Konzentration der hochspezialisierten Medizin: Eröffnung der Anhörung im Bereich der grossen seltenen viszeralchirurgischen Eingriffe Mitteilung des Fachorgans der interkantonalen Vereinbarung über die hochspezialisierte Medizin (HSM Fachorgan) HSM-Bereich «Grosse seltene viszeralchirurgische Eingriffe» 1.

Mit der 2009 in Kraft getretenen interkantonalen Vereinbarung zur hochspezialisierten Medizin (IVHSM) haben die Kantone ihre Kompetenz, den Bereich der hochspezialisierten Medizin zu definieren und zu planen, einem interkantonalen Gremium, dem Beschlussorgan der IVHSM delegiert. Dieses stützt seine Beschlüsse auf Anträge des HSM Fachorgans, eines aus inund ausländischen Ärztinnen und Ärzten bestehenden Expertengremiums.

Die IVHSM bestimmt, dass das HSM Beschlussorgan anstelle der Kantonsregierungen für Leistungen der hochspezialisierten Medizin eine interkantonale HSM Spitalliste nach Artikel 39 KVG erstellt. Das HSM Beschlussorgan hat das Fachorgan beauftragt, die Anhörung im HSM-Bereich «Grosse seltene viszeralchirurgische Eingriffe» durchzuführen. Diese umfasst die folgenden fünf Eingriffe: 1. Ösophagusresektion 2. Resezierende Pankreaschirurgie 3. Resezierende Leberchirurgie 4. Rektumresektion 5. Komplexe bariatrische Chirurgie

2.

Das HSM Fachorgan gibt den Parteien Gelegenheit, zu den auf der Grundlage seiner Koordinations- und Konzentrationsüberlegungen erfolgten Zuteilungsoptionen, die im Bericht vom 18. Juni 2012 des HSM Fachorgans dargelegt sind, Stellung zu nehmen. Die Parteien werden hiermit eingeladen, bis zum 2. August 2012 dem Fachorgan ihre schriftliche Stellungnahme zuhanden des Projektsekretariats zuzustellen. Der Bericht des Fachorgans vom 18. Juni 2012 kann beim HSM Projektsekretariat der Gesundheitsdirektorenkonferenz, Speichergasse 6, Postfach 684, 3000 Bern 7, von den Parteien schriftlich angefordert werden.

19. Juni 2012

Für das HSM Fachorgan Der Präsident: Peter Suter

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