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Bekanntmachung.

Seit geraumer Zeit wird die eidg. Zollverwaltung in zunehmendem Maße mit Reklamationen behelligt . welche meistens von unrichtigen Deklarationen , der haaren selber oder deren Bestimmung , herrühren , und am häufigsten wird die Rükvergütung des Einfuhrzolles für solche Waaren begehrt, die, obgleich zur Tranfitabfertigung bestimmt , aus Schuld des Deklaranten zur Einfuhr angemeldet und der Einfuhrverzollung, anstatt der Tranfitabsertigung, unterstellt wurden.

ändere ebenfalls häufig erscheinende Reklamationen verlangen die Rükvergütung von Hinterlagen für Transitwaren. die als verfallen erklärt werden mußten, weil der Nachweis bei der Aussuhr nicht geleistet wurde . daß die betreffenden haaren zum Tranfit deklarirt worden seien. Meistens liegt der Fehler dabei darin, daß die Waaren vorschriftswidrig ohne den von der Eintrittszollstätte ausgestellten, dazu gehörenden Geleitschein reisten und, vhne .Vorweisung dieses leztern, bei der Austritl.szollstätl.e die Waare zur Ausfuhr, anstatt unter Loschung des Geleitschein...

zur Durchfuhrverzollung angemeldet wurde.

Endlich kommt es ofters vor, daß Reklamanten, die eine Warensendung als zu hoch verzollt halten, von der unrichtigen Voraussezung ausgehen, die Zollbeamten hätten die Obliegenheit, die Waaren vor der Verzollung zu untersuchen und die Abfertigung dem daherigen Besund gemäß vorzunehmen . während nach bestehender Forschrift jede Waare ihrer Gattung, Klassfifizirung und Menge gemäß vom Zollpflichtigen deklarirt werden muß, und der Zollbeamte bloß das Recht, nicht die Pflicht hat, eine verzollte Waare zu untersuchen, ein Recht, von dem meistens nur in solchen fällen Gebrauch gemacht werden kann, wo gegründeter Zweisel über die .Dichtigkeit der Deklaration waltet.

Das Handels- und Zolldepartement sieht sich im Falle , die zollpflichtigen hiemit auf die nachtheiligen folgen , die mil der Außerachtlassung der bestehenden Verzollungsvorschriften verbunden find , aufmerksam zu machen und dieselben dringend einzuladen , durch geeignete Weisung an ihre Vermittler an der Grenze für die Ausstellung richtiger Deklarationen zu sorgen. Die Zollverwaltung ist dureb Gesez und Verordnungen genol.higt , Unregelmäßigkeiten und Nachläßigkeiten der bezeichneten Art vorschriftsgemäß zu ahnden , und sie darf nicht durch willkürliche Nachsicht gegen Fehlbare diejenigen indirekte benachteiligen , die alle vorgeschrlebenen Formen getreulich ersüllen.

^

553 ^le ^ollzlehungs^erordnnng zum ^ollgesez .^s. eidg. .^esezessammIung Band ^,

Seite ^5,. , worin die ^lIpflichtlgen die n^thigen Anleitungen schöpfen kennen,

lst öffentlich bekannt gemacht worden, und überdieß bei der Oberzolldirek^lon .n Bern. den ZolIgebletsdirektionen in Bas.^I, S c h a f f h a n s e n , ^hur, Lu..

^ a n o , L a u s a n n e und .^enf nnd den .^aupt^IIstätten zu beziehen.

Bern, den 21. September 18.^5.

^as schweiz. .^.ande^.. nnd ^.^ude^arte^nent.

Bekanntmachung betreffend die ^u.^führung der schweizerisch-französischen ^ostverträge.

Zwischen der Schweiz und Frankreich sind unterm 22. März 1865 zwei Bostverträge abgeschlossen worden, welche mit dem 1. Oktober 1865..

zur Ausführung gelangen und die in Erweiterung und Abänderung der bisherigen Verträge die nachbezeiehneten , für den Bostverkehr wesentlichen Bestimmungen enthalten.

..... .^ o l. r e f.n o n^ en ^e n, Welche in .^er Schmelz elltftehen nnd nach .^ra.^reich bestimmt sil.tt.. uu^ vl^^ve^.^.

