Richtplan des Kantons Zug Genehmigung durch den Bund in den Bereichen: Festsetzung eines Standortes für ein neues Kunsthaus; Wälder mit besonderer Schutz- oder Erholungsfunktion; Zufahrt zum Hirzeltunnel; neue kantonale Radstrecken und Wanderwege; Prioritäten bei Verkehrsvorhaben Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation hat am 28. Juni 2012 folgenden Beschluss gefasst: 1.

Gestützt auf den Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung (ARE) vom 25. Juni 2012 werden die oben erwähnten Richtplananpassungen unter Vorbehalt der Ziffer 2 und dem Auftrag der Ziffer 3 genehmigt.

2.

Prioritäten bei Verkehrsvorhaben (V 12) Der Bund nimmt die Prioritäten in V12.2 zur Kenntnis. Für den Bund ergeben sich daraus keine Verpflichtungen zu einer späteren Realisierung und Finanzierung.

3.

Nationalstrasse (V 2) Im Rahmen der weiteren Projektplanung zur Hirzelverbindung sind allfällige Konflikte mit dem BLN-Gebiet Nr. 1307 darzustellen und zu bereinigen.

Die ENHK ist zur Begutachtung nach Artikel 7 NHG einzuladen.

Die genehmigten Richtplandokumente sowie der Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung können zu den ordentlichen Bürozeiten bei folgenden Stellen eingesehen werden: ­

Amt für Raumplanung des Kantons Zug, Aabachstrasse 5, 6300 Zug, Tel. 041 728 54 80

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Bundesamt für Raumentwicklung, Mühlestrasse 2, 3063 Ittigen, Tel. 031 322 40 58

17. Juli 2012

2012-1588

Bundesamt für Raumentwicklung

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