Vernehmlassungsverfahren Eidgenössisches Departement des Innern BG über die Krankenversicherung (KVG) (Vorübergehende Wiedereinführung der bedarfsabhängigen Zulassung) Das Auslaufen von Artikel 55a KVG per 31. Dezember 2011 hat, weil keine langfristig anwendbare Nachfolgeregelung in Kraft getreten ist, gewisse Kantone in eine schwierige Lage versetzt. Weil sie das zunehmende Angebot an Leistungserbringern nicht steuern können, muss mit zunehmenden Kosten für die obligatorische Krankenpflegeversicherung gerechnet werden. Diese dürfen nicht einfach hingenommen werden und eine Übergangslösung, die rasch in Kraft gesetzt werden kann, muss vorgeschlagen werden. Der Bunderrat schlägt darum, in einem dringlichen Bundesgesetz, die befristete Wiedereinführung der Zulassungsbeschränkung zur Tätigkeit zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung vor. Das Inkrafttreten dieser Änderung ist für den 1. April 2013 vorgesehen.

Vernehmlassungsfrist: 5. November 2012 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Telefon 031 322 91 12, Fax 031 322 90 20, www.bag.admin.ch Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

6. November 2012

2012-2665

Bundeskanzlei

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