^ 1. Die Gesammttax^e der g e w o h n l i c h en B r i e f e beträgt süx .ie 10 Grammen oder Bruchtheil : Rappen.

b e i Frankirung .

.

.

.

.

.

30 b e i .^ichtsrankirnng .

.

.

.

.

.

50 Die einzige Ausnahme besteht für jene Briefe, deren Ansgabebüreau einerseits und Bureau des Bestimmungsortes anderseits , nicht über 30 ..Kilometer in gerader Linie von einander entfernt gelegen sind (Grenzra^on).

Ta^e : für je 10 Grammen od^.r Bruchtheil : Rappen.

bei Frankirung .

.

.

.

.

.

20

. bei Riehtfrankirung .

.

.

.

.

.

30

^ 2. Von e h a r g i r t e n B r i e f e n o h n e W e r t h a n g ab e .ist die Tar^e diejenige der gewöhnlichen Briefe (^ 1 hievor) nebst einer fi^en Einschreibegebühr von 40 Rp. Diese Briefe müssen frankirt werden.

Die Bostverwaltung leistet im Fall des Verlustes eine Entschädigung von

.50 Fr.

554

^

^ 3. E h a r g i r t e B r i e f e , auf den Jnhaber lautende W e r t h p a p i e r ^ enthaltend und aus der Adresse mit W e r t h de klar i rt^ werden bis auf den Betrag von Fr. 2000, unter gesezlicher Gewähr der ^ostverwaltung, .^ur Versendung übernommen. Diese Briefe müssen bei der Ausgabe srankirt werden, gleich einem Ehargébries ohne Wertangabe, unter weiterer Bezahlung einer Tax^e von 20 Rp. aus je 100 Fr. (oder Bruehtheil) de^ deklarirten Werthe^.

^ 4. Die G e w ä h r für chargirte Briefe erstrekt sich nur aus die binnen 6 Monaten eingehenden Reklamationen.

^ 5. Der Versender eines Ehargebrieses .^mit oder ohne Werth^ angabe) kann bei der Ausgabe. verlangen, d...^ ihm über die richtige Abl.iesernng des Briefes an den Adressaten, eine E m p f a n g s b e s c h e i n i g u n g des ledern verschafft werde, wofür bei der Briefausgabe eine Ge-

bühr von 20 Rp. zu entrichten ist.

^ 6. Ehargirte Briefe müssen in starken Umschlägen versandt werden, deren Falten mit festen Siegeln von feinem Lak, die ein besonderes Zeichen (Wappen, Ehiffre) tragen, zu verschlissen sind. Für ehargirte Briefe mit Werth werden wenigstens 5 Siegel,^ für solche ohne Werth wenigstens 2 Siegel erfordert.

^ 7 . Von D r u k k o r r e k t n r b o g e n , G e s e h ä s t s p a p i e r e n und andern S c h r i s t s t ü k e n , die nicht den Charakter einer wirkliehen und personliehen Korrespondenz haben, sind die Tarnen zu srankiren und zu berechnen mit 50 Rp. sür je 200 Grammen oder Bruehtheil. Die Sendung muss unter Band erfolgen und darf keinerlei weitere sehristliche Mittheilung enthalten. Rieht entsprechend beschaffene Sendungen werden mit der Briestar^e belegt.

^ 8. D r u k s a c h e n jeder ^lrt (Zeitungen. Journale, sonstige periodische Werke, brosehirte und gebundene Bücher, Flngsehristen, geographische Karten, Bläne, Stiehe, Bhotographien, Visitenkarten, Prospektus, .Anzeigen verschiedener Art) und W aar e um uste r, stud zu srankiren mit 5 Rp. für je 40 Grammen oder Bruchtheil, wobei die sranzöfische Zeitungsstempelgebühr inbegriffen ist.

Die Drnksaehen sind unter verschiebbarem Band aufzugeben und dürfen ausser der Adresse, der Unterschrist und dem Datum keine handsehristlichen Zusähe enthalten.

