kommissärs und de.^ .Kapitäns. Jeder mit einer schweren oder anstekenden Krankheit behaftet^ Auswanderer wird sofort ausgeschifft ,.Die von den maritimen Behörden vor der Abfahrt des William Relson ausgestellten Zertifikate beweisen, dass das Schiff diesen verschiedenen Formalitäten unterworfen worden ist.

,,Die Erklärung der aus dem Meere geretteten und vom L.^f.^.^ nach Havre gebrachten Bassagiere des William Relson enthält Beschwerden, welche^ bei unparteiischer Prüfung wenig begründet erscheinen, und die in jedem Falle nicht die Speditoren treffen können.

,,Die Rationen sind gemäss dem königlichen Dekrete vom 10. Mat

1850 wie folgt festgesezt.

Für jedes Jndividuum unter 1 von 1---8

-

..

,,

.^-12

Jahr ,,

^

keine Ration ; e^kiustv, ^ ,,

^ ,,

12 Jahr und darüber, l volle Ration.

,,Die auf dem William telson ausgenommene Zahl der Männer, Frauen und Kinder jeden Alters erheischte reglementarisch die Verkeilung von 452 ganzen Rationen , der Kapitän liess jedoch den Bassagieren 485 ganze und 25 halbe Rationen , demnach mehr als das von den Regle^ menten Vorgeschriebene, verabfolgen.

.,Es befanden sich an Bord 106,620 Litres Wasser, also 507 Rationen per Tag , während nur 496 nöthig waren , abzüglich der Zahl der weniaer als ein Jahr alten Kinder.

^50 ,,An Kaffee wurden 452 ^il. (das^ von den Re^lementen vorges..hrie..bene .....^uantum^ eingeschifft.

.,Die Mitnahme eines Arztes ist nur bei Schifsen, deren Reiseziel über das .^ap Horu oder das Vorgebirge der guten Hoffnung hinausgeht, ^..r.forderniss.

,,Jn Frankreich ist vorgeschrieben (Dekret vom 9. Marz .^t), d.rss ^iedes Schiff mit 100 oder mehr Auswanderern einen. Ar^t .in Bord .haben muss; allein diese Bestimmung wird nur bei Schiffen mit einer durchs.hnittliehen Uebersahrtszeit von 80 Tagen streng eingehalten.

,,Die Reglemente von Bremen und Hamburg fordern nicht, dass ein ^..zt an Bord sei.

,,Uebrigens ist zu bemerken, dass nach der Erklärung der Bafsagiere des William Nelson sich aus diesem Schisse keine ^ranken befanden...

,,Der Brand des William Nelson muss lediglich der vom .^...pitän ^mith angenommenen Räucherungsmethode. zugeschrieben werden.

,,Dnrch Vorstehendes ist nachgewiesen, dass die maritimen Behorden ^on Antwerpen vor der Abfahrt dieses Schisfes alle sachbezügl.ieh vorgeschriebenen Formalitäten erfüllt hatten , dass die Speditoren allen ihren Verpflichtungen nachgekommen waren, und dass die Vorsiehtsmassregeln für den Transport der Auswanderer in den auss erbelgischen Hasen niemals weiter gingen als in Antwerpen.^ ^ ,^nmerkung. Der franz^fis.he Staatsrath ^ e u r t l e r , der st^ g^anz be.^ ^nder.... m^ der Gesezgebung der vers^ledenen Länder über den Seetransport der Auswanderer besage , findet die ..^orsieh^ma^regeln , welche Belgien treffen ^ sollen glaubte . damit der Auswanderer in den belgischen ..^äfen alle nur wünsch^aren Garantien der Sicherheit finde, vielleicht etw^ zn welt^ getrieben.^

Der Bundesrath hat für Sendungen von Liebesgaben im ...^ewiehte ^is ans 10 .^ zuhanden der Brandbeschädigten in T r a v e r s Vortosrei-

heit bewilligt.

Veranlasst durch das in der Jnsanterie-Osfiziersaspirantensehul.e in Solothnrn aufgebrochene T^phoidalsieber , und aus das Gesueh der dortigen Regierung, hat der Bundesrath eine Expertise von Faehm.^ern ^ur genauen ...lntersnehung der .Kaserne in Solothurn und deren ...^nkwassex,

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^

sowie auch der Lokalitäten, welche die Osfiziersaspiranten der lezten Schule bewohnt haben, angeordnet, und da..u ernannt: den Herrn Oberfeldarzt Dr. .....eh mann, in .^ern ;

,,

,, Genie-Jnspektor Oberst W o l f f , in Zürich,

,,

,,

Brofessor Dr. Schwarzenbaeh, in Vern.

(Vom 20. September 1865.)

Der Bundesrath wählte als .^ommi.... auf dem Hauptpostbüreau Basel: Hrn. Adam Regena.ss, von ^iederdorf (Vasel-Landschaft), bish. Bostgehilfen in .^asel.

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23.09.1865

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