Vernehmlassungsverfahren Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport Teilrevision des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes (BZG) Im Rahmen der letzten Teilrevision des BZG, welche am 1. Januar 2012 in Kraft getreten ist, wurde das VBS am 8. September 2010 vom Bundesrat beauftragt, eine Gesetzesvorlage zu unterbreiten, mit welcher die durch die Operation ARGUS aufgedeckten Mängel behoben werden können. Primäres Ziel dieser Vorlage ist es deshalb, unrechtmässige Schutzdienstleistungen bzw. den unrechtmässigen Bezug von EO-Leistungen zu verhindern, dies insbesondere durch eine Erweiterung der Daten des Personalinformationssystems der Armee (PISA). Zudem erfährt das BZG weitere notwendige Anpassungen.

Vernehmlassungsfrist: 19. Oktober 2012 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Bevölkerungsschutz, Recht und Parlamentsgeschäfte, Monbijoustrasse 51 A, 3003 Bern, Telefon 031 323 55 78, Fax 031 324 87 89, www.bevoelkerungsschutz.ch Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

10. Juli 2012

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Bundeskanzlei

2012-1555