Die Waarennn.ster sind unter verschiebbarem ^and oder doch unverschlossen in Sehachteln oder ...Häkchen so verpakt zu versenden , dass deren Besehassenheit leicht verifizirt werden kann . sie dürsen keinen Verkaufswerth haben und ausser der Adresse, dem Ramen des Versenders, einer Fabrikations- oder Handelsmarke und einer Ordnungsnummer, keine handsehriftliehen Zusage enthalten.

555 ......l. Kor r espo nd e lnz en im Trauet ...iber Frankreich.

A. B r i e f e .

$ 9. Die Taxen werden wie folgt berechnet Raeh und aus

Gesammt-Taxen.

von Briefen von 71/2 Grammen ...der Bruchtheil.

Wappen.

Grossbritannien und Jrland {{nach aus .franko

l (aus) nicht srankirt

2. Jtalien, Belgien, Niederlande, deutsche Staaten} .Luxemburg .

.

.

.

.

.l 3. Kirchenstaat, Griechenland, Malta .

.

4. Schweden, Norwegen, Russland, Bole.. .

5. Konstantinopel, Alex.andxien, Suez, Jaffa, Bei- .

ruth, Tripoli (Serien), Lattakiah, Mersina, i Rhodus, Smyrna, Metelin, Dardanellen, Galaz, Salonich, Varna, Tultscha, Sulina, Jbraila, [ Sinope, Jneboli, Samsun, Kerassunde, Txape- ^

zunt, Aler,andrette, Gallipoli.

^

6. Spanien, Vortugal, Gibraltar 7. Vereinigte Staaten von Nordamerika, Brasilien, Dänemark

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

. 50 70 50 70 130 60 50 110

8. Martinique, Guadeloupe, franzosiseh Guyana, Jnsel St. Vierre und Miquelon, Senegal, Pondichery, Ehandernagor, Karikal, Banaon, Mahé, Jnsel Réunion, Marotte und dazu gehorige Bejungen, Ste. Marie de Madagasear, sranzosische Besizungen in Eochinehina, Reu-Ealedonien, Fichteninsel (lle des Pins), Loyalty-Jnseln, ChangHai, Antigoa, Barbadoes, Verbiee, Demerar..., Dominiea, Essequibo, Grenada, Montserrat, Revis, St. Lueia, St. Christoph oder St. Kitts,

St. Vineent, Tabago, Tortola, Trinidad, Ba-

hama, Britisch-Honduras, Bermudas-Jnseln, CapEoast-Eastle, Aeer.a, St. Helena, Sierra-Leone, Turk-Jnfeln , Jamaiea, Kanada, Ren-Braunfehweig, Reu -Schottland, Prinz-Eduards-Jnsel,

Reufundland, Aden, Britisch - Ostindien, Ceylon,

Venang, Singapore, Hongkong, Mauritius..

Jnsel, Neu-Süd-Wales, Vietoria, Queensland, West-Australien , Neu-Seeland, Riedrige Jnseln (Iles Basses) , Marquesas-Jnseln, Gesellschaft....Jnseln.

100

.556 ^. Südaustralien, Tasmanien (über Suez) .

^10. Euba, Mer^o .

.

.

.

.

tappen.

100

.

. ^

^t1. Rengranada, Eeuador, Peru, Ehili, Bolivia (über Panama) .

.

.

.

.

. ^ . 130

^2. Sandwich^Jnseln .

.

.

.

.

.

.

. 110

^13. Andere überseeische Länder: a.

b.

.

über

.

Suez

.

.

^

.

.

.

.

.

.

.

.

1

0

0

100

Anmerkungen.

^ Verbindliche ^rankirung .

.^. Bis franz.^sisch^spanische Grenze.

9. .^ach Südaustralie^e. bis zum jenseitigen Landungshafen, mit briti^

schen Schiffen.

10.

11.

12.

1.^.

Au... Südaustralien bis Ale^andrien.

Bis zum jenseitigen .^afen . mlt brltis^.hen oder französischen Paket.

booten oder über die Bereinigten Staaten von Nordamerika.

Bis zum jenseitigen .^afen im stillen Meere.

Bis St. ^raneiseo.

Bis zum jenseitigen .^afen.

B. D r u k s a eh e n.

^ie Tarnen von D r u k s a c h e n werden wie folgt berechnet.

O b l i g a t o r i s c h e . Frankirung.

