Entscheid im Widerspruchsverfahren Nr. 11623 Widersprechende IC Companys A/S, Raffinaderivej 10, 2300 Copenhagen S (Dänemark), internationale Registrierung Nr. 791 574 «INWEAR» gegen Widerspruchsgegnerin GUANGZHOU ZENGCHENG GUANGYIN GARMENT CO., LTD, Shapu Road, Shapu, Zengcheng, 511338 Guangzhou (China), internationale Registrierung Nr. 1 053 501 «IWEAR».

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 29. Dezember 2011 Folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 11623 wird abgewiesen.

3.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

4.

Der obsiegenden zugesprochen.

5.

Dieser Entscheid wird der Widersprechenden schriftlich, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Widerspruchsgegnerin wird keine Parteientschädigung

Rechtsmittel Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, 3000 Bern 14, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist mit Kopie des vorliegenden Entscheids einzureichen.

29. Dezember 2011

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

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2012-0004