Vernehmlassungsverfahren Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement Änderung des Bundesgesetzes über die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung im Finanzsektor (Geldwäschereigesetz) Mit der Änderung des Geldwäschereigesetzes sollen die Befugnisse der Meldestelle für Geldwäscherei bezüglich des Informationsaustausches mit ausländischen Meldestellen und mit den Finanzintermediären präzisiert werden.

Vernehmlassungsfrist: 27. April 2012 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: MROS, Nussbaumstrasse 29, 3003 Bern, Telefon 031 323 40 40, Fax 031 323 39 39 Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: http://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

31. Januar 2012

2012-0115

Bundeskanzlei

449