..l.. on 40 Grammen ^ oder Bruchteil.

Rach und aus : Frankatnrgrenze.

Rp.

.1. Ale^andrien, ^uez, Jaffa, .^eiruth, ^.ipoli in Serien, Lattakiah, Alex^andrette, Mersina, Rhodus, Sm^rna, Metelin, Dardanellen, Gallipoli, Konstantin opel, Bestimmung . . 10 Salonich , Varna , bulina , Tultscha , Galatz, Jbraila, Jneboli, Samsun, Kerassunde, Trapeznnt ^ ^. Grossbritannien, Jnsel Malta . . . Bestimmung . . 15 .3. Spanien, Bortngal, Gibraltar

.

.

.

^u^^^

durch Schisse aus oder^ ^ .. ...^ ^ .. ^ nach franz Häfen ^^^ ^ .4. Vereinigte Staaten über Enaland und mit^ ,.^ .^ .. ^ von amerik. Baketbooten ^ ^^ ^^^ Rordamerika über England und mit ^ ...

.^ .. ^ ^^.

Va^^^^.. ^ a^er.ra^ Hafen ^ engl. Paketbooten

^

^...^ ^

557 Frankatnrgrenze.

Rp.

^^^^l^^^^^ .

bis zum jense.t.gen 5. Australien, Tasmanien, Reu -Seeland Landuugshasen, 20 (über Snez) . . . . . . . . mit brit. Schiffen aus Australien bis Aler^andrien 6. Westküste von Reu^Granada,. Republik jenseitiger Hasen im Aea^uator, Bern, Bolivia, Ehili (über 30 stillen Meer Vanama) 7. Ueberseeische Länder ohne Unterfehied b. über Sue.. . jenseitiger Hafen a.

. . . .

mit britischen oder franzosischen Baket..

booten und Han^

8. Europäische, in vorliegendem Verzeichniss nicht erwähnte Staaten

delssehisfen der Schweiz Eingangs.. aus nach der Schweiz

sranzosis.he

grenze

20

5 10

^ i0. E h a r g i r t e B r . e f e o h ne W e r t h a n g a b e werden zur Versendung angenommen : nach den europäischen und überseeischen Landern mit Ausnahme von Portugal, .Gibraltar, den Vereinigten Staaten von Nordamerika, Australien, Euba, Mexiko, Südamerika und andern über^ seeischen Ländern, wohin nicht bis an den Bestimmungsort srankirt werden kann.

^ l1. E h a r g i x t e B r i e f e mit W e r t h a n g a b e werden nach andern Ländern als nach Frankreich und Algerien nicht besordert.

^ 12. W a a r e n m u s t e r . Rach Grossbritannien und Jrlaud wer.^ den die Waarenmuster unter gleichen Bedingungen wie die Druksaehen versandt, nach andern Staaten, im Transit über Frankreich, sind dieselben der Brieftax^e unterstellt.

I^.l. .I^oftamtliche ^el^ll^eisllll^ell.

^ 13. ^ie schweizerischen Boftbürean^ stellen gegen Einzahlung des Baarbetrages bis auf den Belauf von ^r. 200 aus .bestimmte, hiezu ermächtigte sranzostsche Bostbüreaux^ Geldanweisuugen (Mandate) aus, welche von denselben ausbezahlt werden ; in gleicher Weise werden die von den ermächtigten sran^osischen Bostbüreaux^ anstellten Mandate von den schweizerischen Bostbüreau^ ausbezahlt.

^ l4.

Diese Geldanweisungen sind während eines Zeitraumes von 3 Monaten gültig und können durch Jndossement übertragen werden.

Bnndesblat^ ^ahrg. X^II. Bd. III.

42

^

5.^ ^ 15.. Die Tax^e ist vom Versender mit 20 Rp. von je 10 Fr.

des Betrages der Anweisung oder Bruchtheil, vorauszubezahlen.

^ 16. Die Anweisung wird vom Einzahlungsbüreau aus ein be^ stimmtes Bostbüreau ausgestellt und dem Versender (Einzahler) eingehendigt, welchem überlassen bleibt, die Zusendung an den Adressaten zu besorgen.

