Vernehmlassungsverfahren Eidgenössisches Finanzdepartement Teilrevision des Zollgesetzes (ZG) Die Teilrevision betrifft zwei Hauptpunkte: Zolllager und Sicherheitsbereich. Zolllager soll es auch weiterhin geben. Künftig soll es jedoch nicht mehr möglich sein, inländische Waren zur Ausfuhr zu veranlagen, sie anschliessend aber noch in der Schweiz in einem Zolllager einzulagern. Im Sicherheitsbereich sollen einerseits die Kompetenzen der Eidgenössischen Zollverwaltung im Bereich der durch die Kantone delegierten Aufgaben klarer geregelt werden. Andererseits soll der im Schengener Bundesbeschluss festgeschriebene Mindestbestand des Grenzwachtkorps aufgehoben werden.

Vernehmlassungsfrist: 31. März 2013 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Oberzolldirektion, Sektion Rechtsdienst, Monbijoustrasse 40, 3003 Bern, Telefon 031 322 65 88, Fax 031 322 78 72, www.ezv.admin.ch Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

28. Dezember 2012

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Bundeskanzlei

2012-3158