Militärische Plangenehmigung betreffend Gemeinden Chur, Felsberg und Haldenstein, Waffenplatz Chur; Massnahmen 1. Priorität der Generellen Entwässerungsplanung vom 28. September 2012

Gestützt auf das Gesuch der armasuisse Immobilien vom 10. April 2012 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) Massnahmen 1. Priorität der Generellen Entwässerungsplanung auf dem Waffenplatz Chur, Gemeinden Chur, Felsberg und Haldensein, unter Auflagen genehmigt.

Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie ist während der Beschwerdefrist im Internet unter der Adresse www.vbs.ch/plangenehmigungen einsehbar oder kann beim Generalsekretariat VBS, 3003 Bern angefordert werden.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG1).

9. Oktober 2012

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Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Militärgesetz vom 3. Februar 1995 (SR 510.10).

2012-2413

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