^ 17. Das ausstellende Bostbüreau Übermacht dem Auszahlung^ bureau von jeder Anweisung sofort einen Avis, vor dessen Empfang das leztere keine Auszahlung leistet.

^ t 8. Die richtigen Mandate werden gegenseitig von den bezeichneten Vostbüreau^. nach Empfang des Avis, den Adressaten ans Bräsen^ tati on hin gegen Empfangsbescheinigung ausbezahlt.

Drittpersonen (Jndossaten) können den Betrag der Mandate bei den Bostbüreau^ nur gegen g e n a u e Angabe des .Samens des Ein^ z a h l e r s beziehen.

Durch die Auszahlung des Mandates werden die Vostverwaltnngen jeder Verantwortlichkeit enthoben.

^ 1..). Für den Rükbezug des Betrags von Mandaten hat sich der Einzahler, unter Einlieserung der Mandate, an das Bostbüreau der EinZahlung, und bei Verlust von Mandaten oder sonstigen Zahlungshinder^ uissen hat sich der Adressat, beziehungsweise Jnhaber, an das Vostbürean, aus welches das Mandat lautet, zu wenden, welches ^ur Erledigung nach bestehenden Vorschriften vorgehen wird.

^ 20. Ueberhaupt wird zum Verhalte der Jnhaber von Mandaten zunächst ans die aus dem Mandat enthaltenen Vorschriften hingewiesen.

.llV. Allgemeine Bestimmungen.

^ 21. Alle Tax^beträge (Frankaturen, Einsehreibegebühren, Werth^ tarnen) werden bei den schweizerischen Bostbüreau^ mittelst schweizerischer Frankomarken eutriehtet.

Ausgenommen werden einzig die Tarnen von Geldanweisungen, welche immer baar zn entrichten sind.

Die Marken sind vom Aufgeber auf der Adressseite haltbar auszukleben.

^ 22. Ungenügend frankirte Briefe werden als nnfrankirte ta^irt.

Ans solchen ans Frankreich nach der Schweiz und umgekehrt, wird der Werth der verwendeten Marken auf dem Borto in Abzug gebracht.

Raeh Ländern, wohin verbindliche ^rankirung besteht, konnen ungenügend srankirte Briefe nicht versandt werden.

^

559 ^ 23. Den Briespostsendungen dürfen kein gemünztes Gold oder Silber, Edelsteine oder Bretiosen oder irgend andere den Zollgebühren unterworfene Gegenstände beigeschlossen werden und den Messageriesendungen keine Briefe und sonstigen Schriftstüke , oder Leitungen , unter dem Gewichte von 1 Kilogramm.

^ 24. Die Tar- und Speditionsbestimmungen für die Korrespondenzen sind im Rähern in dem besondern Tarif vom 15. September l 865 angegeben, welcher bei den Bostbüreau^ öffentlich aufgelegt ist.

Bern, den 22. September

1865.

Der Vorsteher des ei.^g. Vostdepartements : Naeff.

Bekanntmachung.

^n Anwendung von ^lrt. ^0 des .^egIemenl^ der eidg. polytechnischen Schule wlrd hiemit bekannt gemacht ^ daß in Würdigung der bei den .^epelitorien und .^onkursarbelten an den Tag gelegten Leistungen, sowie de^ Ergebnissen der bestan^ denen Prüfung , der schweiz. SchuIrath , nachdem der Kandidat wegen Krankheit die Diplomarbeit zur angesetzten .^rist nicht vollenden konnte , dem .^errn Achilles .^usea von Loearno

nachträglieh das Diplom für den Beruf eines Maschineningenieurs erthellt hat.

^ Zürich, den .^1. ^..gnst 18^5.

Jm .^amen des schweiz. Sehulrathe^^

Der Sekretär^ Pros.

.

.

.

^ .

t .

^ e .

.

.

.

.

5^0 Bekanntmachung.

Die kaiserlich franzostsche .Regierung hat dem Bundesrathe mehrere .templare des Programms einer die ^ i s c h z u e h t und ^ultnr der G e w ä s s e r .^.ui..

cul^u.^ umfassenden Ausstellung, welche nächsten Sommer zu A r e a c h o n (Gironde) stattfinden soll, übermittelt, damit sie den Schweizern, die an derselben allfällig Theil nehmen mochten, zur ^enntniß gebracht werden kennen. Diesem Programm zufolge ist die gedachte Ausstellung von der ^ocié.^ scientilique in Areachon unter Mitwirkung der .Regierung veranstaltet und ihre Dauer auf 1 -. 3 Monate festgesetzt.

.^rofsnet wird fie im ^uli 18.^. Anmeldungen find dem Ausstellungskonute vor dem .^1. Oktober 1^5 einzureichen. Sie umfaßt ^rzeugnlffe , Werkzeuge und Sammlungen aller Art , die auf den Gegenstand Bezug haben , auch Druckschriften und Handschriften. Nähere Auskunst wird vom unterzeichneten Departement er..

theilt.

Bern, den 15. September 18^5.

Der Vorsteher vom eidg. Departement des ^nnern^

l.^. .Dn^s.

^idgen^ssische.^ Anleihen.

Auf geleisteten Nachweis wird die pro 15. Januar 18.^5 verIooste ^Obliganon des eidg. Anleihen^ von 1857, I^. C, ^r. 211..^, von ^ranken eintausend sammt Coupons ^.r. 1^ .40, dahin als amortistrt erklärt, daß wenn bi^ 1. Januar 18^^ kein Inhaber sie präsentirt , der Betrag der Obligation der .^igenthümerin , ^rau Wittwe ..^e.^dt .^^ in Stuttgart, ausbezahlt werden wird.

Bern, den 1.^. September 18^5.

^id^en.^ssis.che ^.taa.ts^a^e^^^I.t^n^.

Bekanntmachung.

Der neue .^oll^arif für das .^onigreich Belgien , vom 1.^. August d. ^. , welcher mit dem 22. gleichen Monats in Anwendung getreten ist, enthält außer

^) .^ichl. ^dt.

^

561 den durch den Vertrag vom 11. Dezember 18.^2 (eidg. Gesezessammlung, Bd. ^II, S. ^09) zn Gunsten der Schweiz vereinbarten ZolIermäßigungen noeh die nachfol..

gend bezeichneten .

Einfuhr.

Z oIlansaz

bisher.

Blei, gewalztes, oder gezogenes 100 .^il. Fr. 3. .-^ Bnchdrukexlettern .

.

.

.

^ ^ .^ ^ Caeao, zubereiteter ^hoeoladetelg) ., ^ .

^ ^ .^isen, geschmiedetes, gezogenes oder gewal^ ,, .^ 3^ ^ ..

verarbeitetes .

.

.

.

^ ^ .^^ ^^ Eisenguß, roher, und altes .^isen .

,, ^ ^^ ., verarbeiteter . . . . .

Glaswaaren^ gemeine .

.

.

.

^andstikereien von Baumwolle vom Werth 15 ^^ .^

.^^

^ ^ ^

.topfen ^

.

.

.

.

.

.

oder StahI

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

Seife

.

.

.

.

.

.

Fr.^0. -,,

1^

^ -^. 50 ^ ^ ^^

1-^

^

...

10. .^ ^ ^^ 4. ^ ^ 1^ ^ ^

.

.

.

.

Zink, gezogenes, oder gewalztes .

,,

.,

vom

.^. --

.

^

^

-- 50

^

^

^

^

--

^)

..^erth 15 .^

100 ^iI. .^r. 3

frei

Ausfuhr.

Tauwerk, alte.^, betheert oder nich.^ .

100 ^iI. ^r. 4. Lumpen aller Art

^

frei.

100 ^iI. ,, 10. -..

^ 1^ ^ ^

.

.

.

.

.

^

frei.

^ ^orzell.anwaaren .

.

.

.

vom Schiffe u n d Barken .

.

.

. per Tonne .^r. ^.

Stahl, gegossener, roher ., verarbeite^ .

^olIentepiche .

.

^,

..^

^^

^ 1^ ^ ,, ,^ 4. ^ ^ ^ ^ 8 .

^ Werlh 15 ^ ..

^)

--.

^ ^ ^ ^)

100.^il.Fr. 1. 50

.^r.^stallwaaren .

.

.

.

.

Lakrizensaft .

.

.

.

.

Maschinen, gußeiserne, und Mechaniken .

Maschinen und Mechaniken von .^isen Papier

neu.

frel.

^

frei.

bisher .^r. 12 pro 100 .^il. b^ 31. Dezbr. t8l..5 .^r. 9 vom 1. Januar 18...^ ,, ^ ^,

1.

,,

1.

,,

18^

.,

3

18.^8 frei.

Bern, den 14. September 18.^5.

^as sch^eiz. ^an.^ells.^ und ^.^ud^.^..rte^...nt.

.) vom 1. ^uli 18.^.^ hinweg ., inzwischen beträgt der ^oll .^r. 2 für 100 ^iI.

^

1.

...

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1.

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^, ..^ ,, 100 ,, ,, 5 ,, 100 ,, ,, 5 ,, 100 ,,

562 B e k a n n t m a d, u n g.

Auf elne Anfrage, ob das an der internationalen Ausstellung in Paris aus^ zustellende ^ieh wirklich 7 Monate zu verbleiben habe, hat der GeneraIkommissär der Ausstellung, .^r. Staat^rath 1,e ^Ia^, geantwortet, daß zwar die im Art. 52 des allgemeinen .Reglements angekündigten Spezialinstruktionen für die Unterbrin^ gung der im Park zu plaeirenden Produkte noch nicht publizirt seien.

,.^ndeß kann ich Jl^nen sagen,^ fährt die Antwort dann wortlich fort, ..daß ,,die kommission keineswegs gesonnen ist, die ..^iehaussteller zum Belassen der .,nämlichen Thiere an der Ausstellung auf 7 Monate zu verpflichten. Sie hält ..darauf, daß die Ställe nie leer bleiben, man kann aber diesen .^week erreichen, ,,indem man im gleichen Lokale ^leh verschiedener Gattungen auf einander folgen ,.läßt. sei es von ^..cht^ Mast^ und Arbeitsvieh, oder von solchem, das verschie..

,. denen Personen angehort, oder durch i^ede andere Kombination, welche die ^ ,,fahrung der Landwirte an die ^and geben dürfte. Dieser Wechsel. hätte sogar ,.den Nutzen , die au.^ der Ausstellung ersprießenden ^ortheile unter eine großere ,,AnzahI von Ausstellern zu ver..heilen, ebenso die kosten der Erstellung der Ställe ^,und daher auch verhältnißmäßig der schweizerischen kommission die Ausgaben für ..diese Art Einrichtungen zu vermindern. Die Verrichtungen der ^ur^ werden übri.^

,,gens in der Weise geleitet sein, daß, ungeachtet des ^Wechsels, die Aussichten des .Konkurses zwischen den Ausstellern durchaus gleich gestellt werden.^

Das Departement des Innern sieht sich veranlaßt , zur Hebung von Mißver^ ständnissen diese Antwort zur allgemeinen .^enntniß zu bringen.

B e r n , den 8. September 18.^.5.

Der .Vorsteher vom eidg. Departement des Jnnern .

1^r. Du^s.

^ussebrei^.^n.^.

Die Stelle eines Unterinstruktors der Kavallerie mit elner ^ahresbesoldung von Fr. 1...00 wird hiemit zur freien Bewerbung ausgeschrieben.

Bewerber haben sich über die ^enntniß der deutschen und franzofischen Sprache, und namentlich auch darüber auszuweisen, daß sie den Fechtunterricht gründlich er..

563 theilen und aueh im Uebrigen beim Unterricht Aushülse leisten konnen. ^Bewerber mit einem hohern als Unlerofstziersgrad kennen nicht berücksichtigt werden.

Anmeldungsfrist bis 3t. Oktober 18^5.

Bern, den 5. September 18^5.

Da.^ ei.^. ^illi^a^e.^a^e^nen^.

Bekanntmachung.

^idgen.^s.....,^ Anleihen.

Montags den 25. September nächstkünftig , von ^.achmi.tags 3 Uhr hinweg , findet im Vorzimmer des ^ationalra..hsaales in. Bundesrathhause nnter Aufsteht zweier nrkundspersonen ^.

^ie .^e.r^.^snn^ der .^er IX. Serie auf 15. Januar 18^ zur .^ükzahlung gelangenden Oblige

tionen des 4^prozentlgen eidg. Anleihen^ statt.

Bern, den 7. September 18.^5.

^i.l^^en.^s^sche ^^.tska^a^e^wa^nn^.

^u.^s.^re^una.

Die Stelle eines Trompeter^nstruktors der Kavallerie mit Fr. 1400^) i^ähr^

licher Besoldung und einer Amtsdauer bis 31.. März 18.^.7 wird hiermit zur freien Konkurrenz ausgeschrieben.

Bewerber um diese Stelle haben il^re Anmeldungen bis zum 3o. September laufenden Jahres dem unterzeichneten Departement einzureichen und fich über Be^ fä^lgung in der Mufik, ^enntniß des Seitens und der deutschen und sranzosischen Sprache auszuweisen.

Bern, den 18. August 18.^.

Da.^ eid^. .....^i^i^^e^a^e^nen..^.

^) ^ichl Fr. 1^00, wie es aus Seite 39.. u. 495 hievor irrig angegeben ist.

564 ^n.^..hreil..nng non .erledigten Stellen.

^Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche s c h r i f t l i e h und port.^ f r e i zu geschehen haben, gul^e Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein^ ferner wird von ihnen gefordert, daß ste ihren T a u s n a m e n , nnd außer dem Wohnorte auch den . ^ e i m a t o r t deutlich angeben.^ 1) E i n n e h m e r der ^ebenzollstätte S e a n f s .^Granbünden^. Jahresbesol^ dung Fr. 150, nebst zehn Prozent der .ltoheinnahme. Anmeldung bis zum 7. Oktober 18^5 bei der Zolldirekl.ion i.. ^hur.

2^ T e l e g r a p h i s t auf dem .^auptbüreau ^ e u e n b u r g .

Jahresbesoldung Fr. 900. Anmeldung bis zum 10. Oktober 18.^5 bei der Telegrapheninspe^ tion in Lausanne.

.^) P o s t p a k e r in . ^ e r z o g e n b u c h s e e .

Jahresbesoldung Fr. 9l..0.

dung bis zum 8. Oktober .I8....5 bei der .^reispostdirektion Bern.

Anmel^

4) H a u s d i e n e r im Postgebäude zu St. Gallen. ^ahresbesoldung Fr. 1000.

Anmeldung bis zum 8. Oktober 18.^ bei der ^reispostdirektion St. Gallen.

5) P o s t h a l t e r und T e l e g r a p h i s t in . ^ h e i n f e l d e n . Jahresbesoldung Fr. 1800 aus der Postkafse und Fr. ^40 nebst Proviston aus der Telegraphen^ kasfe. Anmeldung bis zum 8. Oktober 18l..5 bei der .^reisp^st.^irektion Aarau.

.^ P o s t h a l t e r und Telegraphist in moppet (Waadt). Jahresbesoldnng Fr. 1200 aus der Postkasse und ^r. 240 nebst Provision aus der Telegra^

phenkasse. Anmeldung bis zum 20. Oktober 18.^5 bei der .^reispostdlrektion Gens.

.7) B ü re andien er auf dem ^auplpostbüreau. in L a u s a n n e . Jahresbesol.

dung Fr. 900. Anmeldung bis zum 9. Oktober 18.^.5 bei der .^reispost^ direktion Lausanne.

1) P o s t k o m m i s i n W h l ^St. Gallen).

Jahresbesoldung Fr. 900.

Anmel^

dung bis zum 2. Oktober 18.^5 bei der ^.eispostdirektion St. Gallen.

2) Postkommis in Winterthur (Zürich). Jahresbesoldung Fr. 1080.

Anmeldung bis zum 24. September 18.^5 bei der .^reispostdire^ion Zürich.

.^) Büreaudiener de^ ^aupiposibüreau St. Gal^ Anmeldung bis zum l e n. Jahresbesoldung Fr. 800.

...4. September 1...^ bei der ^reispostdirektion 4) Büreandi^ner des Postbüreau ^ e r i s a u .

St. Gallen.

.Jahresbesoldung .^r. 780.

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1865

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3

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42

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23.09.1865

Date Data Seite

552-564

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10 004 891

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